Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 68

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Im Zusammenhang mit dem Projekt ADONIS führte der Rechnungshof aus, dass die Notwendigkeit für Vergleichsverhandlungen durch frühere Fehler des BMI u.a. in der Vertragsgestaltung entstanden war. Da dem BMI keinerlei Vermögenswerte aus dem Projekt ADONIS verblieben, ist der Republik ein Schaden von rd. 30 Mio. EUR entstanden. Zudem wurden mehrere Hunderttausend Euro für PR-Beratungen, strate­gisch-politische Beratungen, Projekte wie die Amtssignatur und ähnliches ausgegeben. Auf der anderen Seite gibt es für den Exekutivdienst zu wenig Geld. 2013 kommt es sogar bei den budgetierten Belohnungen in acht von neun Bundesländern zu Kürzun­gen.

Für das Jahr 2013 sind zwar über 2,5 Milliarden Euro budgetiert, trotzdem sinken die Zahlen für die Planstellen des Exekutivdienstes. Waren es im Jahr 2012 noch 27.281 Planstellen für den Exekutivdienst, sind für 2013 nur mehr 26.789 vorgesehen. Somit ergibt sich ein Minus von 492 Planstellen beim Exekutivdienst. Erstaunlich wenn man sich an die Aussage der damaligen Innenministerin Fekter in der Anfrage­beantwortung (397/AB, XXIV GP) auf eine Parlamentarische Anfrage der FPÖ erinnert: „In den nächstfolgenden 5 Jahren werden jährlich 1.000 Exekutivbedienstete aufge­nommen und in die Grundausbildung übernommen.“

Die Bundesregierung ist gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität wirksam agieren kann. Dazu gehören neben der Entlastung von Verwaltungstätigkeiten auch motivationsfördernde Maßnahmen für die Polizei. Anstatt in Beratungsverträge zu investieren, wäre es sinnvoller in Belohnungen, Ausrüstung und in ein Anreiz gebendes, gerechtes Besol­dungs­system sowie in die Einführung einer speziellen Belastungszulage für Exekutiv­beamte, welche in Polizeidienststellen mit einer hohen Mehrbelastung eingesetzt sind, zu investieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu investieren, es zu einer Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutiv­beamte, welche in Polizeidienststellen mit einer hohen Mehrbelastung eingesetzt sind, kommt.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


15.25.56

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eine interessante und vor allem sehr, sehr wichtige Debatte – die Frage ist, ob die Regierungsbank so besetzt ist, wie sie es bei dieser Debatte sein sollte. Ich sage Nein, denn es fehlt mir einfach die Finanzministerin. (Beifall beim BZÖ.) – Wir debattieren hier Verfehlungen, für die es eine Zuständigkeit der Ministerin Fekter gibt – damals Innenministerin, jetzt Finanzministerin.

Wir haben also eine Ministerin, die mit Vorwürfen betreffend Dinge, die vor ihrer Amtsübernahme stattgefunden haben, konfrontiert ist. Jetzt gibt es eben einen typischen ÖVP-Reflex. Da gibt es einen Rechnungshofbericht, massive Verfehlungen.


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