Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 205

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es hat sehr viel öffentliche Kritik daran gegeben. Herr Kollege Kößl! Übrigens gab es Kritik vom UNHCR, vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat, das Sie sich als Zeugen zu holen versucht haben. Genau dieses UN-Flüchtlingshochkommissariat hat dieses Vorgehen, nämlich aus dem Recht eine Pflicht zu konstruieren, auch öffentlich kritisiert und kritisiert das bis heute.

Was war die Reaktion von den Regierungsfraktionen? – Sie haben zwei Abänderungs­anträge gemacht und haben gesagt: Na ja, wir schränken das auf die mündigen Minderjährigen ein, sprich: auf unbegleitete Kinderflüchtlinge zwischen 14 und 18! Da wäre es natürlich für alle diejenigen, die heute brav aufstehen werden, um das zu beschließen, nicht schlecht zu wissen, dass die 14- bis 18-Jährigen die größte Gruppe unter den unbegleiteten Kinderflüchtlingen sind. Es ist also ein ziemlicher Trick von der Regierung, zu sagen, dass das auf die 14- bis 18-Jährigen eingeschränkt wird, wenn diese Gruppe den Großteil der unbegleiteten Kinderflüchtlinge ausmacht.

Es gibt in der Regierungsvorlage auch positive Punkte, das sollte man nicht unerwähnt lassen. Einen Punkt davon hat Kollege Kößl genannt. Nämlich: Das Aufenthaltsrecht von subsidiär Schutzberechtigten wird von derzeit einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Das ist positiv zu sehen. Das reduziert übrigens auch die Bürokratie, zumal wir es in den letzten Jahren immer wieder damit zu tun hatten, dass diese Menschen jedes Jahr zur Behörde gehen mussten, jedes Jahr den gleichen Antrag noch einmal stellen mussten. So etwas entlastet die Behörden nicht gerade, zumal es da um eine Gruppe von Menschen geht, die faktisch unabschiebbar ist. Sie bekommen den Schutz, wenn auch nicht das große Asyl, sondern das kleine Asyl, wie es oft genannt wird.

Allerdings gibt es auch sehr negative Punkte. Leider ist die Zeit zu kurz, um alle Aspekte, die in der Regierungsvorlage enthalten sind, im Detail zu besprechen. Einen möchte ich jedoch nicht unerwähnt lassen. Und zwar: Teilweise sind wegen der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit neue Bestimmungen umzusetzen. Die neue Verwaltungs­ge­richts­barkeit – und das haben letztendlich auch die Grünen bei den parlamenta­rischen Verhandlungen durchgesetzt – sieht eine vierwöchige Frist für eine Bescheid­beschwerde vor. Was sieht jetzt diese Regierungsvorlage vor? – Die Halbierung dieser Frist von vier Wochen auf zwei Wochen für Asylwerber als einzige Gruppe, die eine Ausnahme darstellen soll. Für alle anderen betroffenen Personen gibt es in der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Beschwerdefrist von vier Wochen. Ausgerechnet für die verletzlichste Gruppe, die Schutzsuchenden, gilt die halbe Frist, zwei Wochen. Auch das haben wir der SPÖ und der ÖVP zu verdanken. Allein das wäre Grund genug, dem Ganzen nicht zuzustimmen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte auch die massive Verschärfung, nämlich die drohende Massenüber­wachung, die durch eine Abänderung des Grenzkontrollgesetzes hätte eingeführt werden sollen, nicht unerwähnt lassen. Da hat es von unserer Seite einen Aufschrei gegeben. Es hat auch Berichterstattung dazu gegeben. Dieser Punkt in der Regie­rungs­vorlage hätte bedeutet, dass eine massive Überwachung über das Grenzkon­trollgesetz eingeführt werden soll, nämlich die Befugnis zum Abgleich biometrischer Daten im Zuge der Grenzkontrolle mit beliebigen, nicht näher bestimmten, soge­nannten zentralen Datenbanken. Da waren Fingerabdruckdateien und nicht näher spezifizierte DNA-Datenbanken dabei.

Da der Aufschrei – zumindest von uns Grünen – groß war, hat es eine Verbesserung der Verschlechterung gegeben. Nämlich: Die DNA-Daten wurden wieder heraus­genommen. Das ist zwar erfreulich, allerdings sieht der Entwurf nach wie vor vor, dass beispielsweise Fingerabdrücke, die beim Grenzübertritt abgenommen werden, mit allen möglichen, nicht näher bestimmten zentralen Datenbanken abgeglichen werden kön­nen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite