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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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196. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 3. April 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

196. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                      Mittwoch, 3. April 2013

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 3. April 2013: 10.15 – 10.18 Uhr

                                                                                               13.15 – 16.42 Uhr

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 22

Geschäftsbehandlung

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 24

Wortmeldungen in Bezug auf die Vorgehensweise bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 42

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 43

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 43

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 44

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 44

Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer in diesem Zusammenhang
............................................................................................................................  42, 43, 45

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 22

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 22

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Dreizehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ................................................. 23

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­des­ministerin für Inneres betreffend Beraterparadies im BMI (14346/J) ................................................................................. 24


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 2

Begründung: Dr. Peter Pilz ........................................................................................... 33

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner .......................................................... 37

Debatte:

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 45

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 48

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 50

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 53

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 56

Martina Schenk ............................................................................................................. 58

Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 60

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 62

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 63

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 65

Ernest Windholz ..................................................................................................... ..... 68

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 70

Mag. Christine Lapp, MA ........................................................................................ ..... 72

Erwin Hornek .......................................................................................................... ..... 73

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 75

Gerald Grosz ................................................................................................................ 77

Rudolf Plessl ................................................................................................................. 78

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 80

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 82

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ..................................................... ..... 84

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 85

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 87

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 90

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutivbeamte – Ablehnung .......................  67, 91

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der E2b-Zulage – Ablehnung ...................................................................................  83, 91

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 23

Petition betreffend „Bundesrahmengesetz Kindergarten“ (Ordnungsnummer 201) (überreicht vom Abgeordneten Wolfgang Katzian)

Petition betreffend „Tempo 80-Zone auf der A4 zwischen Stadtgrenze Wien und Flughafen“ (Ordnungsnummer 202) (überreicht vom Abgeordneten Hannes Fazekas)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 22

2249: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundes­gesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hoch effizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei kleinen energie­verbrauchenden Unternehmen bereitgestellt werden, erlassen werden und das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organi­sationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energie-Control-Gesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 3

2250: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Berichte ......................................................................................................................... 23

Vorlage 125 BA: Vorläufiger Gebarungserfolg 2012; BM f. Finanzen

Vorlage 126 BA: Monatserfolg Februar 2013; BM f. Finanzen

III-401: Bericht, Reihe Bund 2013/3; Rechnungshof

III-403: Jahresbericht 2012 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz; Bundeskanzler

III-404: Bericht der Bundesanstalt für Verkehr über technische Unterwegskon­trollen im Jahr 2012; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-405: Produktpirateriebericht 2012; BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 23

Aufnahme der Verhandlungen mit Belize zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Mai 2002 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Anträge der Abgeordneten

Ursula Haubner und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhaus-Selbst­behaltes für Kinder (2247/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2248/A)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, das Bundesgesetz vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterblie­benen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 – PG. 1965), BGBl. Nr. 340/1965, und das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004, geändert werden (2249/A)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Jugend­schutz­bestimmungen (2250/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hochzeitsschlägerei in Wien (14301/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polen als Zwischenstation für tschetschenische Asylwerber (14302/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend falsche illegale Prostitution (14303/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend die Übergangsregelungen des Curriculums für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation am Zentrum für Translationswissen­schaften (14304/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 4

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Handel mit Nashorn-Hörnern (14305/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend ERP-Fonds und Eröffnungsbilanz (14306/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Eröffnungsbilanz Bundes-Beteiligungen und Sondervermögen (14307/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (14308/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Veräußerung der operativen Teilgeschäfte der Hypo Group Alpe-Adria (14309/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Neubau der Residenz der ÖB in Jakarta (14310/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Residenz der ÖB in Addis Abeba (14311/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Anschaffung eines Sonderschutzfahrzeuges für die ÖB Damaskus (14312/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Neu- beziehungsweise Ausbau der Residenz der ÖB in Neu Delhi (14313/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fahrradfahrer auf Autobahnen und Autostraßen (14314/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sachbeschädigungen durch Graffiti (14315/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Studien zur Auswirkung von gentechnisch-veränderten Futtermitteln auf die menschliche Gesundheit (14316/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14317/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14318/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14319/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14320/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 5

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14321/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14322/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14323/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14324/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14325/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14326/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14327/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14328/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14329/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Bestellung der höchsten Leitungsfunktionen vor der Nationalratswahl (14330/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bericht des Wochenmagazins „News“ (14331/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Berufs­titel (14332/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Berufstitel (14333/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Berufstitel (14334/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Berufstitel (14335/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Berufstitel (14336/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 6

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Berufstitel (14337/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Berufstitel (14338/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Berufstitel (14339/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Berufstitel (14340/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Berufstitel (14341/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Berufstitel (14342/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Berufstitel (14343/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Berufstitel (14344/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Disziplinarverfahren gegen N.N. wegen sexueller Belästigung (14345/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beraterparadies im BMI (14346/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend staatliche Garantie für Spareinlagen (14347/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Verhandlungen über die Finanzplanung des Staatshaushalts (14348/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Klagenfurt (14349/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Spittal an der Drau (14350/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk St. Veit an der Glan (14351/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Wolfsberg (14352/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Völkermarkt (14353/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Klagenfurt-Land (14354/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 7

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Villach-Land (14355/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Feldkirchen (14356/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Hermagor (14357/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Monatserfolg Jänner 2013 (14358/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Euratom Forschungsprogramm – finanziert Österreich die Entwicklung neuer AKW? (14359/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend unzureichende Unterrichtung des Nationalrates über EU-Vorhaben (14360/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend unzureichende Unterrichtung des Nationalrates über EU-Vorhaben (14361/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Jobticket (14362/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend unzureichende Unterrich­tung des Nationalrates über EU-Vorhaben (14363/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderaktion für Photovoltaik-Anlagen (14364/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Quo vadis Rettungsgasse“ (14365/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gewalt an Kindern und Jugendlichen (14366/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Millionenverluste Kärntner Gemeinden, Bezirk Villach (14367/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Light-Produkte“ (14368/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe (14369/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe (14370/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gewerbeordnung – Anhebung der Strafen bei Verstößen der Alkoholbestimmungen (14371/J)

Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Wirtschaft für Teilkrankenstände“ (14372/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen (13375/AB zu 13606/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (13376/AB zu 13610/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 8

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (13377/AB zu 13616/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (13378/AB zu 13621/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13379/AB zu 13624/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitz­müller, Kolleginnen und Kollegen (13380/AB zu 13625/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13381/AB zu 13632/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13382/AB zu 13638/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13383/AB zu 13611/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13384/AB zu 13618/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (13385/AB zu 13636/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13386/AB zu 13604/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13387/AB zu 13605/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (13388/AB zu 13607/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (13389/AB zu 13608/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (13390/AB zu 13609/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13391/AB zu 13626/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13392/AB zu 13630/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (13393/AB zu 13637/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13394/AB zu 13602/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 9

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13395/AB zu 13603/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (13396/AB zu 13613/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (13397/AB zu 13617/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13398/AB zu 13622/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13399/AB zu 13667/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13400/AB zu 13732/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13401/AB zu 13797/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13402/AB zu 13879/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13403/AB zu 13895/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (13404/AB zu 13921/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (13405/AB zu 13922/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (13406/AB zu 13924/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (13407/AB zu 13931/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13408/AB zu 13941/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13409/AB zu 13950/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13410/AB zu 13964/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13411/AB zu 13987/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (13412/AB zu 14075/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (13413/AB zu 14099/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (13414/AB zu 13614/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 10

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13415/AB zu 13631/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolle­ginnen und Kollegen (13416/AB zu 13627/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13417/AB zu 13629/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13418/AB zu 13662/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13419/AB zu 13689/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13420/AB zu 13690/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13421/AB zu 13704/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13422/AB zu 13705/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13423/AB zu 13733/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13424/AB zu 13734/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13425/AB zu 13747/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13426/AB zu 13778/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Ab­geordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13427/AB zu 13779/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (13428/AB zu 13791/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13429/AB zu 13800/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13430/AB zu 13813/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13431/AB zu 13874/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13432/AB zu 13660/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 11

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (13433/AB zu 13639/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (13434/AB zu 13640/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (13435/AB zu 13641/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13436/AB zu 13642/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13437/AB zu 13643/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13438/AB zu 13644/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13439/AB zu 13645/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13440/AB zu 13646/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13441/AB zu 13647/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13442/AB zu 13648/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13443/AB zu 13649/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13444/AB zu 13650/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13445/AB zu 13651/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13446/AB zu 13652/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13447/AB zu 13653/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13448/AB zu 13654/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13449/AB zu 13655/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13450/AB zu 13656/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13451/AB zu 13657/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13452/AB zu 13658/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13453/AB zu13659 /J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 12

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13454/AB zu 13725/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13455/AB zu 13781/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13456/AB zu 13802/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13457/AB zu 13815/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13458/AB zu 13877/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (13459/AB zu 13909/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13460/AB zu 13663/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13461/AB zu 13748/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13462/AB zu 13875/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13463/AB zu 13671/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13464/AB zu 13697/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13465/AB zu 13711/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (13466/AB zu 13730/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13467/AB zu 13742/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13468/AB zu 13756/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13469/AB zu 13796/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 13

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13470/AB zu 13808/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13471/AB zu 13821/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen (13472/AB zu 13858/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (13473/AB zu 13865/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13474/AB zu 13866/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (13475/AB zu 13872/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13476/AB zu 13883/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (13477/AB zu 13979/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (13478/AB zu 14000/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (13479/AB zu 14003/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13480/AB zu 13665/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13481/AB zu 13692/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13482/AB zu 13707/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13483/AB zu 13736/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13484/AB zu 13750/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen (13485/AB zu 13873/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13486/AB zu 13886/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 14

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13487/AB zu 13824/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13488/AB zu 13811/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13489/AB zu 13795/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (13490/AB zu 13775/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13491/AB zu 13759/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13492/AB zu 13745/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13493/AB zu 13686/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (13494/AB zu 13681/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13495/AB zu 13674/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13496/AB zu 13675/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13497/AB zu 13669/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen (13498/AB zu 13682/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13499/AB zu 13696/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (13500/AB zu 13703/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (13501/AB zu 13720/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13502/AB zu 13740/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13503/AB zu 13754/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13504/AB zu 13785/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (13505/AB zu 13792/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13506/AB zu 13798/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (13507/AB zu 13799/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 15

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13508/AB zu 13806/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13509/AB zu 13819/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (13510/AB zu 13843/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13511/AB zu 13846/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (13512/AB zu 13847/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (13513/AB zu 13849/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (13514/AB zu 13850/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (13515/AB zu 13863/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (13516/AB zu 13870/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13517/AB zu 13881/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13518/AB zu 13882/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13519/AB zu 13672/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13520/AB zu 13664/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13521/AB zu 13691/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13522/AB zu 13735/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13523/AB zu 13706/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (13524/AB zu 13774/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 16

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13525/AB zu 13749/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13526/AB zu 13780/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (13527/AB zu 13794/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13528/AB zu 13801/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13529/AB zu 13814/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen (13530/AB zu 13848/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13531/AB zu 13876/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13532/AB zu 13673/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13533/AB zu 13701/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13534/AB zu 13715/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13535/AB zu 13746/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13536/AB zu 13760/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13537/AB zu 13790/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13538/AB zu 13812/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13539/AB zu 13825/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13540/AB zu 13887/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13541/AB zu 13666/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13542/AB zu 13761/J, 13762/J, 13763/J, 13764/J, 13765/J, 13766/J, 13767/J, 13768/J, 13769/J, 13770/J, 13771/J, 13772/J, 13773/J, 13861/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 17

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (13543/AB zu 13677/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (13544/AB zu 13680/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13545/AB zu 13695/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13546/AB zu 13710/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (13547/AB zu 13716/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (13548/AB zu 13721/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (13549/AB zu 13722/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13550/AB zu 13727/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (13551/AB zu 13729/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13552/AB zu 13739/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13553/AB zu 13753/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (13554/AB zu 13777/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13555/AB zu 13784/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13556/AB zu 13805/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13557/AB zu 13818/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13558/AB zu 13826/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (13559/AB zu 13828/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (13560/AB zu 13845/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 18

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13561/AB zu 13851/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13562/AB zu 13852/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13563/AB zu 13853/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13564/AB zu 13854/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13565/AB zu 13855/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13566/AB zu 13856/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (13567/AB zu 13857/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13568/AB zu 13859/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (13569/AB zu 13860/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (13570/AB zu 13867/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (13571/AB zu 13868/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13572/AB zu 13880/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (13573/AB zu 13888/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13574/AB zu 13668/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (13575/AB zu 13678/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen (13576/AB zu 13688/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13577/AB zu 13693/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13578/AB zu 13708/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13579/AB zu 13737/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13580/AB zu 13751/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (13581/AB zu 13776/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13582/AB zu 13782/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 19

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13583/AB zu 13803/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13584/AB zu 13816/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (13585/AB zu 13871/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13586/AB zu 13878/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13587/AB zu 13685/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13588/AB zu 13687/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13589/AB zu 13698/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13590/AB zu 13712/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13591/AB zu 13719/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (13592/AB zu 13723/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13593/AB zu 13724/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13594/AB zu 13726/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13595/AB zu 13728/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13596/AB zu 13743/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13597/AB zu 13757/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13598/AB zu 13787/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13599/AB zu 13809/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13600/AB zu 13822/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 20

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13601/AB zu 13834/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13602/AB zu 13835/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13603/AB zu 13836/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13604/AB zu 13837/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13605/AB zu 13838/J)

der Bun­desministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13606/AB zu 13839/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13607/AB zu 13840/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13608/AB zu 13841/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (13609/AB zu 13842/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13610/AB zu 13683/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13611/AB zu 13684/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (13612/AB zu 13864/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13613/AB zu 13884/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13614/AB zu 13810/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­ge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (13615/AB zu 13788/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (13616/AB zu 13758/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13617/AB zu 13744/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13618/AB zu 13713/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (13619/AB zu 13699/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (13620/AB zu 13823/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (13621/AB zu 13829/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (13622/AB zu 13830/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 21

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (13623/AB zu 13885/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes, auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (13624/AB zu 13679/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (13625/AB zu 13718/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (13626/AB zu 14119/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (13627/AB zu 14221/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (92/ABPR zu 93/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (93/ABPR zu 94/JPR)

Schriftliche Beantwortung einer mündlichen Anfrage

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Renate Csörgits (1/ABM zu 189/M)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 22

10.15.06 Beginn der Sitzung: 10.15 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 196. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unter­stützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.

Das Amtliche Protokoll der 193. Sitzung vom 20. März 2013 sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 194. Sitzung und das Amtliche Protokoll der 195. Sitzung vom 21. März 2013 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbe­anstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Einwallner, Praßl, Mag. Schönegger, Singer, Steibl, Dr. Stummvoll, Ing. Hofer, Kunasek, Mag. Unterreiner, Zanger, Dr. Moser, Dr. Pirklhuber, Mag. Schwentner, Huber und Petzner.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger wird durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer vertreten.

