Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 159

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diesem Ausschuss mit ihren Bürgerinitiativen und Petitionen geschieht. Es gibt da ei­nige Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit ist die Kenntnisnahme im Ausschuss. Und dann kommt Ihre Bür­gerinitiative oder Ihre Petition hierher in das Plenum, und hier kann – muss aber nicht – darüber debattiert werden.

Die zweite Möglichkeit ist: Sie wird vertagt. Nun gut, vertagt wird sie dann, wenn diese Materie oder diese Thematik bereits in einem anderen Ausschuss anhängig ist, es un­ter Umständen eine entsprechende Regierungsvorlage geben soll oder grundsätzlich in einem anderen Ausschuss darüber bereits gesprochen oder verhandelt wird.

Wir können auch all Ihr Begehr weiterleiten und um diverse Stellungnahmen ersu­chen – verpflichtend abzugebende Stellungnahmen von den Ministerien, weniger ver­pflichtend von der Volksanwaltschaft und den Sozialpartnern. Wir können Ihr Begehr an die diversen Ausschüsse zuweisen – und ich glaube, das ist wohl die Krönung des jeweiligen Bürgerwunsches, denn dort kann auch darüber gesprochen werden, ob die­ser Wunsch, dieses Vorbringen in irgendeiner Weise in der Gesetzgebung und/oder in der Verwaltung seinen Niederschlag findet.

Damit Sie vielleicht auch wissen oder sich ein bisschen ein Bild darüber machen kön­nen, welche Thematiken in diesem Ausschuss behandelt werden, möchte ich Ihnen zwei oder drei dieser Bürgerinitiativen und Petitionen vorstellen.

Da gibt es einerseits die parlamentarische Bürgerinitiative betreffend „Die Wiedergut­machung des Unrechts in der Fürsorge- und Heimerziehung.“ Wir haben diese dem Sozialausschuss zugewiesen, haben allerdings vorher diverse Stellungnahmen einge­holt.

Einerseits vom Finanzministerium: Das Finanzministerium hat uns kurzfristig mitgeteilt, dass es diesem Bürgerbegehr ganz sicher nicht zustimmen kann, denn es würde allzu große finanzielle Folgen nach sich ziehen – das heißt, es würde teuer werden.

Andererseits vom Justizministerium: Von diesem haben wir die Nachricht bekommen, dass man gedenkt, darüber nachzudenken, wie denn eine Anpassung von zivilrecht­licher und strafrechtlicher Verjährung noch möglich wäre, ob man das vereinen könnte.

Wir haben auch eine recht interessante Petition. Bei dieser geht es – und ich glaube, das ist für die Standesvertretung der jeweiligen Hebammen sehr interessant – um Mut­ter-Kind-Pass-Untersuchungen, die auch von Hebammen durchgeführt werden kön­nen. Und ich muss sagen, 1 300 Standesvertreterinnen haben diese Petition unter­schrieben, und das ist schon eine ganz tolle Leistung.

Da das Licht auf dem Rednerpult schon wieder blinkt, möchte ich nur noch eine Peti­tion hervorheben, und zwar jene, die mein Kollege Hofer – ich sage: dankenswerter­weise – eingebracht hat, wahrscheinlich schon zum wiederholten Male. Es geht darin um die eugenische Indikation.

Viele Menschen werden vermutlich gar nicht wissen, was eine eugenische Indikation ist, und ich möchte dazu den Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Frauenheil­kunde, Dr. Peter Husslein, zitieren, der sagt:

„Die gesetzliche Regelung ist sehr, sehr unbefriedigend. In der Praxis“ –

und man stelle sich das bitte vor! –

„können diese“ – behinderten –

„Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Überlebt das Kind dennoch, muss derselbe Arzt lebenserhaltende Maßnahmen setzen.“

Ich denke, dass es hier eine unmittelbare und schnelle Regelung geben sollte. Das, glaube ich, liegt auf der Hand. Und wir sollten uns im 21. Jahrhundert wirklich überle-


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