Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 75

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tientin mit einem dicken Paket von Befunden zum Arzt hat gehen müssen und der Arzt das alles gar nicht durchlesen konnte.

Oder – stellen Sie sich das vor! –: Ein Patient war im Krankenhaus. Der Entlassungs­befund ist bisher nur an jenen Arzt geschickt worden, der als Hausarzt angegeben worden ist. Nun will der Patient seinen Arzt konsultieren, aber gerade an dem Tag, an dem er krank ist, hat sein Arzt einen freien Tag. Er muss zur Vertretung gehen, aber dieser Arzt ist nicht informiert.

Oder schauen Sie sich an, wie es Patientinnen und Patienten geht, die einerseits von ihrem Hausarzt ein Medikament verschrieben bekommen haben, andererseits gleich­zeitig bei einem Facharzt/einer Fachärztin in Behandlung sind oder ihnen das Kranken­haus ein Medikament verschrieben hat. Diese Ärzte, die alle gute Arbeit leisten, haben keine Information, was ihre Kolleginnen und Kollegen verschrieben haben, und können daher den Patienten nicht so gut beraten, wie sie das in Zukunft werden tun können.

Wir haben in den Pilotprojekten bemerkt, dass dies eine bessere Information darstellt, denn bisher hat es eine zielgerichtete Kommunikation gegeben, aber jetzt kann jeder Arzt – wohlgemerkt: aber nur jene Ärzte/Ärztinnen, denen die Patientinnen und Patien­ten das Vertrauen schenken – auf die elektronischen Gesundheitsdaten, auf die ge­speicherten Gesundheitsdaten zugreifen. Ihre Vertrauensärztin/Ihr Vertrauensarzt kann darauf zugreifen, und das Ganze für 28 Tage – und damit haben wir auch einen ge­waltigen Schritt beim Datenschutz gesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mir geht es darum, dass wir den Datenschutz massiv verbessern, und das haben wir mit dieser Maßnahme getan. Wenn Sie Ihre Kreditkarte, Ihre Bankomatkarte zücken, wissen Sie, wer in der Bank auf Ihre Daten zugreift? – Das wissen Sie nicht, das sagt mir auch meine Bank nicht. Im Gesundheitswesen werden wir das ändern: Jede/r kann sehen – man wird ein Pro­tokoll bekommen, wenn man das möchte –, wer auf ihre beziehungsweise seine Ge­sundheitsdaten zugegriffen hat, und ich denke, dass das den Datenschutz massiv ver­bessert.

Wenn es Menschen gibt, die den Datenschutz nicht einhalten, dann haben wir dafür strenge, auch gerichtliche Strafen vorgesehen. Ich kann Ihnen versichern, das ist die größte Datenschutzmaßnahme, die diese Republik bisher geschaffen hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht auch darum, Mehrfachuntersuchun­gen hintanzuhalten, den Prozess medizinischer Versorgung zu optimieren, und es geht auch darum, eben patientenorientiert zu handeln. So gesehen ist die Elektronische Ge­sundheitsakte ein ganz wesentlicher Schritt zur Verbesserung und zur Stärkung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen. Ich möchte Ihnen auch berichten, was der Unterschied zum englischen oder dänischen Modell ist. Es ist mir ganz wichtig, das auch deutlich zu sagen.

Im Vereinigten Königreich hat man versucht, eine Form der Technik allen Krankenhäu­sern überzustülpen. Dass das nicht funktionieren kann, weiß jeder, der einmal ein EDV-System eingeführt hat. Was haben wir gemacht? – Wir haben ganz deutlich ge­sagt, wir wollen die bestehenden Systeme belassen, wie sie sind, wir wollen aber eine Vernetzung zwischen den Gesundheitsdaten herstellen, die beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Facharzt gespeichert sind. Diese bleiben auch dort, es wird keine zentrale Speicherung geben. Was wir zustande bringen, ist eine Verknüpfung dieser Daten dann, wenn eine entsprechende Abfrage von dem Arzt kommt, den Sie, liebe Patientin, lieber Patient, auswählen und dem Sie das auch ermöglichen. Insofern macht es mich stolz, dass wir diese Maßnahme jetzt umsetzen können.

Eines noch: Das war ein langer, intensiver Diskussionsprozess. Wir haben zwei Hea­rings veranstaltet – eines davon im Gesundheitsausschuss –, im Sommer haben wir


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