10.16.23 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 14301/J bis 14345/J;

2. Anfragebeantwortungen: 13375/AB bis 13627/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 92/ABPR und 93/ABPR;

Schriftliche Beantwortung von mündlichen Anfragen: 1/ABM;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hoch effizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei kleinen energieverbrauchenden Unternehmen bereit­gestellt werden, erlassen werden und das Wärme- und Kälteleitungsaus­bau­ge­setz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirt­schafts-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 23

gesetz 2011, das Energie-Control-Gesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Ener­gieeffizienzpaket des Bundes) (2249 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2250 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Vorläufiger Gebarungserfolg 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorlage 125 BA),

Monatserfolg Februar 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorlage 126 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 201 betreffend „Bundesrahmengesetz Kindergarten“, überreicht vom Abgeordneten Wolfgang Katzian,

Petition Nr. 202 betreffend „Tempo 80-Zone auf der A4 zwischen Stadtgrenze Wien und Flughafen“, überreicht vom Abgeordneten Hannes Fazekas;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3 (III-401 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuss:

Produktpirateriebericht 2012 der Bundesministerin für Finanzen (III-405 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Jahresbericht 2012 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-403 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Bericht der Bundesanstalt für Verkehr über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Techno­logie (III-404 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen mit Belize zum Abschluss eines Protokolls zur Abän­derung des am 8. Mai 2002 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Belize auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass der Dreizehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 24

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Grüne Klub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung ein Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 14346/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beraterparadies im BMI dringlich zu behandeln.

Der Aufruf der Dringlichen Anfrage wird um 13.15 Uhr erfolgen.

*****

Die Sitzung wird auf ORF 2 von 13.15 Uhr bis 15.10 Uhr und auf ORF III in voller Länge live übertragen.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, gebe ich noch einmal bekannt, dass während der Sitzungsunterbrechung ab 10.30 Uhr die Konstituierungen von Ausschüssen vorgenommen werden:

Lokal VI: Unterrichtsausschuss, Sozialausschuss, Gesundheitsausschuss;

Lokal V: Ausschuss für Wirtschaft und Industrie, Budgetausschuss, Verfassungs­aus­schuss;

Lokal VIII: Ausschuss für Sportangelegenheiten, Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, Wissenschaftsausschuss.

Ich unterbreche nun die Sitzung bis 13.15 Uhr.

*****

(Die Sitzung wird um 10.18 Uhr unterbrochen und um 13.15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

13.15.21 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Beraterparadies im BMI (14346/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 14346/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführerin.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

„Das Geld kann man von den Bäumen wie gute Kastanien schütteln. […] Jede Stunde Schlafen bringt dort ein Silberstück ein und jedes Mal Gähnen ein Goldstück.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 25

So heißt es im Märchen vom Schlaraffenland. Und so gilt es auch für die Berater­verträge, die InnenministerInnen der ÖVP an ihnen nahestehende Berater vergeben haben.

In seinem Bericht BUND 2013/2 beschrieb der Rechnungshof vor wenigen Wochen große Missstände im Beschaffungswesen des BMI.

In mehr als der Hälfte der vom Rechnungshof nach einem risikoorientierten Ansatz ausgewählten und überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben. So wurden in 39% der Fälle keine Ver­gleichsangebote eingeholt, weshalb die Preisangemessenheit nicht überprüfbar war. In 29% der Fälle fand keine Bedarfsprüfung statt. Es würde also nie überprüft, ob die bestellten Leistungen überhaupt benötigt wurden. In zahlreichen Fällen kam es auch zu unzulässigen Direktvergaben ohne vorheriges Vergabeverfahren.

Für eine detaillierte Überprüfung wählte der Rechnungshof nach seinen früheren, schlechten Erfahrungen 20 Beschaffungen von Beratungsleistungen mit hohen Kosten aus. Bei zwölf dieser Fälle zeigten sich massive Mängel, die im Bericht detailliert auf­gelistet wurden. Während der Rechnungshof die Namen der beauftragten Unter­nehmen nicht nennt, ergibt sich unter Vergleich der Projekttitel und Auftragssummen mit einer Reihe von parlamentarischen Anfragebeantwortungen  eine auffällige Häufung von Aufträgen an Firmen, die im Naheverhältnis zur ÖVP bzw. zu aktiven und ehemaligen Kabinettsmitgliedern stehen.

Unter dem Titel „PR-Beratung des Bundesministeriums für Inneres“ (Tz 23 im RH-Bericht) wurden 139.847,33 Euro für die Beratung des damaligen Innenministers Günter Platter bezahlt. Der Rechnungshof kritisierte fehlende Vergleichsangebote, die Wahl des falschen Vergabeverfahrens, unzweckmäßige Vertragsgestaltung und den Leistungsbeginn vor dem schriftlichen Vertrag. Aus der Anfragebeantwortung 1361/AB lässt sich schließen, dass es sich bei dem Berater um Martin Malaun handelte - einen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 26

zeitweiligen Gesellschafter der Headquarter Werbeagentur, der mittlerweile als Landes­geschäftsführer der ÖVP in Tirol agiert.

In den Jahren davor, 2005 bis 2007, waren derartige Leistungen durch einen weiteren Headquarter-Gesellschafter, Günther Kienpointner, mit insgesamt 147.866,01 Euro verrechnet worden (1361/AB). Kienpointner gilt als enger Vertrauter von Erwin und Josef Pröll und wurde offensichtlich auch von anderen Bundesministerien wiederholt beauftragt.

Doch auch die Headquarter GmbH selbst wurde beauftragt: Wie sich aus den Anfrage­beantwortungen 9485/AB und 12280/AB ergibt, wurde Headquarter von 2009 bis 2011 unter dem Titel „Strategisch-politische Beratung der Bundesministerin“ (Tz 24 im RH-Bericht) für Maria Fekter beratend tätig. Vereinbart war dabei ab einem Zeitaufwand von fünf Stunden ein Tagessatz von 2.400 Euro inkl. USt. Von 17.12.2009 bis 18.11.2011 war der frühere Kabinettschef des BMI, Christoph Ulmer, Geschäftsführer bei Headquarter. Der Rechnungshof kritisierte hier fehlende Vergleichsangebote, unzweckmäßige Vertragsgestaltung sowie mangelhafte Leistungsdokumentation und –verrechnung. Heute ist nicht mehr nachvollziehbar, wofür hier insgesamt 292.794,52 Euro bezahlt wurden.

Allgemein bekannt ist, dass die Headquarter Werbeagentur in diesem Zeitraum auch mit der Führung von ÖVP-Wahlkämpfen betraut war. Die Headquarter GmbH erhielt außerdem Euro 72.439,20 für das Projekt „Zukunftsstrategie – Präsentation“ (Tz 27 im Rechnungshofbericht) und noch zahlreiche andere Aufträge des BMI, wie sich aus den Anfragebeantwortungen 1361/AB, 9485/AB und 12280/AB ergibt. Dabei handelte es sich insbesondere um folgende Verträge:

2007/2008

Kampagne für Integrationsplattform

€ 81.600,00

394/AB, 1361/AB

2009

Kriminalitätspräventionskampagne

€ 25.440,00

9485/AB

2009

Kampagne Jugend OK

€ 52.782,00

9485/AB

2009

Kinderpolizei

€ 15.649,20

9485/AB

2010

Broschüren Verhaltenskodex, Gleichstellung

€ 23.878,80

9485/AB

2010

YPD-Challenge

€ 10.800,00

9485/AB

2010

Kinderpolizeibuch

€ 9.684,00

9485/AB

2010

Jahresbericht 2009

€ 31.286,40

9485/AB

2011

Jahresbericht 2010

€ 24.000,00

9485/AB

2011

Rekrutierungskampagne BPD Wien

€ 95.000,00

9485/AB

2011

Grafische Gestaltung Kampagne „Top 100 Migranten“

€ 80.971,33

12280/AB


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 27

2011

Strategische Begleitung Polizei 2013

€ 72.000,00

12280/AB

2011

Kampagne FrÄG

€ 1.734,00

12280/AB

2011

Vereinsjahr 2011

€ 40.207.20

12280/AB

2011

Veranstaltungsreihe für Sicherheit

€ 3.854,40

12280/AB

2011

Veranstaltungsreihe BMI Exclusiv

€ 2.991,60

12280/AB

2011

Sujeterstellung Polizeikampagne Juni 11

€ 9.294,00

12280/AB

2011

Team 04 Pflichtenheft

€ 18.000,00

12280/AB

2011

Festakt Österreich hat neue Polizei

€ 21.461,05

12280/AB

2011

Folder Skinhead-Veranstaltung

€ 1.212,00

12280/AB

2011

Entwicklung Logo etc. Integrationsplattf.

