Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 234

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Öffentlichen Verkehrsmittel (günstigste Variante) können über die Arbeitnehmerveran­lagung geltend gemacht werden. Dadurch entfällt die Berücksichtigung der Pendler­pauschale in der Lohnverrechnung. Die Betriebe werden von dieser Arbeit entlastet.

Durch die Anrechnung der effektiven höheren Kosten für die Öffentlichen Verkehrs­mittel ergibt sich eine klare ökologische Komponente der Neuerung.

Gedeckelt ist die Absetzbarkeit der Pendlerkosten mit maximal 4.500,- EUR pro Jahr als Freibetrag. Kostenersätze des Arbeitgebers sind auf die Ausgaben anzurechnen.

Bei niedrigem Einkommen:

Falls aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Steuer anfällt und somit der Frei­betrag nicht wirkt, wird jedem Arbeitnehmer, der regelmäßig die Strecke Wohnung-Arbeitsort fährt, mindestens ein Betrag von 328,50 EUR/Jahr ausbezahlt. (= 900 x 36,50 /100 = Pauschale x niedrigstem Steuersatz / 100)

Für Teilzeitkräfte:

Zurzeit steht das Pendlerpauschale nur zu, wenn man im Lohnzahlungszeitraum (Mo­nat) mindestens 11x zur Arbeit fährt. Im neuen System werden 46 Arbeitswochen mit 5 Arbeitstagen unterstellt = 230 Tage für die Pauschale. Wenn jemand nur 2 Tage ar­beitet, wird das entsprechend aliquotiert und mit dem km-Satz (0,30 EUR) multipliziert. Sollten die auf km-Basis errechneten Kosten oder die effektiven Kosten für das Öffent­liche Verkehrsmittel höher sein, so können diese über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Bemerkung am Schluss:

Die Werbungskostenpauschale ist seit 2003 nicht angehoben worden. Der Freibetrag für den Kirchenbeitrag ist im gleichen Zeitraum mehrmals auf das 5-fache angehoben worden (jetzt 400,- EUR). Das ist immerhin mehr als 3x so viel wie die aktuelle Wer­bungskostenpauschale.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Entlastung der Pendler nach den Vorga­ben des Freiheitlichen Pendler-Entlastungsmodells vorsieht.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. 3 Minuten. – Bitte

 


19.48.51

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Kollege Podgorschek, willkommen an Bord, wenn Sie in Sachen Pendler jetzt auf den Regierungszug aufspringen. Spät aber doch! Wir heißen Sie herzlich willkom­men, wie gesagt.

In Sachen Bilanzpolizei: Gut, dass Sie mit dabei sind. Das ist erfreulich.

In Sachen Exportförderung finde ich es auch gut, dass Sie Ihre Meinung geändert ha­ben. Im Ausschuss waren Sie ja noch dagegen. Hand aufs Herz, es geht nicht darum,


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