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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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167. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 6. Juli 2012

 

 


Stenographisches Protokoll

167. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                             Freitag, 6. Juli 2012

Dauer der Sitzung

Freitag, 6. Juli 2012: 9.05 – 19.33 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assistenz­be­rufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Kran­ken­pflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Kranken­anstalten-Arbeitszeit­gesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 1599/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wund­manager“, Errichtung juristischer Personen im Rahmen der Gesundheitsberufe

3. Punkt: Bericht über den Antrag 1888/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kos­tenersatz für komplementäre Heilmethoden

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärztegesetz 1998 geändert wird, und Bericht über den

Antrag 1339/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend bundesweite Qualitätsstandards für Schönheitsoperationen

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1771/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme des Themas Suchtbehandlung in die Studienpläne des Medizinstudiums

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“, im Suchtmittelgesetz

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bericht über die Petition 165/PET: „Bundesgesetz, mit dem ein Tierärzte­kammergesetz erlassen und das bestehende Tierärztegesetz geändert werden soll“, überreicht von den Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1551/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend in Richtung Aussetzen des Verkaufs von Roundup und Erstellung einer eigenen Studie zur Überprüfung der Zelltoxizität

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1636/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln durch Lebensmittel und Trinkwasser

12. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird

14. Punkt: Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖstP 2012

15. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich)

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1704/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person

19. Punkt: Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1976/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Errichtung eines „König Abdullah Dialog­zentrums“

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1984/A(E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo

22. Punkt: Bericht über den Antrag 2010/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage in der Westsahara

23. Punkt: Bericht über den Antrag 2012/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Johannes Hübner, Mag. Judith Schwentner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Konferenz zur Errichtung einer Zone frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten

24. Punkt: 35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011)


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25. Punkt: Bericht über den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1879 d.B.) (Dritte Lesung)

*****

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen ......................... 20

Angelobung des Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann .......................................... 20

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 20

Ordnungsruf ................................................................................................................. 111

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 10821/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 50

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 131

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 131

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 134

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 136

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 136

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 136

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 137

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 138

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 11117/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 50

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 139

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 139

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .......................................  142, 144

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 144

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 145

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 146

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 147

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 51

Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1743 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (1816 d.B.),


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gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Außenpolitischen Aus­schuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  187, 187

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ........................................................................ 207

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 207

Fragestunde (24.)

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ..................................... 21

Hannes Weninger (167/M); Nikolaus Prinz, Martina Schenk, Mag. Christiane Brunner, Maximilian Linder

Jakob Auer (164/M); Kurt List, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Rupert Doppler, Rosemarie Schönpass

Harald Jannach (161/M); Gabriele Binder-Maier, Anna Höllerer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (169/M); Josef Jury, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriele Tamandl, Gerhard Huber

Mag. Rainer Widmann (166/M); Mag. Christiane Brunner, Dr. Susanne Winter, Peter Stauber, Franz Hörl

Mag. Kurt Gaßner (168/M); Peter Mayer, Gerhard Huber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef A. Riemer

Ing. Hermann Schultes (165/M); Martina Schenk, Mag. Christiane Brunner, Carmen Gartelgruber, Mag. Josef Auer

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 20

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  49, 106, 107

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1808 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assis­tenz­berufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1821 d.B.)                51

2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1599/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“, Errichtung juristischer Personen im Rahmen der Gesundheitsberufe (1826 d.B.) ....... 51


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3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1888/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­besserung der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevöl­kerung (1827 d.B.) ..................................................................... 51

4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmetho­den (1828 d.B.) .................................................................... 51

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 52

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 53

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 56

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 57

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 59

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 60

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 60

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 62

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 62

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 63

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ..... 65

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ..... 65

August Wöginger .................................................................................................... ..... 67

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ..... 67

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ..... 69

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 70

Annahme des Gesetzentwurfes in 1821 d.B. ................................................................ 70

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1826, 1827 und 1828 d.B. ...................... 71

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1807 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärzte­ge­setz 1998 geändert wird, und über den

Antrag 1339/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Qualitätsstandards für Schönheitsoperationen (1822 d.B.) ..................... 71

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1771/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme des Themas Suchtbehandlung in die Studienpläne des Medizin­studiums (1823 d.B.) ................................................................................... 71

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nach­folge­produkte von „Spice“, im Suchtmittelgesetz (1866 d.B.) ......................... 71

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ..... 71

Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 73

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 74

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 75


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 6

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 78

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 79

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 80

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 80

Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 81

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 82

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ..... 84

Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 84

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 86

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 86

Erwin Preiner .......................................................................................................... ..... 87

Michael Praßl ........................................................................................................... ..... 87

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ..... 88

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 89

Annahme des Gesetzentwurfes in 1822 d.B. ................................................................ 90

Kenntnisnahme der zwei Ausschussberichte 1823 und 1866 d.B. ............................... 91

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1734 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird (1824 d.B.)                91

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Petition 165/PET: „Bun­des­gesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das bestehende Tierärztegesetz geändert werden soll“, überreicht von den Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (1825 d.B.)        ............................................................................................................................... 91

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 91

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 92

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 94

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ..... 96

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ..... 96

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 98

Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 99

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 100

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 101

August Wöginger .................................................................................................... ... 102

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 103

Annahme des Gesetzentwurfes in 1824 d.B. .............................................................. 104

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1825 d.B. ................................................... 104

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1551/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend in Richtung Aussetzen des Verkaufs von Roundup und Erstellung einer eigenen Studie zur Überprüfung der Zelltoxizität (1829 d.B.)                        104

11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1636/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen be-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 7

tref­fend Aufnahme von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln durch Lebens­mittel und Trinkwasser (1830 d.B.) ................... 104

Redner:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 105

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1829 und 1830 d.B. .......................... 106

Zuweisung des Antrages 1551/A(E) an den Ausschuss für Land- und Forstwirt­schaft                    106

Zuweisung des Antrages 1636/A(E) an den Ausschuss für Land- und Forstwirt­schaft                    107

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1770 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweize­rischen Eidge­nos­senschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanz­markt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (1884 d.B.) .................................................................................................................... 107

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 107

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 108

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 109

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 110

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 112

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 113

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 115

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 116

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 116

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 118

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 119

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1784 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1885 d.B.) .................................... 119

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1792 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖstP 2012 (1886 d.B.) .................................................................................................................... 120

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 120

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 121

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 122

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 123

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 124

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 126

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 127

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 128

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 129

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 130

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 148

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 149

Annahme des Gesetzentwurfes in 1885 d.B. .............................................................. 151


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 8

Genehmigung der Vereinbarung in 1886 d.B. .............................................................. 151

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1788 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank (1887 d.B.)      ............................................................................................................................. 151

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 152

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 152

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 153

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 154

Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 156

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 157

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 158

Genehmigung der Vereinbarung in 1887 d.B. .............................................................. 160

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1806 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börse­ge­setz 1989, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsge­setz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden (1888 d.B.)   ............................................................................................................................. 160

Redner/Rednerinnen:

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 160

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 161

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 162

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 163

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 163

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 164

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1805 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich) (1834 d.B.) .................................................................................................................... 165

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 165

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 165

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 166

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 167

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 167

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 168

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 169

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 170

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 172

18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1704/A(E) der Abge­ordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuellen Miss­brauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (1835 d.B.) ....................................................................................................... 173

Redner/Rednerinnen:

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 173

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 173

Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ... 174

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 175

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 177

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 177


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 9

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1835 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (E 265)               178

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (1743 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (1816 d.B.) ......................................................................... 178

20. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1976/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Errichtung eines „König Abdullah Dialogzentrums“ (1817 d.B.) ........................................................................................ 178

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 178

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 179

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 180

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 182

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 183

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 185

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 186

Genehmigung des Staatsvertrages in 1816 d.B. ......................................................... 187

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1816 d.B. ....... 187

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1817 d.B. ................................................... 188

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1984/A(E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präsidentschafts­wahlen in der Demokratischen Republik Kongo (1818 d.B.)               188

22. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2010/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage in der Westsahara (1819 d.B.) ............................................ 188

23. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2012/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Johannes Hübner, Mag. Judith Schwentner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Konferenz zur Errichtung einer Zone frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten (1820 d.B.)                            188

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 188

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 189

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 189

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 190

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 191

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 192

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 192

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 193


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 10

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1818 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (E 266) .................. 193

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1819 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Menschenrechtslage in der Westsahara (E 267) ........................................................ 194

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1820 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Konferenz zur Errichtung einer Zone frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten (E 268) .............................................................................. 194

24. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-304/1842 d.B.) ................................................ 194

Redner/Rednerinnen:

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 194

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 195

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 196

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 197

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................ ... 198

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 198

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 199

Leopold Mayerhofer ............................................................................................... ... 199

Johann Hell .............................................................................................................. ... 200

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 201

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 201

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 202

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 203

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 204

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 204

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 205

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits .................................................................... ... 205

Kenntnisnahme des Berichtes III-304 d.B. ............................................................... ... 206

25. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert wird (1879 d.B.) (Dritte Lesung) .............................. 206

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 206

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der Militärluft­fahrtausstellung in Zeltweg (2053/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparentes, einfaches und stammkunden-orientiertes Tarifsystem der ÖBB (2054/A)(E)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerichtliche Aufsicht bei Sexualstraftätern und bei sexuell motivierten Gewalttätern nach der Haftentlassung (2055/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 11

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Ausweitung der Jugendmobilität (2056/A)(E)

Dr. Peter Wittmann, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich ent­sandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBezG), BGBl. Nr. 64/1997, geändert wird (2057/A)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heimtierdatenbank des Bundes (2058/A)(E)

Hannes Weninger, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber, Mag. Christiane Brunner, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die konse­quente Umsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie (2059/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend mehr Transparenz bei Pensionskassen (12339/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mutwillige und aussichtslose Verfahrenshilfen (12340/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Niederösterreich (12341/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern (12342/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Wien (12343/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Oberösterreich (12344/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Kärnten (12345/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 12

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Salzburg (12346/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern im Burgenland (12347/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Tirol (12348/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in Vorarlberg (12349/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Standorte zur organisierten Unterbringung von Asylwerbern in der Steiermark (12350/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Einführung eines EDV-gestützten Überrechnungssystems (12351/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Schulungs- und Bildungseinrichtungen in der Justiz (12352/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mangelberufsliste 2012 (12353/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend deutsche Sparguthaben in Österreich (12354/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Steueraufkommen in den einzelnen Bundesländern (12355/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Stiftungen (12356/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Haftung für ESM (12357/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Betrugsaffäre um Autohändler (12358/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Förderungen für ERBIZ (12359/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Abbau von ausufernder Administration im Hotel- und Gastgewerbe (12360/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Kurse für Personen mit Migrationshintergrund (12361/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufwen­dungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12362/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12363/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12364/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12365/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 13

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12366/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12367/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellen­vereini­gung (12368/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12369/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12370/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12371/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12372/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12373/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12374/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung (12375/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12376/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12377/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12378/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12379/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12380/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 14

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12381/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12382/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12383/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12384/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Meinungsforschungs­aktivi­täten des Ministeriums seit Juli 2011 (12385/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12386/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministe­riums seit Juli 2011 (12387/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12388/J)

Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit Juli 2011 (12389/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nachteile für Vorteilscard-Inhaber durch ÖBB-Tarifreform (12390/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Hofschlachtung von im Freiland gehaltenen Rindern und Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (12391/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaft – Folgeanfrage (12392/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verwendung der Agrarmarketingbeiträge der Bio-Bauern durch die AMA-Marketing (12393/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Steuergerechtigkeit bei Fiskal-Lkw, Firmenwagen & Co (12394/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Pfusch“ (12395/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gesundheits- und Umweltbelastung durch Elektrolok-„Einsparung“ im Raum Rankweil-Klaus/Vorarlberg (12396/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 15

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 8 – Innkreis Autobahn (12397/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Entwicklung des vorzeitigen Mutterschutzes (12398/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Entwicklung des vorzeitigen Mutter­schutzes (12399/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend: Dubiose Prämien für dubiose Masken? (12400/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Schlachtungen ganzjährig im Freiland gehaltener Rinder (12401/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Evaluationsbericht Bundestheater (12402/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Stelleninserate der Österreichischen Post AG (12403/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bezüge­gesetz für 2010 beziehungsweise 2011 (12404/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Planungen in der Causa Kampusch (12405/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Planungen in der Causa Kampusch (12406/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Shared Space – Bereich Sonnenfelsplatz (12407/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Shared Space – Bereich Sonnenfelsplatz (12408/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend „Verjährung von Forderungen aus Spareinlagen“ (12409/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Vorstandstätigkeit bei der Kommunalkredit (12410/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Ermittlungen wegen nicht auffindbarer Kunstwerke“ (12411/J)

Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einführung einer per­manenten Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf der A 1 im Streckenabschnitt Wolfsberg–St. Andrä (12412/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „aktuelle Projekte in Familienbereich“ (12413/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Analphabetismus in Österreich (12414/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 16

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bau und Finanzierung der S 1 Wiener Außen­ring Schnellstraße (12415/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau und Finanzierung des Marchegger Astes (S 80 Wien–Bratislava) (12416/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend öffentliche Beschaffung nach sozialen, ökologischen und entwicklungspolitischen Kriterien (12417/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die geforderte Evaluierung des Bachelor Studiums „Inter­nationale Entwicklung“ (12418/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den Stand des österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (NABE) (12419/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Steueraufkommen des Finanzamts Graz-Stadt (12420/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend parteipolitische Einflussnahme auf die Besetzung des Chefpostens des Arbeitsmarktservice Wien (12421/J)

Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Strategie der Bundesministerin für die Zukunft der AHS (12422/J)

Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend überraschende Abberufung des Vor­sitzen­den des Aufsichtsrats der Forschungsförderungsgesellschaft (12423/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Praktika und Verwaltungs­praktika“ (12424/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12425/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12426/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12427/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12428/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12429/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12430/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 17

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12431/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12432/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12433/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12434/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12435/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ (12436/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Alkohol und Seilbahn-Unfälle (12437/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Alkohol und Unfälle in der Schifffahrt (12438/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Alkohol und Unfälle in der Luftfahrt (12439/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Alkohol und Eisenbahn-Unfälle (12440/J)

Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anzahl der Ausgleichszulagenbezieher (12441/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Marke Österreich“ (12442/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm“ (12443/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Einheitliche Betriebsprämie“ (12444/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Neufeststellung der Einheitswerte für die Landwirtschaft“ (12445/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeieinsatz am 26. Mai 2012 in Mühldorf (Bezirk Feldbach) – Asylwerber als Seriendiebe ausgeforscht (12446/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 18

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Berufungen in den Tierschutzbeirat (12447/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Stand der Umsetzung der Tierschutzanträge vom 19. Oktober 2011 (12448/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend mögliche Gesundheitsrisiken durch die Geschmacksverstärker E 621 und E 632 (Glutamat) (12449/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend neuen Erlass des BMASK (12450/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Auswirkungen des neuen Erlasses des BMASK (12451/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen (12452/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Mobilfunkverträge in der Justiz (12453/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Tuberkulose, MRSA und andere ansteckende Infektionskrankheiten in Justiz­anstalten (12454/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Probleme bei der Durchführung von Sondertransporten (12455/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Einführung eines einheitlichen Güte­siegels“ (12456/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Folgeanfrage zur Anfrage­beantwortung zu 10962/J, XXIV. GP, „Anfragebeantwortung zur Anfrage 9686/J, XXIV. GP, ,möglicher Amtsmissbrauch eines Österreichischen Konsuls in den VAE‘“ (12457/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend gemeinsame Obsorge für gleichgeschlechtliche Paare (12458/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Einführung eines einheit­lichen Gütesiegels“ (12459/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Einnahmenausfall beziehungsweise Steuerstundungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung (12460/J)

Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Ganztagsschulen in Ländern der Europäischen Union“ (12461/J)

*****

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Bezügegesetz 2010 und 2011 (86/JPR)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 19

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Tierschutz in den Verfassungsrang (87/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11346/AB zu 11526/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11347/AB zu 11529/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (11348/AB zu 11603/J, 11604/J, 11605/J, 11606/J, 11607/J, 11608/J, 11609/J, 11610/J, 11611/J, 11612/J, 11613/J, 11614/J, 11615/J, 11616/J, 11617/J, 11618/J, 11619/J, 11620/J, 11621/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 20

09.05.30 Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 167. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Steibl, Ing. Hofer, Neubauer, Öllinger und Dr. Pilz.

09.05.56Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Mag. Bruno Rossmann in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf nun die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Anna Franz, um die Verlesung der Gelöbnisformel ersuchen.

 


9.06.32

Schriftführerin Anna Franz: „Sie werden geloben, unverbrüchliche Treue der Re­publik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

9.06.46

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger wird durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird ab 19 Uhr durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport Mag. Norbert Darabos wird durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Fragestunde mit Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich bis voraussichtlich 10.20 Uhr live auf ORF 2 übertragen wird. Die gesamte Sitzung wird auf ORF III live übertragen.


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09.07.47Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen. Der Herr Bundesminister wird vom Redner-/Rednerinnenpult der Abgeordneten aus antworten.

Für die Beantwortung der ersten Frage stehen jeweils 2 Minuten zur Verfügung, für die Anfragesteller beziehungsweise die Beantwortung der Zusatzfragen jeweils 1 Minute. Ich werde immer wenige Sekunden vor Ablauf der Zeit mit der Glocke auf diesen Umstand hinweisen.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 167/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Weninger. – Bitte.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die österreichischen Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich der Daseinsvorsorge Hervorragendes geleistet, um Österreich zu einem Um­weltmusterland werden zu lassen. Jetzt ist es zu Kürzungen im Bereich der Siedlungs­wasserwirtschaft gekommen. Da möchte ich wissen, ob Sie eine Möglichkeit sehen, die österreichischen Gemeinden budgetär in der Zukunft wieder stärker zu unterstützen.

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 167/M, hat folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der Erstellung der letzten Budgets kam es zu empfindlichen Kürzungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft. Ist beabsichtigt, die Mittel in Zukunft wieder entsprechend aufzustocken?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen meinerseits! Herr Abgeordneter, tatsächlich ist es so, dass die Städte und Gemeinden viel für die Sicherung der Daseinsvorsorge geleistet haben, gemeinsam mit den Bundesländern und auch dem Bund. Es sind Programme, die wir gemeinsam finanzieren, zur Sicherung des Trink­wassers, zur Gewährleistung einer ordentlichen Abwasserentsorgung, was dazu ge­führt hat, dass wir in diesem Bereich – und da haben Sie recht – Umweltmusterland sind.

Im Zuge der Budgetsanierung ist es dazu gekommen, dass wir nun einen Konsolidie­rungsbedarf haben. Wir haben uns vor einigen Jahren in einer Phase, als es der Wirtschaft nicht so gut gegangen ist und auch die Gemeinden und insgesamt die Gebietskörperschaften wenig Geld gehabt haben, gemeinsam – die Länder und die Gemeinden – dazu entschlossen, dass wir Projekte nicht streichen, sondern auf eine Zeit, in der die Situation besser ist, verschieben.

Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ist es so: Wir haben einen 93-prozentigen Kanalisationsgrad und werden diese Projekte nachholen, weil es wichtig ist, dass wir


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die Daseinsvorsorge sichern, für die Menschen ordentliches Trinkwasser in aus­reichender Qualität und Menge garantieren und auch gleichzeitig unseren hohen Standard in der Abwasserentsorgung beibehalten, was wir auch entsprechend tun wollen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Prinz.

 


Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! In den letzten Jahren wurden umfangreiche Investitionen getätigt, um auf der einen Seite die österreichische Bevölkerung mit Trinkwasser zu versorgen und auf der anderen Seite das Abwasser entsprechend zu entsorgen. Private Haushalte, Gemeinden, Bund und die Bundesländer haben viel Geld investiert, um diesen hohen Standard zu erreichen. Ich denke, viele andere Länder in Europa und in der Welt könnten sich an Österreich ein Beispiel nehmen.

Aber kein Leitungsnetz in der Wasserver- und -entsorgung hält ewig, und in vielen Bereichen sind bereits wieder Sanierungen notwendig. Am öffentlich Ver- und Entsor­gungsnetz angeschlossen zu sein kostet zwar Geld, hat aber auch wesentliche Vorteile gegenüber jenen Haushalten, die das finanziell und organisatorisch eigenverant­wort­lich gestalten müssen.

Bei einem Anschlussgrad von über 90 Prozent in Österreich ist bereits sehr viel geschehen. Es besteht aber nach wie vor ein hoher finanzieller Bedarf. Wie gestaltet sich das zukünftig aus Ihrer Sicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben recht, es ist in der Vergangenheit in diesem Bereich sehr viel Geld investiert worden. Seit 1959 sind insgesamt 55 Milliarden € in eine ordentliche Trinkwasserversorgung und in eine ordentliche Abwasserentsorgung, also in das Kanalisationsnetz, investiert worden.

Ein paar Zahlen: Insgesamt haben wir 76 000 km Trinkwasserleitungen, 88 000 km öffentliches Kanalisationsnetz und rund 1 600 kommunale Kläranlagen.

Sie haben den Anschlussgrad erwähnt, daher auch dazu ein paar Daten: Was die Kanalisation anlangt, haben wir einen Anschlussgrad von 93 Prozent. Das ist ein absoluter Spitzenwert. Einzelgehöfte in extremen Lagen im Berggebiet verfügen über Hauskanalisationen. Und bei der Trinkwasserversorgung gibt es einen Anschlussgrad von rund 91 Prozent an die kommunalen Wasserversorger. Der Rest wird über Hausbrunnen versorgt.

Unser Ziel muss es sein, dass wir in Zukunft finanzielle Mittel aufstellen, um diese Leitungsnetze auch vital und gesund zu erhalten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Minister! Wie stellt sich die Situation des Befalls der österreichischen Wälder mit Borkenkäfern seit dem Beginn des Borken­käfer-Monitorings 2005 in einer Kosten-Nutzen-Rechnung dar?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Diese Frage hat zwar nichts mit der Hauptfrage zu tun, aber ich lasse sie zu.

Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie wissen genau, dass die Borkenkäferkalamität, der Befall mit Borkenkäfern, auch witterungsbedingt


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seine Ursachen hat. Die jetzige Situation, wo es sehr trocken ist und wenig regnet, ist ideal für die Verbreitung des Borkenkäfers. Daher sind die Forstbehörden aktuell angewiesen, sofort Verdachtsfälle in ganz Österreich zu bereinigen, wenn man Bäume sieht, die von Borkenkäfern befallen sind.

Es hat sich die Situation in den letzten Jahren gebessert, weil konsequent in allen Regionen Österreichs das Holz, das von Borkenkäfern befallen war, aufgearbeitet wurde. Das Schadholz wird aufgearbeitet und aus dem Wald gebracht. Nicht zuletzt sind der Ausbau der erneuerbaren Energie und die verstärkte Nutzung der Biomasse ein wichtiger Beitrag dazu, Schadholz und minderwertiges Holz zu entsorgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Brunner.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Minister! Die Bauten im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft werden ja über das Wasserrechtsgesetz genehmigt. Genehmigt werden auch Kraftwerksbauten, wie zum Beispiel jener an der Schwarzen Sulm, der aus Umweltschutz- und Naturschutzsicht sehr, sehr problematisch ist. Sie haben auch eine Amtsbeschwerde dagegen eingebracht, mit der Sie beim VwGH leider nicht durchgedrungen sind. Sie haben auch medial angekündigt, alle Mittel gegen dieses Kraftwerk auszunützen. Und Sie haben mehrere Mittel, wie zum Beispiel die Aufhebung des 2007er-Bescheides als Oberbehörde nach § 68 AVG oder die Möglichkeit, eine Weisung an den zuständigen Landeshauptmann zu erteilen, die Genehmigung zu untersagen.

Daher meine Frage: Werden Sie all diese Mittel ausnutzen?

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Die Schwarze Sulm ist tatsächlich ein Kleinod, was die Flusslandschaft anlangt, mit einem hohen Wert der Biodiversität und des Naturschutzes.

Wie Sie wissen, gibt es das Projekt, dort ein Kraftwerk zu errichten, schon lange. Es ist richtig, dass ich zuletzt die Genehmigung für die Errichtung dieses Kraftwerks unter­sagt habe.

Das, was jetzt der Verwaltungsgerichtshof kritisiert hat, ist für mich doch überraschend, denn der Verwaltungsgerichtshof sagt, das Bundesministerium hätte bereits im Jahr 2007 Einspruch erheben sollen. Erstens war ich im Jahr 2007 noch nicht in dieser Funktion, zweitens hat es damals noch gar keinen Bescheid gegeben. Wir hätten also gegen einen Bescheid, den es damals noch gar nicht gegeben hat, Berufung einlegen sollen. Aber das Ministerium hat damals schon dieses Kraftwerk konsequent überprüft.

Zur Frage, was wir jetzt tun können: Der Ball liegt jetzt beim Landeshauptmann der Steiermark. Ich habe ihn aufgefordert, dieses Projekt neuerlich zu überprüfen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Minister! In Ihrer Jahresvorausschau haben Sie darauf hingewiesen, wie wichtig der Erhalt der Siedlungswasserwirtschaft ist. Wir haben heute auch gehört, dass das das Ziel aller ist. Im Gegenzug sind aber die Förderungen von 2011 auf 2014 von 125 Millionen € auf null gesetzt worden. Einsparungen hin, Einsparungen her: warum auf null?

Es ist den Gemeinden, die auch budgetieren müssen, nicht möglich, selbst Gelder vorzusehen, oder es wird nicht gemacht, wenn im Gegenzug die Fördermittel auf null gesetzt werden. Ich glaube, dass es dadurch zu langen Verzögerungen kommen wird.


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Noch einmal die Frage: Warum hat man die Fördermittel nicht prozentuell gekürzt, sondern die Mittel für 2014 auf null gesetzt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben diese Sache schon mehrmals diskutiert. Die Strategie ist, wie ich schon vorhin gesagt habe, dass wir gemeinsam – Bund, Länder und Gemeinden – in Anbetracht knapper Kassen Projekte verschieben. Daher haben wir, weil wir einen hohen Kanalisations­anschluss­grad haben, gesagt, wir verschieben Projekte.

Es ist dann zu einer Verlängerung des Finanzausgleichs, des FAG, von 2013 auf 2014 gekommen – das war nicht meine Intention –, und daher ist das fortgeschrieben worden und der Zusagerahmen auf null gesetzt worden.

Das heißt: Laufende Projekte werden ausfinanziert, da wird an die Gemeinden, an die Länder ausbezahlt, keine Frage. Und bei den neuen Projekten geht es sicher darum, dass wir neues Geld aufstellen, weil wir das Kanalnetz und auch die Wasser­ver­sorgungsanlagen in Ordnung halten müssen, woran ich großes Interesse habe, und an dem arbeiten wir auch.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 164/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Jakob Auer. – Bitte.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik steht vor der Haustüre, wird eine herausfordernde Aufgabe sein. Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur Reform der Ge­mein­samen Agrarpolitik im Oktober letzten Jahres präsentiert. Seither laufen die Ver­handlungen auf Brüsseler Ebene.

Meine Frage:

164/M

„Wie gestalten sich inhaltlich und zeitlich die Verhandlungen zur ‚Reform der GAP ab 2014‘ auf EU-Ebene?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, seit die Legislativ­vorschläge auf dem Tisch liegen, geht es in die heiße Phase der Verhandlungen. Tatsächlich sind wir schon seit zwei Jahren in Diskussionen, in der Vorbereitung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die neue Finanzperiode 2014 bis 2020. Da geht es um sehr viel.

Mir und uns geht es darum, dass wir in Österreich auch noch nach 2014 eine bäuerlich strukturierte Landwirtschaft haben – die wollen wir erhalten – und dass auch in schwierigen Lagen, im Berggebiet, Bauern Lebensmittel produzieren. Mir ist es wichtig, dass die Landwirtschaft leistbare Qualitätslebensmittel produziert, dass die Bauern auch Umweltleistungen erbringen, Wasser, Boden und Luft schützen, die Landschaft pflegen und auch Energie erzeugen.

Die Ausgangslage ist: Voraussetzung für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrar­politik ist das Budget. Das ist der einzige Bereich, der laut Europäischer Kommission gekürzt werden soll. Wir sind dagegen! Wir wollen den Weg einer nachhaltigen ökolo­gischen Landwirtschaft weitergehen. Das werden aber sehr harte Verhandlungen sein, denn aktuell ist ja die Budgetsituation in Europa eine schwierige.


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Wir haben aber schon einiges erreicht, nämlich dass es ein Bergbauernprojekt geben wird und dass es keine einheitliche europäische Prämie geben wird. Und zuletzt haben wir erreicht, dass nicht nur Biobauern, sondern auch Bauern, die an einem Umwelt­programm teilnehmen, automatisch das Greening erfüllen, das heißt die Ökologisie­rungs­maßnahmen der europäischen Ebene, was für die österreichische Landwirtschaft wichtig ist, weil in Österreich eine große Anzahl von Bauern am Umweltprogramm teilnimmt, was dazu geführt hat, dass wir ein Umweltmusterland sind.

Der Zeitplan sieht so aus, dass Ende dieses Jahres das Budget der Europäischen Union steht, und dann soll die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail mit Leben erfüllt werden. Es ist vereinbart, im Frühjahr 2013 auf der europäischen Ebene die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sozusagen abzuschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Auer.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Sie haben mir ein Stichwort geliefert: Greening. Die EU-Kommission hat ja vorgeschlagen, 7 Prozent der Acker­flächen diesem Greening zu unterziehen, man könnte auch sagen, stillzulegen. Gerade in Zeiten einer gesteigerten Nachfrage nach Agrar-Rohstoffen ist das ein sehr dominie­rendes Thema. Daher die Frage: Wie ist Ihre Position dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Grundsätzlich unterstützen wir die Idee der Europäischen Kommission, die Agrarpolitik ökologischer zu machen, also Greening zu machen. Was wir nicht unterstützen, sind die Kriterien dieses Greenings. Sie haben es erwähnt, die Kommission sieht als ein Kriterium unter anderem vor, 7 Prozent der Flächen stillzulegen. Da ist Österreich strikt dagegen. Da ist aber auch die überwie­gende Mehrheit, sind fast alle europäischen Mitgliedstaaten dagegen. Es steigt die Weltbevölkerung, wir brauchen mehr Lebensmittel, und daher wollen wir nicht Flächen stilllegen.

Wir sind aber sehr wohl dafür, dass man ökologisch wertvolle Flächen, Naturschutz­flächen, Uferbegleitstreifen in dieses Programm aufnimmt. Der Ball liegt aber bei der Europäischen Kommission. Sie will eine derartige Formulierung, und daher muss die Europäische Kommission auch genau sagen, was sie sich vorstellt. Und dann haben wir eine Basis, die wir diskutieren können.

Österreich ist bereit, Naturschutzflächen, ökologische Vorrangflächen in das Programm aufzunehmen, wir wollen aber nicht Flächen stilllegen, weil wir eine produzierende Landwirtschaft wollen, die der Bevölkerung Qualitätslebensmittel zur Verfügung stellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter List.

 


Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Bundesminister! Die Konsumenten wollen kein gentechnisch verändertes Getreide in Lebensmitteln oder Futtermitteln. Produkte von gentechnisch veränderten oder gentechnisch gefütterten Tieren werden ebenfalls auf das Schärfste abgelehnt.

Herr Bundesminister, welche Maßnahmen setzen Sie in der Landwirtschaft, um das Ziel einer absoluten Gentechnikfreiheit auf den europäischen Feldern und einer absoluten Gentechnikfreiheit beim Import von Futtermitteln in der EU zu erreichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch einmal dasselbe: Ich lasse es auch hier gelten, aber die Zusatzfragen müssen sich zumindest in gewisser Weise auf die Haupt­frage beziehen.


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Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Klar ist, dass Österreich gentechnisch frei ist in der Landwirtschaft, in der Produktion, und wir auch frei bleiben wollen von Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Europäische Union hat gewisse gentechnisch veränderte Sorten zum Anbau zugelassen. Österreich hat alle diese Sorten mit einem Anbauverbot belegt, nur kann das jederzeit auf der euro­päischen Ebene aufgehoben werden.

Daher habe ich im Jahr 2009 die Initiative gestartet: Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik. Wir wollen in Österreich selbst bestimmen, ob wir die Gen­technik einsetzen oder nicht. Klar ist, wir wollen die Gentechnik nicht einsetzen.

Als ich diese Initiative damals auf der europäischen Ebene gestartet habe, haben uns nur unsere osteuropäischen Nachbarländer unterstützt. Mittlerweile hat die Euro­päische Kommission die österreichische Idee übernommen und sagt, ja, wir wollen diese Gentechnikfreiheit, wir wollen, dass Staaten das Recht haben, sich als gen­technik­frei zu erklären. Mittlerweile unterstützt eine größere Zahl von Staaten, 22 EU-Länder, Österreich, aber die großen Länder nicht. Die großen europäischen Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien unterstützen das nicht. Wir kämpfen aber darum, dass wir diese Gentechnikfreiheit absichern. Das ist ein Weg für die österreichische Landwirtschaft, und auch die Konsumenten wollen das.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Minister, Sie haben konkret über das Greening gesprochen. Dazu meine Frage an Sie: Welche Schritte werden Sie setzen, um die Ökologisierung in Europa voranzutreiben? Insbesondere: Werden Sie einen europäischen Eiweiß-Plan unterstützen, der verpflichtend mindes­tens 15 Prozent Leguminosen in den Fruchtfolgen der europäischen Landwirtschaft vorsieht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Österreich hat die Agrarpolitik genutzt und geht seit dem EU-Beitritt einen ökologischen, nachhaltigen Weg in der Landwirtschaft. Sie wissen das. Das war anfangs nicht leicht umzusetzen, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen: Wir sind Bioweltmeister. Kein Staat der Erde hat so viel biologische Landwirtschaft wie Österreich, darauf können wir stolz sein (Beifall des Abg. Hornek), weil auch bei den Konsumenten die Nachfrage vorhanden ist.

Wir werden in Europa für diesen ökologischen Weg der Landwirtschaft gelobt, und diesen Weg will ich weitergehen. Dazu brauchen wir aber auch Finanzmittel, um die Bauern unterstützen zu können. Gerade das ist eine Garantie, um kleinen Bauern eine Perspektive in einer hohen Lebensmittelproduktion zu geben.

Die Sache mit dem Greening ist die, dass wir als Vorschlag Österreichs eingebracht haben, dass ein Kriterium die Eiweißproduktion sein soll. Ich halte es für sinnvoll, dass wir möglichst viel Eiweiß, zum Beispiel Soja, in Österreich selbst erzeugen. Wir sind eines jener Länder, die Spitzenwerte in der Sojaproduktion in Europa haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Doppler.

 



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Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Minister, Sie setzen sich für die Erhaltung der Zuckerquote ein. Ist in Ordnung. Aber warum, Herr Minister, nicht der gleiche Einsatz, was die Milchquotenregelung betrifft? Viele Bauern haben Kontingente ge­kauft, die dann mehr oder weniger nichts wert sind.

Herr Minister, welche Ausfallsentschädigung werden die Bauern nach Entfall der Milchquote erhalten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Entscheidung über die Verlängerung der Milchquote ist ja schon vor Jahren gefallen. Österreich hat sich seinerzeit für die Verlängerung der Milchquote eingesetzt, eindeutig, nur waren wir der einzige Staat, der dafür gekämpft hat. Alle anderen europäischen Länder haben gesagt, weg mit der Milchquote, und da muss man sich der Realität stellen. Daher haben wir gesagt, dass es, wenn die Milchquote ausläuft, so wie es dann beschlossen wurde, ein Nachfolgekonzept geben muss.

Das, was wir wollen, ist, dass die österreichischen Bauern, die Milch produzieren, nicht nur auf dem flachen Land, sondern auch im Gebirge eine Überlebenschance haben. Daher haben wir im Rahmen einer hochrangigen Arbeitsgruppe auf der europäischen Ebene das Thema vorangetrieben. Es muss auch eine Mengenbewirtschaftung danach geben, und zwar in der Art und Weise, wie wir es in anderen Bereichen der Landwirtschaft haben, nämlich wo es vertragliche Regelungen zwischen den Bauern und den Molkereien gibt.

Wir sind in der glücklichen Situation, dass in Österreich die Molkereien genossen­schaftlich organisiert sind, das heißt in Bauernhand, sodass die Bauern auch bestim­men können, wie die Vertragssituation zwischen der Molkerei und den Bauern ist, und nicht irgendwelche Konzerne den Bauern unter Umständen Verträge diktieren. Das soll das Ziel haben, dass eine bäuerliche Milchwirtschaft in Österreich abgesichert wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schön­pass.

 


Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Herr Minister! Die GAP-Reform bietet eine große Chance, den ländlichen Raum fitzumachen für die Zukunft. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Beschäftigung von allen Menschen im ländlichen Raum im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung zu unterstützen, beziehungsweise wie sieht die mit dem Koalitionspartner abgestimmte österreichische Position aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben mit dem Koalitionspartner zwei Beschlüsse im Ministerrat getroffen zur europäischen Politik, zur Gemeinsamen Agrarpolitik, zum europäischen Finanzrahmen. Da ist ganz klar, dass wir eine bäuerliche Landwirtschaft wollen, dass wir eine flächendeckende Landwirt­schaft wollen, dass wir eine Landwirtschaft wollen, die produziert, die gleichzeitig auch auf die Umwelt Rücksicht nimmt und die Energie erzeugt, auch in schwierigen Lagen, dass es eine Unterstützung gibt.

Das Programm der ländlichen Entwicklung soll erstens sichern, dass die Bauern eine Überlebenschance haben. Es sind die Zahlen der Agrarstrukturerhebung herausge-


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kommen, und Sie wissen, dass wir nach wie vor einen Strukturwandel haben, dass landwirtschaftliche Betriebe in ganz Österreich aufhören. Daher ist das das erste Ziel.

Weiters geht es darum – und den Weg sind wir immer gegangen –, dass im ländlichen Raum die Sektoren zusammenarbeiten: die Landwirtschaft, das Gewerbe, die In­dustrie, der Handel, damit man Beschäftigung in den Regionen sichert. Der Effekt ist – wir haben das durch das Wifo überprüfen lassen –, dass sich in Österreich der ländliche Raum eine Spur besser entwickelt als die Städte, das heißt nicht jede einzelne Region, aber im Schnitt, und daher wollen wir diese Programme weiterführen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 161/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Jannach. – Bitte.

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Einen schönen guten Morgen, Herr Minister! Über die GAP-Reform lässt sich ja momentan noch trefflich philosophieren. Niemand weiß etwas Genaues. Was wir sehr wohl genau wissen, das ist das, was wir hier im Parlament sozusagen hausgemacht beschlossen haben: das Stabilitätsgesetz, und das hat auch die Landwirtschaft betroffen.

Es sind immer unterschiedlichste Zahlen genannt worden, Ihrerseits bei der Immo­bilienertragssteuer 250 Millionen, bei den Agrardieselkürzungen, bei den Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge.

Können Sie der österreichischen Bevölkerung noch einmal erläutern, welchen Beitrag die Landwirtschaft leistet, und auch den Bauern, die heute hier zusehen, noch einmal erklären, welche Belastungen in den nächsten Jahren aufgrund dieses österreichi­schen Beschlusses, den Sie ja mitverhandelt haben, auf sie zukommen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 161/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie hoch werden die finanziellen Belastungen durch das von der Bundesregierung beschlossene sogenannte Stabilitätsgesetz für die österreichische Landwirtschaft in den nächsten Jahren ausfallen?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erstens: Wir philosophieren nicht über die Gemeinsame Agrarpolitik, sondern wir verhandeln sehr konkret und verhandeln Schritt für Schritt das Beste für unsere Bauern heraus. Die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik auf europäischer Ebene sind wie ein Hürdenlauf, man muss eine Hürde nach der anderen nehmen; da waren wir bisher erfolgreich. Aber richtig ist, dass es noch nicht abgeschlossen ist, weil das Geld noch nicht fixiert ist. Und ohne Göd bekanntlich ka Musi. Wir können den ökologischen Weg in der Landwirtschaft nur weitergehen, wenn es Entschädigungen für die Bauern gibt, wenn sie Ökoleistungen erbringen oder wenn sie zum Beispiel biologische Landwirt­schaft machen.

Zu Ihrer Frage: Bei der Zahl, die ich zur Immobilienertragssteuer genannt habe, habe ich immer dazugesagt, das ist eine Schätzung. Das kann man erst dann genau sagen, wenn man sieht, wie viel Immobilien gehandelt, verkauft wurden.


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Zum konkreten Beitrag: Sie wissen, dass der Landwirtschaft insgesamt Kürzungen von in etwa 1,8 Milliarden € pro Jahr gedroht haben, für den ganzen Finanzraum 9 Milliar­den €. Das haben wir abgewendet.

Der Beitrag der Landwirtschaft ist einer, der für die Bauern schmerzhaft ist, aber im Sinne der Budgetkonsolidierung ein wichtiger. Da fallen darunter die Mineralöl­steuer­rückvergütung im Ausmaß von 50 Millionen € pro Jahr, aber auch der günstigere Diesel für die ÖBB und die günstigeren Treibstoffe für die Wiener Linien. Wir haben das als Gesamtpaket gesehen. Es gibt Beiträge der Landwirtschaft wie auch anderer Berufsgruppen im Bereich der Sozialversicherung, im Bereich des Grundsteuermess­betrages, der Bemessungsgrundlage.

Ich habe aber gleichzeitig ein Reformprogramm im Rahmen des Landwirtschafts­ministeriums aufgestellt, wo wir 100 Millionen € im eigenen Haus, im Lebensminis­terium, einsparen, in den Strukturen, in der Bürokratie, in der Verwaltung. Ich bedanke mich bei meinen Beamten, dass sie diesen Weg loyal mitgehen. Bevor wir bei den Bauern sparen, sparen wir in der Verwaltung und in der Struktur. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jannach.

 


Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Bundesminister, zum Glück haben wir auch die Frau Finanzministerin gefragt, ich bringe noch einmal die Zahlen zur Kenntnis: jährlich 50 Millionen für den Agrardiesel; Sozialversicherungsbeiträge in den nächsten vier Jahren: 67,5 Millionen; Beiträge durch Erhöhung des Hebesatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 10 Millionen jährlich; Umwidmungsabgabe, von Ihnen selbst angegeben: geschätzte 250 Millionen € pro Jahr. Das macht in Summe bis zum Jahr 2016: 1,3 Milliarden.

Nun zur Zusatzfrage: Es gibt ein Papier der Landwirtschaftskammern Österreich, wo es um weitere Belastungen geht. Darin findet sich der Vorschlag zur Einheitswert­erhö­hung mit der Unterschrift der Präsidenten. Teilen Sie auch den Vorschlag der Prä­sidenten der Landwirtschaftskammern, die Einheitswerte in der Forstwirtschaft und die Einheitswerte für viehhaltende Betriebe zu erhöhen?

Ich habe hier dieses Schreiben der Landwirtschaftskammern und hätte gerne Ihre Stellungnahme dazu, wie Sie den Vorschlag der Erhöhung von den Präsidenten der Landwirtschaftskammern beurteilen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! – Pardon: Herr Abgeordneter! Entschuldigung! Sie sind heute so sanft! (Lebhafte Heiterkeit.)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage stellt sich nicht so, wie Sie es hier popu­listisch formulieren. Es geht um die Sicherung des Einheitswertsystems. Das Einheitswertsystem ist schon jahrelang nicht reformiert worden und muss modernisiert werden. Das ist das Anliegen der Landwirtschaft und auch der Präsidenten der Landwirtschaftskammern. Daher haben die Kammerpräsidenten ein gemeinsames System entwickelt, um das Einheitswertsystem zu sichern, wo es darum geht, wie das im Vorschlag auch enthalten ist, dass nicht nur auf die Bewertung des Bodens und die mögliche Ertragskraft des Bodens abgestellt wird, sondern dass die Zahlungen, die die Bauern von der Europäischen Union bekommen, auch einbezogen werden in die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und des gesamten Einheitswertsystems.

Das heißt, das Ziel ist, dass wir eine Modernisierung des Einheitswertsystems haben, damit das System nicht angreifbar wird. Und wir haben in den Koalitionsverhand­lun-


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gen, in den Budgetverhandlungen vereinbart, dass es eine Hauptfeststellung mit 1.1.2014 geben soll. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Binder-Maier.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben gemeint, auch Sie seien bereit, über die Neustrukturierung des Einheitswertes nachzu­denken.

Meine Frage ist, nachdem ja der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass die Pauschalierung mehr als problematisch ist: Was werden Sie tun, wie sind Ihre Prioritäten, um das Ziel mehr Steuergerechtigkeit und auch agrarische Solidarität innerhalb Österreichs zu gewährleisten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich teile die Vor­würfe nicht, die von mancher Seite erhoben werden, dass die Bauern keine Steuern zahlen. Das stimmt überhaupt nicht! Das, was die Bauern haben, ist, dass es ein pauschales Steuererfassungssystem auf Basis der Einheitswerte gibt. Es ist wichtig, das festzuhalten.

Die großen landwirtschaftlichen Betriebe ab einer gewissen Einheitswertgrenze sind buchführungspflichtig, voll buchführungspflichtig, und zahlen Steuern je nach Ertrag, und die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe sind in einem pauschalen System erfasst, was einen Sinn macht. Denn wenn jeder einzelne Bauer eine Buchhaltung machen müsste, würde sozusagen hinter jedem Bauer ein Kontrolleur stehen, und das würde eine Ausdehnung der Bürokratie bedeuten. Das pauschale Steuererfassungssystem hat einen Sinn, weil es effizient ist.

Und man muss schon dazusagen, die Einkommen in der Landwirtschaft sind gering. 2,5 Millionen Österreicher zahlen keine Einkommensteuer, Arbeiter, Angestellte, auch Bauern, weil das Einkommen nicht so hoch ist. Daher geht es darum, das System nicht schlechtzureden, sondern ein unbürokratisches System zu modernisieren, weiterzuentwickeln, das auch dem Staat letztendlich nutzt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Höllerer.

 


Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Budgetkonsolidierung war ein schmerzlicher, aber ein wichtiger Schritt für die Zukunft unseres Landes. Alle Bevölkerungsgruppen haben einen Beitrag zu leisten, auch die Bäuerinnen und Bauern haben ihren nicht geringen Anteil beizutragen. Einiges an dro­henden Belastungen konnte im Zuge der Verhandlungen ausgeräumt werden. Welche unverhältnismäßigen Sparvorschläge in Richtung der Bäuerinnen und Bauern konnten abgewandt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe eingangs erwähnt, dass Vorschläge von in etwa 1,8 Milliarden € jährlich im Raum gestanden sind, in Summe 9 Milliarden €, die nur die Landwirtschaft hätte zahlen müssen. Wenn das gekommen wäre, hätte es eine bäuerliche Landwirtschaft nicht mehr gegeben, hätte diese zu existieren aufgehört. Daher habe ich und haben wir gemeinsam dafür gekämpft, die Mittel für die Landwirtschaft zu sichern.


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Im Raum gestanden sind eine Abschaffung der steuerlichen Pauschalierung: 200 Millionen €; eine Kürzung der erfolgreichen Programme, Umweltprogramme, wie etwa für die Bergbauern: 600 Millionen €; eine Erhöhung der Grundsteuer: 400 Millio­nen €; Vermögensteuern, und, und, und. Auch eine Streichung der Hagelversiche­rungsprämie – wo derzeit in ganz Österreich schwere Unwetter sind und die Bauern froh sind, eine Hagelversicherung zu haben, und wir im Laufe der Jahre eine Krisen­vorsorge aufgebaut haben! Das hätte gestrichen werden sollen! Da würden heute etliche kleine Bauern vor dem Ruin stehen. Das haben wir aber verteidigt, kommt nicht, genauso wie auch andere Steuerbelastungen.

Es stimmt, die Bauern leisten einen wichtigen Beitrag, aber keinen derart exorbitant hohen, wie von politischer Seite vorgesehen war.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.

 


Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister, da wir bei diesem Punkt gerade über die finanzielle Belastung der Bauern sprechen: Aufgrund fehlerhafter Berechnungen der Almflächen durch Kontrollorgane und bestimmte Bezirksagrarbehör­den und aufgrund von Fehl- oder Spätinformation durch das Landwirtschaftsminis­terium müssen unzählige Bauern große Summen an Fördergeld zurückzahlen, werden sogar ihre Betriebsprämien gekürzt.

Im Ausschuss wurde mein Antrag auf Einstellung der Rückforderung mit der Begrün­dung abgelehnt, nach einer akzeptablen Lösung für beide Seiten zu suchen.

Herr Minister, meine Frage: Wie lautet der aktuelle Stand bezüglich einer kostenfreien rückwirkenden Korrektur von Almflächen für unsere betroffenen Landwirte?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das ist ein sehr ernstes Thema. Ich weise das zurück, dass das Landwirtschaftsministerium hier falsch beraten hat, oder andere Institutionen. Tatsache ist, dass die Europäische Kommission Fälle überprüft hat, weil einzelne Fälle aufgetaucht sind, wo für Almen ein großes Flächenausmaß angegeben wurde, tatsächlich dann aber das Flächenausmaß geringer war. Daher überprüft die Europäische Kommission, inwieweit hier korrekt vorgegangen worden ist.

Zuoberst steht, dass nicht das Ziel ist, dass hier die Bauern zur Kasse gebeten wer­den. Es waren rund 4 600 Almen von dieser Kontrolle betroffen. Wir haben diese Zahl reduziert auf 3 700 und noch weitere Almen herausgebracht, sodass derzeit von 4 600 Almen rund 540 Almen nach wie vor überprüft werden, wo es Ungereimtheiten gibt.

Wir sind dem Steuerzahler verpflichtet. Die Europäische Kommission überprüft das. Daher gehen wir korrekt vor und nutzen den rechtlichen Spielraum. Es ist natürlich sehr einfach zu sagen, die Bauern sollen hier nicht zahlen. Wir müssen uns im Rechtsrahmen bewegen und nutzen alle Möglichkeiten, dass die Bauern hier nicht übrig bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister, Sie haben zu Recht erwähnt, dass im Rahmen des Stabilitätspaktes die Sozialver­siche­rungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern erhöht werden. Daher meine Frage: Welche Ausgleichsmaßnahmen werden Sie setzen, um zu mehr Fördergerechtigkeit zu kom-


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men, insbesondere bei den österreichischen Direktzahlungen, nachdem wir bisher ja wettbewerbsverzerrende Betriebsprämien haben? Welche Schritte werden Sie setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zum einen teile ich Ihre Ansicht überhaupt nicht, dass das wettbewerbsverzerrende Betriebsprämien waren, in keinster Weise. Das, was wir in Österreich haben, ist, dass wir bei den Betriebsprämien, also den Zahlungen, die die Bauern bekommen, Größendegres­sionen haben: Bei größeren Betrieben wird gekürzt. Die kleineren Betriebe bekommen die volle Auszahlung. Und ab einer gewissen Hektargrenze wird bei den Direkt­zah­lungen für die großen Betrieben gekürzt. Beim Umweltprogramm wird ab 100 Hektar gekürzt, in Staffelungen bis 300, bis 500 Hektar. Bei den größeren Betrieben im Berggebiet wird gekürzt. Es gibt die Modulation bei den Betriebsprämien, wo größeren Betrieben das Geld nicht ausbezahlt wird, was dann insgesamt den kleineren Betrie­ben zugutekommt.

Also wir haben darauf geschaut, dass die kleineren Betriebe auch eine Chance bekom­men, und die größeren Betriebe leisten dazu einen großen Beitrag.

Das Ziel ist insgesamt, dass wir das System der Direktzahlungen ökologisieren, wie es Österreich ja getan hat, und so soll es auch in ganz Europa sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 169/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Pirklhuber. (Abg. Dr. Pirklhuber stellt einen Futtermittel­sack auf einen Sessel vor dem Rednerpult. – Oh-Rufe bei der ÖVP.) – Herr Abge­ordneter, Sie haben nur 1 Minute, Sie wissen das. Und ich bin konsequent!

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Ich habe Ihnen heute einen Futtermittelsack mitgebracht: AMA-Güte­siegel-taugliches Schweinefutter. (Der Fragesteller hält auch eine Tafel in die Höhe, auf der unter anderem zu lesen ist: „AMA-Gütesiegel-tauglich“.) Sie sprechen immer von der Durchsetzung einer gentechnikfreien Landwirtschaft. Schauen Sie auf die Etikettierung dieses Futtermittelsacks! Herr Bundesminister, es steht eindeutig drauf: Hergestellt aus gentechnisch veränderten Organismen. – Das müssen die Schweine­bäuerinnen und -bauern derzeit in Österreich kaufen.

Daher meine Frage an Sie:

169/M

„Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Zukunft für alle AMA-Gütesiegel-Produkte der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln verboten wird?“

(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Zum einen, Herr Abgeordneter: Die Getreideernte hat begonnen. Wenn Sie vielleicht im Urlaub Zeit haben, so sind Sie gerne zum Ernteeinsatz eingeladen, wo man Säcke tragen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum anderen: Ich ersuche Sie, in der Debatte nichts zu vermischen. Bemühen Sie sich nicht, darzustellen, dass Österreich Gentechnik in der Landwirtschaft hat! Wir haben das nicht! Im Anbau sind wir gentechnikfrei. Sie wissen das ganz genau. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben auch zusätzlich in den Bundesländern Gentechnik-Vorsorge-


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gesetze, und das wollen wir auf der europäischen Ebene absichern. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie müssen differenzieren, bitte. Differenzieren Sie! Halten Sie das auseinander! Das, was Sie ansprechen, ist: Es muss kein Bauer dieses Futtermittel kaufen, wie Sie gesagt haben. Sie sagen, ein Bauer muss das kaufen. – Er muss es nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Er kann sehr wohl auch ein anderes Sojafuttermittel kaufen. Wir, Österreich als kleines Land, das klimatisch nicht so günstige Voraussetzungen hat, sind in Europa an der dritten beziehungsweise vierten Stelle im Sojaanbau, hinter Frankreich und hinter Italien, und bauen diese Eiweißschiene aus, wo wir eben nicht gentechnisch verän­dertes Soja als Futtermittel zur Verfügung stellen.

Es hat ja niemand geleugnet, dass gentechnisch veränderte Futtermittel nach Öster­reich kommen. Das muss auch gekennzeichnet werden, so wie Sie es ja hier vorgelesen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei den Grünen: AMA-Gütesiegel!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Schauen Sie, Herr Bun­desminister, es ist doch klar, dass zum Beispiel der Biolandbau und gentechnikfrei produzierende Landwirte selbstverständlich gentechnikfreie Futtermittel einsetzen.

Meine Frage war, warum Sie nicht durchsetzen, dass auch das AMA-Gütesiegel verpflichtend für gentechnikfreie Futtermittel eintritt. (Beifall bei den Grünen.) Jetzt sind die Bauern verpflichtet, ein AMA-Gütesiegel-taugliches Futtermittel zu verwenden – und dieses enthält Gentechnik.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Was war die Frage, Herr Abgeordneter?

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Die Frage war, warum das AMA-Gütesiegel-Gesetz nicht so geändert wird, dass hundertprozentig verpflichtend gentechnikfreie Futtermittel verwendet werden müssen.

Das war meine Frage, und darauf haben Sie mir keine Antwort gegeben, Herr Minister.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Gut. Dann antworte ich Ihnen gerne noch einmal, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Es sind zwei Dinge, die wir in Österreich haben. Das eine ist  (Abg. Brosz: Eine Antwort auf die Frage!) – Warum sind Sie so unruhig? (Abg. Brosz: Weil Sie nicht antworten!) – Bleiben Sie ganz ruhig! Ich erkläre es Ihnen.

Wir haben das AMA-Gütesiegel-Gesetz, wo das Ziel der Konsumentenwunsch ist, dass Menschen, wenn sie in Österreich einkaufen, österreichische Lebensmittel kaufen können. Das AMA-Gütesiegel ist das einzige Gütesiegel, das 100 Prozent Österreich garantiert bei der Milch, beim Getreide. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt ja nicht! Das ist ja gelogen!)

Und dann haben wir das Gentechnikfreiheit-Gütesiegel, das privatwirtschaftlich verwal­tet wird, das sich zum Beispiel auf Milchpackungen findet, mittlerweile in der Schaf- und Ziegenhaltung, in der Legehennenhaltung eingesetzt wird. Wir haben bestehende Systeme, die muss man propagieren, damit die Konsumenten Vertrauen bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 34

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury. (Abg. Dr. Pirklhuber nimmt wieder den Futtermittelsack, schultert ihn und begibt sich zu seinem Platz. – Beifall bei Grünen und FPÖ.)

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Minister, meine Frage zielt auf diesen ganzen Wust an Gütesiegeln ab. Es gibt das AMA-Gütesiegel, es gibt das Gentechnikfreiheit-Gütesiegel. Es gibt so viele Gütesiegel, dass sich der Konsument nicht mehr auskennt.

Jetzt sagen Sie, das AMA-Gütesiegel garantiert 100 Prozent Österreich. Ich weiß nicht, was Sie dazu sagen, dass wir Lebendtransporte von Tieren nach Österreich haben, die mit Antibiotikafutter hochgezogen wurden, deren Fleisch in Österreich verarbeitet wird, und dann sind das auch wieder österreichische AMA-Produkte. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Nein!) Das ist der Schwindel des AMA-Gütesiegels.

Meine konkrete Frage lautet: Was werden Sie in Zusammenarbeit mit dem Gesund­heitsminister tun, um diese Fülle an Gütesiegeln für die Konsumenten durchschaubarer zu machen? (Abg. Jakob Auer: Keine Ahnung!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das, was Sie behauptet haben, stimmt nicht. Es stimmt nicht! Das AMA-Gütesiegel garantiert beim Fleisch, dass das Tier in Österreich geboren, aufgewachsen ist, geschlachtet und ver­arbeitet wurde. Das ist ja der Sinn des AMA-Gütesiegels. Das ist der Sinn! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jury: Dann überprüfen Sie es einmal!) Sie sagen zu Recht, dass die Konsumenten eine Garantie für österreichisches Fleisch haben wollen.

Die Verhandlungen, die permanent mit den Fleischverarbeitern laufen, zielen darauf ab, das AMA-Gütesiegel auf den gesamten Fleischbereich auszuweiten, damit wir eine österreichische Fleischproduktion aufziehen, nämlich zu 100 Prozent. Das ist ja der Sinn der Sache. Das muss man, bitte, auch weitersagen und darf nicht die Konsu­menten verunsichern. Daher wird das Gütesiegel ja da ausgebaut. Das ist ganz ein­deutig und auch der Sinn der Sache.

Dazu, dass es viele Gütesiegel gibt: Ich gebe Ihnen recht, dass es eine große Zahl gibt, aber viele sind ja privatwirtschaftlich organisiert. Wenn eine Supermarktkette ein Bio-Gütesiegel oder eine Marke einführt, dann ist das ihr überlassen. Das soll ja auch eine Vielfalt präsentieren. Wichtig ist, dass der Konsument die Garantie hat, dass das Gütesiegel zu Recht besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Minister! Lebensmittel­kenn­zeichnung soll ja in erster Linie – das haben auch Sie jetzt betont – Sicherheit für den Konsumenten, die Konsumentin bringen, auch vor Täuschung schützen und den Bäuerinnen und Bauern Sicherheit geben.

Wir treten für ein einheitlich staatlich zertifiziertes Gütesiegel ein. Es gibt ja seitens des Bundesministeriums für Gesundheit von Bundesminister Stöger einen Vorschlag, der auch schon diskutiert wurde.

Meine konkrete Frage lautet: Welche inhaltlichen Gründe sprechen gegen ein ein­heitlich staatlich zertifiziertes Gütesiegel?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, klare Antwort: weil


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wir ein derartiges Gütesiegelgesetz haben. Das AMA-Gütesiegel garantiert 100 Pro­zent Österreich – garantiert dem Konsumenten zu 100 Prozent das, was wir gerade besprochen haben, nämlich dass das Fleisch aus Österreich kommt. Bei Milchpro­dukten ist es genauso. (Abg. Dr. Pirklhuber: Lesen Sie Ihr Regierungsüber­einkom­men, Herr Minister, Ihr eigenes!) Bei all jenen Produkten, auf denen das AMA-Güte­siegel drauf ist, ist es auch drinnen, 100 Prozent österreichische Garantie. Das ist der Sinn. (Ruf bei der FPÖ: Die Unwahrheit!) Und dieses Gütesiegel müssen wir stärken, weil auf der europäischen Ebene ja andere Dinge diskutiert werden.

Wir haben gemeinsam erreicht, dass der Konsument beim Kunstkäse nicht mehr getäuscht werden darf, sondern dass das nur dann „Käse“ heißen darf, wenn Milch drinnen ist und wenn es tatsächlich Käse ist. Beim Schummelschinken sind es zusam­mengepickte Eiweißelemente, die eine Art Schinken ergeben. Das darf eben nicht sein.

Da gebe ich Ihnen vollkommen recht: Betreffend Täuschung ist das auf der euro­päischen Ebene ein harter Kampf. Wichtig ist, dass die Konsumenten Vertrauen haben können – und das AMA-Gütesiegel garantiert das. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Herr Bundesminister! Sie haben jetzt über das AMA-Gütesiegel gesprochen. Als Konsumentenschutzsprecherin bin ich sehr froh darüber, dass die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten sehr starkes Vertrauen in dieses Gütesiegel haben. Das, was Herr Kollege Pirklhuber gesagt hat, hat er sich in Wirklichkeit selbst beantwortet, weil das AMA-Biogütesiegel ja genau gewährleistet, dass keine GVO-Futtermittel verwendet werden.

Sie haben gesagt, wir wollen keinen GVA-Anbau in Österreich. (Abg. Dr. Pirklhuber: GVO!) – GVO-Anbau, ja. – Sie haben ja das Selbstbestimmungsrecht auf Gentechnik­freiheit auf europäischer Ebene initiiert.

Können Sie uns bitte über den aktuellen Stand dieser Verhandlungen informieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie erwähnt: Im Jahr 2009 habe ich die Initiative Selbstbestimmungsrecht bei der Gentechnik gestartet. Die osteuropäischen Nachbarländer haben uns unterstützt. Da waren große euro­päische Länder schon skeptisch und haben gesagt, das widerspricht der WTO. Und dann, nach der Europawahl, hat EU-Kommissionspräsident Barroso dies ins Programm übernommen und hat gesagt, es soll ein Selbstbestimmungsrecht geben. Seither unterstützt uns die Kommission bei diesem Anliegen.

Im vergangenen Halbjahr hatte Dänemark die EU-Ratspräsidentschaft inne und hat sich sehr dieses Themas angenommen. Wir haben mit Dänemark intensiv zusammen­gearbeitet. Es wurden rechtliche Möglichkeiten erarbeitet, es ist aber zu keiner Abstim­mung gekommen, weil Frankreich als großes Land noch keine Position hatte. Die Position war offen, weil Frankreich noch die Parlamentswahl vor sich hatte. Mittlerweile hat Dänemark den Vorsitz abgegeben. Zypern hat mit 1. Juli den Vorsitz in der EU übernommen.

Unser Interesse ist, dass Zypern dieses Thema weiterträgt, dass wir endlich das Selbst­bestimmungsrecht erreichen und dass es der Europäischen Kommission viel­leicht gelingt, große Staaten davon zu überzeugen, uns auf diesem Weg zu unter­stützen. Ich bin überzeugt davon, dass auf der europäischen Ebene, auch in den großen Ländern, viele Menschen Gentechnikfreiheit in der Landwirtschaft im Anbau haben wollen. Wir bleiben an dem Thema dran.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sämtliche in Österreich produzierten Futtermittel werden mit Tausenden Tonnen von Pflanzen­schutzmitteln behandelt. Diese Pflanzenschutzmittel sind chemisch identisch mit C-Waffen, mit chemischen Kampfstoffen. Die Konzerne bringen das aus Profitgier auf den Markt, das Produkt kommt auf unsere Felder, wird veredelt und kommt direkt auf den Teller der Konsumenten. Heute ist das alles nachweisbar.

Herr Bundesminister, was machen Sie, damit diese Pflanzenschutzmittel, die in der Struktur chemisch identisch mit chemischen Waffen sind, stark reduziert oder sofort verboten werden?

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich halte das, was Sie hier tun, für verantwortungslos. (Abg. Huber: Das ist aber die Wahrheit!) Sie sug­gerieren hier, dass die Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel einsetzt, die Sie chemi­schen Waffen gleichsetzen? (Abg. Huber: Das ist die Realität!) – Bitte kommen Sie herunter von der Emotion!

Tatsache ist, dass in der Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die einem strengen Genehmigungsverfahren und einem laufenden Überprüfungsverfahren unterliegen. (Abg. Jakob Auer – in Richtung des Abg. Huber –: Das ist eine Sauerei! Das ist eine Gemeinheit! Schämen sollst du dich!)

Verunsichern Sie doch nicht die Konsumenten, indem Sie hier Vergiftung propagieren! Es ist doch unser oberstes Prinzip, dass die heimische Landwirtschaft gesunde Le­bensmittel, Bio-Lebensmittel, österreichische Lebensmittel auf den Tisch bringt, die streng kontrolliert werden. Ich weise das, was Sie hier behaupten, auf das Schärfste zurück. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 5. Anfrage, 166/M, der des Herrn Abgeordneten Mag. Widmann. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Minister! Schauen wir, was Sie für die Umwelt in Österreich und für das Land an sich wirklich übrighaben. Das Kyoto-Ziel wird ja bei Weitem verfehlt. Das wissen Sie. Rund 30 Millionen Tonnen pro Jahr haben wir zu viel an CO2, um rund ein Drittel zu viel. Wir haben bisher rund 500 Millionen € Strafzahlungen an das Ausland in zum Teil fragwürdige Projekte gezahlt – JI/CDM-Programme seien hier erwähnt, die auch bei Experten sehr umstritten sind.

Es ist zu erwarten, dass bis Jahresende noch rund 1 Milliarde anfallen wird, während das Kyoto-Protokoll endgültig abgerechnet wird.

Die Frage ist: Wäre es nicht wesentlich gescheiter, wie es das BZÖ verlangt hat, aus diesem Unglücksvertrag auszusteigen und die Mittel hier in Österreich zur Effizienzsteigerung von erneuerbaren Energien einzusetzen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 166/M, hat folgenden Wortlaut:

„Österreich hat es nicht geschafft, den Ausstoß an Treibhausgasen gemäß Kyoto-Protokoll zu senken. Die damit verbundenen ,Strafankäufe‘ von sogenannten CO2-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 37

Verschmutzungsrechten im Ausland werden Österreich bis zu 1 Milliarde Euro kos­ten! – Warum steigen Sie nicht aus dieser Vereinbarung aus und investieren diese 1 Milliarde Euro im Inland?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zum einen, erlauben Sie mir, dass ich Sie korrigiere: Wir verfehlen das Kyoto-Ziel nicht jährlich um 30 Millionen Tonnen. Die Verfehlung betrug 6 Millionen Tonnen. In der Summe der Jahre sind es 30 Millionen Tonnen. Sie haben gesagt: jährlich 30 Millionen Tonnen.

Und es stimmt auch nicht, dass das JI/CDM-Programm international umstritten ist. Das JI/CDM-Programm ist im Rahmen der Vereinten Nationen ein Klimaschutzprogramm, das Staaten in Anspruch nehmen. Sie können anderer Meinung sein, aber international ist das nicht umstritten.

Tatsache ist, dass der Klimaschutz wichtig ist, dass Österreich im Rahmen des Kyoto-Protokolls 1997 ein sehr ehrgeiziges Ziel eingegangen ist. Wir erreichen unsere Klima­schutzziele heute schon in der Landwirtschaft, in der Abfallwirtschaft und bei den fluorierten Gasen.

Wir erreichen unsere Klimaschutzziele nicht in der Wirtschaft, bei der Raumwärme und schon gar nicht im Verkehr. Dort explodieren die Treibhausgase. Und daher ist es wichtig, dass Österreich zu den Verträgen steht.

Kyoto läuft 2012 aus. Weil wir eine Zielverfehlung haben, müssten wir Strafe zahlen. Das habe ich verhindert. Da haben wir gehandelt und Kyoto gelöst, nämlich indem wir im Rahmen der Green Investment Schemes Klimaschutzzertifikate ankaufen und damit unserer Verpflichtung nachkommen.

Auszutreten aus dem Kyoto-Vertrag, das halte ich für klimapolitisch falsch und für staatspolitisch nicht in Ordnung. Österreich ist im Rahmen der Europäischen Union verpflichtet: Pacta sunt servanda! Österreich steht zu den Verträgen und wird auch die Maßnahmen ausführen, um seinen Vertrag zu erfüllen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Ihr Wort in Gottes Ohr! Am Ende des Tages werden wir sehen, dass es sehr teuer war und dass Sie wenig erreicht haben, Herr Minister.

Aber ich komme von den CO2-Emissionen zu den anderen Emissionen, zu den Strah­len. Sie wissen, dass die Atompolitik ein Stiefkind dieser Bundesregierung ist, dass es sie zwar in schönen Worten gibt, aber sehr wenig in ganz konkreten, auch rechtlichen Handlungen.

Meine Frage lautet daher: Welche Rechtsmittel werden Sie noch ausschöpfen – denn bisher haben Sie kein einziges Rechtsmittel ausgeschöpft, entgegen den Beschlüssen dieses Nationalrates –, um gegen die Atomkraft in den Nachbarländern mit unsicheren Reaktoren aufzutreten, insbesondere zum Beispiel gegen Temelín?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Auch das stimmt


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nicht, dass die Atompolitik nicht wichtig ist. Die österreichische Bundesregierung hat rasch gehandelt. Nach Fukushima waren wir mit Sicherheit das erste Land in Europa, das einen Anti-Atomplan in der Bundesregierung beschlossen hat.

Sie wissen, Fukushima ist nicht mehr so in den Schlagzeilen, daher sind viele Staaten der Welt nicht mehr auf dem Thema drauf. Wir bleiben drauf. Die erste Initiative waren die Stresstests für die europäischen Atomkraftwerke, die angelaufen sind, die gut waren, aber nicht gut genug. Da sind wir noch nicht am Ende der Überprüfungen.

Ich erwarte – und das fordern wir auf der europäischen Ebene ein –, dass jedes einzelne Atomkraftwerk überprüft und dass dann gesagt wird, wo nachgerüstet werden muss oder welche abgeschaltet gehören. Das ist ganz klar die österreichische Forderung. Wir haben das auch eingebracht, dort bleiben wir auch drauf.

Wir haben eine Anti-Atomallianz von Staaten gegründet, die gegen Atomkraft in Euro­pa sind. Da haben wir in Wien im Vorjahr bereits eine Tagung gehabt. Und wir nutzen auch alle Möglichkeiten, die wir haben. Wir beide waren in Budweis, in Temelín bei der Anhörung und haben dort österreichische Interessen vertreten. Sicherheit für die österreichische Bevölkerung steht an oberster Stelle.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Brunner.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Österreich ist Klimaschutzschlusslicht. Wir haben unseren CO2-Ausstoß nicht, wie vorgesehen, um 13 Prozent reduziert, sondern stoßen um 8 Prozent mehr aus, deswegen müssen wir jetzt um drei Viertel mehr Verschmutzungsrechte zukaufen, als in der Klimastrategie vorgesehen ist.

Das ist nicht nur peinlich, sondern ein umweltpolitisches Desaster. Wir Grüne warnen seit Jahren davor, dass wir jetzt zukaufen müssen. (Abg. Hörl: Mein Gott, Walter!) Natürlich müssen wir Verträge einhalten. 531 Millionen € hat die Republik, haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bereits zahlen müssen. Weitere werden dazu­kommen. Das ist ein Spiegelbild des Versagens der ÖVP-Umweltpolitik in den letzten Jahren.

Im Klimafonds sind für Photovoltaikförderung nur 25 Millionen € vorgesehen. 64 Pro­zent aller Anträge mussten deswegen abgelehnt werden.

Daher meine konkrete Frage an Sie: Ist vorgesehen, dass Sie diese Photovol­taik­förderung für Haushalte so anheben werden, dass jeder, der einen korrekten Antrag stellt, auch tatsächlich eine Förderung für Klimaschutzprojekte in Österreich bekommt? (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Österreich, die Europäische Union und die Industrieländer sind die Einzigen in der Welt, die überhaupt Klimaschutzverpflichtungen haben. Wir sind nur mehr für 11 Prozent der Treibhaus­gase in der Welt verantwortlich. China, USA, Indien – die großen Emittenten haben null Verpflichtungen aus dem Klimaschutz! Daher ist die Geißelung Österreichs, die Sie hier vornehmen, grünes Markenzeichen, aber trotzdem nicht angebracht.

Österreich steht natürlich auch zu seinen Verpflichtungen. Sie kritisieren das JI/CDM-Programm als böse Investitionen in den Entwicklungsländern. Dass das die Grünen sagen, wundert mich sehr. Ich habe Ihnen das schon wiederholt gesagt. (Abg. Mag. Brunner: Meine Frage war nach Photovoltaik!)


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Zur Photovoltaik und zum Klimafonds: Wir haben einen Sonnenenergieschwerpunkt gesetzt. Wir setzen mehr Geld für die Sonnenenergie ein, indem wir Photovoltaik und Solarthermie fördern. Weil ich Solarthermie gesagt habe: Wir brauchen auch eine Unterstützung. Also werden für Photovoltaik 25,5 Millionen € vorgesehen und zusätz­lich für die Solarthermie noch einmal 10 Millionen €, um die Sonnenergie zu nutzen. Energieautarkes Österreich ist mein Ziel, an dem arbeiten wir. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Winter.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Stakkato-artig wird eigentlich die Weltbevölkerung immer wieder mit Weltuntergangszenarien überschüttet und verängstigt. Einerseits das Ozonloch. – Das hat sich wieder ge­schlossen. Andererseits saurer Regen. – Das ist wunderbar plätscherndes Nass. Jetzt die Klimaveränderung. – Die Daten dazu liefert der IPCC, der Weltklimarat. Die Vorschriften liefert die EU, umsetzen tut es dann Österreich, das Umweltministerium.

Ich habe ein Frage dazu. Es gibt unendlich viel kritische Literatur: „Klima-Lüge“, „Die kalte Sonne“ und so weiter. Beschäftigen Sie sich, Herr Minister, mit diesen kritischen Stimmen? Gibt es in Ihrem Ministerium Beamte, die sich damit beschäftigen und die auch frei ihre, unter Umständen kritische, zu Ihnen entgegengesetzte Meinung äußern dürfen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, natürlich holen wir alle Meinungen ein, auch die kritische Meinungen. Aber Faktum ist, dass ein großes UNO-Wissenschaftergremium, ein supranationales Gremium festgestellt hat: Ja, es gibt den Klimawandel, und die Erderwärmung erfolgt schneller, als es im Lauf der Erdgeschichte und der Zeitgeschichte bisher war.

Daher müssen wir handeln. Bevor wir lange darüber philosophieren, ob es den Klimawandel gibt oder nicht, ist es gescheiter, zu handeln. Es ist allemal klug, in die erneuerbaren Energien zu investieren, Energie zu sparen, diese effizient zu verwen­den.

Daher ist der Fokus darauf gerichtet, dass wir uns vorbereiten. Das eine sind Klima­schutzmaßnahmen, der zweite Schwerpunkt ist eine Klimawandelanpassungsstrategie. Mein Ministerium hat für 14 Sektoren in Österreich Anpassungsstrategien ausgear­beitet: für den Tourismus, für den Gesundheitssektor, für die Wirtschaft, für die Land­wirtschaft und, und, und, damit man sich auf die neuen Bedingungen einstellen kann, wie zum Beispiel der Tourismus, wenn etwa im alpinen Raum der Schneefall aussetzt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Stauber.

 


Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Wir haben gehört, dass Österreich jährlich sehr viel Geld für den Ankauf der sogenannten Emissionszertifikate ausgeben muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Erlöse aus diesem Ankauf werden dann in diesen Staaten verwendet, um eben Klima­maßnahmen zu setzen.

Meine Frage dazu wäre: Wie wird die ordnungsgemäße Verwendung dieser Gelder in diesen Staaten dann überprüft, und haben wir diesbezüglich eine Chance, zu verfol­gen, wie diese Gelder verwendet werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 40

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mir ist es wichtig, festzuhalten, dass wir die überwiegende Zahl der Klimaschutzmaßnahmen in Öster­reich setzen. 70 Millionen Tonnen pro Jahr an Treibhausgasen sparen wir im Inland ein durch Maßnahmen im Inland und 9 Millionen Tonnen werden über das JI/CDM-Programm abgedeckt. Es war im Übrigen ein Beschluss des Hohen Hauses hier, dass wir am JI/CDM Programm teilnehmen.

Tatsächlich es so, dass wir Projekte in Entwicklungsländern realisieren, zum Beispiel Windparks oder Projekte betreffend erneuerbare Energie. Manchmal nehmen auch österreichische Firmen daran teil, österreichische Technologie-, Ingenieurleistungen – nicht bei allen, aber doch bei einigen.

Klar ist, dass das kontrolliert wird, weil sehr wohl auch internationale Gremien darauf schauen – da das ein internationales Klimaschutzprogramm ist –, ob diese Gelder ordnungsgemäß verwendet werden. Darauf schauen wir, darauf schauen auch internationale Gremien. Dieses Recht hat der Steuerzahler mit Sicherheit.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hörl.

 


Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Bundesminister, Sie haben gerade dargestellt, was das kleine Österreich im Ausland für den Klimaschutz leistet.

Meine Frage: Was wird bei uns im Inland im Bereich der Länder und Gemeinden für den Klimaschutz geleistet?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ein wichtiger Beitrag ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, von der Wasserkraft über die Sonnenenergie bis zu Windkraft und Biomasse. Wir haben da zum Beispiel eben auch die Beimischung von Biotreibstoffen zum fossilen Treibstoff. Der Verkehr ist einer der Hauptverursacher der schädlichen Treibhausgase, daher müssen wir den fossilen Sprit umweltfreundlicher machen. Durch die bisherige Beimischung von Biotreibstoffen haben wir rund 1,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Wir haben die thermische Sanierung von Wohnraum gestartet – 100 Millionen € jährlich –, durch die wir in etwa 300 000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Wir haben – weil Sie danach gefragt haben – Maßnahmen mit den Bundesländern beschlossen im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung zur Verwendung der Wohnbauförderung, wodurch rund 400 000 Tonnen CO2 eingespart werden, weil Wohnraum saniert wird.

Die Umweltförderung im Inland, wo Unternehmen investieren und wir das fördern: 400 000 Tonnen jährlich (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und, und, und. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Wir müssen mehr tun – auf jeden Fall! –, das ist richtig, aber das tun wir auch.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage, 168/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Mag. Gaßner. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die österreichischen Wasserversorger haben in Problemgebieten mit erheblichen Zusatz­kosten zu rechnen, um ordentliches Trinkwasser wieder herzustellen beziehungsweise sicherzustellen. So kostet zum Beispiel eine Filteranlage um die 4 Millionen €, es fallen laufende Betriebskosten an, und dann kommt noch der Vertragswasserschutz dazu.

Nun meine Frage, Herr Bundesminister:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 41

168/M

„Wie ist es möglich, dass Landwirte, die am ÖPUL-Programm teilnehmen, noch zusätz­lich Einnahmen aus dem Vertragswasserschutz lukrieren können, damit die Wasser­versorger der Bevölkerung einwandfreies Trinkwasser – unterhalb der Grenzwerte zum Beispiel für Nitrate, Pestizide – zur Verfügung stellen können?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Klar ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist oberstes Ziel, Trinkwasser sauber zu erhalten. Wir sind da auch erfolgreich. In Öster­reich werden die Menschen zu 100 Prozent mit Trinkwasser aus Quellwasser und Grundwasser versorgt. Das ist die oberste Prämisse, die Saubererhaltung von Trinkwasser, und der muss sich alles unterordnen: die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie, jeder einzelne Bürger.

Es ist richtig, was Sie sagen: Doppelförderungen dürfen nicht stattfinden. Nach der ÖPUL-Richtlinie ist es so, dass Leistungen, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln abgegolten werden, aus dem ÖPUL nicht förderfähig sind. Das heißt, wenn es sich um gleiche Leistungen handelt.

Was Sie ansprechen, ist, dass es das ÖPUL-Programm gibt, dass es aber darüber hinaus im Rahmen eines Vertragswasserschutzes auch zusätzliche Maßnahmen gibt, zusätzliche Leistungen, die unterstützt werden. Ich darf zum Beispiel an die Begrünung im Rahmen des Umweltprogrammes erinnern, wo es das Ziel ist, dass man über den Winter sozusagen eine Schwarzbrache, also nacktes Ackerland, verhindert und dass dieses begrünt wird, damit es nicht zu Auswaschungen von Nährstoffen kommt, oder zusätzliche Düngereinschränkungen bei Maisanbau.

Also der Punkt ist: Wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden, dann werden die im Rahmen eines Vertragsnaturschutzes und -wasserschutzes auch abgegolten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Gaßner.

 


Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Das heißt also, diese Leistungen sind durch ÖPUL nicht abgedeckt. Eine Zusatzfrage dahingehend, Herr Bundesminister.

Sie kennen sicher den Rechnungshofbericht bezüglich des Wasserverbandes Leibnitzerfeld Süd. Dort wurde aufgrund eines BH-Bescheides der Wasserverband quasi dazu verurteilt, 120 000 € pro Jahr Entschädigungszahlungen an die Landwirte zu leisten. Das bedeutete eine Wasserpreiserhöhung von 51 Prozent.

Meine Frage: Wie ist es möglich, dass Landwirte für die Einhaltung eines Gesetzes, nämlich der Grundwasserschongebietsverordnung, auch noch belohnt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Klar ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter – und das gilt für diese Thematik, wie auch für andere –, die Bauern werden nicht für die Einhaltung der Gesetze belohnt, sondern eben dann, wenn sie zusätzliche Maß­nahmen im Rahmen eines Vertragswasserschutzes erbringen. Es macht einen Unterschied, ob ich als Bauer in einem Wasserschongebiet wirtschafte oder außerhalb. Dort haben die Bauern zusätzliche Auflagen, was bedeutet, dass sie weniger düngen dürfen, weniger Pflanzenschutz einsetzen und auch extensiver arbeiten müssen. Und weil sie dort Ertragseinbußen haben, gibt es dafür Abgeltungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 42

Wir wollen ja auch in diesen Gebieten eine schonende Landbewirtschaftung haben, von der Bio-Landwirtschaft bis auch zu anderen Bereichen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abge­ordneter Mayer.

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister, Sie haben ja selbst soeben erwähnt, Gewässerschutz, Grundwasserschutz hat in Österreich oberste Priorität. Es laufen ja, glaube ich, aktuell verschiedenste Programme zum Gewässer­schutz.

Welche gibt es und wie sind deren Auswirkungen auf die Gewässergüte?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Tatsächlich ist es so, sehr geehrter Herr Abgeord­neter, dass wir seit Jahren sehr erfolgreich Programme laufen haben, die die Qualität unseres Trinkwassers sichern sollen. Ich darf an erster Stelle das „Aktionsprogramm Nitrat“ erwähnen.

Die Kernmaßnahmen sind, dass es Verbotszeiträume für die Düngung in der kalten Jahreszeit, im Herbst und im Winter gibt, dass auch Viehbauern dazu angehalten sind, Lagerkapazitäten zu schaffen, dass sie die Gülle am Hof halten und nicht auf den Feldern ausbringen müssen.

Wir haben im Jahr 2012 das „Aktionsprogramm Nitrat“ novelliert, wo es jetzt auch Düngeraufzeichnungen durch die Bauern gibt und zusätzliche Auflagen in Schutz- und Schongebieten. Es gibt Landesaktionspläne, die diese Maßnahmen unterstützen sollen.

Zusätzlich macht die Landwirtschaftskammer und auch manche Bundesländer Wasser­schutzberatungen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das Um­welt­programm haben wir gerade diskutiert.

Also das alles soll dazu beitragen, dass die Wasserqualität auf einem hohen Niveau bleibt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Bundesminister! Seit 1972 ist in Österreich das Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos erlaubt. Jetzt wissen wir aus aktuellen Studien, dass dieses Pflanzenschutzmittel bereits den Fötus im Mutterleib massiv schädigt. Wir wissen jetzt aus aktuellen Studien, dass dieses Pflanzenschutzmittel wirklich irrsinnige Schäden verursacht, wo die ganzen Wissenschaftler sagen, da geht es nicht um Grenzwerte, denn das ist ein nichtabbaubares Gift im Körper.

Wenn wir das heute wissen und dieses Mittel seit 1972 in Österreich zugelassen ist, Herr Bundesminister, ernsthaft:

Was unternehmen Sie, damit man solche Mittel sofort beziehungsweise so schnell wie möglich aus dem Verkehr zieht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, mir fällt auf, dass Sie hier Panikmache betreiben und Verunsicherung verbreiten. (Abg. Huber: Nein, das ist die Realität!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 43

Klar ist, und das gilt für jedes Mittel, das in Österreich eingesetzt wird – in der Landwirtschaft und in anderen Bereichen; denken Sie an den Haushalt, denken Sie an die Industriegewerbe –: Überall, wo Chemikalien eingesetzt werden, gibt es strenge Genehmigungen, Dosierungsvorschriften, Überprüfungen, und, und, und. (Abg. Huber: Seit 1972!)

Zu dem, was Sie ansprechen: Sie sagen, „die ganzen Wissenschaftler“. – Das stimmt ja nicht! Es hat Untersuchungen in Deutschland und in vielen anderen Ländern gegeben, um diesen Vorwürfen nachzugehen. Das sind ja ernste Vorwürfe!

Sie werden doch nicht annehmen, dass hier irgendein Mensch sitzt, der sagt: Mir ist das wurscht, wenn Mütter oder Kleinkinder geschädigt werden! – Da wurde ja alles strengsten überprüft! Wenn es den Hauch eines Verdachtes gäbe, wäre – dessen können Sie sicher sein – dieses Mittel verboten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abge­ordneter Dr. Pirklhuber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es ist wirklich schmerzhaft, dass sich ein Umweltminister hier im österreichischen Parlament hinstellt und die Problematik der Pestizide auf diese Art und Weise zu verharmlosen versucht. So geht das nicht, Herr Umweltminister! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Höfinger: Geh hör auf, Pirklhuber! – Ruf: Schweinerei!)

So geht das nicht, denn wir haben im Trinkwasser natürlich immer wieder das Problem von Pestizidbelastungen und von Nitratproblemen, daher meine Frage an Sie:

Wann werden Sie sich endlich dafür aussprechen, dass bienengefährliche Maisbeiz­mittel und gefährliche Totalherbizide im Rahmen des österreichischen Umweltpro­grammes nicht mehr eingesetzt werden können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, mir nicht zu unterstellen, dass mir das egal wäre. Weder ich noch der Gesund­heitsminister noch die Behörden haben Interesse daran, etwas zu verharmlosen oder ins Lächerliche zu ziehen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie haben es aber gemacht gegenüber dem Kollegen Huber!) – Nein, das weise ich strikt zurück! Die Gesundheit steht doch an oberster Stelle! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich meine, Sie können ja nicht so tun, als ob in Österreich, in Deutschland oder in der Europäischen Union irgendwie Massenvergiftungen gemacht werden! Verbreiten Sie bitte keine Panik! Das hat doch keinen Sinn, so etwas zu betreiben. In Wahrheit geht es da um sehr genaue Überprüfungen.

Bei der Maisbeize – da Sie das jetzt angesprochen haben – gibt es sehr strenge Auflagen für die Bauern. Bei 0,3 Prozent der österreichischen Bienenvölker wurde aufgrund einer wissenschaftlichen Studie nachgewiesen, dass es Schädigungen gibt. Daher bekommen die Bauern jetzt strengere Auflagen auferlegt, es läuft ein Über­wachungsprogramm, das die Länder durchführen, über die Landwirtschafskammer gibt es Beratungen, Fruchtfolgen müssen eingehalten werden (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und, und, und. Und es gibt ein laufendes Monitoring, das verhindern soll, dass Bienen geschädigt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abge­ordneter Riemer.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 44

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Respekt, Herr Minister! Ich schließe an die Frage des Kollegen Gaßner an. Wir wissen, dass das Murtal eine sensible Was­serregion ist, besonders der Raum Leibnitz, das ist richtig. Hier gibt es eben Schutz­gebiete und Schongebiete.

Also es gibt den Vertragswasserschutz. Meine Frage an Sie lautet: Sollen Wasser­versorger in Schongebieten Entschädigungszahlungen an die Landwirtschaft leisten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das, wofür wir uns immer eingesetzt haben, ist, dass Bauern für Ökoleistungen belohnt werden, wenn sie eben zusätzliche Leistungen erbringen. Das gilt für den Wasserschutz, aber auch für den Naturschutz.

Ich habe mich immer dafür eingesetzt über freiwillige Anreizsysteme – das ist zum Beispiel im Naturschutz erfolgreich. Denken Sie an Nationalparkflächen, wo Bauern entschädigt werden, wenn sie eben die Produktion zurückfahren, extensivieren. Das ist der Weg in Zukunft! Um diesen kämpfen wir auf der europäischen Ebene, denn gerade mit den Mitteln für die ländliche Entwicklung, jenen Geldern, die wir aus der EU-Agrarpolitik bekommen, können wir den Vertragsnaturschutz machen, sodass wir große Flächen unter Schutz stellen können und die Bauern dort auch Entschädigungen für Ertragsminderungen bekommen.

Es ist wichtig, dass wir das absichern, damit wir die Bauern einbinden in den Natur­schutz, und das ist auch das Ziel bei der Sicherung des Wassers.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 165/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Ing. Schultes. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Am 22. Juni ist in Brasilien die große Konferenz zur Nachhaltigkeit zu Ende gegangen, 20 Jahre nach Rio, und das Ergebnis war zumindest für mich relativ enttäuschend. Es ist nicht wirklich viel herausgekommen, obwohl 50 000 Leute dort waren – großes Reden, wenig Ergebnis. Brasilien hat das aber trotzdem gefeiert.

Gibt es irgendwelche Ergebnisse, die dann in Zukunft konkret umgesetzt werden müssen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 165/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche konkreten Schritte müssen jetzt nach der UN-Konferenz Rio+20 gesetzt werden?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben recht, das Ergebnis von Rio war tatsächlich enttäuschend. Es hat sich in den Vorkonferenzen schon gezeigt, wo es Probleme gibt.

Die Welt steht vor der riesigen Herausforderung, Wohlstand in allen Regionen der Welt zu sichern, aber gleichzeitig Umwelt und Klima zu schützen. Und die Antwort darauf ist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 45

Green Economy, also ein ökologisches Wachstum, das auf die Umwelt und auch auf soziale Aspekte Rücksicht nimmt. Österreich unterstützt das im Rahmen der Euro­päischen Union.

Nur: Das, was in Rio passiert ist, war, dass, bevor die eigentliche Konferenz begonnen hat, Brasilien ein Abschlussdokument vorgelegt hat, das dann angenommen wurde und das im Resultat sehr dünn war. Sie wissen, ich bin dann nicht nach Rio de Janeiro gefahren, weil es nichts mehr zu verhandeln gegeben hat. Ich habe mit Minister­kollegen im Rahmen der Europäischen Union geredet, die das bestätigt haben.

Das, was die EU dort erreicht hat, ist, dass der Prozess nicht abgerissen ist, dass weiter verhandelt werden muss.

Das, was wir wollen, ist, dass es Nachhaltigkeitsziele in der Welt gibt, zum Beispiel, dass alle Menschen mit Trinkwasser versorgt werden, dass alle Menschen mit Lebens­mitteln versorgt werden, der Hunger in der Welt gestillt wird, dass die erneuerbare Energie ausgebaut wird, dass Green Economy, also ein ökologisches Wachstum, auch zu einer Strategie in der Welt wird, dass man also sehr wohl wirtschaftliche Ent­wicklung hat, aber auf die Umwelt schauen muss. – Also es liegt viel Arbeit vor uns.

Wir in Österreich gehen diesen Weg gemeinsam mit der Europäischen Union, und das müssen auch andere Regionen der Welt tun. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Schultes.

 


Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Herr Bundesminister! 1992 war die erste Rio-Konferenz. Das war auch noch nicht sehr konkret, trotzdem hat man in Österreich selbst gesagt: Wir wollen den Umweltmusterland-Weg gehen! – Und seither ist viel geschehen.

Es hat mich sehr erzürnt, was da die Kollegen heute an Unwahrheiten verbreitet haben. – Stellen Sie das bitte richtig und sagen Sie, was wirklich in Österreich seither im Umweltbereich weitergegangen ist!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, damals, vor 20 Jahren, als in Rio der erste „Erdgipfel“, wie er geheißen hat, stattgefunden hat, ist in Österreich ein Umweltplan gemacht worden.

Viele der damaligen Probleme haben wir heute gelöst. Denken Sie an das Ozonloch – das ist durch politische Maßnahmen eingeschränkt worden – oder den sauren Regen und das Waldsterben! Das haben wir im Griff. Und wir haben wirklich eine Reihe von Gesetzen gemacht, die Österreich zu einem Umweltmusterland machen: das Abfall­wirt­schaftsgesetz – wir haben einen extrem hohen Standard, weil wir sehr viel des anfallenden Abfalls in den Stoffkreislauf zurückführen –, wir haben keine Atomkraft, wir sind gentechnikfrei, wir haben das Bundes-Luftreinhaltegesetz, das Chemikalien­gesetz, das Wasserrechtsgesetz, das UVP-Gesetz, das vor Kurzem neuerlich novelliert wurde, also einen sehr hohen Standard hat, und wir sind Vorreiter in der Green Economy. Und „Green Jobs“ als Programm zeigt, dass wirtschaftliche Entwicklung mit Umweltschutz möglich ist (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), zum Beispiel durch den Ausbau der erneuerbaren Energie. Und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 46

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Minister, ja, Sie waren nicht bei der Rio-Konferenz. Die Rio-Konferenz ist vorbei, wir müssen jetzt in die Zukunft schauen. Kyoto wurde schon angesprochen. – Ich möchte Sie jetzt mit einem Vorschlag konfron­tieren, und zwar: Der Anteil an Huminsäuren beträgt in einem guten Kompost 50 Prozent der organischen Substanz. Komposte mit einem hohen Anteil an organi­schen Substanzen und dem entsprechenden Huminsäureanteil können maßgeblich zur Bindung von CO2 im Boden beitragen.

Würden wir jetzt auf allen 14 000 Quadratkilometern Ackerflächen Österreichs diesen Kompost ausbringen, könnte man damit 10 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Das wäre ja ungefähr der Betrag, den Österreich bei Kyoto einsparen müsste.

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag, was halten Sie davon?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie haben schon recht, die Bindung von CO2, von einem der Treibhausgase, ist ein wichtiger Aspekt. Deswegen geht es ja auch um den Schutz des Waldes: Wald bindet CO2 und gibt Sauerstoff frei. Das trifft auch auf Pflanzen zu, also Ackerkulturen, das ist richtig. Daher haben wir derartige Programme.

Der Punkt ist nur, dass das, was Sie ansprechen, in den internationalen Klima­schutz­berechnungen nicht einbezogen wird. Also wenn wir ein derartiges Programm starten würden, um CO2 auf unseren Äckern zu binden, dann würde das international nicht angerechnet werden. Das ist ein eigenes Thema.

Es gibt international derartige Bestrebungen, ich unterstütze das, aber das ist noch nicht durchgesetzt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abge­ordnete Mag. Brunner.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Im Gegensatz zur Rio-Konferenz 1992, die sehr konkrete Ergebnisse gebracht hat, war Rio+20 sehr enttäuschend. Wir müssen jetzt aber trotzdem überlegen, wie wir in Richtung mehr Nachhaltigkeit weitertun werden. Ich habe das dort auch mit anderen Parlamentariern diskutiert.

Ich habe mich ja schon gefreut, dass die Frage heute von der ÖVP kommt, welche weiteren Schritte diesbezüglich gesetzt werden, weil ich dachte, es gehe um Schritte in Österreich – im Umweltausschuss wollte man das ja nicht diskutieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Denn: Nur deshalb, weil im Titel von manchen Gesetzen bei uns „Umwelt“ draufsteht, ist noch lange nicht Umwelt drinnen. Man muss sich aber sehr wohl auch kritisch mit der Frage auseinandersetzen, wie der Rio-Prozess weitergeht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glocken­zeichen.) Ich gehe davon aus, dass die gescheiterten Regierungschefs ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie sind bereits weit über der Zeit und haben keine Frage formuliert! Auch für Sie gilt die Geschäftsordnung!

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (fortsetzend): Meine Frage lautet – ich hoffe, Sie können sie beantworten, obwohl Sie nicht in Rio waren –: Wie sehen diese konkreten Schritte zur Weiterentwicklung des Rio-Prozesses aus und was werden Sie dazu tun? (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 47

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich sage es noch einmal: Ich bin deshalb nicht nach Rio gefahren, weil es nichts mehr zu verhandeln gab, und ich gebe nicht Steuergeld aus für eine unnötige Fahrt. (Beifall bei der ÖVP.) Sie waren dort, Sie hätten dort ja etwas erzielen können.

Der springende Punkt bei diesen internationalen Konferenzen ist der, dass die Men­schen zu Recht sagen, es kommen alle UNO-Mitgliedsländer zusammen und das Ergebnis ist dünn, weil natürlich ein Land genügt, um dagegen zu stimmen, wie es bei internationalen Verhandlungen zuletzt in Kopenhagen war, wo Papua-Neuguinea gesagt hat: I don’t agree! Und dann können die Russen die Chinesen aufreiben, und es kommt trotzdem kein Vertrag zustande.

Daher bin ich dafür, dass wir im Rahmen der internationalen Konferenzen über einen Neustart reden. Es wird jetzt in Zypern ein Umweltministerrat stattfinden, bei dem ich das einbringen werde, wo wir eine neue Strategie gehen müssen. Große Konferenzen haben einen Sinn, weil alle das gleiche Recht haben, zu hören, Mehrheitsbeschlüsse wären falsch, aber wir müssen sehr wohl schauen, wie wir bilateral oder von Kontinent zu Kontinent Abkommen erreichen, wo wir konkrete Maßnahmenprogramme ausarbeiten können. Diesen Weg halte ich für sinnvoll.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gartel­gruber.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Minister, es war sicher eine gute Entscheidung, nicht zu Rio+20 zu fahren, denn diese Gipfel haben in diesem Ausmaß überhaupt keinen Sinn, wenn keine konkreten Beschlüsse gefasst werden und auch die Schwellenländer und die USA nicht bereit sind, Maßnahmen zu setzen.

Sie haben es schon kurz angesprochen, es gibt weitere Gespräche, und deshalb gleich meine Frage:

Zeichnen sich erneut internationale Umweltabkommen ab, die Emissionsreduktionen zum Inhalt haben, und beabsichtigen Sie, solch ein Abkommen wieder mitzutragen, zu unterzeichnen, auch wenn es beinhaltet, dass wir, wenn wir die Ziele nicht erreichen, wieder Strafzahlungen für Österreich in Kauf nehmen müssen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Grundsätzlich ist es schon sinnvoll, dass, wenn die UNO einlädt, alle Mitgliedstaaten das gleiche Recht haben. Was ich nicht haben will, ist, dass es dort Mehrheitsentscheidungen gibt und dass sich vielleicht viele Staaten zusammentun, etwas beschließen, was uns nicht passt.

Es soll schon so sein, dass alle das gleiche Recht haben und dass Einstimmigkeit ist. Das, worüber wir nachdenken müssen, ist, wie wir mehr Ergebnisse erzielen können. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Und da gilt es, neue Wege zu suchen. Ich werde dort aktiv die österreichischen Ideen einbringen.

Zu den neuen internationalen Abkommen: Kyoto läuft 2012 aus, und unser Ziel ist es – das, was wir wollen –, dass diesmal alle Staaten der Welt beim Klimaschutz mittun, auch China, die USA, Russland, Indien. Das haben wir zuletzt bei der Klima­schutz­konferenz in Durban vereinbart – da hat sich die Europäische Union durchgesetzt –, dass bis 2015 ein Weltklimaschutzvertrag ausgearbeitet wird, der 2020 in Rechtskraft tritt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 48

Das ist ein harter Weg, da wird es noch sehr viel politische Arbeit brauchen, aber ich kenne keine Alternative.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Mag. Auer.

 


Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Guten Morgen, Herr Minister, jetzt haben wir es bald geschafft.

Ökologisches Wachstum braucht natürlich auch erneuerbare Energien. Speziell größere Projekte stellen natürlich immer wieder eine große Herausforderung dar, das ist immer wieder eine Gratwanderung zwischen einerseits Bürgerinteressen und ande­rer­seits Interessen zur Umsetzung des Projektes.

Die Freiheitliche Partei begründete im Laufe der Ausschussberatungen im Zusam­menhang mit dem UVP-Gesetz ihre Ablehnung des Gesetzes damit, dass sie den Wirtschaftsstandort Österreich in Gefahr sehe, und zwar aufgrund übertriebener Bürgerbeteiligung – so ist das formuliert worden. Das ist natürlich im Lichte 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Frage!

 


Abgeordneter Mag. Josef Auer (fortsetzend): Das ist natürlich im Lichte der um die direkte Demokratie geführte Diskussion entlarvend.

Daher meine Frage: Was werden Sie tun, dass auch größere Projekte der Green Economy bei uns in Österreich, zum Beispiel Wasserkraftwerke, im Einvernehmen mit der Bevölkerung umsetzbar sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das, was Sie angesprochen haben, ist gerade bei der UVP-Gesetzesnovelle passiert, die hier im Nationalrat beschlossen wurde, wo wir beides erreichen: dass einerseits Umweltinter­essen, Bürgerinteressen gewahrt werden – es werden mehr Bürgerrechte berück­sichtigt, die Menschen können mehr mitbestimmen –, dass sich aber gleichzeitig die Wirtschaft auch entwickeln kann.

Ziel dieser Novelle ist es, dass die Verfahren schneller, klarer und einfacher sind, dass wir Bürokratie einsparen, dass wir Verfahren verkürzen.

Die Novelle im Jahr 2009, die wir hier beschlossen haben, hat bereits Verfahrensver­kürzungen gebracht, nämlich: bei Anlagen, für welche die Genehmigung bisher im Schnitt 15 Monate gedauert hat, sind es jetzt elf Monate. Es ist also gelungen, die Dauer der Verfahren im Durchschnitt um vier Monate zu kürzen. Und die Novelle, die wir hier jetzt ausgearbeitet und beschlossen haben, soll weitere Verkürzungen bei den Verfahren bringen.

Wir haben uns mit der Wirtschaft zusammengesetzt, auch mit den NGOs und haben ein Gesetz erarbeitet, das diese Möglichkeit garantiert und mit dem wir die erneuer­baren Energieträger ausbauen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank! Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Es sind alle Fragen gestellt und beantwortet worden, somit ist die Fragestunde be­endet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 49

10.24.38Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 11346/AB bis 11348/AB.

B. Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 2036/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend eine innerösterreichische Lösung für den Fachkräftemangel,

Antrag 2049/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Pflegefreistellung;

Familienausschuss:

Antrag 2046/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend: die Notwendigkeit von Maßnahmen zur sofortigen Einrichtung und Freischaltung der Hotline 116000 für vermisste Kinder!,

Antrag 2047/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld,

Antrag 2052/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinder­betreu­ungsgeldes;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 2045/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: die Notwendigkeit von Maßnahmen zur sofortigen Einrichtung und Frei­schaltung der Hotline 116000 für vermisste Kinder!;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 2037/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020: Legislativ­vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments;

Unterrichtsausschuss:

Antrag 2038/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil I,

Antrag 2039/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil II,

Antrag 2040/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil III,

Antrag 2041/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil IV,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 50

Antrag 2042/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil V,

Antrag 2043/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil VI,

Antrag 2044/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Reform der Schulverwaltung – Teil VII;

Wissenschaftsausschuss:

Antrag 2048/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studiengebühren,

Antrag 2050/A der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. Nr. 81/2009,

Antrag 2051/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden und Universitäten.

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortungen 10821/AB und 11117/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 10821/AB der Anfrage 10962/J der Abgeordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anfragebeantwortung (9572/AB) zur Anfrage 9686/J der XXIV. GP: „Möglicher Amtsmissbrauch eines Österreichischen Konsuls in den VAE“ – in den Vereinigten Arabischen Emiraten –, durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten abzuhalten.

Ferner liegt das Verlangen vor, eine kurze Debatte über die Beantwortung 11117/AB der Anfrage 11311/J der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzzentrum Wien Mitte, Bundesfinanzakademie, etc. durch die Frau Bundesministerin für Finanzen durchzuführen.

Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig ge­stellt wurden, werden diese in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden.

Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die jeweiligen Debatten erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 bis 7, 8 und 9, 10 und 11, 13 und 14, 19 und 20 sowie 21 bis 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 51

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­kon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.27.291. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1808 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflege­gesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstal­ten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine So­zial­versicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbei­hilfengesetz 1983 geändert werden (1821 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1599/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“, Errichtung juristischer Personen im Rahmen der Gesundheitsberufe (1826 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1888/A(E) der Abgeord­neten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung (1827 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1961/A(E) der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden (1828 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Ta­ges­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 52

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


10.28.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesgesetz über Medi­zinische Assistenzberufe, das MAB-Gesetz, wird heute beschlossen. Unserem Ver­nehmen nach soll es ja zu der ursprünglichen, im Ausschuss beschlossenen Vorlage heute einen Abänderungsantrag geben.

Das Gesetz ermöglicht den meisten Berufen einen flexibleren Einsatz sozusagen auf dem Markt der Gesundheitsberufe. Besonders erfreulich ist, das haben wir auch schon im Ausschuss hervorgehoben, dass jetzt die Sportwissenschafter endlich auch einen Rahmen für ihre Tätigkeit bekommen, dass jetzt auch die Sportwissenschafter endlich in der Trainingstherapie arbeiten dürfen.

Wir haben im Ausschuss diesem Gesetz nicht zugestimmt, weil wir es ganz massiv dahin gehend kritisiert haben, dass damit praktisch ein Gesetz für Radiologie­tech­nologen gemacht würde, dass es für diese Berufsgruppe eine Zumutung gewesen wäre, denn die haben eine dreijährige akademische Ausbildung und hätten damit mit den Radiologieassistenten gleichgesetzt werden sollen.

Heute gibt es dazu einen Abänderungsantrag, und es freut mich ganz besonders, dass da auch die Regierungsparteien auf die freiheitliche Meinung eingeschwenkt sind, unsere Kritik auch wirklich ernst genommen haben und dahin gehend einen Abän­derungsantrag eingebracht haben. Daher werden wir in der Fassung des Abände­rungs­antrages diesem Gesetz selbstverständlich auch unsere Zustimmung geben (Beifall der Abgeordneten Dr. Graf und Dr. Oberhauser), weil ich denke, dass jetzt alle Berufsgruppen, die mit diesem Gesetz erfasst werden, auch einen positiven Abschluss bekommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt noch, nämlich dass die Ausbildungszeit der Ordinationsassistenten von 1 000 auf 650 Stunden reduziert wurde. Der Berufsverband selbst hat das sozusagen zu bedenken gegeben, freut sich aber dennoch auf das Gesetz. Daher ist es nur recht und billig, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden.

Weniger erfreut sind wir über die Tatsache, dass eine andere Berufsgruppe im Ge­sund­heitsbereich, nämlich die „Wundmanager“, leider Gottes da keine Lösung ihrer Problematik findet. Immerhin haben in den letzten Jahren 2 500 Personen in Österreich diese hochkomplexe Ausbildung absolviert. Sie haben keine Möglichkeit, als Berufs­gruppe anerkannt zu werden. Daher gibt es auch für diesen Berufsstand keine Möglichkeit, mit den Kassen Verträge abzuschließen.

Das heißt, die „Wundmanager“ können auch weiterhin nur Leute behandeln, die es sich leisten können, und werden weiterhin ein Berufsstand bleiben, der sozusagen den „Reichen“ – unter Anführungszeichen – vorbehalten ist. Das halte ich persönlich für sehr schade. Ich glaube, man wird darüber nachdenken müssen, wie man mit diesem Bereich umgeht.

Es gibt ja auch noch andere Bereiche, wo ebenfalls offene Baustellen sind. Aber wenn ich sehe, welche Bewegung hier in den letzten eineinhalb Wochen, seit der Sitzung des Gesundheitsausschusses noch hineingekommen ist, denke ich, dass wir bis zum Herbst vielleicht auch da noch eine Lösung finden werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 53

10.32.11

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte VertreterInnen der unterschied­lichsten Berufsgruppen, die wir heute hier mit diesem Gesetz neu regeln werden, herzlich willkommen hier bei uns im Parlament! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Dieses Gesetz, das wir heute neu schaffen, beruht auf einer Grundlage, die aus dem Jahr 1961 stammt. Ich habe nachgeschaut: Seit 1994 – es sitzen ein paar auf der Galerie, die ich kenne, die von Anfang an in dieser Zeit mit mir mit dabei waren –, seit 1994 wird versucht, für die Sanitätshilfsdienste – das war der eigentliche Grund – eine ordentliche Absicherung zu schaffen. Das heißt, sie weg vom Hilfsdienst hin zu einem Gesundheitsberuf mit einer Ausbildungsordnung zu bringen und auch zu schauen, dass dort wirklich ordentliche Verhältnisse und vor allem Fortkommensmöglichkeiten für diese Berufsgruppe geschaffen werden.

Parallel dazu gab es das sogenannte MTF-Gesetz, das heißt, jenes für die medi­zinisch-technischen Fachkräfte, die ein österreichisches Spezifikum sind und die auch mit Recht eine Neuordnung, Neuregelung ihrer Gesetzesmaterien verlangt haben, mit der Frage: Wie können wir weiterkommen und wie können wir unser Berufsbild auch in der Zukunft absichern?

Wie gesagt, seit 1994 wurde geredet. Im Ausschuss hat, glaube ich, Erwin Rasinger gesagt, das Gesetz hat Mutter und Vater. Das Gesetz hätte auch mehrere Mütter haben können. Ich habe gesagt, wenn sich in der Zeit der vorhergegangenen Gesund­heitsministerInnen jemand getraut hätte, da hinzugreifen. Wenn Sie die Mail-Flut, die wir in den letzten Wochen bekommen haben, kennen, dann wissen Sie, dass das ein Gesetz ist, das sehr kontroversiell und sehr schwierig zu diskutieren war, daher hat jeder die Finger davon gelassen.

Daher jetzt Gratulation an Herrn Minister Stöger, dass er nicht nur die Finger nicht davon gelassen hat, sondern dass er auch versucht hat, in gemeinsamen langwierigen Verhandlungen dieses Gesetz auf einen guten Boden zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein hat schon den Abänderungsantrag erwähnt. Ich habe ja bereits im Ausschuss angekündigt, dass wir in der Frage der Neuordnung mit dem Koalitionspartner in Verhandlungen sind, wie wir da im Prinzip gerade im Bereich der medizinisch-technischen Fachkräfte Labor und Röntgen und den dazuge­hörigen gehobenen Dienst abgrenzen, und ich darf jetzt den Abänderungsantrag verlesen und einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1821 der Beila­gen über die Regierungsvorlage 1808 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainings­therapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungs­vorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumenta­tions­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungs­gesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 § 10 Abs. 2 lautet Z 5 und 6:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 54

„5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Unter­suchun­gen,

6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,“

2. In Artikel 1 § 38 Abs. 8 Z 4 wird der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 5 und 6 werden angefügt:

„5. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie,

6. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomo­gra­phie.“

3. In Artikel 1 erhält der Text des § 42 die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.“

*****

Was wir seit der Sitzung des Gesundheitsausschusses bis zur heutigen Sitzung noch versucht haben, mit dem Koalitionspartner nicht nur auszuverhandeln, sondern auch auszuformulieren, ist die Abgrenzung im radiologischen Bereich. Die Frage Compu­tertomographie, Magnetresonanztomographie ist neu im Bereich der MTFs. Und wir haben versucht klarzustellen, dass komplexe Untersuchungen natürlich weiterhin im Bereich der gehobenen Dienste bleiben müssen. Allerdings muss es im Rahmen der Ausbildung und dann auch im Rahmen der Tätigkeit für die neuen MABs, den früheren MTFs, möglich sein, einfache standardisierte Untersuchungen durch­zuführen, und zwar einzelne; möglicherweise auch aneinandergereihte, die dann unter Umständen eine ganze ergeben. Allerdings – das ist ganz klar –: Sobald Kontrastmittel oder sons­tige Dinge im Spiel sind, muss klargestellt sein, dass im Prinzip der gehobene Dienst dafür zuständig ist plus natürlich auch der jeweilige Arzt/die jeweilige Ärztin.

Was noch einmal klargestellt wurde: Sie wissen ja, die medizinisch-technischen Fachkräfte arbeiten zum Großteil schon in diesen Bereichen, haben in diesen Be­reichen langjährige Erfahrung gesammelt, deshalb war es besonders wichtig, auch möglichst gute Übergangsbestimmungen zu schaffen, damit Menschen, die in diesen Bereichen gearbeitet haben, diese Tätigkeiten auch weiterhin durchführen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

In diesem Sinne freut es mich, dass wir heute hier eine All-Parteien-Einigung zustande bringen.

Ich möchte noch ein ganz herzliches Danke sagen an die beiden Mütter, sage ich jetzt einmal, an Frau Mag. Eva Wildfellner und an Frau Dr. Meinhild Hausreither, die in grenzenlosem, lassen Sie es mich so ausdrücken, Langmut sowohl den Koalitions­partner als auch sämtliche betroffene Berufsgruppen beraten, betreut haben und versucht haben, dieses Gesetz zu einem guten Ende zu bringen, was uns in diesem Falle gelungen ist.

Herzlichen Dank auch an den Koalitionspartner Erwin Rasinger, Herrn Klubsekretär Hartig und meine Klubsekretärin Gabi Kotzegger. Vielen Dank! Dieses Gesetz war


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 55

wirklich nicht einfach auf den Weg zu bringen, und ich glaube, wir haben etwas Gutes geschaffen.

Und Ihnen, Herr Minister, herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1821 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 1808 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 § 10 Abs. 2 lautet Z 5 und 6:

„5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Unter­suchungen,

6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,“

2. In Artikel 1 § 38 Abs. 8 Z 4 wird der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 5 und 6 werden angefügt:

„5. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie,

6. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomo­gra­phie.“

3. In Artikel 1 erhält der Text des § 42 die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.“

Begründung:

Zu Z 1 und 2:

Die in der Regierungsvorlage in § 10 Abs. 2 Z 5 und 6 enthaltene Formulierung, wonach die Durchführung standardisierter Schnittbilduntersuchungen mittels Compu-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 56

ter­tomographie und Magnetresonanztomographie in den Tätigkeitsbereich der Rönt­gen­assistenz fällt, ist im Hinblick auf das Berufsbild gemäß Abs. 1 („Assistenz bei radiologischen Untersuchungen“) missverständlich.

Eine Klarstellung ist daher dahingehend erforderlich, dass im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nur die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie und Magnet­re­sonanz­tomographie an Angehörige der Röntgenassistenz angeordnet werden darf. Die Entscheidung, ob und welche einfachen standardisierten Tätigkeiten der Röntgen­assistenz angeordnet werden können, ist im Rahmen der ärztlichen Anordnung aus fachlicher Sicht zu treffen.

Durch die Klarstellung in § 10 ist auch eine Anpassung des § 38 Abs. 8 erforderlich.

Festzuhalten ist, dass die Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika dem/der Arzt/Ärztin vorbehalten ist und nur Radiologietechnologen/-innen angeordnet werden und von diesen im Rahmen des § 2 Abs. 3 letzter Satz MTD-Gesetz („nur in Zusammenarbeit mit Ärzten/-innen“) erfolgen darf.

Zu Z 3:

Es soll ermöglicht werden, die zu erlassenden Verordnungen zeitgerecht vorzubereiten und möglichst gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erlassen. Das sind die Verordnungen gemäß §§ 16 Abs. 9 und 17 Abs. 9 MABG (EWR-Zulassung, Nostrifikation), § 26 MABG (Medizinische Assistenzberufe-Ausbildungsverordnung), § 34 MABG (Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung) und § 38 Abs. 6 MABG (Übergangsrecht medizinisch-technischer Fachdienst).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. – Bitte.

 


10.38.28

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Zuhörer und Zuschauer! Es ist wirklich ein großer Wurf, und es gibt jetzt auch noch den Abänderungsantrag, den ich sehr begrüße. Ich sage jetzt nicht, dass ich mich dafür bedanke, dass alles die grüne Handschrift trägt, es war eine gemeinsame Arbeit an einem Gesetz, wo man versucht hat, in Respekt vor vielen Gesundheitsberufen modernen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Die Anforderungen an diese diversen Berufsgruppen sind durch die Fortschritte der Medizin sicher gestiegen. Und ich empfinde es nicht nur als symbolischen Akt, sondern als einen Akt der Vernunft, wenn man von Hilfskräften zu Assistenzkräften kommen kann.

Das ist natürlich ein ganz heikles Thema, weil Länder und Träger von Gesundheits­ein­richtungen vielfach versucht sind, da herunterzulizitieren, vorwiegend aus Kosten­gründen, und sich billigere Arbeitskräfte wünschen. Dem steht eine bessere Ausbil­dung entgegen. Die sollen natürlich auch mehr verdienen. Es wurden da Berufs­gruppen oft völlig zweckentfremdet und gegen das Gesetz eingesetzt. Man muss Niederösterreich hier nennen – es ist trotzdem keine Anlassgesetzgebung.

Es war eine Kunst, vor allem auch von Frau Dr. Hausreither und ihren MitarbeiterInnen, allen Berufsgruppen im Wesentlichen das zu geben, was sie brauchen. Es gab viele Sorgen, Erwartungen an das Gesetz, wo es nicht einfach war, diese unter einen Hut zu bringen. Das ist nunmehr gelungen. Und wir stimmen diesem Gesetz zu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 57

Was jetzt noch behandelt wird, sind ja andere Dinge wie die Etablierung der Schmerz­therapie. Da kann ich Ihnen sagen, ich habe vor drei Tagen ein Mail bekommen, dem ein Attachment mit Foto angehängt war. Dieses zeigte den Vater der Absenderin, einen über 50-jährigen Mann mit einem Tumor im Hals-, Nasen-, Ohrenbereich. Und wenn man sich dieses Foto anschaut, dann muss man sich zusammennehmen. Da fehlt das gesamte Unterkiefer, der Tumor ist so groß wie eine kleine Melone, bedeckt das Auge, die Lippen und das Ohr sind kaum mehr sichtbar. Und sie beklagt sich, dass von der Fachabteilung ein Schmerzmedikament verschrieben wurde, das die Krankenkasse nicht bewilligt hat. Ich verstehe schon, dass Krankenkassen darauf schauen, dass günstige Präparate verwendet werden. Aber wenn man dieses Bild sieht, dann weiß man, dass die Krankenkasse da wahrscheinlich kaum mehr zehn Tage Therapiekosten tragen wird müssen. Der Mann wird nicht mehr lange leben.

Ich glaube, dass hier ein interdisziplinäres Herangehen und auch eine gewisse Größe von Entscheidungsorganen, etwas zu tun, gegeben sein müssen. Es gibt in Österreich über 400 000 PatientInnen mit chronischen Schmerzen aus unterschiedlichsten Gründen – das hat nicht nur mit Tumoren oder Krebs zu tun, auch Rheuma, entzünd­liche Darmerkrankungen, Migräne, Neuralgien, Bewegungs- und Stütz­apparat –, die oft wirklich herumirren, weil diese Medikation keine einfache ist. Man kann nicht einfach die Dosis steigern, denn dann steigern sich auch die Neben­wirkungen. Man muss diese Therapien zum Wohle des Patienten kombinieren und versuchen, den Schaden geringzuhalten und trotzdem zu helfen. Und da wäre es schon ganz gut, flächendeckend Kompetenzzentren aufzubauen, wie wir es uns wünschen.

Ein weiterer Punkt, über den verhandelt wurde und heute nicht mehr zu verhandeln ist, ist der Wunsch, dass auch die Erstattung bestimmter erprobter, ich sage, nicht alter­nativer, sondern komplementärmedizinischer Methoden in den Überlegungshorizont der Kassen kommen sollte. Es ist nicht, wie Jacky Maier gemeint hat, eine Propa­gierung von aberwitzigen Therapien von ungeheuren Scharlatanen wie Dirk Hammer, die dann Leute behandeln und sagen, Krebs ist die Heilungsphase eines Mikroben-Befalls im Gehirn, das ist ja alles jenseitig, sondern es betrifft die traditionelle chinesische Medizin, die Akupunktur, die Homöopathie.

Und ich sage aus meiner Erfahrung, gerade Tumorpatienten, die sehr belastenden und sehr invasiven Therapien ausgeliefert sind, brauchen für sich ein Feld, in dem sie sich autonom für eine weitere Therapie entscheiden können – die nicht schaden soll, das ist ganz klar –, die vielleicht ein wenig Kraft geben kann oder mehr Autonomie, selbst etwas mitzusteuern. Und es hilft diesen Menschen allein schon, wenn sie da ein Mitspracherecht haben. Und wenn Ärzte sagen, ja, ich drücke da jetzt kein Auge zu, sondern das kann ich gutheißen, das kann ich hinnehmen und die Schulmedizin wird dadurch nicht tangiert, dann sollte die Kasse wirklich überlegen, diese Möglichkeiten zu eröffnen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 58

 


10.44.03

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es ist ein wahnsinnig spannendes Thema, Sie werden alle von den Sitzen fallen, es geht um das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz. Wie alle meine Vorredner schon gesagt haben, nach 50 Jahren Sanitätshilfs­gesetz ist es an der Zeit gewesen, dass man das Ganze novelliert. Die Frau Abgeordnete Oberhauser hat gesagt, das Novellieren von derartigen Gesetzen heißt über Minenfelder gehen. Einige Leute sind erfolgreich, ohne dass es sie zerrissen hat, darüber gegangen.

Wenn heute von Geburtshilfe die Rede ist, dann muss ich ganz ehrlich sagen, ich war nur Endgeburtshelfer. (Abg. Auer: Das Wichtigste!) Es hat sehr viele Geburtshelferin­nen gegeben, die Frau Ministerialrat Hausreither und ihr Team, die Frau Mag. Wild­fellner, sehr aktiv war auch das Team Oberhauser/Kotzegger, da möchte ich mich für harte, aber herzliche Verhandlungen bedanken, die sind gerade nicht im Saal. Es ist, wie ich meine, ein ganz guter Wurf. Ob er wirklich gut ist, zeigt immer die Sicht nach vorne. Es sind immerhin acht Berufe, die da geregelt werden, es ist ein ganz interes­santes Modulsystem, und es wird auch die Trainingstherapie mit einbezogen.

Was heißt Trainingstherapie? – Abgeordneter Cap ist ein Marathonläufer, neben ihm (neben Abg. Dr. Cap sitzt Abg. Krainer) sitzt ein Radelfahrer. Das Risiko, einen Herzinfarkt zu bekommen, ist bei euch um 50 Prozent geringer. Leider sind viele Österreicher nicht informiert. Die sitzen mit einer riesigen Wampen nach einem Herz­infarkt zum ersten Mal in ihrem Leben im Rehab-Zentrum und hören dann irgendetwas von einer Puls-Uhr und dass sie einen Helm aufsetzen müssen, und dann müssen sie durch den Wald gehen in der A-, B-, C- oder D-Gruppe. Und das ist Teil der Trainingstherapie.

In Österreich sind 200 000 Menschen auf einem Kur- oder Rehab-Aufenthalt, und denen tut es oft sehr, sehr gut, wenn sie zum ersten Mal im Leben hören, dass es so etwas wie einen Muskel und so etwas wie einen Körper gibt und dass man mit Bewegung Diabetes beeinflussen und sein Infarktrisiko um 50 Prozent reduzieren kann.

Das Schreckliche an der Trainingstherapie ist: Cap wird ewig leben! (Heiterkeit.) Das ist das Schreckliche, aber wir werden das schon aushalten. Es profitieren nicht nur Cap und Kai Jan Krainer, sondern es profitieren vor allem Menschen, die es brauchen. Und gerade im Rehab-Bereich ist Österreich absolute Weltklasse.

Wo wir leider nicht Weltklasse sind, das muss ich Ihnen auch sagen, Herr Minister, weil wir immer davon reden, wie toll und wie super alles ist, und man sich vor lauter Lob jeden Tag immer wieder die Hand putzen muss, ist Folgendes: Wir schaffen es bei 200 000 Rehab- und Kuraufenthalten nicht, einige hundert Kinder-Rehab-Aufenthalte zu genehmigen. Das schaffen wir seit 20 Jahren nicht in diesem tollen System, wo wir uns alle die Ohren vollheulen, wie super das ist. Es ist in Österreich nicht möglich, endlich etwas für Kinderkrebspatienten, für Kinderrheumapatienten zu tun. Und das, würde ich sagen, ist eine Schande!

Wenn Sie so ein Kind haben, das zwischen Leben und Tod sechs Monate eine Knochen­marktransplantation im St. Anna Kinderspital hat, und dann hören: Es gibt nichts!, aber irgendeiner fährt auf Kur, weil es ihm zusteht, dann zweifeln Sie schon an dem System. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich muss schon sagen, die Qualität eines Gesundheitswesens zeigt sich immer daran, wie man mit den Kleinsten, die sich nicht wehren können, umgeht. Und „klein“ kann auch jemand sein, der 70 Jahre alt ist, weil er sich in diesem System verloren fühlt. Und da biete ich Ihnen die Hand, dass wir da etwas tun, statt ständig nur irgendwelche Papiere zu produzieren.

Zum Thema Wundmanager muss ich sagen: Das finde ich nicht okay, denn der Wundmanager ist Berufsbild bei Pflegedienst und Ärzten.

Zum Thema Schmerz: Lieber Kurt Grünewald, da läufst du bei mir offene Türen ein. Es ist in diesem Bereich viel geschehen, aber meiner Meinung nach muss hier noch viel geschehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 59

Die Qualität eines Gesundheitswesens zeigt sich aber auch daran, wie gut die Gesetze sind. Ich glaube, das Gesetz ist gut, aber das Gesetz muss umgesetzt werden. Und für die Umsetzung im Gesundheitsberuf brauchen Sie immer zwei Dinge: Erfahrung und Zeit. Und wenn wir über Erfahrung reden: Wir haben hier auch Rücksicht auf die MTFs genommen, die Übergangsbestimmungen im § 38 MABG sind von großer Bedeutung, denn dadurch wird sichergestellt, dass auch von dieser Gruppe im Bereich Labor und Radiologie bei der Durchführung von § 7 und 8 die Tätigkeiten weiter ohne Aufsicht durchgeführt werden dürfen.

Zum Streitthema, das in den letzten Tagen aufgetaucht ist, wer darf was beim Röntgen machen: Natürlich wissen wir, dass der gehobene medizinisch-technische Dienst mehr machen soll und darf, auch Aufsicht ausüben kann, aber wir wollen sehr wohl, dass auch die neuen Röntgenassistenten unter Aufsicht, unter Anordnung einfache, standardisierte CT- und MRT-Untersuchungen durchführen können.

Ziel dieses Gesetzes soll es sein, dass alle Berufsgruppen gehoben tätig sein können, aber nicht in dem Sinne, dass wir die Berufsbilder vermanschen wollen, sondern „gehoben“ heißt für uns, dass wir das allgemeine Niveau um ein Stück anheben. Und am Schluss wollen wir zufriedenere Patienten und hoffentlich auch zufriedene Mitar­beiter, denn ohne die geht nichts. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


10.50.41

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das neue Medizinische Assistenzberufe-Gesetz entspricht im Entwurf mit einer Ausnahme den neuen Erfordernissen des Gesundheitswesens. Mit dem Gesetz werden mehrere Ziele umgesetzt, wie die Schaffung neuer Anforderungs- und markt­gerechter Tätigkeitsbereiche, die Ermöglichung und Erleichterung von Mehrfachqualifi­kationen, die Durchlässigkeit der Ausbildung und Berufsbilder, die Steigerung der Berufsverweildauer, die Erhöhung der Berufschancen, qualitätsgesicherte Ausbildun­gen und die Nutzung bestehender Infrastrukturen.

Bei den bisherigen Sanitätsdiensten als Anlernberufen war der Tätigkeitsbereich ausschließlich auf einfache Hilfsdienste und Handreichungen beschränkt. Jene, die nunmehr medizinische Assistenzberufe ausüben, sind durch fundierte Ausbildungen breit einsetzbar. Diese Assistenzberufe sind OrdinationsassistentInnen, Operations­gehilfInnen, ProsekturgehilfInnen, DesinfektionsgehilfInnen und Gipsassistenz.

Als neue medizinische Assistenzberufe sollen Laborassistenz und Röntgenassistenz geschaffen werden. Während wir mit der Laborassistenz keine Probleme haben, haben wir, wie alle anderen Parteien, sehr wohl unsere Probleme mit dem im Entwurf de­finierten Aufgabenbereich der Röntgenassistenz. Die Röntgenassistenz soll nämlich nach dem Entwurf selbständig MR- und CT-Untersuchungen durchführen können, und das ist entschieden abzulehnen.

Diese bisher von Radiologen durchgeführten Untersuchungen erfordern großes Fach­wissen. Der Radiotechnologe hat eine dreijährige Fachhochschul- beziehungsweise Akademieausbildung, um mit den medizinischen und technischen Aspekten von MR und CT bestens vertraut zu sein. Dies ist unbedingt notwendig, um bei den Unter­suchungen die Gesundheit der Patienten nicht zu gefährden. Welche Schäden unsach­gemäß angewandte Strahlung verursacht, brauche ich nicht extra zu erwähnen. Aus diesem Grund gehört die Durchführung von MR und CT ausschließlich in die Hand


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geprüfter Radiologen. Deshalb wurde der Vier-Parteien-Abänderungsantrag einge­bracht, der dies sicherstellt und das MAB-Gesetz insgesamt zu einem guten Gesetz macht. (Beifall beim BZÖ.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.53.09

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Mitglieder der ARGE-Fach­gruppenvereinigung des ÖGB! Es freut mich ganz besonders, dass hier heute auch die Berufsvertreter anwesend sind. Warum? – 1961, vor mehr als 50 Jahren, wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Assistenzberufe geschaffen. Damit wurden Hilfs­dienste eingerichtet, und es hat 50 Jahre gebraucht, um diese Berufsgruppen den modernen Anforderungen anzupassen.

Dass wir im Gesundheitsbereich keine Hilfsdienste mehr brauchen, sondern Assistenz­berufe mit einem modernen Berufsbild, mit einer Weiterentwicklung, das setzen Sie heute hier im Parlament um. Ich bedanke mich bei allen Müttern und Vätern, die mitgewirkt haben, dass dieses Gesetz jetzt in Geltung treten kann. Das ist sehr wichtig. Danke der Frau Abgeordneten Oberhauser und dem Herrn Abgeordneten Rasinger. Ich denke, das ist ganz besonders wichtig. Ich bedanke mich auch bei der Opposition, dass sie an diesen Argumenten mitgewirkt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Worum geht es? – Es geht einerseits darum, sicherzustellen, dass junge Menschen, die im Medizinbereich tätig werden, als Grundbasis eine gute, qualifizierte Ausbildung bekommen, auf die sie dann ein Berufsleben lang zurückgreifen können. Wir haben sichergestellt, dass man sich, wenn man diese medizinischen Assistenzberufe erlernt, auch hin zur Berufsreifeprüfung weiterentwickeln kann. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass auch Menschen über den zweiten Bildungsweg oder nach einem Wiedereinstieg – nach einer Kinderpause, da sind ja viele Frauen betroffen – die Chance haben, im Alltag in einzelne Berufsfelder einzusteigen und sich dann in einer Organisation eines Krankenhauses auch in weiteren Berufsfeldern weiterzuentwickeln. Ich denke, wir haben hohe Zielsetzungen gehabt und diese auch umgesetzt.

Ich bedanke mich auch dafür, dass es möglich geworden ist, das Thema Trainings­therapie und die Problemlagen – Sie haben im vorigen Jahr dazu viele E-Mails von Sportwissenschaftlern erhalten – zu lösen, und wir haben mit diesem Gesetz sicher­gestellt, dass die Rehabilitation, dass die Bewegung nicht nur als Teil der Gesundheit in den Köpfen verankert wird, sondern auch institutionell in den Reha-Einrichtungen möglich geworden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Insgesamt steht im Zentrum die Qualität der Behandlung. Es muss besser werden für Patientinnen und Patienten, und mit einer guten Ausbildung und mit dem Medizini­schen Assistenzberufe-Gesetz schaffen wir das heute. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. – Bitte.

 


10.56.44

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister, du hast ja in den letzten Monaten sicher gemerkt, dass ich das Zustandekommen dieses Gesetzes immer sehr kritisch betrachtet habe. Und ich sage es auch ganz offen: Es ist nicht das Gelbe vom Ei, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.


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Von meinen Vorrednern ist bereits ausgeführt worden, dass das derzeit geltende Gesetz, welches die Ausbildung des medizinisch-technischen Fachdienstes und jene des Sanitätshilfsdienstes regelt, aus den sechziger beziehungsweise siebziger Jahren stammt. Es liegt daher auf der Hand, dass diese Berufsbilder und die Ausbildungs­vorschriften bei Weitem nicht mehr den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts ent­sprechen. Deswegen bin ich dir, sehr geehrter Herr Minister, wirklich dankbar dafür, dass du dieses heiße Eisen angegriffen hast.

Einerseits hast du nämlich erkannt, dass solche Ausbildungsreformen mehr als not­wendig sind, weil sich die Vielfalt des Einsatzbereiches der medizinischen Assistenz­berufe geändert hat, und das spiegelt jetzt das Ganze wider, und andererseits ist auch gewährleistet, dass der Beruf des medizinisch-technischen Fachdienstes nicht zu einer Hilfstätigkeit degradiert wurde, was viele, die im Gesundheitsbereich tätig sind, auch wollten. Andererseits haben wir im Vorjahr – du hast es in deiner Rede ja ausgeführt – unzählige Mails erhalten. Ich bin auch froh, dass die Tätigkeit der Sportwissenschafter mit diesem Gesetz endlich legalisiert wird.

Und du hast dich auch nicht von unzähligen – ich sage sogar: hirnrissigen – Zurufen irritieren lassen. Jedes Mal, wenn wir im Vorfeld über das Zustandekommen dieses MAB-Gesetzes gesprochen haben, hast du ein Ziel vor Augen gehabt, nämlich jenes, ein modernes und den derzeitigen medizinischen Gegebenheiten angepasstes Berufs­recht ins Leben zu rufen. Und für dich war immer eines klar: Es muss zu einer mindestens dreijährigen Ausbildung kommen. Und dafür bin ich dir dankbar, dass diese große Hürde nunmehr geschafft ist.

Es ist bereits gesagt worden, dass die medizinisch-technischen Fachkräfte, welche seit Anfang der sechziger Jahre – ich glaube, das alte Gesetz ist aus dem Jahr 1961 – ausgebildet wurden, eingegrenzt waren auf die Sparten Labor, Physiotherapie und Röntgen. Künftig wird es viel flexiblere Kombinationsmöglichkeiten geben. Dadurch ist auch gewährleistet, dass es einen weit breiteren Einsatzbereich für die MTFs in Zukunft geben wird.

Der Grund dafür, warum ich das Stehvermögen unseres Bundesministers noch einmal besonders hervorheben möchte, ist der Umstand, dass es in den vergangenen Wochen und Monaten viele Strömungen gegeben hat, die die MTFs zu Hilfskräften degradieren wollten. Diesem Druck hat der Minister standgehalten. Die Regierungs­vorlage, die wir heute beschließen werden, gewährleistet auch, dass wir in Zukunft jene Fachkräfte im Gesundheitsbereich ausbilden, die wir oder besser gesagt, was heute noch nicht zur Sprache gekommen ist, die Patientinnen und Patienten brauchen.

Daher möchte ich all jenen, die uns in den letzten Tagen, Wochen und Monaten teils mit unsinnigen Massenmails – ich sage es ganz einfach und trocken – gequält haben, ins Stammbuch schreiben: Hören Sie endlich auf mit diesen berufspolitischen Hetz­kampagnen, wer im jeweiligen Bereich der Bessere und wer der Schlechtere ist! Wir brauchen im Gesundheitsbereich keine unnötigen Grabenkämpfe, wo sich die unter­schiedlichsten Berufsgruppen als Besserwisser aufspielen. Was viel mehr Sinn machen würde: Stellen Sie in Zukunft die Patientinnen beziehungsweise Patienten in den Mittelpunkt Ihres Tuns und Handelns, und seien auch Sie froh, dass wir in Zukunft viel mehr Menschen haben, die eine gute, eine bessere Qualifikation mitbringen, wenn es darum geht, Dienst am Menschen zu verrichten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist aber anmaßend!)

11.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Strutz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



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11.00.53

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Der Gesundheitsmarkt in Österreich ist sicherlich im Mo­ment der am stärksten wachsende Markt und gibt hunderttausenden Menschen Beschäftigung. Allein wenn man auf die demographische Entwicklung sieht, weiß man, dass aufgrund der Alterspyramide in Zukunft noch mehr Menschen Pflege, medizini­sche Betreuung benötigen werden. Daher ist es wichtig und auch richtig, dieses Berufsbild an die neuen technologischen Entwicklungen anzupassen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir werden diesem Gesetz heute unsere Zustimmung geben – meine Vorrednerin, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, hat das bereits angesprochen –, weil auf unsere Argumente und auch Einwendungen im Ausschuss mit dem Abänderungsantrag, der heute eingebracht wird, eingegangen wird. Ich möchte kurz drei Punkte ansprechen.

Zum einen ist es wichtig, dass die Berufsbilder und auch die Ausbildung der medizi­nischen Assistenzberufe entsprechend den tatsächlichen aktuellen Bedürfnissen in diesem Gesetz bedarfsgerecht und auch flexibler als bisher geregelt werden. Insbe­sondere auch die Frage der Rechtsgrundlage für das Tätigwerden von Sportwis­senschaftern im Bereich der Trainingstherapie ist jetzt geregelt.

Der Berufsverband der ArztassistentInnen hat in einer Stellungnahme kritisiert – und das möchte ich hier nicht unerwähnt lassen –, dass die Ausbildungsdauer der Ordinationsassistenten ohne Rücksprache mit dem Berufsverband von 1 000 auf 650 Stunden reduziert wurde, die Ausbildung aber aufgrund der Vielseitigkeit des Berufes – medizinische sowie administrative und organisatorische Bereiche – nicht mit einer Stundenzahl von 650 Stunden auskommen kann.

Das rote Licht hier am Rednerpult blinkt schon, aber, Herr Gesundheitsminister, gestatten Sie mir noch eine sehr wichtige Frage für den Gesundheitsbereich. Es ist eines Ihrer Hauptanliegen, das Projekt der elektronischen Gesundheitsakte in Öster­reich umzusetzen, und ich glaube, dass das in diesem Zusammenhang auch ein Thema ist.

Herr Minister, Sie haben mehrfach angekündigt, diesen Gesetzentwurf im Ministerrat einzubringen. Der Vorsitzende des Hauptverbandes, Herr Dr. Schelling, hat erklärt – ich zitiere –: Wenn dieses Gesetz nicht bis zum 30. Juli im Ministerrat eingebracht wird, wird sich der Hauptverband aus diesem Projekt zurückziehen.

Die letzte Sitzung vor der Sommerpause des Ministerrates hat stattgefunden, und Sie haben dieses Gesetz aufgrund mangelnder politischer Unterstützung wieder nicht eingebracht. Ich frage Sie: Wie wird es mit diesem Projekt weitergehen, insbesondere wenn der Vorsitzende des Hauptverbandes zu seinen Aussagen steht und sich mit 30. Juli aus diesem Projekt zurückzieht? Ich ersuche Sie, sich zu Wort zu melden und eine Antwort auf diese Frage zu geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


11.04.32

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war heute schon sehr oft von Geburtshelferinnen und Geburtshelfern die Rede. Wenn ich in der Terminologie bleiben darf, dann kann ich sagen, die Natur richtet es sehr oft so sein, dass nach einer schweren Geburt ein besonders schönes Kind auf die Welt


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kommt. Ich würde hoffen, dass dieses neue Gesetz auch so ein besonders schönes Kind ist.

Warum war es schwierig? – Es hat eine sehr, sehr lange Schwangerschaft gegeben, mit einer – würde ich sagen – protrahierten Austreibungsphase. Das deshalb – und das ist schon des Öfteren gesagt worden –, weil es die Belange von sehr, sehr vielen Beteiligten, sehr, sehr vielen Playern, sehr vielen Berufsgruppen in diesem neuen Gesetz zu regeln galt, von denen auch sehr, sehr viele Einsprüche gekommen sind, in Mail-Form et cetera.

Worum geht es bei den meisten Mails? – Es geht um die Nachfolgeregelung der MTF, das ist schon gesagt worden, wo es sieben beziehungsweise acht neue Sparten gibt, die untereinander auch kombinierbar sind. Ich halte das besonders auch aus frauenpolitischer Sicht für eine sehr gute Maßnahme, weil Frauen dadurch einfach Höherqualifizierungen erreichen können, und wir wissen, dass in diesen Berufssparten sehr viele Frauen tätig sind.

Die medizinische Fachassistenz – wenn man drei Sparten absolviert, darf man diesen Titel tragen – ist sicher für Frauen ein sehr, sehr lohnender und sehr guter Bereich. Ich habe allerdings noch eine Frage an den Herrn Minister. Mir ist die Frage gestellt worden: Wenn man beispielsweise Ordinationsassistenz, Desinfektionsassistenz und Gipsassistenz mit jeweils 650 Stunden plus Fachbereichsarbeit kombiniert, ist man dann, trotzdem man nicht 2 500 Stunden hat, auch MFA? Das ist eine Frage gewesen, die den Damen und Herren sehr wichtig gewesen wäre.

Froh bin ich darüber, dass für die Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler jetzt Regelungen getroffen worden sind. Es standen da viele Arbeitsplätze auf dem Spiel. Das ist jetzt geregelt.

Ich möchte mich noch an Frau Kollegin Haubner wenden, die in der letzten Gesundheitsausschuss-Sitzung die Frage gestellt hat: Warum Physiotherapeuten als Aufsicht? – Ich habe das an dieser Stelle schon einmal erklärt. Wenn Sie mit Patien­tinnen und Patienten arbeiten, müssen Sie auch ein fundiertes Wissen im Bereich der Pathologie haben, und das haben SportwissenschaftlerInnen nicht. Sie brauchen aber jemanden vor Ort, der dieses Wissen hat, und das ist in der Regel in diesen Rehab-Zentren der Arzt, wenn er anwesend ist, aber wesentlich öfter die Physiothera­peutin/der Physiotherapeut.

Ich bin sehr froh, dass sich das Thema der RadiologietechnologInnen beziehungs­weise Röntgenassistentinnen und -assistenten ganz zum Schluss doch noch regeln ließ. Da geht es nicht nur um das Thema der Patientensicherheit, sondern es geht natürlich auch darum, dass diejenigen, die eine höherwertige Ausbildung haben, in diesen hochkomplexen Verfahren auch die Aufsicht haben und dieses Gebiet auch regeln.

In Summe kann man sagen, es ist ein sehr gutes Gesetz mit einer sehr guten Syste­matik, das besonders Frauen nützen wird und daher auch aus frauenpolitischer Sicht sehr zu begrüßen ist und auch für die Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit in der Abwicklung bringen wird. – Danke für dieses Gesetz! (Beifall bei der ÖVP.)

11.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


11.07.59

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem neuen Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz wurde schon sehr viel gesagt. Ich glaube, es ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir auf dem großen Markt der wachsenden Gesundheitsberufe, des wachsenden Bedarfs an


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bestausgebildeten Fachkräften neben Ärzten und dem gehobenen diplomierten Dienst auch Berufe im Gesundheitswesen haben, die klar definiert sind, wofür sie zuständig sind und welche Aufgaben sie übernehmen können, denn ohne diese Assistenzberufe wird es im Gesundheitswesen in Zukunft nicht gehen.

Es ist schon angesprochen worden, das bestehende Gesetz war aus den sechziger und siebziger Jahren, und damals hat man sich eben noch sehr viel mit „Hilfsberufen“ und ähnlichen Bezeichnungen beholfen. Die aktuellen Erfordernisse zeigen, dass man das auf eine ordentliche, klare rechtliche Basis, vor allem auch was die Bezeichnung der Berufe anlangt, stellen muss.

Man könnte sagen, dieses Gesetz ist ein Gesetz, das von einfachen Hilfsdiensten hin zur qualifizierten assistenziellen Unterstützung geht, ein Gesetz, das von Anlern­be­rufen zur fundierten Ausbildung geht. Und das, denke ich, ist – bei all den Schwächen, die vielleicht noch darin enthalten sind – der richtige Weg und der richtige Schritt.

Daher werden wir, wie unser Gesundheitssprecher schon gesagt hat, unsere Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage geben, weil eben die Berufsgruppen aufge­wertet werden und – wie Kollegin Durchschlag schon richtig festgestellt hat – weil vorwiegend Frauen in diesem Bereich tätig sind. Und es war immer großer Nach­holbedarf gegeben, was die qualifizierte Berufsbezeichnung anlangt, wie zum Beispiel Ordinationsassistentin oder Röntgenassistentin.

Die Diskussion bezüglich der Abgrenzungsprobleme gegenüber jenen, die an einer Fachhochschule oder an einer Universität ihr Studium gemacht haben, dass die Arbeiten, die sie ausführen, nicht gleichgestellt werden mit den Aufgaben jener, die eine Schule für Fachmedizinische Assistenz absolviert haben oder dementsprechend gearbeitet haben, ist geführt worden, und ich bin sehr froh, dass es jetzt einen gemeinsamen Abänderungsantrag gibt, denn das wäre eine Grauzone gewesen, die dieses Gesetz wieder zunichte gemacht hätte.

Positiv erwähnen möchte ich noch, dass für die Sportwissenschafter jetzt die Tätigkeit in der Trainingstherapie geregelt ist. Bisher war es ja nur möglich, dass sie Bewe­gungs- und Leistungstraining mit gesunden Menschen durchführen, es hat aber sehr viele gegeben, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in diesen Trainings auch mit kranken und rekonvaleszenten Menschen gearbeitet haben. Daher war es wirklich notwendig, das auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Sportwissenschafter haben sich ja schon im Jahr 2010 an uns gewandt, und wir haben damals, im Mai 2010, einen Antrag eingebracht, aus dem dann ein Fünf-Parteien-Initiativantrag geworden ist. Das damals und das jetzige Ergebnis zeigen, dass man gerade in solchen Fragen, wenn alle guten Willens sind und an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, sowohl Regierungsfraktionen als auch Oppositionsparteien, ein gutes Ergebnis zustande bringen kann.

Abschließend wäre nur zu sagen: Klare Berufsfelder in Gesundheitsberufen – ganz wichtig; eine Weiterentwicklung auch für diese medizinischen Assistenzberufe, die möglich ist, wie Sie, Herr Bundesminister, gesagt haben, mit den verschiedenen Modulen und mit der Durchlässigkeit.

Für mich zeigt dieses Gesetz, dass Gesundheit ein wertvolles Gut ist, aber auch Bildung ein wertvolles Gut ist, und diese beiden, Gesundheit und Bildung, werden in diesem Gesetz gut zusammengeführt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 65

11.12.32

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Damen und Herren! Ich darf heute einmal versuchen, mich mit negativen Ausschussfeststellungen zu befassen, und zwar möchte ich aufzeigen, dass nicht der Inhalt der Anträge den negativen Bescheid produziert hat, sondern eigentlich die Tatsache, dass die Thematik schon politisch behandelt ist beziehungsweise die Inhalte schon auf die Reise geschickt wurden.

Der erste Antrag betraf die Anerkennung des Berufes „Wundmanager“. Die Tätigkeiten im Bereich des Wundmanagements sind in erster Linie ärztliche Tätigkeiten, deren Durchführung von ÄrztInnen an diplomiertes Pflegepersonal im Rahmen des mit­verantwortlichen Tätigkeitsbereiches oder auch im Einzelfall an PflegehelferInnen unter Aufsicht delegiert werden kann. Soweit im Bereich des Wundmanagements auch pflegerische Tätigkeiten anfallen, werden diese im Rahmen des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereiches vom diplomierten Pflegepersonal durchgeführt beziehungsweise allenfalls an Angehörige der Pflegehilfe delegiert.

Die Schaffung eines eigenen Berufsbildes für Tätigkeiten, die ohnedies in das Berufs­bild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, mit oder ohne entsprechende Weiterbildung, fallen, wäre daher keineswegs zielführend, sondern eher systemwidrig.

Hochwertige Wundbehandlung innerhalb der bestehenden Versorgungsstrukturen ist daher sowohl für die PatientInnen als auch für die Krankenversicherungsträger als zweckmäßig anzusehen.

Ein weiterer Antrag befasste sich mit den Themen verstärkte Diabetes-Vorsorge und -Behandlung und schmerztherapeutische Versorgung der österreichischen Bevölke­rung.

In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass es seit dem Jahr 2007 im Zuge der hauptverbandlichen Tätigkeit ein sogenanntes Disease Management Pro­gramm „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ gibt. Die Implementierung wurde im Rahmen von Reformprojekten vorgenommen.

In Bezug auf wissenschaftliche Studien für neue Schmerztherapien darf ich darauf verweisen, dass diese Studientätigkeit eigentlich in das Aufgabengebiet des Bundes­ministeriums für Wissenschaft und Forschung fällt.

Zwei Anträge, zu denen ich sagen möchte: Es ist einiges in Bewegung, das dem Inhalt dieser Anträge entspricht, weshalb auch ein negativer Ausschussbericht vorliegt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


11.15.37

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gesagt, wir unterstützen die neuen Fest­legungen in diesem Gesetz, zumal hier moderne Regelungen aus einem ziemlich alten Gesetz wirklich ein besseres gemacht haben.

Es sind moderne Regelungen für medizinische Assistenzberufe geschaffen worden. Sie nehmen Rücksicht auf die Gegebenheiten der Zeit und die veränderten Bedin­gungen in dem Umfeld, in dem diese Menschen arbeiten.

Allerdings möchte ich mich jetzt nicht wieder auf den Inhalt des Gesetzes festlegen lassen, sondern ich möchte einige Punkte anschneiden, wie man in Zukunft kleinere


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Malversationen, die im Umfeld der Gesetzeswerdung entstanden sind, vermeiden könnte.

Dieses Gesetz ist de facto ein Lehrbeispiel des österreichischen Weges, ein Lehrbeispiel für eine österreichische Lösung.

Worum geht es in Wirklichkeit? – Wir hatten über Jahre hinweg vor allem im röntgen­technologischen Bereich eine funktionierende Situation. Es war so – ich weiß das aus eigener Erfahrung –: Vor 20, 25 Jahren war man als junger Arzt froh, kompetente Fachkräfte des gehobenen Dienstes an seiner Seite gehabt zu haben. Das hat funktioniert. Das hat auch dann funktioniert, als die ersten CTs und die ersten MRs eingeführt wurden. Es war überhaupt keine Diskrepanz da.

Dann hat sich der Gesetzgeber überlegt, dieses gut funktionierende System zu verbes­sern. Die Verbesserung hat so ausgesehen, dass man den Arbeitnehmern empfohlen hat, in ihre Ausbildung und ihre Zukunft zu investieren, und man hat eine Ausbildungs­möglichkeit auf akademischem Niveau geschaffen. Man hat Fachhochschulen instal­liert, man hat die Ausbildung auf ein höheres Niveau gehoben.

Dann ist man draufgekommen, das ist der falsche Weg. Man hatte überqualifizierte Mitarbeiter in diesen Bereichen in den Krankenhäusern. Sie waren überqualifiziert für die Tätigkeit im Krankenhaus – und die anderen hätte man zu Hilfskräften degradieren müssen. Diesen Widerspruch hat man erkannt und dann versucht, ein Gesetz zu schmieden.