€ 15.135,60

12280/AB

2011

Weihnachtskarten

€ 3.144,00

12280/AB

2011

Kampagne Jugend OK

€ 22.761,00

12280/AB

2011

Kampagne Schengen neu

€ 22.913,99

12280/AB

Ab hier unter dem Namen „Adpartners“

 

2011/2012

Joboffensive Polizei 2012

€ 3.194,40

12880/AB

2011/2012

Innen.Sicher 2012

€ 20.113,50

12880/AB

 

Summe

€ 668.901

 

 

Von 2007 bis 2012 flossen zumindest 1,034 Millionen Euro aus dem BMI an die Headquarter Gruppe.

Mit „Kommunikationscoaching“ (Tz 25 im RH-Bericht) beauftragt wurde unter Maria Fekter die Kobza Integra Public Relations und Lobbying GmbH (ergibt sich aus 9485/AB). Das BMI führte dazu in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof aus: „Der Auftrag für ein Kommunikationscoaching für die Bundesministerin habe beispielsweise die Vorbereitung auf Pressegespräche über medial bekannte polizei­liche Abschiebungen von Kindern oder Familien und Sonderlagen (Geiselnahmen, Einsätze mit Schusswaffengebrauch u.ä.) beinhaltet.“ Bezahlt wurden für diese Leis­tun­gen in Summe 113.112 Euro. Auch hier stellte der Rechnungshof fehlende Ver­gleichsangebote, unzweckmäßige Vertragsgestaltung und mangelhafte Leis­tungsdoku­mentation und –verrechnung fest.

Bei dieser Gesellschaft ergibt sich eine Verbindung zum Ulmer-Netzwerk der Kabinettsmitglieder durch Christian Nordberg, einen nach Aussagen im Unter­suchungs­ausschuss mit Ulmer befreundeten Rechtsanwalt, der Vorstand der Mala


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 28

Privatstiftung ist, welche als Großmuttergesellschaft letztlich Eigentümerin der beauf­tragten GmbH ist.

Zum Projekt „Biometrie im Aufenthaltstitel“ (Tz 28 im RH-Bericht) gingen lt. 12280/AB 38.760 Euro an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH. Deren Generaldirektor-Stellvertreter Thomas Zach war ebenfalls einst gemeinsam mit Ulmer im Kabinett des BMI tätig.

Aus den Anfragebeantwortungen 9485/AB und 12280/AB ergibt sich weiters, dass die Firma Zielwerk eU des ehemaligen Pressesprechers von Maria Fekter, Martin Brand­stötter, mit Beratungsleistungen beauftragt wurde und insgesamt 89.123 Euro verrechnete.

Der Anfragebeantwortung 12280/AB ist auch zu entnehmen, dass im Jahr 2011 für das Projekt „Zentrales Personenstandsregister“ insgesamt 250.000 Euro an die Firma Repuco bezahlt wurden, für welche das weitere ehemalige Kabinettsmitglied des BMI Wolfgang Gattringer zu diesem Zeitpunkt tätig war. 

In einer Reihe weiterer Projekte, die vom Rechnungshof kritisiert wurden, ist eine Zuordnung der Auftragnehmer jedoch vorerst nicht ohne weiteres möglich und wird daher mit dieser Anfrage abgefragt.

Der Rechnungshof stellte auch weiters fest, dass in mehreren Erlässen aus den Jahren 2009 bis 2011 für die Abwicklung und Genehmigung von Beschaffungen das Kabinett als entscheidungsbefugte Stelle vorgesehen wurde, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Es wird daher zu klären sein, in welchen Fällen dies so war und wer konkret jeweils diese Aufträge erteilte.

Zu hinterfragen sind zudem die besonderen Qualifikationen der beauftragten Unter­nehmen, die ein Abgehen von den vergaberechtlichen Vorschriften begründeten. Ja es stellt sich sogar die Frage, ob die erbrachten Leistungen tatsächlich in den Gewer­beumfang der jeweiligen Unternehmen fielen. Insbesondere persönliche Beratung und Coaching ist den Gewerben der Unternehmensberater, der Wirtschafts­coaches bzw. der Lebens- und Sozialberater vorbehalten. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass Unternehmen wie etwa die Headquarter GmbH, die primär als Werbeagenturen tätig waren, die diesbezüglichen Gewerbeberechtigungen besaßen.

Der Rechnungshofbericht BUND 2013/2 befasste sich schwerpunktmäßig auch mit dem Bereich Digitalfunk. Neben zahlreichen Mängeln in diesem Beschaffungsfall, welche den Rahmen dieser Anfrage sprengen würden und bereits in einem parla­mentarischen Untersuchungsausschuss behandelt wurden, lenkte auch hier der Rechnungshof sein besonderes Augenmerk auf die Beraterverträge. Insgesamt bezahlte hier das BMI von 2004 bis 2011 975.548 Euro an Beratungshonoraren. Kritisch beurteilte der Rechnungshof dabei insbesondere die Wahl des Vergabe­verfahrens bei der Betrauung des oben bereits erwähnten Rechtsanwalts Christian Nordberg statt der Finanzprokuratur. Darauf entfielen insgesamt 265.824 Euro.

Besonders bemerkenswert war jedoch auch die Beratung des BMI durch den ehe­maligen Kabinettschef im BMI, Christoph Ulmer, für welche dieser zwar kein Honorar jedoch 10.884 Euro Spesen verrechnete. Der Rechnungshof listete hier zahlreiche Gespräche von Ulmer mit zumindest zwei Bietern in der entscheidenden Phase des Vergabeverfahrens auf, und bemängelte, dass weder die Aufträge an Ulmer noch der Inhalt der geführten Gespräche dokumentiert wurden. Der Rechnungshof kam insofern zu der klaren und überzeugenden Beurteilung, dass diese Vorgehens­weise dem Grundsatz der  Transparenz des Vergabeverfahrens widersprach.

Das BMI behauptete jedoch dazu in seiner Stellungnahme: „Im Falle des Digitalfunks wurde bewusst eine externe Ansprechperson für die Bieter installiert, um die


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Vergabeverantwortlichen im  Ministerium von informellen Kontakten und etwaigen Interventionsversuchen frei zu halten. Dieser Weg sei rechtlich zulässig und stelle bei großen Vergabeverfahren keine Besonderheit dar.“ Eine derartige Institutionalisierung eines Ansprechpartners für unzulässige Interventionen ist bemerkenswert und muss hinterfragt werden.

Insgesamt ergibt sich damit ein klares Bild:

1. Seit der Übernahme des Innenministeriums durch die ÖVP wurde vom Kabinett der Bundesminister ein Netzwerk aufgebaut. Die beiden Schlüsselpersonen dieses Netzwerkes sind Christoph Ulmer und Günther Kienpointner.

2. Die weiteren Beteiligten sind Martin Malaun, Wolfgang Gattringer, Christian Nord­berg und Alfons Mensdorff-Pouilly.

3. Über dieses Netzwerk wurden „Beraterverträge“ vergeben und Steuergelder verteilt.

4. Dabei wurde auf gesetzliche Bestimmungen (Verpflichtung zur Ausschreibung gem. ÖNORM 2050, Beachtung der Wertgrenze von 100.000 Euro...) keine Rücksicht genommen.

5. In vielen Fällen konnten keine den Zahlungen entsprechenden Leistungen fest­gestellt werden.

6. Die „Berater“ des BMI-Netzwerkes wurden gleichzeitig für ÖVP-Wahlkämpfe in Wien, in der Steiermark, in Niederösterreich und für das EU-Parlament tätig. Ob hier eine Querfinanzierung der ÖVP durch das BMI stattfand, kann erst geklärt werden, wenn die entsprechenden Unterlagen der ÖVP vorliegen.

7. Unter BM Grasser ist zur selben Zeit rund um den „Berater“ Walter Meischberger ein vergleichbares Netzwerk der FPÖ entstanden. Das BMI-Netzwerk der ÖVP-Berater stellt offensichtlich das schwarze Pendant zum blauen Grasser-Netzwerk dar.

8. Es besteht der begründete Verdacht, dass das ÖVP-Beraternetzwerk in der Folge vom Innenministerium auf das Landwirtschaftsministerium und auf das Finanzminis­terium ausgedehnt worden ist.

9. Der Gesamtschaden durch die ÖVP-Berater liegt mit Sicherheit weit über einer Million Euro. Da die Untersuchungen erst begonnen haben, kann er noch nicht seriös abgeschätzt werden.

Da es sich auch hier offensichtlich um den Missbrauch von Steuergeldern handelt, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage:

Das System

1. Vor kurzem legte der Rechnungshof dem Parlament seinen Prüfbericht zur „Vergabepraxis im BMI“ vor. In den überprüften Fällen stellte der RH fest: „Das BMI verzichtete in allen Fällen auf die Einholung von Vergleichsangeboten und damit auf den Nachweis der Preisangemessenheit... Der RH kritisierte insbesondere die Durch­führung von Vergabevorgängen unter Ausschluss des Wettbewerbs.“ Warum wurde zugunsten von Ulmer & Co. jeder Wettbewerb verhindert?

2. „Der RH stellte fest, dass das Kabinett entscheidende und anordnende Tätigkeiten bei Beschaffungen wahrnahm, obwohl es dazu nach § 7 Abs. 3 BMG und der Ge­schäftseinteilung des BMI nicht berufen war.“ Warum entschied das Kabinett an Stelle der zuständigen Organe über die Beraterverträge?


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3. Der RH ergänzt: „Weitere Mängel betrafen die fehlende oder nicht nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts, unzweckmäßige Vertragsgestaltungen sowie die mangel­hafte Leistungsdokumentation und -verrechnung.“ Warum wurden diese Miss­stände im BMI akzeptiert?

4. Die Kritik des RH ergibt ein klares Bild: Das Kabinett vergibt ohne Wettbewerb gezielt Beraterverträge in Millionenhöhe an der ÖVP nahestehende „Berater“. Der Verzicht auf Leistungsdokumentationen stellt sicher, dass alles ohne Kontrolle funk­tioniert. Ist Ihnen bekannt, dass einige dieser „Berater“ in dieser Zeit Wahlkämpfe für die ÖVP in Niederösterreich, der Steiermark, Wien und zum EU-Parlament geführt haben?

Die Beraterverträge

5. Wurden die Aufträge an die Headquarter GmbH durch Kabinettsmitglieder  beauf­tragt, und falls ja durch wen?

6. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden Martin Malaun, Günther Kienpointner und die Unternehmen der Headquarter-Gruppe beauftragt?

7. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

8. Falls nein: wieso nicht?

9. Falls ja: wie lautete diese?

10. Nach Medienberichten bestand auch ein Rahmenvertrag mit der Firma Head­quarter bzw. später Adpartners. Wann wurde dieser abgeschlossen, ist er noch aufrecht, was war sein Gegenstand und welche Beträge wurden bisher aufgrund dieses Rahmenvertrages bezahlt?

11. Wurden die Aufträge an Zielwerk e.U. durch Kabinettsmitglieder  beauftragt, und falls ja durch wen?

12. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurde Zielwerk eU beauftragt?

13. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

14. Falls nein: wieso nicht?

15. Falls ja: wie lautete diese?

16. Wurden die Aufträge an die Firma Repuco durch Kabinettsmitglieder  beauftragt, und falls ja durch wen?

17. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurde die Firma Repuco beauftragt?

18. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

19. Falls nein: wieso nicht?

20. Falls ja: wie lautete diese?

21. Unter Zu 20 bis 22 behandelt der Rechnungshofbericht drei Projekte zur Organi­sationsentwicklung. Aus 3852/AB ergibt sich, dass davon das Projekt BORA über 145.527,90 Euro sowie das Folgeprojekt Beschaffungsanalyse über 276.000 Euro an die KPMG Alpen Treuhand GmbH vergeben wurden. An welche Unternehmen wurde das in Tabelle 2 des RH-Berichts (S. 68) genannte „Folgeprojekt Beschaffungs­workflow“ vergeben?


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22. War eines dieser Unternehmen die Zacon Unternehmensberatung GmbH, die nach 12280/AB für „Projektunterstützung bei der Implementierung eines elektronischen Beschaffungsworkflow“ € 19.992,00 erhalten hat?

23. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

24. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

25. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

26. Falls nein: wieso nicht?

27. Falls ja: wie lautete diese?

28. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 26 geschil­derten Projekt „Zukunftsstrategie – Beratung, wissenschaftliche Begleitung“ beauftragt und mit insgesamt 551.678,60 Euro honoriert?

29. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

30. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

31. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

32. Falls nein: wieso nicht?

33. Falls ja: wie lautete diese?

34. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 28 geschil­derten Projekt „Biometrie im Aufenthaltstitel“ beauftragt und mit insgesamt 168.311,50 Euro honoriert?

35. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

36. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

37. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

38. Falls nein: wieso nicht?

39. Falls ja: wie lautete diese?

40. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 29 geschil­derten Projekt „Amtssignatur“ beauftragt und mit insgesamt 427.661,53 Euro honoriert (nachdem ein Vergabeverfahren durch einen Auftragswert von 99.999,99 Euro umgangen wurde)?

41. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

42. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

43. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?


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44. Falls nein: wieso nicht?

45. Falls ja: wie lautete diese?

46. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 30 geschil­derten Projekt „Kennzeichenerkennungssysteme“ beauftragt und mit insgesamt 114.036,00 Euro honoriert?

47. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

48. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

49. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

50. Falls nein: wieso nicht?

51. Falls ja: wie lautete diese?

52. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 31 geschil­derten Projekt „Erstaufnahmestelle Süd – Planung und Einreichung“ beauftragt und mit insgesamt 117.421,50 Euro honoriert?

53. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

54. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

55. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

56. Falls nein: wieso nicht?

57. Falls ja: wie lautete diese?

58. In Ihrer Stellungnahme zur Beratung des BMI durch den früheren Kabinettschef im Rahmen der Vergabe Digitalfunk BOS beschreiben Sie die Vorgehensweise der Installierung einer „externen Ansprechperson“ für Bieter in Vergabeverfahren als „keine Besonderheit“. Bei welchen Vergabeverfahren seit dem Jahr 2000 wurden durch das BMI derartige externe Ansprechpersonen installiert, wer waren sie jeweils und wie lauteten deren Aufträge?

59. Welche Aufträge wurden seit 2002 an Rechtsanwalt Christian Nordberg bzw. des­sen Kanzlei Hule / Bachmayer / Nordberg seitens des BMI erteilt und welche Honorare wurden dafür verrechnet?

60. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

61. Welche Aufträge wurden seit 2002 an die Verena Karimi GmbH seitens des BMI erteilt und welche Honorare wurden dafür verrechnet?

62. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

63. Wo war die Leistung? Und wo ist das Geld? Diese Fragen stellen sich auch einer Innenministerin, die zum Zeitpunkt der meisten Auftragsvergaben noch nicht für das BMI verantwortlich war. Da der RH den Verdacht, dass ohne entsprechende Gegen-


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leistungen gezahlt worden ist, bleibt eine letzte Frage: Was haben Sie bisher unter­nommen, um für „Beratungen“, die bezahlt, aber nicht geleistet worden sind, aus­bezahlte Gelder des BMI zurückzufordern?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.2 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Sie wissen, die Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte.

 


13.15.48

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen, sofern Sie bereits eingetroffen sind, die anderen noch in Abwesenheit! Wir haben heute – und das ist ein gemeinsames Ansinnen der Oppositionsparteien Freiheitliche Partei, BZÖ und uns Grünen – gemein­sam zu einer Sondersitzung des Nationalrates eingeladen, weil wir diesen Rechnungs­hofbericht öffentlich diskutieren wollen und weil wir nach diesem Rechnungshofbericht (der Redner hält einen solchen in die Höhe) – und ich habe viele Rechnungshof­berichte gesehen, und der ist außergewöhnlich! – nicht einfach zur Tagesordnung und schon gar nicht zur Tagesordnung eines ÖVP-geführten Innenministeriums übergehen können.

Aber heute ist etwas passiert, Frau Präsidentin und Frau Bundesministerin, was wir vorher besprechen müssen: Über die APA haben wir vor wenigen Stunden erfahren, dass eine Antwort der Innenministerin auf den verheerenden Rechnungshofbericht vorliegt. Ein Gutachten! (Abg. List: Wieder! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wer hat es erstellt?) Ein Gutachten: Vergaberechtliche Würdigung des Prüfungsergeb­nisses des Rechnungshofes zur Vergabepraxis im Innenministerium, Univ. Prof. Dr. Aicher – den ich respektiere und fachlich schätze, das möchte ich ausdrücklich an dieser Stelle sagen –, vorgenommen im Auftrag des BMI.

Das ist die politische Kultur in diesem Haus, zumindest was die Österreichische Volkspartei betrifft: Da rechnet der Rechnungshof in einer Art und Weise, wie es selten der Fall ist, mit den Beraterverträgen im Innenministerium ab, und was tut die Innen­ministerin? – Sie greift noch einmal ins Budget und beauftragt einen weiteren Berater, zu erklären, dass es nicht so schlimm war – und das, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, ist vollkommen inakzeptabel! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Frau Innenministerin, nehmen Sie eines zur Kenntnis: Die österreichische Bundes­verfassung sieht den Rechnungshof als das Kontrollorgan vor, das Sie und Ihre Beamten zu kontrollieren hat. Sie können sich nicht aussuchen, wer Sie kontrolliert. Sie können nicht hergehen und sagen: Na, gebe ich noch ein paar 10 000 € zusätzlich aus, der Rechnungshof ist mir wurscht, mit einem Privatgutachten bringe ich das alles wieder in Ordnung! – Das ist eine inakzeptable Vorgangsweise! Und, Frau Bundesministerin, ich habe dazu eine einzige Frage:

Was hat dieses Gutachten (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) gekostet? Was hat dieses Gutachten an Steuergeldern gekostet? Wie tief haben Sie wieder in die Steuergelder gegriffen, um unentschuldbares Verhalten im Innenministerium zu entschuldigen? (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Jetzt kommen wir trotzdem zum Thema: Sie kennen die Vorwürfe des Rech­nungs­hofes. Um mehr als 1 Million € Beraterverträge allein an die Firma Headquarter vergeben – da gibt es noch Dutzende andere –, keine Ausschreibungen, freihändige


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Vergaben, keine Kontrolle, keine Leistungskontrolle. Wenn Sie und Ihre Vorgän­gerInnen draufgekommen sind, dass zu viel bezahlt worden ist: Na, Pech gehabt! Das Geld ist pfutsch! Und dort, wo es vergaberechtlich über 100 000 € gewesen wären, sind Minister der ÖVP hergegangen und haben das so lange gestückelt, bis jeder Auftrag unter 100 000 € war, damit gewisse Vorgänge bei der Ausschreibung nicht eingehalten werden müssen.

Frau Bundesministerin, Sie und Ihre Vorgänger und Vorgängerinnen der ÖVP im Innenministerium haben bewusst Gesetze umgangen, bewusst Gesetze verletzt, um Ihnen nahestehenden Personen Vorteile zu verschaffen.

Jetzt stellt sich die Frage: Wer sind diese Personen? Wer ist dieses sogenannte Ulmer-Netzwerk? Wer ist dieses sogenannte Kienpointner-Netzwerk?

Das beginnt nicht im Innenministerium. Das beginnt im Jahre 1997 in der Bundesgeschäftsführung der Österreichischen Volkspartei. Dort holt sich die damalige Generalsekretärin, Frau Maria Rauch-Kallat, zwei vielversprechende Talente: einen ÖVP-Mann aus dem militärischen Nachrichtendienst HNA, der in seiner Karriere feststeckt und nach neuen Aufgaben sucht, und einen erfolglosen Geflügelhändler aus dem Burgenland.

Der HNA-Mann, der in die ÖVP wechselt, heißt Christoph Ulmer. Der erfolglose Geflügelhändler, der sehr bald erfolgreicher Berater wird, heißt Alfons Mensdorff-Pouilly. Diese beiden Personen stehen am Beginn der Entwicklung ganz bestimmter Netzwerke, die im Innenministerium ihr Zentrum haben, aber bis ins Finanzministerium und ins Landwirtschaftsministerium reichen. Und diese wollen wir heute mit Ihnen besprechen.

Natürlich ist es ein Wunder: Ich stelle mir Mensdorff-Pouilly vor, wie er mit seinem Lieferwagen durchs Burgenland fährt, überall anklopft und sagt: Ich hätte Hendl, auch stückerlweise!, und niemand kauft ihm etwas ab. – Ein Jahr später ist er Berater: Telekommunikation, Petrochemie, militärische Luftfahrt – Millionenaufträge.

Das sind Wunder der Unternehmensgründung, wie sie nur in der Österreichischen Volkspartei möglich sind. (Beifall bei den Grünen.)

Das sind Karrieren, wie sie außerhalb der Österreichischen Volkspartei schwer denkbar sind: vom Hendlflügerl zum Eurofighter. Das geht ohne ÖVP nicht, und diese Bilderbuchkarrieren kosten die Republik Milliarden.

Jetzt kommt das Jahr 2000. Im Jahr 2000 übernimmt nicht nur Dr. Wolfgang Schüssel die Bundesregierung, sondern es wird von einem gewissen Herrn Kienpointner und einem gewissen Herrn Malaun eine Firma gegründet, die Headquarter GmbH.

Herr Kienpointner ist bis heute der Werbeschatten von Erwin Pröll. Kein Plakat, auf dem Erwin Pröll ins Land schaut, das nicht von Kienpointner entworfen worden ist. Martin Malaun ist der Vertrauensmann der ÖVP in Tirol, heute Landesgeschäftsführer, und in vielen Funktionen für die Tiroler ÖVP tätig. Eines der Bindeglieder, in ganz bestimmten anderen Funktionen – darauf kommen wir später zurück –, heißt Johan­nes Rauch.

Es gibt Beraterverträge. Aber der erste Beratervertrag ist ein ganz anderer, das ist „TETRON“ im Jahr 2004. Der Geflügelverkäufer wird plötzlich dringend gebraucht, um eines der größten Beschaffungsprojekte im Innenministerium durchführen zu helfen. Millionen fließen von „Motorola“, der Kabinettschef lässt sich plötzlich karenzieren und übernimmt eine Vermittlungstätigkeit, die in diesem Rechnungshofbericht geschildert wird. Er nimmt kein Geld vom Innenministerium. Er lässt sich nur die Spesen zahlen. Kassieren tut Mensdorff-Pouilly.


