Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 108

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ha­gen, Kollegin und Kollegen betreffend Sitzerhöhungen für Kinder bei Taxifahrten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen die Ver­kehrssicherheitsgefahr Handy am Steuer.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.53.019. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Bürgerinitiative Nr. 37/BI: „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“ (2086 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.53.28

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Letztes Jahr haben 106 067 BürgerInnen die Bürgerinitiative „Stoppt die Vorratsdaten­speicherung“ unterschrieben; das ist die größte Bürgerinitiative, die jemals ans Parla­ment gerichtet wurde. Und es ist kein Zufall, dass diese Bürgerinitiative so viel Unter­stützung erfahren hat, denn die Vorratsdatenspeicherung als Überwachungsmaßnah­me stößt mittlerweile auf massiven Widerstand.

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? – Die Vorratsdatenspeicherung ist nichts ande­res als die verdachtsunabhängige Speicherung von Handy- und Internetdaten sowie Standortdaten, womit man feststellen kann, wer wann wo war und wer wem wann ge­schrieben oder wer mit wem wann telefoniert hat – ohne dass sich die betroffenen Per­sonen etwas zuschulden kommen lassen haben. Das Einzige, was man ihnen vorwer­fen kann, ist, dass sie Handy oder Internet verwenden.

Die Bürgerinitiative hat zwei glasklare Ziele gehabt: Das eine Ziel war, dass man sich in Brüssel für eine Änderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen soll, denn die österreichische Gesetzgebung beruht ja auf einer Richtlinie der Europäischen Union.

Das zweite Anliegen war, dass man die Terrorgesetze, also die Gesetze zur Überwa­chung in Österreich, evaluiert.

Es hat dann durchaus ein ordentliches Hearing mit 16 ExpertInnen im Justizausschuss gegeben. Die KritikerInnen der Vorratsdatenspeicherung haben deutliche Worte ge­funden.

Ich möchte nur ein paar Dinge zitieren. Da hat es etwa geheißen: Die rechtsstaatliche Notwendigkeit von Terrorparagraphen ist gering.

Oder von Experten wortwörtlich geäußert: Das ist der Polizeistaat in der Schublade, das ist Stasi 2.0.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite