Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 161

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lich Experten und Sachverständige einladen, das Augenmerk verstärkt auf Themen lenken – das sind Aspekte, die, wie ich glaube, in dieser Gesetzgebungsperiode in un­serer Ausschussarbeit auch ernst genommen wurden. Ich meine, dass dies sicher ein Beitrag auch dazu war, die Transparenz des Verfahrens im Petitionsrecht zu erhöhen.

Die Frage bezüglich der Einbringung von Resolutionen von Gemeinden, die an das Parlament gerichtet sind, hat im letzten Ausschuss eine sehr heftige Debatte ausge­löst. Ich meine, wir werden uns damit und auch mit anderen Fragen in den verblei­benden Monaten, in Abstimmung mit der Parlamentsdirektion, noch zu beschäftigen haben.

Hinweisen möchte ich noch – und auch meinen Dank an die Parlamentsdirektion aus­sprechen – auf diesen sehr informativen Folder (die Rednerin hält diesen in die Höhe), der ausgearbeitet wurde und nun vorliegt. Ich meine, das ist ein wichtiges Medium, mit dem wir auch auf das Petitionsrecht hinweisen und aufmerksam machen können. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Pirklhu­ber. – Bitte.

 


17.14.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Herr Präsident! Werte ZuseherInnen auf der Galerie! Kollegin Lohfeyer hat schon angesprochen, dass wir uns im Petitionsausschuss wirklich sehr intensiv bemühen, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und vor allem auch diesen Ausschuss aufzuwerten, das heißt, die Petitionen und Bürgerinitiativen, soweit immer dies nur möglich ist, auch tatsächlich den Fachausschüssen zur Behandlung zuzu­weisen.

Wir verhandeln derzeit auch fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Antrag, den wir hoffentlich zustande bringen, nämlich was die Geschäftsordnung betrifft, damit wir hier noch Verbesserungen zuwege bringen. Das betrifft insbesondere die Öffentlichkeits­rechte, nämlich dass wir auch Hearings abhalten können im Beisein der Petitionsein­bringer, der Bürgerinitiativen-Einbringer, dass diese hier im Haus mitdiskutieren kön­nen und dass es auch für den Fall einer bestimmten Anzahl von Unterstützungen be­stimmte Regelungen gibt.

Man kann nämlich Petitionen und Bürgerinitiativen jetzt online unterstützen. Das haben wir vor gut eineinhalb Jahren umgesetzt, gemeinsam mit der Parlamentsdirektion, und wir haben eine tolle Beteiligung. Die derzeit „aktivste“ – unter Anführungszeichen – Bürgerinitiative, die unterstützt wird, ist die von Heini Staudinger, bekannt als GEA-Chef, der ja mit der Finanzmarktaufsicht in einem heftigen Schlagabtausch steht und eben sein Finanzierungsmodell, nämlich sein BürgerInnenbeteiligungsmodell, auch auf neue gesetzliche Füße stellen will. Das können Sie und das können die Bürgerinnen und Bürger online unterstützen, auch wenn sie die Bürgerinitiative bisher nicht unter­schrieben haben. Das ist ein großer Fortschritt.

In diesem Sammelbericht ist wieder alles Mögliche enthalten. Wir werden diesem Sam­melbericht aber trotzdem nicht unsere Zustimmung geben, weil das, was wir wollen, nämlich dass verbindlich eine Zuweisung an die Fachausschüsse zu erfolgen hat, leider immer noch nicht geschieht. Wir haben unsere Arbeitsweise verbessert, aber wir haben keine Verpflichtung. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – Kollegin Königsberger-Ludwig, du weißt genau, dass wir dazu immer wieder Diskussionen füh­ren.

Ich nenne als Beispiel die Bürgerinitiative betreffend „Keine Patente auf Tiere und Pflanzen“. Da geht es darum, dass das Europäische Patentamt 900 Patente auf Tiere


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