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Ich frage Sie, Frau Innenministerin, eine erste Frage, die nicht unter den schriftlichen Fragen steht: Was haben Sie denn getan, um diese offensichtlichen Schmiergeldflüsse aufzuklären? Wissen Sie heute schon, wer die Mensdorff-Motorola-Schmiergelder bekommen hat? Wissen Sie, welche Rolle Christoph Ulmer da spielt? Und wenn nicht, wollen Sie es überhaupt wissen?

Dann geht es weiter. Dann geht es los mit den ersten Beraterverträgen, weil Kien­pointner, Malaun und Ulmer sehen, dass hier Geld zu holen ist. Dann wird auf Teufel komm raus beraten, eine Beratungsleistung nach der anderen. Es beginnt in den Jahren 2004/2005 über Kienpointner persönlich. Dann wird die Headquarter GmbH, später werden andere Firmen vorgeschoben.

Und dann beginnt etwas Spannendes. Dann werden in den Jahren 2009 bis 2011 immer mehr Aufträge vergeben. Und in diesen Jahren gibt es Wahlkämpfe, die die ÖVP führen muss. Da gibt es im Jahr 2008 plötzlich eine Kampagne „Integrations­plattform“ – 81 600 €. Und plötzlich führen beteiligte Firmen Wahlkämpfe für die ÖVP in Niederösterreich, in Vorarlberg.

Dann kommt das Jahr 2010, nachdem im Jahr 2009 noch geschwind 52 000 € für die Kampagne „Bleib sauber – Jugend okay“ nachgeschossen worden sind. Im Jahr 2010 wird in Wien und in der Steiermark gewählt: Rekrutierungskampagne „BPD Wien“ – 95 000 €, grafische Gestaltung Kampagne „Top 100 Migranten“ – 80 971 €, „Vereins­jahr 2011“ – 40 207 €.

Überall kriegt die Firma Headquarter Geld und führt plötzlich Wahlkämpfe in Wien, in der Steiermark und davor den EU-Wahlkampf mit dem Spitzenkandidaten Ernst Strasser. – Frau Innenministerin, das sage ich Ihnen jetzt als der ÖVP-Funktionärin: Um beurteilen zu können, was da passiert ist, brauchen wir nicht nur die Unterlagen aus dem Innenministerium, sondern wir brauchen auch die Unterlagen aus der Österreichischen Volkspartei, weil wir wissen müssen, was wirklich mit diesem Geld passiert ist.

Wir wissen, dass die Herren der Headquarter GmbH niemals fachlich in der Lage waren, diese Beratungsleistungen zu erbringen. Das sind keine spezialisierten Kom­mu­nikationsberater. Die haben keine Gewerbescheine als Coachs, weder im betrieb­lichen noch im persönlichen Bereich. Die verfügen nicht über die gewerberechtlichen und fachlichen Voraussetzungen, aber sie kriegen im genannten Zeitraum von 2007 bis 2012 aus dem Innenministerium 1 034 000 €. Ich betone: 1 034 000 € für die ÖVP-Agentur Headquarter, ohne dass entsprechende Leistungen dokumentiert werden können.

Dann passiert ja noch mehr. Dann wird vom Herrn Malaun in der Headquarter GmbH der damalige Innenminister Günther Platter beraten, beide Tiroler ÖVP. Was ist da im Tiroler ÖVP-Wahlkampf passiert? Und wir wollen wissen, was diese Agenturen von der ÖVP bekommen haben! Hat die ÖVP auf Kosten des Innenministeriums Freund­schaftspreise für zumindest fünf Wahlkämpfe bekommen?

Es muss eine Erklärung geben, warum das Innenministerium dermaßen Geld verschwendet. Es muss eine Erklärung dafür geben, warum in Zeiten, in denen bei der Polizei gespart wird, in denen es zu wenig Personal, zu wenig Ausrüstung gibt, plötzlich Geld da ist, möglicherweise für verdeckte Parteienfinanzierung der Öster­reichi­schen Volkspartei. Nicht nur wir haben ein Recht, das zu erfahren, sondern alle, denen öffentliche Sicherheit in dieser Republik auch nur irgendetwas wert ist. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Aber die Gaben an Headquarter, Kienpointner, Malaun und Ulmer, der ab 2009 plötzlich Geschäftsführer von Headquarter ist, bleiben nicht auf das Innenministerium


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beschränkt. In Vorbereitung dieser Dringlichen Anfrage und in Vorbereitung dieser Sondersitzung haben wir einmal versucht, nachzusehen, ob es eine Ansteckung anderer Ministerien durch den ÖVP-Headquarter-Bazillus gegeben hat.

Die erste Ansteckung stellen wir im Landwirtschaftsministerium fest, die es im Jahr 2006 gab: Plötzlich beauftragt Landwirtschaftsminister Josef Pröll die Kien­pointner GmbH, Titel unklar – 22 000 €, und gleich noch eine Konzeption Waldprojekt – 12 000 €, und an die Firma Headquarter diverse Rechnungen – laut Rechnungshof 109 111 €.

Wozu? Wozu plötzlich auch im Landwirtschaftsministerium? Warum auch da Aufträge an Headquarter?

Dann wechselt Josef Pröll ins Finanzministerium – und plötzlich gibt es Aufträge an Kienpointner und die Headquarter GmbH im Finanzministerium: „Kreativleistungen“ durch Günther Kienpointner im Ausmaß von 160 919 €, 2009 von der Kienpointner GmbH für Finanzminister Pröll „konzeptionelle und kreative Beratung der Finanzver­waltung“.

Sie müssen sich vorstellen: Der Imageberater des niederösterreichischen Landes­haupt­manns tritt an, um konzeptionell die Finanzverwaltung zu beraten. – Was hat er denn an Beratungsleistungen vorzuweisen gehabt: Die Methoden, wie das nieder­österreichische Budget verspekuliert worden ist (Rufe bei der ÖVP: Hallo?!), die Art und Weise, wie in niederösterreichische Wohnbautöpfe gegriffen worden ist (neuerliche Rufe bei der ÖVP: Na hallo!), und die Art und Weise, wie der niederösterreichische Landeshauptmann es dann noch geschafft hat, dem Bund Steuern vorzuenthalten? Waren das die kreativen Beratungsleistungen der Kienpointner GmbH? Oder was war es sonst? (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Es geht weiter: Beratungs- und Kreativleistung: 86 000, 56 000, 18 000 und so weiter.

Dann passiert etwas Interessantes: Josef Pröll wird Finanzminister, muss gehen und wird von Nikolaus Berlakovich abgelöst. Ab diesem Moment gibt es keine feststellbaren Zahlungen an dieses Netzwerk Ulmer/Kienpointner/Malaun. Das ist aus. Plötzlich gibt es Zahlungen an ganz andere Firmen – das hat uns im Rechnungshofausschuss beschäftigt –, an Scheinfirmen des Österreichischen Bauernbundes. Plötzlich laufen Hunderttausende Euro an Scheinfirmen des Österreichischen Bauernbundes, hauptsächlich, aber nicht ausschließlich an dubiose Adressen in Wien. Wer will, kann das in unserem Untersuchungsausschuss-Bericht nachlesen.

