dann verdrängt man diese Frage auch sehr häufig. Aber kommt es dann aufgrund eines Unfalls doch zu einem Gespräch zwischen einem Familienmitglied und dem Arzt, kann es sehr oft vorkommen, dass dieses der Entnahme eines Organs des Verstorbenen nicht zustimmt. Die österreichischen Ärzte halten sich zum Großteil an diesen Wunsch der Angehörigen.
Wir dürfen aber auch nicht vom Tisch wischen, dass es einen weltweiten Missbrauch gibt, und zwar illegale Organentnahmen. Horrorgeschichten, dass man sich Organe auch illegal kaufen kann, haben wir alle schon einmal gehört. Leider Gottes ist das mittlerweile Realität und keine Horrorgeschichte.
Das heißt, dass es auf jeden Fall auch zu wenig Informationen über die Notwendigkeit legaler Organtransplantationen oder Organspenden gibt. Wir fordern eine Sensibilisierung für dieses Thema, mehr Information der Bevölkerung. Die Menschen müssen darüber informiert werden, dass man sich in Österreich darauf verlassen kann, dass Organspende, Organentnahme und auch die Transplantation gesetzlich sehr streng geregelt sind. Es werden sogar Lebendspenden abgelehnt, wenn nur der leiseste Verdacht besteht, dass finanzielle Interessen mit der Spende in Verbindung gebracht werden können.
Abschließend: Wir unterstützen jede Art von Information und unterstützen die individuelle Nachsorge, die lebenslange optimale medizinische Betreuung von Lebendspendern. (Beifall beim Team Stronach.)
14.31
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.31
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben mit dem heutigen Gesetz zur Regelung der Organtransplantation wieder einen wichtigen Qualitätsschritt gesetzt. Es geht darum, die Grundsätze der Organspende festzulegen, die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit. Wir haben mit dem österreichischen Modell, nämlich dass wir ein Widerspruchsregister gegen Organspenden haben, deutlich gezeigt, dass wir damit in Europa die besseren Ergebnisse erreichen.
Wir haben mit diesem Gesetz auch sichergestellt, dass Lebendspenden und Menschen, die Lebendspenden machen, ganz, ganz besonders geschützt werden. Unter anderem haben wir gesetzlich klargestellt, dass eine Lebendspende von unter 18-Jährigen nicht zulässig ist. Wir haben uns damit auseinandergesetzt, dass der Schutz von SpenderInnen und Empfängern besonders in den Vordergrund gestellt wird. Die Regelungen über die Nachsorge von Lebendspendern wurden auch in die Gesetzgebung aufgenommen. Dazu haben wir auch einen Versicherungstatbestand kreiert beziehungsweise haben wir den besonderen Schutz von Lebendspendern im Sozialversicherungsrecht vorgenommen. Ich denke, dass wir damit einen wichtigen Schritt in Richtung Verbesserung der Qualität und Versorgung der österreichischen Bevölkerung geleistet haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, wenn Sie erlauben, möchte ich etwas Besonderes tun. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir ändern heute auch Sozialversicherungsgesetze, und ich habe mir vorgenommen, mich heute, weil wir das tun, bei jemandem zu bedanken, der jahrelang dazu beigetragen hat, dass die österreichischen Sozialversicherungsgesetze und die Sozialversicherung eine solch gute Stellung haben. Ich spreche von Herrn Abgeordnetem Karl Donabauer.
Herr Abgeordneter Donabauer hat über vier Jahrzehnte in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, in verschiedenen Selbstverwaltungskörpern mitgewirkt, und wenn ich
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