In der ursprünglichen Version war es so, dass beide Berufsgruppen von Existenz­ängsten geplagt worden sind. Deshalb, meine ich, kann man das nicht so wegwischen und sagen: Das ist eine Kampagne, mit der man die Leute terrorisiert. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter dieser Berufsgruppen eben keine Profipolitiker sind, sich auf ihre Art und Weise artikulieren, ihre Ängste artikulieren, und sie haben eben diesen Weg gewählt, den sie gewählt haben. Es hat mir auch nicht gefallen, ich habe auch jeden Tag x E-Mails löschen müssen. Aber wir haben diese Ängste ernst genommen und haben versucht, eine Änderung herbeizuführen. Diese Änderung ist uns dankens­werter­weise gelungen, und deshalb können wir zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines noch, was mir auch ein bisschen aufstößt: diese Geschichte mit den Ordinations­assistentInnen, dass man die Ausbildungsdauer von 1 000 Stunden auf 650 Stunden reduziert hat. Es gibt große Bedenken dahin gehend, dass die Ausbildungsinhalte reduziert worden sind, obwohl man diesen Berufsgruppen, sei es jetzt den para­medizinischen Gruppen, wenn man so möchte, oder auch den Ärzten, vor allem im administrativen Bereich immer mehr auferlegt.

Deswegen meine ich, Herr Minister, wenn man von Anfang an wirklich Fachkräfte und die wirklichen Manager in diesem Gesundheitsbereich eingebunden hätte, dann hätte man sich einiges erspart!

Ich sage das deshalb, weil ich jetzt auch noch einen Brückenschlag zu dem machen möchte, was mein Kollege Sie gefragt hat, nämlich zu ELGA. Bei ELGA werden wir ein ähnliches Problem haben. Wir haben Bedenken, dass vor allem neben vielen anderen Dingen – Kosten, Datenschutz – auch ein unglaublicher Aufwand und eine aufblasende Administration folgen werden.

Ich würde Sie deshalb bitten, hier zur Frage meines Kollegen Stellung zu nehmen. Vor allem – eine kleine Korrektur –: dieses Ultimatum des Hauptverbandes ist nicht Ende Juli, sondern bereits Ende Juni ausgelaufen. (Beifall bei der FPÖ.)


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11.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.20.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz ist eine wichtige Vorlage, die heute hier fast einstimmig beschlossen werden wird. Dieses Gesetz regelt viele Gesundheitsberufe neu. Es wird in diesem Bereich klare Definitionen geben, und diese Berufe werden weiterentwickelt, bis hin zu einer Nachfolgeregelung im Bereich der medizinisch-technischen Fachkräfte.

Diese Weiterentwicklung hat auch in den letzten Jahrzehnten stattgefunden. Wir haben ja schon gehört, dass das Grundgesetz eigentlich aus dem Jahre 1961 stammt. Es hat 1992 mit dem MTD-Gesetz eine sehr wichtige Maßnahme gegeben. Im Jahr 2002 – das möchte ich insbesondere wegen der vielen Rettungssanitäterinnen und Rettungs­sanitäter erwähnen – wurde das Sanitätergesetz geschaffen und ein Berufsbild in diesem Bereich ermöglicht. Das war ganz wichtig für jene Menschen, die in diesem Bereich ihre Tätigkeit haben. Auch das Heilmasseurgesetz wurde eingeführt, das uns schon viele Diskussionen hier in diesem Hohen Haus beschert hat.

Frau Kollegin Haubner hat etwas Richtiges gesagt: von Anlernberufen zu einer fun­dierten Ausbildung. – Ja, hier wird auch insbesondere auf die Ausbildung Rücksicht genommen. Besonders erwähnenswert ist – das hat meine Kollegin Durchschlag auch ausgeführt –: Es geht da sehr oft auch um Frauenberufe. Es geht um viele Frauen, die in diesen Gesundheitsberufen tätig sind.

Was wird in diesem Bereich neu geschaffen? – Neu geschaffen werden die Dokumen­tationsassistenz, die Rehabilitationsassistenz, die Gipsassistenz und – das wurde ange­sprochen – die Trainingstherapie im Bereich der Sportwissenschaften.

In den letzten Wochen haben uns viele E-Mails ereilt, vor allem in Bezug auf die Neugestaltung der Labor- und Röntgenassistenz. Der diesbezügliche Abänderungs­antrag ist eingebracht. Es ist natürlich so, dass da ein Schutzmechanismus für den gehobenen Dienst eingezogen wird, das ist ganz klar und wird auch zum Ausdruck gebracht. Aber einfache, standardisierte Tätigkeiten können auf Anordnung eines Arztes und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes durchgeführt werden; das möchte ich insbesondere erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es war uns wichtig, für diese Berufsgruppen eine klare Definition zu schaffen, damit auch in diesem Bereich Klarheit herrscht. Daher glaube ich, dass der Abänderungs­antrag eine wichtige Ergänzung zu diesem Gesetz ist.

Meine Damen und Herren, es wurde heute vielen gedankt, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass da viele Betroffene mitsprechen, was auch richtig und wichtig ist. Ich schließe mich diesem Dank an, weil es notwendig ist, dass wir im Gesundheitsbereich die Berufe auch weiterentwickeln, sie der Zeit anpassen, sie an die Gegebenheiten anpassen.

Ich möchte ganz zum Schluss all jenen Zigtausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die in diesen Berufen tätig sind und eine ganz wichtige und wertvolle Tätigkeit im Sinne der österreichischen Bevölkerung verrichten. Ihnen sollte dieser Dank im Rahmen dieser Beschlussfassung auch gelten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


11.23.45

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich nehme zum Antrag betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmetho­den, eingereicht von Ing. Hofer, Dr. Spadiut und Dr. Grünewald, Stellung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 68

Es gibt eine Gesundheit und über 4 000 Krankheiten – frei nach Schopenhauer übersetzt. Ich habe heute ein wunderschönes Zitat gehört: Machen wir keine Graben­kämpfe, im Mittelpunkt steht der Patient! – Und genau darum geht es! Es geht nicht um komplementäre Heilmethoden alleine, es geht nicht um Schulmedizin versus alternative Heilbehandlung. Es geht immer um Ganzheitsmedizin, um den ganzen Men­schen. Es geht um die Behandlung von Seele, Körper und Geist.

Heute gibt es 800 000 Menschen in Österreich, die mit Psychopharmaka behandelt werden müssen, damit sie in ihrem Umfeld bestehen können; das betrifft Kinder in der Schule, das betrifft Erwachsene. Wir haben das gestern bei der Familiendiskussion auch gesehen, da war genau das auch das Thema: ob das Scheidung ist, ob das Überlastung ist, ein unsoziales Umfeld. Und damit werden wir uns auch in Zukunft auseinandersetzen müssen.

Wir hören heute von Paracelsus, Hahnemann und Kneipp. – Den alten Herrn Para­celsus hat man wegen seiner Methode aus Salzburg vertrieben, heute sagt jeder: Die Dosis macht das Gift. – Sehen Sie, jeder ist schon dabei und findet nichts Schlimmes dabei. Pfarrer Kneipp ist inzwischen auch anerkannt. – Was soll da eigentlich schlecht sein?

Zum Komplex anerkannte Methoden wie die Homöopathie: Wir wissen, dass sich in der Steiermark allein pro Jahr Zigtausende Leute homöopathisch behandeln lassen, weil sie nicht mehr allein Vertrauen in die schulmedizinischen Erkenntnisse haben. Aber es gilt noch immer nicht Schulmedizin versus Komplementärmedizin, sondern Ganzheitsmedizin.

So ähnlich verhält es sich auch mit der TCM, nichts anderes als uraltes asiatisches Wissen. Tausende Leute nehmen das in Anspruch. Es geht zum Beispiel auch um die Dorn-Breuss-Methode, sanfte Wirbelregulation, weil die Menschen an und für sich mit Wirbelbeschwerden zu kämpfen haben. Da hilft die Schulmedizin wohl kaum, und das ist auch ein wesentlicher Punkt.

Wenn ich Ihnen heute etwas ans Herz legen kann: Es geht wirklich um das Wichtigste, nämlich das ärztliche Gespräch. Diese alternativen komplementärmedizinischen Behandlungen brauchen das Gespräch. Das ärztliche Gespräch steht im Mittelpunkt.

Welcher Arzt hat denn bitte noch Zeit für seine Klienten? (Ruf bei der SPÖ: Patien­ten!) – Niemand mehr, niemand mehr, weil die Ärzte eben auch ums Überleben kämp­fen und die ganzen Karten schnell einsammeln müssen. Darum geht es auch in Österreich: eine Zweiklassenmedizin zu beseitigen! Die, die es sich leisten können, nehmen Komplementärmedizin in Anspruch, und die armen Schlucker müssen es bezahlen.

Übrigens – eine andere Geschichte noch –: Ein Unternehmen in der Steiermark hat 1990 damit begonnen, im Vorstand sitzt noch heute ein Mann aus der Arbeiter­kammer als Generaldirektor. Es ist aus diesem Bereich gekommen, europaweit eine Welle, und viele sind gekommen und haben gefragt, ob das nicht auch bei ihnen verwirklicht werden kann. – Also so weit ist das nicht. Es geht da auch um Sie selber, um Ihre Kinder, um Ihre Familien, die sich nicht sofort mit chemischer Keule behandeln wollen, sondern auch mit andern Dingen; auch um Ihre Enkelkinder geht es.

Darum würde ich Sie um Folgendes bitten: Stellen wir uns auch in Zukunft einer offenen Diskussion mit Experten aus allen Lagern, und setzen Sie heute einen ersten Schritt dazu, dass Österreich auch im Gesundheitssystem – nicht nur bei der Arbeits­losenzahl, wie ich höre – wirklich Nummer 1 wird!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 69

Ich schließe mit einem Zitat: „Gesundheit lässt sich nicht kaufen, aber sehr gut verkaufen.“ – Gerhard Kocher, Schweizer Gesundheitsökonom, Träger des Ehren­zeichens der deutschen Ärzteschaft.

Ich bitte um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


11.28.10

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt komplementäre Heil­methoden, deren Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen werden konnten. Es gibt aber auch komplementäre Heilmethoden, die nichts anderes als Scharlatanerie darstellen und bei Menschen auch zu schweren Gesundheitsschäden führen können.

Ich glaube, wir sind uns alle darüber im Klaren, dass für die Frage der Erstattung von Behandlungskosten die Selbstverwaltungskörper, das heißt, die Gebietskrankenkassen zuständig sind, und – jetzt nehme ich konkret auf den Antrag Bezug – die Kosten für komplementäre Heilmethoden, die genehmigt und angewandt wurden, wie zum Beispiel Homöopathie, werden von den Krankenkassen bereits im Einzelfall ersetzt.

Dieser Antrag, wie er nun vorliegt, geht nicht von komplementären Heilmethoden aus, deren Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen sind (Zwischenruf bei der FPÖ), sondern man spricht von erprobten komplementären Heilmethoden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das entspricht nicht der österreichischen Rechtslage, und ich halte eine derartige Formulierung für äußerst bedenklich.

Wir Konsumentenschützer sind in den Beratungen zunehmend mit komplementären Heilmethoden konfrontiert, die nicht nur, aber auch von Ärzten angewandt werden, die nicht nur die Geldtasche leeren, sondern mitunter eben auch gesundheitliche Schäden auslösen können.

Der Oberste Sanitätsrat im Gesundheitsministerium beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dieser Thematik in einem eigenen Arbeitskreis, und ihm kommt die Aufgabe zu, festzustellen, bei welchen komplementären Heilmethoden die Wirkungen wissen­schaftlich nicht nachgewiesen werden können. Der Oberste Sanitätsrat hat in seinen bisherigen Sitzungen die Bach-Blütentherapie, die Bioresonanztherapie und die Zelltherapie als solche Therapien eingestuft und festgestellt, dass diese nicht als medizinisch-wissenschaftliche Methoden eingestuft werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verein für Konsumenten­information hat sich diese Woche mit der orthomolekularen Medizin auseinander­gesetzt; das sind Behandlungen mit Vitamin E. Der Verein für Konsumenteninformation ist zu der Auffassung gelangt, dass von orthomolekularer Medizin abzuraten ist. Die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen ist nicht ungefähr­lich. Zu hohe Dosen von Nahrungsergänzungsmitteln können das Erkrankungsrisiko sogar erhöhen. Darüber hinaus gibt es keinen ausreichenden wissenschaftlichen Beleg dafür, dass antioxidative Nahrungsergänzungsmittel vor Krebs und anderen lebens­bedrohlichen Erkrankungen schützen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag ab, daher gibt es auch einen negativen Ausschussbericht, glauben jedoch, dass über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 70

komplementäre Heilmethoden natürlich weiterhin diskutiert werden muss. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


11.31.48

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Schmerztherapieversorgung der öster­reichischen Bevölkerung: Es ist unbestritten, dass in Österreich jeder Fünfte an Schmerzen leidet, aber es muss uns schon sehr zu denken geben, dass in Österreich fast 500 000 Menschen an schwerem Dauerschmerz leiden.

Schmerzen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zählen zu häufigen Ursachen für Krankenstände, Frühpensionen, Berufsunfähigkeiten, vor allem, wenn es ins Chro­nische hineingeht. Die Möglichkeit zur flächendeckenden Versorgung muss verbessert und ausgebaut werden, vor allem im ländlichen Raum. Vorhandene Strukturen müssen optimiert werden, was die Behandlung betrifft.

Genauso wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Versorgung im medika­mentösen Bereich. Es kann doch nicht sein, dass es Medikamente, Präparate in Europa gibt, die zugelassen sind, in Österreich aber nicht erhältlich sind – wo doch immer wieder behauptet wird, Österreich habe eines der besten Gesundheitssysteme.

Wenn wir nicht in der Lage sind, flächendeckende Versorgung für Menschen mit Schmerzen zu gewährleisten, dann soll niemand mehr behaupten, wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, und schon gar nicht diese Bundesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.33

11.33.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wir stimmen über jeden Ausschussantrag getrennt ab.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz erlassen wird und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1808 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ein­gebracht.

Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 §§ 10, 38 und 42.

Wer diese Anträge unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1826 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1827 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1828 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

11.35.435. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1807 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhe­tischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärztegesetz 1998 geändert wird, und über den

Antrag 1339/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Qualitätsstandards für Schönheitsoperationen (1822 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1771/A(E) der Abgeord­neten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme des Themas Suchtbehandlung in die Studienpläne des Medizinstudiums (1823 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“, im Suchtmittelgesetz (1866 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.36.49

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister, bevor ich auf die eigentliche Thematik dieses


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Tagesordnungspunktes eingehe, möchte ich Sie noch einmal ersuchen, die Frage des Kollegen Strutz bezüglich Ausstieg des Hauptverbandes in Bezug auf ELGA mit 30. Juni dieses Jahres zu beantworten, weil wir meinen, es handelt sich abseits aller anderen sehr wichtigen Fragen derzeit um die Kernfrage in unserem Gesund­heits­system. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum eigentlichen Punkt: Schönheitsgesetz. Ja, wir stimmen diesem sogenannten Schönheitsgesetz zu. Auch dieses Gesetz war notwendig, weil es einige im Bereich der Anbieter übertrieben haben. Es war einfach unerträglich, zu sehen, dass in gewissen Quizsendungen im Fernsehen, in Diskotheken und an anderen Örtlichkeiten Schönheitsoperationen verkauft worden sind und Gutscheine für plastische Chirurgen – nicht plastische Chirurgen; ich möchte niemanden beleidigen –, für Chirurgen ausgeteilt worden sind. Da hat es einfach eines Zeichens bedurft, obwohl wir mit den bereits bestehenden Gesetzen diesen Dingen auch Herr geworden wären.

Das Ärztegesetz gibt durchaus auch heute schon genug Spielraum, da einzugreifen und durchzugreifen. Wir haben ein strenges Werbeverbot, wir haben eine Aufklärungspflicht – aber es ist notwendig, und darum unterstützen wir es, auch da ein Zeichen zu setzen.

Dennoch zeigt dieses Gesetz einige Schwachstellen unseres Systems auf. Ich möchte davon sprechen, dass wir im Gesundheitssystem richtige Systemfehler haben, für die – ich sage es Ihnen gleich – Sie gar nicht einmal so viel können. Das haben Sie auch geerbt.

Einer dieser Punkte ist die Unterscheidung, wo man als Leistungsanbieter – sage ich jetzt einmal – für die Patienten steht: Ist man Arzt, oder ist man Gewerbetreibender? Wenn man Arzt ist, wird dieses Gesetz voll greifen. Da werden in aller Deutlichkeit in Bezug auf Dokumentation, in Bezug auf Qualitätssicherung ganz hohe Standards vorgeschrieben, die auch einzuhalten sind.

Ist man Gewerbetreibender und bietet zum Beispiel – was weiß ich – Akupunktur oder Laserbehandlungen an, dann fällt man nicht unter dieses Gesetz und wird da anders behandelt, und das eigentlich zum Nachteil des Patienten. So kann ich hier nur einmal mehr anregen, dass wir hier im Hohen Haus, Sie, Herr Minister, dieses Hauptproblem in unserem System endlich einmal angehen.

Eine zweite Sache ist – und die möchte ich hier auch besprechen –, dass wir das ein wenig ernst nehmen und die Kritiken am neuen System, die aus der Ärzteschaft heraus gekommen sind, ein wenig beleuchten sollen. Was ist da so kritisiert worden? Es hat im Hintergrund ja auch da – wie bei dem vorigen Tagesordnungspunkt – einen heftigen Schlagabtausch gegeben, pro und kontra, warum das notwendig ist, was man anders hätte regeln können.

So ist einer der Hauptpunkte – und das möchte ich schon diskutieren, und ich habe mir auch lange überlegt, wie ich dazu stehe –, dass jetzt die Kritiker sagen, es werde einer Facharztgruppe, in dem konkreten Fall den plastischen Chirurgen, aufgrund ihrer Ausbildung ein Persilschein ausgestellt. Die Ausbildung ist, möchte ich gleich betonen, eine hoch qualitative, das müssen wir überhaupt nicht diskutieren. Jeder Patient, der sich in die Hände eines plastischen Chirurgen begibt, macht nichts falsch; das kann man mit gutem Gewissen sagen.

Allerdings ist die Ausbildung am Kranken, mehr oder weniger eine Vermittlung der notwendigen Heilbehandlung am Kranken, um notwendige Kenntnisse im größt­möglichen Umfang zu erwerben, die Grundbedingung in der Ärzteausbildung. Die Be­tonung liegt auf Ausbildung am Kranken. Und viele sagen und meinen, eine Schön­heitsoperation ist eben keine Operation und kein Tun am Kranken, sondern am


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Gesunden, was vollkommen neue, andere Facetten aufweist. Und wie es auch jetzt schon üblich war, hat man, um sich in diese Tätigkeiten hineinbegeben zu können, ein umfangreiches, teures Ausbildungssystem durchlaufen müssen. Auch da wird sich nichts ändern. Dieses müssen halt nur jetzt momentan diejenigen durchführen, die eben nicht plastische Chirurgen sind.

Aber in Ordnung. Wir werden es trotzdem so mittragen, obwohl diese Frage zu dis­kutieren ist und eine sehr interessante ist. Eine österreichische Lösung ist es auch, denn der Kernpunkt dieses Gesetzes besagt, dass sich Folgendes ändert: Jeder, der es gelernt hat, soll diese Eingriffe durchführen dürfen. Das muss man auch den Patienten draußen sagen.

Das ist ein gutes Gesetz, denn es gibt den Patienten mehr Sicherheit, und vor allem sind die Wartefrist nach einem Aufklärungsgespräch und auch die Altersbeschränkung mit 16 Jahren, ausgenommen in jenen Fällen, in denen sogenannte Schönheits­ope­rationen notwendig sind, wie zum Beispiel bei Kiefer-, Gaumenspalten oder weg­stehenden Ohren, sinnvoll. Ich hatte seinerzeit selber so etwas. Ich hatte auch wegstehende Ohren, und man hat mir diese Operation auch angetan. Ich bin froh, dass das auch heute noch gehen würde.

So gesehen nehmen wir dieses Gesetz mit und werden uns dafür entscheiden, obwohl, wie gesagt, einige Punkte doch auch kritisch zu diskutieren sind. Und ich freue mich da jetzt auf Ihre Stellungnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


11.42.23

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen gemeinsam be­schließen werden. Warum ist dieses Gesetz notwendig? – Wie Sie sicherlich auch alle wissen, ist nicht nur nachweisbar, sondern auch spürbar, dass immer mehr Menschen Schönheitsoperationen an sich machen lassen, dass immer mehr junge Menschen den Wunsch haben, Schönheitsoperationen an sich durchführen zu lassen, und dass das dann oft zu Wildwüchsen führt, dass sich junge Menschen ganz einfach zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel zum Geburtstag oder auch zur Matura, Schön­heits­operationen wünschen, um einem Schönheitsideal nachzueifern, das mitunter gar nicht der Wirklichkeit entspricht.

Schönheitsideale waren ja immer eine Frage der Zeit, eine Frage der sehr persön­lichen Einstellung, der Kultur oder der Gesellschaft, aus der man kommt. Aber heute kommt auch noch dazu, dass wir aufgrund der technischen Möglichkeiten in den Medien oft mit Bildern konfrontiert sind, die so bearbeitet sind, dass ein Mensch einfach gar nicht so ausschauen kann. (Abg. Kickl: Ich denke an die Plakate von Faymann!) Und wenn man sich dann anschaut, wie die Person vorher eigentlich aus­geschaut hat und nach der Behandlung mittels filmverändernden, fotoverändernden Programmen, dann bedeutet das, dass da etwas vorgespielt wird, was einfach nicht natürlich ist. Ich glaube, neben dem guten heutigen Gesetz sollten wir auch gemeinsam darüber nachdenken, auch dort, wo Fotos so stark manipuliert werden, uns in irgendeiner Form Schutzmaßnahmen oder gesetzliche Vorschriften zu überlegen. (Abg. Kickl: Sie argumentieren gegen Ihre Wahlplakate!) Ich glaube, das wäre ein weiterer wichtiger Schritt.

Nun zum Gesetz an sich: Ich halte es für eine gute, wichtige und notwendige Maßnahme, weil es einerseits ein Verbot von medizinisch nicht indizierten ästhetischen


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Behandlungen und Operationen für Personen unter 16 Jahren beinhaltet und der Schutz für Personen zwischen 16 und 18 Jahren ausgebaut wird. Einerseits bedarf es der Einwilligung des Erziehungsberechtigten, der Erziehungsberechtigten, und es muss auch eine Beratung vor dem Eingriff erfolgen – das ist ganz, ganz wichtig und entscheidend. Weiters kommt es zu einer Erweiterung und zu einer strengeren Hand­habung von Werbeverboten und Regelungen betreffend Werbemaßnahmen. Es dürfen nicht mehr sogenannte Vorher-und-Nachher-Fotos gezeigt werden.

Es ist auch ganz wichtig, dass es zu einer umfassenden ärztlichen Aufklärungspflicht über den Eingriff und über die Kosten kommen muss. Das ist deshalb wichtig – mein Vorredner hat das unter anderem auch gesagt –, weil man oft glaubt, das ist ja keine Operation, oder das ist ja nur eine Kleinigkeit. Aber in Wirklichkeit bedeutet natürlich jede Operation einen Eingriff, und jede Operation hat gewisse Risken, und daher ist es notwendig und wichtig, dass in dem Gesetz künftig auch strengere Regeln angelegt werden. Ebenso gibt es künftig eine Normierung der erforderlichen ärztlichen Qualifikationen und ein Verbot von verwirrenden Berufsbezeichnungen wie zum Bei­spiel „Beauty Doc“.

Ein gutes Gesetz, ein hervorragendes Gesetz. Wir sind damit das dritte Land in der Europäischen Union, das dieses Gesetz nun hat und haben wird. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen, Herr Bundesminister, bei den Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgearbeitet haben. Ich bedanke mich beim Regierungspartner und bei allen, die diesem Gesetz die Zustimmung geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


11.46.06

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, auch mir war das Gesetz ein großes Anliegen. Ich habe mich sehr lange mit dem Thema beschäftigt, wie Sie wissen. Das war ein längst fälliger Rahmen, der geschaffen werden musste, denn wir wissen, dass in den letzten Jahren gerade in dem Bereich Schönheits-OPs ein Wildwuchs entstanden ist, der in der Form einfach nicht mehr vertretbar war, und dass ganz offenkundig war, dass da dringend etwas passieren muss, dass vor allem dieser Wildwuchs eingedämmt werden muss.

Ich finde, das Gesetz ist ein guter Rahmen. Wir unterstützen das. Das ist ein wichtiger Rahmen. Die Frage ist jetzt aber, wie er, zum Teil mit der Ärztekammer, über den Verordnungsweg mit Leben erfüllt wird, beziehungsweise wie sehr Sie sich dann, Herr Minister, auch wieder hineinreklamieren und genau schauen, dass die Punkte, die, glaube ich, uns allen sehr wichtig sind, auch wirklich entsprechend umgesetzt werden.

Ich verspreche Ihnen, da werden wir auch genau hinschauen und das beobachten und uns im gegebenen Fall auch hineinreklamieren, wenn wir das Gefühl haben, das geht nicht weit genug.

Dieses riesige Geschäft – und es ist ein riesiges Geschäft, das zum größten Teil am Körper von Frauen vollzogen wird – ist in dem Fall jetzt zumindest so weit in einen Rahmen gebracht, dass – und das ist mir besonders wichtig – die Stärkung der PatientInnenrechte erfolgt ist. Das heißt, es ist nicht mehr der Fall, dass ich mir von einem Tag auf den anderen alles einfach neu operieren lassen kann, sondern es gibt zwischen der Einwilligung und der OP eine Phase, in der man nachdenken muss. Diese zwei Wochen sind, glaube ich, eine sehr wichtige Zeit. Es ist gut, dass das eingeführt worden ist, und es ist auch sehr gut, dass es bei Jugendlichen vier Wochen


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sind. Das heißt, vier Wochen, in denen man noch sehr gut nachdenken kann, ob diese Operation – und das ist eine Operation, es ist ein Eingriff am Körper – wirklich passieren soll oder nicht. So eine Abkühlungsphase, die halte ich für sehr wichtig.

Wichtig ist auch, wie die Kollegin Csörgits erwähnt hat, dass es diese absurde Bezeichnung „Beauty Docs“ nicht mehr gibt. Bislang konnte jeder Arzt/jede Ärztin Eingriffe am Körper, Schönheitsoperationen, durchführen, und es ist daher wichtig, dass das eingeengt wird und dass es da jetzt strengere Auflagen gibt – das begrüße ich sehr. Skeptisch bin ich nach wie vor bei dem berühmten „Busen zur Matura“, der ist nämlich weiterhin möglich. Mit Abschluss der Matura ist man 17, und wir wissen, das Verbot in diesem Gesetz betrifft nur die unter 16-Jährigen. Es gibt gute Argumente dafür: Mit 16 darf man wählen gehen, mit 16 kann man weitgehend – hoffentlich – sehr mündig entscheiden.

Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob es nicht besser gewesen wäre, das auf das Alter von 18 Jahren auszudehnen. Ich glaube, das ist eine Phase, in der man noch sehr beeinflusst ist, durchaus auch beeinflusst von Eltern. Und auch Eltern stehen nicht außerhalb der gesamten Schönheitsindustrie und dieses Schönheitszirkusses, würde ich fast sagen, der in unserer Gesellschaft betrieben wird.

Einen Punkt möchte ich am Ende noch erwähnen, der mir sehr wichtig ist und der eigentlich dem Ganzen zugrunde liegt, nämlich nicht nur die Werbung und die Kenn­zeichnung von dem, wie Fotos manipuliert werden, sondern vor allem auch die Sexualerziehung und die Aufklärung. Das ist ein Kapitel, das bei uns irgendwie weg­gewischt wird, bei dem sich offenkundig niemand politisch zuständig fühlt, weder die Unterrichtsministerin noch Sie.

Ich würde inständig bitten, dass man dieses Thema angeht. Es gibt in dem Bereich keine Klärung, wie das im Unterricht ausschaut, und wir wissen, es wächst eine Generation von Jugendlichen heran, die in erster Linie oder sehr weitgehend über Porno­graphie im Internet aufgeklärt werden. Ich halte das für eine wirklich besorg­niserregende Tendenz, und ich halte es für notwendig, dass wir da ganz genau hin­schauen und dass wir als Politikerinnen und Politiker uns da auch Maßnahmen überlegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


11.50.36

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieses Gesetz, das Schönheits-OP-Gesetz, betrifft euch alle nicht, denn ihr seid schön. Aber wenn man die Menschen fragt, was sie wollen, dann lautet die Antwort: Gesundheit, lange leben und schön sein. Das ist ein Faktum, und darum ist das ein sehr wachsender Markt. Und interessanter­weise wollen nicht nur Frauen schön sein: 30 Prozent der Schönheits-OPs betreffen schon Männer.

Deshalb ist es sinnvoll, da mit Regeln einzugreifen. Es ist ein Unfug, wenn Sie mit acht Jahren schon in Richtung Michael Jackson operiert werden und dann mit 16 wirklich so aussehen, oder wenn Sie wie Elvis Presley ausschauen wollen. Und da passiert in vielen Ländern der Welt ganz Fürchterliches.

Es ist auch nicht sehr schön, wenn all diese Narben dann irgendwann einmal zu schrumpfen beginnen. Haben Sie vielleicht vor einer Woche das Bild des Ex-Ministerpräsidenten Berlusconi gesehen? Wenn das schrumpft, dann verfremdet sich das Schöne in das nicht so Schöne, und jeder von uns kennt Bilder aus dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 76

Fernsehen, von Österreich, aber auch aus dem Ausland, wo man nicht fragt: Wurde operiert?, sondern: Wie oft wurde operiert?

Deshalb ist dieses Gesetz eher ein Präventionsgesetz. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass nicht jede Maßnahme gesetzt wird, die vielleicht technisch möglich ist. Und technisch ist wirklich viel möglich. Man kann sogar ein Gesicht transplantieren. Also ich könnte das Gesicht von Minister Stöger bekommen – aber ich bleibe lieber beim Rasinger-Gesicht. Ich bin der Einzige, der hier schönheitsoperiert wurde, denn als ich zwölf Jahre alt war, haben meine Eltern gesagt, die Ohren sind zu abstehend, die müssen ran. Darum bin ich einfach schön – denn bei mir hat es gewirkt. (Heiterkeit.)

Ich bin aber nicht nur schön, sondern ich bin auch Hausarzt, und ich weiß, die Rolle eines Hausarztes besteht in der Beratung. Und das spielt bei der Schönheits-OP sehr wohl eine Rolle. Darum möchte ich einen kleinen Exkurs machen, weil der Hausarzt auch beim Schönheits-OP-Gesetz wichtig ist.

Wir haben jetzt den Weltkongress der Hausärzte in Wien, und es stellt sich immer mehr heraus, dass europaweit die Hausärzte immer wichtiger werden, weil das ganze System viel zu kompliziert wird. Es gibt Hunderttausende Möglichkeiten im Spital, die ältere Menschen überfordern. Es gibt hunderttausend Möglichkeiten, und – wir sehen es jetzt bei den jungen Leuten, die Beratung brauchen – es ist nicht alles, was angeboten wird, sinnvoll. Und ich mache mir wirklich Sorgen, Herr Minister – bei all dem Lob, das ich oft der Gesundheitspolitik spende –: Uns werden, wenn wir so weiter­machen, in zehn Jahren die Hausärzte ausgehen, so wie sie in Deutschland schon fehlen.

Mein Sohn studiert Medizin, und der sagt: Papa, du, das tue ich mir nicht an, was du da in der Ordi machst! – Ich liebe meinen Beruf – ich liebe nicht nur meine Frau, sondern ich liebe auch meinen Beruf –, aber bei 50 Prozent weniger Bezahlung pro Fall, schlechter Ausbildung im Spital, ständig irgendwelchen Beschränkungen und teilweise unsinnigen Leitlinien darf man sich nicht wundern, dass die jungen Leute, die studieren, dann mit 20 oder 21 Jahren sagen: Nein, das mache ich nicht!

Herr Minister! Dr. Erwin Rasinger, Hausarzt, hat ins Regierungsprogramm hinein­reklamiert, ein Hausarztmodell ist zu erstellen. Leider sind Ihre Ohren da noch sehr zu. Und ich erwarte mir, dass die sich öffnen, damit wir im Hausarztbereich endlich einmal weiterkommen, denn sollten Sie in zehn Jahren noch Minister sein – vielleicht haben Sie so eine lange Halbwertszeit; Minister haben ja eher eine kurze Halbwerts­zeit –, dann werden Sie das brauchen.

Um zum Ende zu kommen, muss ich noch folgenden Antrag einbringen, in dem es nicht nur um Schönheit geht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen

Artikel 2 (Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird) wird wie folgt geändert:

1. In der Promulgationsklausel wird der Ausdruck „61/2010“ durch „50/2012“ ersetzt.

2. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. § 91 Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Einhebung der Kurienumlage kann sich die Kurienversammlung eines Dritten bedienen. Die Betrauung eines Dritten ist in der Umlagenordnung zu regeln.““


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 77

3. Nach Z 6 werden folgende Z 7 und 8 angefügt:

„7. § 130 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Bestellung eines zweiten gleichrangigen Kammeramtsdirektors ist zulässig. Wenn ein zweiter Kammeramtsdirektor bestellt wird, hat zumindest ein Kammeramtsdirektor rechtskundig zu sein.“

8. Nach § 230 wird folgender § 231 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmung zur Ärztegesetz-Novelle BGBl. I Nr. xx/201x

§ 231. § 130 Abs. 1 in der Fassung der Ärztegesetz-Novelle BGBl. I Nr. xx/201x tritt mit 1. April 2012 in Kraft.““

*****

Diesen Satz hätte ich nicht sagen können, wäre ich so oft operiert worden wie der Michael Jackson. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag wird mit verhan­delt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1822 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 1807 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird) wird wie folgt geändert:

1. In der Promulgationsklausel wird der Ausdruck „61/2010“ durch „50/2012“ ersetzt.

2. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. § 91 Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Einhebung der Kurienumlage kann sich die Kurienversammlung eines Dritten bedienen. Die Betrauung eines Dritten ist in der Umlagenordnung zu regeln.““

3. Nach Z 6 werden folgende Z 7 und 8 angefügt:

„7. § 130 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Bestellung eines zweiten gleichrangigen Kammeramtsdirektors ist zulässig. Wenn ein zweiter Kammeramtsdirektor bestellt wird, hat zumindest ein Kammeramtsdirektor rechtskundig zu sein.“

8. Nach § 230 wird folgender § 231 samt Überschrift angefügt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 78

„Schlussbestimmung zur Ärztegesetz-Novelle BGBl. I Nr. xx/201x

§ 231. § 130 Abs. 1 in der Fassung der Ärztegesetz-Novelle BGBl. I Nr. xx/201x tritt mit 1. April 2012 in Kraft.““

Begründung

Zu Z 1:

In der Promulgationsklausel wird auf die Zitierung der letzten Änderung des ÄrzteG 1998 Bezug genommen.

Zu Z 2 (§ 91 Abs. 2):

Nach dem Vorbild des § 90 Abs. 1 zweiter Satz ÄrzteG 1998 soll es wie bei der Kam­merumlage auch hinsichtlich der Kurienumlage ermöglicht werden, dass im Zusam­menhang mit deren Einhebung ein Dritter zur Unterstützung herangezogen werden darf, wobei die Betrauung eines Dritten in der Umlagenordnung vorzusehen wäre.

Zu Z 3 (§ 130 Abs. 1 und § 231):

Mit dieser Regelung soll dem besonderen Wunsch der Österreichischen Ärztekammer, einen zweiten Kammeramtsdirektor bestellen zu dürfen, Rechnung getragen werden.

Anzumerken ist, dass jeder Kammeramtsdirektor gegenüber Dritter in vollem Umfang handlungsbefugt ist.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. –Bitte, Herr Kollege.

 


11.56.37

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Dass der Antrag aus dem Konsumentenschutzausschuss betreffend Ersatz­drogen, obwohl das Gesetz schon in Kraft ist, heute auf der Tagesordnung ist, hat folgende Gründe: zum einen, um endlich einmal einen der vielen vertagten Anträge aus dem Konsumentenschutzausschuss endzuerledigen, und zum Zweiten, um auf die Problematik dieser Substanzen noch einmal aufmerksam zu machen.

Auf Antrag des BZÖ wurde das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz erlassen. Kollege Maier hat recht, dass der Antrag, wie er im Ausschuss gesagt hat, geringfügig verändert wurde. Es war aber das BZÖ, das auf diese Problematik aufmerksam gemacht hat. Aber so wird immer mit den Anträgen der Opposition umgegangen: Wir nehmen uns der Problematik an, bringen Anträge ein; dann werden die Anträge geringfügig verändert, ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien eingebracht – und schon ist es ihr Antrag. Obwohl unser Ziel erreicht wird, ist das schon ärgerlich.

Wie wichtig das Gesetz ist, zeigt der Umstand, dass im Jahr 2011 49 neue psycho­aktive Substanzen offiziell über das Frühwarnsystem der EU gemeldet wurden. Diese Substanzen sind Chemikalien, die in der Arzneiforschung entwickelt, in der Arznei­mittelherstellung aber nicht weiter verwendet werden. Sie sind für den Konsum weder geeignet noch bestimmt. Sie werden aber wegen ihrer psychoaktiven Wirkung als sogenannte Legal Highs vertrieben. Alle diese Substanzen werden in dem Gesetz erfasst. Herr Minister! Ehre, wem Ehre gebührt, aber dieses Gesetz ist europaweit beispielhaft. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 79

Im Schnitt hat bereits jeder vierte Österreicher ein Suchtproblem: sei es Nikotin, Alkohol, Medikamente, Spielsucht oder Heroin. Die Präsenz dieses Themas spiegelt sich jedoch in den Studienplänen des Medizinstudiums in keiner Weise wider. Das hat die Folge, dass junge Ärztinnen und Ärzte weder ausreichend für die Suchtthematik sensibilisiert noch zur späteren Durchführung von Behandlung ermuntert werden. Das führt in der Folge auch dazu, dass es in Österreich – wegen der aufwendigen und not­wendigen Schulungen – immer weniger Ärzte gibt, die bereit sind, Substitutions­therapie durchzuführen. Außerdem werden diese Therapien sehr schlecht honoriert.

Suchterkrankungen und deren Behandlung sollten demnach verpflichtender Bestand­teil des Medizinstudiums werden. Dadurch wären auch die Schulungen nicht mehr notwendig. Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil uns zweieinhalb Semesterstun­den als Seminar zu wenig zu sein scheinen, um jungen Medizinern und Medizinerinnen ein ausreichendes Grundwissen in Prävention, Diagnostik, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen zu vermitteln. Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Möglichkeit, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


12.00.01

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute ein Gesetz zu beschließen, das in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert worden ist. Es geht darum, die Qualität im Bereich von ästhetischen Operationen zu verbessern. Ich habe aus meiner Berufserfahrung viele Frauen und Männer in Erinnerung, die eine Schönheitsoperation über sich ergehen lassen haben und die dann aufgrund von Qualitätsproblemen enttäuscht von dieser Operation gewesen sind. Es gibt viele, die solche Erfahrungen gemacht haben.

Daher hat die Bundesregierung im Regierungsprogramm das Thema, die Qualität ästhetischer Operationen zu fördern und besser zu regeln, aufgegriffen. Heute haben wir ein Gesetz zu beschließen, das die Qualität verbessert, das sicherstellt, dass nur jene Ärztinnen und Ärzte, die auch die geeignete Ausbildung haben, ästhetische Operationen vornehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich ganz besonders bei der Österreichischen Ärztekammer zu bedanken. Sie hat sehr intensiv mitgearbeitet. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Präsidenten Dorner, dessen Funktionsperiode abgelaufen und der in den Ruhestand getreten ist. Ich danke ihm dafür, dass er seinen Beitrag dazu geleistet hat, dass man auch innerhalb der Ärzteschaft deutlich sagt, dass wir auf dem Gebiet die Qualität verbessern müssen. Die Ärzteschaft hat sehr engagiert mitgearbeitet. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz wesentlich ist, dass man junge Menschen schützt. Es muss eine Phase, eine Wartefrist geben, um sich damit auseinanderzusetzen, ob man sich tatsächlich einer solchen Operation unterziehen will. Es ist auch ganz besonders wichtig, dass Men­schen auf diesem Gebiet nicht mit Werbung verführt werden.

Wir haben daher die Patientenrechte massiv gestärkt. Damit bauen wir einen besonderen Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten auf.

Ich kann auf die Frage meiner Vorrednerin antworten, ob wir Jugendliche bis 16 oder bis 18 Jahren schützen sollen. Das war ein Diskussionsthema, ich sage das ganz offen. Wir haben uns dazu entschieden, diese Grenze bei 16 Jahren einzuziehen. Wir haben aber ganz bewusst dazugesagt: Zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 80

braucht man eine besondere Prüfung. Da sollen auch Psychologinnen und Psycho­logen tätig und eingebunden werden. Man soll sich damit auseinandersetzen, was das in der Familie bedeutet, wer da Einfluss ausübt. Wir wollten auch nicht, dass solche Operationen im Ausland mit weniger Qualitätskontrollen vorgenommen werden. Das Gesetz ist in diesem Sinne ein wichtiger Beitrag zu mehr Qualität im österreichischen Gesundheitswesen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


12.03.20

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Geschäft mit der Schönheit boomt. Für den Traum vom perfek­ten Körper sind jährlich Tausende Menschen bereit, sich unter das Messer zu legen: Schätzungen zufolge etwa 40 000, Tendenz steigend. Die Tendenz bei jungen Menschen, derartige Eingriffe vornehmen zu lassen, steigt auch an. In Amerika ist es längst gang und gäbe, dass Eltern ihren 16-jährigen Töchtern Gutscheine für eine neue Nase, einen größeren Busen oder weniger Fett um die Hüfte schenken. Diese Unsitte hat leider auch in Europa Einzug gehalten.

Vor allem junge Leute sind sich der Risiken, die dabei bestehen, oft zu wenig bewusst, und es gibt leider auch zu wenige Ärzte, die bereit sind, Eingriffe erst nach Vollendung der körperlichen Entwicklung vorzunehmen. Viele sind leider Gottes auch davor dazu bereit.

Wir wurden heute schon darauf hingewiesen, dass solche Eingriffe oft gravierende Komplikationen im Gefolge haben. Klar ist, dass eine Schönheitsoperation ein chirurgischer Eingriff ist. Die Regelungen dazu waren bisher eher unzureichend. Daher gibt es das Gesetz, das wir nunmehr behandeln. Es dient dem Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit, insbesondere von Minderjährigen. Das neue Gesetz regelt die ärztliche Qualifikation, es verbietet verwirrende Berufsbezeich­nungen. Es normiert die Verpflichtung zur Aufklärung über den Eingriff an sich, aber auch über die Kosten. Es verbietet nicht indizierte ästhetische OPs an unter 16-Jährigen und gewährt 16- bis 18-Jährigen besonderen Schutz, wie wir schon gehört haben: Wartefrist von vier Wochen, Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder auch eine psychologische Beratung vor dem Eingriff.

Das vorliegende Gesetz ist ein gutes; es soll im nächsten Jahr wirksam werden. Ich hoffe, dass die Diskussion um das Gesetz auch dazu führen wird, dass das Bewusst­sein vor allem von Menschen, die zu solchen Eingriffen bereit sind, erhöht wird, dass es um Einzigartigkeiten geht, und dass sie sich auch ein Stück mehr bewusst werden, dass durch solche Eingriffe Unikate zerstört werden und dies oft mit dramatischen Ergebnissen und sehr hohen Kosten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.06.18

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf den Antrag des Kollegen Spadiut. Drogen sind eine Geißel der Menschheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn sie nicht in medizinischer Absicht verabreicht werden. Wie immer sie heißen mögen, ob „Space“, „Lava Red“ und so weiter: Es herrscht absolut Handlungsbedarf. Nicht nur der Handel mit diesen Drogen, sondern auch der Besitz gehört verboten, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 81

Es gibt viele junge Leute – das weiß ich aus meiner Praxis, aus meiner Tätigkeit in einem Krankenhaus –, die nach vermeintlich harmlosem Konsum dieser Drogen mit massiven gesundheitlichen Problemen in Krankenhäuser eingeliefert werden und dort gegen Krämpfe, Atemnot, Herzrhythmusstörungen, ja sogar Bewusstlosigkeit behan­delt werden müssen. Das Rauchen dieser Mischungen, von denen niemand, meine sehr verehrten Damen und Herren, die genauen Inhaltsstoffe kennt, gehört nach dem Suchtmittelgesetz verboten, und zwar in jeder Hinsicht.

Noch eines, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Kontrollen im Straßen­verkehr gehören massiv ausgebaut, und zwar auch in jeder Hinsicht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


12.07.47

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind zwei wichtige Themenbereiche, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt gemeinsam diskutieren, die vor allem für junge Menschen von besonderer Bedeutung sind; der eine bezieht sich auf die synthetischen Drogen und der andere auf die Schönheits-OPs.

Beide Problembereiche haben in der jüngsten Vergangenheit Dimensionen ange­nommen, die einen erschrecken lassen, wenn man die offiziellen Zahlen kennt, vor allem aber auch noch die Dunkelziffern dahinter. Bei den synthetischen Drogen sind wir Gott sei Dank schon weiter, als der Antrag von Kollegen Spadiut geht, denn dieser Antrag zielt nur auf bestimmte einzelne Produkte ab. Wir haben aber Gott sei Dank seit Jahresbeginn ein Gesetz, in dem es um Wirkstoffgruppen insgesamt geht. Wir wissen, es sind in Österreich momentan sämtliche psychoaktiven Substanzen gesetzlich erfasst, und das gibt der Behörde auch die Möglichkeit, bei neuen Produkten sofort aktiv zu werden. Ich denke, wir sind da wirklich auf einem guten Weg.

Schönheits-OPs sind interessant und alarmierend zugleich. Vielleicht haben Sie vergangene Weihnachten auch gehört, dass Schönheits-OPs ganz oben auf dem Wunschzettel stehen, vor allem bei jungen Menschen. Die werden von einem Trend erfasst und unterwerfen sich Vorstellungen, die nicht real sind. Sie bedenken gar nicht, dass bei Schönheits-OPs auch viele und große gesundheitliche Risiken bestehen, die sie eingehen, und sie nachhaltige Veränderungen bringen, die nicht immer positiv zu bewerten sind.

Im Vorfeld der Diskussion um dieses Gesetzes haben wir bemerkt, dass die Medien diese Gesetzesänderung ganz deutlich positiv aufgenommen haben. Ich habe auch mit einigen Ärzten gesprochen, die erfreut waren und sind, dass dieses Gesetz in dieser Art und Weise abgeändert wird. Sie haben mir von den kuriosesten Wünschen von Menschen berichtet.

Vor allem was die Werbung betrifft, ist es wirklich notwendig, Beschränkungen herbei­zuführen. Da ist in Artikeln von Mengenrabatt und diskontähnlichen Verhältnissen zu lesen gewesen, das ist beworben worden, als ginge es um Verbrauchsartikel, als ginge es um Zahnpasta und nicht um die Gesundheit von Menschen. Mit diesem Gesetz wird in Zukunft an die Stelle von Werbung Beratung treten und an die Stelle von Diskont-Manie Aufklärung und Begleitung, und das ist etwas sehr Sinnvolles. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

12.10



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 82

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


12.10.37

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Lieber Erwin Rasinger, den Antrag, zwei Kammeramtsdirek­toren bestellen zu können, sehe ich jetzt nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang. Man könnte höchstens der Österreichischen Ärztekammer erlauben, drei Kammer­amts­direktoren zu bestellen, wovon sich zumindest einer einer ästhetischen Operation unterzogen hat, dann ja, aber das ist nicht der Fall. Wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, wenn es die Ärztekammer freut.

Wir bringen einen Abänderungsantrag ein. Da ich annehme – das sind die Usancen des Hauses –, dass er abgelehnt wird, werden wir diesem guten Gesetz, auch von uns mitgetragenem Gesetz erst in dritter Lesung zustimmen.

Der Antrag lautet:

1. In Artikel 1 lautet § 5 Abs. 2:

„(2) Entsteht im Rahmen der ärztlichen Aufklärung der Verdacht, dass bei der Patientin (dem Patienten) eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, deren Folge der Wunsch nach der ästhetischen Operation ist, so ist von der behandelnden Ärztin (vom behandelndem Arzt) vor Durchführung des Eingriffs eine Abklärung allfälliger psychi­scher Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psycho­therapeutische Medizin oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu veranlassen.“

2. In Artikel 1 lautet § 7 Abs. 2 vorletzter Satz:

„Bei einer ästhetischen Operation hat zusätzlich vor Durchführung des Eingriffs nach­weislich eine Abklärung allfälliger psychischer Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, eine Fachärztin (einen Facharzt) für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu erfolgen.“

*****

Der Grund ist Folgendes: Es gibt eine Berufsgruppe der PsychotherapeutInnen, die jahrelange Erfahrung haben mit Körperbildern, Körpererleben, mit Anorexie, mit Vorstellungen, mit Projektionen, mit Familienkonstellationen neurotischer, zwanghafter oder anderer Natur, deren Expertise man sich nicht entziehen sollte, zumal im Ministerium ein eigener Psychotherapierat eingerichtet ist.

Das ist kein Angriff gegen PsychologInnen, klinische Psychologen und Gesundheits­psychologen, sondern eine Gleichstellung mit PsychotherapeutInnen. Solche Prozesse von Körperbildern sind dynamische, und die lassen sich meiner Meinung und Auf­fassung nach, und dies durchaus begründet, nicht durch ein einzelnes diagnostisches Testverfahren erhellen. Mit Testverfahren eine Zusammenstellung über Schönheits­bilder und Krankheitswert zusammenzubringen, ist meiner Meinung nach mit einer mäßigen Treffsicherheit verbunden. Es geht nicht darum, wie Minister Stöger meint, dass man Psychotherapie anbietet, sondern vielmehr um die Erfahrungen dieser Leute auf diesem Gebiet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.13



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 83

Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der eingebrachte Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kolle­gen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage über die Durch­führung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (1807 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1822 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (1807 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (1822 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet § 5 Abs. 2:

„(2) Entsteht im Rahmen der ärztlichen Aufklärung der Verdacht, dass bei der Patientin (dem Patienten) eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, deren Folge der Wunsch nach der ästhetischen Operation ist, so ist von der behandelnden Ärztin (vom behandelndem Arzt) vor Durchführung des Eingriffs eine Abklärung allfälliger psychi­scher Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psycho­therapeutische Medizin oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu veranlassen."

2. In Artikel 1 lautet § 7 Abs.2 vorletzter Satz:

„Bei einer ästhetischen Operation hat zusätzlich vor Durchführung des Eingriffs nach­weislich eine Abklärung allfälliger psychischer Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, eine Fachärztin (einen Facharzt) für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Psychotherapeutin (einen Psycho­therapeut) zu erfolgen."

Begründung

Die Gesundheitsberufe ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen und PsychologInnen sind in Österreich gesetzlich geregelt. PsychotherapeutInnen diagnostizieren und behandeln in Österreich gleichgestellt mit ÄrztInnen umfassend und eigenverantwortlich und sind für die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen langjährig ausgebildet. PsychotherapeutInnen sind durch ihre Behandlungs- und Diagnostikerfahrung prä­destiniert und bestens qualifiziert, die Abklärung und den Ausschluss einer körper­dysmorphen Störung und anderer komplexer Störungsbilder bei operationswilligen Personen durchzuführen. Derart komplexe Störungsbilder stattdessen mittels compute­risierter Testverfahren und ohne nachgewiesener Behandlungserfahrung abklären zu wollen, widerspricht dem üblichen fachlichen Standard. PsychotherapeutInnen haben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 84

auch bisher diagnostische Begutachtungen für die Kassenfinanzierung von ästhe­tischen Operationen durchgeführt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


12.13.55

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1. Jänner 2012 ist das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz in Kraft, ein Gesetz, um das uns viele Staaten in Europa beneiden, ein Gesetz, das Vorbildwirkung für Maßnahmen der Europäischen Kommission hat.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns als Parla­mentarier als Erste mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Da war der erste Antrag von Kollegin Fuhrmann und von mir, in dem wir uns mit der Problematik von „Spice“ auseinandergesetzt haben. Es tauchten neue Substanzen auf. Dann gab es auch einen Antrag des BZÖ, der allerdings nur auf einzelne Produkte abstellte. Wir waren bereits gemeinsam mit Beamten des Gesundheitsministeriums zur Auffassung gelangt, dass es nicht darum geht, einzelne gefährliche Produkte mit pharma­kologischer Wirkung zu verbieten, sondern man muss ganze Substanzgruppen ver­bieten und entsprechend auch deren Herstellung sanktionieren können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau das ist uns mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz auch gelungen. Die Substanzen, um die es geht, können auch sogenannte K.-o.-Tropfen sein. Gerade auch aus dem Grund ist dieses Gesetz notwendig: um Personen, die K.-o.-Tropfen anwenden, die Menschen dadurch betäuben, sich dann an ihnen vergehen beziehungsweise sie berauben, verfolgen zu können.

Im letzten Jahr sind insgesamt 84 Fälle in Österreich bei der Polizei angezeigt worden, aber es gibt eine enorm hohe Dunkelziffer, weil, und das muss man mit aller Deut­lichkeit sagen, derartige Substanzen nur innerhalb von 12 oder 15 Stunden nach­gewiesen werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch ein kurzes Wort zu den ästhetischen Operationen: Dieses Gesetz war notwendig, weil es Missbrauch gegeben hat. Dieses Gesetz muss allerdings durch Aufklärungsmaßnahmen ergänzt werden. Schönheitsoperationen werden im Internet bereits als Schnäppchen angeboten. Es gibt Urlaubsangebote verbunden mit Schönheitsoperationen in Thailand. Es gibt natürlich auch Angebote wie „Ein Maturageschenk für die Tochter“. Da sind insbesondere auch die Schulen gefordert, im Sinne einer Konsumentenerziehung junge Menschen über die Risken von Schönheitsoperationen aufzuklären.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz regeln wir einen Bereich, der uns derzeit große Probleme bereitet, und ich hoffe, dass alle Fraktionen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tamandl.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


12.17.31

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Maier, Sie haben unseren Antrag angesprochen über K.-o.-Tropfen und andere Substanzen. Das kann uns natürlich nicht weit genug gehen, das ist ganz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 85

klar. Ich bin auch jemand, der befürwortet, dass, wenn jemand einem Mädel oder sonst wem K.-o.-Tropfen verabreicht, man auch über den Strafrahmen reden muss. Wir müssen über alle Parteigrenzen hinweg darüber diskutieren, wie wir damit umgehen. Sie sagen ganz richtig, dass solche Substanzen nach 15 Stunden nicht mehr nachweisbar sind.

Wir müssen uns eine Anzeigepflicht überlegen, denn viele junge Menschen schrecken davor zurück, das anzuzeigen. Wir müssen auch danach trachten, dass die ab­schreckende Wirkung so groß ist, dass es sich diese Personen dreimal überlegen, so etwas zu tun. Das ist kein Kavaliersdelikt! Da finden Sie in uns absolut einen Partner, aber nur dann, wenn der Strafrahmen so weit erhöht wird, dass es sich wirklich um Freiheitsstrafen handelt.

Ein anderer Punkt, der mir wichtig ist, sind Schönheits-OPs. Herr Minister, ich denke, es geht jetzt in die richtige Richtung, obwohl Sie, ich und wir alle wissen: Das Gesetz kann noch so gut sein, es bleibt wirkungslos, wenn Betroffene oder Jugendliche ins Ausland fahren und sich um einen Schnäppchenpreis operieren lassen.

Wichtig wäre auch eine Kampagne, denn es ist erschreckend, dass 70 Prozent der Frauen das Gefühl haben, sie müssen bei sich etwas verändern. Das Vorher-Nachher-Bild in den Printmedien hat mich immer schon gestört, denn da wird ja nur retuschiert. Gerade die jungen Mädels glauben, das wirkliche Leben ist so. In Hollywood ist es offenbar das Um und Auf, dass man sich schon mit 16 oder 17 Jahren operieren lässt.

Wichtig ist, dass in Zukunft nicht jeder Operationen durchführen darf, sondern die Berechtigung dafür auf einem internationalen Standard beruht. Das ist ein Punkt, der mir extrem wichtig ist und der vor allem auch kontrolliert werden muss. Der graue Markt, der auf uns da vor allem in Wien zukommt, gehört trockengelegt.

Die Qualitätskriterien sind ja bekannt. Die Ärztekammer wird das kontrollieren, dies­bezüglich gibt es ja viele Fortbildungsmaßnahmen. Und beim Antrag, der von den Grünen und uns eingebracht wurde, geht es jetzt nicht nur um Psychologen, sondern auch um Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ich glaube, da sind wir uns ja ziemlich einig, dass es ein wichtiger Punkt ist, dass man hier das Ganze ausweitet, was die Betreuung betrifft, was die Aufklärung betrifft und vor allem – das ist ja auch kein Thema, das so unwichtig ist – was die Nachbetreuung betrifft.

Es kann ja, wie Sie wissen – egal, ob in einem therapeutischen Beruf oder auch bei den Ärzten –, immer wieder etwas passieren. Da sind wir uns doch einig; es kann beispielsweise bei einer Operation etwas schiefgehen. Ich meine daher, da muss man Hilfe anbieten können, vor allem Hilfe Patienten auch dann anbieten, wenn sie mit den Operationen nicht zufrieden sind, wenn sie einem wirklichen Leidensdruck ausgesetzt sind.

Deswegen: Das Gesetz in Österreich kann noch so gut sein, aber wir brauchen auch Kampagnen, damit die jungen Menschen mehr Selbstbewusstsein bekommen. Und ganz klar ist: Wiederherstellende Chirurgie nach einem Unfall ja, aber Hasenscharten, abstehende Ohren et cetera sind da ausgenommen. Das ist das Wichtigste und das Richtige und deswegen werden wir das unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 86

12.21.19

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Abgeordneter Rasinger hat Sie in die Welt der Popstars geführt, zu Michael Jackson und Co.

Ich darf ich Sie kurz in die Vogelwelt entführen: Bei Blaumeisen kommt es überhaupt nicht auf innere Werte an. Bei den Blaumeisen macht nur die Schönheit der Weibchen die Männchen „fleißig“. Zoologen haben das in einer Studie bewiesen. Ist das Gefieder der Weibchen unansehnlich, so lässt der Familiensinn der Männchen sofort nach. Sie vernachlässigen den Nachwuchs und unternehmen weniger Ausflüge, um die hungrigen Kücken zu versorgen.

Zum Glück leben wir nicht in der Vogelwelt, aber eine Menge Probleme gibt es auch bei uns. (Ruf bei der FPÖ: Ja, wir haben hier schon ein paar Vögel!)

Wir leben in einer gespaltenen Welt. Auf der einen Seite gibt es die Plastik-Pseudo-Schönheiten in den Hochglanzmagazinen – viele Junge glauben ja, Schönheit bringe Erfolg und Glück –, und auf der anderen Seite steht Michael Haneke, der die „Goldene Palme“ erringt, einen der wichtigsten Filmpreise: ein 70-jähriger Regisseur, ein 81-jähriger Hauptdarsteller. Das macht Mut, das führt vor Augen, es kann ja doch nicht nur die Schönheit sein, die zu Ruhm und zu Glück führt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Csörgits und Mag. Muttonen.)

Genau deshalb ist heute ein guter Tag für unsere Gesellschaft: weil es mit diesem neuen Gesetz zu Beschränkungen bei ästhetischen Operationen kommt. Das ist auch ein Puzzleteil zu einem hoffentlich baldigen Umdenken in der Gesellschaft.

Es ist gut, Herr Minister, dass Sie bei den Jungen ansetzen. – Vielen Dank. Es ist gut, dass es künftig keine Busenvergrößerung oder ähnliche OPs unter 16 Jahren geben wird. Und es ist gut, dass auch die berüchtigten Vorher-Nachher-Bilder verboten wer­den. Natürlich gibt es in der heutigen Globalisierung wohin man schaut irreführende Werbung, aber genau deshalb ist es notwendig, unserer Jugend Orientierung zu geben und sie zu kritischem Denken zu erziehen. Das ist der Schlüssel.

Der Jugendwahn ist zum Glück, wie wir sehen, vorbei. Immer mehr Ältere machen Karriere, auch wenn man nicht Tina Turner heißt. Wir sind auf gutem Weg zu einem Umdenken. Wohin? – Wir sind auf gutem Weg zu einem Umdenken: hin zu einer Gesellschaft, in der es nicht wichtig ist, ob der eine oder der andere ein paar Falten mehr oder weniger hat. Das ist uns wichtig und das führt zum Nachdenken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Kickl und Markowitz.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


12.24.21

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Gesund­heitsminister! Ich melde mich nochmals kurz zu Wort. Das Projekt ELGA ist im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform das größte Projekt in Ihrer Zuständigkeit. (Abg. Kickl: Aufpassen, Herr Minister!)

Ich habe Sie in meiner ersten Wortmeldung aufgefordert, darauf Bezug zu nehmen, dass Sie den angekündigten Gesetzesantrag bisher noch nicht eingebracht haben. Der Vorsitzende des Hauptverbandes Hans Jörg Schelling hat erklärt, dass, wenn bis zum 30. Juni kein Antrag im Ministerrat eingebracht wird, sich der Hauptverband von diesem Projekt zurückzieht. Er hat das damit begründet, dass er für die Kosten in der Höhe von immerhin 30 Millionen €, die bisher verbraucht worden sind, keine Rüge vom Rechnungshof bekommen möchte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 87

Da das nicht stattgefunden hat und wir jetzt in die Sommerpause gehen, möchte ich Sie nochmals auffordern – und, Herr Gesundheitsminister, es geht einfach nicht, dass Sie das ignorieren –, hier eine Antwort zu geben, wie es mit dem Projekt ELGA weitergeht, und warum Sie, obwohl Sie es angekündigt haben, jetzt auch in der letzten Sitzung des Ministerrats keinen Gesetzestext vorgelegt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


12.25.53

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich in meinen Ausführungen nicht mit Schönheitsoperationen. Kollege Rasinger hat vorhin gemeint, wir alle sind schön. Da wir gewählte Volksvertreter sind, stimmt das in übertragenem Sinne natürlich auch für die übrige Bevölkerung in Österreich – keine Frage.

Kolleginnen und Kollegen, der Antrag 1459/A(E) fordert ein Verbot von „Spice“-Nach­folgeprodukten wie „Lava red“ oder „Monkey go bananas“ im Suchtmittelgesetz. Eine Zustimmung diesbezüglich ist aus mehreren Gründen nicht notwendig und möglich. Einige dieser Gründe wurden argumentativ von meinen Vorrednern bereits angeführt. Aufgrund der Gesetzeslage können sich Verbote nicht auf Produktbezeichnungen, wie zum Beispiel „Lava red“, sondern immer nur auf die in einem Produkt enthaltenen psychoaktiven Substanzen beziehen. Außerdem hat das Gesundheitsministerium bereits Anfang 2011 reagiert und den Handel mit Räuchermischungen, die canna­binomimetisch wirksame Stoffe enthalten, ebenfalls verboten.

Weiters wurde bereits angesprochen, dass wir im Zuge der Neuerstellung des Ge­setzes mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz federführend in Europa sind; daher ein herzliches Dankeschön an unseren Herrn Gesundheitsminister Alois Stöger. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bravorufe bei der SPÖ.)

Zusätzlich stehen dem Gesetzgeber mit dem Gesetz über Monitoring und Markt­beob­achtung wirksame Instrumentarien zur Verfügung, um junge Menschen vor neuen Drogen und psychoaktiven Substanzen zu schützen, was auch notwendig und wichtig ist.

Es ist so, dass regelmäßig neue psychoaktive Substanzen auf dem Markt auftauchen, dass gewiefte Geschäftemacher damit aus Profitgier bestehende gesetzliche Gebote zu umgehen versuchen. Weiters gibt es natürlich das Problem mit Bestellungen im Internet. Man kann diesen gewieften Geschäftemachern, da das Internet-Medium global zugänglich ist, nicht immer das Handwerk legen. Es stellt laufend eine Heraus­forderung für die Behörden dar, die zum Großteil sehr jungen Konsumentinnen und Konsumenten vor unbekannten und unter Umständen tödlichen Risiken derartiger neuer Drogen zu schützen.

Das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz ist daher eine wichtige Ergänzung zum Arzneimittel- und Suchtmittelgesetz, um eine ausreichende Handhabe gegen Erzeuger und auch gegen Händler derartiger Produkte zu haben. – Danke für Ihre Aufmerk-samkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


12.28.31

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gefahren synthetischer Drogen und anderer Suchtmittel sind groß. Ich kann nur sagen, ich habe mir einmal in meinen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 88

drei Bezirken bei Jugendlichen ein wenig angeschaut, was in den verschiedenen Schulen passiert und wie das letztendlich beworben und verkauft wird.

Für uns ist es wichtig, dass das in Zukunft verbessert wird und dass man den Jugend­lichen sagt: Rauschmittel sind keine Kräutermischungen, sondern das ist Gift! Und wenn man so etwas nimmt, muss der Körper sich helfen und das wieder irgendwie „reparieren“.

Ich glaube, dass viele Verkäufer dort aktiv sind und das einfach so hergeben und sagen: Koste das einmal, probier das einmal! Und Jugendliche steigen da oft ein, nehmen das – und dann ist der Schaden passiert.

Ich glaube, dass es unsere Aufgabe sein muss, vor Ort zu sein, darauf zu achten, welche Verkäufer das machen, und zu warnen davor, was da alles passieren kann. Letztendlich bin ich sehr froh, dass wir das mit diesem Gesetz tun können, dass es da endlich ein Verbot gibt, damit so etwas nicht passiert.

Wenn man sich das europaweit anschaut, muss man schon sagen, dass es da große Gefahren für die Jugendlichen gibt. Letztendlich können die Jugendlichen das dann nicht mehr verkraften.

Das ist ein schweres und ein hartes Gesetz, aber wir müssen das durchdrücken, damit man den Jugendlichen die Chance gibt, nicht in solche Gefahren hineinzuschlittern.

In diesem Sinn sage ich: Herzlichen Dank fürs Zuhören. Der Auftrag muss sein, unseren Jugendlichen – sie brauchen uns und auch wir brauchen sie – die Kraft zu geben, so etwas nicht zu machen. Daher verbieten wir das. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


12.31.01

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute im Bereich des Konsumentenschutzes die Nachfolgeprodukte von „Spice“ „Lava red“ und „Monkey go bananas“.

So, wie diese Produktbezeichnungen kommen und gehen, ist es für uns wichtig, gerade im Bereich der Inhaltsstoffe Gesetze zu schaffen, damit diese Inhaltsstoffe nicht verwendet werden dürfen oder nicht zu diesem Zweck verwendet werden dürfen.

Ich glaube, mit dem Gesetz vom Anfang des Jahres hat der Herr Bundesminister einen großen Coup gelandet. Danke, Herr Minister, dass Sie dieses Gesetz umgesetzt haben, denn es ist wichtig für die jungen Menschen, dass sie so einen gewissen Schutz haben. (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Pendl.)

Ich möchte aber insbesondere hervorheben, wie wichtig gerade im Konsumenten­schutz die Information ist. Und da möchte ich auch von diesem Ort aus, gerade weil der Sommer vor der Tür steht, dem Verein für Konsumenteninformation danken. Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade das Magazin „Konsument“ eine Pflichtlektüre für jeden sein sollte. Es ist wichtig, sich von diesen Artikeln, die sich darin befinden, jeden einzelnen zu Gemüte zu führen, denn da ist der Schutz der Menschen drinnen. Genauso wichtig ist die Beratungstätigkeit, Beratungen, die in ganz Österreich über die Arbeiterkammern durchgeführt werden.

Ich möchte hier nur eine Broschüre erwähnen, die in den letzten Tagen heraus­gekommen ist und jedem zur Verfügung steht. Es ist die Broschüre „Ihre Rechte im Urlaub“. Der Urlaub steht vor der Tür und es gibt viele, viele Fälle im Sommer, wo


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 89

Menschen über den Tisch gezogen werden. Ich danke der Arbeiterkammer Salzburg und bitte Jacky Maier, diesen Dank weiterzugeben, und zwar dafür, dass hier eine kurze, aber prägnante Broschüre herausgegeben wurde, die für jeden zu verstehen ist, damit diese auch verwendet werden kann, damit die Menschen zu ihrem Recht kom­men.

Ein Wort sei mir noch erlaubt, wenn wir über Konsumentenschutz und Information reden. Es wundert mich schon – und da möchte ich die freiheitliche Fraktion hier ansprechen –, dass gerade Ihr Landeshauptmann in Kärnten sämtliche Mittel für den Konsumentenschutz gestrichen hat.

Es ist leider Gottes so gewesen: Es war eine stümperhafte Kündigung des Vertrages mit der Arbeiterkammer. Und es hat jetzt das Gerichtsurteil gegeben, dass das Land Kärnten 1 Million € nachzahlen wird. Ich glaube, das ist wichtig, denn die Arbeiter­kammer ist die einzige Stelle in Kärnten, die Konsumentenschutz betreibt und die auch Vertretungen vor Gericht macht. Ich glaube, dass es wichtig ist, diese Stelle für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Da, wo wir Verantwortung tragen, sei es in den Ministerien, sei es im Verein für Konsumenteninformation, in den Arbeiterkammern, wird diese Verantwortung wahrgenommen.

Ich bitte, dass man sich zusammensetzt und hier eine Lösung findet, um den Men­schen in Kärnten auch die Möglichkeit zu geben, Information über Konsumentenschutz zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Strutz: Das ist bei uns nicht gekürzt worden!)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


12.34.06

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollege Lipitsch, es ist nicht nur in Kärnten so, dass die Freiheitlichen eine oft nicht nachvollziehbare Rolle spielen, denn wenn sich Kollege Strutz hier herausstellt und sich darüber mokiert, dass bei ELGA nichts weitergehe, muss man schon fragen: Wo waren denn die Abgeordneten und die Experten der Freiheitlichen Partei, als es vor nicht einmal einem Monat ein Hearing im Gesundheitsministerium gab, zu dem wir alle eingeladen waren, um unsere Meinung zu diesem Thema kundzutun, damit da endlich etwas, wie das ja die Intention des Ministers ist, weitergeht?!

Meine Damen und Herren, in dieser Rede möchte ich mich mit dem Konsumen­ten-schutz auseinandersetzen und jetzt einige Themen anschneiden, weil es dazu in der Vorwoche auch eine sehr, sehr interessante Aussprache mit unserem Bundes­minister Stöger gegeben hat.

Mir brennt nämlich das Thema Lebensmittelsicherheit geradezu unter den Nägeln (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist heute nicht Thema!) – no na! –, weil Konsumentinnen und Konsumenten ein Recht darauf haben, ausreichende Infor­mationen über die Zusammensetzung, aber auch über die Nährwerte von Lebens­mitteln sowie über das Herstellungsverfahren zu erhalten.

Damit diese gesetzlichen Vorgaben, die wir hier herinnen beschließen, auch einge­halten werden und das Vertrauen der Menschen – das ist doch ganz, ganz wichtig – in die Sicherheit der Lebensmittel nicht verloren geht, brauchen wir auch da Kontrolle und Transparenz.

In diesem Zusammenhang ist es für mich persönlich nicht nur unverständlich, dass aus dem uns allen zugegangenem Lebensmittelbericht 2011 hervorgeht, dass die Kontroll-


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dichte in den Bundesländern erschreckend gering ist, sondern ich finde das unverant­wortlich.

Auch wenn die Beanstandungsquote bei den Lebensmitteln sehr gering ist, müssen wir dafür Sorge tragen, dass Risikobetriebe viel gezielter kontrolliert werden, um in Österreich das hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit weiter aufrechterhalten zu können. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist aber nicht das Thema!)

Das heißt aber auch, wir brauchen so rasch wie möglich – und das bitte, Herr Minister, ohne Wenn und Aber – eine Professionalisierung der Betriebskontrollen in Hochrisiko­betrieben.

Ich möchte damit zu einem nächsten Thema kommen: Ich finde es toll, Herr Minister, welchen Erfolg Sie eingeheimst haben mit Ihrer Aktion „Unser Schulbuffet“. Insgesamt konnten mit dieser Aktion bereits 50 000 Kinder erreicht werden. Herzlichen Glück­wunsch dazu! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Aber wir wissen alle miteinander: Das ist erst ein Anfang, jedoch der richtige Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ.)

12.36

12.36.20

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärztegesetz geändert wird, 1807 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abge­ordneten Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 § 5 und § 7.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Entwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür stimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2.

Wer diesen unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nom­men.


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Schließlich kommen wir zu Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte Sie um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1823 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1866 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

12.39.14 8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1734 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärzte­gesetz geändert wird (1824 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Petition 165/PET: „Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das bestehende Tierärzte­gesetz geändert werden soll“, überreicht von den Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (1825 d.B.)

Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 8. und 9. Punkt der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird, auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.40.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt hier ein Gesetz, das eine kleine Gruppe von Menschen in Österreich betrifft, nämlich die Tierärzte. Es gibt ein bisschen mehr als 2 000 Tierärzte in Österreich, und wir haben für diese jetzt ein Gesetz zu beschließen, in dem es um die Tierärztekammer geht. Und ich muss ehrlicherweise sagen, Herr Bundesminister: Ich glaube, es ist einzigartig in der Ge­schichte der Zweiten Republik, dass ein Bundesminister in eine Kammer in einer solchen Art und Weise eingegriffen hat, wie Sie das getan haben.

Es ging um kammerinterne Angelegenheiten, Herr Bundesminister, in die Sie sich eingemischt haben. Sie haben es zu verantworten, dass jetzt in dieser Kammer Streit herrscht, verbrannte Erde hinterlassen worden ist, dass eine funktionierende Struktur praktisch zerstört wurde. Das ist Ihr „Verdienst“, Herr Bundesminister! Dafür können Sie sich wahrlich nicht auf die Schulter klopfen! (Beifall bei der FPÖ.)

Über 80 Prozent aller Tierärzte lehnen dieses Gesetz ab, dennoch ziehen Sie es durch. Und das ist eigentlich eine Schande für diese Republik. Ich frage mich auch, Herr Bundesminister: Welche Kammer wird die nächste sein, in die Sie eingreifen: die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 92

Ärztekammer, die Apothekerkammer? Das ist meines Erachtens auch ein Angriff auf einen freien Berufsstand, den Sie da gemacht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine ganz besonders dubiose Rolle spielen da die Grünen. Die Tierärzte, die sich in ihrer Verzweiflung an die Politik gewandt haben, um diesem Treiben des Bundes­ministers Stöger ein bisschen Einhalt zu gebieten, haben eine Petition eingebracht, und diese Petition habe ich gemeinsam mit dem Abgeordneten Pirklhuber eingebracht, wobei der Abgeordnete Pirklhuber dann im Ausschuss plötzlich erklärt hat, er hat sie zwar mitunterschrieben, aber eigentlich findet er das Gesetz eh ganz in Ordnung, und er habe ja nur aus demokratiepolitischen Erwägungen unterschrieben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Herr Kollege Pirklhuber, Ihre Unterschrift wäre nicht notwendig gewesen, und das wissen Sie. Sie haben eine 180-Grad-Wendung gemacht, sozusagen einen Purzel­baum, weil Sie aus welchen Gründen auch immer als Grüner ja gar nicht mehr gegen eine Regierungsvorlage stimmen dürfen. Wahrscheinlich hat Sie die Parteichefin schon ins Boot geholt und gesagt: In der nächsten Regierung möchte ich Ministerin sein, da müssen wir mitstimmen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ganz besonders erhellend waren meiner Ansicht nach die Aussagen des Kollegen Spindelberger, und zwar nicht die letzte, sondern die vorletzte, und zwar seine Wort­meldung zum MAB-Gesetz. Er hat hier nämlich gesagt, durch diese Massen-Mails fühle er sich eigentlich belästigt, eigentlich wolle er das nicht haben, die sollen ihn gefälligst in Ruhe lassen – also gerade, dass er nicht gesagt hat, sie haben ihn terrorisiert. So ist das rübergekommen.

Genau das ist offensichtlich auch die Einstellung des Bundesministers: Die Betroffenen sind ihm völlig egal. Diejenigen, die mit diesem Gesetz dann leben müssen, sind ihm vollkommen wurscht, die sollen sich gefälligst zurückhalten, so nach dem Motto: Wir sind wir, wir machen die Gesetze! Offensichtlich denken Sie, Herr Bundesminister, ähnlich wie Ihr Genosse Spindelberger, der Ihnen beim MAB-Gesetz permanent auf die Schulter geklopft hat.

Herr Bundesminister, mit diesem Gesetz müssen die Tierärzte nun leben. Über 80 Pro­zent der Tierärzte wollen dieses Gesetz nicht. Sie haben es durchgezogen – aber Sie haben es nicht nur durchgezogen, sondern Sie haben hier auch eingegriffen! Sie haben die Bedenken des Rechnungshofes über Bord geworfen, und Sie haben Streit hineingebracht, Sie haben verbrannte Erde in der Tierärztekammer hinterlassen.

Dafür sollten Sie sich schämen, Herr Bundesminister! Das ist Ihr „Verdienst“! (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.43.19

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte vorweg Frau Dr. Sonja Huber-Wutschitz und Frau Dr. Martina Glatzl begrüßen. Das sind die Vizepräsidentinnen der Österreichischen Tierärztekammer, die hier unseren Ausführungen folgen.

Liebe Kollegin Belakowitsch-Jenewein, wenn von Ihnen hier behauptet wird, 80 Pro­zent aller Tierärzte seien gegen dieses Gesetz, dann muss ich sagen: Es ist grund­weg falsch, was von Ihnen hier behauptet wird, denn diese 80 Prozent kommen nur durch eine Stimmengewichtung von 27 Vertretern in einem Gremium zusammen! Das sind doch keine 80 Prozent aller Tierärzte! Und diese 27 Vertreter haben ja nicht alle gegen dieses Gesetz gestimmt, sondern es waren in Wirklichkeit nur 60 Prozent! (Abg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 93

Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich weiß schon, dass Sie mit der Demokratie ein Prob­lem haben!)

Liebe Kollegin Belakowitsch-Jenewein, mittlerweile sind es nicht einmal mehr 50 Prozent! Die Tierärzte in Österreich sagen, dass sie froh sind, dass dieses Gesetz kommt. Und es ist wirklich eine gute Gesetzesvorlage, die hier von Minister Stöger vorgelegt wurde. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Einer, der uns in diesem Hause das noch sagen wird, ist der Kollege Spadiut, der selbst Tierarzt ist. Der wird uns sagen – und er hat es im Ausschuss schon gesagt –, was wirklich richtig ist, nämlich, dass es wichtig ist, dass dieses Gesetz gemacht wird.

Aber, meine Damen und Herren, schauen wir uns die Hintergründe und die Ausgangs­lage dieses Gesetzes an. Wir wissen, dass die österreichische Tierärztekammer ja seit September 2002 eine bundeseinheitliche Kammer geworden ist. Die hat davor aus neun Länderkammern und einer Bundeskammer für Tierärzte bestanden. Und die derzeitigen Regelungen im Tierärztegesetz sind zum Teil sogar verfassungsrechtlich bedenklich, sind legistisch mangelhaft und zum Teil inhaltlich widersprüchlich.

Es war daher notwendig, dass hier ein neues Gesetz gemacht wird, und es ist gut, dass jetzt tatsächlich ein neues Gesetz kommt, das den Tierärzten und der Kammer Rechtssicherheit gibt bei all den Maßnahmen, die sie setzen.

Was sind denn die wesentlichen Ziele und Änderungen in diesem Tierärztegesetz?

Durch Schaffung von Abteilungen für selbstständig freiberuflich tätige TierärztInnen und jene, die ihren Beruf im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben, erfolgt eine Neustrukturierung der Tierärztekammer.

Von den 2 700 Tierärzten, die wir in Österreich haben, sind nur 650 unselbstständig tätig. Die sind auch in der Tierärztekammer Mitglieder, haben aber anscheinend bisher keinen Vertretungsanspruch in diesen Gremien gehabt. Auch das wird jetzt geändert.

Schauen wir uns doch an, wie sich das Arbeitsbild der Tierärzte geändert hat. – Zum Großteil sind es ja Frauen, die in letzter Zeit in dieses Metier eingestiegen sind, und man ist zum überwiegenden Teil von der Einzelbetreuung durch Tierärzte im Nutztier­bereich zu Praxisgruppen übergegangen, wo es viele Beschäftigte gibt. Daher ist es notwendig, dass man hier dementsprechende Maßnahmen setzt.

Eine dieser Maßnahmen ist die Anpassung des Wahlrechts. Außerdem wird es eine klare Regelung der Aufgaben der Organe und des Kammeramts geben. Und es wird eine klare Darstellung des eigenen und des übertragenen Wirkungsbereiches sowie eine verbesserte Darstellung des Weisungs- und Aufsichtsrechts geben.

Weitere Änderungen sind: strukturiertere Regelung der Wohlfahrtseinrichtungen (Fonds) und Klarstellung der Aufgaben des Kuratoriums sowie Neuregelung des tierärztlichen Disziplinarverfahrens.

Zusätzlich dazu werden durch dieses Gesetz Schlichtungsgremien eingerichtet, und es wird ein Kontrollausschuss eingeführt. Weiters ist die Möglichkeit auf Beschluss­fassung auf Durchführung einer Sonderprüfung der Gebarung vorgesehen. Und mit Absatz 2 wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Delegiertenversammlung die von ihr gewählten Organe durch einen Misstrauensantrag abberuft. Einer weiteren Forderung folgend, wird den Landesstellenpräsident(inn)en zur Beratung ein Landesausschuss zur Seite gestellt. Damit haben wir auch den Forderungen, die von den Tierärzten erhoben wurden, Rechnung getragen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 94

Eines muss ich auch sagen, meine Damen und Herren: Wir haben in diesem Haus noch nie mit Adressaten einer Gesetzesmaterie so intensive Gespräche geführt wie mit den Tierärzten. Wir haben auch noch Änderungen im Wege der Einbringung eines Abänderungsantrages vorgenommen.

Ich meine, das ist ein gutes, ein ausgezeichnetes Gesetz. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung dazu, weil ich glaube, dass damit den Tierärzten in Österreich geholfen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


12.47.14

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren – vor allem Sie, die Sie uns heute mit Ihrem Besuch die Aufmerk­samkeit schenken! – Auf den Punkt gebracht bin ich froh, dass wir ordentlich diskutiert haben, vielleicht fallweise auch ein bisschen gestritten haben, denn ich denke, dass das, was heute hier zur Beschlussfassung ansteht, eine herzeigbare Regierungs­vor­lage ist.

Das Leben ist von Veränderungen geprägt, keine Frage, nicht alles tut uns gut, nicht alles passt uns. Auch die Tierärzteschaft – in einer Größe, wie der Herr Kollege Keck schon gesagt hat, von etwa 3 000 Mitgliedern – steht vor dieser Veränderungskulisse und vor großen Herausforderungen. Das Berufsbild des Tierarztes ist anders gewor­den. In alten Zeiten war es der Großtierarzt. Heute haben wir andere Formen: Klein­tierbetreuung, Aufsichtstätigkeit, und wir haben auch die Situation, dass es nicht immer den Tierarzt gibt, der selbständig tätig ist, sondern dass mehrere Beschäftigte in diesem Bereich tätig sind. Und darauf ist in entsprechender Weise Rücksicht zu nehmen.

Im Jahr 2001 gab es eine Urbefragung, dazumal war man mit dem geltenden Gesetz unzufrieden. Man hat dann 2002 ein Tierärztekammergesetz geschaffen, dessen Inhalt im Besonderen war, dass die Landeskammern als solche abgeschafft wurden. Vielleicht hat man zu dieser Zeit noch nicht ganz überblicken können, was sich durch diese Neufassung in Wirklichkeit eröffnet hat.

Das, was wir heute beraten und beschließen werden, ist nichts anderes als die Nachbesserung des Gesetzes von 2002. Es geht dabei um Organ-Funktionen, es geht um Geschäftsordnungsfragen, es geht um das Wahlmodell – alle diese Thematiken sind ja all denen bekannt, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben.

Ziel ist die Neustrukturierung der Kammerorganisation, auch durch klare Aufgaben­zuteilungen. Ziel ist auch, dass es Landesstellen gibt, die dort gewisse Aufgaben wahrnehmen, und dass es auch Abteilungen geben soll.

Wesentlich für mich ist, dass wir vom Mehrheitswahlrecht abgerückt sind und zu einem Verhältniswahlrecht gefunden haben. Es gibt nun die Delegiertenversammlung mit 27 Delegierten. Da sind die neuen Landesstellenpräsidenten drinnen. Es gibt 14 Man­date im Abteilungsausschuss für Selbständige. Und es gibt einen Abteilungsausschuss für Unselbständige. Das ist jener Bereich der Tierärztebeschäftigten, die in einem Angestelltenverhältnis sind. Und das Besondere war, dass die Tierärztekammer als solche nicht Kollektivvertragshoheit hatte, und auch das wird jetzt in entsprechender Weise geregelt.

Das heißt, in Summe gesehen ist die Neuausrichtung so, dass es eine ganz klare Struktur in der Organschaft gibt: die Delegiertenversammlung, die Abteilungsaus­schüs-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 95

se, den Vorstand, den Präsidenten, einen Kontrollausschuss, ein Kuratorium und die Landesstellenpräsidenten.

Nun, was hat die Delegiertenversammlung als solche zu machen? – Das war sicherlich ein zentraler Punkt in der Diskussion. Es war einmal die Frage zu klären: Kann ein Vorstand abgewählt werden: ja oder nein? Im alten Recht war das eine Streitfrage. Jetzt ist es klar geregelt: Die Delegiertenversammlung wird den Rechnungsabschluss und die Entlassung des Vorstandes vollziehen.

Es geht weiters um die Festsetzung der Kammerumlage. Es geht auch um die Fest­setzung der Beitragsleistungen zur Wohlfahrtseinrichtung. Ich meine, das ist eine ganz, ganz wichtige Frage, weil davon die Versorgung nach dem Berufsleben oder nach Schicksalsschlägen in entsprechender Weise abgeleitet wird. Das ist eine wichtige Frage vor allem auch deshalb, weil mit dem Wohlfahrtsfonds verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Die Gelder sind ja Bestandgelder der Mitglieder als solche.

Es geht auch um die Frage der Wahl und der Abberufung des Vorstandes – das habe ich schon gesagt – und auch darum, dass die Kontrollversammlung als solche gewählt werden muss und schriftlich Berichtspflicht an den Vorstand hat. Das war uns sehr viel wert. Es gibt natürlich auch Schlichtungsgremien, keine Frage, denn Streitprozesse sind auch unter Tierärzten möglich, und damit man nicht Höchstgerichte anrufen muss, gibt es jetzt eine genormte Schlichtungsstelle.

Ich denke, diese ganze Entwicklung ist klar und positiv. Ich bin auch sehr froh, dass wir einen Weg gefunden haben bezüglich der Landesstellen. Das ist keine eigene Abtei­lung als solche, sondern das sind Einrichtungen, die vor allem landesgesetzliche Rege­lungen wahrnehmen sollen und auch in der Tarifgestaltung und in der Organisation auf diese Bezug nehmen, zum Beispiel in den Bereichen Tierzucht- und Tiergesund­heitsdienst, Tierschutz, Fleischuntersuchung, in Kleinstbetrieben bei Hausschlachtun­gen und dergleichen mehr. Das alles ist jetzt ordentlich geregelt.

Ich denke, dieses Gesetz ist eine feste Grundlage zur Wahrung und Wahrnehmung der standesrechtlichen und standespolitischen Interessen im Rahmen der Selbstver­waltung der Tierärztekammer. Ich bin froh, wie vorhin schon gesagt, dass wir so eine breite Diskussion geführt haben, und bedanke mich auch bei all jenen, die uns verstanden haben. Wir wollten nicht den nächstbesten Weg gehen, sondern wir wollten wirklich den besten Weg gehen, wiewohl wir wussten, dass wir natürlich dafür nicht den Applaus aller bekommen werden, aber das ist nun einmal so im Leben. Aber es kam viel Verständnis und Anerkennung vonseiten der Vertreter der Tierärzte­kammer.

Herr Minister, das war keine einfache Sache! Ich habe schon einmal hier gesagt, ich gehe mit Lob normalerweise etwas sparsam um, aber hier muss ich ehrlich gestehen, nein, aus Überzeugung sagen: Das war schwierig, und das ist durchgestanden wor­den! Der Herr Minister kann zufrieden sein.

Ich darf aber auch sagen, dass Herr Dr. Herzog eine maßgebliche Person im Büro des Ministers war, die am Entstehen und an der Gestaltung dieser Gesetzesvorlage mitgewirkt hat. Das muss gesagt werden, das darf auch im Protokoll des Parlaments stehen. Er hat es sich verdient.

Abschließend bedanke ich mich auch bei den Vertretern der Tierärztekammer und wünsche Ihnen, meine Damen und Herren, nun mit dem neuen Gesetz viel Erfolg. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 96

12.54.23

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Alle Debatten über Kammerstrukturen gehen nicht ohne Emotionen und Kämpfe ab. Ich habe mir einige der Stellungnahmen genau durchgelesen und muss sagen: Imponierend oder zumindest sehr schlüssig war die Stellungnahme der Veterinärmedizinischen Universität Wien, deren Vertreter ja keine Laien sind in Bezug auf Tierärztinnen und Tierärzte. Sie schreiben von einem längst notwendigen und zukunftsweisenden Konzept.

Ich sehe dabei Spannungen zwischen angestellten und niedergelassenen TierärztIn­nen, wobei man sagen muss, in der Ärztekammer ist so etwas schon vor Jahren vollzogen worden, sodass es dort zwei Kurien gibt. Es waren jahrelang oder jahrzehn­te­lang die niedergelassenen Ärzte dominierend gegenüber den angestellten, obwohl sich das Zahlenverhältnis bereits umgedreht hat. In der Tierärztekammer ist es anders, da gibt es nicht so viele angestellte Ärztinnen und Ärzte, die stehen aber in teils – ich sage jetzt nicht: prekären – nicht befriedigenden Arbeitsverhältnissen. Sie sind jeden­falls finanziell schlechter gestellt. Die Frage der Kollektivvertragsfähigkeit wurde schon angesprochen.

Ich finde schon, dass sich die Politik auch um Gruppen kümmern muss, die deutlich schlechter gestellt sind und zu kämpfen haben mit Dienstgebern, die nicht das wertschätzen, was man bei ihnen wertschätzen sollte.

Wir Grünen stimmen diesem Gesetz zu. Und ich glaube, man wird sich auch wieder beruhigen. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


12.56.18

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, ich habe Sie immer als sehr kompetente Gesundheitspolitikerin geschätzt, nur: Was Sie da an Schimpfkanonaden losgelassen haben, ist schon aussagekräftig, denn die Behauptungen, die Sie hier aufgestellt haben, sind schlichtweg falsch, entsprechen nicht den Tatsachen! (Beifall beim BZÖ.)

Sie sprechen zum Beispiel von 80 Prozent der Tierärzte, die dieses Gesetz ableh­nen. – Es waren in Wahrheit 80 Prozent der Delegierten! Wie viele Tierärzte dafür gestimmt haben, werde ich Ihnen nachher sagen, da werden Sie dann munter werden. Ich weiß nicht, ist das bei Ihnen auf Fehlinformation oder Nichtwissen zurückzuführen? Ich glaube, eher auf Nichtwissen, denn wenn ich mir Ihre Anfrage an den Herrn Gesundheitsminister bezüglich Tierärztekammergesetz anschaue, dann muss ich sagen – und da möchte ich dem Herrn Minister nicht vorgreifen –: Die Fragen, die Sie da gestellt haben, sind eigentlich nur von kammerinternen Personen zu beantworten. Aber der Herr Minister wird das selber entscheiden.

Heute wird das neue Tierärztegesetz beschlossen, und ich bin froh, dass dieses für die Tierärzteschaft wenig ruhmreiche Kapitel damit abgeschlossen ist.

Welche sind die bedeutenden Änderungen? – Erstens kommt es zu einer Änderung der Zusammensetzung der Delegiertenversammlung. Bis jetzt setzte sich die Dele­giertenversammlung aus den Landespräsidenten und deren Stellvertretern zusammen. Das war für die damalige Situation, als dieser Beruf hauptsächlich von Männern dominiert wurde, in Ordnung. Nur hat sich die Situation mittlerweile geändert, es hat sich ein deutlicher Wechsel vom Männerberuf zu einem von Frauen dominierten Beruf vollzogen. 86 Prozent der veterinärmedizinischen Studenten sind weiblichen Ge-


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schlechts. Im Berufsfeld sind mehr als die Hälfte Frauen. Das wäre vom Wissen und Können her kein Problem, nur haben Frauen einen anderen Zugang zum Beruf als Männer. Sie müssen Familie, Beruf, Kinder, Haushalt unter einen Hut bringen, und des­halb streben Frauen eher ein Angestelltenverhältnis mit geregelter Arbeitszeit und korrektem Einkommen an.

Diesem Umstand wird nun Rechnung getragen und die Delegiertenversammlung neu zusammengesetzt, und zwar wird sie bestehen aus politischen Vertretern, aus einer Abteilung für freiberuflich tätige Tierärzte und aus einer Abteilung für bei freiberuflich tätigen Tierärzten angestellte Tierärzte. Die Zahl der Vertreter ist demokratisch aufgeteilt. Damit ist sichergestellt, dass die Interessen aller Tierärzte vertreten werden.

Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die Österreichische Tierärztekammer die Möglichkeit der Kollektivvertragsfähigkeit erhält. Das ist insofern wichtig, als nicht selten speziell junge KollegInnen für einen Hungerlohn bei freiberuflich tätigen Tierärzten rund um die Uhr Dienst schieben mussten. Damit wird diesen ein Mindestlohn bei geregelter Arbeits- und Ruhezeit garantiert. (Beifall beim BZÖ.)

Im eingebrachten Abänderungsantrag wird einigen Forderungen der rebellierenden Landespräsidenten Rechnung getragen, und diesen kann man eigentlich bedenkenlos zustimmen.

Weiters wurde von einigen Landespräsidenten die unter Tagesordnungspunkt 9 ange­führte Petition eingebracht. Der Grund dafür ist leicht erklärt: Ungefähr 40 Veran­staltungen und Treffen wurden abgehalten, wo die Delegierten gebeten wurden, an dem neuen Gesetzentwurf mitzuarbeiten. Daran haben sich aber nur der steirische Landespräsident Dr. Obritzhauser und der Kärntner Kollege Dr. Pacher beteiligt und damit Weitsicht und demokratisches Denken demonstriert.

Die anderen haben sich zurückgelehnt mit dem Hintergedanken: Jetzt lassen wir einmal den Herrn Minister und den Vorstand arbeiten. Die werden uns dann ein Gesetz vorlegen, und wenn wir dagegen stimmen, ist es vom Tisch. Und die müssen wieder von vorne anfangen.

Aber da haben sie sich geirrt. Plötzlich war der Gesetzentwurf fertig und ist das Gesetz zur Abstimmung im Parlament auf dem Tisch gelegen. Dann war Feuer am Dach, und der Amoklauf hat begonnen: Beschimpfungen, Diskreditierungen, Misstrauensanträge waren an der Tagesordnung. Ein Szenario, das für jeden Berufsstand unwürdig ist, speziell für einen Berufsstand, der ausschließlich aus Akademikern besteht. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Dann wurde die Petition eingebracht und der Versuch unternommen, Abgeordnete zu instrumentalisieren, was ja zum Teil gelungen ist. Nach der Behandlung der Petition im Ausschuss wurde ein Teil der Tierärzte per Internet informiert und aufgefordert, diese zu unterstützen. Aus lauter Demokratie hat man mich, obwohl ich vollzahlendes Tierärztekammermitglied bin, aus dem Verteiler gestrichen, wohl um zu verhindern, dass ich an der Diskussion teilnehme. (Abg. Huber: Das ist ja unglaublich!)

Der Erfolg dieser Umfrage, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, ist eher mickrig: Von den 2 786 Tierärzten konnten laut Aussendung der Verantwortlichen 50 Prozent, also 1 393 Kollegen, erreicht werden. Von diesen unterstützten 563 die Petition, also 40 Prozent. Und 40 Prozent von 50 Prozent sind nicht einmal 25 Prozent – und keine 80 Prozent, Frau Kollegin!

Da es zirka 600 bis 620 angestellte Tierärzte in Österreich gibt, drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass nur jene Tierärzte, eben diese 563 Tierärzte, die Petition unterschrieben haben, die Tierärzte angestellt haben und deshalb das alte System beibehalten wollten. (Abg. Huber: Das ist ja unglaublich!)


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Nichtsdestotrotz wird das neue Gesetz heute beschlossen. Und es ist höchst an der Zeit, dass sich die Landespräsidenten der Aufgabe widmen, für die sie gewählt wur­den, nämlich der Vertretung der Interessen aller Tierärzte und nicht nur der eigenen. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ sowie Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.02.14

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Tierärztinnen und Tierärzte! Liebe Frauen Vizepräsidenten! Ich denke, dass dieses Gesetz ein sehr spannendes in der Gesetzwerdung war, weil es sehr viele Interessen zu vereinen gilt und weil eine Veränderung im Berufsbild der Tierärzte abzubilden ist.

Ich bedanke mich ausdrücklich beim Vorstand der Tierärztekammer, der das erkannt hat und der die Tierärztinnen und Tierärzte eingeladen hat, an diesem Diskussions­prozess teilzunehmen.

Wir haben Vorschläge von der Tierärztekammer erhalten, wie das neue Tierärzte­kammergesetz entwickelt werden soll. Und da sage ich auch ganz deutlich der Frau Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein: Wir haben das umgesetzt, was uns der Vor­stand der Österreichischen Tierärztekammer in einem langen Prozess mitgeteilt hat. Da geht es um Veränderungen im Berufsstand; es haben die Abgeordneten Keck, Donabauer und Spadiut das auch schon deutlich ausgeführt.

Ich habe mich aufgrund dieser Situation, dass es da so viele unterschiedliche Inter­essen gibt, auch persönlich beteiligt und habe alle Landespräsidenten der Tierärzte­kammer zu mir ins Ministerium gebeten, und wir haben eine Diskussion geführt. Es sind aber da keine Wünsche nach substanziellen Änderungen an mich herangetragen worden.

Worum geht es? – Es geht darum, dass wir ein modernes Gesetz haben, das die Lebens­bedingungen der Tierärzte abbildet. Das werden wir mit der heutigen Beschlussfassung erreichen. Wir werden damit aber als Zweites auch die Demokratie innerhalb der Tierärztekammer sicherstellen. Der Beruf der Tierärztinnen und Tierärzte ist ja ein Gesundheitsberuf, leisten sie doch einen großen Beitrag dazu, dass wir Lebensmittelsicherheit in Österreich haben, und wir werden sicherstellen, dass sie dieser Aufgabe auch in Zukunft entsprechend nachkommen können. Die Tierärzte haben auch eine ganz besondere Aufgabe in der Frage des Tierschutzes und der Tier­gesundheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz schafft und bietet den Tier­ärztinnen und Tierärzten die Möglichkeit, sich ihren Aufgaben zu widmen, eine moderne Kammerstruktur zu haben, und bietet ihnen auch die Möglichkeit, ihre Konflikte, die sie untereinander haben, zu beenden.

Ich lade alle Tierärztinnen und Tierärzte Österreichs ein, sich hinter ihre Kammer zu stellen, sich ihre Führung selber zu wählen, aber dann dieser von ihnen gewählten Führung auch das Vertrauen zu schenken.

Ich darf abschließend noch mitteilen: Es ist dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Gewerkschaft der Privatangestellten gelungen, einen Mindestlohntarif, beginnend mit 1. September 2012, abzuschließen, wo Rahmenbedingungen, Grundbedingungen für Tierärztinnen und Tierärzte festgelegt sind. Ich gratuliere dazu. Das schafft auch Sicherheit für jene Tierärztinnen und Tierärzte, die bei anderen Tierärzten angestellt


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sind. In Zukunft gibt es volle Kollektivvertragsfähigkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.05.32

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte auch die Tierärzte vor den Bildschirmen recht herzlich begrüßen, stellvertretend einen ihrer Kollegen: Herrn Dr. Petracek aus Neunkirchen.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dem neuen Tierärztekammergesetz werden wesent­liche Verbesserungen für die Tierärzte und die gesetzliche Interessenvertretung der Tierärzte geschaffen. Trotz vieler – das wurde schon angesprochen –, unter­schiedlichster Ausgangspositionen ist es mit diesem Tierärztekammergesetz gelungen, dass sich die Interessen der selbständigen und unselbständigen Tierärzte, die Anlie­gen der Funktionäre auf Landes- und Bundesebene und die klaren Kammerstrukturen in einem Gemeinsamen wiederfinden können.

Die Tierärzte und Tierärztinnen sind ein wichtiger Partner für uns, ein Ansprechpartner und Sozialpartner, dem bei Gesundheitsfragen, bei Fragen des Tierschutzes, bei der Anwendung der übertragenen Aufgaben, bei Fleischuntersuchungen eine wichtige Stellung zukommt. Die Tierärztekammer ist aber auch ein Sozialpartner, dem größte Bedeutung und Verantwortung zukommt.

Es wurde schon angesprochen, dass nunmehr der Tierärztekammer die Kollektiv­vertragsfähigkeit zukommt. Und ich denke, das Beispiel des Bundesministers hat es schon klar gezeigt, wie wichtig es gerade in dieser Zeit ist, dass wir starke Sozial­partner haben: auf der einen Seite die Kammern, auf der anderen Seite die Gewerkschaften, die für die Unselbständigen die Löhne und Gehälter aushandeln.

In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass die Aussage von Kollegin Belakowitsch-Jenewein, die sie im Ausschuss getätigt hat, dass die Interessen der Unselbständigen in diesem Tierärztekammergesetz nicht zu finden wären, einfach falsch ist.

Geschätzte Damen und Herren! Um eine weitere EU-Anpassung im Tierärztegesetz durchführen zu können, bedarf es eines ersten Schrittes. Und mit diesem Tierärzte­kammergesetz ist der erste Schritt gesetzt worden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass damit auch ein Punkt im Regierungsabkommen aufgegriffen wird. Ich denke, man kann ruhig sagen, und das sagen auch Experten aus der Tierärztekammer, dieses Tierärztekammer­gesetz ist ein Meilenstein für die selbständigen und unselbständigen Tierärzte in unserem Land.

An dieser Stelle möchte ich ein herzliches Dankeschön allen sagen, die an dieser schwierigen Materie im Innenverhältnis und im Außenverhältnis mitgewirkt haben, ein Dankeschön auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums – und eine herzliche Gratulation an unseren Gesundheitsminister Alois Stöger. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 100

13.09.18

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon beim MAB-Gesetz hatten wir ja auch im Rahmen der Begutachtung dieser Ge­setzesmaterie eine Menge an Mails, Telefonaten, Treffen et cetera. Der Unterschied zum MAB-Gesetz ist, dass das MAB-Gesetz sehr viele unterschiedliche Berufsgruppen betroffen hat, das Tierärztekammergesetz eigentlich nur eine Berufsgruppe, und da war sehr schnell klar, es gibt sehr unterschiedliche, ich würde sagen, fast verfeindete Lager innerhalb der Tierärzte. Allerdings war bei beiden sehr schnell klar, dass es eine Reparatur des Gesetzes braucht, einfach deshalb, weil sich die Voraussetzungen geän­dert haben.

Das Bild, das bis jetzt vorgeherrscht hat: der männliche Großtierpraktiker auf dem Land als das Modell des Tierarztes, das gibt es eigentlich nicht mehr. Es sind die Kleintierpraktiker, die den Bedürfnissen der vielen Tierfreundinnen und -freunde nachkommen. Die prägen ja nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land bereits das Bild. Frauen waren – auch das wurde gesagt – in diesem Beruf eher selten anzutreffen. Sie sind jetzt an den Universitäten bereits in der Überzahl und streben sehr oft ein Angestelltenverhältnis an.

Die Tatsache, dass manche angestellten Tierärztinnen und Tierärzte von manchen schwarzen Schafen in der Branche nicht ihrer Ausbildung und ihrem Können ent­sprechend entlohnt wurden, hat die Notwendigkeit einer Kollektivvertragsfähigkeit der Kammer deutlich gemacht. Dazu hat man dann eine Abteilungsfunktion gewählt. Aus unterschiedlichen Gründen hat diese nicht die Zustimmung aller gefunden. Da war die Befürchtung – das möchte ich auch sagen –, dass mit dieser Konstruktion die bisherige fein austarierte Zusammensetzung, die auch auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen hat, zerstört werden könnte. Das ist eine Befürchtung, die aus der Sicht der Vertreter durchaus nachzuvollziehen ist. Ich gehe aber davon aus, dass die Realität die Befürchtungen widerlegen wird.

Die grundsätzliche Form der noch jungen Kammer mit einer Delegiertenversammlung, also einer Hauptversammlung, und dem Vorstand sollte beibehalten werden. Das Wahl­recht war allerdings änderungsbedürftig. Die Einführung des Verhältniswahl­rechtes statt eines Mehrheitswahlrechtes war eigentlich eine logische Konsequenz und ist auch aus demokratiepolitischen Gründen zu forcieren gewesen.

Ein großes Thema war auch der Wohlfahrtsfonds, also die Pensionsvorsorge der selbständigen Tierärzte. Übrigens eine Einrichtung, die auch der Rechnungshof sehr, sehr positiv beurteilt hat. Dort sollte ein Kontrollausschuss eingerichtet werden, um auch von Seiten der Betroffenen mehr Kontrollmöglichkeiten zu haben. Das wird jetzt mit einem Abänderungsantrag noch eingefügt. Ebenfalls neu ist eine Schlichtungs­stelle, die eben, wenn es zu Streitigkeiten kommt, vorhanden sein soll und die auch in den Ländern, also sehr basisnah, angesiedelt wird.

Zusammenfassend kann man von einem Gesetzentwurf sprechen, der den Verände­rungen im Berufsbild durchaus Rechnung trägt, der durch die Umstellung von Mehr­heits­wahlrecht auf Verhältniswahlrecht auch einem demokratischen Anspruch gerecht wird. Und es ist vor allem auch ein Gesetz, das durch die Kollektivvertragsfähigkeit der Kammer dem Lohndumping einen Riegel vorschieben wird. Zu hoffen ist natürlich auch, dass nach Gesetzwerdung wieder Ruhe in die Kammer einkehren wird und dass es zu einem Miteinander statt eines Gegeneinanders kommt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.13



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 101

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, da Sie mich in Ihrem Debattenbeitrag kritisieren, weil ich eine Petition einbringe und dann für dieses Gesetz stimme, muss ich Ihnen sagen: Das ist ganz einfach zu erklären.

Erstens: Ich arbeite im Petitionsausschuss als Abgeordneter und sehe es als völlig legitim und richtig an, dass Betroffene, egal, aus welcher Ecke sie kommen, das Recht haben, ihre Anliegen in dieses Parlament einzubringen. Es soll ein Grundrecht für Bürgerinnen und Bürger sein, ihre Anliegen einzubringen, egal, von welchem Standort aus sie ihre Probleme formulieren. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber da brauchen sie nicht Sie dazu!)

Das Zweite: Wenn diese Argumente nicht in den Ausschuss gekommen wären, hätten wir nicht sachlich und in aller Ruhe diese Anliegen diskutieren können, auch mit dem Ministerium, mit den MitarbeiterInnen des Ministeriums sehr konstruktiv diskutieren können, wofür ich mich ausdrücklich bei Ihnen, Herr Bundesminister, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Ressorts bedanken möchte, die eines bewiesen haben: Augenmaß und auch Ernsthaftigkeit, wenn es darum geht, in einer schwierigen, wirklich nicht einfachen Situation, wo es sehr, sehr emotional zugeht, sachlich zu bleiben und die sachlichen Argumente abzuwägen. Und das ist auch unsere Aufgabe als Abgeordnete hier.

In dieser Frage hat sich eindeutig herausgestellt – Kollege Grünewald hat das ganz klar dargestellt –, es macht Sinn, die Demokratie in der Tierärztekammer zu stärken, da bringt das Gesetz einen Fortschritt, es macht Sinn, auch den Gender-Aspekt mit zu berücksichtigen. Kollege Spadiut hat zu Recht hingewiesen, dass inzwischen 86 Pro­zent der Studenten und Studentinnen in der Veterinärmedizin weiblich sind und dass das Berufsbild sich weiterentwickelt hat.

Tierärzte sind eine ganz, ganz wichtige Berufsgruppe sozusagen entlang der Lebens­mittelkette, ganz zentral wichtig, aber auch in den neuen Bereichen. Wer von uns weiß, dass es Grenztierärzte beim Flughafen Wien gibt, die mit neuen Aufgaben betraut worden sind, zum Beispiel mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Import von Bio-Lebensmitteln? Tierärzte sind heute teilweise mit ganz anderen Dingen beschäftigt als früher. So ist eben die Welt. Es bewegt sich auch etwas in den Berufsbildern. Es kom­men neue Aufgaben hinzu.

Ich glaube, dass die Diskussion mit allen Betroffenen – und ich habe sie mit allen Betroffenen geführt – auch das Verständnis geschärft hat, einen Beitrag dazu geleistet hat, dass verständlich geworden ist, dass es hier um den Anspruch gehen muss, ein modernes Tierärztekammergesetz zu entwickeln, das diesen modernen Herausforde­rungen gerecht wird.

Insofern ist es ein guter Tag für den Parlamentarismus. Wir haben uns aktiv einge­bracht. Das Ministerium hat auch entsprechend reagiert. Ich nenne nur ein Beispiel: Es ist die Abwahl des Vorstands, die vorher nicht möglich war, was ein Teil des Problems war, im neuen Gesetz festgeschrieben worden. Und das ist richtig, das ist ein demokratisch legitimer Vorgang, das muss möglich sein!

Es ist genauso richtig – und das halte ich auch für ein gutes Augenmaß –, dass nicht über das Procedere drübergefahren worden ist, und zwar insofern, als der neue Vor­stand – ich gehe davon aus, die Vorstandswahlen werden jetzt im Herbst stattfinden – nach altem Gesetz genauso die Umsetzung zu vollziehen hat. Das ist Demokratie,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 102

dass man bestehende Gesetze gemeinsam in einer berufsständischen Gruppe, auch im Interesse des Allgemeinwohls, umzusetzen hat, und ein guter Start in diese Rich­tung ist dieses neue Tierärztekammergesetz.

Ich wünsche den jungen Kolleginnen und Kollegen, von denen auch einige hier im Haus sind, und allen Betroffenen ein gutes Miteinander, ein gutes Durchstarten und auch die notwendige Ernsthaftigkeit, damit nämlich das Lohnniveau und die Wertschät­zung der Tierärzte und Tierärztinnen nicht sinken, sondern dass sie angemessen honoriert werden, so, wie wir alle das wollen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.20

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tierärztekammergesetz wurde 2002 geschaf­fen, nach einer Urabstimmung innerhalb der Tierärzteschaft. Diese Urabstimmung hatte auch zur Folge, dass die Länderkammern aufgelöst wurden.

Wir reden von insgesamt rund 2 700 Tierärztinnen und Tierärzten. Davon sind über 600 in einem Angestelltenverhältnis.

Die Neuorganisation dieses Tierärztekammergesetzes ist kein monatelanger, sondern mittlerweile eigentlich ein jahrelanger Prozess gewesen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe selten erlebt, dass es innerhalb einer doch relativ kleinen, aber sehr wichtigen Gruppe so unterschiedliche Meinungen gibt. In Wahrheit gibt es da zwei Gruppen, die in manchen Inhalten nicht unterschiedlicher auftreten könnten.

Der Kollege Spadiut, der selber aus dieser Standesvertretung kommt, ist ein Beispiel für einen Tierarzt, der sagt: Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es ein gutes Gesetz ist! Wir haben Anrufe von Tierärzten bekommen, die sich in dieser Weise geäußert haben. Wir haben aber auch welche von Tierärzten bekommen, die gesagt haben: Ich bin entrüstet! Du kannst diesem Gesetz als Abgeordneter nicht zustimmen, wenn du wirklich die Interessen der Tierärzte vertreten willst!

Das hat dann ein parlamentarisches Procedere in Gang gesetzt, und das hat dann auch mich als Mitglied des Gesundheitsausschusses interessiert. Und ich meine, dass es ein vorbildlicher Ablauf des Parlamentarismus gewesen ist, wie dieses Gesetz letzten Endes in der Summe zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP, bei Abge­ordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

Wir haben uns im Mai mit beiden Gruppen zusammengesetzt. Das war eine intensive Sitzung. Da hat es Wünsche, Forderungen gegeben, vor allem der Gegner dieses Gesetzes. Und es ist dann ein Abänderungsantrag im Ausschuss zustande gekom­men, der einige Punkte beinhaltet hat, die von den Gegnern, also von jenen, die das Gesetz kritisch betrachtet haben, gekommen sind. Weiters konnte auch einiges an Unklarheiten ausgeräumt werden, die sich auf etwas bezogen, was ohnedies im Gesetz verankert war, aber von dieser Gruppe so noch nicht wahrgenommen wurde.

Ich darf nur auf zwei, drei kleine Punkte eingehen.

Erster Punkt: die Neubesetzung der Delegiertenversammlung. Da ist ja immer das Prob­lem gewesen, dass behauptet wurde, jetzt können bis zu drei Mitglieder geschickt werden und mit dem neuen Gesetz nur noch einer. – So stimmt das nicht! Es bleibt bei den 27 Mitgliedern: 9 Landespräsidenten, also die Vertreter der Länder, 4 Angestellte, weil es eben 600 Angestellte gibt, und 14 aus dem Selbständigenbereich, die natürlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 103

auch aus den Bundesländern kommen, das ist ja logisch. Daher: Es verändert sich da nichts an der Zahl insgesamt.

Das Verhältniswahlrecht wird eingeführt. Ich habe mir nicht vorstellen können, dass es noch eine Organisation gibt, in der das Verhältniswahlrecht nicht angewendet wird. Ich glaube, dass es höchst an der Zeit ist, dass das auch mit diesem Gesetz umgesetzt wird.

Ein Wort noch zur KV-Fähigkeit. Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, das ist an Sie gerichtet, und das muss ich sagen, weil es protokolliert wird: Sie haben im Ausschuss gesagt, dass die KV-Fähigkeit überhaupt nicht gegeben ist. – Die KV-Fähigkeit ist eindeutig im § 31 Abs. 5 gegeben! Das betrifft natürlich nicht nur die Arbeitgeber-, sondern auch die Arbeitnehmerseite. Mittlerweile gibt es ja einen Mindestlohn, der ausverhandelt ist und ab September gültig sein wird: 2 050 € für das erste und zweite Jahr, 2 300 € für das dritte Jahr. Also das ist gegeben. Wir schreiben keinen Mindest­lohn ins Gesetz, auch bei dieser Berufsgruppe nicht, sondern das ist Angelegenheit der Sozialpartner. Das ist auch mit diesem Gesetz umgesetzt und gewährleistet.

Der Kontrollausschuss nimmt wichtige Funktionen im Bereich des Vorstandes, natür­lich aber auch des Wohlfahrtsfonds wahr.

Insgesamt möchte ich noch abschließend zum Ausdruck bringen, dass dieses Gesetz eine gute Basis für alle Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich ist. Ich hoffe, dass diese Berufsgruppe weiter zusammenwächst, weil man gemeinsam mehr erreicht als gegeneinander. Und dieses Gesetz sollte die Grundlage dafür bieten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Huber zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.57

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Aufgrund der FPÖ-Reaktion ist es, glaube ich, schon wichtig, dass man dieses gesamte Thema noch einmal ein bisschen zusammenfasst, denn wenn die FPÖ hier hergeht und Ausbeutung verteidigt, dann muss man sich seine Gedanken machen.

Junge Tierärzte, die sechs Jahre Mindeststudiendauer haben – der Durchschnitt beträgt neun Jahre –, die danach Praxis brauchen, werden heute nach Ende des Studiums von Tierärzten beschäftigt. Und diese Beschäftigung hat bisher so ausge­schaut, dass sie Tag und Nacht gearbeitet haben, mehr als 80 Wochenstunden, Samstag, Sonntag, Feiertag, und dass sie zwischen keinem Gehalt und maximal 800 € Entlohnung bekommen haben. (Abg. Mag. Stefan: Freiwillig!)

Ich glaube, es ist schon eine Errungenschaft dieses Hauses, wenn man solche Miss­stände endlich beseitigt. Und da möchte ich mich ganz besonders beim Kollegen Spadiut bedanken, denn sein Verhandlungsgeschick war da wirklich sehr gut, da sind wir auch weitergekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber mit heute haben wir endlich einen Kollektivvertrag und können Mindestlöhne festschreiben. Das ist wichtig, denn diese jungen Tierärzte brauchen auch nach Beendigung des Studiums ein Mindestgehalt, sie brauchen einen Mindestlohn, damit sie ihre Zukunft aufbauen können.

Abschließend sollte man schon festhalten, wir Abgeordnete sind dazu da, Rahmen­bedingungen für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Wenn wir heute über die Tierärzte reden, dann müssen wir uns schon vor Augen halten, dass wir endlich einmal – das ist ganz dringend, und dazu lade ich die Abgeordneten aller Parteien


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 104

ein – über eine gesamte Kammerreform reden müssen, denn ich glaube nicht, dass die Zwangsmitgliedschaft heute noch zeitgemäß ist.

Da gibt es Beispiele: Da gibt es einen Landwirt, der eine Pension hat und nebenbei noch arbeiten geht. Was passiert ihm? – Er ist Zwangsmitglied in der Arbeiterkammer, er ist Zwangsmitglied in der Landwirtschaftskammer und er ist Zwangsmitglied in der Wirtschaftskammer, wo die Beiträge immer mehr steigen. Da ist es schon einmal eine Aufgabe, dass wir ernsthaft darüber nachdenken, dass wir die Kammern endlich refor­mieren, sei es die Arbeiterkammer, die Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskam­mer, die Ärztekammer, die Tierärztekammer, die Apothekerkammer, welche auch immer, dass wir die Zwangsmitgliedschaft endlich abschaffen! (Beifall beim BZÖ.)

Die ganzen Berufsgruppen haben es satt. Leisten unsere Funktionäre gute Arbeit, dann werden sie einen Zulauf haben und werden auch finanziell überleben, aber beenden wir endlich diese Zwangsmitgliedschaften! (Beifall beim BZÖ.)

13.24

13.24.40

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärzte­gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1824 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1825 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

13.26.0910. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1551/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend in Richtung Aussetzen des Verkaufs von Roundup und Erstellung einer eigenen Studie zur Überprüfung der Zelltoxizität (1829 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1636/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln durch Lebensmittel und Trinkwasser (1830 d.B.)



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 105

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


13.27.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht wieder einmal um ein heißes Eisen, nämlich um die Prob­leme, die mit der Anwendung von Pestiziden aus der Gruppe der glyphosathältigen Produkte zusammenhängen. (Der Redner stellt eine grüne Sprühflasche mit der Aufschrift „Gebrauchsfertig – Roundup Alphee – Unkrautfrei“ vor sich auf das Rednerpult.)

Ich habe mich bei diesem Punkt zu Wort melden müssen, Herr Bundesminister Stöger, weil im Unterschied zum Tierärztekammergesetz, das ein ausgezeichnetes Beispiel für guten Parlamentarismus war, hier leider das Gegenteil der Fall ist. Sie wollen unseren Entschließungsantrag dem bestehenden Unterausschuss des Landwirtschaftsaus­schus­ses zuweisen. Diese Vorgangsweise können wir Grüne überhaupt nicht ver­stehen, denn – und der Herr Präsident hat ja den Titel deutlich und klar vorgelesen – es geht darum, dass die Aufnahme von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln durch Lebensmittel und Trinkwasser das Thema ist. Dafür ist ausschließlich der Gesund­heitsminister zuständig und nicht der Landwirtschaftsminister.

Das ist bitte auch ein Teil des Antrags. Daher verstehe ich die Regierungsfraktionen nicht, dass sie einen Antrag, von dem eindeutig drei Punkte – gut, so genau muss man es sich anschauen –, also eindeutig zwei Punkte in Ihre Zuständigkeit fallen, dem Landwirtschaftsausschuss zuweisen. Ich lese jetzt ganz konkret vor, was der Antrag will:

„2. ein Screening auf Rückstände an Glyphosat () in Lebensmitteln, insbesondere in Fleisch, Milchprodukten und Eiern durchzuführen zu lassen.

3. Glyphosat () -Rückstände in Lebensmitteln und deren möglichen Summen­belastungen auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einer Risikobewertung zu unterziehen.“

Das sind zwei dieser Punkte. Das Verbot von Glyphosat liegt nicht in Ihrem Zuständig­keitsbereich, das liegt im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministers, weil das Pflanzenschutzgesetz dort angesiedelt ist. Ein Punkt bei ihm, aber zwei Punkte ein­deutig in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Warum ist dieser Antrag so wichtig? – Weil in den letzten fünf Jahren weltweit in Studien der Einfluss von Glyphosat auf verschiedene Lebewesen, insbesondere auch auf den Menschen untersucht wurde und Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen vorliegen, die eines auf jeden Fall unbedingt erfordern, nämlich eine absolute Vor­sorge­politik. Es laufen derzeit auch neue Zulassungsverfahren in Deutschland. Und es ist derzeit völlig ungeklärt, ob diese Mittel nicht schwerwiegende toxische Wirkungen entfalten und auch schwerwiegende Gefahren für die menschliche Gesundheit darstellen.

Das ist der Grund dafür, warum wir uns mit diesem Thema so intensiv beschäftigen. Man muss wissen, dass die Grenzwerte für diese Pestizide in den importierten Lebensmitteln in den letzten fünf Jahren um mehr als das Hundertfache erhöht wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 106

Der aktuelle Grenzwert zum Beispiel bei Getreide ist 20 Milligramm pro Kilogramm dieses Pestizids. 20 Milligramm, meine Damen und Herren! Das sind Gehalte, die nicht unbedeutend sind. In aktuellen Studien haben Forscher der Universität Sherbrooke im kanadischen Québec das Blut von Menschen untersucht, die nachweislich Lebens­mittel­produkte aus herbizidresistenten beziehungsweise schädlingsresistenten Gen­technik­pflanzen konsumiert haben. Die Forscher haben, weil diese Pestizidrückstände in diesen Produkten enthalten sind, diese Pestizide auch im Blut von Menschen gefunden.

Das ist eine kanadische Studie, es läuft derzeit eine Studie in Deutschland, wobei die Voruntersuchungen bereits publiziert sind, Herr Bundesminister, und die weisen auch in Europa im Blut von Menschen Glyphosat nach. Das kann uns nicht kalt lassen, meine Damen und Herren, und das sollte Sie als Gesundheitsminister auf jeden Fall aufwecken – aufwecken und nicht dazu führen, dass man das Problem wegschiebt und bei der ganzen Frage der Toxizität, der Gefährlichkeit dieser Pestizide sagt: Das sollen die Landwirtschaftsexperten machen, das soll im Unterausschuss des Landwirtschafts­ausschusses diskutiert werden.

Das ist nicht die geeignete Vorgangsweise! Wir wollen, dass Sie Risikoforschung unter Einbindung der medizinischen Forschung betreiben. Hier wäre ein sofortiges Monitoring im medizinischen Bereich angesagt. Das ist machbar, das ist auch in kurzer Zeit umsetzbar: eine risikobasierte Analyse.

Ich muss Ihnen schon sagen: Das ist wirklich einer der Kernpunkte! Die deutschen Institutionen haben sogar die Verfütterung von Produkten, die mit Glyphosat behandelt wurden, vor zwei Jahren definitiv verboten. Daran sehen Sie, wie schwierig die Frage­stellung ist. Sie führt bereits zu Veränderungen in der Anwendung, und es wäre an der Zeit, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, vor allem jene aus dem Gesundheitsbereich – ich weiß nicht, wo Kollege Rasinger gerade ist –, dass sich Kollege Rasinger massiv dafür einsetzt, hier endlich grünes Licht zu geben, dass wir gemeinsam in eine echte Vorsorgepolitik gehen und aus gesundheitlichen Argumenten heraus dieses Problem analysieren, dieses dann in Ruhe bewerten und die Maß­nahmen davon ableiten.

Aber jetzt ist die Anwendung von diesen Mitteln auf jeden Fall ein Riesenproblem, noch dazu, weil sie, wie Sie wissen, ja nicht gesetzeskonform in der Abwicklung ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.32

13.32.50

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1829 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1551/A(E) dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1830 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 107

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1636/A(E) dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

13.33.5212. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1770 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (1884 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Podgorschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.27

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Finanzminister ist noch nicht da, aber sie kennt meine Argumente ja mittlerweile, ich habe sie schon im Finanzausschuss kundgetan.

Diese Vorlage würde ich unter den Titel stellen: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ – So wird das Ganze auch letzten Endes zu betrachten sein.

In Anbetracht von 20 Milliarden €, die Österreicher angeblich in der Schweiz gebunkert haben, hat sich die Schweiz bereit erklärt, 1 Milliarde € quasi als, würde ich sagen, Ablasszahlung an den österreichischen Staat zu übermitteln. Das sind 5 Prozent. Diese 5 Prozent sind für jemanden, der Schwarzgeld in die Schweiz überwiesen hat, durchaus eine ganz tolle Besteuerung. Es ist dann auch eine Frage der Gerechtigkeit, wie man das Ganze betrachtet. Auf alle Fälle: Jeder der hier Anwesenden wäre sehr froh, wenn er nur 5 Prozent Steuern zahlen müsste. Es ist aber auch eine Frage der Gerechtigkeit, ob man ein derartiges Abkommen mit der Schweiz schließt. Man könnte das für die Zukunft auch als einen Freibrief zur Steuerhinterziehung betrachten.

Normalerweise sind es eher Länder, die einen nicht gut funktionierenden Finanz- und Verwaltungsapparat haben, die derartige Abkommen für Steueramnestien schließen, auch Italien hat das in der Vergangenheit immer wieder getan. Ich rechne aber Öster­reich nicht dazu, weil gerade Österreich eine sehr gut funktionierende Finanzver­waltung hat. Also kann das Ganze nur aus einer gewissen Not heraus passieren, und diese Not bedeutet Budgetnot, weil wir diese 1 Milliarde € dringend für das Budget brauchen beziehungsweise ganz dringend auch in Zukunft diese 50 Millionen €, die dann laufend fließen werden.

Zusätzlich hat dieses Gesetz auch ein paar Lücken. Ich habe es im Finanzausschuss schon einmal gesagt, es gehen zum Beispiel die Stiftungen ab. Frau Bundesminister! Sie haben gesagt, die Stiftungen sind beinhaltet. Ich habe aber nach wie vor die Information des Ministeriums, und da steht ganz klar drinnen: „Nicht betroffen sind: Privatstiftungen, Personen-/Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften und Vereine.“

Da wir wissen – gerade aus der jüngsten Vergangenheit aus Erfahrungen im Unter­suchungsausschuss –, dass oft gerade der Verdacht aufkommt, dass Gelder in Stiftungen geparkt werden  (Zwischenruf der Abg. Mag. Rudas.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 108

Mein Gott, Frau Kollegin Rudas! Erstens einmal liegt alles offen, was den Präsidenten Graf anbelangt, und zweitens glaube ich nicht, dass die Meschar-Stiftung Geld in der Schweiz gebunkert hat. Davon bin ich fest überzeugt. (Abg. Mag. Haider: Aber SPÖ-Stiftungen vielleicht!) Wissen Sie, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich! (Abg. Krainer: Ich glaube auch nicht, dass als Stiftungsvorstand wider die Interessen der !)

Ich will auch nicht alle Stiftungen schon von vornherein verdächtigen, dass dort Gelder hinterzogen werden, aber siehe Untersuchungsausschuss: Sehr oft kann das natürlich als Möglichkeit genutzt werden, dass man Gelder, Schwarzgelder in der Schweiz bunkert. (Abg. Grosz: Herr Präsident, hast du auch in der Schweiz gebunkert? Martin Graf, der Stifter!)

Summa summarum: Dieses Gesetz dient ausschließlich der Budgetsanierung und nicht der Gerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Stummvoll. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.38.43

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss heute einmal ausnahms­weise der Opposition gratulieren. Ich gratuliere zur Flexibilität in Ihrer Argumentation. Als wir hier vor wenigen Monaten das Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen haben, wo 1 Milliarde € für das Jahr 2013 aus dem Schweizer Abkommen vorgesehen war, war eine klare Argumentationslinie der Opposition: Das ist eine Mogelpackung. Die Zahlen stimmen nicht. Die 1 Milliarde ist frei erfunden. Ein Abkommen mit der Schweiz wird es so rasch nicht geben.

Jetzt, da das Abkommen in sensationell kurzer Zeit zustande kam – Frau Finanz­minister, Gratulation, versprochen und gehalten in wenigen Monaten (ironische Heiter­keit des Abg. Grosz) –, wurde die Argumentationslinie sofort verändert. Jetzt kann man nicht mehr so argumentieren, jetzt sagt man halt, es ist eine Frage der Steuerge­rechtig­keit! (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Freunde von der Opposition, es ist genau so, wie wir vorgestern den ESM diskutiert haben. Man kann natürlich leicht gegen etwas sein, gar keine Frage. Die Frage ist nur: Was ist die Alternative? – Die Alternative ist, wenn wir das heute nicht beschließen, dann heißt das, dass wir diese 1 Milliarde nicht bekommen, die Steuer­sünder in der Schweiz die 1 Milliarde nicht zahlen müssen, die 1 Milliarde aber im Budget fehlen würde – und daher die braven Steuerzahler belastet werden würden, um diese 1 Milliarde € aufzubringen.

Also ehrlich gestanden, wie man da dagegen sein kann, verstehe ich wirklich nicht, aber Sie wollen offensichtlich die braven Steuerzahler belasten und wollen haben, dass die Steuersünder in der Schweiz nach wie vor ungeschoren bleiben. Das kann es doch nicht sein, meine Damen und Herren! Überlegen Sie Ihr Abstimmungsverhalten viel­leicht doch noch einmal!

Des Weiteren, meine Damen und Herren, gibt es ja auch Berechnungen von Steuer­beratern. Es gibt Steuerberater, die sagen, in gewissen Einkommenssituationen kann es durchaus günstiger sein, eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung zu machen und die normale Steuer zu zahlen. (Abg. Mag. Haider: Das glauben Sie ja selber nicht!) Solche Berechnungen gibt es auch.

Das Dritte ist, es ist hier ausdrücklich alles ausgenommen, wo das Verfahren bereits eingeleitet wurde, alles, wo die Steuerhinterziehung schon früher entdeckt wurde, alles, wo das Geld aus Straftaten stammt – all das fällt ja sowieso nicht darunter. Und ich


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muss ehrlich sagen, bevor ich den braven Steuerzahler in Österreich mit 1 Milliarde Steuererhöhung belaste, kassiere ich das Geld lieber von den Steuersündern in der Schweiz.

Außerdem haben wir sichergestellt, dass in Zukunft – jetzt haben wir einmal 1 Milliarde sofort – alle diese Gelder unserer 25-prozentigen Kapitalertragsteuer unterliegen. Das heißt, wir haben auch in Zukunft ständig eine Besteuerung, die dieses Geld gleichstellt mit dem von jenen, die ihre Gelder in Österreich veranlagt haben.

Also, meine Damen und Herren, liebe Opposition, überlegt wirklich noch einmal, ob ihr da nicht zustimmt, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr unsere Steuerzahler belasten und die Steuersünder in der Schweiz befreien wollt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.41.30

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Was ist dieses Steuerabkommen? (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Bild eines Käsestücks und dem zitierten Text und dem Logo „Genug gezahlt!“ vor sich auf das Rednerpult.) Das ist ganz eindeutig, wir sagen: Steuergerechtigkeit statt Schweizer Käse. Dieses Abkommen, Frau Minister, und darauf gehe ich noch ein, ist nämlich in Wahrheit löchrig wie ein Käse, und es stinkt auch zum Himmel wie ein Käse (Abg. Amon: Nein, Käse riecht! – Bundesministerin Dr. Fekter: Sehr aromatisch!), wenn man daran denkt, wie ungerecht auf der einen Seite der Steuerzahler in Österreich hart Steuern zahlen muss und man dort Steuersündern das Geld praktisch nachschmeißt. Dieses Abkommen begünstigt Steuerhinterzieher, und es benachteiligt krass – so viel zur Steuergerechtigkeit – die Steuerzahler bei uns, den Mittelstand. Das steht außer Streit.

Ich komme gleich zu den Inhalten. Wir bekommen einmal 1 Milliarde €, geparkt sind dort rund 20 Milliarden € an Schwarzgeldern! 1 Milliarde!

Zu den Schlupflöchern: Faktum ist, dass nur Geld berücksichtigt wird, das maximal zehn Jahre dort lagert. Also was länger dort liegt, wird nicht mehr mit eingebunden. – Punkt eins.

Punkt zwei: Der Steuersatz beträgt 15 bis 30 Prozent, im Extremfall 38 Prozent, näm­lich ab 8 Millionen – ein Steuersatz, von dem jeder Österreicher nur träumen kann.

Punkt drei: Wenn jemand das Steuergeld vorher noch auf irgendwelche Inseln bringt, dann ist es dort sicher, denn die Schweiz wird dann nur mehr statistische Daten, aber keine konkreten Namen und Fakten an die Behörde in Österreich übermitteln. Da können Sie dann gar nichts machen.

Nächstes Steuerschlupfloch: Stiftungen und Trusts wurden nicht mit eingebunden. In der BRD schon.

Filialen von Schweizer Banken, etwa Filialen in Panama oder in Singapur, werden ebenfalls nicht erfasst.

Am Rande sei erwähnt, dass auch Liechtenstein – das gehört zwar nicht zur Schweiz, aber darüber könnte man auch diskutieren, weil dort liegt auch noch viel Steuergeld – nicht erfasst wird.

Was ist mit den Bankfächern in der Schweiz, wo Gold liegt, wo Schmuck liegt, wo Münzen liegen? – Auch diese werden nicht erfasst. Und so geht das weiter. (Bun­desministerin Dr. Fekter: Was wollen wir denn mit dem Schmuck?) – Sie sehen schon,


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Frau Minister, dass Sie da eigentlich auf der Seite der Steuerkriminellen stehen und nicht auf der Seite der Steuerzahler.

Zu Nicht-Kapitaleinkommen, zum Beispiel den Liegenschaftserträgen: Wenn man sich drüben Liegenschaften mit Schwarzgeld gekauft hat, werden diese auch nicht erfasst. Und so geht das weiter, Punkt für Punkt für Punkt für Punkt. Man könnte das noch lang fortsetzen, Frau Minister. (Bundesministerin Dr. Fekter: Das glauben Sie aber selber nicht!) Das haben Sie alles nicht berücksichtigt, das wissen Sie ganz genau.

Das heißt, dieses Abkommen ist letztlich eine Frage der Steuergerechtigkeit, und es geht nur darum, dass Sie mit einer Husch-Pfusch-Mentalität und Casino-Mentalität schnell 1 Milliarde hereinbekommen, um Ihr Budget auszugleichen. Und Sie wissen auch ganz genau, dass diese Bestrebungen, wie Sie sie jetzt vorantreiben, den EU-Bestrebungen und auch den OECD-Bestrebungen entgegenstehen, denn die wollen einen ordentlichen Datenaustausch zwischen den Staaten, damit man eben Steuerflüchtlinge, damit man Steuerkriminelle erwischt. Das alles unterlaufen Sie damit.

Frau Minister! Der nächste Punkt ist, dass Sie auch keine Kontrollrechte haben. Sie sind da rein darauf angewiesen, was Ihnen die Schweiz an Fakten und Daten übermitteln will, und das war es: statistische Daten, aber natürlich keine Namen. Also wie Sie das kontrollieren wollen, das frage ich mich. In der BRD geht das sehr wohl.

Das heißt, Frau Minister, in Wahrheit ist dieses Abkommen, wie es jetzt vorliegt – und dem Kollegen von der ÖVP sei gesagt, der Schweizer Käse ist ja an sich etwas Gutes, aber der österreichische ist noch viel besser –, ein wirklich ganz schlechter Schweizer Käse mit vielen Löchern und einer Steuergerechtigkeit, die zum Himmel stinkt. Es ist daher abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.45.09

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Die Geschichte des Steuer­abkommens mit der Schweiz ist relativ einfach: Die Schweiz hatte mit Deutsch­land und mit Großbritannien ähnliche Abkommen fix und fertig ausverhandelt und unter­schrieben, und dann gab es in Wahrheit eine Chance auch für Österreich, ein derartiges Abkommen abzuschließen, und zwar im Wesentlichen zu denselben Bedin­gungen, wie das Deutschland und Großbritannien gemacht haben. Österreich hätte, ohne dass Deutschland und Großbritannien das bereits erreicht gehabt hätten, wahr­scheinlich nie ein derartiges Abkommen zustande gebracht. Das muss man ehrlich sagen.

Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Gunst der Stunde zu nützen, dass wir Geld, das mutmaßlich bereits hinterzogen wurde und in der Schweiz liegt, einer Besteuerung zuführen, und zwar einer Besteuerung, die es sonst nicht gäbe, denn dieses Geld ist da, und dafür ist mutmaßlich nichts bezahlt worden, und aufgrund der österreichischen Gesetzeslage würde für dieses Geld auch nichts mehr bezahlt werden.

Das heißt, es ist zusätzliches Geld, das natürlich auch dem Budget zugutekommt, womit jene einen Beitrag leisten, die bereits geglaubt haben, sie hätten ihre Schäfchen im Trockenen. Und natürlich ist das absolut zu unterstützen.

Es gibt nur eine Reihe von völligen Falschinformationen, die hier verbreitet werden. Zum Beispiel hat der Kollege der FPÖ vorhin gemeint, der Steuersatz wäre 5 Prozent – das ist natürlich falsch. Es sind zwischen 15 und 38 Prozent, die zu bezahlen sind. (Abg. Podgorschek: Von 20 Milliarden 1 Milliarde! Das sind 5 Prozent!) Schauen Sie,


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das eine ist eine geschätzte Zahl, das andere ist eine, die im Gesetz steht. (Abg. Podgorschek: Niedrig geschätzt!) Und schauen wir am Ende des Tages, wie viel Geld tatsächlich hereinkommt, und ich sage Ihnen, es wird mehr als 1 Milliarde sein. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Auch wenn Sie behaupten, dass es weniger sein wird, ich sage Ihnen, es wird mehr als 1 Milliarde sein. (Zwischenrufe der Abgeordneten Podgorschek und Mag. Haider.)

Der tatsächliche Steuersatz liegt zwischen 15 und 38 Prozent, und das als Substanz­besteuerung, nämlich vom Kapital, das dort liegt, 15 bis 38 Prozent Besteuerung. Das sind in etwa dieselben Steuersätze, die Deutschland und Großbritannien haben, und in etwa dieselben Bedingungen. Es gibt durchaus ein paar Bedingungen, wo die Deutschen bessergestellt sind. Das liegt nicht zuletzt an der SPD in Deutschland (Ruf: Das hätten Sie auch können!), die Nachverhandlungen verlangt hat, die dann auch noch zu einigen Verbesserungen geführt haben, das muss man auch dazusagen.

Es wird hier behauptet, das wäre steuerlich ungerecht. – Bitte, Ihr Weg ist, wir tun nichts, wir kriegen 0 € Steuer davon, weil das ... (Abg. Mag. Widmann: Mehr, mehr!) – Aha, was ist denn Ihr Weg? Wie wollen Sie denn mehr bekommen? (Abg. Mag. Widmann: Wie die Deutschen, ordentlich verhandeln!) – Die Deutschen haben, sage ich Ihnen, zwischen 18 und 41 Prozent. Und wissen Sie, wieso die mehr haben? – Weil die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer haben! (Bundesministerin Dr. Fekter: Richtig!) Das ist der Hauptgrund für den unterschiedlichen Steuersatz! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich freue mich, dass Sie jetzt auch dafür sind, dass wir in Österreich eine Erbs­chafts- und Schenkungssteuer einführen, denn dann kommen wir zu den höheren Steuersätzen. (Beifall bei der SPÖ.) Sie müssten sich nur ein bissel erkundigen, wovon Sie reden! (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Also Ihr Weg ist, nichts zu tun, dass die null zahlen – und unser Weg ist: Nein, die sollen zwischen 15 und 38 Prozent zahlen! Und da sage ich Ihnen eines: Da kann jeder sehen, was da gerechter ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Keinen Beitrag der Steuerhinterzieher, wie Sie das vorziehen, oder zwischen 15 und 38 Pro­zent der Substanz des Kapitals sind zu zahlen? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Und da sage ich Ihnen, auf welcher Seite ich bin: Ich bin auf der Seite derer, die sagen: Ja, wir wollen, dass die auch einen Beitrag zahlen zwischen 15 und 38 Prozent! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie von der FPÖ, die Sie sagen, Sie würden hier für Steuergerechtigkeit einstehen, Sie sind die Partei, die konsequent gegen jedes Doppelbesteuerungsabkommen stimmt, mit dem Steuerhinterziehung verunmöglicht und verringert werden soll. (Abg. Mag. Haider: Sie belohnen die Steuerhinterzieher! Die Steuerhinterzieher werden von Ihnen belohnt!) Seit Jahren stimmen Sie gegen jedes Steuerabkommen und machen damit den Steuerhinterziehern die Mauer! – Das ist die Wahrheit, das ist das, was Sie machen.

Der Schutzpatron der Steuerhinterzieher: FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Haider.) Und die, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzen: Sozialdemo­kraten. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49

13.49.20 *****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Krainer, für den Vorwurf in Richtung FPÖ, dass die FPÖ der Schutzpatron der Steuerhinterzieher ist, erteile ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 112

Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Rudas: Na ja, die Stiftun­gen? – Abg. Krainer: Das war eine Tatsachenfeststellung!)

*****

Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


13.49.50

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Am 13. April 2012 wurde in Bern das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eid­genos­senschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt abgeschlossen.

Dieses Abkommen folgt im Wesentlichen jenen beiden Abkommen, die die Schweiz auch mit Deutschland und UK abgeschlossen hat. Diesem Abkommen liegt generell die Überlegung zugrunde, dass mit dem herkömmlichen, nämlich dem OECD-Standard der Transparenz und Amtshilfebereitschaft, der lediglich zur verpflichtenden Preisgabe von Bankinformationen gegenüber einer ausländischen Steuerverwaltung über Ersuchen verpflichtet, dem Problem auch der steuerlichen Erfassung von ansässigen Österreichern, die aber ihr Geld in der Schweiz deponiert haben, und nicht offenge­legtem Kapital und den daraus erfließenden Erträgnissen nicht wirksam entsprochen werden kann.

Wir Österreicher sind ja nicht für den automatischen Datenaustausch. Wir wollen unser Bankgeheimnis – das fußt auf guter Tradition. Das ist ein Standortvorteil für uns Österreicher, und genauso sehen das die Schweizer.

Es ist illusorisch zu glauben, dass die Schweizer ihr Bankgeheimnis aufgeben, weil andere Staaten ihre Steuerflüchtlinge verfolgen wollen. Wir haben daher, uns zum Bankgeheimnis bekennend, im Sinne beider Staaten einen Weg und auch eine Lösung gesucht, wie wir trotzdem zu einer fairen Besteuerung jener Gelder kommen, die von Österreichern in der Schweiz liegen.

Und wenn hier erwähnt worden ist, dass Kapitalgesellschaften nicht dabei sind, dann muss ich sagen: Dann muss man das Steuersystem kennen. Kapitalgesellschaften unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen. Kapitalgesellschaften sind nicht geheim. (Abg. Mag. Widmann: ... das Schwarzgeld vor allem!) Die kennt man im Allgemeinen! Und aufgrund der Gesellschaft, die am Markt auftritt, ist ja bekannt, wer es ist. Und daher haben wir kein Problem, Kapitalgesellschaften mit der normalen Besteuerung zu besteuern. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Irrtum ist, Stiftungen wären nicht dabei. – Erstens einmal gehören Stiftun­gen zu Kapitalinstitutionen, zweitens gibt es in der Schweiz eben das Instrument der Treuhandstiftung, wo wir die Hintergründe und die Personen, die dahinter stehen, nicht kennen. Wir können daher nicht alle Stiftungen, die treuhändisch in der Schweiz liegen, automatisch besteuern, denn dort könnten ja die Portugiesen ihr Geld haben oder die Griechen. Mir wäre das sehr recht, nur dann kann ich als Österreicher nicht sagen: Ich will von dieser Stiftung Geld haben!, wenn ich aufgrund der treuhändischen Konstruk­tion nicht weiß, wer dahinter steht. – Also schon ein bisschen sachlich bleiben bei der Argumentation!

Alles andere ist lückenlos erfasst. Dass Sie eine Lücke erkennen, wenn jemand beispielsweise in einem Schließfach in der Schweiz eine Perlenkette liegen hat? – Na ja, auch wenn er in Österreich im Schließfach eine Perlenkette liegen hat, ist das nicht steuerpflichtig. (Abg. Mag. Widmann: Mit Schwarzgeld gekauft, Frau Ministerin!) Oder


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sagen Sie es der Bevölkerung, dass Sie auch den Schmuck, die Perlenkette oder meine Ohrringe besteuern wollten! (Aha-Rufe beim BZÖ. – Abg. Mag. Widmann: Mit Schwarzgeld! Mit Schwarzgeld!) – Aha! Das BZÖ ist für die Besteuerung des Privat­vermögens. Sagen Sie es laut, wenn Sie das genau so wollen! (Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Mag. Widmann.)

Das heißt, in Wirklichkeit ist die Argumentation mit dem Schweizer Käse etwas hane­büchen, denn da gibt es kein Loch, sondern das ist in Österreich nicht steuerpflichtig, und was in Österreich nicht steuerpflichtig ist, kann ich natürlich auch nicht von der Schweiz als Steuerpflicht einfordern.

Und genauso ist es mit der Erbschaftssteuer. (Abg. Mag. Gaßner: Das ist schlecht! – Abg. Ing. Westenthaler: Was sagt da Ihr Regierungspartner dazu? – Abg. Mag. Gaßner: Dass das schlecht ist!) Ich bekenne mich dazu, dass wir keine Steuer auf die Substanz haben, eine Steuer auf die Vermögenszuwächse haben wir aber sehr wohl. Und wer dieses Geld in die Schweiz bringt, der muss es auch in Zukunft versteuern.

Wir haben dadurch zwei Vorteile. Erstens: Es wird die Vergangenheit mit einer Abgel­tungssteuer abgegolten. Schauen Sie, das Geld liegt ja schon dort, und wenn die Freiheitlichen und die BZÖler das ablehnen, dann doch nur, um das dort geparkte Geld der Steuersünder in Ruhe zu lassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Das heißt, Sie sind auf der Seite der Steuerflüchtlinge und Sie wollen, dass man denen ja nicht hinterherkommt.

Ich sage: Lieber spät als gar nicht erwischt – und mit diesem Abkommen haben wir sie erwischt. Und wir werden in Zukunft von ihren Erträgen auch die Kapitalertragsteuer bekommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Schauen wir einmal, was hereinkommt!)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. 4 Minuten Redezeit. – Gleich so viel Mühen am ersten Tag. – Bitte.

 


13.55.59

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Sachlich bleiben!, haben Sie, Frau Ministerin, gesagt. – Ja, versuchen wir, sachlich zu bleiben.

Frau Ministerin, Sie sagen, Sie sind für die Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses, weil das einen Standortvorteil für Österreich bietet. – Na, das müssen Sie mir einmal vorrechnen, worin dieser Standortvorteil besteht, und dann müssen wir sozusagen in Interaktion treten mit all jenen Ländern in der Europäischen Union, die sehr wohl für den automatischen Informationsaustausch sind.

Aus der europäischen steuerpolitischen Perspektive halte ich dieses Abkommen für völlig verfehlt, denn die Steuerfluchtproblematik ist nicht etwas, was man durch ein bilaterales Abkommen lösen kann – das ist ja mehr eine Beihilfe zur Steuerhin­terziehung als eine Lösung der Steuerfluchtproblematik, und Sie machen ja mit diesem Steuerabkommen nichts anderes, als die Versuche der Europäischen Union, hier Lösungen zu finden, zu untergraben. Nicht ganz zu Unrecht und nicht zufällig sind ja auch Kritiken aus der Europäischen Union gekommen, einerseits vom Europäischen Parlament, andererseits aber auch vom zuständigen Steuerkommissar.

Also ich verstehe nicht, was Österreich dieses Bankgeheimnis in Wirklichkeit bringen soll, außer dass es eben eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist. Und das führt mich zum nächsten Punkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 114

Die Legalisierung von Schwarzgeld durch eine Amnestie für Steuerhinterzieher geht zulasten der sozialen Gerechtigkeit auf der einen Seite, ist aber natürlich auch ein Schlag ins Gesicht jener Steuerehrlichen, die Jahr für Jahr ihre Steuern zahlen – und nicht auf irgendwelchen Konten in der Schweiz oder anderswo verschwinden lassen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) – Herr Stummvoll, das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

Wenn Herr Abgeordneter Krainer gesagt hat, die SPÖ ist die Partei der Steuergerech­tigkeit, dann tue ich mir ehrlich gesagt schwer, das nachzuvollziehen. Es ist ja schön, wenn Sie am Rednerpult hier eine Erbschafts- und Schenkungssteuer fordern, aber setzen Sie diese auch um! In der letzten Legislaturperiode hätten Sie es im Übrigen in der Hand gehabt, diese nicht auslaufen zu lassen, sondern einmal darüber zu ver­handeln ... (Abg. Krainer: Wie?) – Na ja, mit dem Regierungspartner zu verhandeln, so wie Sie das auch jetzt tun können. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn man sozusagen zu Ihrer Schwesterpartei nach Deutschland schaut: Die hat massive Einwendungen gegen das Abkommen, das Deutschland mit der Schweiz ratifizieren möchte. Also dort gehen die Uhren offensichtlich anders als bei den österreichischen Sozialdemokraten. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn der Steuerhinterziehung Vorschub geleistet wird und auf der anderen Seite in unserem Lande massiv Sparpakete geschnürt werden müssen, dann geht das natür­lich zulasten der sozialen Gerechtigkeit, denn die Steuerpakete treffen natürlich nicht nur die Begünstigten mit den hohen Einkommen, sondern sie treffen natürlich alle – Stichwort: moderate Steigerung von Pensionseinkommen und dergleichen mehr.

In diesem Umfeld, in dem wir uns bewegen – Austeritätspolitik quer über Europa –, ist es mir unverständlich, wie man die effektive Steuerhoheit in dieser Angelegenheit aus der Hand geben kann.

Das führt mich natürlich zum dritten Punkt: die fiskalische Ergiebigkeit. Ich habe ja Verständnis dafür, dass man in Konsolidierungsprozessen rasches Geld machen will. Das ist immer einfach, und da greift man eben zu einer Steueramnestie – in der Hoffnung, dass das 1 Milliarde € als Einmaleffekt bringen wird. In der Zukunft sollen es ja nach den Schätzungen, die hier vorgelegt wurden, nur 50 Millionen € sein.

Apropos Schätzungen: Die finanziellen Erläuterungen geben ja überhaupt keine Auskunft darüber, wie Sie zu dieser 1 Milliarde beziehungsweise zu diesen 50 Millio­nen gekommen sind. Es wäre schon ganz gut, wenn man sich auch ein bisschen ans Haushaltsrecht halten und die finanziellen Erläuterungen so ausfüllen würde, wie es das Haushaltsrecht vorsieht.

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung werden wir im kommenden Jahr haben. Es wäre doch schon etwas, wenn man sich in der Tat auch daran halten würde.

Warum glaube ich, dass diese 1 Milliarde nicht kommen wird? – Sie wird deshalb nicht kommen, das ist ja schon erwähnt worden, weil es zahlreiche Lücken im Abkommen gibt. Es gibt einfach zahlreiche Hintertüren. Hintertüren sind: Man verlegt das Konto einfach ins Ausland, und aus österreichischem Schwarzgeld wird Schwarzgeld in einem anderen Land. Oder man gründet eine Firma, man bringt das Geld in eine GmbH ein. Oder: Immobilien- und Versicherungstitel sind ja nicht erfasst. Das heißt, durch Umschichtungen im Portefeuille kann man ebenfalls dieser Steuerleistung ausweichen. (Abg. Krainer: Nein, geht nicht!) – Ja selbstverständlich geht das, Herr Abgeordneter Krainer. (Abg. Krainer: Geht technisch nicht!)

Und wenn man hier schon die Schließfächer anspricht, Frau Bundesministerin, so geht es halt darum, dass in diesem Lande, was die Besteuerung von Vermögen anlangt, natürlich zahlreiche Schlupflöcher noch zu schließen sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 115

Herstellung von sozialer Gerechtigkeit kann durch ein Abkommen wie dieses mit Sicherheit nicht herbeigeführt werden, denn das ist eine Einladung zu Steuerhin­terziehung. Da muss man einmal sozusagen den Steuerehrlichen in diesem Land erklären, wie sie in Zukunft zu ihrer Steuermoral stehen sollen, wenn es andere, Gut­verdienende gibt, die ihr Geld in die Schweiz verfrachten und dann im Rahmen einer Steuerautonomie großzügig entlastet werden.

Ich komme zum Schluss: Wenn sich da eine Budgetlücke auftun wird, weil die 1 Milliarde € unrealistisch ist – das ist sie aus meiner Sicht –, kann die Antwort nur lauten: Wir brauchen in diesem Lande eine stärkere Besteuerung von Vermögen aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.02.11

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Podgorschek, Sie haben schon ganz am Anfang gesagt, dass dieses Abkommen mit der Schweiz, das immerhin eine zusätzliche Steuermilliarde – ich erzähle Ihnen gleich, warum davon auszugehen ist – in die österreichischen Kassen spülen wird, nicht gerecht sei.

Aus meiner Sicht ist es nicht gerecht, wenn Menschen ihr Geld woandershin trans­ferieren, ohne Steuern zu zahlen. (Ruf: So ist es!) Und gerade Sie – und deswegen, finde ich, ist Ihre Argumentation unglaublich widersprüchlich –, die Sie immer von nationaler Souveränität und dem Alleinstehen gerade der Schweiz sprechen, uns täglich die Schweiz als leuchtendes Beispiel vor Augen halten, sind jetzt plötzlich dagegen, dass wir in die Schweiz nicht hineinregieren können.

Es ist klar, wir müssen uns mit der Schweiz einigen. Die Schweiz will aus guten Grün­den ihr Bankgeheimnis behalten. Wir haben verhandelt, wir haben sehr gut verhandelt, und jetzt wird dieses Geld nachversteuert. – Wenn das nicht gerecht ist, dann weiß ich nicht, was gerecht ist.

Was aber wirklich darüber hinausgeht, ist das, was Kollege Widmann und Kollege Rossmann gemeint haben: Sie wollen eine Vermögensteuer, und zwar genau so, wie wir sie uns und den Bürgerinnen und Bürgern immer in den allerschlimmsten Vor­stellungen ausgemalt haben.

Herr Kollege Widmann sagt, der Schmuck, der in den Schließfächern liegt. (Abg. Mag. Widmann: Der mit Schwarzgeld gekauft wurde!) – Herr Kollege Widmann, ich bitte Sie! Sie gehen dann in Österreich und in der Schweiz zu den Schließfächern, zu den Schrankerln, zu den Nachtkästchen in Österreich und wühlen und schauen (Abg. Mag. Widmann: Haben Sie nicht zugehört?), ob da ein Perlenketterl ist? Und wenn ja, dann kann man ausfüllen: Habe ich das Perlenketterl mit Schwarzgeld gekauft oder nicht, und wenn nein, warum nicht, oder habe ich es von der Oma geerbt?

Genau solche Schnüffel-Steuerbehörden möchte ich in Österreich ganz, ganz sicher niemals haben! Niemals! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Rossmann hat das dann noch weiter vertieft und uns wirklich beigebracht, wie weit es nach den Vorstellungen der Grünen bei der Vermögens- und der Erbschaftssteuer gehen soll. (Abg. Grosz – in Richtung Bundesministerin Dr. Fekter –: Frau Minister, haben Sie auch alles versteuert? – Bundesministerin Dr. Fekter – ihre Halskette in die Hand nehmend –: Alles versteuert!) Diese Arten von Schnüffelsteuern in diesem Land lehnen wir kategorisch ab! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Haben Sie so viel zu verstecken?)


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Das wollen wir weder in der Schweiz noch in Österreich besteuert haben. Das ist aber auch fair und gerecht, denn der Staat geht ohnehin schon weit genug. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Mag. Rudas zu Wort gemeldet. 3 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


14.04.08

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kollegin Hakl, Sie machen es uns schon auch schwer: Jetzt stimmen wir einmal gemeinsam für eine Art Vermögenssteuer, und dann halten Sie hier eine solche Klassenkampfrede gegen die Vermögensteuer, die gar nicht notwendig wäre, denn es gibt durchaus sinnvolle und kluge Vermögens- und Vermögenszuwachssteuern.

Aber viel interessanter finde ich die Position der FPÖ (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler): Noch im Februar hat Norbert Hofer beim Budget gemeint, das Abkommen sei kaum umsetzbar.

Heinz-Christian Strache – ich weiß nicht, ob ihn heute schon jemand gesehen hat; es gibt ein paar, die wollen ihn wegen Scheuch etwas fragen. Ich habe ihn noch nicht gesehen, hat ihn irgendjemand schon gesehen? (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Ich glaube nicht. Ich glaube, er war heute noch gar nicht hier.

Also: Strache, der jetzt, glaube ich, gerade fleißig mit Kärnten telefoniert, um irgend­einen Ausweg zu suchen (Beifall bei der SPÖ), hat im Februar noch von einer fiktiven Einnahme gesprochen, hat aber gleichzeitig auch gesagt, dass das, wenn es kommt, wie ein Lotto-Sechser wäre. – Ich zitiere aus einem Protokoll. Das hat er hier gesagt, dass das wie ein Lotto-Sechser wäre.

Jetzt haben wir das verhandelt, setzen wir das durch – und jetzt ist die Opposition dagegen. Mir ist nur nicht ganz klar, was die Alternative ist! Sie sagen zu dem Vor­schlag Nein, aber Sie haben auch keine Alternative. Das heißt, Sie erklären den Österreicherinnen und Österreichern: Nein, wir wollen kein Geld fürs Budget! Nein, wir wollen kein Geld der Steuerhinterzieher aus der Schweiz! – Das ist schon interessant, aber es ist Fundamentalopposition, die nicht zu akzeptieren ist.

Ich möchte zum Schluss eines noch anmerken: Herr Präsident Graf, wenn Sie Herrn Abgeordnetem Jan Krainer meiner Meinung nach aus Befangenheit einen Ordnungsruf erteilen (Zwischenruf des Abg. Grosz), weil er meint, dass die FPÖ der Schutzpatron der Steuerhinterzieher ist, dann werden wir hier den Wahrheitsbeweis antreten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Die vierte Rede in dieser GP! Sagen Sie etwas zur Reichensteuer auch?! Wie stehen Sie dazu? – Abg. Mag. Rudas – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Kassieren Sie eigentlich doppelt, Herr Grosz? – Ruf beim BZÖ: Wie ist das mit der Reichensteuer?)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.15

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bun­desminister, es gibt wirklich keinen, aber auch schon überhaupt keinen Grund, dieses Abkommen so zu bejubeln, wie Sie das tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ich habe mir gestern den Spaß gemacht, in den Stenographischen Protokollen des Deutschen Bundestages über das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 117

deutsche Abkommen nachzulesen, mit welchen Kommentaren dieses Abkommen – das gleiche Abkommen – von der SPD-Fraktion bedacht wurde.

Petra Hinz hat gesagt, das ist „ein Beispiel dafür, wie  mit Steuerflucht, mit Steuer­sündern und mit denen, die Geldwäsche betreiben,“ umgegangen wird.

Und: „Sie verschaukeln die Menschen und streuen denen Sand in die Augen, die tatsächlich ihre Steuern zahlen.“

Martin Gerster, SPD: „Es sind Betrüger. Deswegen müssen wir mit aller Härte dagegen vorgehen.“

Und: „Unter dem Strich muss man“ attestieren: „Steuerpflichtige, die ihr Vermögen unversteuert in der Schweiz eingelagert haben, werden gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern bevorzugt.“ – Und so weiter.

Überall Ablehnung von der SPD, von Ihren Freunden, von Ihren Kollegen in Deutsch­land. Also versuchen Sie hier nicht, weiterhin Ihre Stiftungen zu schützen!

So gehen Sie mit Steuerbetrügern um, die Geldwäsche betreiben. Sie amnestieren kriminelle Steuerbetrüger und erfahren zu allem Überfluss nicht einmal, Frau Bundes­minister, wer diese Steuerbetrüger sind.

Es ist dieses Abkommen wirklich ein Schutzabkommen für Steuerbetrug. Es ist eine Einladung, möglichst viel Schwarzgeld am österreichischen Fiskus vorbei in die Schweiz zu transferieren. Da erspart man sich 20 Prozent Mehrwertsteuer, da erspart man sich 50 Prozent Grenzsteuersatz, da ohnehin nur Leute, die so viel verdienen, Geld in die Schweiz transferieren können, da erspart man sich Sozialversicherung, und, und, und. Stattdessen braucht man nur einen kleinen Obolus an die Frau Finanz­minister abzugeben, und schon ist der kriminelle Steuerbetrüger hoch weiß.

So führen Sie das österreichische Steuersystem nicht zum Schotter, Frau Bundes­minister, sondern versenken es im Bodensee. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn Sie meinen, ohne dieses Abkommen bekämen wir gar nichts: Wir wissen heute, dass die Schweizer Bankenwelt nach Abschluss dieses Abkommens mit Deutschland und Österreich mit Champagner gefeiert hat. Die haben gefeiert, weil Sie und Ihr Kollege Schäuble aus Deutschland sich mit Almosen haben abspeisen lassen. Sogar Schweizer Zeitungen schreiben darüber, dass über 20 000 Bankarbeitsplätze in der Schweiz allein von deutschem Schwarzgeld abhängig sind. – So verhandeln Sie!

Maßstab für ein solches Abkommen hätte die Höhe der Abgaben sein sollen: Was würde es den Steuerhinterzieher kosten, wenn er sein Geld nachträglich repatriiert hätte, wenn er es ordentlich mit einer Selbstanzeige gemacht und die hinterzogenen Steuern nachbezahlt hätte? Aber davon sind wir ja sehr weit entfernt. Wenn der Staat schwach ist, dann zahlen sich Verbrechen anscheinend doch aus.

Dieses Abkommen, Frau Bundesminister, verstößt gegen den Grundsatz der gleich­mäßigen und gerechten Besteuerung. Es stört den Rechtsfrieden in Österreich. Für den braven österreichischen Steuerzahler ist es ein Schlag ins Gesicht, und für den kriminellen Steuerhinterzieher ändert sich nur, dass er nach einer kleinen Abgabe amnestiert wird.

Kollege Hörl, mit diesem Abkommen wird nur erreicht, dass massive Steuerhinter­ziehung aus der Vergangenheit heute legalisiert wird und in der Zukunft weiterhin ermöglicht wird. Das ist Ihr angeblicher Verhandlungserfolg, Frau Bundesminister. Und das Ganze nur deshalb, weil Sie Geld brauchen; Geld, das Sie dann dem ESM und den Banken in den Pleitestaaten in den Rachen werfen. Gute Nacht, Österreich!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 118

Dieses Abkommen ist ein großer Erfolg – für das Schweizer Bankenwesen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Regierungs­sprecher Kogler! – Abg. Grosz: Es spricht die österreichische Bundesregierung!)

 


14.11.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! An die Sozialdemokraten gerichtet, könnte man ja vielleicht wirklich ironischerweise anmer­ken, dass in der Bundesrepublik Ihre Genossinnen und Genossen in der Opposition mehr durchsetzen als Sie hier in der Regierung.

Ganz falsch ist dieser Eindruck nicht, obwohl ich entschuldigend hinzufügen muss, dass die Sozialdemokraten in der Bundesrepublik im Bundesrat dann auch ent­sprechend mehrheitsbildend auftreten können und insofern natürlich auch stark mit am Verhandlungstisch sitzen. Aber es bleibt dann immer noch die Frage, wie unter­schied­lich die Verhandlungsmacht jetzt hier wirklich verteilt ist. Also so groß ist sie nicht, als dass Sie sich nicht mehr ins Zeug legen hätten können.

Und warum ist das ganze Ding problematisch? – Ich glaube, Frau Bundesministerin, das ist weniger wegen der erhofften Einnahmen, denn wie viel hier wirklich herein­kommt, ist ja schwer prognostizierbar, und wie viel wirklich zu holen wäre. Da gehen die Angaben sehr auseinander, das haben wir natürlich auch festgestellt.

Aber ich möchte den Blick auf die Zukunft wenden. Aus den Zitaten der Sozial­demokraten im Deutschen Bundestag geht hervor, dass es sich hier auch um orga­nisierte staatliche Steuerfluchthilfe handelt, die im Nachhinein pardoniert wird. Und dass das natürlich Auswirkungen hat auf die zukünftige, wenn Sie so wollen, Steuer­moral, ist das eine Problem. Aber das viel größere Problem ist die Schwächung der Position der Europäischen Union gegenüber diesen Staaten, also speziell gegenüber der Schweiz oder dann auch gegenüber Liechtenstein und anderen – Sie kennen das ja auch ganz genau.

Ja, natürlich, vielleicht hätte es noch zwei, drei oder vier Jahre gedauert, bis da etwas herausgekommen wäre, es hätte aber auch viel schneller gehen können.

Und jetzt kommt – Herr Präsident, aufpassen! – das Scheinheilige an der österreichi­schen Vorgangsweise, die diese Bundesregierung mit repräsentiert. Von der ÖVP hätte ich mir ja nicht etwas viel anderes erwartet, aber wieder einmal: Wo sind da die Sozialdemokraten?

Und warum ist es scheinheilig? – Weil genau Österreich – lesen Sie einmal die Bestimmungen und Protokolle nach! – die entsprechenden Verhandlungsmandate und Verhandlungsaufträge dort weiterhin behindert. Das richtet Ihnen ja nicht nur Kommissar Šemeta aus, sondern auch andere, das geht bis in die jüngsten Tage hinein. Egal, ob es jetzt die Beibehaltung der Positionierung innerhalb der geltenden Zinsenrichtlinie ist, ob es um das Verhandlungsmandat geht, diese auszuweiten. Letztendlich soll sich die Katze absichtlich in den Schwanz beißen, das ist Ihre Strategie.

Wenn mit der Schweiz und mit weiteren Ländern ein derartiges Abkommen zustande käme, dann würde nämlich auch für Österreich der automatische Datenaustausch gelten. Dieser würde sich nämlich von sich aus einstellen. Das hat allerdings Ihr Vor­vorgänger Grasser verhandelt, das hat man ja gerne übersehen. Und deshalb ist mein Verdacht, dass immer wieder behindert wird, dass das geschehen soll. – Ich halte das wirklich für scheinheilig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 119

Es muss doch gelingen, dass das Österreich – im Übrigen nach meiner Rechts­auf­fassung ohnehin immer noch unter Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses, wenn Ihnen das schon so wichtig ist, für die Inlandssteuerzahler – durchgeht, während der automatische Datenaustausch für die Steuerauslandssitzer sich dorthin wendet. Und ich halte es schon für wesentlich, dass wir das nicht länger blockieren.

Es wäre natürlich sehr verlockend, auf diese Bankgeheimnisdebatte einzusteigen, Sie haben sich extra darauf berufen. Ich finde, es ist ein ziemlicher Zinnober, der hier abgeht, denn in Wirklichkeit würde das, was dem „kleinen Mann“ oder der Inhaberin eines Oma-Sparbuches immer suggeriert wird, auch durch normale Geschäfts­geheim­nisse und andere privatwirtschaftliche Bedingungen gelten. Natürlich soll niemand die Angst haben müssen, dass alle Welt erfährt, was auf seinem Konto los ist. Aber dass die Steuerbehörden insbesondere bei ganz großen Vermögen einen leichteren Zugang haben sollten und dass das einiges auslösen könnte, was nicht nur zum Nachteil der Steuereinnahmen wäre, das muss man wohl auseinanderhalten können und auch müssen.

Warum das so wichtig ist, zeigt ja auch der Zustand in Griechenland beziehungsweise das, was jetzt in Spanien passiert ist. Wenn es so ist, dass zig Milliarden innerhalb kurzer Zeit von Griechenland – wer weiß, was vorher schon alles passiert ist – ins Ausland, speziell in die Schweiz, teilweise auch nach Österreich, geschafft wurden, um sie der sich dort einstellenden und vielleicht einmal besser funktionierenden Finanzver­waltung und damit vielleicht Finanzstrafverfolgung zu entziehen, wenn das alles möglich ist, weil die Union nicht handlungsfähig ist und Sie diese Handlungsfähigkeit mit blockieren, dann ist das scheinheilig. Und das ist wirklich eine Sauerei! (Die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Grosz: „Sauerei“! Ordnungsruf?)

Es ist nicht hinzunehmen, dass in jenen Ländern, in denen die Schwierigkeiten jetzt in diesem Ausmaß explodiert sind, zig Milliarden außer Landes geschafft werden, ohne dass die Steuer irgendeine Möglichkeit hat! Das ist auch ein Problem dieser ganzen europäischen Aufstellung, und da sollte besser morgen als übermorgen etwas ge­schehen. Dass das gestern nicht so leicht sein hätte können, ist klar, aber Sie tragen mit dazu bei, dass da ja noch lange nichts geschieht.

Diese Blockade muss ein Ende haben. Ich finde, Österreich spielt da eine schändliche Rolle in Europa. (Beifall bei den Grünen.)

14.17

14.17.57

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen in 1770 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

14.18.4113. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1784 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1885 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 120

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1792 d.B.): Verein­barung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖStP 2012 (1886 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Podgorschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.19.20

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Diese Änderung des Finanzausgleichs ist eine direkte Folge des Fiskalpakts und bedeutet einen massiven Eingriff in die Budgetautonomie der Gemeinden und Länder. Für uns stellt der Fiskalpakt einen unmittelbaren Angriff auf die Demokratie dar, ist unsozial und wird die EU weiter in die Krise treiben. Da helfen auch Wachstums-Rhetorik, Schönreden und die Krise als unbedeutend herabzustufen nicht.

Mit dem Fiskalpakt werden nämlich die Ursachen der Banken- und Wirtschaftskrise in keiner Weise gelöst. Und Europa wird leider weiter in diese Krise schlittern. Glauben Sie denn wirklich, dass sich Länder wie Griechenland, Zypern, Spanien oder Italien jetzt, nachdem sie diesen Pakt geschlossen haben, daran halten werden?

Ich erinnere mich noch daran, dass uns unser Experte, Professor Dr. Hankel, ein­drucks­voll erklärt hat, dass Frankreich bereits mit Griechenland eine Währungsunion gehabt hat und diese Währungsunion damals auch an den Griechen gescheitert ist. Wir werden in vorauseilendem Gehorsam alles wieder erfüllen. Wir werden den Fiskalpakt auf Kosten der Länder und Gemeinden dementsprechend durchdrücken, und die anderen werden sich nicht scheren um uns. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht umsonst haben sich jetzt in der Bundesrepublik Deutschland namhafte Öko­nomen, 160 an der Zahl, gegen die Ergebnisse des jüngsten Gipfels gestellt. Und es ist ganz interessant, denn da steht „deutsche Ökonomen“, und da habe ich ein bisschen nachrecherchiert, wer alles da dabei ist. Und siehe da, unter anderen auch unser Pro­fessor Bernhard Felderer, aus Wien! Also, kaum in Pension, traut sich ein Experte auf einmal die Wahrheit zu sagen. Ganz interessant, wie das Ganze abläuft!

Und recht haben sie, diese Experten! (Abg. Mag. Gaßner: Wer sagt, dass das die Wahrheit ist!) Warum hat er es nicht gesagt, solange er noch Chef des IHS war? – Weil gerade von Ihrer Seite und von der Regierung der politische Druck da war. Das ist der eigentliche Grund! (Beifall bei der FPÖ.)

Und ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich: Ich kann diese ganzen Beschönigungen, die da dauernd auf uns einprasseln, nicht mehr hören. Schauen wir doch einmal der Realität ins Auge, und schauen Sie doch einmal, wie uns die EU-Kommission und die europäischen Regierungschefs Sand in die Augen streuen!

Mit leeren Worthülsen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden dieses europäische Ungleichgewicht und diese ganze Schuldenproblematik nicht mehr zu lösen sein. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 121

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Auer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.40

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Jetzt war wirklich körperlich spürbar, wie schwer es dem Kollegen Podgorschek gefallen ist, zu dieser Gesetzesnovelle etwas Sachliches darzulegen. Ich erinnere daran, wie bei der Budgetrede der Frau Bundesministerin, bei der ersten Lesung des heurigen Budgets krampfhaft dargestellt wurde, dass alles auf Fantasie­ziffern aufgebaut und an die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen, einer Transaktionssteuer und Spekulationssteuer, überhaupt nicht zu denken sei. Und ein Abkommen mit der Schweiz – undenkbar! Was sich denn die Frau Bundesministerin quasi einbildet und dass sie sich erlaubt, 1 Milliarde € im Budget vorzusehen.

Jetzt haben wir diese Milliarde. (Abg. Mag. Widmann: Wo ist sie denn? Wo ist die Milliarde? – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Wir setzen jetzt diesen Punkt um. Der vorige Punkt der Tagesordnung war ja fast spannend. Wenn es nach euch ginge, meine Damen und Herren, bräuchten wir jetzt diesen Punkt auch nicht mehr zu behandeln, denn nach euren Vorstellungen hätte es ja diese Milliarde aus der Schweiz nie geben dürfen, daher bräuchten wir auch nicht über die Aufteilung Bund, Länder und Gemeinden zu diskutieren.

Etwas finde ich weit spannender: Kollege Gradauer, den ich ungeheuer schätze – ich sage das nicht aus Höflichkeit, sondern weil es tatsächlich so ist –, wird nicht müde, hier immer wieder darauf hinzuweisen, dass Schulden abgebaut werden müssen, dass Schulden zurückzunehmen wären. (Abg. Mag. Haider: Recht hat er!) Und er hat ja recht! 

Kollege Podgorschek allerdings meinte, die übrigen Länder würden sich nie daran halten, nur wir würden alles einhalten. Da muss ich fragen: Na was wollen Sie jetzt, Herr Kollege Podgorschek? Sollen wir die Stabilitätsmechanismen einhalten oder sollen wir so wie viele andere Länder agieren? Was wollen Sie? (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da könnte man höchstens in Abwandlung eines bestimmten Spruches noch sagen: Verzeihe ihnen, denn sie wissen nicht, was sie wollen!

Ich sage ganz offen, meine Damen und Herren, es gibt immer wieder Hinweise, dass die Aufgaben der Gemeinden überbordend sind. Es sitzen hier auch eine ganze Reihe erfahrener Bürgermeisterkollegen und ehemaliger Bürgermeisterkollegen, wie etwa die Kollegen Wolfgang Großruck, Kollege Gaßner oder auch ich.

Ja, sehr oft hat man als Gemeindeverantwortlicher tatsächlich auch das Gefühl, dass der Bund an die Bundesländer abgibt und die Bundesländer mit dem Weitergeben an die Gemeinden noch schneller sind. Nur beim Mittelzufluss, da verlangsamt sich dann die ganze Geschichte, da ist es dann umgekehrt: Da weiß man sehr schnell, wie man bei den Gemeinden abschöpfen kann – die aktive Kollegin Schönpass könnte das bestätigen –, da ist man dann sehr schnell unterwegs.

Und da gibt es einmal die Möglichkeit, Mittel, die ins Haus stehen, die dank einer geschickten Verhandlungsführung der Frau Bundesminister und ihrer Beamtenschaft zur Verfügung stehen, auch zu verteilen, sodass – ich sage das ganz offen – die Ge­mein­den einen bestimmten Anteil erhalten. Es ist wichtig, nicht nur immer die Auf­gabenzuteilung, sondern auch einmal die Mittelzuteilung sicherzustellen. Und dafür ist Ihnen zu danken, sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie haben das durchaus geschickt gemacht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 122

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, Herr Kollege Auer, zuerst brauchen wir einmal die 1 Milliarde €, bevor wir sie an die Länder, Gemeinden und an den Bund verteilen können. Lassen wir einmal die Kirche im Dorf und widmen wir uns diesem Österreichischen Stabilitätspakt und der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes!

Darüber, warum wir den Fiskalpakt ablehnen, ist ja vorgestern in diesem Forum aus­reichend diskutiert worden. Und was tut der Österreichische Stabilitätspakt? – Der Österreichische Stabilitätspakt stülpt sozusagen die europäische Steuerungsarchitektur über Bund, Länder und Gemeinden drüber, darunter auch die Schuldenbremse.

Wir haben heute ein Gutachten von Herrn Professor Griller bekommen, das klar darlegt, dass dieser Fiskalpakt aus einer Reihe von Gründen verfassungsändernd ist, das heißt, dass es zunächst eine Verfassungsnovelle braucht, um diese Gesetzes­grundlage überhaupt beschließen zu können.

Und wenn jetzt der Österreichische Stabilitätspakt de facto auf diesem Fiskalpakt aufbaut und diese Regelung in einer Artikel-15a-Vereinbarung umsetzen will, dann ist es im Analogieschluss wohl klar, dass auch hier eine verfassungsändernde Regelung Platz greift, und dann ist es wohl klar, dass auch hier zur Erlangung von Rechts­gültigkeit eine verfassungsändernde Novelle als Voraussetzung gegeben ist. Das ist aber nur ein Problem, das wir mit dem Österreichischen Stabilitätspakt haben.

Es gibt auch eine Reihe von makroökonomischen Gründen, die ebenfalls schon ausreichend diskutiert worden sind: Wenn alle gleichzeitig konsolidieren, konsolidieren wir uns mit der Rezession, die wir in der Eurozone schon haben, in eine tiefere Rezession hinein, mit dem Problem, dass wir nicht die Schulden reduzieren werden, sondern dass unter Umständen die Schulden sogar steigen werden und die Gemein­den dann – aha, der Herr Kollege Auer geht schon hinaus! – vor noch größere Probleme gestellt sein könnten. (Abg. Jakob Auer: Bin schon wieder da!)

Dieser Österreichische Stabilitätspakt bricht – das habe ich schon gesagt – die Steue­rungsarchitektur in Europa auf die föderale Struktur Österreichs herab, ohne die unter­schiedlichen Ausgangslagen der subnationalen Ebenen zu berücksichtigen. Das gilt für die Länder, das gilt aber im Besonderen für die Gemeinden.

Es ist ja so: Die Gemeinden haben unterschiedliche Finanzkraft, es gibt unterschied­liche soziodemographische Rahmenbedingungen, es gibt unterschiedliche geogra­phisch-topographische Bedingungen. Das alles sind natürlich Dinge, die man berück­sichtigen muss, bevor man all diese Fiskalregeln, die Gegenstand des Öster­reichi­schen Stabilitätspakts sind, auf die Länder und Gemeinden herunterbricht. Allein die Ausgabenbremse, die darin verankert ist, wird wohl dazu führen, dass in vielen Gemeinden eine Reihe von Investitionen unterbleiben wird. Viele Kleingemeinden täti­gen Investitionen nicht jedes Jahr, sondern es wird dann investiert, wenn etwas zu erneuern ist. Und das könnte nur allzu leicht von der Ausgabenbremse erfasst werden, und dadurch könnten Investitionen unter die Räder kommen.

Herr Monti hat ja klar erkannt, dass die Schuldenbremse aus makroökonomischer Sicht eigentlich kontraproduktiv ist. Und das gilt natürlich auch für die Gemeinden. Und daher hat er vorgeschlagen, dass man statt der Schuldenbremse auf die sogenannte Goldene Regel zurückgreifen sollte. Das heißt die Finanzierung von öffentlichen Investitionen durch Kredite, die nicht in das Maastricht-Defizit eingerechnet werden. Da würde man auf Bundesebene, vor allem aber auch auf Ebene der Gemeinden Vorsorge für Zukunftsinvestitionen treffen, denn die Gemeinden sind ja die größten Investoren des Landes. Aber diese Regelstruktur, die da den Gemeinden übergestülpt wird, nimmt darauf überhaupt keine Rücksicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 123

Wenn wir uns dann den administrativen Problemen zuwenden, die dieser Stabilitäts­pakt hervorruft, dann würde ich sagen: Ende nie! Versetzen wir uns einmal in eine kleine Gemeindestube und fragen wir einen Bediensteten, der das dann dort administrieren soll, oder den Bürgermeister: Was ist denn das strukturelle Defizit? Was sind denn die Primärausgaben? Was ist denn der Potenzialoutput?

Da wird er natürlich berechtigterweise zu dem Schluss kommen, dass das Dinge sind, die er nicht versteht – muss er auch nicht verstehen. (Abg. Großruck: So eine Frechheit! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber wenn man das alles den Klein­gemeinden überstülpt und es dann noch von den Landeskoordinationskomitees koor­dinieren lässt, die in der Vergangenheit mit Sicherheit gezeigt haben, dass sie zu einer Koordination nicht imstande sind, dann sehe ich große Probleme am Horizont heraufdräuen. (Abg. Großruck: Sie haben keine Ahnung!)

Eine Chance auf Nachhaltigkeit haben die österreichischen Gemeinden, die Städte und die Länder nur dann, wenn es zu einer Reform des Finanzausgleichs kommt, denn dieser beinhaltet eine Reihe von Strukturproblemen, die gelöst werden müssen. Und nur dann, wenn diese Strukturprobleme gelöst werden, gibt es auch eine Chance zu einer nachhaltigen Sanierung. Der Österreichische Stabilitätspakt bietet diese Voraus­setzung mit Sicherheit nicht. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.43

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Lieber Bruno Ross­mann, schön, dass du wieder bei uns bist! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dennoch gilt, Alexander Van der Bellen wird uns schon abgehen, und zwar gerade bei so schwie­rigen Fragen, die weniger mit Dogmatik als mit der Frage zu tun haben, wie man Dinge so umsetzen kann, dass die gesamte öffentliche Verwaltung mit den öffentlichen Mitteln auskommt und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Aufgaben, die die öffent­liche Hand hat, auch nachhaltig weiterentwickelt werden können.

Ich erinnere an die Unkenrufe, die wir ja schon im Rahmen der Budgetänderungen für die nächsten Jahre hatten: Es wird weder ein Abkommen mit der Schweiz geben, noch wird eine Transaktionssteuer kommen. Und schon gar nicht werden die Länder zu irgendwelchen Vereinbarungen bereit sein oder dazu, etwas zu sparen. Die Kommen­tatoren haben sich in den Zeitungen ausgelassen und erklärt, dass die Landeshaupt­leute der Bundesregierung etwas pfeifen werden. Und hier im Parlament haben uns all das die Oppositionsabgeordneten erklärt.

Tatsächlich legt die Frau Bundesministerin heute in diesen beiden Tagesordnungs­punkten nichts anderes vor als die Sicherstellung, dass im föderalen Staat die gesamte öffentliche Hand jenen Verpflichtungen nachkommen wird, die sich nach den Maastricht-Bestimmungen aus dem Fiskalpakt ergeben. Das zieht eine gewisse Ver­ant­­wortung nach sich.

Während hier im Parlament die Grünen, vertreten durch Bruno Rossmann, gegen die Bestimmungen opponieren, hat zum Beispiel die grüne Fraktion im oberösterreichi­schen Landtag für die Vereinbarungen und damit eigentlich für den Fiskalpakt gestimmt. Alexander Van der Bellen ist vergangenen Mittwoch bei der Abstimmung zwar sitzengeblieben, obwohl ich mich bemüht habe, ihn zu überzeugen, dass er mitstimmen soll, aber zumindest in Linz wurde mit Vernunft zugestimmt. Ich kann nur appellieren: Macht es hier auch so!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 124

Wir haben es ja alle unterschiedlich erlebt, auch ich habe es auch schon als Ver­handler erlebt: Einfach waren die Verhandlungen zum Finanzausgleich nie! Und der Wermutstropfen bei den Regelungen ist, dass wir jetzt auch eine hohe Verpflichtung für die nachgeordneten Gebietskörperschaften haben. Aber mit dieser automatischen Verlängerung, die wir haben, haben wir auch einen ganz schönen Preis zahlen müs­sen, Frau Bundesministerin, denn in der Stärke zwischen Bund und Ländern bedeutet das wie bei Kollektivvertragsverhandlungen: Jemand, der mit dem aktuellen Vertrag zufrieden ist, wird unter Umständen sehr lange zögern, bis er in neue Verhandlungen tritt. Diesen Wermutstropfen sollten wir offen aussprechen.

Den anderen, den positiven Teil, dass Sie auch zur Reform in Ihrem Bereich bereit sind, wollen wir aber herausstreichen, denn das ist das, was wir dafür eingekauft haben. Und ich möchte ein Beispiel nennen: Wer hätte gedacht, dass wir so schnell eine vernünftige Steuerung bei den Spitälern bekommen? In Wahrheit hat der Gesund­heitsminister gemeinsam mit dem Hauptverband und den Verhandlern auf Bundesseite etwas erreicht, von dem wir vor ein paar Monaten gesagt haben, das werden wir – auch im Lichte dieser notwendigen Vereinbarungen – nie zustande bringen. Und ich sage: Das ist ein positives Zeichen! Wir brauchen keine Spitäler in Sichtweite voneinander, wir brauchen nicht überall die gleiche Abteilung. Hier ist eine Koor­dinierung sinnvoll, und das ist nur dann möglich, wenn wir strenge Regeln haben.

Diese werden hier beschlossen, und ich lade euch ein: Stimmt doch da mit! Es gibt keinen ideologischen Grund, warum man da dagegen sein sollte. Das ist eine ver­nünftige Regelung, die alle dazu zwingt, ordentlich zu wirtschaften, und die zu Refor­men in einem vernünftigen Ausmaß zwingt. Ich verstehe gar nicht, warum man hier Nein sagt. In diesem Fall tue ich mir leichter: Macht es wie die grünen Freunde in Oberösterreich oder in Deutschland und stimmt für den Fiskalpakt! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Widmann begibt sich zum Rednerpult und platziert dort eine Tafel mit der Aufschrift „Steuergerechtigkeit statt Schweizer Käse – Genug gezahlt!)

 


14.35.50

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich konnte es mir nicht ersparen, das Taferl nochmals mitzunehmen, weil ja das Schweizer Abkommen, das zum Himmel stinkt wie das Schwarzgeld, wo die Frau Ministerin verantwortlich ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz steht.

Ich möchte aber auch noch auf die Ausführungen der Kollegin Hakl replizieren, die jetzt nicht mehr da ist. Sie hat gemeint und auch Sie, Frau Ministerin, haben gemeint, wenn man Schmuck in der Schweiz hat, dann sollte man da nicht nachschnüffeln. Das wäre eine Schnüffelsteuer.

Wissen Sie, wer das sagt? – Das sage nicht ich, sondern das sagt der Chef der italienischen Finanzbehörde. Dieser hat gemeint, die Steuerflucht, die es gibt, ist auch vorwiegend dadurch begründet, dass das Geld, das Gold, der Schmuck in den Schweizer Schließfächern verwahrt wird. Na klar, wenn man mit Schwarzgeld Schmuck kauft und diesen dann in die Schweiz bringt, dann kann man das nicht mehr nachvollziehen, dann ist das Geld weg. Das können aber nur die Superreichen machen. Das kann nicht der Angestellte machen, das kann nicht der kleine Unter­nehmer machen und schon gar nicht der Arbeiter, der sich in Österreich abmüht, um dann ordentlich Steuern zu zahlen, sehr geehrte Frau Finanzminister!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 125

Daher ist das striktest zurückzuweisen, weil der Umkehrschluss wäre ja, dass die ÖVP sagt: Liebe Steuersünder und Schwarzgeldbezieher oder -verdiener, geht in die Schweiz und legt dort das Geld in Schmuck und Gold an, versperrt es im Schließfach, denn das kann man nicht mehr nachprüfen! – Das wäre die logische Konsequenz. Ich glaube, das wollen wir ja auch nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Finanzausgleichsgesetz: Da wird das Fell des Bären verteilt, der noch gar nicht erlegt ist! Sie behaupten, eine Milliarde, wir sagen, das wird es wahrscheinlich nicht ganz spielen. Wäre es nach uns gegangen, wäre es wahrscheinlich sogar wesentlich mehr gewesen, wenn man es ordentlich gemacht hätte. (Ah-Rufe bei der ÖVP.)

Aber da kommt der Spruch von der ÖVP: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach! – Frau Minister! Die Taube sitzt bei Ihnen auf dem Kopf! Wissen Sie, was die Taube macht, wenn sie bei Ihnen auf dem Kopf sitzt? – Das können Sie sich denken. – Das sind die Schwarzgeldbezieher, die bei Ihnen auf dem Kopf sitzen und sich eins lachen. Und das wollen wir nicht!

Wir wollen eine ordentliche Regelung. Und das ist das Steuerabkommen mit der Schweiz mitnichten! Daher wird dieses mögliche Schwarzgeld bereits vorher aufgeteilt, 216 Millionen bekommen die Länder, 118 Millionen bekommen die Gemeinden, wenn es auch reinkommt.

Und da bin ich schon beim nächsten Thema. Was geschieht denn in den Gemein­den? – Die Gemeinden müssen den Finanzausgleich erleben und erdulden, den Stabilitätspakt erleben und erdulden, weil wir den Fiskalpakt haben. In Wahrheit, Kollege Matznetter, ist es ja so, dass der Gebührenzahler in den Gemeinden durch höhere Gebühren, wie etwa für Kanal, Wasser, Müll, was auch immer, Ihre ESM-Experimente und Steuergeldspenden nach Griechenland finanzieren muss. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Kollege Matznetter, das ist der Punkt! Darüber sollten Sie einmal nachdenken! So schaut es aus! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Matznetter und Mag. Schickhofer.)

Sie verschleiern das immer wieder, denn das ist Faktum. Und da sagt der andere Kollege von der SPÖ, die Gebühren seien kostendeckend zu führen. – Mitnichten! Schauen Sie einmal rein ins Finanzausgleichsgesetz! Das Doppelte können Sie verlangen für die Gemeinde. Das findet auch statt. Die Rücklagen werden dann zweckwidrig verwendet. Den Schmäh kennen wir schon. Da sind Sie noch zu jung, um das nachvollziehen zu können, lieber Kollege von der SPÖ. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Mag. Schickhofer.)

Aber das Problem bei den vorliegenden Gesetzen, ob das der Stabilitätspakt ist, ob das das Finanzausgleichsgesetz ist, ist, dass ja nur fortgewurschtelt wird, denn es ist ja aus 2008. Vielleicht reden wir über eine Neuverhandlung des Finanzausgleiches, Frau Minister!

Ja was geschieht denn eigentlich jetzt damit? – Sie belasten zukünftige Bundesre­gierungen, aber auch Landesregierungen – wir haben viele Wahlen bis 2014/2015 – mit Ihren Pakten? Wer sagt denn, dass das dann noch eingehalten wird? Sie haben selbst hineingeschrieben, wenn irgendwo bei Reformen, die wir ja bisher nur auf dem Papier haben, nichts zustande kommt, dann kann man das auflösen. Was ist dann das Papier wert? – Es ist gar nichts wert!

Das muss man schon einmal sagen: Die Reformen, die wir in Österreich brauchen, ob im Pensionssystem, ob bei den Förderungen, ob im Bereich der Gesundheit, ob in der Verwaltung, lassen auf sich warten. Das sagt nicht nur das BZÖ, sondern das sagt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 126

auch der IWF, Kollege Matznetter, mit dem wir letzte Woche eine Besprechung hatten. Aber da sieht man nichts!

Sie bauen hier ein Gesetz auf Sand, aus Luftblasen, ohne Fundament, ein Gesetz also, das nicht halten wird. Das ist der Kern des Ganzen!

Auf der anderen Seite steht der Stabilitätspakt, aber auch der Fiskalpakt, die von vielen Seiten zu Recht kritisiert worden sind, weil es keine klaren Zukunftsansagen gibt, weil es keine Investitionen – entgegen Ihren Aussagen! – in die Bildung, in die Wissen­schaft, in die Forschung, in die Pflege und in die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gibt. Ganz im Gegenteil! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Sie schaffen keine Begleitmaßnahmen, Sie sprechen nur davon, Kollege Matznetter, aber Sie tun es nicht!

Daher ist dieser Pakt in Summe so zu sehen wie die anderen Dingen, die bereits geplatzt sind. Die Finanztransaktionssteuer haben Sie groß angekündigt, sie ist nicht gekommen, Sie haben sie nicht durchgesetzt. Das Abkommen mit der Schweiz gibt es bisher nur auf dem Papier, wir sind gespannt, ob da etwas hereinkommt. Es wird nicht viel hereinkommen, Kollege Matznetter. Wo leben Sie denn?! Auch das ist gestrichen. Und – das sage ich auch in Richtung der Bürgermeister von ÖVP und SPÖ – den Vorsteuerabzug für Gemeinden haben Sie jetzt auch gestrichen. Gleichzeitig zwingen Sie mit Ihren Pakten den Gemeinden maximal 0,02 Prozent Defizit bis 2016 auf.

Wie soll denn das funktionieren? Das geht ja hinten und vorne nicht mehr zusammen. Daher sind diese Belastungen und Luftblasen, die Sie hier vorlegen, abzulehnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Das ist ja unglaublich, der weiß nicht einmal, was passiert!)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.41.13

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt, den wir mit den Ländern und Gemeinden vereinbart haben, wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, zwischen den Gebietskörperschaften revolutioniert und dauerhaft auf stabile konsolidierte Beine gestellt. (Abg. Mag. Stefan: Das haben wir schon zehnmal gehört!) Mir persönlich war es ein großes Anliegen, dass diese Zusam­menarbeit unbefristet stattfindet, denn es muss unbefristet auch in weiterer Zukunft konsolidierte Haushalte geben. Das gesamtstaatliche Defizit darf nicht aus dem Ruder laufen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher war es notwendig, dass wir die Länder und Gemeinden auch für die Schul­den­bremse gewinnen, auch für ein Nulldefizit gewinnen, auch dafür gewinnen, dass Sie gemeinsam mit uns diese ambitionierten Ziele durchsetzen. (Abg. Grosz: Wie lässt sich das mit dem ESM vereinbaren, Schuldenbremse?) Aber die Länder haben natürlich zu Recht erwähnt, dass sie, wenn sie sich schon verpflichten, Nulldefizite zu schreiben, dann auch eine Planungssicherheit bezüglich ihrer Ertragsanteile brauchen. Das ist selbstverständlich! Daher ist fixiert, dass für die Länder der Aufteilungs­schlüssel bei den Steuereinnahmen, dieses ein Drittel : zwei Drittel, auch pro futuro unbefristet gilt. Und deshalb gilt diese Vereinbarung natürlich auch für die Einnahmen, die wir aus dem Schweizer Abkommen haben werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

Damit aber diese Vorgaben, die wir in einer Artikel-15a-Vereinbarung festgehalten haben, diese Schuldenbremse für die Länder, auch tatsächlich umgesetzt werden, gibt es einen Sanktionsmechanismus. Dieser Sanktionsmechanismus wiederum – das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 127

wurde festgelegt – soll alle disziplinieren. Es soll nicht möglich sein, dass ein Bun­desland dauerhaft als Trittbrettfahrer Defizit machen kann und die anderen Länder das ausgleichen. Auch wenn der Bund sagt, wir betrachten die Länder gemeinsam, die Länder müssen gemeinsam das Nulldefizit erreichen, sollen die Länder untereinander vereinbaren, wie sie vorgehen, wenn Trittbrettfahrer-Motivationen auftauchen sollten.

Der Bund wiederum muss seine Verpflichtungen gemeinsam mit den Sozialversiche­rungen einhalten. Auf Bundesebene gehören nämlich die Sozialversicherungen und deren Schulden oder Defizite dem Bundesbudget zugerechnet. Daher verhandeln wir derzeit auch einen ähnlichen Stabi-Pakt mit dem Hauptverband.

Notwendig ist natürlich auch, dass dann, sollte es einmal zu einem Budgetprovisorium kommen, die Vereinbarungen, die wir da beschlossen haben, mitgelten.

Daher die Änderungen im Finanzausgleichsgesetz. Gleichzeitig wird den Ländern eben auch dieser Aufteilungsschlüssel „ein Drittel : zwei Drittel“ zugesichert.

Ich glaube, dass diese Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften auf sehr sta­bilem Fundament steht und vor allem Planungssicherheit auf allen Ebenen bringt. Sie werden diese Vereinbarung, nämlich Nulldefizit im Jahr 2016, nur dann erreichen können, wenn sie auch ihre Spitalsreformen überall durchziehen, denn das ist derzeit der größte Belastungsbrocken in den Bundesländern. Wir haben dafür bereits eine Punktuation paraphiert, daraus wird derzeit der Gesetzestext einer Artikel-15a-Vereinbarung geschlossen, und im Herbst werden wir diese bezüglich der Gesund­heitsreform hier im Hohen Haus vorlegen und debattieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, wir sind kontinuierlich dabei, jene Annahmen, die dem Budget zugrunde liegen, sukzessive auf legale, legistische Beine zu stellen. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit dann auch den Budgetpfad einhalten können, und zwar sowohl auf Bundesebene als auch auf Gemeinde- und Landesebene. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.53

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Bundesminister hat in ihren Ausführungen alle Details sehr genau erläutert, deswegen werde ich mir das ersparen.

Lassen Sie mich zunächst auf die Äußerungen des Herrn Kollegen Rossmann ein­gehen! Herr Kollege Rossmann, Sie sind der Meinung, dass unsere Bürgermeister und deren Amtsleiter nicht in der Lage wären, entsprechende Haushalte zu erstellen (Abg. Mag. Rossmann: Das habe ich nicht gesagt!), und auch nicht in der Lage sind, ein strukturelles Defizit von einem normalen Defizit zu unterscheiden. Ich glaube, das ist wirklich weit überzogen. Sie wissen, dass unsere Bürgermeister und deren Amtsleiter und alle, die mit Kassenführung betraut sind, hervorragende Leistungen erbringen. Sie sollten sich für diese Ihre Meinung eigentlich schämen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir kennen alle die Hintergründe in vielen europäischen Ländern, die derzeit wirklich in ein finanzielles Desaster führen. Wir wissen, dass volkswirtschaftliche Defizite, mangelnder Wettbewerb dazu geführt haben, dass sich viele Länder in Europa, aber auch in der ganzen Welt verschuldet haben, und aufgrund der Überschuldung dieser Länder sind desaströse Ereignisse eingetreten. Vielfach sind Länder nicht mehr in der Lage, sich zu finanzieren, weil einfach Gläubiger kein Vertrauen in die jeweiligen Län­der haben. Damit es nicht dazu kommt, braucht man entsprechende Mechanismen wie


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den Österreichischen Stabilitätspakt, den wir schon zu Beginn dieses Jahres mit einer entsprechenden Schuldenbremse ausgestattet haben.

Noch einmal: Ein strukturelles Defizit, das frei von konjunkturellen Entwicklungen ist, ist weitaus besser als die Maastricht-Vorgaben, die einfach eine starre Grenze sind. Ich glaube, gerade mit dieser strukturellen Beobachtung und Entwicklung werden wir unsere Staatsfinanzen und vor allem die Finanzen der Länder und Gemeinden gut in den Griff bekommen. Ich glaube, das ist ein guter Weg.

Ich danke der Frau Bundesminister dafür, dass sie in den Verhandlungen mit den Landeshauptleuten so beharrlich darauf gedrängt hat, sodass letztlich alle zu der Ein­sicht gekommen sind, dass nur stabile Gemeinde-, Landes-, Staats-, Bundesfinanzen letztlich die beste Sicherheit für eine gute volkswirtschaftliche Entwicklung bieten und zu Wohlstand führen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.38

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Steindl, niemand zweifelt an der Kompetenz der Bürgermeister und vor allem nicht an ihrem Einsatz für ihre Gemeindebürger, überhaupt nicht! Das hat auch Kollege Rossmann nicht gesagt. (Rufe bei der ÖVP: Oja!)

Sie von der ÖVP sollten einmal – gerade Sie haben etliche Bürgermeister in Ihren Reihen, die Fraktion zu meiner Linken ebenso – mit Ihren Amtsleitern sprechen. Ich habe mit meinem gesprochen, und er sagt: Die Administrierbarkeit dieses Paktes und der damit verbundenen Aufgaben wird derart aufgeblasen – wer ersetzt mir das? Was hat das für einen Sinn?

Vor allem bitte ich Sie, zu bedenken, dass, wie Sie wissen, in der Steiermark die Ge­meinde­strukturreformen im Laufen sind. Wir wissen nicht, wie unsere Gemeinden in zwei, drei Jahren aussehen werden, und sollen jetzt planen. Wie soll denn das bitte gehen, wie soll das handlebar sein? Das ist unmöglich, wirklich unmöglich! (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Schickhofer.)

Weil wir gerade in der Steiermark sind, möchte ich diese vielgelobte und vielzitierte Gemeindestrukturreform einmal zwischen ein paar Fragezeichen stellen. Sie wird hoch gelobt – aber was steckt denn wirklich dahinter?

Ich darf vielleicht mit Blick auf meinen Bezirk skizzieren, wie das tatsächlich abläuft. – Niemand stellt Reformen in Frage, niemand stellt in Frage, dass man in heutigen Zeiten über die altbekannten Strukturen nachdenken muss, wirklich nicht, aber so, wie das in der Steiermark gehandhabt wird, ist es höchst unprofessionell und verursacht Chaos. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer.) – Lieber Kollege Schickhofer, ich werde dir das jetzt mittels eines Beispiels vorführen, und ich werde auch die Motivation aufzeigen, die dahinter steckt! In Wahrheit geht es ja um nichts anderes, als dass man jetzt sagt, wir müssen etwas einsparen, wir müssen zusam­menlegen, weil wir das Geld jahrelang mit vollen Händen beim Fenster hinausgeworfen haben. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme aus dem Bezirk Knittelfeld, und dort schauen die Vorstellungen der Landesherren wie folgt aus: Es sind ursprünglich 14 Gemeinden in unterschiedlichen Größen, von 700 Einwohnern bis zu einer Stadt mit über 10 000 Einwohnern, und von diesen 14 Gemeinden sollen sechs übrig bleiben; eine sehr große – fünf Gemeinden sollen mit der Stadt fusioniert werden –, dann zwei Zweiergemeinden – es sollen jeweils zwei zusammengelegt werden –, eine soll aus drei alten Gemeinden bestehen,


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und zwei bleiben übrig, haben ein Freilos, werden in die Planung überhaupt nicht einbezogen, sind nicht zu diesen Struktur- und Reformgesprächen geladen worden. Man hat nicht einmal mit ihnen geredet. (Abg. Amon: Das stimmt nicht!) Sie werden selbständig bleiben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das habe ich nicht gesagt, aber überlegen kann man einiges. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amon.)

Ich werde jetzt noch die Motivation aufzeigen, die dahinter steht. Warum ist das so? – Aus den neuen sechs beziehungsweise vier Gemeinden – zwei sind ja bestehende – ergeben sich nämlich, wenn man die Wahlergebnisse durchrechnet, genau drei rote Gemeinden, und die vierte, die fusioniert wird, wird eine schwarze sein. Und interes­santerweise sind die zwei, mit denen man nicht redet, zwei schwarze Gemeinden. Also drei schwarz/drei rot – so muss es sein.

Das ist die Gemeindestrukturreform in der Steiermark. Um nichts anderes geht es, und das ist ein Zeichen höchster Unprofessionalität. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Amon: Wir haben alles probiert, aber blau kommt halt nicht raus!)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.44

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Geschätzte Frau Bundes­minister, in leichten Zeiten kann es jeder, in schweren Zeiten kann es nur eine – und das hat sich in den letzten Monaten wirklich gezeigt! Es tut mir fast ein bisschen leid, dass unser Hohes Haus gerade bei dieser Debatte nicht wirklich voll besetzt ist, denn das, was wir heute beschließen, die Änderung des Finanzausgleichs, das schaut nicht sehr dramatisch aus, aber in Wirklichkeit ist das das Sahnehäubchen auf die Abkommen, die notwendig geworden sind, weil Europa in der Krise ist.

Wenn wir das alles zustande bringen und wenn wir in der Lage sind, Subsidiarität, die Kraft der Länder und der Gemeinden mit der Kraft des Bundes für eine zukünftige Wachstumsphilosophie auszuformen, wenn uns das gelingt, dann brauchen wir uns in Österreich vor gar nichts zu fürchten. Dann brauchen wir uns nicht davor zu fürchten, dass vielleicht Kärnten abstürzt und der Euro in Kärnten nicht mehr möglich ist. Dann brauchen wir uns nicht davor zu fürchten, dass vielleicht ein anderes Bundesland davongaloppiert. Dann brauchen wir uns nicht vor einem Österreich der zwei Ge­schwindigkeiten zu fürchten. – Dann wissen wir, dass wir mit diesem Paktum für Österreich abgebildet haben, was sich in Europa gerade abspielt.

Wir haben abgebildet, wie es funktionieren kann und funktionieren wird mit dem nötigen Hausverstand. Das ist das, was ich dem einen oder anderen hoch studierten Kollegen im Haus noch raten möchte: dass er bei all seinen Überlegungen vielleicht auch noch ein bisschen den Hausverstand des täglichen Lebens miteinbaut, dann wird er sich nämlich vorstellen können, dass dieses Paktum funktioniert.

Die Leitplanken, die eingebaut sind für die Budgetdisziplin, die notwendig ist, sind in diesem Pakt formuliert. Wer nicht dabei ist, wird die zusätzlichen Einnahmen über Sta­bilitätsgesetz und Budgetbegleitgesetz, die jetzt gekommen sind, nicht konsumieren können. Das würde den Bundesländern fehlen, also werden sie sich bemühen, die Spielregeln ordentlich einzuhalten.

Umgekehrt ist es mit dem Bund dasselbe. Es wird auch nach 2014 immer wieder die Notwendigkeit geben, dass wir uns zusammenreden. Daher wird es auch in Zukunft immer wieder einen guten Anlass geben, an der Verbesserung des Finanzausgleichs zu arbeiten. Schlechter werden kann es nicht, denn es ist dir, geschätzte Frau Bun-


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desministerin, gelungen, festzuschreiben, dass, wenn einer wackelt oder ausscheren will, die Einschränkung trotzdem für ihn gilt.

Ich muss sagen, in Summe ist das eines der intelligentesten Papiere, das wir in diesem Haus im letzten Jahr zu beschließen hatten, obwohl die tatsächlichen Ausformulie­rungen gar nicht so aufregend sind. Aber das, was dahintersteht an Staatskunst, das, was dahintersteht an Verständnis der österreichischen Seele, und das, was dahintersteht auch an politischer Kraft einer starken Frau, das haben wir noch nicht oft erlebt, und daher freue ich mich heute wirklich, dass ich dabei sein kann, und ersuche alle um ihre Zustimmung. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Lichtenecker. – Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Sie in 3 Minu­ten wegen der verlangten Kurzdebatte unterbrechen muss. – Bitte.

 


14.57.01

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Konsolidierung der Finanzen in den Ländern und Kommunen ist durchaus wichtig, die Frage ist nur, in welcher Dimension und Größenordnung. Wenn wir uns das bei der einen Gesetzesvorlage näher ansehen, und zwar Artikel 4 der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Österreichischen Stabilitätspakt 2012, der vorsieht, dass die Grenzen der Ver­schul­dung nur im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen veränderbar sind, dann, Frau Ministerin, glaube ich, dass das zu wenig ist. Ich glaube, dass das zu wenig ist, weil wir jetzt schon sehr schwierige Konjunktursituationen haben und die Schuldenbremse in den Kommunen, in den Ländern eine absolute Inves­titionsbremse ist. Davon können Ihnen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier ein Lied singen, sie können ihr Leid klagen.

Wir halten das für sehr, sehr heikel, denn dass mit dieser Sparpolitik auch noch die stockende Konjunktur weiter abgewürgt wird, das kann ja jetzt nicht das Ziel sein. Nein, das kann es nicht sein!

Schauen wir uns die Arbeitslosenzahlen in Österreich an! Die sprechen eine deutliche Sprache, eine sehr deutliche Sprache, denn wir haben derzeit 40 000 Menschen mehr, die arbeitslos sind, als im Jahr 2008. Angesichts dessen sollten die Alarmglocken schrillen. Sie dürfen nicht vergessen, auch im Vergleich zum Juni 2011 sind die Arbeits­losen­zahlen weiter gestiegen, nämlich um 5,5 Prozent, und auch bei den Jugendlichen sind sie weiter gestiegen. – Alles Alarmzeichen, die uns überlegen lassen müssen: Wie können wir die Konjunktur beleben? Ist es denn notwendig, so stark auf die Schuldenbremse zu steigen? Wir sagen dazu ganz klar nein. Wir müssen intelligent sparen, das ist keine Frage, aber mit Maß und Ziel und nicht in diesem Ausmaß.

Selbstverständlich haben die Länder und Gemeinden sehr viele Aufgaben zu erfüllen. Insofern ist es mit Sicherheit auch anzudenken, dass man den Finanzausgleich novelliert, aufgabenorientiert umstellt. Es gibt die Aufgabenbereiche wie Kinderbetreu­ung, Bildung, Jugendwohlfahrt, für die zu sorgen ist, und dann noch die großen Bereiche Gesundheit und Pflege. Wann auch immer ich das Wort „Spitalsreform“ und von deren Umsetzung höre, lässt das bei mir ebenfalls die Alarmglocken schrillen, denn die Bürgerinnen und Bürger kommen mit vielen Klagen in Bezug auf die Qualität der Versorgung in den Spitälern, der Betreuung in den verschiedenen Bereichen. Insofern ist es an der Zeit, hier neue Wege zu gehen, Neues zu denken, die Diskussion – auch über die Finanzierung der Gemeinden und Länder – neu zu starten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 131

und durchaus auch die Steuerautonomie der Länder weiter auszubauen. (Beifall bei den Grünen.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung.

15.01.10 Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 10821/AB

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 10821/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Ich erteile es ihm.

15.01.13

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen! Ich darf diese Anfragebeantwortungsdebatte vielleicht unter ein Aristoteles-Motto stellen, das lautet: Der würdige Verwalter der Interessen seines Volkes ist derjenige, der seine Fehler eingesteht, und nicht derjenige, der sie listig zu verbergen sucht (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Genau! Der zurücktritt, wenn er verurteilt !) – listig zu verbergen sucht, Frau Kollegin Glawischnig. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die Anfragebeantwortung wird von uns deshalb einer Diskussion unterzogen, weil wir das Gefühl haben, dass das Außenministerium in dieser Angelegenheit listig versucht, begangene Fehler – nicht vom Ministerium begangene Fehler, aber von Mitarbeitern des Ministeriums, außerhalb des eigenen Landes – zu verbergen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Worum geht es in dieser Sache? – Es geht um zwei Personen: einmal der öster­reichische Konsul in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Herr – ich glaube – Mag. FH Gerhard Dedic, und einmal Herr Mohammad Ziad Naim Al Kawadri – ich werde die Herren der Einfachheit halber in Zukunft Kawadri und Dedic nennen.

Herr Kawadri ist ein syrischer – sagen wir es einmal so – Hochstapler und Betrüger, der seit Jahren in den Emiraten als Anwalt tätig ist – ich sage „tätig ist“ –, nicht erlaubterweise tätig ist, sondern der sich in betrügerischer Weise als Anwalt ausgibt und dort in offenbar großem und gewerbsmäßigem Ausmaß Mandantenverrat begeht. (Ruf bei der SPÖ:  Thema für die FPÖ!) Das heißt – Kollege, wir kommen gleich dazu –, er besorgt sich Vollmachten, und mit diesen Vollmachten verkauft er dann die österreichischen Staatsbürger.

Das wäre einmal schlimm, aber noch nicht so schlimm, wie es in Wirklichkeit ist, weil dieser Herr Kawadri den österreichischen Staatsbürgern über Empfehlung der österreichischen Botschaft nahegebracht wurde – und damit sind wir beim Thema.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 132

Das Ganze ist uns und auch der Öffentlichkeit zu Ohren gekommen, nachdem im September 2011 in den Medien erstmals darüber berichtet wurde. Ich zitiere etwa eine Meldung im ORF vom 14. September 2011:

„Kawadri ist laut einem Bericht des ‚Kurier‘ eine ‚Schlüsselfigur‘ beim illegalen Handel mit Visa und bei Schleppereidelikten in den Vereinigten () Emiraten. Die Staatsanwaltschaft wisse seit Juli von den Vorwürfen und ermittle seit ‚rund einem Monat‘ gegen Dedic und Kawadri,“ – Dedic ist also der genannte österreichische Konsul in den Emiraten – „sagte Schnell.“ – Schnell ist der Sprecher der Staats­anwaltschaft.

„Der Syrer sei von dem österreichischen Konsul als Anwalt empfohlen worden, berichtete der ‚Kurier‘ unter Berufung auf Betroffene. Tatsächlich handle es sich bei Kawadri um einen Hochstapler, der fälschlicherweise als Jurist in Erscheinung trete. Kawadri nütze die Empfehlungen westlicher Diplomaten, um seine kriminellen Aktivitäten zu decken.“

Und so weiter – ich zitiere nicht alles, was in den Medien gestanden hat.

Wir haben in dieser Angelegenheit dann eine Anfrage an das Außenministerium gerichtet und haben da verschiedene Fragen gestellt. Ich stelle jetzt beispielsweise den Verlauf der ersten Frage dar.

Wir haben zuerst einmal angefragt – ganz normal –:

„Entspricht es auch Ihrer Informationslage, dass sich der oben genannte Herr () Kawadri auch als Anwalt der österreichischen Botschaft ausgegeben hat?“

Antwort: „Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen war bislang nicht feststellbar, ob sich Herr Kawadri Dritten gegenüber tatsächlich als ‚Vertrauensanwalt‘ der Botschaft bezeichnet hat.“

Dazu muss man aber sagen, dass bereits zuvor, am 13. September, der Sprecher des Außenministeriums, Herr Launsky-Tieffenthal, ein „Kurier“-Interview gegeben hat, in dem er gesagt hat:

„Auch der österreichische Arzt Eugen A.,“ – Dr. Eugen A., ich nenne den vollen Namen nicht, aber er ist ja ohnehin bekannt durch das Drama, das er in Dubai erlebt hat –, „der () in Dubai wegen Mordes angeklagt und () festgehalten wird“, ist von Dr. Kawadri kontaktiert worden.

„Der Syrer habe sich als Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Abu Dhabi ausgegeben. Dem Arzt sei rasch bewusst geworden, dass die Angaben Kawadris so nicht stimmen können“, und weiterer Schaden ist vermieden worden.

Das sagte Launsky-Tieffenthal am 13. September 2011.

Die Anfragebeantwortung des Außenministeriums, eingelangt am 8. Jänner (Zwi­schenruf bei der ÖVP) – also immerhin vier Monate später –: „Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen war bislang nicht feststellbar, ob sich () Kawadri Dritten gegenüber tatsächlich als ‚Vertrauensanwalt‘ der Botschaft bezeichnet hat.“ – Na gut.

Wir haben daraufhin eine weitere Anfrage gestellt und haben einiges an Dokumenten vorgelegt, die wir inzwischen bekommen haben, denn aufgrund der Anfrage haben sich einige Opfer des Herrn Kawadri und des Herrn Konsuls Dedic bei uns gemeldet. Diese waren auch in Wien, haben uns ihr Schicksal persönlich geschildert und uns Dokumente übergeben.

Wir haben einige österreichische Staatsbürger genannt, denen die Botschaft den Herrn Kawadri empfohlen hat und die durch betrügerische Machinationen zu schweren


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Schäden gekommen sind, die teilweise heute noch in den Emiraten festsitzen, deren Vermögen beschlagnahmt wurde und so weiter. Wir haben da also genannt: die Frau Silvia M. – ich nenne jetzt niemanden mit Namen – den Herrn Gerhard D., den Herrn Christian K. (Zwischenruf bei der ÖVP) und haben unter anderem ein Dankesschreiben des Herrn Gerhard D. an die Botschaft vorgelegt, in dem er sich für das Einschreiten des Vertrauensanwaltes Kawadri bedankt, der Botschaft also diesbezüglich seine Dankbarkeit erklärt.

Das war am Anfang, nach der ersten Phase der Tätigkeiten des Kawadri, da ist er tatsächlich einmal aus der Polizeihaft kurz herausgekommen. Was aber dann in der Folge geschehen ist, ist, dass Herr D. – genauso wie alle anderen – von Kawadri um sein Vermögen gebracht und betrogen wurde. Das ist aber im ersten Dankesschreiben noch nicht drinnen, deswegen haben wir dieses vorgelegt und gefragt – angesichts all dieser Namen –: Was sagen Sie dazu, wie ist die Antwort des Außenministeriums jetzt?

Da kommt dann die nächste Anfragebeantwortung, und das ist diejenige, die wir jetzt besprechen:

„Der einzige Hinweis, dass sich Herr Kawadri Dritten gegenüber als Vertrauensanwalt der Botschaft ausgegeben haben könnte, stammt von der Beschwerdeführerin.“ – Wer immer das ist. – „Diese hat gegenüber der Botschaft keine Person namhaft gemacht, die diese Aussage bestätigt hätte.“

Das ist interessant: Also auf die Frage wird – das ist ja üblich hier in diesem Haus – überhaupt nicht eingegangen, die Namen werden ignoriert, das Dankesschreiben an die Botschaft wird ignoriert. Es wird behauptet, irgendeine Beschwerdeführerin hätte Angaben gemacht und sie hätte niemand anderen namhaft gemacht. So geht das weiter.

Wir können ja weitere Fragen durchgehen, die wir gestellt haben; da geht es um die Empfehlungsschreiben. Dieser Herr Kawadri hat in den Emiraten mit Empfehlungs­schreiben westlicher Botschaften – auch der österreichischen – agiert, die ihn jeweils als Vertrauensanwalt ausgezeichnet haben.

Wir haben dann gefragt – ich kann den genauen Fragetext vorlesen –:

„Hat die österreichische Vertretungsbehörde in Abu Dhabi“ Herrn „Kawadri ein Empfeh­lungsschreiben ausgestellt? Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?“ – Beim Stellen dieser Anfrage ist uns ein solches Schreiben bereits vorgelegen.

Antwort: „Die Botschaft hat kein Empfehlungsschreiben für Herrn Kawadri ausgestellt. In fünf Fällen wurden sogenannte ‚Letters of No Objection‘ ausgestellt, in denen bestätigt wurde, dass Herr Kawadri für die jeweilige österreichische Partei tätig war.“

(Ruf bei der ÖVP: Um was geht’s jetzt? – Demonstrativer Beifall des Abg. Scheibner.) – Hört einmal zu, dann wisst ihr, worum es geht! (Zwischenruf des Abg. Petzner. – Weitere Zwischenrufe.) – Jetzt wartet einmal, hört einmal kurz zu, dann werdet ihr ein bisschen etwas wissen! (Ruf beim BZÖ: Es kennt sich nämlich keiner mehr aus!) Jetzt hört einmal kurz zu!

Es wurde ein Letter of No Objection ausgestellt. Wie schaut so ein Letter of No Objection aus? – Ein Letter of No Objection ist ein Brief, dass gegen jemanden nichts einzuwenden ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ein solcher Brief schaut so aus, dass die österreichische Botschaft bestätigt, dass der Herr Kawadri als Rechtsberater beauftragt wurde, einzuschreiten und alle notwendigen rechtlichen Schritte für die österreichi­schen Staatsbürger in den Vereinigten Emiraten zu unternehmen. Diese Bestätigung wurde Herrn Kawadri ausgehändigt, um sie gegenüber dritten Personen vorzulegen.


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Solche Schreiben finden sich im Außenministerium, im Justizministerium, in vielen Gerichten der Vereinigten Arabischen Emirate.

Wir könnten die Anfragebeantwortungen jetzt weiter durchgehen – also trotz dieser Dokumente beharrt das Außenministerium darauf: Wir haben nichts gemacht. Wir haben nur einen Letter of No Objection ausgestellt. Wir haben mit Kawadri nichts zu tun.

Unsere Anfrage, ob man wenigstens auf der Homepage klargestellt habe, dass dieser Herr Kawadri nicht Vertrauensanwalt der Botschaft sei (Ruf bei der ÖVP: Herr Hübner!), nicht weiter beauftragt werde, dass er kein Anwalt sei, dass er nicht ermächtigt sei, in den Arabischen Emiraten tätig zu werden, wurde mit dem Hinweis abgetan – ich lese auch da noch einmal die Anfragebeantwortung vor –:

„Nachdem die Botschaft Herrn Kawadri nicht () empfohlen hatte, gab es keine Veranlassung, eine diesbezügliche öffentliche Erklärung abzugeben.“

Und so geht es weiter.

Ich glaube, diese Sache müssen wir wirklich hier vor diesem Forum besprechen, denn: Es kann passieren, dass auf einem Baum ein fauler Apfel wächst; es kann passieren, dass in einer österreichischen Vertretung Fehler unterlaufen; es kann passieren, dass man einem Betrüger aufsitzt; es kann passieren, das man den eigenen Staatsbürgern  jemanden empfiehlt, der kein Anwalt ist (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – aber es kann nicht passieren, dass man ein solches Verhalten bis heute deckt!

Herr Kawadri ist zwar jetzt zurückgerufen worden – mehr als eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorfälle –, aber er ist bis heute in Amt und Würden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) – Ich bin sofort fertig.

Es sind zwar Schritte der Staatsanwaltschaft angekündigt worden, geschehen ist nichts – und da hätten wir gerne eine Antwort der Frau Ministerin. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Aber du meinst jetzt den Konsul !)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.11.53

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter! Hohes Haus! In Vertretung von Außenminister und Vizekanzler Michael Spin­delegger darf ich heute zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen.

Ihre bisherigen schriftlichen Anfragen an den Herrn Vizekanzler beinhalten folgende Punkte, die ich wiederholen darf, damit wir alle hier im Saal den gleichen Wissensstand haben:

Unsere Botschaft in Abu Dhabi habe den syrischen Staatsangehörigen Kawadri auf ihrer Website als Übersetzer gelistet gehabt. Konsul Dedic soll Herrn Kawadri – obwohl kein zugelassener Anwalt – laufend als Vertrauensanwalt empfohlen haben und selbst in Not geratene Auslandsösterreicher nicht ausreichend unterstützt haben. Die Botschaft beziehungsweise das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hätten auf Hinweise durch eine Auslandsösterreicherin nicht reagiert. – So weit der Inhalt Ihrer bisherigen schriftlichen Anfragen.

Dazu ist aus der Sicht des Außenministeriums zusammenfassend Folgendes zu sagen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 135

Die Botschaft beziehungsweise das Ministerium sind nach der Verdichtung der dies­bezüglichen Information den in Rede stehenden Behauptungen selbstverständlich mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen. Diese Erkundigungen waren naturgemäß mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. So wurden die Botschaft sowie Konsul Dedic nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe umgehend zu detaillierten Darstellungen des Sachverhalts aufgefordert. Im Zusammenhang mit diesen Erhebungen erfolgte im November 2011 seitens der inneren Revision des Außenministeriums eine Sonder­inspektion der Botschaft vor Ort.

Zu den vorgebrachten Fragen nun im Einzelnen: Ja, Herr Kawadri war von der Bot­schaft als Übersetzer gelistet gewesen. In dieser Funktion war er allerdings bereits vor Eröffnung der österreichischen Botschaft Abu Dhabi von der örtlichen Außenhan­delsstelle gelistet gewesen. Die aktuelle Website der Botschaft verzeichnet ihn nicht mehr.

Herr Kawadri ist als Rechtsberater tätig und betreibt beruflich ein Konsulentenbüro in Rechts- und Finanzangelegenheiten. Ein Legal Consultant oder ein Legal Advisor ist aber kein Vollanwalt. Als Vollanwälte werden nämlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur emiratische Staatsangehörige zugelassen. Daher kann auch Herr Kawadri bei Gericht grundsätzlich nicht selbst auftreten, sondern bedarf gegebenen­falls der Spezialvollmacht eines zugelassenen Vollanwaltes.

Aufgrund seines Status als Legal Consultant kann Herr Kawadri aber bei Polizeidienst­stellen oder im Vorverfahren tätig werden. Er konnte daher vor allem in Polizeigewahr­sam befindliche Österreicher in den Emiraten im Rahmen von Verfahren polizeilicher Vorerhebungen erfolgreich unterstützen. Dazu war er – wie erwähnt – aufgrund seines Berufes als Legal Consultant befugt beziehungsweise wurde er als solcher von den lokalen Behörden akzeptiert. In Einzelfällen wurden ihm – auf Ersuchen von Parteien – sogenannte No Objection Letters ausgestellt. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass es diesbezüglich auch zu Fälschungen gekommen ist.

Herr Kawadri wurde zu keiner Zeit als Vertrauensanwalt der Botschaft namhaft gemacht. Die Botschaft verfügt über eine eigene Vertrauensanwaltskanzlei mit Sitz in Dubai und einer Zweigstelle in Abu Dhabi, die als solche auch empfohlen wird.

Seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Herrn Kawadri wurden folgende Schritte seitens des Außenministeriums gesetzt:

Die Botschaft wurde angewiesen, bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe jede Zu­sam­menarbeit mit Herrn Kawadri einzustellen. Die Botschaft wurde weiters ange­wiesen, das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate über das Zirkulieren von gefälschten, der österreichischen Botschaft zugeschriebenen Schrift­stücken in Kenntnis zu setzen und geeignet erscheinende weitere Veranlassungen zu treffen.

Konsul Dedic wurde zwischenzeitlich abberufen und hat mittlerweile seinen Dienst in der Zentrale des Ministeriums angetreten. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Wie Ihnen aus den Medien bekannt ist, wurde von dritter Seite Anzeige gegen Konsul Dedic wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB eingebracht. Die von der Staatsanwaltschaft diesbezüglich geführten Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Vorhabensbericht wurde im Wege der Oberstaatsanwaltschaft dem Bundes­ministerium für Justiz übermittelt.

Abschließend ist zu sagen, dass das Bundesministerium für europäische und inter­nationale Angelegenheiten sofort nach Verdichtung der Vorwürfe alle notwendigen


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Schritte gesetzt hat, um die im Raum stehenden Vorwürfe aufzuklären. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit nunmehr für jeden Redner/jede Rednerin 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


15.17.17

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich melde mich in meiner Funktion als Vorsitzender des Außenpolitischen Ausschusses. Ich möchte aufgrund der Antwort, die die Frau Ministerin jetzt gegeben hat, feststellen, dass das ein Beispiel einer korrekten, ausgiebigen und wirklich guten Antwort war. Ich bin der Auffassung, dass man das würdigen sollte.

Ich glaube auch, dass die Aufsichts- und Kontrollpflicht, die das Außenministerium gerade in dieser Causa gehabt hat, anscheinend auch vorbildlich erfüllt wurde und würde meinen – natürlich unter Wahrung des Respekts vor dem Anfragerecht –, dass mir eigentlich nicht ganz verständlich ist, warum die kurze Debatte über diese Anfragebeantwortung heute seitens der FPÖ verlangt wurde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


15.18.00

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beinahe wäre es dem Kollegen Hübner gelungen, ebenfalls listig zu verbergen, worum es geht.

