Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 106

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das richtig sehe, hat er seit Beginn dieser Sozialversicherungsanstalt Verantwortung übernommen. Er hat auch Verantwortung übernommen als deren Obmann, und er hat mir vor Kurzem mitgeteilt, dass er diese Funktion zurücklegt. Die Nachfolge ist auch schon angetreten, und ich erlaube mir, mich von diesem Platz aus als Mitglied der Bun­desregierung bei dir für deine außerordentlichen Leistungen auch in diesem Hause zu bedanken.  Danke sehr. (Allgemeiner Beifall. – Bundesminister Stöger begibt sich zu Abgeordnetem Donabauer und reicht diesem die Hand.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Diesem Dank können wir uns sicher alle anschlie­ßen. Wir freuen uns, dass uns Abgeordneter Donabauer in seiner Funktion als Abge­ordneter erhalten bleibt.

Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.34.55

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Organtransplantationsgesetz – das wurde auch schon ausgeführt – erfolgt eine Umsetzung der EU-Richtlinie. Damit einherge­hend werden einheitliche Mindeststandards auf EU-Ebene in der Organtransplantation einkehren. Für mich ist ein wichtiger Teil, dass neben den Qualitäts- und Sicherheits­standards auch der ethische Standard einen wichtigen Punkt in diesem Gesetz ein­nimmt.

Ich denke, besonders wichtig dabei sind die Freiwilligkeit und auch die Unentgeltlich­keit, dass also keine wirtschaftliche Leistung, kein wirtschaftlicher Erfolg aus dieser Transplantation zu erzielen ist.

Sehr wichtig ist für mich auch die soziale Absicherung, wenn man Organe für eine Transplantation zur Verfügung stellt. Wer trägt die Kosten? Nun ist dies sichergestellt, und der Herr Bundesminister hat es schon angeführt, und es gab in allen Bereichen der Sozialversicherung konstruktive Kräfte, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Ich denke zum Beispiel an die Frage, wer die Kosten bei einer Transplantation für den Spender trägt, und das ist nunmehr eine Krankenversicherungsleistung. Auch die Nachbehandlung ist nunmehr eine Krankenversicherungsleistung, und das erscheint mir auch besonders wichtig. Sehr wichtig ist aber auch, und das wurde auch schon ein­mal angeführt, dass, wenn eine Komplikation bei einer Transplantation auftritt – wir hoffen es nicht –, Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung besteht, sprich ei­ne lebenslange Rente möglich ist.

Geschätzte Damen und Herren! Mit diesem Organtransplantationsgesetz wird wieder und ganz besonders zum Ausdruck gebracht, dass wir weiterhin zu einer bestmögli­chen Gesundheitsversorgung stehen. Wir können mit Stolz darauf hinweisen, dass Ös­terreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat.

Ich denke, gerade diese beiden heutigen Gesetze, jetzt das Organtransplantationsge­setz und vorher dieses ELGA-Gesetz, sind zukunftsweisende Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen, die wir hier für Österreichs Bevölkerung, für die Patientinnen und Pa­tienten beschlossen haben beziehungsweise beschließen werden.

Ich möchte auch dem Herrn Bundesminister und allen daran Beteiligten dazu gratulie­ren, denn es war sicher nicht sehr einfach, diese Gesetzesmaterien in Einklang zu brin­gen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Hechtl reicht Bundesminister Stöger die Hand.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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