Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 236

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In weiterer Folge sagen sie auch noch, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber man ist bei der Hälfte steckengeblieben.

Das ist auch der Kernkritikpunkt, dass sich der Bürger nicht mehr auskennt, dass es unterschiedliche Rechtsmaterien gibt, unterschiedliche Zuständigkeiten der Gerichte, der Verwaltungseinheiten und dass viele Gebühren gar nicht erfasst sind, etwa die Konsulargebühren, die Rundfunkgebühren. Die Verwaltungsabgaben werden durch das BVwG im AVG geregelt, die Landesabgaben und Gemeindeabgaben in der Bun­desabgabenordnung. Ein absolutes Tohuwabohu, für den Bürger einfach nicht nach­vollziehbar. Das bringt in Wahrheit nur mehr Verwaltung und Bürokratie und entspricht auch, Frau Minister, weil ich Sie gerade hier sitzen sehe, nicht unseren Vorgaben und Intentionen bei der Flat-Tax, nämlich die Dinge einfacher zu machen, unkomplizierter zu machen und damit auch Verwaltung einzusparen.

Daher werden wir das auch aus legistischen und Verwaltungsgründen ablehnen.

Zu Punkt 34, Bankwesengesetz, Börsegesetz, Treibhausgasemissionszertifikate, muss man sagen, grundsätzlich ist das Gesetz in der Sache selbst richtig, weil es Korruption und Missbrauch einschränken soll. Die FMA wird da die Aufsicht übernehmen, es war aber nicht abschätzbar, inwieweit das Mehrkosten verursacht. Das kritisiert auch der Rechnungshof.

Aber zugrundeliegend ist der Emissionszertifikatehandel, der von uns ja grundsätzlich abgelehnt wird, weil wir glauben, dass man Klimaschutzpolitik nicht durch das Freikau­fen mit Zertifikaten auf den Börsen machen kann, sondern Klimaschutz macht man mit ganz konkreten Projekten hier vor Ort und auch auf der ganzen Welt, aber nicht mit Zertifikaten.

Daher: In Summe ist das Gesetz an sich richtig und gut, aber die Basis dafür, der Zer­tifikatehandel, ist abzulehnen, daher ist auch dieses Vollzugsgesetz abzulehnen.

Das Zahlungsdienstegesetz ist die Umsetzung der EU-Verordnung, die mehr Rechtssi­cherheit im internationalen Zahlungsverkehr bringen soll. Das begrüßen wir grundsätz­lich. Es wird natürlich für die Konsumenten etwas schwieriger werden, wenn man da­ran denkt, dass die Länge von IBAN und BIC, die dann einzugeben sein werden, das etwas schwieriger und komplizierter macht.

Und zu guter Letzt: Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Bilanzpolizei wird seit Lan­gem von der Opposition, auch von uns, gefordert und endlich umgesetzt.

Und die letzten beiden Punkte Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz und Ausfuhrför­derungsgesetz: Auch sie sind ein wichtiger Schritt, um die nächsten fünf Jahre die Ex­portförderung entsprechend stützen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.05

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Ausfuhrförde­rungsgesetz ist schon ein bisschen etwas gesagt worden. Wir werden dieses Instru­ment bei gleichbleibendem Haftungsrahmen bis zum Jahr 2017 verlängern. Wir werden Verbriefungsgarantien als neues Instrument einführen, und die Bagatellgrenze über der Projekte in den Beirat müssen wird auf 500 000 € angehoben werden.

Wir haben ja mit der Entwicklungsbank seit noch nicht ganz vier Jahren ein neues ent­wicklungspolitisches Instrument, und ich denke, nach vier Jahren ist auch durchaus die Zeit angebrochen, sich einmal die Strukturen dieser Entwicklungsbank anzuschauen. Demnächst soll es einen Rechnungshofbericht geben, und ich denke mir, es macht


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