Die Frau Bundesminister hat uns wissend gemacht und hat ausführlich geantwortet. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dass man einfach feststellt, dass solche Vorfälle wahrhaft bedauerlich sind, dass die Botschaft und der auswärtige Dienst wirklich vorbildlich gearbeitet haben und dass man bei dieser Gelegenheit unserem aus­wärtigen Dienst uneingeschränkt dafür danken sollte, dass er vor Ort großartige Arbeit für jene leistet, die in Schwierigkeiten sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


15.19.00

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Also gar so leicht ist das nicht zu nehmen. Es ist auch nicht wirklich lustig, außer man hat einen sehr schrägen Zugang zu Humor.

Ich darf noch einmal festhalten: Die Funktion eines Konsuls ist die Ausübung hoheit­licher Tätigkeit. „Hoheitliche Tätigkeit“ brauche ich hier nicht näher auszuführen, das ist die Vertretung des österreichischen Staates im Ausland für spezifische Tätigkeiten.

Nun ist es ja nicht wirklich etwas Neues, dass es im Zusammenhang mit konsula­rischen Tätigkeiten in bestimmten Ländern gelegentlich zu Skandalen kommt. Es gab einen massiven Visumsskandal, der schon einige Jahre zurückliegt, der aber umfangreichst Gegenstand auch parlamentarischer Tätigkeit war, zum Beispiel in dem Untersuchungssauschuss, dessen Vorsitzender ich in der vorigen Gesetzgebungs-


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periode gewesen bin. Das war auch immer gut so, dass das Parlament diese Kontrolltätigkeit betreffend die Vollziehung ernst genommen hat.

Daher ist es wesentlich zu unterstreichen, dass das bitte keine FPÖ-Erfindung war, lieber Klubobmann Cap, sondern das ist auf eine umfangreiche Recherche zurück­zuführen, die im „Kurier“ wiedergegeben wurde und zuletzt am 24. Juni 2012 – das liegt gar nicht so lange zurück – in Großaufmachung erschienen ist. Diese geht auf Informationen ernst zu nehmender, ehrenwerter Menschen zurück, die im Kern Folgendes aussagen: Es gibt ein Zusammenspiel des Konsuls Dedic mit dem Betrüger, dessen Name hier schon mehrfach genannt worden ist.

Dieses Zusammenspiel hat nach meinen Informationen auch der deutsche Konsul betrieben, aber im Unterschied zur österreichischen Handhabung ist dieser sofort zurückgeholt und eingesperrt worden. – Der unsrige geht noch herum, als ob nichts gewesen wäre, und wird mit sanftem Zupfen am Ohrwaschl darauf hingewiesen, dass man solche Sachen eben nicht machen soll.

Ferner ist es schlichtweg unwahr, dass die österreichische Botschaft oder das Konsulat mit dem Herrn Al Kawadri (Abg. Grosz: Al Krawall!) nie etwas zu tun gehabt hat, sondern es ist wahr und durch Dokumente, die in den Gerichtsakten liegen, erwiesen, dass die österreichische Botschaft, so lautet der Text, den Herrn Al Kawadri – der dort als Doktor bezeichnet wird, aber keiner ist! – als Legal Advisor berufen hat, ihn in dieser Funktion bestätigt und ihn bevollmächtigt hat, in allen Angelegenheiten rechtlicher Affären oder Belange zugunsten österreichischer Staatsbürger einzu­schrei­ten.

Bitte, das ist keine Spezialvollmacht, die ein zugelassener Vollanwalt in Abu Dhabi für einen Einzelfall ausstellt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Derartige Vollmachten sind mehrfach aufliegend, und das hat der Herr Dedic unterschrieben. Also der Betrug ist offenkundig!

Die Verfolgung des Betruges bezeichnen wir als mangelhaft und die aufrichtige und wahrhaftige Erklärung ebenso als nicht ausreichend. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Korun gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.23.20

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal muss ich meinem Erstaunen Ausdruck verleihen, dass Herr Kollege Hübner Begriffe wie Letter of No Objection nicht nur einmal, sondern mehrmals verwendet. Er dürfte den Antrag von seiner Parteikollegin von gestern, den betreffend Schutz und Erhalt der deutschen Sprache, nicht ganz mitgekriegt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Hübner, Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, diesen englisch­sprachigen Begriff ins Deutsche zu übersetzen. – So viel zu Schutz und Erhalt der deutschen Sprache durch die Herren und Damen Freiheitlichen. (Abg. Strache – sich die Hand vor den Mund haltend –: „Gähn! Gähn“! – Abg. Dr. Fichtenbauer: Das ist ein Terminus technicus! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Vielleicht darf ich weitermachen? – Danke aber für die Zwischenrufe.

Zweitens ein Dankeschön an die Frau Bundesministerin für die detaillierten Ausfüh­rungen. Es ist notwendig, dass die Abgeordneten auch hier in der Diskussion informiert werden, dass das Außenministerium – um jetzt die alte und Kurzbezeichnung zu verwenden – den Vorwürfen rasch nachgegangen ist, dass diese ernst genommen werden, dass, wenn eben schwerwiegende Vorwürfe vorliegen und im Raum stehen,


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die betroffenen Personen, wie es im Fall von Herrn Kawadri nach Ihrem Bericht war, diese Tätigkeit nicht mehr ausüben und nicht mehr im Einsatz sind.

Nichtsdestotrotz möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass im Bereich der Vertrauens­anwälte und der Vertrauenspersonen doch einiges im Unklaren liegt, vor allem was die Betroffenen betrifft. Ich selber habe letztes Jahr diesbezüglich eine Anfrage an den Herrn Bundesminister gestellt, bei der herausgekommen ist, dass die Kriterien zur Bestellung der Vertrauensanwälte und der Vertrauenspersonen nicht sehr klar und nicht sehr durchsichtig sind.

Ich zitiere ganz kurz aus der Anfragebeantwortung:

„Die erforderlichen Qualifikationen von Vertrauensanwälten(innen) und Vertrauens­personen sind die Vertrauenswürdigkeit, die fachliche Qualifikation sowie die Fähigkeit zu Überprüfungen und Recherchen, die sprachlichen Fähigkeiten und die Vertrautheit mit lokalen Gegebenheiten.“

Die fachlichen Qualifikationen wurden leider nicht detailliert beschrieben. Interessanter­weise gelten die gleichen Qualifikationen auch für Vertrauenspersonen.

Wenn wir uns vor Augen führen, dass es in den Fällen, wo Auslandsösterreicher und ‑österreicherinnen in Schwierigkeiten geraten, in Probleme geraten und die Unterstüt­zung von dritten Personen brauchen, faktisch eine große Abhängigkeit von diesen Vertrauenspersonen und Vertrauensanwälten gibt, ist es doch schwerwiegend und nicht zu vernachlässigen, dass die Transparenz und dass die Rechtssicherheit umso wichtiger wäre. (Abg. Rädler: Schlusswort!) – Ich bin noch in der Redezeit, glaube ich, Herr Kollege. Danke vielmals für Ihre Erinnerung. Wenn das Lämpchen dann blinkt, können Sie mich noch einmal erinnern. Danke schön.

Was unserer Meinung nach wichtig ist und besser geklärt werden sollte, ist, dass beim Bestellvorgang von Vertrauensanwälten und Vertrauenspersonen und Personen, die wegen ähnlicher Aufgaben im Einsatz sind, mehr Transparenz hergestellt wird, weil es um Interessen von Personen geht, die auf diese Personen im Kontakt mit den öster­reichischen Vertretungsbehörden und auch bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten im Ausland angewiesen sind.

Deshalb hoffen wir und gehen davon aus, dass auch in Zukunft, wenn ähnliche Vor­würfe auftauchen, das Außenministerium mit derselben Genauigkeit und auch mit derselben Geschwindigkeit – oder vielleicht noch schneller, wenn das möglich ist – solchen Vorwürfen nachgeht, damit sie restlos ausgeräumt werden können, damit es nicht zu Abhängigkeiten kommt oder diese gar dazu führen, dass Personen unberech­tigter­weise Kapital aus diesen Abhängigkeiten schlagen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


15.28.12

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn die Anfragebesprechung einen Sinn haben soll, dann, glaube ich, in die Richtung, dass man auch von unserer Seite noch einmal darauf hinweist, dass das Außenministerium und vor allem die Vertretungsbehörden in der Auftrags- oder Aufgabenerfüllung, nämlich vor allem die Anliegen österreichischer Staatsbürger in dem jeweiligen Land bestmöglich zu vertreten, flexibel und klar und auch rasch reagieren müssen, wenn irgendwelche Verdachtsmomente auftauchen, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Das sollte selbstverständlich sein.


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Inwieweit das in diesem Fall passiert ist oder nicht, kann ich ehrlich gesagt auch auf Basis der Darlegungen mancher Vorredner nicht hundertprozentig entscheiden, denn auf den ersten Blick scheint mir auch die Anfragebeantwortung in Ordnung zu sein und kein Anlass zu bestehen, daran zu zweifeln, dass alles Notwendige erfolgt ist.

Trotzdem muss man immer wieder prüfen, und ist es auch durchaus sinnvoll, wenn man etwas hinterfragt. Und es ist natürlich auch kompliziert – das haben wir auch bei der Einleitung von Herrn Abgeordnetem Hübner schon gesehen.

Es sind auch manche Bezeichnungen für den, der die Verhältnisse in dem jeweiligen Land nicht kennt, vielleicht manchmal missverständlich, denn ein Legal Advisor in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was wir unter einem Rechtsanwalt verstehen, weil er eben nicht berechtigt ist, vor Gericht oder vor Ämtern Rechtsvertretung, wie wir sie hier verstehen, durchzuführen. Und man muss natürlich gerade in diesen Ländern auch sehr aufpassen, weil dort eine Fülle von solchen Beratern anbietet, vor allem Botschaften, aber auch internationalen Firmen, irgendwelche Tätigkeiten zu vollziehen und zu machen, die dazu aber überhaupt nicht in der Lage sind, sondern das eben nur für ihre eigenen Zwecke missbrauchen. Vor diesem Hintergrund ist Wachsamkeit notwendig und richtig.

Aber, wie gesagt, in diesem konkreten Fall – es ist auch, glaube ich, nicht beantragt, dass die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis genommen wird –, ist es gut, dass man noch einmal darüber diskutiert, aber ein konkretes Fehlverhalten kann ich jetzt aus der Diskussion und aus der Beantwortung nicht wirklich ableiten. (Beifall beim BZÖ.)

15.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.30.40Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 11117/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 11117/AB.

Diese Anfragebeantwortung ist inzwischen ebenfalls verteilt. Eine Verlesung kann daher entfallen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache wiederum darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner/die Erstrednerin eine Redezeit von 10 Minuten hat. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen 10 Minu­ten nicht überschreiten.

Das Wort erhält zunächst die Anfragestellerin, Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


15.31.33

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ja, wieder haben Sie ein Erbe aus der Ära Grasser zu verwalten. Über 1 Million SteuerzahlerInnen in Wien, über 3 000 Mitarbeiter der Finanz­ämter in Wien werden in Zukunft eine andere Arbeitsstätte beziehungsweise eine andere Amtsstätte besuchen müssen. Die Zusammenführung der Bezirksfinanz­ämter in Wien, die Konzentration auf einen neuen Standort in Wien-Mitte ist Gegen­stand meiner Anfrage gewesen. Sie haben sie zu 80 Prozent beantwortet.

Die Kernfrage haben Sie nicht beantwortet, die Kardinalantwort sozusagen sind Sie mir schuldig geblieben, Frau Ministerin. Die schlichte Frage lautet: Wie viel müssen wir in


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Zukunft in Wien-Mitte an Private – denn die vermieten dort – Miete zahlen? Wie viel, Frau Ministerin? Es ist Ihr Finanzamt-Komplex, muss man sagen – es wird ja im Zuge der Verwaltungsreform hier einiges zusammengeführt –, es sind über 30 000 Quadrat­meter. In den einzelnen Bezirken werden 60 000 Quadratmeter Bundesimmobilien­gesell­schafts-Einmietverhältnisse verlassen, sprich, wir haben 60 000 Quadratmeter an Leerständen.

Es ist für die Neueinmietung in der Ära Grasser ein Verfahren in Gang gesetzt worden, das völlig intransparent war. Der Herr Minister Grasser hat damals auf Anfragen immer geantwortet, es wird ein Wirtschaftlichkeitskonzept erstellt, es gibt eine Studie. Wir haben nie etwas davon gesehen. Und Sie antworten mir einmal bei einer Anfrage – es gab ja 2006 welche, 2008, 2010, 2011, also dieses Problem hat ja schon eine Geschichte, genauso wie der Standort eine Geschichte hat; aber ich möchte die Zeit nicht dahin gehend verwenden –, Sie antworten mir dann 2011, war es, glaube ich: Ich kann Ihnen die Höhe der Miete nicht mitteilen, denn es gibt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Vermieter – das ist eine Immobiliengesellschaft der Bank Austria, BAI – und dem Mieter, sprich dem Finanzministerium, und in diesem Vertrag ist festgehalten, dass die Miethöhe nicht mitgeteilt werden darf.

Entschuldigen Sie, Frau Ministerin, seit wann geht der Bund, seit wann geht gerade ein Finanzministerium einen Mietvertrag ein, wo die Miethöhe nicht mitgeteilt werden darf?! Entschuldigen Sie, das widerspricht doch jeder transparenten Haushaltsführung – und gerade das wäre Ihre Aufgabe! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Petzner.)

Ich meine, es wird ja umso eigenartiger, wenn man sich vor Augen führt, dass mir der ehemalige Finanzminister Grasser zumindest immer geantwortet hat, als es um die Einmietung im Terminal Tower in Linz, die auch Gegenstand des Untersuchungs­ausschusses ist, gegangen ist – da hat er geantwortet, wie hoch die Miete ist, immer­hin –, während Sie nicht einmal das schaffen.

Da gibt es also diesen Vertrag. Und wer unterzeichnete den Vertrag? – Er wurde höchstwahrscheinlich in der Ära Grasser begonnen, die Unterschrift stammt aber vom Ex-Finanzminister Molterer. Auf welche Geschäfte ließ man sich denn damals ein? Was ist denn da zu verbergen? Und denken Sie doch daran, um welches Volumen es sich da handelt: 30 000 Quadratmeter in bester zentraler Lage in Wien. Der Herr Immobilienspezialist Westenthaler wird das ja Daumen mal Pi einschätzen können – pro Quadratmeter sicher 18 €, schätze ich, 15 bis 18 €. Und dann rechnen Sie das um: Das sind im Jahr sicherlich 7 Millionen € – pro Monat ungefähr 500 000 €, das sind hochgerechnet auf ein Jahr ungefähr 7 Millionen €.

Und sind sie es jetzt wirklich, Frau Ministerin, oder nicht? – Das ist der Anlass, warum ich Sie hier im Parlament jetzt einmal zur Rede stelle.

Aber dieser Anlass hat ja noch einen zusätzlichen Hintergrund, denn: Gerade Sie als Finanzministerin müssten ja darauf schauen, dass insgesamt das Bundesvermögen, dass insgesamt das Budget nicht ständig Abflüsse hat in private Taschen. Und jeder, vor allem auch Ihre Mitarbeiter im Finanzamt, Ihre Immobilienexperten sagen immer, es ist ihnen unverständlich – jedem von ihnen ist es genauso unverständlich –, dass man sich als Bund nicht selber Gebäude errichtet und dort einzieht, denn man wird ja sicherlich in den nächsten 30 Jahren Finanzämter brauchen. Warum macht man in diesem Fall nicht das, was man bei Universitäten macht, bei Schulen macht, teilweise bei Gefängnissen macht, nämlich dass sich der Bund Gebäude errichtet und dort einzieht?

Im Untersuchungsausschuss hat uns der im Finanzministerium zuständige Herr ja sein Leid geklagt. Seit Jahren, hat er gesagt, bittet er intern darum, dass die BIG ersucht


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wird, einen Finanzturm zu errichten, damit man sich als Finanzministerium in die eigene Immobilien einmieten kann, sodass nicht ständig die Budgetabflüsse in Richtung Banken oder private Immobilienanbieter laufen.

Wir haben ja dasselbe beim zweiten Bereich meiner Anfrage, der die Bundes­finanz­akademie betrifft: Jetzt im BIG-eigenen Gebäude beheimatet – in Zukunft schon wieder ein Privater, eine Errichtungsgesellschaft am Gelände des neuen Wiener Haupt­bahnhofs. Auch da sind Sie mir einige Antworten zwar nicht schuldig geblieben, aber einige Antworten haben Sie da nicht ganz korrekt abgegeben. Denn interes­santerweise sagen Sie beim Neuen, das sei ja nicht viel teurer als das Alte, aber Sie berechnen beim Neuen nicht, dass beim Alten ja die ganzen Hotelunterkunfts­möglichkeiten oder die Quartiere, sagen wir es so, die Zimmer dabei waren, wogegen man sich jetzt beim Neuen wieder bei Privaten einmieten muss, die zu schulenden Beamtinnen und Beamten wieder privat Zimmer mieten müssen bei umliegenden Institutionen bezie­hungsweise Hotels. Also billiger wird das sicher nicht.

Vor allem – und das ist die generelle Stoßrichtung meiner Anfragebesprechung – diese wahnwitzige Einmietungspolitik des Bundes – auch Gegenstand des Untersuchungs­ausschusses –, dass wir nicht in eigene Gebäude ziehen, nicht eigene Gebäude errichten, auch bei Finanzämtern, sondern uns locker in die fremden einmieten, in die privaten, und dann ständig die Mietabflüsse zu verzeichnen sind.

Ich habe Ihnen vorgerechnet, allein bei den Objekten, die wir im Untersuchungs­aus­schuss untersuchten, waren das locker Mietabflüsse in der Größenordnung von zirka 10 Millionen € pro Jahr. Bei diesem zusätzlichen Gebäude Wien-Mitte – jetzt kann man es ja schon anschauen, jetzt ist es ja schon fast fertig, jetzt wird ja schon fast über­siedelt – sind es halt dann 7 Millionen € pro Jahr: auch weg, in die privaten Taschen. Und es gibt ja Rechnungshofberichte, die das immer wieder kritisieren. Aber es ist gemacht worden! Es ist ja jetzt schon fast vergossene Milch – nur, Sie müssen uns endlich sagen, wie viel vergossene Milch, sprich, wie hoch jetzt wirklich die Miete ist.

Auch etwas anderes ist noch ganz interessant bei Ihrer Antwort auf meine Anfrage. Ich habe ja da aufgrund ganz guter Informationen auch nachstoßen können, was die Ausstattung anlangt. Sie antworten mir: Da mischt sich das Finanzministerium nicht ein. – Ich weiß aus bestinformierten Quellen, nämlich von den Leuten, die dort vor Ort arbeiten werden, dass da Großraumbüros errichtet werden mit Schallschutz­mecha­nismen, mit solchen Zwischen- und Barrierewänden, die dann ein Echo erzeugen. In Innsbruck haben Sie nämlich schon diese modernen Arbeitsplätze – Sie nennen das ja „Bürokonzept 2020“ –, dort haben Sie das schon gemacht. Und die Krankenstände sind hinaufgeschnellt durch Ihre von der Firma Rohde, noch dazu einer deutschen Firma, ausgestatteten Büros.

Ich meine, das ist ja nicht Sinn und Zweck, wenn ich etwas Neues einrichte, etwas Neues arrangiere, dass dann die Beamten alt und krank werden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Alt dürfen sie schon werden!) – Ja, das Alter kann man nicht verhindern, aber das Krankwerden; das Krankwerden ist wirklich das Problem.

Deswegen, Frau Ministerin, bin ich jetzt neugierig auf Ihre Replik, beziehungsweise vielleicht lüften Sie jetzt wirklich das Geheimnis dieses zivilrechtlichen Vertrages und teilen diesem Parlament – das ja in Budgets das beschließt, was Sie da an Miete zahlen – das endlich mit, denn sonst bleibt wirklich der Verdacht im Raum – und dieser Verdacht ist sehr begründet –, dass in der Ära Grasser wieder durch diese Freund­schaftsnetzwerke – Plech, Meischberger et cetera – Arrangements getroffen worden sind, vielleicht mit Provisionen, die der Republik kurzfristig, mittelfristig und langfristig zum Schaden gereichen.


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Ich kann es Ihnen ja noch einmal wiederholen. Ich habe schon im Jahr 2008 eine Anfrage gestellt. In der habe ich darauf hingewiesen, dass es im Ministerium zur Zeit Grassers sehr wohl eine Anordnung der Geheimpflicht gegeben hat zum Wiener Projekt mit BMF. Ich sage Ihnen auch noch einmal die Geschäftszahl: G Zl. 1900150/W7-I/5/02 vom 27. Februar 2002. Da war ein Geheimakt angelegt, der die gesamten Machenschaften von Plech auch mit diesem Finanzamtprojekt Wien umfasste.

Vielleicht lüften Sie wirklich einmal gegenüber dem Parlament das Geheimnis, denn sonst brauchen wir schon wieder einen Untersuchungsausschuss, und das will ich unbedingt vermeiden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Petzner.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer Stellungnahme gelangt Frau Bundes­ministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.

 


15.41.12

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Standort des neuen Finanzzentrums Wien Mitte ist das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungs- und Planungsprozesses. Die Zielsetzung war, geeignete Büroflächen zu schaffen, durch die die Anforderungen an dynamische Arbeitsprozesse und Arbeitswelten in der öffentlichen Verwaltung mit den dazu erfor­der­lichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen optimal verbunden werden können. Gleichzeitig sollte eine Quadratmeterreduktion herbeigeführt werden und den Bür­gerinnen und Bürgern eine Anlaufstelle in Wien geboten werden.

Die Standortentscheidung sowie die Unterfertigung des Mietvertrages erfolgten über Vorschlag der Expertinnen und Experten des BMF unter dem ehemaligen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer im Jahr 2007. Mit der Vertragserrichtung waren keinerlei Provisionszahlungen durch das BMF verbunden.

Es ist oberste Priorität, die Servicequalität für die Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmer in der Bundeshauptstadt nachhaltig zu steigern, die Arbeitsbedingungen besser an die Prozesse und Arbeitsabläufe wie zum Beispiel Gruppen- und Teamarbeit anzupassen, die Verwaltungseffizienz zu steigern, Doppel­gleisig­keiten abzubauen sowie Synergiepotenziale zu nutzen. Damit soll sowohl die Produktivität, Kreativität, Flexibilität als auch die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden. (Abg. Dr. Moser: Die ist schon im Keller!)

Darüber hinaus soll ein BMF-Betriebskindergarten eingerichtet werden, auch das habe ich veranlasst. Es ist im Übrigen schon mein dritter Kindergarten, den ich in meiner Zeit als Regierungsmitglied gebaut habe (Beifall bei ÖVP und SPÖ): als Staatssekretärin einen in der Hinteren Zollamtsstraße, auf die ich jetzt hinunterschauen kann, als Innen­ministerin einen in Salzburg und jetzt als Finanzministerin einen im neuen Finanzturm. Das soll ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein und soll die Motivation der Mitarbeiter steigern. (Abg. Dr. Moser: Es geht nicht um Kinder­gärten, sondern es geht um Mietkosten!)

Frau Abgeordnete Moser, wenn Sie kritisieren, dass alle Mitarbeiter krank werden, dann darf ich Ihnen wohl auch jene Elemente des Gesamtkonzepts erläutern, wodurch die Mitarbeiter eher motiviert werden, dorthin zu gehen. (Abg. Dr. Moser: Die Miete ist das Kernproblem!)

Einen weiteren markanten Baustein des neuen Finanzzentrums stellt das neue Bürokonzept 2020 dar, das speziell an die Erfordernisse der Finanzverwaltung angepasst und entwickelt wurde. Es umfasst insbesondere einen Büroformen-Mix, bestehend aus größeren und kleineren Einheiten, Einzelbüros, Zweier-, Vierer- bis


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maximal Sechserbüros, und die Sechserbüros sind insbesondere für die Außen­dienstmitarbeiter, die sich sehr viel Zeit nicht in diesem Zentrum aufhalten. (Abg. Brosz: Wollen Sie uns nicht noch etwas über die Wandfarbe erzählen?)

Daneben wird großer Wert auf multifunktionale Bereiche mit Kopierinseln gelegt, aber auch Kommunikationszonen, Rückzugsmöglichkeiten und Sozialbereiche inklusive Teeküchen sind im großen Umfang vorgesehen und vorwiegend in den Kernzonen des Gebäudes situiert. (Abg. Brosz: Gibt es Fliesen auch irgendwo?)

Für das neue Bürokonzept konnte bereits im Sommer 2008 mit dem Zentralausschuss die personalvertretungsrechtliche Basis geschaffen werden. Dieses Übereinkommen bildet somit eine wesentliche Rahmenvoraussetzung für die derzeitige Bauumsetzung.

Darüber hinaus, Frau Kollegin Moser, wurde das Bürokonzept erprobt und arbeits­medizinisch sowie arbeitspsychologisch geprüft. (Abg. Markowitz: In Innsbruck? Dort funktioniert es doch nicht!) Seine Tauglichkeit sowie auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit sind somit nachweislich belegt. Auch andere Finanzämter verfügen bereits über diese neuen Strukturen, zum Beispiel der Standort Schwaz. Dort war ich selber anwesend, dort habe ich mir das selber angesehen und ich war überrascht, wie modern und gut dort die Büroinfrastruktur gelöst wurde. Es gibt ein Akustik-Konzept, es gibt ein Farbkonzept, es gibt ein Lärm- und Raumklimakonzept, etwas, was wir uns in anderen Bundesdienststellen wünschen würden.

Tatsache ist, dass es im Bundesdienst immer eine intensive Diskussion gibt, wenn es um Raumfragen geht. Daher gibt es mit der Personalvertretung diese Vereinbarung. Ich bin überzeugt davon, dass, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihren alten Dienststellen, die zudem überwiegend massivst sanierungsbedürftig sind, in dieses neue Bürogebäude kommen, alle Freude damit haben werden. Wir werden die Eröffnung so terminisieren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon ein paar Wochen drinnen gearbeitet haben. Dann werden auch Sie sich davon überzeugen können, dass das Bürokonzept so, wie es architektonisch ausgestaltet ist, insgesamt gelungen ist, sparsam ist, wirtschaftlich ist, so ist, wie der Bund vorzugehen hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Markowitz: Und was ist die Miete? – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beantworten Sie doch die Frage!)

Durch die Standortentscheidung zugunsten des neuen Finanzzentrums kann das BMF gegenüber den Altstandorten die Mietflächen nahezu halbieren sowie den in nächster Zeit anstehenden Investitionsaufwand für die allerdringlichsten Sanierungsmaßnahmen an den Altstandorten in Höhe von mehr als 19 Millionen € vermeiden. Die Umbau­kosten haben nicht diesen Betrag ausgemacht.

Das heißt, in Wirklichkeit ist sehr effizient vorgegangen worden. Dem BMF werden damit für viele Jahre hohe Kosten für Sanierung, Zersplitterung der Standorte und ineffiziente Abläufe erspart bleiben, und die Budgets werden nachhaltig entlastet. (Abg. Dr. Moser: Ja, und was kostet es? – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt hätten wir nur noch gerne gewusst, was es kostet!)

Im neuen Finanzzentrum wird auch das Thema Barrierefreiheit sehr ernst genommen, was an den Altstandorten nicht möglich gewesen wäre. Speziell dort, wo wir auch in höheren Stockwerken ohne Lift tätig waren, konnten beispielsweise Mütter mit Kinder­wagen nicht hinauf in die Info-Centers. Das wird jetzt geändert. Die Barrierefreiheit für das Bürgerservice ist damit gegeben.

Das Finanzzentrum Wien Mitte leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Energie­effizienz durch modernste Gebäudetechnik sowie die zentrale und besonders verkehrsgünstige Lage unmittelbar über dem Bahnhof Wien Mitte und dem Einkaufs­zentrum Wien Mitte. Die Büros sind im kurzen Wege fußläufig und per Lift vom


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Bahnhof schnell erreichbar, der an mehrere S-, U-Bahn-, Straßenbahn- und Auto­buslinien angebunden ist. Durch die ausgezeichnete Anbindung des Standortes in der innerstädtischen Randlage an das öffentliche Verkehrsnetz der Stadt Wien leistet das BMF auch einen wesentlichen ökologischen Beitrag zur Verringerung der Umwelt­belas­tung durch CO2-Ausstoß.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Moser, ich weiß, Sie haben selber Immobilien, Sie vermieten selber, daher: Der Vermieter hat sich mit uns vertraglich darauf geeinigt, dass wir während der Anfangsphase, in der er noch Mieter sucht, unseren Preis, den wir ausverhandelt haben, nicht publizieren dürfen, damit ihm daraus nicht womöglich pro futuro ein Schadenersatzanspruch seitens anderer Mieter und Mieterinnen entsteht.

Wenn das abgeschlossen ist, das heißt, wenn wir eingezogen sind, dann werden wir selbstverständlich dem Hohen Haus den Preis bekannt geben.

Frau Kollegin Moser, Sie werden sagen, das Finanzressort ist im Gesamtprojekt für alle Elemente, die man da betrachten muss, auch den Preis, aber nicht nur den Preis, sehr effizient, wirtschaftlich, korrekt und auch transparent ab dem Zeitpunkt, wenn wir es bekannt geben, vorgegangen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf beim BZÖ: Wen schützen Sie da?)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Frau Bundesministerin gelangt noch einmal zu Wort. – Bitte.

 


15.50.48

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Auf die Frage im Zwischenruf: „Wen schützen Sie da?“

Den österreichischen Steuerzahler im Hinblick auf unser Verhandlungsergebnis! (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gelangen­den Abgeordneten beträgt 5 Minuten.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.51.14

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst: Die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit können wir nicht feststellen, das wird der Rechnungshof tun. Ich freue mich, wenn der dann feststellt, dass das so erfolgt ist. Es ist natürlich besonders wichtig, dass das Finanzministerium und Projekte im Bereich des Finanzministeriums vorbildhaft sind. Dass man zusammenzieht und im schönsten Bezirk von Wien, wahrscheinlich am besten Verkehrsknotenpunkt der Stadt, ein Finanzamt baut, halte ich prinzipiell einmal nicht für einen Fehler.

Dass in den Finanzämtern hoffentlich auch in weiterer Folge weniger Häuptlinge sein werden und mehr Indianer, halte ich prinzipiell auch nicht für schlecht. Ich freue mich auch und gehe, was die Arbeitsplatzgestaltung betrifft, davon aus, dass es vernünftige Gespräche und Vereinbarungen mit der Personalvertretung gibt, damit es zu guten Ergebnissen kommt. Es wird weder Einzelkammern à la „Brasil“ geben noch Groß­raumbüros mit Hunderten Leute, nehme ich an, sondern es muss einfach ein moder­nes Arbeiten möglich sein.


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Ein weiterer Punkt, der in der Anfrage drinnen war, ist dieser Imagefilm. Da kann ich zumindest aus der Beantwortung keine Kritik ableiten, sondern es scheint durchaus Sinn zu haben, diesen Film zu machen.

Eine Kritik muss ich schon auch klar äußern: Das Ministerium kann keinen Vertrag abschließen, mit dem es das Interpellationsrecht von Abgeordneten unterwandert. Das muss dem Beamten in dem Augenblick, in dem er so einen Passus unterschreibt, klar sein, dass der nicht halten kann, weil natürlich das Interpellationsrecht des Abgeord­neten darüber steht. (Beifall bei den Grünen.)

Kosten, egal, von welchem Teil der öffentlichen Hand verursacht – das muss doch für alle, für die gesamte öffentliche Hand gelten, ob das ein Gemeinderat ist oder ein Landtag oder eine Landesregierung –, müssen transparent gegenüber den kontrollie­ren­den Organen der Republik, sprich Nationalrat et cetera, sein.

Mag sein, dass das im Vertrag drinnen steht, aber ganz ehrlich, das muss dem Beamten klar gewesen sein, dass die Republik das nicht einhalten kann, weil es ein höheres Recht gibt, das darüber steht, und das ist das Interpellationsrecht eines Abgeordneten.

Mag sein, dass es dann sogar zu Strafzahlungen kommt. Das machen Sie sich aber dann mit dem Beamten aus, der so einen wahnsinnigen Vertrag aushandelt und unter­schreibt, denn das Interpellationsrecht kann nicht durch irgendeinen Vertrag ausge­hebelt werden. Das muss man schon auch deutlich sagen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


15.54.02

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krainer, da erste Teile offenbar schon im Oktober 2012 übersiedeln können, werden wir wahrscheinlich dann auch in absehbarer Zeit, spätestens bis zum nächsten Jahr die Miete wissen. Das steht uns zu, das ist selbstverständlich, aber ich denke, wenn das Finanzminis­terium einen besseren Preis bekommt und es uns den momentan nicht sagt, bevor nicht alle eingemietet sind, dann können wir das schon akzeptieren. (Abg. Dr. Moser: Warum ist das denn nicht in der Antwort gestanden?)

Frau Kollegin Moser! Sie haben gesagt, die Mitarbeiter werden krank. Ich möchte ganz gern einmal wissen, und vielleicht werde ich das bei der Personalvertretung hier im Haus auch einmal erfragen, wie es hier im Haus steht, in dem die Bedingungen äußerst schlecht sind, in das es hereinregnet. Eine normale Firma würde zugesperrt werden, setzte sie ihre Bediensteten solchen Bedingungen aus. (Abg. Markowitz: Sollen wir jetzt das Parlament zusperren?) Da muss man sich schon die Frage stellen, ob es nicht interessanter ist, wenn Mitarbeiter in neue Räumlichkeiten kommen.

Ich würde einmal Ihre Kritik oder die Bedenken, die Sie haben, in zwei Bereiche teilen. Der eine betraf die Mitarbeiter. Sie haben gesagt, die Mitarbeiter sind krank. Wenn Sie da ein Beispiel angesprochen haben, dann muss man der Sache nachgehen. Es ist aber auch so, und das weiß ich von unseren Personalvertretern, dass es nach wie vor Verhandlungen gibt, weil die Personalvertretung auch Bedenken in alle mögliche Richtungen geäußert hat und die Anliegen der Bediensteten ernst genommen werden müssen. Das ist mir als Arbeitnehmervertreterin sehr, sehr wichtig.

Auf der anderen Seite, und das möchte ich schon auch bedenken, haben sich die Anforderungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Kundinnen und Kunden


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des Finanzamtes total verändert. Früher hat man weiß Gott welche Konvolute an Belegen eingeschickt, wenn man nur einen sogenannten Steuerausgleich – der Fach­begriff heißt Arbeitnehmerveranlagung – eingereicht hat. Jetzt wird das elektronisch gemacht. 54 Prozent aller Arbeitnehmerveranlagungen werden bereits elektronisch eingereicht. Wir brauchen nicht mehr diese Aktenberge.

Sie fragen, warum man nicht selber gebaut hat. Ich hätte lieber von Ihnen gewusst, warum man in diese alten, baufälligen Finanzämter die Bediensteten und die Kun­dinnen und Kunden überhaupt so lange hineingehen hat lassen. (Abg. Dr. Moser: Das ist auch eine berechtigte Frage!)

Ich erinnere nur an die Kritik am Bau des Finanzamts 3/11 in Erdberg seinerzeit. Wer einmal im alten Gebäude in der Schlachthausgasse war, einer richtigen Rattenburg, der weiß, dass es dort fürchterlich war. Ähnliches gilt, wenn Sie heute in die Krie­hubergasse gehen, Finanzamt 4/5/10, oder auch in die Josefstädter Straße, ins Finanzamt 8/16/17. Seinerzeit, als das Finanzamt 2/20 aus der Traisengasse auf den Dr.-Adolf-Schärf-Platz, in den 22. Bezirk, gekommen ist, haben die Leute gesagt: Wahnsinn, wie weit die Leute jetzt gehen und fahren müssen! Dort gibt es aber eine super Verkehrsanbindung. Das wird dann auch bei diesem Zentrum der Fall sein. Ich meine, dass es gut ist, konzentriert eines über der Donau zu haben und eines diesseits.

Die Finanz muss insgesamt ein neues Angebot und ein neues Service bieten. Sie rufen heute an und kommen ins Info-Center. Sie werden nicht mehr tausendmal verbunden. Betriebsprüfungen laufen nicht mehr so ab wie früher. Jeder Betriebsprüfer kommt mit einem Laptop. Er braucht einen Arbeitsplatz, wo er seinen Laptop andocken und auch noch die Dateien im Finanzamt überprüfen kann.

Frau Kollegin Moser, ich verstehe auch Ihre Kritik, gerade weil wir gemeinsam im Untersuchungsausschuss sitzen. Dennoch würde ich nicht hinter jedem Projekt, das sich wirklich als gutes Projekt darstellt, irgendwelche Malversationen vermuten. Es ist für die Finanz ein sehr gutes Projekt, auch was den Betriebskindergarten betrifft, denn nicht nur Barrierefreiheit ist wichtig für ältere, gebrechliche oder behinderte Menschen, sondern es geht auch um Menschen, die ihre Kinder mitnehmen wollen. Der Betriebs­kindergarten ist für die Bediensteten eine total gute Sache.

Lassen wir der Frau Finanzministerin Zeit, was die Bekanntgabe der Miete betrifft. Überlegen wir uns doch bitte, wie wir gemeinsam das Service für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler besser gestalten können und wie wir für die Bediensteten durch unsere Personalvertreter das Beste in den Verhandlungen herausholen können. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


15.58.40

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie diese Materie nur geerbt haben von Ihren Vorgängern Pröll und Molterer. Es freut mich, dass Sie Kindergärten gebaut haben. Das lenkt aber trotzdem ab von der eigentlichen Materie, und ich betrachte das Ganze nur als Nebelgranate, um das eigentliche Problem zu verschleiern, denn das Problem sind die Mietkosten.

Frau Minister, Sie haben erklärt, warum Sie diese Mietkosten nicht bekanntgeben dürfen. Wenn man sich damit aber näher beschäftigt, bekommt man den Eindruck, dass diese Mietkosten ein größeres Geheimnis beziehungsweise besser bewacht sind


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als der Goldschatz in Fort Knox. Man bekommt nicht einmal die kleinste Zahl heraus, was da wirklich dahintersteckt.

Jetzt haben Sie zur Kollegin Dr. Moser gesagt, sie habe ja auch Erfahrungen, was Vermietung und Verpachtung anlangt: Auch ich habe solche, ich habe selber eine Im­mo­bilie und vermiete auch meine Wohnungen, aber für mich ist es eine Selbst­verständlichkeit, dass ich da transparent bin und meinen Mietern sage, was sie zu zahlen haben, und ich behandle alle gleich. Das könnte natürlich jetzt wirklich beinahe schon den Eindruck erwecken, als würde der Vermieter die Absicht haben, andere Mieter abzuzocken. Und ich glaube, es ist nicht die Aufgabe des Staates, privat­wirtschaftliche Abzocker zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus meiner Sicht ist es auch total absurd, denn weder im Mietrecht noch im ABGB, noch in sonstiger Rechtsmaterie vorgesehen ist, dass es da eine Vertraulichkeits­bestimmung gibt. Ich meine, Sie haben das zwar nicht abgeschlossen, Frau Minis­terin – ich habe das von Anfang an gesagt: es ist ein Erbe, das Sie übernommen haben –, aber ich hoffe, dass Sie das in irgendeiner Weise bereinigen können.

Ich habe parallel zur Frau Dr. Moser auch – das werden Sie wissen – 119 Fragen an Sie gerichtet, weil wirklich so viele Einzelheiten da drinstecken, die nicht beantwortet worden sind, die man sehr genau hinterfragen muss. Sie haben noch nicht geant­wortet, das ist jetzt legitim, weil die Frist noch nicht abgelaufen ist, aber ich hoffe doch, dass ich auf meine Fragen dementsprechende Antworten bekomme, die auch brauch­bar sind, und nicht wieder irgendwelche nebulosen Hinweise auf irgendwelche Verträge oder Vertraulichkeitsbestimmungen, denn ich glaube schon, dass das Parlament das Recht hat, zu erfahren, was da dahintersteckt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ja zum Teil paradox: Nicht einmal die Personalvertretung erfährt die Einzelheiten und weiß, wie hoch die zukünftige Miete sein soll. Die ganze Kalkulation ist ein Geheimnis. – Das ist unvorstellbar. Man baut auf Gerüchten auf, da gibt es Aussagen von Personen aus dem unmittelbaren Bereich des Ministeriums und von solchen, die außerhalb stehen, alle möglichen Zahlen werden kolportiert. Es ist kein Wunder, wenn Sie so ein Geheimnis daraus machen, und daher wäre es am besten und am ver­nünftigsten, wenn Sie meine 119 Fragen beantworten, und dann ist diese Angelegen­heit aus meiner Sicht auch vom Tisch. (Beifall bei der FPÖ.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.02.23

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, es ist ja durchaus löblich, für Büroflächen zu sorgen, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich wohlfühlen, wo es einen Betriebskindergarten gibt, dass selbstverständlich in Zeiten wie diesen energieeffizient gebaut wird, und natürlich Barrierefreiheit im Vordergrund steht, nur kann man sich genauso die Frage stellen, warum man denn nicht selber baut als Republik, als BIG und hier einfach langfristig Kosten spart und de facto sich sichere Rahmenbedingungen schafft. Ob ein zentrales Finanzamt tatsächlich so viele Vorteile hat, das sei jetzt einmal dahingestellt. Es gibt natürlich auch zusätzliche Wege für die Kundinnen und Kunden, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch das sollte bedacht werden. Nicht alles, was zentral ist, hat auch Vorteile.

Das andere ist: Was ist denn mit den Leerständen? Was passiert mit den bestehenden Gebäuden in Zeiten wie diesen, wenn wir wissen, dass die Büromieten fallen, fallen, fallen. Insofern gibt es natürlich weiter die Frage: Würde es nicht Sinn machen, sehr


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wohl diese 19 Millionen € für die Renovierung zu investieren? Wir wissen, dass die Reno­vierungen sehr arbeitsintensiv sind. Und genau das ist es auch, was in Zeiten wie diesen gebraucht wird – Arbeitsplätze. Und daraus ergibt sich natürlich auch die entsprechende Wertschöpfung, die Steuern, die man dadurch einnimmt.

Zu Ihrer Beantwortung, Frau Ministerin, und zum Ausweichen auf die Frage, warum denn die Mietkosten nicht bekannt gegeben werden – weil der Bauträger, der Eigen­tümer des Objektes in der Anfangsphase der Vermietung steht –, möchte ich sagen, es ist interessant, das wir das sozusagen nach Jahren in dieser Form hören. Dennoch bleibt nach wie vor die Frage offen: Warum schließt man Verträge ab, bei denen nicht wirklich konkret und transparent Antwort gegeben werden kann auf so zentrale Fragen wie beispielsweise, wie hoch denn künftig die Kosten sein werden? Das ist doch eine ganz zentrale Herausforderung.

Und ich schließe damit, dass eine ganz wichtige Frage offen bleibt, nämlich diese: Warum baut die Republik nicht selbst und mietet sich dann sozusagen ins Eigentum ein und spart sich damit langfristig Kosten – Geld, das jetzt in private Hände fließt und damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entzogen wird? (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

16.05.23 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


16.05.33

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Finanz­ministerin! Hohes Haus! Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verknüpft. Von der Minis­terin, den Vertretern der beiden Regierungsparteien wird uns immer wieder gesagt, ja, jetzt gibt es Budgetdisziplin. Daher eingangs eine Frage: Wer wurde wie bis jetzt daran gehindert, dass man Budgetdisziplin walten lässt? – Mir ist das nicht bekannt, mir ist das ein Rätsel, offensichtlich bedarf es jetzt der Androhung von Sanktionen, damit es zu Budgetdisziplin kommt.

Was das Verhältnis Länder und Gemeinden anlangt, darf ich in besonderer Weise auf die Situation der Gemeinden eingehen. Kurz ein Blick zurück: Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und 2009 hat ab 2010 jedenfalls dazu geführt, dass die Einnahmen massiv zurückgegangen sind – jetzt, wo Sie von Planbarkeit sprechen im Zusammenhang mit Ertragseinteile, sind es Einbrüche in Richtung 12 Prozent –, gleichzeitig die Sozialausgaben um 10 Prozent und mehr gestiegen sind. Für viele Gemeinden war das absolut nicht planbar und daher gab es die schwierige Situation, dass zwei von drei Gemeinden keinen ausgeglichenen, ordentlichen Haushalt geschafft haben. Das war die Situation.

Wenn Sie jetzt von besserer Planbarkeit sprechen, dann ist das grundsätzlich in Ord­nung, grundsätzlich richtig, nützt aber nichts, wenn insgesamt die Gelder nicht kommen. Was man braucht, ist natürlich intelligentes Sparen.

Kollege Schickhofer hat jetzt wieder in der ersten Reihe Platz genommen. Er hat hier von diesem Rednerpult aus gesagt, Kanäle und Wasser, das sind immer ausge-


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glichene Haushalte. – Na, ganz im Gegenteil: Es gibt Bestimmungen, wonach bis zum Doppelten eingehoben und budgetär überall verwendet werden kann, das ist gewis­sermaßen ein Notwehrakt bei einer ganz ... – (Abg. Mag. Schickhofer: Sie müssen eine Rücklage damit bilden!)

Ich sage es Ihnen von der niederösterreichischen Gemeindeordnung her. Sie müssen mir das zeigen, wo das drinnen steht, dass man eine Rücklage bildet. (Abg. Mag. Schickhofer: In den steirischen Gemeinden war es so!) In aller Regel fließt es ins Budget ein und das ist dann mitunter die Notwehrmaßnahme, dass es zu Erhöhungen kommt. Das trifft jeden Bürger: Keine Budgetdisziplin, schlechte Budget­lage, daher kommt es zu Erhöhungen.

Kollege Rossmann hat meiner Ansicht nach schon etwas Bedeutendes gesagt, er hat davor gewarnt, dass jetzt wieder eine Fülle von Aufgaben auf die Gemeinden zukommt, man kann es auch so sagen: Die Bürokratie wird ausgeweitet. Von der ÖVP hat ihm das gleich den Einwand eingebracht, dass man Bürgermeistern und Amtslei­tern das zutrauen muss, und es ist auch so ausgelegt worden, dass der Kollege Rossmann gemeint hätte, diese seien überfordert oder gar unkundig. – Weder das eine noch das andere trifft zu.

Ich kenne genügend Amtskollegen von den beiden großen Parteien, die absolut integer sind, die das auch schaffen. Es stellt sich aber eine ganz andere Frage, nämlich ob es immer sinnvoll ist, sie mit solchen Aufgaben zuzuschütten. Ich wage das zu bezweifeln und meine, man könnte da einen zweigeteilten Weg gehen, nämlich von der Budgetgröße her, und dass man Gemeinden – wir haben da auch Gemeinden mit wenigen hunderten Einwohnern –, die selbstverwaltet sind, das alles aufbürdet, halte ich für Überbürokratien.

Sie sollten doch alles daran setzen, damit die Bürokratie weniger und nicht mehr wird. (Beifall beim BZÖ.)

Was insgesamt die Aussage betrifft, dass da jetzt so viel für die Gemeinden gemacht wird, möchte ich sagen, na ja, sie bleiben nicht von dem Paket verschont, Stichwort: Vorsteuerabzug. In diesem Zusammenhang wird es – und das spüren wir in den Gemeinden natürlich auch – immer schwieriger.

Ich darf da zum Beispiel nur auf eine gewissermaßen geänderte Prüfpraxis der Finanz­ämter verweisen. Wenn man Mietshäuser betreibt, kommt es in Summe zu mehr Arbeit, mehr Bürokratie – und das ist jedenfalls der falsche Weg.

Zum Schluss der ganz große Appell: Budgetdisziplin bedarf keiner Gesetzesänderung, das kann jeder für sich leben – und dazu fordern wir auch auf. (Beifall beim BZÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.10.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Finanzausgleich und innerösterreichischer Fiskalpakt sind zwei Punkte. Ganz verstehe ich es ja nicht. Es war, glaube ich, einer der Vorredner von der ÖVP, Abgeordneter Schultes, der an dieser Stelle in Lobeshymnen ausgebrochen ist. Was da so toll sein soll für den Bund, wenn der Finanzausgleich in etlichen, in den zentralen Stellen jetzt einmal an sich unbefristet läuft, verstehe ich nicht, denn das verschlechtert ja nur noch die ohnehin immer schon relativ schwache Verhandlungsposition des Bun­des, aber das hat man eben offensichtlich bei diesen Verhandlungen in Kauf nehmen müssen. Ich verstehe schon die Problematik dort und die Länder haben da natürlich immer wieder eine starke Position, die sie ja ausreizend beanspruchen.


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Ein ähnliches Problem – das ist zwar so nicht verankert – erkenne ich nach wie vor daran: Als das verhandelt wurde, hat der damalige Vorsitzende der Landeshaupt­leutekonferenz, Franz Voves, noch triumphierend ein Schreiben hochgehalten, in dem quasi in Side Lettern ausgemacht wurde, dass vom Nationalrat ohne Einwilligung der Länder keine Steuerreform gemacht werden darf. – Na, ob das bei unseren neun Lan­deshauptleuten immer so gescheit ist, von jedem einzelnen das Placet zu holen, wenn es darum geht, was hier endlich einmal vielleicht, wenn man sich denn überhaupt einigen würde, durchgehen darf oder nicht?! Ich weiß nicht, ob das so günstig ist für die Verhandlungsposition des Bundes, wie das gelaufen ist, bei aller Schwierigkeit.

Ich komme zu einem ganz anderen Punkt, weil uns, den Grünen im Speziellen und auch den beiden anderen Oppositionsparteien, hier von den Regierungsfraktionen vorgehalten wurde, aber auch von Ihnen persönlich, dass man da eben irgendwie aus Prinzip gegen den Verfassungsrang dieser ganzen Materie ist – das war ja damals die Debatte – oder aus Bestemm, aus Taktik oder aus ich weiß nicht aus was allem: Nein, wir sind wirklich davon überzeugt, dass das so nicht gut funktionieren kann. Das strukturelle Defizit als Hauptindikator für diese Schuldenbremse anzuwenden, ist zwar immer noch gescheiter als das administrative oder Maastricht-Defizit – natürlich, das schon. Insofern ist ja da eine gewisse Schwankung im Konjunkturzyklus zulässig, aber diese ist doch noch relativ knapp bemessen, wie wir fürchten, und natürlich sind dann die Handlungsspielräume des Bundesgesetzgebers et cetera oder auch des haushaltsbeschließenden Organs einfach eingeschränkt.

Aber das wäre ja noch nicht einmal das Schlimmste. Das Schlimmste ist ja für die Praxis, wenn es jetzt so kommt: Was ist denn die Bezugsgröße? Was ist die Berech­nungsmethode des strukturellen Defizits, so gut es gemeint sein kann? – Wir wissen ja, dass das um ein Vielfaches von der Ex-ante- bis zur Ex-post-Betrachtung abweichen kann, und wie das in der Praxis implementiert wird, haben wir immer noch nicht ausreichend erklärt bekommen. Also das ist schon auch ein Argument, warum da eine große Skepsis angezeigt ist.

Frau Bundesministerin, vermutlich sind mehrere Oppositionsparteien bereit, immer noch, sofort mit Zweidrittelmehrheit vorzugehen – das wäre nämlich die Voraussetzung für vieles, für eine vernünftige Budgetpolitik in Österreich, vor allem, wenn es um die Bundesländer geht –, um einen Ausweis der Haushaltsführung zu bekommen, also sozu­sagen wie die Budgetdarstellung überhaupt ausschaut, die verpflichtend, nämlich mit einem Verfassungsgesetz, einheitlich ist. Das ist ja nicht der Fall. Jetzt gibt es ein Commitment, wenn ich das richtig sehe.

Aber das ist ja der größte Schwachpunkt nach wie vor, den wir in diesem Land haben, nämlich dass man bei bestem Wissen und Willen nicht das steirische und das ober­öster­reichische Budget in seinen Ausweisen vergleichen kann. Das ist doch ein Riesenhandicap für jede Steuerungsfähigkeit und die Länder wissen ganz genau, warum sie das torpedieren und nicht wollen. Ursprünglich, als es noch zur Verhandlung stand, ob das auf Verfassungsebene kommt, war das ja drinnen. Aber aus unserer Sicht besteht keine Not, das nicht zu machen. Also Sie hätten hier und jetzt das Angebot, dass wir hier eine Verfassungsmehrheit finden, um endlich diesen Wildwuchs bei den Länderbudgets zurückzudrängen, ein für alle Mal.

Warum sollen denn für die Bundesländer die Segnungen der Haushaltsrechtsreform, wie wir sie auf Bundesebene gehabt haben, nicht gelten, wenn sie schon so toll sind? Sie sind es ja auch. Sie sind ja auch herzeigbar. Aber es ist doch völlig klar, dass da aus politischem Machterhaltungstrieb heraus möglichst wenig Vergleichbarkeit erzeugt werden soll und da könnten wir einfach eine wunderbare Verfassungsnovelle machen und den Ländern das einfach vorschreiben, natürlich auch mit ihnen noch einmal


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verhandeln, aber ich würde mir das einfach nicht mehr gefallen lassen. Das führt zu nichts.

Abschließend: Ich kann mich noch gut daran erinnern – damit man weiß, woher da der Wind weht –, als wir die Bundeshaushaltsrechtsreform beschlossen haben. Damals war vorgesehen, dass wir die Bundesländer in die Verfassung mit hineinnehmen, und die haben sich dann total gewehrt. Na, was sonst, wie immer, wenn es um Reformen geht, um halbwegs gescheite. Und dann wäre es darum gegangen, dass man eine Sollbestimmung in die Verfassung hineinnimmt – eine Sollbestimmung, dieses Haus­halts­recht im Wesentlichen zu übernehmen. Ja, auch dagegen wurde opponiert. Das muss man sich einmal vorstellen: Die Bundesländer haben dagegen opponiert, dass wir hier Sollbestimmungen in die Bundesverfassung aufnehmen, weil dann könnten sie, die Bundesländer, vielleicht auch noch gefragt werden, warum sie denn das nicht machen.

Die Bundesländer wollen sich nicht einmal mehr erklären, und insofern wäre es strategisch umso interessanter, da einmal anständig Stärke zu demonstrieren und das wieder in die Verhandlungen zu bringen.

Unser Angebot steht – und dann können wir das endlich einmal hoffentlich auch auf die Länder transferieren, was hier im Bund tatsächlich ein beachtlicher Fortschritt war. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.16

16.16.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betref­fend Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1885 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zwischen dem Bund, den Länder und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitäts­pakt 2012 in 1792 der Beilagen gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.18.14 15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1788 d.B.): Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank (1887 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 152

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


16.18.44

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Transparenzdatenbank begleitet uns nunmehr schon einige Jahre, seit 2009, und dieses Jahr steht offensichtlich unter dem Titel Trans­parenz, Transparenzbestimmungen, Transparenzdatenbank et cetera. Ziel dieser Datenbank ist es, das österreichische Fördersystem durchschaubar zu machen und somit auch bessere Lenkungseffekte zu erzielen, was die Effizienz der Förderungen betrifft.

Allein: So, wie es jetzt aufgestellt ist, ist es noch ein bisschen holprige Geschichte, wobei wir ihr an und für sich sehr positiv gegenüberstehen, aber da jetzt erst einmal der Bund und die Länder ihre Leistungen, und zwar nur die Leistungen, in diese Datenbank eintragen und erst in einem zweiten Schritt, zuerst vom Bund und vielleicht dann irgendwann einmal von den Ländern – das ist ja noch nicht so sicher –, die personifizierten Daten hinzukommen und die Gemeinden momentan noch völlig unberührt bleiben, sehen wir das Ganze als den ersten Schritt, sicherlich einen in die richtige Richtung, aber eben noch als kein komplettes Stück an sich, das wir gerne hätten.

Wenn man weiß, dass es in Österreich so um die 44 000 Förderungen gibt – nach meinen Informationen; gelesen habe ich auch schon, dass es um die 50 000 sein sollen –, die alle in verschiedene Richtungen gehe, und wenn man die Rechnungs­hofberichte zum Thema „Förderungen“ kennt – gerade erst vor Kurzem erschienen: die Familienförderungen im Vergleich Bund und drei Bundesländer, mit über 100, und wenn man da die weiteren Bundesländer dazurechnet und auch noch die Gemeinden, dann sind wir wahrscheinlich eh schon bei 5 000 oder 6 000 –, dann weiß man, dass so ein System nicht effizient arbeiteten kann und wahrscheinlich auch in seiner Zielgerichtetheit nicht das bringt, was es bringen soll, und wo man auch nicht weiß, wo es ankommt.

Wie gesagt, ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber weil es kein vernünftiges System ist, weil die Gemeinden fehlen, werden wir heute dem nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.

 


16.21.04

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wie mein Vorredner richtig sagt, ist das ein Schritt in die richtige Richtung – und deshalb verstehe ich nicht, warum Sie dem nicht zustimmen. Es ist höchst notwendig, dass wir mehr Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und die Vermeidung von Doppel­gleisigkeiten vorantreiben. Die unglaubliche Summe von 74 Milliarden € wird in Öster­reich an direkten Förderungen, Sozialleistungen sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen ausbezahlt. Das sind 26 Prozent unseres BIP. Und das Ganze wird verteilt ohne groben Überblick. Es gibt 2 600 Förderprogramme auf Bundes- und über 3 000 solcher auf Landesebene.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 153

Es ist eigentlich schon interessant, dass es bei einer Sozialquote von 31 Prozent immer noch Armut in diesem Lande gibt. Wir sind in der EU eines der Länder mit der höchsten Sozialquote, und es gibt trotzdem noch Armut. Ich glaube, das zeigt am besten, dass die Systeme nicht treffsicher sind und dass hier dringender Handlungs­bedarf besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Warum es so schwierig ist, Licht ins Dunkel zu bringen? Warum wehren sich immer noch viele gegen die Offenlegung in allen Bereichen? Diejenigen müssen sich doch auch den Vorwurf gefallen lassen, dass sie Armut einfrieren und Günstlinge unter­stützen!

Da besteht Handlungsbedarf, was die Treffsicherheit und die Genauigkeit betrifft, und zwar eine akute.

Auch wenn wir mit diesem Vorschlag, mit dem Transferkonto, das höchst notwendig ist, heute noch nicht dort sind, wo Sepp Pröll vor langer Zeit sein wollte, so glaube ich dennoch, dass wir mit dieser Bund-Länder-Vereinbarung auf dem richtigen Weg sind. Der Bund muss bis zum Herbst seine Hausarbeiten machen, im Frühjahr das alles veröffentlichen, die Länder bis Mitte 2013 ihre Subventionen aus der Mindestsicherung, Forschung und Entwicklung, Familie, Sport, Freizeit und Tourismus auflisten, und dann sollten die Kommunen folgen.

Diese Transparenzdatenbank ist auch ein modernes E-Government-Service, und es ist eigentlich schon verwunderlich, warum das alles so lange dauert, warum man so viel Überzeugungskraft dabei braucht.

Sie, Frau Bundesminister, haben sich in Ihrer bewährten Form – und ich bedanke mich dafür – dafür eingesetzt. Herzlichen Dank! Ich glaube, wir müssen auf diesem Weg weiterarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


16.23.28

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte der Transparenzdatenbank ist tat­säch­lich schon eine lange. Deren Umsetzung mit den Ländern in einer Artikel-15a-Verein­barung soll hier jetzt beschlossen werden.

Kollege Steindl von der ÖVP schreibt in einer Aussendung im Mai dazu, dass die Umsetzung der Transparenzdatenbank bedeuten würde, dass der Umgang mit hart verdienten Steuergeldern effizienter gestaltet werden würde.

Gleichzeitig, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden in dieses Leistungsda­ten­system die personenbezogenen Daten von Mindestsicherungsbeziehern und -bezieherinnen und von Familien mit Familienleistungen einfließen.

Wenn dann in dieser Transparenzdatenbank eine fünfköpfige Familie aufscheint, die Förderungen des Landes bekommt, wie zum Beispiel die Wohnbauhilfe, und eine Familienbeihilfe vom Bund und zum Beispiel eine Schulstarthilfe von der Gemeinde, dann hat das zur Folge, dass vonseiten des Bundes hergegangen und gesagt wird: Diese fünfköpfig Familie, zu Hause zum Beispiel in Niederösterreich, bekommt vom Land und von der Gemeinde Direktförderungen. Kürzen wir doch einfach die Fa­milienbeihilfe vonseiten des Bundes!

Ein solches System hatten wir schon einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren, und es ist davor zu warnen, diese soziale Nabelschau zu beschließen und auch tatsächlich umzusetzen, weil das dann bedeuten würde, dass Familien, die wirklich von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 154

Armut betroffen und von sozialen Transferleistungen abhängig sind, diese dann mög­licherweise nicht mehr bekommen. Deshalb ist diese Transparenzdatenbank ganz vehement zu verhindern und auch abzulehnen. (Beifall bei den Grünen.)

Die ureigenste Aufgabe einer Regierung sollte eigentlich sein, Armut zu bekämpfen. Eine Viertelmillion Kinder und Jugendliche in Österreich ist armutsgefährdet. Eine halbe Million Menschen gilt in Österreich als manifest arm. Und die Debatte darüber, dass jetzt ein System beschlossen und umgesetzt werden soll, das aufzeigt, welche Fördersysteme es überhaupt gibt, ist eindeutig der falsche Weg. Alleinerziehende Männer und Frauen, Familien mit drei und mehr Kindern, Pensionisten, Pensionis­tinnen: All das sind armutsgefährdete Personen!

Es kann meiner Ansicht nach wirklich nicht sein, dass so viel Energie dafür investiert wird, dass ein System eingerichtet wird, wo so vieles hineingebuttert wird, wo viele Daten von Bund, Ländern und Gemeinden hineinfließen, während gleichzeitig der Ausbau von Kinderbetreuungstagesstätten hintangehalten wird, gleichzeitig Armuts­bekämpfung nicht betrieben wird und gleichzeitig möglicherweise auch Familien­beihilfen gekürzt werden. (Zwischenruf der Abg. Fürntrath-Moretti.)

Interne Transparenz zur Förderung: An sich ja, natürlich!, aber dann sollten Sie, Frau Ministerin, auch damit anfangen, das Fördersystem in diese Transparenzdatenbank hineinzupacken, und nicht damit beginnen, die Mindestsicherungs-Bezieherinnen und -Bezieher in diese Datenbank aufzunehmen und da die Familienleistungen sozusagen breitzutreten.

Frau Kollegin Silhavy, die nach mir sprechen wird, wird wahrscheinlich sagen: Es gibt auch eine positive Seite, schauen wir, welche Förderungen es dann auch wirklich braucht!

Ich glaube, dass die sozialdemokratische Fraktion einen großen Fehler begeht, wenn sie da mitstimmt. Es wird im Endeffekt nichts bringen in unserem Bemühen, Armuts­gefährdung präventiv zu bekämpfen. Ganz im Gegenteil: Es bedarf dafür klarer politi­scher Maßnahmen. (Beifall bei den Grünen.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich finde, dass Sie alle Stellung­nahmen abwarten sollten! – Abg. Markowitz – auf Abg. Ing. Westenthaler zeigend –: Er hat noch nicht geredet!)

 


16.27.29

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! 47 000 verschiedene Programme bei den Kommunen, 3 100 verschie­dene Transferansätze bei den Ländern und 2 300 verschiedene Förderungen beim Bund – niemand von Ihnen – niemand! – kennt jede einzelne! Und niemand hier im Saal könnte einem interessierten Bürger darüber Auskunft geben, welche Transfer­leistungen und Förderungen ihm im konkreten Fall zustehen. Das ist nicht zeitgemäß! Wir brauchen endlich mehr Transparenz in diesem Bereich. Und ich bin sehr froh darüber, dass es uns mit den Ländern gelungen ist, da zu einer Einigung zu kommen, dass wir im ersten Schritt diese Transparenzdatenbank aufbauen.

Das heißt, dass wir eine Datenbank bekommen, wo alle Transferleistungen, alle Förderungen abrufbar sind (Abg. Ing. Westenthaler: Für wen?), wo sich die Bürge­rinnen und Bürger darüber informieren können, was es denn gibt. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Für sich selber!) Und wir wollen dann weiter dieses Transparenzportal ausbauen auch in Hinblick auf die Nutzbarkeit für die entscheidenden Stellen. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 155

In dieser Vereinbarung bekennen sich Bund und Länder dazu, ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten. Zur Erreichung dieses Zieles soll als erster Schritt hin zu einer gebietskörperschaftsübergreifenden Transparenzdatenbank eine gebietskörperschaftsübergreifende Leistungsangebotsdatenbank eingerichtet werden. Wir brauchen einmal einen Überblick darüber, was es denn alles gibt! In der Leistungsangebotsdatenbank sollen alle Leistungen aus den öffentlichen Mitteln, die angeboten werden, erfasst werden.

Im Sinne dieser Vereinbarung zählen Förderungen und Transferzahlungen. Diese Daten sollen von den durch die von der jeweiligen Partei der Vereinbarung nominierten leistungsdefinierenden Stellen elektronisch  (Abg. Hörl spricht mit Abg. Mag. Ikrath.) – Herr Kollege Hörl, hören Sie mir auch zu? (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Die eigene Partei hört nicht zu! – Abg. Markowitz: Unglaublich!)

Die Leistungsangebotsdatenbank soll in der Verantwortung des Bundes vom Bundesrechnungszentrum betrieben werden. Es werden die Leistungsangebote einheitlich kategorisiert, und zusätzlich soll jede Partei der Vereinbarung eine eigene Kategorisierung nach ihrem Bedarf anhängen können, damit im Anschluss daran die Auswertungen speziell pro Kommune, pro Land gesondert möglich sein werden.

Über das Transparenzportal sollen Bürgerinnen und Bürger einfach und übersichtlich die Gesamtheit des Leistungsangebotes abfragen können. Diese Information soll allgemein zugänglich und kostenfrei sein.

In einem Transparenzdatenbankbeirat sollen alle Länder, der Städte- und der Gemeindebund sowie verschiedene Einrichtungen des Bundes vertreten sein. Seine Aufgabe ist vor allem die Koordinierung der Parteien, die die Daten anliefern, und die Mitwirkung bei der Evaluierung sowie die Prüfung der nächsten Schritte hin zu einer gebietskörperschaftsübergreifenden Transparenzdatenbank.

Im Jänner/Februar 2014 soll dann eine gemeinsame Evaluierung stattfinden. Es ist daher falsch – absolut falsch! – und hat überhaupt nichts mit dem heutigen Beschluss zu tun, wenn Sie in diesem Zusammenhang von einem „Sozial-Striptease“ reden.

Das hier heute ist ein Service an den Bürgerinnen und Bürgern. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das ist eine Selbstverständlichkeit!) Und all jene, die das nicht unterstützen, wollen weiterhin die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren lassen (Abg. Grosz: Kollege Hörl würde gerne klatschen!), wollen sie als Bittsteller, dass sie kommen müssen, damit man ihnen sagt, was ihnen überhaupt zusteht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Hörl –: Jetzt darfst du klatschen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren diese Transparenzdatenbank schon länger und gehen Schritt für Schritt voran. Ich möchte hier schon erwähnen: Es gibt Bundesländer, die ausgesprochen vorbildlich sind, und es gibt Bundesländer, die etwas sperrig sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Welche?) Ich zähle jetzt die sperrigen nicht auf (Abg. Ing. Westenthaler: Das sage ich Ihnen dann!), aber ich erwähne jenes Bundesland, das ich für das vorbildlichste halte, nämlich Salzburg – ist kein ÖVP-geführtes Bundesland! (Beifall der Abgeordneten Hörl und Mag. Ikrath.)

Salzburg hat bereits eine Transparenzdatenbank im Internet, wo man das gesamte Leistungsangebot des Landes abrufen kann, und die Salzburger haben sich auch getraut, zu sagen: Was wir ausgeben, soll sichtbar sein! Und wer es sich abholt, soll auch sichtbar sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn also ein Bundesland, nämlich Salzburg, so etwas machen kann – vorbildlichst! –, dann bin ich überzeugt und hoffe, dass dieses Bürgerservice auch in den anderen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 156

Bundesländern bald zur Verfügung steht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Nur weil es eine Irritation gegeben hat, zur Aufklärung: Die Frau Bundesministerin und ich haben kurz miteinander gesprochen, denn es gibt ja immer wieder eine Irritation, wenn dann, wenn es nur eine Redner-/Rederinnenrunde gibt, erst zum Schluss die Ministerin/der Minister spricht. Darüber hat es immer wieder Aufregung gegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Nie in einem Radl!) Deswegen hat die Ministerin gemeint – und es ist ohnedies ihre Entscheidung, wann sie sich zu Wort meldet –, sich in der Mitte der Debatte zu Wort zu melden, und ich habe das auch unterstützt.

Wenn der Wunsch existiert, dass es eher am Ende einer Debatte eine Wortmeldung von einem Regierungsmitglied geben soll, wenn es nur eine Rednerrunde gibt, dann ist das, glaube ich, auch kein Problem.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


16.34.26

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Das soll ja nicht das Thema sein. Es geht um den Inhalt und nicht um die Reihenfolge, und ich denke, falls die Bundesministerin noch Fragen zu beantworten hat, wird sie sich noch einmal zu Wort melden. Also wir brauchen nicht für künstliche Aufregung zu sorgen. (Abg. Markowitz: Es gibt keine Aufregung!)

Frau Bundesministerin, der Artikel-15a-Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern bezieht sich ja eigentlich erst auf den Einstieg in die Transparenzdatenbank. Sie haben es selber angesprochen: In der ersten Phase wird es eine Leistungsangebots­daten­bank und noch keine Transparenzdatenbank sein, weil ja in der ersten Phase vor allem die Länder nicht verpflichtet sind, personenbezogene Daten darzustellen. Dazu kommt noch, dass die Gemeinden derzeit überhaupt noch nicht erfasst sind.

Was mir wichtig erscheint, Frau Kollegin Windbüchler-Souschill, ist, dass wir nicht mehr von einer Transferdatenbank reden – von dieser Diskussion ist eigentlich alles ausgegangen –, sondern wir reden jetzt von einer Transparenzdatenbank, und ich halte das für einen wesentlichen Unterschied, denn die Leistungen für Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, für Pensionistinnen und Pensionisten, für Arbeitslose, also für all jene, die von einem unselbstständigen Erwerb abhängig sind, sind ohnedies in der Norm transparent.

Was wirklich nicht transparent ist, sind die Leistungen, die wir gebietskörperschafts­übergreifend haben, und vor allem jene, die wir im Bereich der Wirtschaft und der Agrarförderungen haben, denn da gibt es sehr viele spezifische Leistungen. Das halte ich auch für einen Schwachpunkt, den wir jetzt haben, weil die Realisierung einer echten Transparenzdatenbank, wo genau diese Leistungen im Wirtschafts- und Agrar­bereich, die ich angesprochen habe (Zwischenruf des Abg. Hornek), erfasst sind, mit diesem Vertrag noch nicht gesichert ist. Das hängt von einer positiven Evaluierung im Jahre 2014 ab. Also das ist damit nicht sichergestellt, und das halte ich, wie gesagt, für einen echten Schwachpunkt.

Apropos Transparenzdatenbank: Wir haben in der Landwirtschaft ja die EU-Förde­rungen in der Transparenzdatenbank. Und da möchte ich schon darauf zu sprechen kommen, weil Sie gesagt haben, das soll ein jeder sehen, Frau Ministerin: Es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Förderungen an den einzelnen Landwirt nicht sichtbar gemacht werden dürfen, sondern nur die an die Agrarunternehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 157

Ich denke, dass es ein ganz wesentlicher Aspekt ist, dass wir den datenschutz­recht­lichen Bedenken wirklich auf Punkt und Beistrich Rechnung tragen. Ich halte es auch für ganz wichtig, dass ein Vertreter des Datenschutzrates in dieser Transparenzdaten­bank drinnen sitzt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Hornek.)

Die Rechtsvorschriften für die Durchführung werden ja überhaupt erst erlassen wer­den. Es liegt das Transparenzdatenbankgesetz bereits seit Mai dieses Jahres diesem Haus zur Begutachtung vor – das möchte ich betonen –, und die Qualität, die letzten Endes hinter dieser Vereinbarung steckt, wird damit zusammenhängen, wie die Qualität dieses Gesetzes ist, denn Transparenz kann nicht nur bei der Bevölkerungs­gruppe der unselbstständig Erwerbstätigen beginnen, sondern sie muss durchaus auch die Bereiche Wirtschaft und Landwirtschaft erfassen. Erst dann kann man wirklich von einem volkswirtschaftlichen Effekt, von dem Sie vorhin gesprochen haben, reden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Wes­ten­thaler. – Bitte.

 


16.37.40

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Bei aller Wert­schätzung, aber eigentlich ist es schon Usus dieses Hauses, dass sich der Minister/die Ministerin von jeder Partei einmal die Meinung anhört und dann erst dazu Stellung nimmt beziehungsweise die Möglichkeit hat, die einzelnen Meinungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen. Wenn das jetzt nicht mehr so ist, soll es so sein, dann ist es geändert. Auch dann, wenn es nur ein Radl gibt, war das bisher so. Dann kann man sich ja trotzdem noch einmal zu Wort melden, wenn man etwas zu sagen hat.

Die Transparenzdatenbank ist ja ursprünglich ein Prestigemodell des Amtsvorgängers der Frau Ministerin, des Herrn Josef Pröll, der schon im Jahre 2009 groß angekündigt hat, was da jetzt alles kommen wird, und gesagt hat, alles werde jetzt so transparent werden. Übrig geblieben ist davon fast nichts, nämlich eine Selbstverständlichkeit, die uns jetzt die Frau Ministerin mit vielen Worten als großen Wurf kundgetan hat, nämlich, dass öffentliche Ämter, in diesem Fall die Länder, bekanntgeben, was sie für Leistun­gen haben.

Also da ist noch nicht viel dabei, Frau Ministerin, was Sie hier als so toll verkaufen. Und dass die Länder da gar nicht mitziehen, obwohl sie eine Artikel-15a-Vereinbarung getroffen haben, steht auch schon fest. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal, ich habe es im Ausschuss schon zur Kenntnis gebracht. Da gibt es nämlich ein mehr oder weniger bedeutendes Bundesland, aus meiner Sicht ziemlich bedeutend, nämlich das Bundesland Wien, und dort gibt es die Finanzstadträtin Brauner, und die ist erst vor ein bisschen mehr als einem Monat zur Transparenzdatenbank interviewt worden – ich wiederhole: die zuständige Wiener Finanzstadträtin von der SPÖ –, und zwar steht dieses Interview in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 25. Mai 2012. Da sagt sie:

„Das, was ich von der Transparenzdatenbank gehört habe, macht mich skeptisch.“

Da kann ich nur sagen: Interessant!

Dann wird sie gefragt: „Sind Sie dagegen?“

Und Frau Brauner sagt schlicht und ergreifend:

„Der aktuelle Vorschlag“ –

den Sie, Frau Ministerin, jetzt hier abgefeiert haben –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 158

„ist ungeeignet. Er ist entsetzlich kompliziert und bedeutet einen wahnsinnigen büro­kratischen Aufwand.“

Wiener Abgeordneten zuhören, das ist Ihre Finanzstadträtin!

Und weiters sagt Brauner: „Das Einzige, was es bringt, sind Dienstposten. In Wien bräuchten wir achtzig Leute“ –

ich betone: 80 Leute! –,

„um diese Datenbank zu betreuen.“

Gratuliere! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.)

Mehr Posten, mehr Kosten – das ist das, was Sie hier heute abfeiern!

Das ist nicht die Ursprungsidee einer Transparenzdatenbank, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ.)

Die ursprüngliche Idee ist eine ganz andere, dass nämlich jeder sehen kann, nicht nur, welche Leistungen es gibt, sondern auch, welche Leistungen ausbezahlt werden, und zwar an wen. Es kann nämlich in Wirklichkeit nur derjenige hineinschauen, der für sich selbst einen Download macht, ansonsten kann er nur allgemeine Informationen bekom­men.

Frau Ministerin Fekter, wenn das alles ist, was Sie uns hier heute mitteilen, dann ist das relativ wenig. Es ist derselbe Gesetzespfusch, den wir 2010 hier beschlossen haben, und es hat nichts mit der Forderung des BZÖ nach einem wirklich guten transparenten Bürgerkonto zu tun, das ist unsere Idee, wo wir alle Leistungen von Land, Bund und Gemeinde zusammenfassen und transparent machen, und zwar für jedermann. Das ist das, was wir verlangen, das ist das, was interessant wäre, was richtig wäre, was nicht aufwendig wäre und was in Zeiten der elektronischen Datenver­arbeitung eine Selbstverständlichkeit wäre.

Da braucht es nicht große Worte für Dinge, die eigentlich nicht so sind, wie Sie sie anfangs angekündigt haben. (Beifall beim BZÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte. (Ruf bei den Grünen: Na, na!)

 


16.41.12

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (ohne Klubzugehörigkeit): Vielen Dank, liebe Grüne, für den Antrittsapplaus. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Minister! Ich habe diese Diskussion jetzt intensiv verfolgt und mich deswegen zu Wort gemeldet, weil aus meiner Sicht da einiges verlorengeht, was wirklich ganz, ganz wichtig ist zu erklären.

Frau Minister, was Sie hier vorgelegt haben, ist aus meiner Sicht unter einen Begriff einzuordnen, und zwar mutlos. Sie legen uns hier nämlich etwas vor und wollen uns etwas weismachen, von dem Sie selbst wissen, dass es nicht so ist, und woran Sie selbst nicht glauben. Sie wollen uns heute wirklich erzählen und erklären, dass diese Transparenzdatenbank dazu da wäre, den Bürger darüber aufzuklären, was es denn nicht alles an Transferleistungen und Zuwendungen des Staates gibt. Sie wollen es uns als Bürgerservice verkaufen – und so ist es ja auch ursprünglich angelegt gewesen, dass nur der Bürger selbst hineinschauen kann, was er denn tatsächlich bekommt.

Und da frage ich mich: Was nützt es einem Bürger, wenn er erfährt, was er bekommt? Der weiß das! Jeder Bürger weiß, was er bekommt. Er braucht nur seinen Konto­aus-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 159

zug anzuschauen, dann sieht er, was er für Transferleistungen bekommt, von Bund, Ländern, Gemeinden und von wem auch immer. Das macht keinen Sinn.

Das heißt, wenn wir Transparenz bei den Transferleistungen, bei den Sozialleistungen wollen, dann müssen Sie auch den zweiten Schritt denken. Und das haben Sie schon gemacht, Sie wissen nur, dass Sie da bei der SPÖ nicht durchkommen. Sie wissen, dass Sie nicht nur A, sondern auch B sagen müssen, um die Transparenz zu bekommen, aus der man dann auch Schlüsse ziehen kann. Aber Sie wissen, dass die SPÖ da niemals mitmachen wird. Und das ist der Grund dafür, warum Sie dann hier herkommen und uns versuchen zu erklären, dass Sie ja nur eine Transparenz als Bürgerservice wollen.

Nein! Was Sie als Finanzministerin wollen – und das ist auch klar –, ist nichts anderes, als all jene Sozialleistungen und Transferleistungen herauszufiltern, die der Betref­fende nicht braucht. Um das geht es ja letztlich. Es geht darum, in unserem System herauszufinden, wo wir mit der Gießkanne unterwegs sind und wo die Sozialleistungen treffsicher sind. Und da fehlt Ihnen der Mut. Es fehlt Ihnen der Mut, das so anzu­sprechen.

Na selbstverständlich bedeutet Transparenz, dass einigen etwas weggenommen wird. Selbstverständlich! Liebe Grüne, ich habe das vorhin von Frau Windbüchler-Souschill gehört, wie sie gesagt hat, dass das alles ein Wahnsinn ist und dass man, wenn man auch sieht, dass in manchen Bereichen unter Umständen Fehlleistungen passieren, ja niemandem etwas wegnehmen darf. Um Gottes willen! Wo sind wir denn? Wo sind wir?

Sozialleistungen müssen treffsicher sein! Und wenn sogar die Ministerin sagt, sie hat keine Ahnung, wo das Geld hinfließt, und sie will jetzt endlich einmal wissen, wo es hinfließt, dass wir schauen können, ob es dort auch wirklich gebraucht wird, dann heißt es sofort: Um Gottes willen, das können wir nicht machen, weil da sind ja ganz viele Menschen betroffen.

Also, wie gesagt, Frau Minister, ich würde mir da an Ihrer Stelle wirklich mehr Ehrlich­keit erlauben. Ich darf Ihnen einen Vergleich bringen: Das ist genauso, wie wenn Sie zum Arzt gehen, weil Sie ziemliche Beschwerden haben, dem Arzt aber von vornherein sagen: Behandlung gibt es keine! Ich komme zwar zu Ihnen, weil ich wissen will, was mir fehlt, aber behandelt werde ich auf keinen Fall! Und genauso kommen Sie hier her, indem Sie sagen: Wir wollen Transparenz, aber Schlüsse daraus werden nicht gezo­gen. Und das geht so nicht. Das heißt, Sie müssen hier mutig sein, Sie müssen sagen: Liebe SPÖ, es geht leider nicht anders. Wir haben ein Problem mit dem Budget. Wir haben im internationalen Kontext einiges an Geld aufzubringen. Wir müssen die Hausaufgaben machen. Und dazu gehört eben auch, dass wir dementsprechende Treffsicherheit an den Tag legen.

Wenn wir uns diese Ehrlichkeit nicht eingestehen und wenn wir nicht offen über all die Dinge reden, dann brauchen Sie auch nicht herzugehen und Millionen in ein Projekt hineinzustecken. Das wäre ja genauso, als würden Sie einen Tunnel bohren, und auf der anderen Seite geht es nicht weiter. Und genau das machen Sie: Sie bohren jetzt diesen Tunnel für viel Geld, und auf der anderen Seite geht es einfach nicht weiter.

Deshalb hören Sie damit auf, blasen Sie das Projekt ab – oder sagen Sie uns die Wahrheit, was Sie damit erreichen wollen! Diskutieren Sie das mit der SPÖ und viel­leicht auch mit den Grünen und „Grüninnen“ aus! Dann können wir darüber reden, und dann würden wir auch zustimmen. – Danke. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Wer ist „wir“? – Abg. Ing. Lugar  auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Die freien Abgeordneten! – Abg. Grosz: Er und sein Freund Harvey!)

16.45

16.45.30

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 160

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 1788 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.46.35 16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1806 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden (1888 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


16.47.05

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! An sich haben wir gesagt, dass dieses Gesetz eigentlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, wenn man nicht auf halber Strecke stehengeblieben wäre. Wir haben das im Ausschuss auch bereits kritisiert. Was uns nicht gefällt, ist schlicht und ergreifend, dass man sozusagen einen Schritt zurückgeht in einem der Punkte allen Übels, der Finanzkrise, nämlich bei den sogenannten Leerverkäufen auf Aktien und Staatspapiere beziehungsweise den CDS, den Credit Default Swaps, die unserer Meinung nach beide restlos verboten werden sollten.

Im Ausschuss hat irgendein findiger Experte – ich glaube, es war der Herr Kollege Ikrath oder der Herr Kollege Kräuter von der SPÖ – gesagt, die sind eigentlich in Österreich eh verboten. – Was so nicht stimmt! Sie sind nicht gesamt verboten, aber sie sind weitestgehend verboten. Ich habe mir das angeschaut. Die Finanzmarkt­aufsicht hat hier tatsächlich bisher – und jetzt kommt es, warum wir hier nicht zustim­men können – eine Ermächtigung gehabt, diese Leerverkäufe zu verbieten.

Und was passiert jetzt mit dieser EU-Verordnung Nummer 236/2012, die zum Entfall von § 48d Abs. 12 führt? Ich zitiere:

„Die Ergreifung nationaler Maßnahmen, die über die durch die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 eingeräumten Befugnisse hinausgehen, sind daher nicht mehr zulässig und wird somit die bisherige Verordnungsermächtigung der FMA im Zusammenhang mit dem Verbot von Leerverkäufen aufgehoben.“

Das heißt, das Verbot ist aufgehoben. Jetzt wissen wir aber, dass auf der EU-Ebene aufgrund dieser Verordnung es kein Verbot solcher Leerverkäufe gibt, sondern nur eine Beschränkung. Das heißt kein Verbot. Wir gehen hier zurück vom State of the Art, den wir in Österreich haben, mögliches Verbot durch FMA, auf EU-Verordnung, wo es nur eine Beschränkung, ich gebe schon zu, eine weitgehende Beschränkung gibt, aber kein Verbot! (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) – Herr Kollege Ikrath, das wissen Sie. Es gibt kein Verbot! Während die FMA die Ermächtigung hätte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 161

Das gefällt uns überhaupt nicht, weil wir wollen, dass mit diesem Unfug, mit diesen kriminellen Machenschaften, diesen Swaps und Leerverkäufen abgefahren und aufge­hört wird. Das wollen wir. (Beifall beim BZÖ.) Und daher verstehen wir nicht, dass wir jetzt diese nationale Maßnahme ersetzen durch eine EU-Maßnahme, die hinter unsere Maßnahme zurückgeht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Sie haben selber gesagt im Ausschuss – und das finde ich sehr vernünftig –, man muss das von der Produktseite angehen. – Ja, dafür bin ich sofort: Man muss solche Produkte verbieten; diese darf es nicht mehr geben. Ich glaube, das ist das Entschei­dende.

Wenn diese Kapitalmarktmaßnahmen und diese Börsenmaßnahmen, die da heute beschlossen werden, auch noch etwas drinnen gehabt hätten, von dem wir wissen, dass wir es brauchen, nämlich ein Trennbankensystem, das trennt zwischen Casino-, spekulativen Banken und konventionellen Banken, dann wären wir schon froh. Das hätte hier eigentlich auch Platz greifen können. Das hätte man eigentlich hier mitneh­men können. Das fehlt uns, Frau Ministerin! Da fehlt uns auch der Mut, das hier festzuschreiben. Diese beiden Punkte fehlen, und das sind wesentliche Punkte. Daher werden wir heute, offensichtlich als Einzige, weil die Grünen und auch andere machen hier mit, hier mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

16.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


16.50.43

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanzminis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Also ich verstehe die Argumentation des Kollegen Westenthaler nicht ganz. Es ist ein großer Fortschritt, dass es künftig möglich wird auf EU-Ebene, das Verbot von CDS und Leerverkäufen unter gewissen Bedingungen auszusprechen. Dass wir national darüber hinausgehen können, wenn wir es für andere Finanzprodukte für notwendig halten, das ist uns unbenommen. – Alles andere ist nicht den Tatsachen entsprechend.

Ich bedauere diese Position des BZÖ, weil wir uns sonst in allen wesentlichen Punkten einig waren. Ich unterstreiche auch gerne: Wenn ich eine wirklich konsequente Regu­lie­rung will, wenn ich die Risken, die sich im Investmentbanking aufbauen, tatsächlich in den Griff bekommen will, dann muss ich von der Produktseite kommen. Und ich bin auch der Überzeugung, dass künftig viel genauer unterschieden werden sollte zwi­schen dem Geschäftsmodell der Kundenbanken, die der Realwirtschaft dienen, und jener Banken, die vor allem im Handel tätig sind und Casinobanking betreiben. Aber das können wir ja noch tun. Da stehen wir ja jetzt noch nicht am Ende.

Ich möchte nun einen Abänderungsantrag einbringen, der eine Sicherstellung der Vereinfachung der Transparenzrichtlinie und der Prospektrichtlinie, die wir heute beschließen, beinhaltet. Dieses Thema haben wir im Ausschuss bereits debattiert.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Artikel I Ziffer 11. wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 3 erster Satz lautet:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 162

„(3) Bei jeder späteren Weiterveräußerung von Wertpapieren und jeder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre ist kein weiterer Prospekt mehr zu veröffentlichen, wenn ein gültiger Prospekt im Sinne von § 6a vorliegt und der Emittent oder die für die Erstellung des Prospekts verantwortliche Person dessen Verwendung in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt haben.“

*****

Damit ist die angestrebte Verwaltungsvereinfachung gewährleistet, und der Kunde wird sich freuen, weil ihm das kostensparend zugutekommt. (Beifall bei der ÖVP.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (1806 der Beilagen) betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien­Investmentfonds­ge­setz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden idF des Berichtes des Finanzausschusses (1888 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Artikel I Ziffer 11. wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 3 erster Satz lautet:

„(3) Bei jeder späteren Weiterveräußerung von Wertpapieren und jeder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre ist kein weiterer Prospekt mehr zu veröffentlichen, wenn ein gültiger Prospekt im Sinne von § 6a vorliegt und der Emittent oder die für die Erstellung des Prospekts verantwortliche Person dessen Verwendung in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt haben.“

Begründung:

Zu Artikel I § 3 Abs. 3 erster Satz

Der zweite Unterabsatz des Artikel 3, Absatz 2 der geänderten ProspektRL stellt auf eine schriftliche Vereinbarung ab. Darunter ist nicht die Unterschriftlichkeit gemäß § 886 ABGB zu verstehen, da diese Auslegung ein dem Kapitalmarkt nicht angemes­senes Hindernis darstellen würde. Die schriftliche Vereinbarung kann auch elektronisch erfolgen, es besteht keine Unterschriftserfordernis.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


16.53.29

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Finanzminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle von Kapitalmarktgesetz, Börse-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 163

gesetz und Co vollziehen wir einerseits eine ganze Menge technischer Änderungen, aber vor allem erscheint es mir politisch relevant, dass wir den § 91 im Börsegesetz ändern. Das heißt, dass wir die Regelung verbessern, was die Schwelle betrifft, ab wann gemeldet werden muss, um ein unbemerktes Anschleichen an Aktiengesell­schaften in Zukunft zu verhindern. Wir setzen diese Schwelle des Anteilerwerbs in Zukunft mit 4 Prozent fest. Also alles ab 4 Prozent wird meldepflichtig, und darüber hinaus ist vorgesehen, dass freiwillig in den Satzungen auch eine Meldepflicht von 3 Prozent eingezogen werden kann.

Wenn man nach Frankreich schaut, dann sieht man, dass dort 95 Prozent aller Aktien­firmen von dieser freiwilligen niedrigeren Meldeschwelle Gebrauch machen. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich denke, dass wir nach einiger Zeit und einiger Erfahrung durchaus auch einen nächsten Schritt gehen könnten und unsere Schwellen an jene der Nachbarländer anpassen, die im Schnitt zwischen 2 und 3 Prozent sind.

Auch relevant finde ich, dass in Zukunft alle unterschiedlichen derivaten Instrumente für diese Meldepflicht zusammengezogen werden. Also auch zum Beispiel Wandel­anleihen oder Ähnliches fallen dann in Zukunft darunter. Und bei Verstößen gegen die Meldepflicht ruht das Stimmrecht für sechs Monate.

Ich glaube, dass diese Novelle auf jeden Fall der Vergrößerung der Transparenz am Kapitalmarkt dient, und ich freue mich über die sehr breite Zustimmung von fast allen Parteien dazu. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


16.55.14

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen; es ist schon sehr viel gesagt worden zu dieser Vorlage.

Wir sehen die Änderungen, die hier passieren, im Überwiegenden positiv. Das Thema Leerverkäufe sehen wir ähnlich wie Kollege Westenthaler. Auch wir denken, dass ein Verbot grundsätzlich sinnvoll wäre, ebenfalls bei den CDS; aber das ist auch schon diskutiert worden.

In Summe, wie gesagt, sicherlich verbesserte Bestimmungen hinsichtlich der Trans­parenz, hinsichtlich des Anlegerschutzes.

In diesem Sinne werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


16.56.00

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es wichtig ist, die Transparenz­vorschriften am Kapitalmarkt zu verstärken, zu verbessern, und wir glauben, dass diese Regierungsvorlage ein Beitrag dazu ist. Die Transparenz am Finanzmarkt wird erhöht. Die Meldeschwelle für den Erwerb von Stimmrechtsanteilen für börsenotierte Unternehmen wird von 5 auf 4 Prozent reduziert.

Wie meine Vorrednerin Petra Bayr angemerkt hat, sollte man es andenken, ob man diese Schwelle künftig nicht noch weiter senkt, wie beispielsweise Spanien, Schweiz,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 164

Malta, die 2 beziehungsweise 3 Prozent haben. Dem kann ich mich nur anschließen. Das halte ich durchaus für einen wichtigen Schritt.

Der nächste Punkt, den wir durchaus auch begrüßen, sind die Einbeziehung weiterer derivativer Finanzinstrumente in die Melde- und Veröffentlichungspflichten beim Beteiligungserwerb und die entsprechenden Sanktionen, die damit verbunden sind, wenn das nicht eingehalten wird. Das in dieser Form so zu implementieren, glauben wir, ist ein Beitrag, künftigen Krisen vorzubeugen, und ich glaube, dass das auch im Sinne der Kostenersparnis sein muss, genau diese Regelungen auszubauen, die Regulierung der Finanzmärkte voranzutreiben und das auch prioritär zu sehen.

Bezug nehmend auf das, was wir diese Woche bereits beschlossen haben, diskutiert haben, bin ich überzeugt davon, dass die Finanztransaktionssteuer ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung ist. Dennoch gibt es noch mehrere Bereiche, die für die Regulierung der Finanzmärkte, für das Vorbeugen gegen Krisen wichtig sind. Dazu gehören natürlich auch die Stärkung der Rechte der Anleger, die Genehmigungspflicht für komplexe Anlageprodukte und selbstverständlich auch die Eindämmung von falschen Anreizsystemen, Bonisystemen im Bankwesen.

Das alles, Frau Ministerin, wird uns sicher noch in den nächsten Monaten und Jahren begleiten. Dennoch: Diese Regierungsvorlage ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei den Grünen.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1806 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel I.

Ich ersuche jene Mitglieder, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 165

16.59.4317. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1805 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundes­gesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich) (1834 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.00.10

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wir werden, wie schon im Ausschuss, diese Novelle ablehnen. Drei wesentliche Gründe gibt es hiefür.

Erstens ist die Schließung von Bezirksgerichten und die Zentralisierung in den Bal­lungs­räumen unserer Ansicht nach überhaupt der falsche Weg. Zur Stärkung der Regionen, ihrer Identität und ihrer Kaufkraft ist es wichtig, dass auch regionale Angebote erhalten bleiben. Dazu gehören Ärzte, dazu gehören Rechtsanwälte, und dazu gehören auch Bezirksgerichte. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens glauben wir nicht, dass diese Zentralisierung maßgebliche Einsparungen bringt. Das Ministerium redet von 80 000 € pro Jahr an angeblichen Einsparungen durch die Zusammenlegung. – Soll sein. Nachprüfen kann das niemand, aber Tat­sache ist, all das, was ich irgendwo wegnehme, muss ich woanders aufbauen.

Und die Behauptung, dass man das dem Bezirksgericht Hietzing, wo der bisherige Sprengel des BG Purkersdorf hinwandern soll, alles ohne nennenswerte Mehrkosten dazugeben kann, ist schlichtweg eine Illusion. Das Bezirksgericht Hietzing ist voll ausgelastet und platzt aus allen Nähten. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Drittens ist der Zeitpunkt dieser Maßnahme besonders unverständlich, weil wir ja vor einer Wertgrenzen-Novelle stehen. Die Wertgrenzen für das Bezirksgericht werden erheblich angehoben, letztendlich mehr als verdreifacht. Das heißt: Entsprechend vergrößert wird der Arbeitsanfall am Bezirksgericht. Und zu diesem Zeitpunkt, wo man sagt, mehr Kompetenzen, also mehr Fälle und mehr Arbeitsanfall zu einem Bezirks­gericht, dann Bezirksgerichte zu schließen, ist generell falsch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


17.02.08

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Es ist eigentlich immer das Gleiche. Lautstark wird von der Opposition gefordert, es möge Verwaltungsreformen geben, möglichst große. (Abg. Grosz: Welche Opposition?) – Von der FPÖ in dem Fall. (Abg. Grosz: Genau! Wir fordern die Zusammenlegung!) – Und bei so vielen, auch kleinen Schritten ist dann Ablehnung da. In diesem Fall kann ich die Ablehnung überhaupt nicht nachvollziehen, weil es Sinn macht, bei Bezirksgerichten, die so nahe aneinander liegen, eine Zusam­menführung vorzunehmen, nicht nur deswegen, weil es für die meisten der Kunden,


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Klienten, die dort zu tun haben, wichtig ist. Es sind die Bürger, für die dieses Gericht eingerichtet wurde. Man kann nicht nur nach den Anwälten, die direkt im unmittelbaren Umkreis leben und arbeiten, mitten in einem Ballungsgebiet, gehen.

Ich sehe noch ein, wenn es am Land anders ist, aber am Stadtrand von Wien ein riesiges Theater zu machen, wenn aus zwei Bezirksgerichten eines wird, ist völlig unverständlich. Davon abgesehen: 0,4 Mal im Leben besucht ein Bundesbürger ein Bezirksgericht. Ich habe es schon in einer früheren Rede vor Monaten und auch schon vor Jahren gesagt: Maria Theresia hat die Distanzen der Bezirksgerichte bei deren Einrichtung so gewählt, dass ein Bezirksgericht mit einem Pferdefuhrwerk in einer Tagesreise jeweils für jeden Bürger des damals großen Österreich zu erreichen war. (Abg. Scheibner: Ochsenkarren!) Diese Zeiten liegen lange hinter uns, und die Struktur der Bezirksgerichte ist immer noch die gleiche.

Frau Bundesminister, herzlichen Dank dafür, dass Sie diese antiquierte Einteilung auf­geben. Danke auch für die Sensibilität, mit der dabei vorgegangen wird. Ich hoffe sehr, dass auch bei zukünftigen Reformen in diesem Bereich alle einstimmig dafür sind, denn diese Einsparungen machen auch aus qualitativen Gründen Sinn. Ein Bezirks­gericht, wo den halben Tag lang kein Richter anzutreffen ist, wo nur ein oder zwei Richter arbeiten, wo sich niemand spezialisieren kann, das kann in Zeiten wie diesen keinesfalls unser Ziel sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


17.04.38

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Hakl, so kann man hier nur reden, wenn man das BG Hietzing nicht kennt und nicht weiß, dass es jetzt schon zu klein ist, nicht weiß, dass das BG Hietzing aus allen Nähten platzt. Wenn Sie genauere Informationen haben wollen, dann reden Sie mit Ihren Bürgermeistern, mit Ihren ÖVP-Bürgermeistern von Gablitz, Pressbaum, Tullnerbach und Wolfsgraben. Die sind geschlossen gegen die Schließung, genauso wie die dortige Bevölkerung. Reden Sie mit denen! Wenn Sie schon aufgehört haben, mit der Bevölkerung zu reden, dann reden Sie wenigstens mit Ihren schwarzen Bürgermeistern. Die werden Ihnen das genauer erklären können. – Das einmal zum Ersten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Zweiten. Es wird hier eingespart. Man muss sich einmal die Fakten anschauen, die Fakten sind nackte Zahlen. Es ist ein Einsparpotential von jährlich 80 000 € gegeben. Jetzt würde ich aber schon gerne wissen – aber vielleicht wissen Sie das, Frau Kollegin Hakl, wenn Sie hier draußen so gescheit reden (Abg. Mag. Ikrath: Kollege, etwas mäßigen! Die Würde des Hohen Hauses wahren!) –: Was kosten eigentlich die Adaptierungsarbeiten des neuen Bezirksgerichtes Hietzing, wenn man das dort eingliedert? Was kostet das zum Beispiel? Was kostet dort die Einmietung und so weiter und so fort?

Man muss schon irgendwo die Fakten gegenüberstellen und kann nicht nur sagen, das ist am Rande von Wien, das wird kein Problem sein, das in Wien einzugliedern. Also das ist sehr wenig Substrat. Sehr wenig Substrat, aber bitte, das ist man ohnehin gewohnt. (Abg. Mag. Ikrath: Kollege, das ist keine Art!)

Im Großen und Ganzen muss man sagen, dass Bezirksgerichte natürlich schon ihre Berechtigung haben. (Abg. Mag. Ikrath: Ich kenne Hietzing sehr gut!) – Kollege Ikrath, man kann Banken schließen, man kann Postämter schließen, man kann die ländlichen Regionen noch mehr aushungern und belasten, kann man alles machen. Kann man alles machen!


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Generell Bezirksgerichte, jetzt nicht nur in Hietzing. Zu den Fakten von Purkersdorf habe ich Ihnen schon gesagt, dass das nichts bringt. Die ländlichen Regionen leiden darunter, wenn man ihr Bezirksgericht zusperrt. Das ist einfach so. (Abg. Mag. Ikrath: Purkersdorf ist keine ländliche Region!) – Ja, Purkersdorf nicht, bei Purkersdorf habe ich Ihnen gesagt, dass das von den Fakten, von den Zahlen nichts bringt. Aber ist egal. Schauen Sie: Es bringt nichts, dass ich Ihnen das jetzt lang und breit erkläre.

Sie sind hier auf Schließen, auf Strukturen-Zerstören eingestellt. Das ist einmal so. Ihr habt der Frau Bundesminister im Ausschuss gesagt, man sollte schauen, dass man bürgerfreundlich bleibt. Bezirksgerichte bringen etwas, halten Strukturen aufrecht. Man sollte sich lieber darum kümmern, dass die Amtstage nicht nur dienstags von 8 bis 13 Uhr sind, sondern dass man täglich auf ein Bezirksgericht gehen kann, wenn man etwas braucht. Das wären eigentlich die Gründe. Da wäre etwas zu machen!

Da kann man das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken, aber sicher nicht durch Schließungen. Das ist eindeutig der falsche Weg! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


17.07.40

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Im Gegen­satz zu meinem Vorredner bin ich schon der Meinung, dass es etwas bringt, wenn man miteinander spricht. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass es unter dem FPÖ-Justiz­minister Böhmdorfer den weitestgehenden Plan gab, Bezirksgerichte zu schließen. (Abg. Scheibner: Da wart ihr dagegen!) Ich glaube, dass das halt  (Abg. Grosz: Aber jetzt geht es!) – Es geht deshalb  (Abg. Grosz: Jetzt geht es! – Abg. Strache: Das habt ihr damals abgelehnt!) – Ich glaube, dass es deshalb sinnvoll ist – das hat meine Vorrednerin, Kollegin Hakl ja genau erklärt –, weil es sehr nahe beisammen ist und weil vor allem auch die Bürgermeister immer befragt werden. Es ist ja im Ein­vernehmen mit den Betroffenen. Die Bürgermeister müssen zustimmen, die Landes­regierung muss zustimmen, sonst ist es nicht möglich. Und das ist geschehen.

Deshalb kommt der Wunsch auch von den Betroffenen, nach Wien zu kommen, weil es sinnvoller ist. (Abg. Grosz: Damals war es ein Problem! Jetzt ist es sinnvoll! „Verfas­sungsbruch“ – fürchterlich war das damals!) Die Wege sind kürzer, als wenn die Menschen zum Landesgericht nach St. Pölten fahren müssen. Und ich glaube, es ist an sich wichtig, diese Schließung auch serviceorientiert zu sehen, weil die Bürger mehr davon haben.

Es ist ja schon gesagt worden, es gibt mehr RichterInnen, es sind Spezialisierungen für die betroffenen Bürger möglich. Dieses Bezirksgericht ist behindertengerecht und die bauliche Situation wesentlich besser. Und es entspricht natürlich auch den Bedürfnis­sen und Wünschen der Bürger. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte. (Abg. Grosz: Darf man dann noch sprechen, wenn man kein Aka­demiker ist?)

 


17.09.19

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Es lohnt, wenn man kurz zuhört. – Sosehr es jetzt gar nicht darum geht, pro oder contra vom Grundsatz her zu sein – natürlich ist das eine alte Debatte –, aber: Wenn man in diesem Haus über Gerichts­organisation spricht, dann ertrage ich es nicht, dass historisch unrichtige Dinge ver­breitet werden.


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Verehrte Kollegin Hakl! Maria Theresia hat kein einziges Bezirksgericht errichtet oder eingeteilt. Bis zum Jahre 1848 war diese Materie grundherrliche Gerichtsbarkeit. Und ein Ergebnis des Jahres 1848 und der Revolution waren die Beseitigung der grundherrlichen Gerichtsbarkeit und die Bauernbefreiung. (Beifall bei der FPÖ.)

Sodann kam es in der neoabsolutistischen Zeit, nachdem die Pillersdorfsche Verfas­sung 1849 kurzen Bestand hatte, zu den gemischten Bezirksämtern, die im Jahre 1854 errichtet worden sind, die in erster Instanz Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die jetzt Bezirksgerichtsbarkeit heißt, zum Gegenstand hatten.

Sodann wurde das wieder zerlegt, und abgesehen vom Erfolg der Einrichtung der Grundbücher im Jahre 1855 kam es zur Errichtung der Bezirkshauptmannschaften in den 1860er Jahren und zur Einrichtung der Bezirksgerichte, die nach Einteilung der bezirksgerichtlichen Sprengel errichtet worden sind.

So: Ich bitte Sie, sich das zu merken! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP. – Abg. Grosz: Kollege Fichtenbauer, wird das heute noch geprüft?)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.11.13

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Bezirksgerichtschließungen ist es immer gleich, es ist ein Abwägungsprozess zwischen sinnvollen Verwaltungsreformen und notwendiger Bürgernähe. Bei jeder Bezirksgerichtschließung muss man sich die Frage stellen, ob eine Schließung Bürgernähe verhindert, denn das ist unsere Aufgabe. Wenn darüber nachgedacht wird, das Bezirksgericht Lienz zu schließen, wo man dann über zwei Pässe zwei Stunden lang nach Kitzbühel fahren muss, dann ist klar, dass eine derartige Gerichtschließung Unsinn ist.

Wir sprechen aber heute über das Bezirksgericht Purkersdorf. Jetzt schauen wahrscheinlich auch Westösterreicher zu, die die geographische Lage in Ostösterreich nicht im Detail kennen. Man muss wissen, der Gerichtsbezirk Purkersdorf sind jene Gemeinden, die unmittelbar an Wien grenzen, wenn man Richtung Westen fährt, also gleich nach der Stadtgrenze. Näher kann man eigentlich nicht an einem Ballungsraum liegen, als wenn man in Purkersdorf und Umgebung wohnt.

Daher glauben wir, da man nicht zwei, nicht drei Pässe, nicht einmal einen Pass überqueren muss, dass eine Gerichtzusammenlegung mit dem Bezirksgericht Hietzing absolut vertretbar ist. Da geht nichts an Bürgernähe verloren.

Die FPÖ ist dagegen, das finde ich spannend, weil ihr tatsächlich durchaus zu Recht, wie alle anderen Oppositionsparteien, immer wieder eine Verwaltungsreform einfordert, und wenn es so weit ist – Verwaltungsreform findet auch im Kleinen statt, nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen –, dann gilt das alles nicht, dann wird geschrien und protestiert, obwohl es gar nicht notwendig ist.

Ihr habt im Ausschuss noch ganz anders argumentiert. Ihr habt jetzt versucht, es zu adaptieren. Im Ausschuss habt ihr – und das werden meine Kollegen bestätigen – vor allem mit der zeitlichen Distanz argumentiert. Da hat Kollege Stefan oder Kollege Hübner noch gesagt, da steht man ja dann in der Westeinfahrt im Stau.

Also ich habe mir das angeschaut, Folgendes: Rund achtzigmal pro Tag fährt ein Bus oder eine Bahn von Purkersdorf nach Wien. Wenn Sie von Purkersdorf zum Bezirksgericht Hietzing fahren – da sind Gehzeiten miteingerechnet –, brauchen Sie 20 bis 30 Minuten. Es gibt kaum eine Entfernung in Wien, wenn ich irgendwo hinfahre, wo


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ich kürzer brauche. Das heißt, es gibt eigentlich keine Region, die besser angeschlossen ist als jene Gemeinden, die da an der Westausfahrt von Wien liegen.

Aber es kommt noch besser! Man muss wissen, dass rund drei Viertel aller Purkers­dorfer in Wien arbeiten. Die sind wahrscheinlich von ihrem Arbeitsplatz schneller am Bezirksgericht Hietzing als am Bezirksgericht Purkersdorf. Wenn man jetzt die Zahl – ob man 0,4 Mal im Leben das Bezirksgericht besucht, runden wir es auf einmal auf – nimmt, so halten wir fest: Die FPÖ hält es nicht für möglich, dass man einmal in seinem Leben aus Purkersdorf an das BG Hietzing fährt, aber tagtäglich fahren drei Viertel aller Purkersdorfer mit dem Auto oder mit der Bahn in die Arbeit nach Wien!

Meine Damen und Herren von der FPÖ, das ist doch absurd. Sagen Sie es gleich: Wenn Sie diese Verwaltungsreform nicht mittragen, dann fordern Sie am besten gar keine. Dann sind Sie reformresistent und Reformverweigerer. Aber in Kärnten denkt ihr nicht anders, da wollt ihr nicht einmal über eine Bezirksgerichtschließung diskutieren. Ihr seid politischer Beton. Daher wird sich mit euch nichts ändern. Ihr seid Reformverweigerer. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


17.14.46

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Im Gegensatz zum Kollegen Steinhauser finde ich ja nicht die Ablehnung der FPÖ spannend, sondern die Zustimmung der SPÖ. Da kann man ja wieder etwas lernen. Als der damalige Justizminister Böhmdorfer richtigerweise in vielen Bereichen die Schließung beziehungsweise die Zusammenle­gung der Bezirksgerichte gefordert und einen ersten Schritt in dieser Reform getätigt hat, wurde hier getobt, Protest erhoben, das Land stehe still, die Welt stehe nicht mehr lange.

Und heute kommt eine SPÖ-Rednerin her und sagt, das sei alles gut. Also wir haben jetzt schon von der SPÖ gelernt, es gibt gute und schlechte Steuern. Das sagt die Abgeordnete Rudas, sie ist unter den zehn faulsten Abgeordneten, laut „ÖSTERREICH“. Sie hat uns heute einmal mehr erklärt, es gibt gute und schlechte Steuern. Ich zitiere ja nur „ÖSTERREICH“.

Jetzt gibt es quasi gute Gerichtszusammenlegungen und schlechte Gerichtszusam­menlegungen. Die schlechten sind jene, die der Herr Böhmdorfer macht, die guten sind jene, wo die SPÖ an der Regierung beteiligt ist. – Das nur zur eingehaltenen Linie der Justizpolitik der österreichischen Sozialdemokratie. (Beifall beim BZÖ.)

Zur Ablehnung der FPÖ und zur Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Steinhauser, die FPÖ wolle in Kärnten keine Bezirksgerichte schließen – ich glaube, nach dem heutigen Urteil will sie alle Gerichte in Kärnten schließen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.) Da wird es schon einen Meinungsumschwung geben.

Aber weg vom Humor, der auch sehr ernst ist, hin zu dieser Debatte. Die Gerichts­organisation in Österreich aus der Zeit der Monarchie, und zwar nicht aus der Donau-Monarchie, sondern aus der Zeit Joseph II., schon viel früher, war so aufgebaut, dass das Gericht an einem Tag mit einem Fuhrwerk zu erreichen ist. Abgesehen davon, dass bis auf die Wiener Fiaker keine Fuhrwerke mehr unterwegs sind, zumindest in keinem großen Ausmaß, haben wir jetzt Internet, Pkw, Züge, alles Mögliche, Fahrräder, und die Distanz von Purkersdorf nach Hietzing ist unter 10 Kilometer. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Könnte man fast zu Fuß schaffen!) Dass es hier also einen Aufstand dagegen gibt, dass man zwei Bezirksgerichte sinnvollerweise zusammenlegt, ist nicht nachvollziehbar.


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Ich komme aus der Steiermark. Da gibt es zwischen zwei Bezirksgerichten Distanzen von 40 Kilometern – und es regt sich keiner auf, und zwar aus einem Grund, weil die Schließung des Bezirksgerichtes zu keiner Abwanderung von Arbeitsplätzen führt, das hat kein Massenaussterben von Orten zur Folge, im Übrigen auch keinen Verlust der Kaufkraft, sondern weil es die Umsetzung der Forderung ist, dass dieser Staat ent­schlackt gehört, dass die Verwaltung in diesem Land endlich reformiert gehört. Und wer in den Sonntagsschriften und Inseraten ständig plakatiert und den Menschen einzureden versucht, dass der Staat zuerst bei sich sparen muss – „Genug gezahlt!“ – und nicht bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, der muss auch am heutigen Tag sagen: Ja, wir forcieren das, wenn hier Reformen gemacht werden! (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen keine Steuererhöhungen. Wir wollen nicht, dass Milliarden Euro in diesem Land in die Verwaltung fließen und diese Milliarden Euro die Menschen ersticken. Diese Verwaltung erstickt die Menschen. Wir zahlen in ein System, das wir uns nicht mehr leisten können. Und wenn man jetzt zwei Bezirksgerichte zu einem zusam­menlegt, dann wird hier herinnen wieder getobt. Das ist nicht sinnvoll!

Ich warte nur darauf, bis sich das BZÖ endlich einmal mit der Forderung durchsetzt, dass wir die Sozialversicherungsträger zusammenlegen, 22 an der Zahl. (Abg. Strache: Das ist vernünftig! Das fordern wir seit 20 Jahren!) Dann wird ein FPÖ-Red­ner herauskommen und sagen: Nein, das geht nicht, ihr könnt nicht die Sozialversiche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit der GKK zusammenlegen, das ist ja Arbeitsplatzverlust, das ist Kaufkraftverlust! Nein, ihr könnt mir doch nicht unseren Gebietskrankenkassenobmann oder den roten Chefarzt nehmen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Das ist unsere Forderung!)

Ja, ich verstehe auch jetzt die Zwischenrufe, aber wenn ihr euch jetzt gegen den Vorwurf wehrt, dann zeigt doch, dass ihr es nicht meint und stimmt dem zu, wenn diese Regierung endlich einmal, und auch wenn es nur zwei Bezirksgerichte sind, diese zusammenlegt. Dann wird man ja nicht dagegen sein können, sehr geehrte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei. (Abg. Strache: Aber wenn es keine Einsparung bringt, ist es doch sinnlos!)

Wir brauchen diese Reform im Justizbereich. Wir brauchen diese Reform zur Gesun­dung des Staates in vielen anderen Bereichen. Daher sollte man auch die Regierung unterstützen, wenn sie es in einer späten Einsicht wenigstens in einem Fall gnädiger­weise einmal tut. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Ohne Einsparung ist es sinnlos! Es wird kein Cent gespart!)

17.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


17.19.34

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich hatte ja bereits bei der Fragestunde im Juni die Gelegenheit, Ihnen die Notwendigkeit und die Zielsetzung, die ich mit der Reform auf Bezirksgerichtsebene verfolge, näher darzulegen.

Ich habe den Eindruck gewonnen, als ich heute den Rednern zugehört habe, dass etwa Herr Abgeordneter Lausch und Herr Abgeordneter Hübner mir damals nicht zugehört haben, denn ich habe damals dargelegt, dass es mir bei dieser Struktur­reform im Bezirksgerichtsbereich nicht primär um Einsparungen geht, sondern dass es mir um drei ganz andere, wesentliche Zielsetzungen geht. Nachdem ich also den


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Eindruck gewonnen habe, dass manche Abgeordnete das eben nicht verstanden oder mir nicht zugehört haben, wiederhole ich es gerne noch einmal.

Mir geht es zum einen darum, dass wir eine höhere Qualität durch mehr Spezialisie­rungsmöglichkeiten sicherstellen, zum Zweiten geht es mir darum, das Bürgerservice an den Gerichtsstandorten zu verbessern, und zum Dritten geht es darum, die Sicherheit zu gewährleisten, nämlich eine lückenlose Sicherheit an allen Gerichts­stand­orten. – Das sind die Zielsetzungen und die stehen im Vordergrund! Natürlich sind Einsparungen auch ein schöner Nebeneffekt, aber ich habe immer betont, dass es nicht primär um das Einsparen geht.

Ich halte es auch für wichtig, dass wir Verwaltungsreformen nicht nur vor dem Hinter­grund des Sparens setzen, sondern auch vor dem Hintergrund: Was ist notwendig und was ist sinnvoll? Wo kann man sinnvolle und notwendige Zielsetzungen umsetzen? (Beifall bei der ÖVP.)

Von den Abgeordneten Steinhauser und Grosz wurde bereits vollkommen zutreffend darauf hingewiesen, dass hier im Hause immer wieder von der Bundesregierung eingefordert wird, dass sie endlich Verwaltungsreformen setzen soll. Das wird von der Opposition in diesem Haus eingefordert, das wird von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert, von den Medien eingefordert, und ich setze mit der neuen Bezirksge­richts­struktur, mit der Strukturoptimierung im Bezirksgerichtsbereich eine große Verwaltungsreform im Bereich der Gerichte um.

Deshalb verwundert es mich schon, dass hier vonseiten einer Oppositionspartei Widerstand erhoben wird, denn es geht hier wirklich um eine sinnvolle Strukturreform, weil es nämlich sinnvoll ist, auch im ländlichen Raum größere Justizeinheiten zu schaffen.

Seit der Fragestunde hier im Nationalrat konnte ich in einem weiteren Land die Ge­spräche mit einem sehr guten Ergebnis abschließen, und zwar ist es gelungen, auch in der Steiermark sieben Bezirksgerichte zu schließen. Das heißt, es werden nun in Niederösterreich, Oberösterreich und in der Steiermark insgesamt 26 Bezirks­gerichte mit anderen Standorten zusammengelegt. (Abg. Grosz: Und Kärnten!) In Kärnten sind wir noch im Gespräch. Ich hoffe, dass wir auch da zu guten Ergebnissen kommen werden.

Es freut mich sehr, dass die Landeshauptleute Erwin Pröll, Sepp Pühringer, Franz Voves und Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer da so viel Reform­willen gezeigt haben, und ich hoffe natürlich, dass auch mit den anderen Landeshauptleuten die Gespräche in dieser Art und Weise weitergehen und wir auch da zu guten Ergebnissen kommen werden.

Mir ist es nämlich ein wichtiges Anliegen, auch mit den anderen Landeshauptleuten gemeinsam zu Lösungen zu kommen, und zwar zu Lösungen, wo auf der einen Seite eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Justizleistungen sichergestellt ist, auf der anderen Seite aber natürlich auch die regionalen Gegebenheiten und Beson­derheiten berücksichtigt werden müssen.

Herr Abgeordneter Steinhauser hat darauf hingewiesen, dass es zum Beispiel nicht sinnvoll wäre, das BG Lienz zu schließen. – Ja, vollkommen richtig! Da muss man natürlich die besonderen geographischen Gegebenheiten berücksichtigen, und das tun wir auch in den Verhandlungen mit den Landeshauptleuten.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Bundesgesetz geht es um einen ganz besonderen innovativen Aspekt bei der Bezirksgerichtsstrukturreform, es geht nämlich darum, dass wir erstmals auch eine


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Bezirksgerichtsveränderung über Bundesländergrenzen hinweg vornehmen. (Ruf bei der ÖVP: Mattighofen!)

Das ist natürlich ein ganz neuer Aspekt bei Verwaltungsreformen, bei Strukturreformen innerhalb des Justizbereiches, und ich glaube, es ist hier wirklich wichtig, dass wir vor allem eben auch im Bereich der Strukturoptimierung bei den Bezirksgerichten nicht an den Bezirksgrenzen haltmachen, auch nicht an den Landesgrenzen haltmachen, sondern schauen, wo wir auch grenzüberschreitend die besten Lösungen finden können, und das ist hier gelungen.

Da Herr Abgeordneter Lausch Frau Abgeordnete Hakl gefragt hat, ob sie auch mit den Bürgermeistern geredet hat. – Herr Abgeordneter Lausch, ich habe mit dem Bürger­meister von Purkersdorf, mit Karl Schlögl gesprochen (Zwischenruf des Abg. Wöginger), und er hat mir versichert, dass, wenn sein Bezirksgericht geschlossen werden muss, er dafür plädiert, dass das Bezirksgericht nach Hietzing kommt und nicht in eine andere Stadt in Wien-Umgebung, weil er ganz richtig gesagt hat, nach Wien-Hietzing pendeln viele Einwohner von Purkersdorf und da gibt es eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Also wenn das Bezirksgericht in Purkersdorf geschlossen werden soll, dann bitte Übersiedlung nach Wien-Hietzing, weil das eben eine sinnvolle Lösung ist, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in Purkersdorf entgegenkommt. – Auf diese Lösung haben wir uns dann letztlich auch geeinigt.

Da Herr Abgeordneter Lausch auch gemeint hat: Das ist einfach ein Wahnsinn, weil Hietzing nicht geeignet ist für das Bezirksgericht Purkersdorf!, muss ich Ihnen, Herr Abgeordneter Lausch, schon sagen: Sie haben anscheinend noch nie das Bezirks­gericht in Purkersdorf gesehen. Die bauliche Unterbringung im Bezirksgericht Purkers­dorf ist nämlich inadäquat: Die sanitären Anlagen sind nicht entsprechend, in diesem Bezirksgericht ist nichts behindertengerecht ausgestattet, die Sicherheitsvorkehrungen sind nicht so gegeben, wie wir es uns erwarten. Das heißt, wir hätten dort entweder bauliche Maßnahmen vornehmen müssen oder mit dem Bezirksgericht an einen anderen Standort umsiedeln müssen. Auch das muss man natürlich mitberücksichtigen und auch das war natürlich ein Aspekt, der in die Erwägungen mit eingeflossen ist.

Insgesamt möchte ich mich noch einmal bei allen, die in den drei Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark an den sehr konstruktiven Ge­sprächen beteiligt waren, bedanken und hoffe, dass es auch in den anderen Bundes­ländern gelingen wird, wirklich zu guten Lösungen zu kommen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1805 der Beilagen.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte wiederum jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenso die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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17.26.3218. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1704/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (1835 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 18. Punkt der Tagesordnung auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


17.27.04

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sexueller Missbrauch und strukturelle Gewalt sind das Verwerflichste und Abscheulichste, das es gibt, aber dennoch kommen sie vor, auch an wehrlosen und behinderten Menschen.

Das hat auch neulich eine Historikerkommission der Stadt Wien aufgedeckt. Sie hat die Praktiken von Behindertenheimen in den Jahren von 1950 bis 1970 und in den siebziger Jahren untersucht, die in der Stadt Wien vorgekommen sind. Und was da zutage tritt, ist wirklich unglaublich und schockierend.

Kindern wurde zum Beispiel systematisch tagelang Wasser entzogen und sie haben aus der Klomuschel Wasser getrunken. Oder sie mussten das Essen aufessen, es wurde ihnen hineingestopft. Wenn sie es wieder erbrochen haben, mussten sie das Erbrochene wieder essen. Und auch sexueller Missbrauch stand auf der Tagesord­nung – nicht von den Betreuern, sondern vom gesamten Personal. – Diese Vorfälle sind vor allem in Einrichtungen sehr massiv, aber auch im privaten Bereich passiert sehr viel versteckt.

Dass es ein unterschiedliches Strafausmaß gibt für sexuellen Missbrauch an wehr­losen Menschen und Menschen, die sich wehren können, das ist nicht einsichtig und stellt eine Diskriminierung nach der UN-Konvention dar.

Es freut mich daher, dass die Frau Bundesminister bereit ist, dem Parlament bis Herbst eine Gesetzesvorlage zu präsentieren. Was dabei berücksichtigt werden muss, ist aber vor allem auch die Beweisführung, denn wenn da Aussage gegen Aussage steht – und das ist in diesen Fällen sehr oft der Fall –, dann hat oft der Betreuer die Oberhand, und das gehört in dieser Gesetzesnovelle mitberücksichtigt.

Ja, meine Damen und Herren, die Redezeit ist um. – Ich bin ja heute von der Zeitung „ÖSTERREICH“ gekürt worden – ich habe einen neuen Titel –, und zwar zum acht­faulsten Abgeordneten (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Frechheit! – Ruf: Eine Gemein­heit!); eine Würdigung, die mir zu denken gibt.

Ich möchte an dieser Stelle den Zeitungsherausgeber Fellner einladen, dass er einmal einen Tag mit mir verbringt (allgemeiner Beifall) – einen Arbeitsalltag, der nicht geprägt sein soll von einem mitleidigen Blick, wie es Medien oft machen, sondern davon, wie die Realität ausschaut: wie Arbeit mit persönlicher Assistenz ausschaut, wie ich Mails diktiere, in Sitzungen Reden halte oder mich vorbereite. Ich glaube, das wäre eine interessante Geschichte. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


17.32.57

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Dr. Huainigg, wenn Sie darauf hingewiesen haben, dass Sie als achtfaulster Abgeord­neter betitelt worden sind, dann kann ich Ihnen sagen, wir sind froh, dass wir Sie hier


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haben! Sie sind das Gegenteil von faul und ein sehr wichtiger Bestandteil hier in unserem Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Wenn wir heute hier über diesen Entschließungsantrag der Kollegin Jarmer disku­tieren, dann freut es mich auch deshalb, dass wir diesen Entschließungsantrag im Ausschuss annehmen konnten, weil es eine wichtige Diskussion bei uns im Ausschuss gegeben hat, wo wir während der Sitzung zu der Entscheidung gekommen sind, diesen Entschließungsantrag anzunehmen, dass nämlich die Ministerin bis zum Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage ins Parlament bringen soll, um diese Ungleichheit, diese sozusagen Ungerechtigkeit und diesen Diskriminierungstatbestand aus dem Strafgesetzbuch zu eliminieren.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich am Anfang meiner Nationalratstätigkeit im Strafgesetzbuch auf eine Bestimmung gestoßen bin – das war damals der § 100, Entführung einer willenlosen oder wehrlosen Frau. Wenn diese Frau dann noch geheiratet wurde, dann war damit der Straftatbestand quasi erledigt, also dann hat es keine Strafe mehr gegeben – abstruse, uralte, mittelalterliche Bestimmungen im Straf­ge­setzbuch.

Eine haben wir offensichtlich übersehen: Noch nicht eliminiert ist dieser Tatbestand, wo unterschiedlich beurteilt wird oder wo es einen unterschiedlichen Strafrahmen gibt. Es ist höchst an der Zeit, dass das repariert wird, und ich bin froh darüber, dass wir dann im Herbst darüber diskutieren können, dass das Strafgesetzbuch auch in diesem Fall auf der Höhe der Zeit ankommen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


17.35.24

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir einen positiven Schritt zu feiern. Die Verhandlung und die Debatte waren für mich wahnsinnig überraschend. Ich bin sehr froh darüber, dass manche Kolleginnen und Kollegen mit Argumenten bestechen konnten, dieses Thema in Form meines Antrages, was nicht sehr oft vorkommt, auch wirklich anzunehmen. Vielen Dank an alle! (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und BZÖ.) – Genau! Wir klatschen ja so – egal.

Zum Inhalt: Wir wissen – Frau Kollegin Wurm, Sie haben das bestens erklärt, ich brauche das nicht zu wiederholen –, behinderte Menschen werden sozusagen anders behandelt als nichtbehinderte Menschen, wenn es darum geht, Täter zu verurteilen. Das geht nicht mehr.

Ich möchte hier auch gleich ein neues Thema aufgreifen. Letzte Woche war ich beim Strafgericht und habe einer Gerichtsverhandlung beiwohnen dürfen. Ich habe mitbe­kommen, dass es in Österreich bis jetzt nicht so ist, dass wir ausformulierte Gesetze haben, wenn es um Dolmetsch-Themen geht, und zwar sind Verhandlungen – egal, ob es jetzt Gebärdensprachdolmetschungen oder Lautsprachdolmetschungen sind –, nicht verpflichtend simultan zu dolmetschen. Das heißt, es wird konsekutiv – in Wahr­heit: zusammenfassend – gedolmetscht. Deswegen möchte ich auch an Sie, Frau Ministerin, und auch an meine Kollegen und Kolleginnen hier einen Appell richten: Wir müssen da etwas ändern!

Das ist unmöglich! Besonders beim Strafgericht geht es um heikle Themen wie Mord; man kann auch selbst inhaftiert werden – da muss alles wortwörtlich übersetzt werden! Wie kann man denn hier Argumente vorbringen, wenn man nur zusammenfassend


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mitbekommt, worum es geht? Wir müssen hier wirklich auch die Menschen in den Verhandlungen mit einer vollständigen Übersetzung informieren. Die müssen alles verstehen, worum es geht.

Stellen wir uns Folgendes vor: Könnten Sie hier im Parlament arbeiten, wenn Sie nur zusammenfassend, konsekutiv gedolmetscht bekommen oder zusammenfassende, kurze Informationen bekommen? – Das wäre unmöglich! Diese Arbeit wäre nicht zu machen. Wir brauchen volle Information, so wie ein Mensch sie braucht.

Und ich finde – noch einmal, Frau Ministerin –, es ist ganz wichtig, dass wir dieses Thema behandeln, wie wir in Zukunft auch bei Gerichtsverhandlungen bei so heiklen Themen damit umgehen. Es muss für alle Sprachen möglich sein, alles zu verstehen.

Ein anderes Thema – das kennen Sie wahrscheinlich schon –: blinde Richter und Rich­terinnen. In Österreich ist es für Blinde immer noch nicht möglich, das Richteramt zu bekleiden, denn bei uns gibt es die optische Urteilsfähigkeit und die Einschätzung und Beurteilung. Das ist in Österreich für Menschen, die blind sind, nicht zu machen.

In Deutschland wird das Richteramt aber sehr wohl von 60 blinden Richtern und Richterinnen bekleidet, und das ist schon länger so. In einer Zeitung gab es ein Interview mit einem Mann, der bereits 80 Jahre alt ist und beim Zivilgericht tätig war. Er hat es durchwegs geschafft – nur in zwei Fällen nicht –, zu urteilen, und zwar musste er in diesen Fällen den Fall abgeben. Es war also kein Problem, mit Modellbauten Nach­barschaftsstreite zu schlichten. Er hat also anhand der Fühltechnik gewusst, worum es geht.

Wichtig ist auch, dass dieses Bild geändert wird – Kollege Huainigg hat es bereits angesprochen –: Die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung, wie von ihm zum Beispiel, ist eine andere, als wir sie kennen. Wir sehen ihn täglich, wir wissen, dass er hervorragende Arbeit macht, und ich denke, der Gedanke, dass blinde Richter oder Richterinnen nicht arbeiten können, das muss sich ändern. Geben wir diesen Menschen eine Chance, auch in diesen Berufen Fuß zu fassen!

Und besonders hier, im Hohen Haus: Blockieren wir nicht! Behindern ist heilbar! Schaf­fen wir ein Bewusstsein, dass es möglich ist, auch eine barrierefreie Gesellschaft, wo alle Menschen barrierefrei leben können, zu haben! – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


17.39.34

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Es ist in der Tat bedrückend und macht auch betroffen, dass wir im österreichischen Strafgesetzbuch Menschen zweier Klassen abgebildet haben, dass wir im Strafgesetzbuch zwischen wertvollerem Leben und weniger wertvollem Leben unterscheiden, dass wir im Strafgesetzbuch bei der Würde und Unantastbarkeit des Menschen unterscheiden zwischen den – wie volks­tüm­lich in den sechziger Jahren und davor gesagt wurde – Normalen und weniger Normalen, die man dann am Land noch irgendwo, volkstümlich gesagt, „verräumt“ hat.

Dass das im Jahr 2012 nach wie vor im Strafgesetzbuch steht und es bei sexuellem Missbrauch diese Unterscheidung gibt, ist eine Schande für unser Justizsystem. (Beifall beim BZÖ.)

Ich danke daher Kollegin Jarmer, dass Sie diesen Antrag eingebracht hat.

Ich danke daher auch dem Kollegen Westenthaler, dass er in diesem Bereich in den letzten Jahren, auch in den vorigen Legislaturperioden, mehrfach Anträge eingebracht hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 176

Und ich danke den Regierungsparteien, dass sie von ihrem ursprünglichen Plan im Ausschuss abgewichen sind. Ich darf daran erinnern: Es wurde ein Vertagungsantrag gestellt, dieser wurde erst aufgrund der Argumentation der Oppositionsparteien zurück­ge­stellt, und es ist dann zu einem gemeinsamen Antrag aller Parteien in diesem Bereich gekommen, der heute beschlossen wird, um diese unwürdige Situation nicht wieder auf Jahre oder möglicherweise Jahrzehnte hinaus zu verlängern.

Ich erinnere Sie, Frau Bundesminister, diesbezüglich an ein zweites Detail, an den § 92 StGB, das Quälen von unmündigen oder behinderten Menschen mit Todesfolge. Auch da gibt es Unterscheidungen, die von diesem Entschließungsantrag nicht betroffen sind.

Das heißt, das Quälen von unmündigen oder behinderten Personen wird in Österreich mit der „Okkasionsstrafe“ – ich sage das sehr bewusst – von zehn Jahren Höchststrafe beurteilt, hingegen gibt es für das Quälen von Menschen mit Todesfolge, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Mord: lebenslänglich. Und auch da muss es eine Angleichung geben. Das ist nicht duldbar! (Beifall beim BZÖ.)

Der österreichische Nationalrat in seiner Gesamtheit duldet es nicht, dass wir im Strafgesetzbuch da Unterscheidungen machen!

Es gibt noch einen dritten Bereich: nämlich dass wir im Strafgesetzbuch überhaupt unterscheiden zwischen sexuellem Missbrauch und schwerem sexuellem Missbrauch. Das ist ein Irrsinn!

Jeder Mord an einer Seele ist ein schweres Verbrechen. Da gibt es keine Unter­scheidung zwischen sexuellem Missbrauch light und sexuellem Missbrauch schwer.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, bitten, da endlich mit dem österreichischen Justizsystem und mit dem Strafgesetzbuch im 21. Jahr­hundert und in unserem Weltbild der unantastbaren Würde des Menschen anzukommen! Da müssen wir die Strafgesetzbücher entstauben und endlich von alten Wertvorstellungen, über die ich nicht mehr diskutieren möchte, befreien. Ich glaube, das ist ein Gebot der Stunde.

Zum Schluss noch einmal herzlichen Dank der Kollegin Jarmer, herzlichen Dank für das Verständnis der Regierungsparteien, die da Einsicht gezeigt haben und eine Fünf-Parteien-Entschließung zulassen.

Ich bin in dieser Zeitung im Übrigen als der Fleißigste zitiert (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen), aber ich darf sagen, lieber Kollege Huainigg, im Gegensatz zu dir bin ich nicht besonders fleißig. Es nötigt mir Respekt ab, wie du deine Abgeordnetentätigkeit hier als vollwertiges politisches Mitglied dieses Hauses tagtäglich erfüllst, vor allem an diesen drei Plenartagen dieser Sommertage; die Sitzung ging am ersten Tag bis knapp vor 1 Uhr des nächsten Tages, gestern bis in den Abend (Zwischenrufe bei der ÖVP) und heute bis in den Abend. – Ich war gestern im Grazer Gemeinderat, weil ich eine kommunalpolitische Aufgabe zu erfüllen habe und mir von einem Privatkonkursanten hier am Rednerpult nichts ausrichten lasse. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Um zum Kollegen Huainigg zurückzukommen. – Noch einmal: Es nötigt mir Respekt ab, dass du hier wirklich auch die Initiativen in diesem Bereich einbringst, auch Über­zeu­gungs­arbeit leistest, mit wenigen Worten, sachlich fundiert Überzeugungsarbeit leistest, und so auch dazu beigetragen hast – gemeinsam mit der Abgeordneten Kollegin Haidlmayr, gemeinsam mit der Abgeordneten Kollegin Jarmer –, in der öster­reichi­schen Politik eine neue Sensibilität zu erreichen. Und das ist dein größtes Verdienst. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

17.44



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 177

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


17.44.51

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gefolge der aufgedeckten unfass­bar abscheulichen Missbrauchsfälle und der Diskussion darüber ist eine ganz besondere Form der Inkonsequenz, der Lücke, der Diskriminierung im österreichischen Strafrecht sichtbar geworden. Der Unrechtsgehalt des sexuellen Missbrauchs ist den Buchstaben des Gesetzes folgend nämlich dann geringer, wenn es sich beim Opfer um eine wehrlose oder behinderte Person handelt, da in solchen Fällen mangels Widerstandsfähigkeit des Opfers keine oder nur geringe Gewaltanwendung nötig ist.

Es ist die Wehrlosigkeit des Opfers, die da quasi eine Besserstellung des Verbrechens, dieses abscheulichen Verbrechens, zur Folge hatte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Lücke, diese Inkonsequenz ist uner­träglich und muss selbstverständlich sofort behoben werden! Daher kommt es – konsequent und folgerichtig – einmal mehr zu einem sehr erfreulichen parlamenta­rischen Vorgang, der in Wirklichkeit gar nicht so selten in diesem Hause ist und der Qualität dieses Hauses ein durchaus gutes Zeugnis ausstellt:

Ein inhaltlich vollkommen richtiges und wichtiges Anliegen kommt mittels Ent­schließungs­antrag der Abgeordneten Jarmer, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen in den Justizausschuss. Dort wird darüber diskutiert, der Antrag wird auch präzisiert. Und heute kommt dieser Entschließungsantrag zurück und wird von allen gemeinsam beschlossen, es ist eine All-Parteien-Zustimmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es eines wiederholten Beweises bedurft hätte, dass wir tatsächlich immer dann dabei sind, wenn es gilt, einem rich­tigen, klugen Antrag – egal, von wem auch immer eingebracht – zu folgen, dann ist dieser Beweis hiermit erbracht. Das ist inhaltlich sehr erfreulich und politisch äußerst klug. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


17.47.02

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich bei der Abgeordneten Jarmer für die Initiative zu diesem Antrag bedanken. Die heutige Entschließung zeigt aber auch, dass wir über die Parteigrenzen hinweg bereit sind, auch Ideen der Opposition aufzugreifen und in konkretere Formüberlegungen einfließen zu lassen.

Die konkrete Entschließung behandelt ein besonders sensibles Thema und weist auch auf manche Ungereimtheiten im Sexualstrafrecht hin, die es natürlich aufzulösen gilt.

Ich denke, dass sich die im Entschließungsantrag geforderte Gleichbehandlung durch eine Angleichung der Grundstrafdrohung des § 205 Abs. 1 StGB an die Verge­waltigung im Rahmen der Umsetzung der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verwirklichen lassen könnte, weil in dieser Konvention ja auch eine Definition von sexuellem Miss­brauch einschließlich Vergewaltigung vorgesehen ist.

Was die im Entschließungsantrag geforderte Angleichung des Strafrahmens des qua­lifizierten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person an die Strafdrohung der qualifizierten Vergewaltigung betrifft, wurde diese


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 178

bereits mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz 2009 vorgenommen. Das heißt, für all jene Fälle, in denen die Tat eine schwere Körperverletzung oder den Tod der miss­brauchten Person zur Folge hatte, gilt daher auch die für die qualifizierte Vergewalti­gung vorgesehene Strafdrohung.

Hohes Haus! Ich werde jedenfalls im Herbst entsprechende Vorschläge unterbreiten und hoffe, dass wir in diesem lösungsorientierten Klima weiterarbeiten können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

17.48

17.48.52

 


Präsident Fritz Neugebauer: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1835 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 265.)

17.49.2419. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1743 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (1816 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1976/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Errichtung eines „König Abdullah Dialogzentrums“ (1817 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 19 und 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.50.01

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kollegen! Zum König Abdullah Zentrum in Wien: Wir haben diese Angelegenheit nach den Beratungen im Ausschuss in unserem Klub noch einmal eindringlich und genau erörtert und sind zu etwas anderen Ergebnissen als vor der Abstimmung im Ausschuss gekommen. (Abg. Mag. Steinhauser: Hätte uns eh gewundert!)

Das freut die Grünen, dass wir einmal einer Meinung sind – na ja, wir sind nicht ganz einer Meinung in dieser Angelegenheit, wie Sie bei unserem Antrag sehen können, aber wir haben einige Punkte, wo wir Ihnen durchaus zustimmen können.

Die Gründe unseres nunmehr anderen Verhaltens in Kürze.

Erstens: Es ist zwischen den Parteien vereinbart, dass es zu diesem Thema im Herbst eine Anhörung geben soll.

Damit ich Frau Kollegin Korun eine Freude mache, sage ich natürlich nicht „Hearing“, sondern Anhörung. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Das ist eh ein Blödsinn!) – Kollegin Korun freut sich und lacht schon. – Deshalb scheint es mir jetzt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 179

ein bisschen skurril zu sein, jetzt darüber abzustimmen, bevor wir Argumente in diesem „Hearing“ überhaupt gehört haben.

Das führt dazu, dass wir einen Antrag betreffend Rückverweisung an den Außen­politischen Ausschuss einbringen, weil eine Entscheidung dort erst nach der Beurteilung der Ergebnisse dieses Hearings sinnvoll ist.

Zweitens haben wir auch überlegt, dass die Namensgebung dieses Zentrums ein Prob­lem ist, denn König Abdullah, der König von Saudi-Arabien, steht für eine Werte­ordnung und für eine Denkweise, die mit einem Zentrum für religiösen Dialog und Toleranz einfach nicht vereinbar ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Petzner.)

Da kann man hin und her reden, wie man will, aber ich glaube, das wäre doch ein zu falsches Signal und eine zu irreführende Bezeichnung für ein solches Institut.

Drittens: die Finanzierung. Klar ist, dass die Anfangsfinanzierung und die Zurverfü­gung­stellung eines Palais durch Saudi-Arabien erfolgt, dies Österreich also nichts kostet. – Die weitere Finanzierung ist aber nicht klar. Es gibt keine Zusage der Saudis, dass sie das sozusagen auf alle Zeiten zahlen. Das heißt, es werden dann die Regelungen des Vertrages über die Errichtung dieses Zentrums zum Tragen kommen. Diese sehen vor, dass dieses Zentrum von freiwilligen Beiträgen der Mitglieder leben soll.

Es gibt derzeit jedoch nur drei Mitglieder, nämlich Saudi-Arabien, Spanien und Österreich. Und da der Sitz dieses Zentrums in Österreich ist, kann ich mir vorstellen, dass wir uns der „Freiwilligkeit“, hierfür auch zu zahlen, in Zukunft wahrscheinlich nicht ganz entziehen werden können.

Ob ein solches Zentrum, das dialogisiert, das keine klare Agenda hat, außer zu reden, zu reden und einzuladen, Konferenzen abzuhalten, weiteren Steuergeldes Österreichs dann würdig ist, das ist auch die Frage.

Dieses Thema ist bisher nicht erörtert worden, daher ein weiterer Grund, das rückzu­verweisen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.52

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


17.53.08

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Österreicherinnen und Österreicher müssen froh sein, dass diese Freiheitliche Partei in keiner Regierung ist (Abg. Mag. Steinhauser: Das stimmt allerdings!), denn wie schnell Sie von der FPÖ in solch grundsätzlichen Fragen Ihre Meinung ändern, ist schon erstaunlich.

Ich kann mich noch gut an Ihre Ausführungen im Ausschuss erinnern, die genau in die andere Richtung gehend waren. (Demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Schwentner.)

Für uns von der ÖVP ist die Position klar, und diese ist das Gegenteil dessen – weil es jetzt zaghaften Applaus bei den Grünen gab –, was die Grünen schon immer vertreten haben. Wir sind der Ansicht, gerade in Zeiten, in denen leider nach wie vor aus religiö­sen Motiven Bomben hochgehen, in denen es Terroranschläge gibt, in denen Kirchen niedergebrannt werden, ist dringender Bedarf gegeben, dass ein solcher Dialog geführt wird.

Der Dialog, der in diesem interreligiösen und interkulturellen Zentrum geführt werden soll, ist ein Dialog, der natürlich auch die Situation in Staaten wie zum Beispiel Saudi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 180

Arabien beleuchten muss – es gibt da nichts zu beschönigen; ich sage das ganz direkt –, aber man muss gerade auch solche Staaten in diesen Dialog miteinbinden.

Es war Samuel Huntington, der, und zwar lange, bevor im Jahre 2001 das World Trade Center im Zentrum des Terrors gestanden ist, von diesem „Clash of Civilizations“ gesprochen hat. Huntington schreibt, überall dort, wo Kulturen zusammenkommen, gibt es diese Auseinandersetzungen und diese blutigen Grenzen.

Darauf kann es nur eine Antwort geben – und das sehen nicht nur wir so, sondern das ist auch die Position der Vereinten Nationen –, einen solchen Dialog als einen Beitrag zu einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zu führen.

Die Vereinten Nationen haben das ja ganz klar festgelegt. Ich darf hier aus der UN-Resolution 59/23 zitieren, in der festgehalten wird, „dass die gegenseitige Verständi­gung und der interreligiöse Dialog eine wichtige Dimension des Dialogs zwischen den Kulturen und der Kultur des Friedens darstellen; 

Die UNO geht da sogar noch weiter, und ich zitiere wieder aus dieser UN-Resolution, in der es heißt, die Generalversammlung lädt den Generalsekretär ein, „die Aufmerk­samkeit aller Regierungen und maßgeblichen internationalen Organisationen auf die Förderung des interreligiösen Dialogs zu lenken“ und dazu Berichte vorzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend: Dialog ist unverzichtbar. Vom Dialog darf man niemanden ausschließen, auch nicht die Wahhabiten innerhalb des Islam.

Wien war und ist eine Stadt des Dialogs, und Wien soll eine Stadt des Dialogs auch in Zukunft sein – und daher habe ich wenig Verständnis dafür, dass, bevor noch die Arbeit aufgenommen worden ist, hier schon gesagt wird: Nein, das ist nichts; da stimmen wir dagegen!

Unsere Position ist genau das Gegenteil. Wir vertrauen auf Dialog. Wir vertrauen auf gewaltfreie Lösungen – und daher ein klares Ja zu jedem Zentrum, das diesem Ansinnen dient, den interreligiösen und interkulturellen Dialog zu fördern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


17.56.44

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute wieder einmal und konsequenterweise gegen das Vorhaben, ein solches Zentrum in dieser Art und Weise zu eröffnen, weil wir der Meinung sind, dass man damit den Bock zum Gärtner macht, wenn ausgerechnet ein Land wie Saudi-Arabien – ein Land, in dem Menschenrechte und Religionsfreiheit mit Füßen getreten werden – als großer sogenannter Dialogstifter auf ein Podest gehoben werden soll.

Es gibt riesige Widersprüche zwischen dem wohlklingenden Ziel des Übereinkommens und der saudi-arabischen Realität. In der Präambel des Übereinkommens steht – ich zitiere –:

„Unter Bestätigung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Ziele und Prinzipien  und unter Betonung der Grundsätze und Werte des mensch­lichen Lebens und der Menschenwürde, der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 181

Erst im April 2012 hat der saudi-arabische Großmufti öffentlich die zwangsweise Verheiratung von zwölfjährigen Mädchen verteidigt und propagiert – ich zitiere –:

„Unsere Mütter und Großmütter wurden verheiratet, als sie kaum zwölf waren. Gute Erziehung macht ein Mädchen in diesem Alter bereit für alle ehelichen Pflichten“. – Zitatende.

Im Übereinkommen wird unter anderem als Ziel „die Achtung für die Erhaltung des sakralen Charakters heiliger Stätten sowie religiöser Symbole“ – Zitatende – genannt.

Im März 2012 gab der saudische Großmufti eine Fatwa heraus, dass alle Kirchen auf der arabischen Halbinsel zu zerstören seien und dass es nicht erlaubt sei, auf der arabischen Halbinsel neue Kirchen zu bauen.

Die Beispiele dafür, dass Welten zwischen dem wohlklingenden Ziel des Überein­kommens und der saudischen Realität liegen, könnte man beliebig fortsetzen. Genau deshalb habe ich einen Antrag gestellt, damit von der Errichtung dieses Zentrums in dieser Art und Weise Abstand genommen wird. Dieser Antrag wurde am 19. Juni mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ abgelehnt – das ist also relativ frisch.

Und nun zur falschen Propaganda und zu den Bocksprüngen der Freiheitlichen: Wir hatten hier im Haus im Jänner dieses Jahres eine Besprechung einer parlamenta­rischen Anfrage von mir genau zu diesem geplanten sogenannten Dialogzentrum. Dabei haben wir alle uns von den Freiheitlichen anhören dürfen, wie notwendig ein solches Zentrum sei, dass es unterstützt werden müsse und dass wir Grünen uns einfach zu große Sorgen machten und das unnötig sei.

Zirka vier Monate später, am 12. April, hat Frau Abgeordnete Winter eine Aussendung gemacht mit dem Titel:

„Wien wird zur Finanz-Oase für saudische Islamisten

Bundesregierung gewährt wahhabitischem König-Abdullah-Zentrum in Wien Steuerfreiheit und Diplomaten-Status“.

Der erste Satz dieser OTS lautet: „Mit heftiger Ablehnung reagiert die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Susanne Winter auf den gestrigen Ministerratsbeschluss der Bundesregierung“, aufgrund dessen genau dieses Zentrum errichtet werden soll.

Frau Abgeordnete Winter dürfte nicht ganz mitbekommen haben, wie Ihre eigene Frak­tion in den Debatten im Parlament sowohl im Ausschuss als auch im Plenum argumen­tiert hat.

Ortwechsel. Am 19. Juni, im Außenpolitischen Ausschuss, argumentiert Kollege Hübner, seines Zeichens außenpolitischer Sprecher der Freiheitlichen Partei, und sagt – Zitat –:

Warum soll man sich nicht freuen, wenn ein Land, das Geld im Übermaß hat, sich dafür entscheidet, sein Geld hier anzulegen. – Zitatende.

Und es war recht spannend. Als ich dann am selben Abend nach Hause gekommen bin, ist in meinem Postkasten diese interessante Zeitung von den Wiener Freiheitlichen gelegen (die Rednerin hält diese in die Höhe), wo Herr Gudenus und Herr Strache gemeinsam in die Kamera lächeln. Auf Seite 7 dieser Zeitung findet sich ein Artikel mit dem Titel:

„Bundesregierung macht Wien zur Drehscheibe des radikalen Islamismus

Der Verfassungsschutz warnt vor den Wahhabiten, doch Rot-Schwarz fördert sie.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 182

Sehr geehrte Damen und Herren, um in Ihrer Diktion zu bleiben, Sie hätten richtiger­weise schreiben sollen: doch Rot-Schwarz und Blau fördern sie. (Beifall bei den Grünen.)

Der erste Satz: „Die heftig umstrittenen Pläne für ein von den Saudis finanziertes ,König-Abdullah-Zentrum‘ im Palais Sturany am Schottenring werden offenbar gegen die Sicherheitsinteressen Österreichs und der Nachbarstaaten durchgedrückt.“ – Ja von wem wohl? – Bis heute von den Freiheitlichen.

Und heute stellen Sie einen Rückverweisungsantrag. Ich nehme an, damit wollen Sie sagen: Halt, stopp, wir haben jetzt seit einem halben Jahr falsch argumentiert und falsch abgestimmt, wir wollen uns das noch einmal überlegen.

Ich sage Ihnen etwas: So dumm sind die Leute nicht! Ich kann mir schon vorstellen, dass Sie diese Lügenpropaganda als zielgruppenadäquate Kommunikation bezeichnen würden. Aber die Leute kriegen mit, wie Sie wo argumentieren und wie Sie wo abstimmen.

Also überlegen Sie sich das noch einmal, bevor Sie genau das Gegenteil von dem in Ihren Medien behaupten als das, was Sie hier im Parlament abstimmen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Höbart: Was habt ihr für ein Problem?) Das nimmt Ihnen niemand ab. – Danke. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


18.02.58

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Präsident des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog Jean-Louis Tauran hat in einem Interview vor wenigen Wochen mit der Kathpress die Entstehung dieses Internationalen Dialogzentrums sehr diplomatisch als – ich zitiere – mutigen Ansatz bezeichnet.

Der Kurienkardinal erwartet sich von diesem King-Abdullah-Dialogzentrum die Entwick­lung eines Gesprächsforums, mit der die Probleme von Religionsgemeinschaften in aller Welt zivilisiert gelöst werden könnten. Tauran fügt aber auch hinzu: Wir sind aber nicht naiv.

Mit dieser Beschreibung, die so zwischen Hoffnung und Skepsis wankt, formuliert er die Problematik um dieses Projekt sehr diplomatisch und treffend. Ich kann mich dieser Einschätzung eigentlich nur anschließen.

Wir haben ja im Außenpolitischen Ausschuss sehr intensiv über die Menschen­rechtssituation im Königreich Saudi-Arabien diskutiert. Ich empfehle dazu die Lektüre des Amnesty International-Berichtes 2012 zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Die gesetzliche und tagtägliche Diskriminierung von Frauen und Mädchen, Folterungen und Inhaftierungen politischer Gefangener werden in diesem Bericht genauso drastisch aufgezeigt wie die systematische Unterdrückung der Meinungs- und Religionsfreiheit bis hin zur Anwendung der Todesstrafe und zu erniedrigenden unmenschlichen Strafen, wie zum Beispiel der Auspeitschung.

Dass es angesichts dieser Menschenrechtssituation große politische Bedenken gibt, dass vielleicht dieses Dialogzentrum als internationales Feigenblatt für fehlende Religions­freiheit in Saudi-Arabien missbraucht werden kann, kann ich verstehen.

Dem steht jedoch die Präambel des Übereinkommens, das wir heute zur beschließen haben, gegenüber, wo Saudi-Arabien und die anderen Vertragsparteien zum Projekt in Wien ganz deutlich ihr Bekenntnis zu Frieden und sozialem Zusammenhalt formulieren und sich zu den allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, zu den verankerten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 183

Prinzipien von Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit und zu Menschenwürde und Grundfreiheiten ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache und Religion bekennen.

Unter diesen Voraussetzungen und mit der Überzeugung, dass fehlendes Verständnis nur durch Dialog überwunden werden kann, setzen wir Hoffnung und Erwartung in dieses Projekt. Und so haben wir das eigentlich im Außenpolitischen Ausschuss auch diskutiert. Das Dialogzentrum kann tatsächlich zu einem dauerhaften Forum werden, in dem Christen- und Judentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus und ExpertInnen der Zivilgesellschaft gemeinsam und gleichberechtigt an Entspannung, Konfliktlösung, Frieden, Versöhnung und sozialem Zusammenhalt arbeiten.

Österreich wird erneut zum Zentrum des internationalen Dialogs. Das mag vielleicht manchen tagespolitisch nicht in den Kram passen, entspricht aber einer jahrzehnte­langen Tradition unseres Landes. Eine tolerante, eine humane, eine weltoffene Gesell­schaft wie die österreichische muss sich immer als Dialogpartner anbieten. Überall dort, wo es einen Hoffnungsschimmer in Richtung Versöhnung, in Richtung Gerechtig­keit, in Richtung Menschenrechte und Frieden gibt, wird Österreich ein Platz sein, der diese Dialogbereitschaft fördert. Es gibt keine Alternative zum Dialog, und deshalb unterstützt die SPÖ dieses Übereinkommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP und BZÖ.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


18.07.19

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Mein Vorredner, der Herr Weninger, hat durchaus recht, wenn er sagt, dass die Gefahr besteht, dass das als ein Feigenblatt für Missstände im eigenen Staat missbraucht wird, dass man damit zudecken möchte, dass es keine anderen Religionen geben darf in Saudi-Arabien, dass nicht einmal andere islamische Strömungen, außer dem Wahhabismus, in Saudi-Arabien zugelassen sind und dass damit auch eine Diskussion über die katastrophale Lage der Menschenrechte in Saudi-Arabien unterdrückt wird.

Wir haben bei uns sehr ernsthaft und sehr ehrlich über das Ganze diskutiert. Und es ist parlamentarisch alles andere als etwas Ungewöhnliches, hier im Ausschuss eine andere Bewertung durchzuführen als im Plenum unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte, die es zu bewerten gilt. Es ist auch durchaus möglich, in der zweiten Lesung die Zustimmung zu geben und in der dritten Lesung etwas abzulehnen, oder auch umgekehrt. Es ist die Frage, wie durchdacht man seine eigene parlamentarische Willensbildung in weiterer Konsequenz artikuliert.

Ich muss meinen Kollegen Hübner vor dieser seltsamen Phalanx aus einer schwarz-grünen Polemik schon sehr in Schutz nehmen. Frau Korun, wissen Sie, was wirkliche Bocksprünge sind? – Bocksprünge sind es, wenn eine Wiener grüne Spitzenkandidatin in die Wahlauseinandersetzung geht mit der Forderung nach Zurückdrängung des Individualverkehrs – und ab dem Tag, an dem sie Vizebürgermeisterin spielen darf, mit der dicken, fetten Dienstkarosse der Stadt Wien unterwegs ist (Beifall bei der FPÖ), wobei sie sich bis 100 Meter vor eine Veranstaltung mit der Dienstkarosse bringen lässt, dann das Dienstfahrrad auspackt, zur Veranstaltung fährt, dann wieder zurück­geht, 100 Meter weg von der Veranstaltung, um es wieder in den Kofferraum zu packen. Das sind Bocksprünge, aber nicht ein durchdachtes parlamentarisches Vorge­hen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Was mir bislang bei dieser Debatte zu kurz gekommen ist, ist, dass auch veranschau­licht wird, wie es tatsächlich in Saudi-Arabien aussieht. Und ich habe mich da schlau


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 184

gemacht unter Heranziehung internationaler Berichte des deutschen Auswärtigen Amtes, des „Spiegel“, der „Welt“ und so weiter und so fort.

Ich darf aus einem Bericht des deutschen Auswärtigen Amtes zitieren: 

„Nach saudischer Vorstellung gewährleistet die Umsetzung der im Koran überlieferten göttlichen Ordnung die beste Verwirklichung der Menschenrechte. Das Strafrecht folgt daher der Scharia. Todes- und Körperstrafen werden verhängt und vollstreckt. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind stark eingeschränkt. Parteien sind verboten. Politische Aktivisten  werden drangsaliert, inhaftiert oder gehen ins Ausland.“

Bis zu 100 Leute werden dort pro Jahr enthauptet, eine ziemlich irreversible Men­schen­rechtsverletzung, andere werden gesteinigt. Folter ist dort an der Tagesordnung. Kirchen sind nicht erlaubt, geschweige denn dass Synagogen dort erlaubt wären.

Bei der Konstruktion dieses Zentrums ist überhaupt etwas Kurioses dabei, dass näm­lich auch ein Jude in diesem Board of Members sitzt. Und wenn, was durchaus zu erwarten ist, dieses Board of Members einmal ins Finanzierungsland, nämlich nach Saudi-Arabien, fährt, dann wird dieser Jude dort nicht hineinkommen, weil es Juden verboten ist, in Saudi-Arabien einzureisen. Es gibt da sehr viele Beurteilungsmetho­den.

Frau Abgeordnete Korun, ja, da haben Sie recht, ich bin ja auch für den interreligiösen Dialog. Das ist doch keine Frage. Aber man muss immer schauen, ob sich da nicht vielleicht ein trojanisches Pferd verbirgt und ob die Gefahr nicht groß ist, das von Ihnen zitierte Feigenblatt hier in Wien serviert zu bekommen und unter dem Strich dem Islamismus, über den wir ja im Rahmen des Verfassungsschutzberichts jetzt breit diskutiert haben, noch mehr an Raum zu geben.

Wir können nur sagen: Ja zum interreligiösen Dialog, überhaupt keine Frage. Aber trotz aller Würdigung dessen, dass interreligiöser Dialog wichtig ist, angesichts der gravierenden Missstände, die in Saudi-Arabien gegenüber Menschen und deren Rechten Tag für Tag begangen werden – Enthauptungen, Steinigungen, Folterungen, das Verbot, dass andere Religionen überhaupt diskutieren dürfen –, ist es in Ordnung, dass wir in einer isolierten Variante der Außenpolitik gesagt haben, da kann man darüber nachdenken. Aber bei einer Gesamtbeurteilung sämtlicher Felder, die ein Staat auch zu beachten hat, kommen wir unter dem Strich zu dem Schluss, da wird es keine Zustimmung unsererseits geben. Das ist ganz verständlich, dass hier mit Minus beurteilt wird – also alles andere als eine ungewöhnliche Vorgangsweise.

Ungewöhnlich ist das von Ihnen, Frau Korun, und Ihren Exponenten, die mit den Fahrrädern Werbung machen und dann mit den dicken Dienstkarossen der Stadt unterwegs sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in Saudi-Arabien auch eine soziale Schieflage. Diejenigen, die intensiv im sozialen Netzwerk Twitter unterwegs sind, wissen das. Und all das, was unlängst an die Öffentlichkeit gedrungen ist, ist alles andere als schön. Es ist so, dass dort jedes Mitglied der Monarchen-Familie auf Lebenszeit ein Monatsgehalt von bis zu 270 000 US-Dollar erhält. Und die Kinder und Enkelkinder des Monarchen erhalten monatlich 13 000 Dollar – und das ihr ganzes Leben lang – als Zuwendung.

Wenn Sie nach Mekka und Medina schauen und dort sehen, dass die Zahl der Bettler immer größer wird, dann stellt sich auf der anderen Seite auch die Frage, inwieweit die Finanzierung dieses saudi-arabischen Zentrums in Wien nicht auf Kosten und auf dem Rücken der dortigen Bevölkerung erfolgt. Auch eine Facette dessen, wo ich sage: Das


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ist hier nicht mit jenem Anstand zu quittieren, wie es eigentlich notwendig wäre, im Herzen Europas ein Dialogzentrum mit einem sehr hehren Ziel zu finanzieren.

Unterm Strich werden wir dies heute ablehnen. Auch Ihrem Antrag, Frau Abgeordnete Korun, werden wir nicht die Zustimmung geben, weil es ja das Hearing im Herbst gibt und wir darauf hoffen, dass bei den Regierungsfraktionen noch Einsicht einkehren wird und dass vor allem die gravierenden Menschenrechtsverletzungen bei Ihnen offenkun­dig machen, welcher Geist da dahinterstecken kann, und Sie vielleicht auch hier noch auf die Bremse steigen. – Danke, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


18.13.56

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Hübner im Außenpolitischen Ausschuss für dieses Zentrum waren für mich stichhaltiger und nachvollziehbarer als die jetzt geäußerten Argumente von derselben Fraktion gegen die Zustimmung zu diesem Zentrum. Denn es ist natürlich richtig – das ist überhaupt kein Zweifel –, dass es in Saudi-Arabien massive Menschenrechtsverletzungen gibt, dass dort eine Art des Islam unterstützt wird, der alles andere als offen, tolerant und dialogbereit ist. Überhaupt keine Frage. Und Sie wissen ganz genau, dass ich auch von diesem Rednerpult aus die Ungleich­bewertung immer wieder kritisiere, dass Menschenrechtsverletzungen in Ländern, die nicht zu den Freunden der Vereinigten Staaten gehören, sehr massiv kritisiert werden, mit Sanktionen belegt werden, dass man dort nicht einmal reden darf mit den Leuten und jeder, der das ein bisschen ins richtige Licht rücken möchte, sofort der Kumpanei mit der dortigen Tyrannei verdächtigt wird, während das bei Saudi-Arabien ein bisschen anders und relativer ist, auch bei anderen Ländern.

Ich würde mir auch wünschen, dass man dann auch kritisiert, was manche radikalen Kräfte in Saudi-Arabien und in anderen islamischen Ländern mit dem Geld machen, nämlich andere islamistische Gruppen unterstützen beim sogenannten Arabischen Frühling, weil man dort säkulare Diktaturen, die einem immer ein Dorn im Auge gewe­sen sind, durch islamistische Diktaturen ersetzen möchte, etwa in Ägypten oder in Syrien. Das wäre auch einmal interessant zu diskutieren. Aber da wird man auch sofort wieder verdächtigt, dass man auf der falschen Seite steht.

Ich sage Ihnen, ich möchte immer dort stehen, wo wir den Dialog unterstützen. Denn was sollen wir denn sonst gegen diese Regime machen, meine Damen und Herren, etwa bei Saudi-Arabien? Soll man jetzt einen neuen Kreuzzug initiieren? Soll der Herr Darabos mit den Kräften des österreichischen Bundesheers versuchen, noch Verbün­dete zu finden, und mit unserem Gerät dann gegen Mekka und Medina ziehen, um dort endlich den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen? – Ich fürchte, das wird nicht ganz erfolgversprechend sein. (Abg. Dr. Moser: Das hat keinen Sinn!) – Eben, das hat keinen Sinn.

Sie wissen auch ganz genau, dass ja nicht ganz Saudi-Arabien und nicht alle Einwohner dieses Landes so sind wie die, die wir zu Recht kritisieren. Frau Kollegin Korun, Sie werfen da, nur weil ein Großmufti Unglaubliches und zu Kritisierendes ver­langt, jetzt alle in einen Topf und sagen: Mit denen dürfen wir nicht reden und kein Dialogzentrum!

Was würden Sie dazu sagen, wenn jetzt irgendjemand käme und sagte, weil in der Türkei – und das kommt ja auch immer wieder vor – irgendwelche islamischen Funda­men­talisten die Zwangsheirat befürworten und die Errichtung von Kirchen und Sons-


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tiges kritisieren, ja die katholischen Kirchen zerstören wollen – das haben wir auch alles schon gehört –, unglaublich, mit den Türken reden wir nicht mehr, denn das sind alles Fundamentalisten, das sind alles Radikale, wenn diese islamischen Gelehrten das auch hier in Österreich verlangen? Aber genau dasselbe machen Sie da jetzt. (Abg. Mag. Steinhauser: Nein!) Messen Sie endlich einmal mit einer Latte! (Beifall beim BZÖ.)

Entweder man ist für den Dialog, dann muss man das immer vertreten, oder man ist für die Isolierung, dann sollte man das auch immer unterstützen.

Sie sind ja auch bei den Gesprächen gewesen, da waren Sie übrigens nicht so konsequent und radikal, wenn Vertreter von Saudi-Arabien hier gewesen sind, und da wissen Sie auch, es gibt solche und solche. Und es gab schon Delegationen, da habe ich auch nicht mehr gewusst, was man mit denen reden soll, denn es war kaum möglich, einen Dialog zu führen. Und Sie wissen auch, dass andere Delegationen, jetzt erst kürzlich, da gewesen sind, mit denen man wunderbar diskutieren konnte und die im Dialog auch sehr offen gewesen sind.

Wenn Saudi-Arabien, wer auch immer dort diese Entscheidung getroffen hat, mit seinem Geld hier in Österreich so ein Dialogzentrum errichtet, wo die Hauptreligionen, Christen, Juden, Islam, diskutieren können, dann verstehe ich nicht, warum man dage­gen sein kann. Mir ist es lieber, sie verwenden das Geld hier für so einen Dialog als irgendwo in Syrien, in Ägypten oder in Libyen für die Finanzierung von Islamisten und von Radikalen. Ich sage Ihnen, da ist das Geld hier besser angelegt. Da freue ich mich darüber. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) – Ja, das mag sein. Aber dann bin ich trotzdem dafür, dass wir den Dialog hier in Österreich führen, dass das also hier geschieht. (Beifall beim BZÖ.)

Natürlich kann ein Erfolg nicht garantiert werden; aber dann versuchen wir es doch wenigstens!

Kollege Vilimsky, wenn man jetzt meint, das große Saudi-Arabien braucht das kleine Zentrum hier in Wien als Feigenblatt, um zuzudecken, welche Menschen­rechts­verlet­zungen dort begangen werden, dann muss ich sagen, das ist auch nicht ganz die richtige Optik und nicht das richtige Maß. Und man kann damit auch nichts erklären, man kann damit auch nichts schönreden. Die Menschenrechtsverletzungen gibt es. Die müssen wir auch immer wieder kritisieren. Wir müssen hier auch immer auf die Schieflage der Bewertungen des Westens hinweisen.

Aber seien wir doch froh, dass ein kleines Pflänzchen des Dialogs jetzt in Wien möglich ist, und tun wir doch alles dazu, dass dieses Pflänzchen größer wird! Wir haben keine andere Möglichkeit, um den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen und auch der Bevölkerung in den islamischen Ländern zu helfen, dass nicht die Radikalen zum Zug kommen. Der Dialog sollte eine Verbesserung der Situation unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


18.20.08

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Schwenk der Freiheitlichen überrascht, glaube ich, nicht wirklich, aber dass die Grünen von Haus aus und mit großer Vehemenz gegen dieses Zentrum argumentiert haben und nach wie vor dagegen sind, das ist schon etwas seltsam. (Abg. Mag. Steinhauser: Nein, das ist konsequent!) – Ja, sowieso! Waren und sind, ja.


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Sie halten anscheinend Leute, Gesellschaften nicht für fähig, sich zu ändern, son­dern – und das überrascht mich – Sie sind anscheinend Anhänger der Philosophie des Alten Testaments: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Anders kann ich das nicht interpre­tieren. Und das gerade von Ihnen, die Sie Toleranz immer vor sich hertragen! Jetzt wollen Sie andere nicht einmal hören, wollen Sie andere nicht einmal einbinden oder Meinungen austauschen?! Das ist mehr als seltsam. Der Begriff „Toleranz“, wie Sie ihn verstehen, ist ein sehr dehnbarer. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade jetzt, da in der muslimischen Welt religiöse Symbole anderer Religionen extrem gefährdet sind – denken wir an Nigeria, denken wir an Mali, Timbuktu, denken wir zurück an Afghanistan! –, gerade in einer Zeit, in der dort Derartiges passiert, gerade jetzt, da es Gründe gibt, zum Beispiel in Saudi-Arabien, bestimmte Praktiken beziehungsweise gesellschaftliche Zwänge wirklich zu hinterfragen, gerade in einer solchen Zeit wollen wir den Dialog nicht führen?! – Das ist doch mehr als seltsam. Gerade jetzt müssen wir an dem Dialog interessiert sein, müssen wir das als Zeichen der Öffnung sehen, auch von dieser Seite her. Ich glaube, es wäre völlig verkehrt, hier Türen zuzuschlagen.

Ich hoffe daher, dass es wirklich eine breite Akzeptanz dieses Zentrums dieser inter­nationalen Organisation gibt und dass man dort sehr erfolgreich für Verständnis und Toleranz der verschiedenen Kulturen und der verschiedenen Religionen arbeiten kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.22

18.22.16

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Zunächst: Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (1743 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (1816 d.B.), an den Außenpolitischen Ausschuss zurückzuverweisen.

Ich bitte, jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Er findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ausschussanträge, die ich getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertra­ges: Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog, in 1743 der Beilagen, gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Vertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 188

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, seinen Bericht 1817 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.24.2821. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1984/A(E) der Abge­ord­neten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (1818 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2010/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Menschenrechtslage in der Westsahara (1819 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2012/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Johannes Hübner, Mag. Judith Schwentner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Konferenz zur Errichtung einer Zone frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten (1820 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tages­ordnung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.25.28

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Jetzt wäre ich fast versucht gewesen, zu Ihnen, Frau Dr. Karl, Frau Außenministerin zu sagen, aber Sie sind nur in Vertretung des Herrn Außenministers hier! Hohes Haus! Ge­schätz­te Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident hat schon auf die nun zur Debatte stehenden Anträge verwiesen. Diese drei Entschließungs­anträge, die wir im Außenpolitischen Ausschuss verhandelt haben, beziehen sich auf die Menschenrechtslage in der Westsahara, eine atomfreie Zone im Mittleren und Nahen Osten und die Situation in der Demokratischen Republik Kongo.

Wenn man sich etwas näher damit befasst, dann können wir die Diskussion von vorhin – ich war sehr angetan, lieber Herbert Scheibner, von deiner Argumentation und ich stimme völlig überein mit dem, was du vorhin gesagt hast – jetzt fortführen. Es geht hier um einen Dialog und um die Rolle Österreichs. Wenn ich an die Vermittlerrolle denke, was die Westsahara anlangt, dann muss ich sagen, es ist nur im Dialog möglich, dass die Probleme dort gelöst werden.

Es herrscht dort faktisch Bürgerkrieg seit mehr als 40 Jahren. Der Grund ist ganz einfach: Es sind dort – das wissen wahrscheinlich nicht viele, ich habe es auch nicht


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gewusst, bevor ich mich damit befasst habe – 32 Prozent des gesamten Weltvorrates an Phosphaten, und somit wird es interessant – interessant nicht nur für die Länder, die dort angrenzen, sondern auch für jene, die davon profitieren. Ich glaube, dass Österreich als neutrales Land, das auf die Menschen zugeht, das den Dialog sucht, eine ganz wichtige Vermittlerrolle hat.

Ich komme zum Schlusssatz. Ich glaube, dass es notwendig ist, auch hier Österreichs Rolle als Vermittler, als Einiger, als Friedensstifter hervorzuheben und alles daranzu­setzen, dass diese Funktion von Österreich nicht nur europaweit, sondern weltweit wahr­genommen wird.

Inhalt der Entschließungsanträge sind diesbezügliche Aufforderungen beziehungs­weise Ersuchen an die Bundesregierung beziehungsweise an das Außenministerium. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


18.28.29

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt im Augenblick wohl keine Region, die politisch und gesellschaftlich so instabil und konfliktgeladen ist wie der Nahe und Mittlere Osten, verschärft durch den Besitz von biologischen, chemischen oder auch nuklearen Massenvernichtungsmitteln. Alles in allem eine sehr explosive Bedrohung für den Frieden.

Es braucht daher ganz dringend Möglichkeiten zur Konfliktprävention wie die Ende 2012 stattfindende Konferenz in Helsinki, wo über die Errichtung einer kern­waffenfreien Zone und einer Zone frei von anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten debattiert werden soll. Österreich muss sich vehement für das Gelin­gen dieser Konferenz einsetzen. In diesem Sinne ist auch unser Antrag eingebracht worden.

Auch der Westsahara-Konflikt ist seit Langem ungelöst. Die Gespräche zwischen der Polisario und Marokko sind eingestellt. Die Arbeit der UN-Mission wird behindert. Auch hier sollte Österreich massiv darauf einwirken, dass die Gespräche wieder aufge­nommen werden und man in Richtung einer Konfliktlösung geht. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


18.30.05

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir stimmen allen drei Anträgen zu – vielleicht mit ein bisschen unterschiedlicher Tendenz. Anträge zur Präsidentschaftswahl im Kongo und zur Menschenrechtslage in der Westsahara – na ja, ich habe gesagt, wir stimmen zu, aber ob das ein Schwerpunkt für Österreich ist, ob man gerade auf uns wartet, dass wir die Präsidentenwahlen im Kongo überprüfen und dass wir zwischen Marokko, Algerien und ein bisschen auch Mauretanien vermitteln, das wage ich zu bezweifeln. Aber gut, man soll guten oder gutmenschlichen Aufträgen nicht im Wege stehen.

Dem dritten Antrag stimmen wir schon wesentlich enthusiastischer zu. Das ist eine Angelegenheit, die uns wirklich berührt. Der Nahe Osten ist sozusagen vor unserer Haustür, und da ist es wirklich brisant, da können wir nicht wegschauen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 190

Dieser Antrag ist so, wie wir ihn uns wünschen, weil er ausgewogen ist, neutral und verlangt eine atomwaffenfreie Zone. Er pickt nicht einzelne Länder heraus, sondern verlangt eine Gesamtlösung. Deshalb sind wir nicht nur Unterstützer hier im Plenum, sondern haben den Antrag sogar selbst mit unterschrieben. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


18.31.04

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Auch wir unterstützen alle drei Anträge.

Ich beziehe mich jetzt kurz auf die Situation in Marokko. Wir sind natürlich bereit, diesen Antrag zu unterschreiben. Besonders wichtig ist uns aber, dass jener Punkt, bei dem es um die Überwachung der Menschenrechte geht, wenn es zu einer Verlänge­rung des Mandats der UNO in der Westsahara kommt, auch wirklich aufgenommen und in Zukunft darauf auch genauer geschaut wird.

Der zweite Antrag betrifft die Verwirklichung einer Zone frei von Massenvernich­tungs­waffen im Nahen und Mittleren Osten. Ich glaube, es ist eine besonders wichtige Aufgabe Österreichs, sich dafür einzusetzen – und das steht auch im Antrag –, dass diese Konferenz in Helsinki stattfindet. Sie wird auch stattfinden, aber ganz besonders wichtig wäre es, dass Iran, Syrien und Israel dabei sind. Sie haben bis jetzt nur eine noch nicht verbindliche Zusage abgegeben, dass sie daran teilnehmen werden. Österreich muss sich besonders dafür einsetzen, dass Vertreter dieser drei Länder bei dieser Konferenz in Finnland anwesend sind. Das unterstützen wir natürlich, und ich hoffe, dass seitens des Herrn Außenministers entsprechende Schritte gesetzt werden.

Ich würde gerne noch ein Thema ansprechen, das mir besonders wichtig ist und das ich auch im Ausschuss angesprochen habe – jetzt ist zwar die Frau Justizministerin da, aber das passiert auch vor unserer Tür –, nämlich die Situation der Menschen­rechts­verletzungen in Russland. Nicht nur wir hier haben bislang gemeinsam dazu geschwie­gen, sondern vor allem auch die österreichische Regierung. Wir Grüne haben nicht geschwiegen, muss man dazusagen, aber die österreichische Regierung hat sich mehr als nobel bis beschämend zurückgehalten, irgendeinen Kommentar zur Situation in Russland abzugeben.

Ich darf Sie, Frau Justizministerin, stellvertretend für die anderen Regierungsvertreter bitten, sich dafür einzusetzen. Nicht zuletzt ist das Justizsystem in Russland extrem gefährdet, es gibt keine unabhängige Justiz mehr. Das beweist der Fall von drei Frauen, die jetzt seit beinahe fünf Monaten im Gefängnis sind, obwohl ganz unklar ist, was sie eigentlich wirklich verbrochen haben. Sie sind in einer Kirche aufgetreten und haben dort Lärm gemacht; man kann sich die Videos mittlerweile anschauen. Wegen dieser Taten sind sie seit fünf Monaten in U-Haft. Es ist nicht klar, wie es weitergeht. Das Verfahren wurde auf den Sommer verlegt, damit diese Situation möglichst wenig Aufmerksamkeit erregt. Diesen drei Frauen – es sind zwei junge Mütter, Mütter von kleinen Kindern dabei – droht wahrscheinlich eine dreijährige Haftstrafe in einer Straf­kolonie. Das ist eine Situation, die wirklich unerträglich ist.

Dazu kommen noch andere Dinge wie Demo-Rechte, die beschnitten wurden, zuletzt aber auch die Rechte von Lesben und Schwulen in Russland.

Ich bitte Sie eindringlich als Vertreter der Regierung, dazu auch Stellung zu bezie­hen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.34



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 191

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


18.34.34

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch das BZÖ wird allen drei Anträgen betreffend die Menschenrechtssituation im Kongo, die Situation in der Westsahara und die Forderung nach einer atomwaffen­freien Zone im Nahen und Mittleren Osten zustimmen. Ich glaube, dass es sehr gut ist, dass wir uns auch mit diesen Fragen beschäftigen, und zwar auf einer sehr sachlichen Basis, in Zukunft vielleicht mit noch mehr Aufmerksamkeit nach außen und von außen.

Herr Kollege Hübner, Sie haben die Frage gestellt: Warten die auf uns? – Möglicher­weise schon, weil viele Menschen gerade in diesen Ländern, in den Krisenregionen Hoffnungen haben in ein Land wie Österreich und in die Außenpolitiker Österreichs, nicht, dass das Land Österreich sehr viel bewegen könnte, aber dass wir eine Brücken­funktion ausüben zwischen diesen Ländern und Europa und der Europäischen Union. Wir sind ja weniger als angeblich neutrales Land gefragt, sondern eben in dieser Brückenfunktion.

Es braucht starke Partner in der internationalen Sicherheitspolitik, in der internationalen Außenpolitik, und die Europäische Union könnte oder sollte einen derart starken Part­ner abgeben. Leider tut sie das nicht allzu oft. Die vielen verschiedenen Meinungen innerhalb der Europäischen Union verhindern, dass man durchaus notwendige und vernünftige Friedensinitiativen setzt. Aber da kann Österreich eine Rolle innerhalb der Europäischen Union spielen. Durch Kontaktnahme mit den verschiedenen Ländern kann man für mehr Verständnis werben, und wenn man die Menschen kennt, wenn man die Situation vor Ort kennengelernt hat, dann kann man innerhalb der Europä­ischen Union auch kompetent auftreten.

Es wäre vielleicht vernünftiger, über das Forcieren derartiger Initiativen und das Intensivieren auch von Abgeordneten-Kontakten zu diskutieren als über die Frage, wer wohin mit welchem Reisepass reist. Das vielleicht auch nur manchen ins Stammbuch geschrieben, die glauben, mit solchen Fragen öffentliche Aufmerksamkeit zu wecken.

Besonders die Forderung nach einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten halte ich für wichtig und richtig. Wir sehen das auch immer wieder bei den Debatten in den verschiedenen Ländern. Der Iran wird verdächtigt, dass er an solchen Waffen arbeitet. Und wenn man darüber spricht und sagt, das sollte verboten werden, dann sagen die, ja, dann soll das aber für alle Länder gelten. Sie nehmen das natürlich aus Ausrede und sagen: Wenn das in Israel erlaubt ist, warum ist es uns verboten?, egal, ob man jetzt daran arbeitet oder nicht.

Ich glaube, es kann nur ein Signal geben von Seiten Österreichs, hoffentlich irgend­wann einmal auch von Seiten Europas: dass Atomwaffen per se verboten werden sollten und dass man nicht nur dort, wo es vielleicht welche gibt, dagegen auftritt, sondern auch dort, wo es sicher welche gibt, dass sie nicht nur nicht eingesetzt werden, sondern dass sie abzubauen sind, egal, wer sie wo hat, wer sie hortet oder wer daran arbeitet.

Eine derartige Initiative von allen Parteien hier im österreichischen Nationalrat ist positiv und sinnvoll, und es wäre auch sinnvoll, dass sich die österreichische Außen­politik gerade diesen Zielen nicht verschließt, sondern sie noch aktiver als bisher verfolgt und gemeinsam daran arbeitet, dass irgendwann einmal ein kleines Mosaik­steinchen in Richtung Krisenbewältigung gesetzt werden kann. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 192

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


18.38.29

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ohne Abrüstung kann es keinen echten Frieden geben. Umso bedauerlicher ist es, dass es in der politisch sensiblen Region des Nahen Ostens derzeit besonders viele stark bewaffnete Staaten gibt. Wir wissen, fünf der zehn weltweit am stärksten militari­sier­ten Länder liegen in dieser Region, zum Beispiel Syrien, Jordanien, Kuwait, Israel und Saudi-Arabien.

Der Plan Finnlands, eine internationale Konferenz zur Errichtung einer kernwaffen­freien Zone im Nahen und Mittleren Osten zu veranstalten, ist daher voll zu unter­stützen. Die Schaffung eines kernwaffenfreien Nahen und Mittleren Ostens wäre sicher ein wichtiger Schritt für den Frieden in dieser Region.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Weigerung Israels, auch des Irans und Syriens, an dieser Konferenz teilzunehmen, ist wirklich bedauerlich, zumal die erste Initiative für den Ausbau einer atomwaffenfreien Zone im Jahr 1957 aus Israel selbst kam und sich Israel für die Beschlüsse der Vereinten Nationen zur Errichtung von kernwaffenfreien Zonen in den letzten 30 Jahren auch eingesetzt und diese unterstützt hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass sich Österreich aktiv für das Zu­standekommen dieser Konferenz und für die Schaffung einer Zone, die frei von Massenvernichtungswaffen ist, im Nahen Osten einsetzt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Zinggl.)

18.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.40.12

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns hier im Haus schon mit der Demokratischen Republik Kongo beziehungsweise mit der sehr fragilen, sehr schwierigen und menschenrechtlich auch sehr dramatischen Situation dort beschäftigt. Sie werden sich erinnern, wir Grünen haben damals einen Antrag gestellt bezüglich Abbau von Konfliktmineralien in der Demokratischen Republik Kongo und dass Österreich alles in seiner Macht Stehende tun sollte – auf EU-Ebene, auf multilateraler Ebene –, um eben Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und sich gemeinsam mit anderen EU-Partnern, EU-Mitgliedern dafür einsetzen sollte, die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo zu verbessern.

Der vorliegende Drei-Parteien-Antrag geht auf die Tatsache zurück, dass im November 2011 in der Demokratischen Republik Kongo Präsidentschaftswahlen statt-gefunden haben, mit dem offiziellen Ergebnis, dass der amtierende Präsident Kabila bestätigt wurde und sein wichtigster Gegenspieler offiziell nur 32 Prozent der Stimmen erhielt. Mehrere Wahlbeobachter, die die Wahl in dem Land beobachtet haben, hegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieses Ergebnisses und fragen, ob wirklich alles sozusagen seinen offiziellen Weg genommen hat oder ob es Wahlfäl­schung gegeben hat.

Die Situation im Anschluss an die Wahlen mit vielen Protesten war sehr, sehr schwie­rig. Tatsache ist, dass im Kongo derzeit Diktatur und die Zertrampelung der zarten Demokratie drohen und dass wir gemeinsam mit anderen Ländern alles in unserer Macht Stehende tun sollten, um diese Situation zu verbessern, damit Menschenrechts­verletzungen nicht mehr stattfinden und die Gewalt aufhört.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 193

Es freut mich, dass es zu diesem Dreiparteienantrag gekommen ist, dass sozusagen das Bekenntnis des österreichischen Nationalrats da ist, dass uns Menschenrechte weltweit ein wichtiges Anliegen sind und dass wir uns gemeinsam mit anderen EU-Ländern auf multilateraler Ebene dafür einsetzen sollten, dass in der Demokratischen Republik Kongo demokratische Verhältnisse unterstützt und Menschenrechtsverletzun­gen verhindert werden.

In diesem Sinne Danke für Ihre Unterstützung! (Beifall bei den Grünen.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


18.43.01

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man entweder die Westsahara selber oder die Flüchtlings­lager der Saharauis im Süden Algeriens besucht und sagt, man kommt aus Österreich, dann ist man auf jeden Fall ein sehr willkommener Gast, weil Österreich eine fast 30-jährige Tradition sowohl politisch als auch im humanitären Bereich hat, die Saharauis zu unterstützen.

Wir haben in der Stadt Wien zum Beispiel KindergärtnerInnen ausgebildet. Das Land Niederösterreich hat über Jahre hinweg Hunderten von Kindern die Möglichkeit gegeben, Urlaub vom Krieg zu machen. Wir haben Schulen gebaut, Jugendzentren ausgebaut, Kliniken mit errichtet und zum Beispiel auch dabei geholfen, das saharaui­sche Nationalarchiv zu errichten.

Und so wie ich dafür bin oder wie ich es wichtig finde, dass in das Mandat der MINURSO die Frage der Menschenrechtsverletzungen aufgenommen werden sollte, dass das zumindest im nächsten Abkommen so sein sollte, so bin ich auch dafür, dass wir auf jeden Fall an dieser guten österreichischen Tradition, die wir haben, festhalten: politisch aktiv zu sein und diesem Volk, das eines der letzten Opfer der Kolonialzeit ist und zum Teil nach wie vor von Marokko in Geiselhaft gehalten wird, wirklich zu helfen, weiterzuhelfen, auch humanitär und entwicklungspolitisch weiterzuhelfen.

Es gibt eine Serie von wichtigen und notwendigen Projekten, und die wären auch finanzierbar, wenn wir unsere Entwicklungszusammenarbeitsgelder auf den Betrag aufstocken würden, für den wir internationale Zusagen gemacht haben. In diesem Sinne möchte ich einmal mehr kundtun, dass es wichtig wäre, einen Stufenplan zu entwickeln, wie und wann wir diese 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aufbringen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

18.44

18.44.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21, über die dem Ausschuss­be­richt 1818 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Präsident­schafts­wahlen in der Demokratischen Republik Kongo.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 266.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 194

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, über die dem Ausschussbericht 1819 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Menschenrechtslage in der West­sahara.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 267.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23, über die dem Ausschussbericht 1820 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Konferenz zur Errichtung einer Zone frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 268.)

 

18.46.0324. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 35. Bericht der Volksan­waltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-304/1842 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.46.22

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine ge­schätzten Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Einen wunderschönen guten Abend! Wir hatten ja die Befürchtung, dass wir zu mitternächtlicher Stunde diskutieren – das ist nicht der Fall; wir können diese Tageszeit entsprechend auch akzeptieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diskutiert wird der Bericht der Volksan­waltschaft aus dem Jahr 2011, der eine imposante Leistungsbilanz darlegt, weil wir uns, glaube ich, allesamt sicher sind und gewiss ist, dass diese Volksanwaltschaft für die Bürgerinnen und Bürger und für die Menschen in diesem Land hervorragende Arbeit leistet, als Ergänzung, als wichtige Rechtsschutz- und Kontrolleinrichtung, die einfach auch vor Ort hilft, auch in Fällen, in denen Menschen glauben, dass ihnen nicht mehr geholfen werden kann.

Ein wesentlicher Aspekt ist nicht nur, dass profunde Bedienstete in der Volksanwalt­schaft tätig sind, sondern dass die Volksanwältinnen und der Volksanwalt auch im direkten Kontakt mit der Bevölkerung sehr viele Sprechstunden abhalten und wesent­lich dazu beitragen, dass sie eine wichtige Anlaufstelle sind. Das ist auch richtig und gut so, und das hat auch dazu beigetragen, dass die Kontakte mehr geworden sind. Das hat auch dazu geführt, dass die Zahl der Beschwerdefälle gestiegen ist. Das muss aber nicht notwendigerweise heißen, dass die Verwaltung deshalb schlechter arbeitet, sondern man kann die Volksanwaltschaft aufgrund der modernen Kommunika­tionsmittel viel leichter und unkomplizierter – auch zu Nullkosten – anrufen. – Daher: meine Gratulation!

Es ist ja dieses Mal der letzte Bericht der Volksanwaltschaft, der in dieser Form herauskommt, denn es sind ganz neue Aufgaben auf die Volksanwaltschaft zuge­kommen. Sie haben sich einen neuen Titel gegeben: das Menschenrechtshaus Österreich.


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Wichtig ist: Mit dem Menschenrechtsbeirat und mit den Kommissionen wird damit in über 4 000 Einrichtungen sichergestellt, dass Kontrolle vor Ort stattfinden kann. Das ist ganz besonders wichtig für die Menschen, die in irgendeiner Form in diesen Einrich­tungen untergebracht sind.

Daher, sehr geehrte Volksanwältinnen und sehr geehrter Volksanwalt, wünsche ich Ihnen für diese sehr wichtige Tätigkeit gegen Folter, erniedrigende und unmenschliche Behandlung alles Gute und viel Erfolg und sage ein herzliches Dankeschön für die Arbeit im Jahr 2011! (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


18.48.47

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Volksan­wältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Wie bereits angesprochen hat die Volks­anwaltschaft in diesem Jahr eine Kompetenzerweiterung zu bewältigen. Seit 1. Juli 2012 ist sie für die Aufgaben nach OPCAT, für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig. Es waren enorme Vorbereitungsarbeiten notwendig, es ging insbesondere um die personelle, aber natürlich auch um die finanzielle Ausstattung, um diese gewaltige Mehrarbeit auch bewältigen zu können.

4 000 öffentliche und private Einrichtungen, die zu kontrollieren sind – das ist eine Verantwortung, aber auch eine Herausforderung, und ich denke, dass das hervorra­gend gemeistert wurde, dass jedenfalls der Start gelungen ist. Ich wünsche Ihnen auch für die Zukunft sehr viel Erfolg, bin auch sicher, dass es die Volks­anwaltschaft schaffen wird, die Kernaufgaben weiterhin bestens zu bewältigen – und die können sich sehen lassen: Im Jahr 2011 wandten sich 16 239 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksan­waltschaft; 10 Prozent mehr Beschwerden über Behörden sind bei der Volks­anwaltschaft eingetroffen; 8 377 Prüffälle konnten abgeschlossen werden. Auch die Missstände erhöhten sich parallel dazu: Von 829 auf 1 041 haben sich die Feststel­lungen in diesem Bereich verändert.

Meiner Meinung nach ist vor allem entscheidend, dass die Betroffenen, also die Be­schwerdeerheber im Schnitt bereits nach 49 Tagen über das weitere Vorgehen in ihren Anliegen informiert werden – dass da sehr rasch gehandelt wird, dass beste Infor­mation gegeben wird.

Die Kontaktaufnahme zur Volksanwaltschaft ist sehr einfach, und daher steigt natürlich auch die Zahl der Beschwerden. Es ist sehr unkompliziert, mit der Volksanwaltschaft wirklich in Kontakt zu kommen. Sprechtage werden dementsprechend gut genutzt, sehr häufig wird die Homepage aufgerufen.

2 622 Prüfverfahren haben vor allem die Landes- und Gemeindeverwaltung betroffen. Da gab es Probleme bei Bauordnung und Baurecht. Dauerbrenner gibt es natürlich auch in den verschiedensten Bereichen. Die meisten Beschwerden gab es im Sozial­bereich, aber auch im Justizbereich, bei Obsorge- und Unterhaltsverfahren.

In diesem Sinn: Der Bericht ist sehr übersichtlich gestaltet, gut gegliedert, ermöglicht einen guten Überblick über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft – und daher auch von meiner Seite weiterhin viel Erfolg und gutes Arbeiten! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Fazekas.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 196

18.51.46

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorred­nerinnen und Vorredner haben es ja schon angesprochen: Der 35. Bericht der Volks­anwaltschaft ist ein sehr gutes Werk, eine tolle Arbeit. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Volksanwaltschaft und ihren Mitarbeitern herzlich dafür bedanken und ihnen auch gratulieren.

Besonders die Zahl der Beschwerden ist gestiegen – Kollegin Höllerer hat das ja auch angesprochen –, und dies lässt sich sicher mit der Rücknahme von Leistungen und dem Sparkurs der Regierung in Zusammenhang bringen. Das ist keine Interpretation von mir, sondern das ist ein Zitat aus dem Rechnungshofbericht. Aber auch die Anzahl der Personen, die sich von einer Behörde auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene schlecht behandelt fühlen, ist um 10 Prozent gestiegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in zwei Ausschüssen den Bericht sehr ausführlich diskutiert, mir ist aber schon aufgefallen, dass die Anregungen an den Gesetzgeber wieder gestiegen sind. Wir haben wieder 26 neue Anträge, aber leider finden sich im Bericht auch Anregungen der Volksanwaltschaft, die noch immer nicht umgesetzt sind.

Dies betrifft besonders den Bereich Pflegevorsorge, da handelt es sich auch um mangelnde Unterstützung von pflegenden Angehörigen, um Probleme bei der Voll­ziehung der 24-Stunden-Betreuung, aber auch um Behindertenangelegenheiten und um solche der Sozial- und Krankenversicherungen.

Hier möchte ich auf ein konkretes Beispiel eingehen – Herr Volksanwalt Kostelka und ich haben vor zwei Jahren schon einmal darüber gesprochen –: Es geht um die Kinder- und Jugendrehabilitation. In Österreich fehlen trotz steigenden Bedarfs spezielle Reha­bilitationseinrichtungen für Kinder. Sie haben auch bestätigt, dass es da ein großes Problem in Österreich gibt, es geschieht aber nichts, Herr Volksanwalt. Sie haben mich zwar auf die Studie des ÖBIG verwiesen, die jetzt abgeschlossen ist, und haben auch Ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass es da jetzt endlich zu einer Verbesserung kommt. Auch ich würde mir das wünschen, obwohl mir der Glaube fehlt, dass hier so rasch wie erforderlich die notwendigen Maßnahmen in Angriff genommen werden können, denn dieser Antrag von mir wurde bereits im Jahr 2010 in diesem Hohen Haus abgelehnt.

Es gibt noch sehr viele Bereiche, die mir wichtig wären; leider fehlt mir die Zeit, aber einen Punkt möchte ich schon noch ansprechen, und das ist mir als Tirolerin ein großes Anliegen: Kollege Auer – er ist jetzt leider nicht im Saal – hat eine Frage oder mehrere Fragen zur Landesvolksanwaltschaft gestellt, und allein schon aus seiner Fragestellung ist ersichtlich geworden, dass er eigentlich von der Landesvolks­anwalt­schaft in Tirol überhaupt keine Ahnung hat. Ich möchte Kollegem Auer nur eines sagen – vielleicht können die Kollegen und Kolleginnen es ihm ausrichten –: Es gibt eine Vielzahl von Anträgen betreffend die Kompetenzerhöhung der Landes­volks­anwaltschaft in Tirol; ich habe sie hier. Er sollte sich vielleicht einmal mit seinen Kollegen in Tirol beraten, die alle diese Anträge im Tiroler Landtag abgelehnt haben.

Ich finde, es ist ein starkes Stück, Frau Volksanwältin Brinek im Ausschuss dann mit solchen Fragen zu belästigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 197

18.55.17

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Auch ich schließe mich sehr gerne meinen Vorrednerinnen und meinem Vorredner an, was das Lob – das jährliche Lob, das zu Recht ausgesprochen wird – betrifft. Es ist ganz wichtig, dass dieses Zeug­nis von allen Parteien einmal im Jahr ausgestellt wird – und auch gar nicht so selbstverständlich –, und es gibt nichts, was die Zusammenarbeit zwischen den Teams hier so deutlich machen kann, als den Bericht.

Es ist bereits erwähnt worden, der Bericht ist wirklich sehr übersichtlich gegliedert, und unter den vielen Berichten, die wir bekommen, und bei der schwierigen Materie, die da immer wieder auch behandelt wird, ist er, glaube ich, einer der besseren und wahr­scheinlich auch für andere ein Muster. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft – mit den OPCAT-Aufgaben – fortgesetzt wird.

Wir haben gehört, Sie übernehmen ab heuer erfreulicherweise diese OPCAT-Auf­gaben. Mich würde interessieren, wann endlich – also „endlich“ kann man nicht sagen –, wann die Leute so weit eingeschult sind, dass sie tatsächlich mit den Kontrollbesuchen beginnen können.

Mich interessiert auch etwas anderes – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt, aber hier im Plenum möchte ich das auch noch einmal zur Sprache bringen –, nämlich warum es 717 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Asylgerichtshof und den dort anhängigen Verfahren gibt.

Wir wissen, der Asylgerichtshof hat ja einige Erwartungen geweckt, was die alten Fälle, die noch anhängigen Fälle betrifft, die aber jetzt offensichtlich doch nicht erfüllt worden sind. Woran liegt es? – Es sind neue dazugekommen, und die Frage ist, ob das mit der neuen zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit besser werden wird.

Vielleicht können Sie uns auch noch das eine oder andere zu den Staatsbürger­schafts­diskussionen sagen, die ja aus den Medien bekannt sind. Die Volksanwaltschaft hat ja darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium sich gegen die Verleihung von Staats­bürgerschaften sträubt, insbesondere bei Putativösterreicherinnen und –öster­reichern, aber auch bei adoptierten Kindern, bei unehelichen Kindern, insbeson­dere wenn der Vater Österreicher ist. Hier kommt, was die Staatsbürgerschafts­verlei­hung betrifft, nicht wirklich eine Erleichterung zustande, und das ist gerade im Zusam­men­hang mit den unehelichen Kindern – wenn der Vater Österreicher ist – nicht verständ­lich.

Wenn die Mutter Österreicherin ist, dann geht es, wenn der Vater Österreicher ist, geht es nicht – das ist eine Diskriminierung, die eigentlich nicht erträglich ist, und ich glaube, da müssen wir schon auch dranbleiben. (Beifall bei den Grünen.)

Dranbleiben möchte ich oder wollen wir auch, was die Ausweitung der Prüfungsfelder der Volksanwaltschaft betrifft, denn gerade die Leistungen, die ja von allen gelobt werden, machen es ja unverständlich, dass die Prüfungsfelder nicht zumindest auf jene Bereiche ausgeweitet werden, die die ausgegliederten Einrichtungen betreffen, die mehrheitlich in Bundesbesitz sind. Wo können sich die Menschen, wo können sich die Betroffenen, die da Verwaltungsprobleme haben, hinwenden, wenn nicht an die Volks­an­waltschaft? – Und diese darf oder kann das nicht prüfen. Das ist ein Manko, und wir werden auch da dranbleiben, um dieses Manko irgendwann einmal doch zu beseiti­gen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 198

18.59.06

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Zusammenfassend kann man sagen, dass sich der Bericht der Volksanwaltschaft jedenfalls lebendiger liest als der Bau­kulturreport. Es gibt natürlich auch in diesem Bericht einige Punkte, die man immer wieder hinterfragen muss, und das ist ja im Ausschuss auch sehr rege erfolgt.

In diesem Bericht gibt es ein Kapitel, in dem es um den Verfahrensstillstand bei Unter­haltsverfahren geht. Dieses Kapitel ist leider Gottes jedem von uns bekannt, speziell auch in meinem Freundeskreis. Das Beispiel, das Sie angeführt haben, kennt man ja aus Hunderten von Fällen.

Im Ausschuss wurde die Länge der Verfahren auch damit begründet, dass man wäh­rend der Verfahren immer wieder auch Gutachter zurate zieht, und dadurch verlängern sich die Verfahren immer weiter. Aber ich denke, es kann nicht sein, dass Scheidungen zehn Jahre oder länger dauern. Es kann auch nicht sein, dass Obsorgeverfahren so lange dauern, bis die Kinder dann großjährig sind. Ich sehe da also schon massive Mängel im österreichischen Rechtssystem. Es ist außerdem auch nicht in Ordnung, dass man auf einen Beschluss ungefähr neun Monate oder noch länger warten muss. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Insofern sehen wir die Zusammenlegung der Bezirksgerichte als positiv und hoffen, dass das auch eine Chance ist, dass es zu einer Verkürzung von Verfahren kommt, und dass eben auch in diesem Bereich die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sind.

In puncto Ausgleichszahlungen für EU-Pensionisten und EU-Pensionistinnen hat es sich schon herumgesprochen, dass es diese Möglichkeit der Ausgleichszahlung gibt. Wenn also ein EU-Bürger mit einer ausländischen Rente, die unter unserer Mindest­rente liegt, in Österreich lebt, dann bekommt dieser die Differenz auf 814,32 € aus­bezahlt, um sich eben das Leben in Österreich leisten zu können.

Die Tendenz geht da aber nach oben, die Zahlen sprechen für sich: Es waren 2010 555 Antragsteller und 2011 843 Antragsteller. Natürlich spricht man in diesem Bereich sehr gerne von Familienzuzug, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kaufkraft auch ins Ausland geht. Ich denke, der Herr Volksanwalt war es, der aber gesagt hat, dass die EU-Konformität in diesem Bereich gerade geprüft wird.

Das Negative ist aber generell, dass drei von vier Menschen die Volksanwaltschaft kennen. Das ist auf der einen Seite ein trauriges Zeugnis für die Qualität der öster­reichischen Verwaltung und auf der anderen Seite auch ein Indiz dafür, dass es einer Verwaltungsreform bedarf.

Wir werden diesem Bericht heute nicht zustimmen – ich glaube, die Beweggründe kennen Sie. Es hängt damit zusammen, dass es 2009 ja eine Klage der Volksanwalt­schaft gegen uns gegeben hat. Sämtliche Klagen hat die Volksanwaltschaft verloren. Die Kosten dafür hat der Steuerzahler bezahlt. Aber nichtsdestotrotz haben wir jetzt einen Volksanwalt in Brüssel. (Beifall beim BZÖ.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Sacher zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.02.59

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Volksanwälte! Von den Beschwerden, die in den Sozialbereich fallen, betreffen auch zahlreiche die Sachwalterschaft, und da gibt es sozusagen zwei Seiten. Als Funktionär der Vereinssachwalterschaft in Niederöster-


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reich freue ich mich, dass es de facto über die Vereinssachwalterschaft kaum Be­schwer­den gibt. Das heißt, sie funktioniert hervorragend, ja sie sollte sogar ausgebaut werden, was natürlich an die budgetären Grenzen stößt – das wissen wir schon. Wir arbeiten da sehr gut mit dem Justizministerium zusammen. Es könnte natürlich noch ein bisschen mehr sein, um den Klientinnen und Klienten zu helfen.

Die Beschwerden betreffen vor allem jene Sachwalter, die aus dem Justizbereich kommen, aus dem Rechtsanwaltsbereich kommen, und da wiederum vor allem die Zahl der Klienten, die von einem Sachwalter zu betreuen sind, die so hoch ist, dass er keinen persönlichen Kontakt hat und keine Beziehung aufbauen kann. Alles in allem wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses angeregt, und da sind wir ja schon auf dem richtigen Weg, dass das Sachwalterrecht geändert werden sollte. Wir haben erfah­ren, dass es diesbezüglich schon eine Arbeitsgruppe im Justizministerium gibt.

Ich kann abschließend nur sagen: Die Beschwerden sollen dazu führen, dass für die betroffenen Klientinnen und Klienten die Situation noch verbessert wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.04.39

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Werte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Seit 35 Jahren kontrolliert die Volksanwaltschaft unabhän­gig die öffentliche Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger setzen in die Arbeit der Volksanwaltschaft großes Vertrauen, und ich will, dass das auch für die Zukunft so gestaltet wird. Die Volksanwaltschaft kümmerte sich 2011 um die Anliegen von mehr als 16 239 Personen, und da muss man wirklich eines sagen: Was die Volksanwalt­schaft macht, ist hervorragend.

Meine Kollegin Anna Höllerer hat bereits fast alles gesagt. In diesem Sinn kann ich nur herzlichen Dank sagen für all die Dinge, die Sie für viele, viele Menschen gut vorbe­reiten und gut erledigen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayerhofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.46

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen und geschätzter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Mein Beitrag befasst sich mit dem Bericht der Volksanwaltschaft zum Titel „Verarbeitung personenbezogener Daten nach ,Aktionismus‘ im Parlament“, hier im Haus. Nun, was will ich dazu sagen? – Im Konkreten mussten in diesem Fall Polizisten im Dezember 2010 einschreiten, nachdem fünf Personen meines Erachtens sehr organisiert aufgetreten sind und die Ruhe hier im Haus gestört haben. (Ruf bei der SPÖ: Geh!)

Das Festhalten der Daten durch diese Beamten ist auch im Sicherheitspolizeigesetz vorgeschrieben – ganz klar. Jedes Tun und Lassen eines Polizisten ist zu dokumen­tieren – es gilt die Dokumentationspflicht, das ist auch klar. Meines Erachtens sind die Polizisten da richtig und vollkommen korrekt eingeschritten. Wäre es anders gewesen, hätte sich vermutlich gleich dieser Sektor beschwert – überall und wo es nur geht, und auch gleich bei der Volksanwaltschaft. Dies wurde auch getan, weil es da zu vermeint­lichen Fehlleistungen des Beamten gekommen ist. Ich glaube allerdings, dass es keine Fehlleistungen gegeben hat.


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Ich möchte dazu anmerken, dass, wenn in diesem Fall auch im Konkreten ein paar Namen in einer anderen Datei abgelegt wurden, man dies selbstverständlich prüfen kann und diesen Beamten – wie soll man sagen – als Kritik übermitteln kann. Aber dass das in einem Bericht der Volksanwaltschaft seinen Niederschlag finden muss, entwertet meines Erachtens den ganzen Bericht, weil es eine derartige Neben­säch­lichkeit ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist ein Blödsinn!) – Das ist kein Blödsinn, Herr Kollege! Seien Sie nicht unhöflich! (Beifall bei der FPÖ.)

Das weckt in mir den Verdacht, dass man sich vonseiten des Büros der Frau Volksanwalt Stoisits mit besonderem Gewicht – hören Sie zu, Herr Magister! (in Richtung des Abg. Mag. Steinhauser) – auf die Polizisten drauflehnt. Und das will ich nicht. Das trägt bloß zur Verunsicherung und Demotivation fleißiger und engagierter Beamter bei, die auch hier im Haus Dienst machen und für unsere Sicherheit Tag und Nacht zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Frau Volksanwalt, ich möchte noch etwas anmerken, was im Protokoll zur Ausschuss­sitzung leider nicht zum Ausdruck gekommen ist (Ruf: Dort gibt’s kein Protokoll!) – du kannst dich melden, wenn du noch eine Redezeit hast –: dass Sie, Frau Volksanwalt, in Ihren Ausführungen quasi die Polizisten unter Generalverdacht gestellt haben, nämlich dass Polizisten generell den Datenschutz nicht beachten et cetera und dass die Bürger, die hier im Haus sind, gut daran täten, das sofort in den diversen Daten­schutzbehörden überprüfen zu lassen.

Das finde ich nicht fein von Ihnen, weil es überhaupt keinen Anlass gibt, dass Polizis­ten so viel Misstrauen und Kritik entgegengebracht wird, wie Sie das im konkreten Fall tun. Das möchte ich Ihnen sagen. Das haben Sie schon voriges Jahr gemacht, und ich sage Ihnen auch noch genau, in welchem Zusammenhang, nämlich bei einem Polizisten, der beschuldigt wurde, dass er eine Rufdatenrückerfassung nicht getätigt hätte, wobei Sie aber nicht beweisen konnten, ob das Telefon damals abgeschaltet war oder nicht. Und dazu haben Sie auch nie mehr Stellung genommen.

Was ich also sagen möchte, ist, dass die, die kontrollieren, die Kontrolle so gestalten müssen, dass sie unzweifelhaft ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten des BZÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.32

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen der Volksanwaltschaft! Herr Volksanwalt! In den bisherigen Redebeiträgen wurden schon viele Zahlen und Fakten aus diesem Bericht angesprochen. Im Gegensatz zu einigen Vorrednern glaube ich, dass die Volksanwaltschaft – und das zeigt auch dieser Bericht – innerhalb der Bevölkerung sehr großes Vertrauen genießt, und dieses Ver­trauen ist auch gerechtfertigt.

Auch für uns Abgeordnete ist die Volksanwaltschaft eine wichtige Hilfestellung, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, Anliegen von ihnen zu bearbeiten und ihnen zu helfen.

Bereits im Jahr 2010 wurde in einem Punkt des Berichts der Volksanwaltschaft auf die Thematik der Rezeptgebührenobergrenze eingegangen. Auch in diesem Bericht findet sich wieder ein Prüfbericht dazu. Für die Betroffenen ist es nach wie vor nicht einsich­tig, dass die Bezahlung von Medikamenten, die billiger als die Rezeptgebühr sind, nicht zur Berechnung der Obergrenze herangezogen wird. Das kann dazu führen, dass man auf der einen Seite billige Medikamente kauft, letztendlich aber höhere Kosten zu


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tragen hat. Hier besteht Handlungsbedarf. Bundesminister Stöger hat zu dieser Frage der Anrechnung bereits positiv Stellung bezogen. Leider sind die Verhandlungen mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger noch zu keinem positiven Endergebnis für die Beschwerdeführer gekommen.

Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit der Volksanwaltschaft haben wir darauf zu achten, dass aufgrund der juristischen Streitereien die Betroffenen nicht auf der Strecke bleiben.

Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, auch von meiner Seite Anerken­nung für die geleistete Arbeit! (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.11.34

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Volksan­wältin­nen! Herr Volksanwalt! Sehr gerne bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre hervor­ragende Arbeit, aber Loben ist hier in diesem Haus wohl zu wenig. Die Politik ist gefor­dert, auch Lösungen anzubieten, Ihre Empfehlungen zu studieren und Lösungen zu bringen, und das sollten wir tun.

Dringender Handlungsbedarf besteht im Bereich Sachwalterschaft; Kollege Sacher hat das Thema schon angesprochen. Volkanwältin Gertrude Brinek hat es im Aus­schuss bestätigt. Wir Seniorenvertreter erleben das alle Tage: dramatische Hilferufe von verzweifelten Menschen, die ihren Alltag, ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr allein bewältigen können.

Wo liegen die größten Probleme? – Die größten Probleme bestehen dann, wenn Rechtsanwälte nicht einmal ein Mal im Monat, wie vorgeschrieben, Kontakt halten, wenn sie sich nicht einmal ein persönliches Bild von den Bedürfnissen machen und wenn auch nicht genügend Geld freigegeben wird, etwa für Heilbehelfe oder für Pflege.

Der Kern des Problems: Rechtsanwälte sind ja gar nicht ausgebildet, um Entschei­dungen über Therapie oder Pflege zu treffen. Und deshalb brauchen wir eine neue Regelung.

Wie stellen wir uns das vor? – Wir stellen uns eine Art Alterswohlfahrt vor, eine Vernetzung bestehender Strukturen, am besten wohnortnah, ähnlich wie bei der Jugend­wohlfahrt. Dort sollten etwa Sachwalterschaftsvereine, Rechtsanwälte, selb­stän­dige Seniorentrainer oder auch Psychologen verfügbar sein, zusammenarbeiten. Das ist ein neuer Weg. Das wäre eine gute Lösung. Und dann bin ich zuversichtlich, geschätzte Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt, dass die Beschwerden in Ihrem Bereich zur Sachwalterschaft auch wieder abnehmen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.13.45

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen von der Volks­anwaltschaft! Herr Volksanwalt! Es ist ein sehr umfassender Bericht, und man könnte meinen, die Volksanwaltschaft ist durchaus ausgelastet. Umso erfreulicher ist es, dass Sie doch noch bereit sind, zusätzliche Kompetenzen, nämlich die der Men­schen­rechte, zu übernehmen, indem auch der Menschenrechtsbeirat dort angesiedelt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 202

Es gibt ja dann nächste Woche die große Präsentation dieser neuen Aufgabe der Volksanwaltschaft. Ich kann nur hoffen, dass Sie relativ wenige Fälle haben – nicht, weil ich glaube, dass es bei uns wenige Fälle gibt, sondern ich glaube oder hoffe, dass auch diese Symbolik dazu beiträgt, dass die Menschenrechte hier noch stärker geachtet werden.

Bei der Volksanwaltschaft ist ja immer sehr hohe Objektivität gewährleistet. Man ist zwar parteipolitisch besetzt, aber man versucht, möglichst unparteiisch zu agieren. (Ruf: Na ja!) Das war in der Vergangenheit so und ist hoffentlich auch in der Zukunft so.

Es freut mich auch, sagen zu können, weil ich es ja erlebe, denn ich bin ja Mitglied im Menschenrechtsausschuss: Dieser ist irgendwie zu einem außenpolitischen Ausschuss geworden, also es gibt dort nur Menschenrechte im Ausland zu schützen. Im Inland haben wir laut Menschenrechtsausschuss gar keine Menschenrechtsprobleme mehr. Ich glaube aber, dass es solche durchaus in einzelnen Fällen gibt. Ich muss aber auch sagen, wenn man sich zum Beispiel den Bericht von Amnesty International anschaut – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt –, dann stellt man fest, dass dieser in den letzten vier Jahren zwei Fälle aufgezeigt hat, und diese wurden auch in der Justiz behandelt, also sie wurden auch strafrechtlich verfolgt.

Das heißt, man kann auch vonseiten Amnesty International in Österreich nur zwei Verfehlungen vorfinden – und ich glaube, dass diese Menschenrechtsorganisation sehr genau darauf achtet.

Was ich ein bisschen vermisse, was in den ganzen Berichten nie zu finden ist, das sind Fälle, in denen unsere Exekutivbeamten Probleme haben – ich denke jetzt an die Justiz­beamten, ich denke an unsere Polizeibeamten –, wenn sie zum Beispiel mit Asylanten oder mit anderen Kriminellen zu tun haben, dann werden meistens bei der Erfüllung ihrer Aufgabe nicht die Menschenrechte dieser Personen verletzt, sondern ich erlebe viel eher, dass man hört, dass die Menschenrechte der Polizisten – jener Leute, die im Ausübung ihres Dienstes tätig sind – verletzt werden, dass plötzlich ein Finger fehlt, eine Wange abgebissen wird, ein Ohr abgebissen wird.

Ich würde ersuchen, wenn solche Fälle an Sie herangetragen werden – denn, wie gesagt, im Menschenrechtsausschuss hören wir von diesen Fällen nicht, weil es ja in Österreich offensichtlich keine Verfehlungen gibt –, wenn solche Fälle vorkommen, dass Sie auch diesen nachgehen und auch diese in Ihren künftigen Berichten auflisten.

Das ist, glaube ich, eine Hilfestellung für die Exekutivbeamten, denn diese erledigen nur ihre Pflicht. Wenn sie eine Verfehlung begehen, dann wird das ja strafrechtlich verfolgt – das ist gut so, das ist richtig so. Aber was ist, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes Verfehlungen ihres Gegenübers erleben müssen und das hinnehmen müs­sen? (Beifall bei der FPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.17.07

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Sehr geehrte Mitglieder der Volks­anwaltschaft! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vock, Ihre Sprache ist schon sehr verräterisch: Im Zusammenhang mit Asylanten auch gleichzeitig zu sagen: „oder mit anderen Kriminellen“. Das ist eindeutig zurückzuweisen und nicht menschen­rechtswürdig – gerade von Ihnen, der Sie auch Mitglied im Ausschuss für Menschen­rechte sind. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Vock.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 203

Meine Damen und Herren, immer mehr Menschen wenden sich an die Volks­anwaltschaft. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Vock.) – Sie haben gesagt: „oder mit anderen Kriminellen“. Asylanten sind nicht gleichzeitig Kriminelle, Herr Kollege Vock.

Immer mehr Menschen, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, wenden sich an Sie. Das ist das Ergebnis einer guten Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wird ja „10 Jahre Bürgeranwalt“ im ORF gefeiert – dazu gratuliere ich sehr herzlich.

Wir sehen, dass die Zahl der Prüfverfahren gestiegen ist. Das hat einerseits damit zu tun, dass die Öffentlichkeit über die Arbeit der Volksanwaltschaft Bescheid weiß, zum anderen mit dem Unrechtsbewusstsein, das vorhanden ist, mit einem steigenden Selbst­bewusstsein, Unrecht nicht hinzunehmen, und manchmal auch mit Ohnmachts­gefühl.

Zunehmend ist zu beobachten, dass gerade im Sozialbereich die Zahl der Be­schwerden zunimmt. Es gibt vor allen Dingen viele individuelle Problemstellungen, und die Themenbereiche sind sehr vielfältig, gerade auch, was Familien und Kinder betrifft: zum Beispiel die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft bei Adoption an nicht-öster­reichi­sche Kinder – ich denke, daran müssen wir weiterarbeiten – oder auch die Be­griffs­definition von Tot- oder Fehlgeburten und die daraus resultierenden Konsequen­zen für die betroffenen Frauen bis hin zum Problem der Auszahlung der Familien­beihilfe.

35 Jahre Volksanwaltschaft – heute eine Selbstverständlichkeit! Es herrscht hohes Ver­trauen und hohe Akzeptanz aufseiten der Bevölkerung. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass ab Juli eine Kompetenzerweiterung stattfindet. Es geht darum, dass Schutz und Förderung der Menschenrechte gewährleistet werden.

In diesem Sinne alles Gute bei den kommenden Aufgaben und weiterhin viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.19.45

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Volkanwältinnen! Herr Volksanwalt! Dass so manches faul ist im Staate Österreich, zeigt der Umstand, dass es 16 239 Beschwerden an die Volksanwaltschaft gegeben hat. Oft haben die Bürger das Gefühl, dass nichts mehr geht. Aber wenn wirklich nichts mehr geht, gibt es zumindest noch den Weg zur Volksanwaltschaft, und da kann letztendlich auch noch geholfen werden. Deswegen darf ich mich ebenfalls bedanken für die ausgezeichnete Arbeit, die hier geleistet wurde.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es gerade im Pflegebereich sehr, sehr viele Beschwerden gibt, nicht zuletzt wegen der Pflegegeldeinstufungen, die aus Sicht der Bürger nicht korrekt vorgenommen werden. Es ist zwar Abhilfe geschaffen worden mit dem Pflegekompetenzzentren, die durch die Sozialversicherung der Bauern geführt werden. Es wird daran gearbeitet, die Standards zu vereinheitlichen, damit die Pflegeeinstufungen noch besser und noch gerechter vorgenommen werden können. Ganz gerecht wird es nie sein, weil es immer subjektiv bleiben wird. Ich bedanke mich für die Anregungen der Volksanwaltschaft, die in neue Richtlinien einfließen werden.

Es gibt auch aus dem Bereich des österreichischen Bundesheeres seitens der Soldaten Beschwerden, obwohl es eine eigene Beschwerdekommission des Bundes­heeres gibt, weil sie sich dort offenbar nicht ausreichend Gehör verschaffen können und sich demzufolge mit unterschiedlichsten Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Auch da hat die Volksanwaltschaft meines Wissens – und so auch im Bericht


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nachzulesen – zugunsten der betroffenen Beschwerdeführer entsprechend Hilfeleis­tung geben können.

Wir haben viele Einzelberichte und Einzelschicksale an zwei Ausschusstagen beraten. Ich möchte mich abschließend bei der Volksanwaltschaft sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie sehr, sehr engagiert den Wutbürger wieder zum Mutbürger machen, und das ist letztendlich die Aufgabe, die Sie erfüllen, und die erfüllen Sie gut. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.13

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Volksanwäl­tin­nen! Sehr geschätzter Herr Volksanwalt! Ich darf aus der „Parlamentskorrespon­denz“ zitieren: „Der Volksanwaltschaft geht die Arbeit nicht aus.“

Die Vorredner haben eigentlich schon alles zitiert, Zahlen und entsprechende Be­schwerdefälle.

Ich möchte mich im Namen der Abgeordneten bedanken, weil es auch wir sind, die hin und wieder mit Problemfällen an Sie herantreten, nämlich dann, wenn Menschen mit ihren Problemen zu uns kommen, für die die Zuständigkeit in ihren Bereich fällt und wir diese Menschen dann auch entsprechend an Sie verweisen dürfen.

Ich wünsche Ihnen auch für 2013 mit der zusätzlichen Aufgabe der Zuständigkeit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte viel Erfolg und gutes Gelingen bei diesem schwierigen zusätzlichen Vorhaben. Ich danke Ihnen im Namen der Bevöl­kerung, aber auch seitens der Parlamentarier recht herzlich für Ihre geschätzte Arbeit. Ihnen und Ihrem gesamten Team alles Gute für die Zukunft! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort. – Bitte.

 


19.23.01

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft Österreich ist zum einen als Verwaltungsorgan zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet, zum anderen agiert sie als Ombudsmann für all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behan­delt fühlen und die schon alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Das macht Sie zu einem Hoffnungsanker an letzter Stelle. Alleine im letzten Jahr haben sich mehr als 16 000 Menschen mit ihren Sorgen und Nöten vertrauensvoll an Sie, an die Volksan­waltschaft gewandt. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um fast 1 000 Anliegen.

Deutlich gestiegen ist auch die Zahl jener Fälle, bei denen sich Personen von einer Behörde auf Bundes-, Landes-, oder Gemeindeebene schlecht behandelt oder unzu­reichend informiert fühlten. Gegenüber dem Vorjahr ist da ein Zuwachs von mehr als 10 Prozent auf über 12 000 zu verzeichnen. In Zukunft werden 4 000 öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft zusätzlich kontrolliert. Damit diese Aufgaben erfüllt werden können, hat die Volksanwaltschaft Kommissionen eingerichtet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 205

Die müssen interdisziplinär und multi-ethnisch zusammengesetzt sein, um als Augen und Ohren für die Volksanwaltschaft agieren zu können.

Für diese neuen Aufgaben, meine sehr geehrten Damen, sehr geehrter Herr Volks­anwalt, wünsche ich Ihnen aufrichtig alles Gute und viel Erfolg! Ich wünsche Ihnen aber auch mehr Verantwortungsträgerinnen und -träger vom Format des Grazer Bürger­meisters Sigfried Nagl, der in der umsichtigen Art und Weise, mit der er seine Ge­schäfte führt, sehr bürgernah agiert, denn das würde für die Volksanwaltschaft natürlich auch bedeuten, dass es einen eklatanten Beschwerderückgang gäbe und damit viele Ressourcen für die neuen Aufgaben frei würden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.25.26

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen Volksan­wältinnen! Geschätzter Herr Volksanwalt! Da ich laut Rednerliste die Ehre habe, diese Tagung zu beenden beziehungsweise die drei Tage, werde ich mich natürlich kurz fassen, weil ich mir ja nicht negative Stimmungen einhandeln will. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte jedoch schon bemerken, dass die Volksanwältinnen und Volksanwälte vom Präsidenten aus gesehen ganz rechts sitzen, von uns aus gesehen ganz links. Am besten wäre wohl, wenn wir sie in Zukunft ein bisschen in die Mitte rücken würden. Ich habe zwar nicht die Kompetenz dazu, aber es würde den Aufgaben, denen sie sehr gut nachkommen, sehr gut entsprechen.

Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für die gute Zusammenarbeit! Es ist eine wirklich tolle Aufgabe, die Sie erfüllen. Vielen, vielen Dank! Etwas von der Volksanwaltschaft übernehmen ja auch wir, wenn wir jetzt in die Ferien gehen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin also, wie gesagt, der letzter Redner, also der Letzte. Kollegin Gartelgruber hat gemeint, ich sei das Letzte. Dieses Thema möchte ich aber dann in den Ferien ausdiskutieren, weil ich im Ausschuss von Frau Volksanwältin Brinek dazu legitimiert worden bin, weil ich bezüglich der Landesvolksanwaltschaft in Tirol eine Frage gestellt habe.

Vielen Dank Frau Volksanwältin, Frau Volksanwältin und Herr Volksanwalt! Schöne Ferien und dass wir uns gesund wiedersehen im Herbst! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Auer! Ich muss Sie enttäu­schen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete  Nein, Entschuldigung!

Zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Mag. Stoisits. – Bitte.

 


19.27.27

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Frau Präsidentin! Ich reagiere immer noch auf die Bezeichnung „Abgeordnete“.

Meine Damen und Herren! Als derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft möchte ich mich ganz herzlich für alle lobenden Worte bedanken, die der Volksanwaltschaft, das gilt vor allem den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ausgesprochen wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 206

Zweitens möchte ich mich bei den Mitgliedern des Volksanwaltschaft-Ausschusses bedanken. Wir haben zwei Sitzungen mit sehr angeregten, lebendigen Diskussionen gehabt. Ich hoffe, dass es in dieser Tradition weitergeht.

Und drittens möchte ich Ihnen sagen, weil das auch in den Redebeiträgen vorge­kommen ist: Die Volksanwaltschaft freut sich nicht nur über Kompetenzerweiterungen, sondern sie freut sich besonders über diese spezielle Kompetenzerweiterung. Ich kann Ihnen versichern, wir rüsten uns. Wir sind schon gerüstet. Die Trainings für die Kom­missionsmitglieder und auch für unsere Mitarbeiterinnen laufen.

Wir werden versuchen, diese neue Aufgabe nach besten Kräften zu erfüllen, und beim nächsten Mal werden wir Ihnen sicherlich schon über die ersten Ergebnisse Bericht erstatten können. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

19.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines verlangt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsaus­schusses, den vorliegenden Bericht III-304 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.29.11 25. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1879 d.B.) (Dritte Lesung)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Da der vorliegende Gesetzentwurf bereits in zweiter Lesung angenommen wurde, kom­men wir jetzt zur dritten Lesung.

Gemäß § 180 des Geschäftsordnungsgesetzes findet die dritte Lesung frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung statt.

Die zweite Lesung wurde am 4. Juli 2012 um 17.32 Uhr abgeschlossen. Somit ist die 24-stündige Frist erfüllt.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der vorge­sehenen Anzahl der Abgeordneten fest.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 207

Ich lasse nun über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1879 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.31.04 Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 25, 1879 der Beilagen (Dritte Lesung) zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfertigung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

TO-Punkt 25: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1879 der Beilagen) (Dritte Lesung)

Abstimmung:

Gemäß § 108 GOG – nach Ablauf der 24-stündigen Frist – wird der Gesetzentwurf gemäß dem Ausschussantrag in 1879 der Beilagen bei Anwesenheit der verfas­sungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in dritter Lesung mehrstim­mig (dafür S,V,G) – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – ange­nom­men.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 25 zu verlesen (Beilage F).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

19.32.44 Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2053/A(E) bis 2059/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 12339/J bis 12461/J eingelangt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 208

Schließlich sind Anfragen der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen sowie Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.33 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.33.21Schluss der Sitzung: 19.33 Uhr

 

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