Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 74

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dass die Befunde trotz Opt-out in die Datenbank kommen, lässt wiederum den Ver­dacht aufkommen, dass auf Patientenwunsch zwar die Daten gelöscht werden, aber für wissenschaftliche Zwecke und Marktforschungen weiter Verwendung finden. Eine lückenlose Erfassung der Gesundheitsdaten ist aber sowohl bei Opt-out als auch bei Opt-in nicht gegeben, was ELGA zahnlos macht.

Mir ist unverständlich, dass man unseren Vorschlag, die Daten auf der e-card zu spei­chern, nicht angenommen hat. Die Vorteile der Speicherung sind ganz klar: Zum einen sind die Kosten um ein Vielfaches geringer als bei ELGA. Man braucht für jeden Arzt nur ein Schreib- und Lesegerät. Eine österreichweite Vernetzung ist nicht notwendig. Die jährlichen Kosten von 60 Millionen € würden nicht anfallen.

Dadurch, dass die e-card mit einem Pin-Code gesichert wird, hat nur derjenige Zugriff zu den Daten, dem es vom Patienten erlaubt wird. Jeder Patient ist somit sein eigener Datenschützer und für seine Daten selbst verantwortlich. Durch den gegebenen Daten­schutz kann man dann eine Speicherung auf der e-card zwingend vorschreiben, was die Effizienz steigern würde.

Das Argument, dass man trotzdem die Daten zentral speichern müsste, ist unrichtig. Über 2000 Jahre wurden keine Daten zentral gespeichert. Es wäre auch ein Verlust der e-card kein Beinbruch, man müsste eben die Daten wie ursprünglich abrufen. Wenn man Opt-out wählt, stehen ja die Daten auch nicht zur Verfügung.

Bei einer Speicherung der Daten auf der e-card stünden natürlich diese Daten für wis­senschaftliche Zwecke nicht zur Verfügung, aber das wird ja angeblich ohnehin nicht gewollt. Der einzige Grund für die Ablehnung dieser Speicherung können in meinen Augen nur die zu geringen Kosten und die einfache Handhabung sein. Aber es ist ja typisch für unser Gesundheitssystem: Es muss alles möglichst aufgeblasen und teuer sein.

ELGA ist ein System, das den Patienten gläsern macht, ihm aber in keinster Weise nützt. Deswegen werden wir ELGA nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


12.36.38

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren als Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Es ist heute ganz wichtig, dass wir in der Gesundheitspolitik jene Bedürfnisse und jene Interessen in den Mittelpunkt stellen, die den Menschen, den Pa­tientinnen und Patienten dienen. Die Elektronische Gesundheitsakte stellt dazu einen ganz großen Meilenstein für die Patientinnen und Patienten dar. Die Partner im Ge­sundheitswesen – Bund, Sozialversicherungen, Länder – haben sich darauf geeinigt, die Information im Gesundheitswesen zu verstärken und damit patientenorientiert die richtigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wir machen nicht nur das, sondern wir haben bei der Regierungsklausur am Freitag auch sichergestellt, dass das österreichische Gesundheitssystem modernisiert und weiterentwickelt wird. Wir werden Krankengeld für Selbstständige neu einführen und wir werden auch gleichzeitig dafür sorgen, dass die Zahngesundheit steigt und die Ge­bietskrankenkassen in ihren Zahnambulatorien moderne Leistungen für die Versicher­ten anbieten können.

Aber nun zu ELGA, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Ärztinnen und Ärzte können alle relevanten Gesundheitsdaten jetzt im Internet beziehungsweise im ELGA ablesen. Es ist etwas vorbei, was bisher gang und gäbe war: dass ein Patient/eine Pa-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite