Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 148

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brauchen ein zusätzliches, ein weiteres Instrument, wenn sich die Eltern eben nicht selber freiwillig auf die gemeinsame Obsorge einigen.

Das heißt, wir müssen uns hier etwas überlegen für jene Fälle, wo es Konflikte gibt, aber ohne Wenn und Aber, mit Automatik und Zwang, damit haben wir ein Problem, denn so etwas mit Automatik verordnen kann man nicht, das ist nicht im Sinne des Kindeswohles. Und da bin ich nicht beim Kollegen Fichtenbauer, der heute gesagt hat, wir schreiben einfach die deutsche Regelung ab. Das entspricht nicht dem, was den Kindern nützt und hilft, sondern hier müssen wir, wie es die Ministerin auch gesagt hat, uns den Individualfall, jeden Einzelfall ansehen. Hier sind die Richter, aber auch begleitende Instrumente gefordert.

Dort, wo es funktioniert, auch wenn die Elternteile noch nicht einig sind, macht die gemeinsame Obsorge Sinn. Wir wissen aus Studien – sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es diese Studien –, dass die gemeinsame Obsorge gerade dann, wenn es Konflikte gibt, eine sehr konfliktmindernde Lösung sein kann. Und das funktioniert auch sehr gut. (Zwischenruf des Abg. Vock.) Wenn Sie der Ministerin heute zugehört haben, Herr Kollege, dann müssten Sie das auch so verstanden haben. Aber wahrscheinlich haben Sie ihr nicht immer genau zugehört, weil es teilweise auch sehr laut herinnen war.

Es braucht Kontinuität für die Kinder und es braucht sehr viel Unterstützung für die Kinder. Aber man muss sich sehr genau anschauen, was speziell in der einen Bürger­initiative drinnen steht, und dies auf Sinnhaftigkeit prüfen. Instrumente wie die Doppel­residenz werden in Einzelfällen Sinn machen, aber nicht in jedem Fall funktioniert es auch, weil es sehr spezifisch ist. Da und dort funktioniert es vielleicht, aber natürlich nicht immer.

Ich möchte eine weitere Petition ansprechen, nämlich die des Kollegen Grosz, der leider nicht da ist. Das BZÖ ist ein bisschen die Schmollfraktion, habe ich das Gefühl, die jetzt auch die Debatte zu diesem Sammelbericht hier verweigert. Zur Frage der Lärmschutzquelle Kinder gibt es eine ganz klare Stellungnahme des Familienminis­teriums, in der klargestellt ist, dass das für Österreich kein Thema ist, anders als in Deutschland. Wir haben hier keinen Handlungsbedarf, weil die Rechtsprechung in Österreich hier klar ist. Kinder als Lärmschutzquelle gesetzlich auszunehmen, das braucht es in Österreich nicht, weil wir hier eben eine sehr klare Rechtsprechung haben. Wenn ein Kindergarten mit einem Garten gewidmet ist, dann ist das auch hinzunehmen, dann ist das keine Lärmquelle, dann ist das Gott sei Dank positiv, dann ist das auch selbstverständlich, dass man Kinder lachen hört.

Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, es täte uns als Gesellschaft ganz gut, wenn wir das ein bisschen breiter akzeptieren würden. Dass wir in dieser Frage überhaupt über Gesetze diskutieren müssen, ist eigentlich ein bisschen schade. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


14.23.38

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch zuerst bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich wieder einmal die Mühe gemacht haben, mit zahlreichen Anliegen an uns hier heranzutreten. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Bürger­initiativen­arbeit sehr, sehr schwierig ist und dass es ehrenamtlich engagierten Menschen nicht gerade leicht gemacht wird, sich einzubringen.

 


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