Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 172

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diesen Fällen wird diese eugenische Indikation in Einzelfällen durchgeführt. (Abg. Dr. Winter: Das weiß man doch ... Woche!)

Sie wissen genauso, Frau Kollegin Winter, dass die Durchführung eines solchen Spät­abbruches durch einen Arzt oder eine Ärztin ohne eindeutig belegbare Anzeichen für eine schwere Schädigung strafbar ist und auch den Verlust der Möglichkeit zur Aus­übung des Berufes zur Folge hätte. Ich bin wirklich überzeugt davon, dass sich kein Arzt, keine Ärztin die Entscheidung zu diesem Abbruch leicht macht, und ich bin auch hundertprozentig davon überzeugt, dass sich keine schwangere Frau diese Entschei­dung wirklich leicht macht. Ich bin aber schon der Überzeugung, dass man diese Letztentscheidung einfach der Frau – im besten Fall der Familie: dem Mann und der Frau – überlassen sollte.

Ich möchte auch Folgendes betonen: Wenn man „nur“ – unter Anführungszeichen – den Abs. 1 Z 2 Fall 2, wie der Kollege Hofer das auch in der Petition eingebracht hat, streicht, würde noch immer die medizinische Indikation möglich sein, die darauf abzielt, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch möglich ist, wenn er „zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Scha­dens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist“.

Ich denke mir, wie schon gesagt, das ist keine leichte Entscheidung. Die eugenische Indikation ist ein Thema, das sehr sensibel zu behandeln ist. Und ich bin auch dafür, dass wir uns in Zukunft hier im Parlament gemeinsam überlegen, wie man Familien, die sich für ein behindertes Kind entscheiden, wenn das behinderte Kind auf der Welt ist, noch viel besser unterstützt, denn ich denke, da haben wir Aufgaben genug, die wir zu erledigen hätten. (Beifall bei der SPÖ. – Bravoruf des Abg. Weninger.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


17.49.42

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Sammelbericht zeigt uns eine Flut und ein breites Spektrum an Bürgeranliegen auf.

Ich möchte mich eingangs bedanken: Gerade der letzte Ausschuss hat wieder bewie­sen, dass die Frau Vorsitzende gemeinsam mit den Fraktionsführerinnen und Frak­tionsführern hier gute Vorbereitungsarbeit leistet, sodass wir diese ganzen Petitionen und Bürgerinitiativen überhaupt in diesem Tempo und in dieser Nachhaltigkeit behan­deln können.

Es geht einerseits um wirtschaftliche Anliegen, um Gesundheitsthemen, um Bürgerser­vice, Verkehrssicherheit, aber auch um Familienkonflikte und persönliche Positionen. Es ist ja heute schon viel über diese Petitionen und Bürgerinitiativen berichtet worden.

Ich möchte dem Kollegen Auer über die Parteigrenzen hinweg für die Petition be­treffend „Erhaltung des Bezirksgerichts Rattenberg“ danken. Wir wissen, dass es eine Organisationsreform bei den Bezirksgerichten gibt und dass es da die Zustimmung des Landeshauptmannes braucht, aber ich glaube, es ist durchaus berechtigt, dass man hier auch bei Petitionen auf regionale Anliegen und auf Bürgerservice Rücksicht nimmt. Mit dieser Petition, welche wir zur Kenntnis genommen haben, wurde, so glaube ich, wieder bewiesen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern zuhören, dass wir ihre Anlie­gen ernst nehmen und dass wir den Menschen, die unterschreiben, hier zu ihrem Recht verhelfen.

Zum Anliegen der Hebammen betreffend Aufnahme in den Mutter-Kind-Pass: Ich glaube, es geht darum, in der Schwangerenvorsorge die Begleitung und die Beratung zu verbessern und dass man werdende Mütter bis hin zum Wochenbett unterstützt.


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