Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll172. Sitzung / Seite 14

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In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Dringliche Anfrage

1. Welche Direktiven, Vorgaben, Weisungen etc. betreffend die Schaltung und Gestaltung von Inseraten, Berichten über Ihre Person, Ministerfotos und/oder das Eingehen von Medienkooperationen haben Sie oder Mitarbeiter Ihres Ministerbüros oder Kabinetts in Ihrem Namen gegenüber den Dienststellen des BMLFUW oder den ausgegliederten Einrichtungen ausgegeben?

Welche ressortinterne generelle Weisungslage gibt es bzw. gab es insbesondere bezüglich der ständigen Kooperation mit dem Bauernbund-Firmengeflecht (Bauern­zeitung, Österreichischer Agrarverlag, Neues Land, Bauernzeitung GesmbH, Agro­werbung GesmbH, Agrar Media VerlagsGmbH) bzw. gegen die Berücksichtigung anderer Medien bei Auftragsvergaben?

2. Warum wurde die Marktberichterstattung exklusiv an die Bauernzeitung ohne Be­rücksichtigung alternativer Anbieter (wie etwa auch von Gratisanbietern wie z.B. den Landwirtschaftskammern oder der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) vergeben?

3. In welcher Form wurde von wem mit welchem Ergebnis in den letzten fünf Jahren eine Kosten-Nutzen-Überprüfung (Medienresonanzanalyse) aller vom BMLFUW ge­schalteten Anzeigen, in Umlauf gebrachten Publikationen (z.B. Fibeln, Leaflets, Broschüren), etc. durchgeführt? Wenn nicht, warum erfolgte keine derartige Über­prüfung und wer trägt die fachliche Verantwortung für die Nichtüberprüfung der getätigten – in den letzten Jahren exorbitant gestiegenen – Werbeausgaben?

4. Gibt es Bestätigungen für die Marktkonformität der Preise der Publikationen des BMLFUW in der Österreichischen Bauernzeitung? Wenn nein, warum nicht und können Sie trotzdem ausschließen, dass es dadurch zu einer verdeckten Finanzierung einer ÖVP-Vorfeldorganisation gekommen ist?

5. Können Sie ausschließen, dass in der Zeit Ihrer Ministerverantwortlichkeit eigenständige Rechtsträger wie z.B. AMA, Genuss Region Österreich Marketing GesmbH, Klima- und Energiefonds etc. ähnlich wie im BMVIT unter Faymann/Oster­mayer „unfreiwillig“ durch Fotos, Inserate etc. für Sie werben mussten?

Haben Sie jemals von dem Ihnen durch § 27 AMA-Gesetz eingeräumten Weisungs­recht Gebrauch gemacht, um eine Schaltung von Inseraten bzw. ein Eingehen von Medienkooperationen zu erwirken?

6. Wenn es weder ministeriumsinterne Anweisungen noch „Anregungen“ an eigenstän­dige Rechtsträger gegeben haben sollte: Wie erklären Sie sich die unübersehbare Dominanz Ihres Konterfeis in einschlägigen Publikationen und weshalb haben Sie die offenbar gegen Ihren Willen erfolgte Bewerbung Ihrer Person nicht unterbunden?

7. In wie vielen Fällen wurde bei den geschalteten Anzeigen gegen die gem. § 26 Mediengesetz bestehende Kennzeichnungspflicht jeweils mit welcher konkreten Begründung verstoßen?  

8. Welche Kooperationen bestehen zwischen Ihrem Ministerium und dem AIZ-Verein (Agrarisches Informationszentrum) und wie viele Gelder gingen jeweils wann und unter welchen Titeln in den letzten fünf Jahren von Ihrem Ministerium dorthin?

9. Stimmen Sie dem Rechnungshof zu, dass die in „Ihren“ Anzeigen verbreiteten Werbebotschaften teilweise überhaupt keinen Bezug zu den Aufgaben Ihres Minis-


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