Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 115

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für das „Sozialmodell Niederösterreich“ verantwortet werden konnten, stellt sich die Frage, warum eigentlich die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermitteln muss.

Wenn man in die Rechnungshofberichte schaut – das tut er offensichtlich nicht –, sieht man klipp und klar, dass die Verluste im Jahr 2008 mit knapp einer Milliarde € gegeben waren; und im Bericht 2012 stand klipp und klar, dass diese Verluste nicht wieder auf­geholt werden konnten. (Zwischenrufe des Abg. Hornek.) – Das ist die Wahrheit, lesen Sie das nach, auch wenn Ihr Abgeordneter Stummvoll und Landeshauptmann Pröll permanent etwas anderes behaupten! (Beifall bei den Grünen.)

Nun aber zu der Frage: Lässt sich mit dem Spekulationsverbot, wie es Frau Ministerin Fekter – auch nicht anwesend – vorgestellt hat, das „Casino Pröll“ verhindern oder nicht? (Ironische Heiterkeit der Abgeordneten Amon und Klikovits.) Meine Antwort ist ein klares Nein; ich werde versuchen, das zu begründen.

Im § 17 der Finanzverfassung steht klipp und klar, dass die Finanzgebarung risiko­avers zu gestalten ist. Es steht aber auch klar drinnen, welche Geschäfte verboten sind. Es steht aber nicht drinnen, dass es verboten ist, dass Veranlagungen gemacht werden aus Erlösen von Verkäufen von Wohnbauförderungsdarlehen oder anderen Er­lösen aus öffentlichem Eigentum. Das heißt, es ist nach wie vor möglich, Erlöse aus solchen Geschäften in spekulative Veranlagungen zu bringen. Absatz 2 dieses Para­graphen legt fest: eine bundeseinheitliche Regelung für eine risikoaverse Veranlagung.

Wenn dann die Frau Finanzministerin sagt, das Herzstück dafür ist eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern, so ist das ja schon ein Widerspruch, denn „bundesein­heitlich“ heißt: Es gibt ein Finanz-Verfassungsgesetz und ein Durchführungsgesetz. So aber haben wir zehn Durchführungsgesetze und zehn verschiedene Richtlinien. (Beifall bei den Grünen.) Da schauen wir uns einmal an, was in diesen Durchführungsgeset­zen und in diesen Richtlinien stehen wird.

Sorry, aber ich habe kein Vertrauen in Herrn Landeshauptmann Pröll, der ja noch im­mer behauptet, dass das, was er tut, ein Erfolg ist. (Abg. Mag. Kogler: So ist es!) Und solange er das behauptet, kann ich mir nicht vorstellen, dass er ein Durchführungsge­setz und eine Richtlinie machen wird, die seine Veranlagungen nicht als risikoavers darstellen. Das ist doch ein Hohn, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Der nächste Punkt: Diese Artikel-15a-Vereinbarung, die Grundsätze für Spekulations­verbote festlegt, ist löchrig wie ein Nudelsieb. Das beginnt bei der Trennung von Risi­komanagement und Treasury. Es wird nur auf die personelle Trennung Bezug genom­men, die Frage der Angemessenheit wird nicht gestellt. Es fehlt aber auch etwas ganz Wesentliches, das Professor Pichler immer sehr betont hat, nämlich die Festlegung von Risikolimits, von Risikopuffern.

Weiters sagt Herr Professor Pichler auch immer wieder: Was für die österreichischen Banken, selbst für die kleinsten Banken unseres Landes, gilt, muss doch erst recht für Bund, Länder und Gemeinden gelten. Das alles steht in dieser Artikel-15a-Vereinba­rung nicht drinnen!

Nächster Punkt: Wie will man denn diese Artikel-15a-Vereinbarung überhaupt vollzie­hen, wenn die Transparenz nicht gegeben ist, von der die Frau Finanzministerin ge­sprochen hat? Wenn man nicht einmal feststellen kann, nicht einmal darstellen kann, wie die Marktwertveränderungen solcher Veranlagungen ausschauen? Wenn man die­se Marktwertveränderungen darstellen will, dann braucht es ein modernes transpa­rentes Rechnungswesen, das ehrlich und vollständig ist, das alle Transaktionen erfasst und alle Marktwerte darstellt. Sonst wird es eben nicht gehen. Sonst werden der Spe­kulation weiterhin Tür und Tor geöffnet. Diese Artikel-15a-Vereinbarung kann somit kein Herzstück sein, sondern ist die große Schwachstelle. (Abg. Mag. Kogler: Herz­krankheit!)

 


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