Mit diesem Ergebnis, das durch Fakten gut dokumentiert ist, möchte ich einem falschen Bild der Österreichischen Volkspartei endlich entgegentreten, die ÖVP sei keine Partei, die irgendwo an der Spitze eine Schmiergeldzentrale hat. Das stimmt einfach nicht! In der ÖVP hat jede Partie eine Zentrale, und deswegen ist es so wichtig, dass jede ÖVP-Partie möglichst ein Regierungsmitglied hat, denn sonst kommt ja nur die andere Partie an Steuergelder und könnte irgendeine ÖVP-Partie unbedacht bleiben. Es muss der Bauernbund seinen Minister haben, es muss der ÖAAB seinen Minister haben, es muss der Wirtschaftsbund seinen Minister haben, es muss Niederösterreich einen eigenen Minister haben, weil Niederösterreich der wichtigste Bund in der ÖVP ist, und, und, und. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Alle stellen sich an und sagen, sie brauchen auch einen Minister, sie brauchen auch Beraterverträge, sie haben auch eine Scheinfirma, sie möchten auch, dass Steuergelder umgeleitet werden (Abg. Klikovits: Ein Schwachsinn ist das!) in ihren Bund, in ihre vorgeschobene Organisation, in ihre Scheinfirma. Das ist die ÖVP heute (Zwischenrufe bei der ÖVP): eine Partei, die in vielen, vielen Einzelteilen überall dasselbe betreibt! (Abg. Kopf verlässt den Sitzungssaal.) – Auf Wiederschauen, Herr


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Kopf! Ich weiß, wenn es um Korruptionsbekämpfung geht, verlässt der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei den Saal. Das ist ein gewohntes Bild, das ist nichts Neues in dieser Republik. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Mich wundert es, dass überhaupt noch ein paar Abgeordnete von der ÖVP hier sitzen bleiben und in der Lage sind, sich das anzuhören, ohne zu sagen: Eigentlich müssten wir etwas dagegen tun!

Das ist der Punkt, Frau Innenministerin Mikl-Leitner, und die Frage, die sich uns stellt, ist: Sind Sie bereit, mit dieser Tradition zu brechen? Es geht nicht nur um mögliche Delikte, es geht nicht nur um den Missbrauch von Steuergeldern, sondern es geht um missbrauchte und entwendete Zukunft. Es geht um Schulen, die nicht gebaut werden, es geht um öffentlichen Verkehr, der nicht finanziert werden kann, es geht um Krankenpflegepersonal, das fehlt, weil in dieser Republik unter der Führung der ÖVP in den letzten 15 Jahren so viel Geld in den Kanälen der Korruption verschwunden ist.

Deswegen frage ich Sie, Frau Bundesministerin: Sind Sie bereit, mit dieser Tradition zu brechen? Wenn ja, bitten wir um eine Erklärung Ihrerseits.

Auch Sie haben Headquarter-Projekte mitfinanziert. Es gibt ein Projekt Strategieent­wicklung von 2009 bis 2011 über 292 794 €. Niemand kann uns bis heute sagen, um welche Strategien es dabei geht; ich vermute um Wahlkampfstrategien, vom Wiener Wahlkampf bis zum EU-Strasser-Wahlkampf. Im Jahr 2011, als Sie Ministerin gewor­den sind, war noch eine Summe offen, und unter Ihrer Ministerschaft ist beschlossen worden, der Firma Headquarter GmbH 132 643,06 € zur Verfügung zu stellen. Zumindest in diesem Zusammenhang müssen Sie uns beantworten können: Für welche Leistung? Wozu? Haben Sie überprüft, ob Headquarter wirklich den Gesetzen und Vergaberichtlinien entsprechend diesen Auftrag bekommen hat?

Frau Bundesministerin, ich möchte mir in diesem Fall wirklich kein vorschnelles Urteil bilden, trotz dieses Vorkommnisses mit dem Gutachten, das ein sehr schlechtes Licht auf Ihre Reform und Lernbereitschaft wirft. Wir werden bei der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage sehen, ob Sie als erste ÖVP-Innenministerin bereit sind, mit einem System von Missbrauch, von systematischem Missbrauch von Steuergeldern über Beratungsverträge Schluss zu machen, ob Sie bereit sind, von den Verantwortlichen so viel Geld wie möglich zurückzufordern und dafür auch die Justiz einzuschalten, ob Sie bereit sind, als erste ÖVP-Innenministerin mit systematischer ÖVP-Korruption im Innenministerium zu brechen.

Sie können es ja anders taufen, Sie können sagen: Wir machen einen Neuanfang ohne Schuldzuweisungen! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), aber ich will von Ihnen im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf diese Fragen heute eine klare Antwort. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

13.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Sie sollten zwar die Redezeit von 20 Minuten nicht überschreiten, aber bei 63 Fragen wird das womöglich nicht einzuhalten sein. – Bitte.

 


13.36.20

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und vor den Fernsehbildschirmen! Lassen Sie mich vorab einige wichtige Dinge festhalten. Wir seitens des Bundesministeriums für Inneres begrüßen selbstverständlich jede sachlich und objektiv fundierte Untersuchung und Prüfung durch den Rechnungshof. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit, und ich


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rechne es dem Rechnungshof sehr hoch an, dass er seine Prüfungen sehr umfassend und genau durchführt. Für uns seitens des Innenressorts sind vor allem die Recht­mäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit vor allem im Bereich der Beschaffungsvorgänge ganz, ganz wichtig und haben oberste Priorität.

Wie von Herrn Abgeordnetem Pilz auch angesprochen, steht heute ein Rechnungshof­bericht im Fokus, ein Rechnungshofbericht, der aus zwei Teilen besteht, zum einen die Vergabepraxis des Innenministeriums im Allgemeinen und zum anderen den Digital­funk im Besonderen betreffend, und Sie können sich vielleicht noch erinnern, dass ich persönlich Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser gebeten habe, eine Prüfung vorzu­nehmen.

Dazu möchte ich generell betonen: Allen vergaberechtlichen Vorgängen liegen bei uns drei Prinzipien zugrunde: erstens die vergaberechtliche Zulässigkeit, zweitens Wirt­schaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und zum Dritten das Interesse der inneren Sicherheit.

Wie Beschaffungen bei uns im Innenministerium ablaufen, möchte ich Ihnen im Fol­genden skizzieren, Ihnen im Detail erklären, wie das in der Praxis ausschaut.

Generell gilt bei uns bei allen Beschaffungen das Sechs-Augen-Prinzip. Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen? – Eine Abteilung meldet einen Beschaffungsbedarf an. Als konkretes Beispiel sei jene Abteilung angeführt, die die meisten Beschaffungen braucht, nämlich die Sektion II, die Polizei. Sie meldet den Bedarf an Laserpistolen für die Polizistinnen und Polizisten an. Diese Bedarfsmeldung geht dann an die Budget­abteilung in der Sektion I, wo vor allem geprüft wird, ob eine budgetäre Bedeckung gegeben ist. Liegt eine budgetäre Bedeckung vor, das heißt, kommt es zu einer Freigabe, dann erfolgt durch die Sektion IV das Vergabeverfahren.

Mir ist zweifelsohne bewusst, dass bei jeder Beschaffung drei Sektionen eingeschaltet sind und es sich natürlich auch um einen bürokratischen Mehraufwand handelt, aber dieser bürokratische Mehraufwand ist uns wichtig, um vor allem objektive und transparente Beschaffungen garantieren zu können.

Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich im Innenminis­terium mit Mitte März den Beschaffungsworkflow eingeführt. Was bedeutet dieser Beschaffungsworkflow? – Er bedeutet im Innenministerium 100-prozentige Transpa­renz und 100-prozentige Nachvollziehbarkeit bei jedem Beschaffungsvorgang, und zwar auf Knopfdruck. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es nur bei uns im Innenministerium und sonst in keinem anderen Ministerium!

Nun zur Kritik des Rechnungshofes betreffend die Beschaffungen aus der Vergangen­heit. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Rechtsansichten des Rechnungshofes und des Bundesministeriums für Inneres haben wir uns dazu entschieden, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben – nicht mehr und nicht weniger. Es gab unter­schiedliche Auffassungen, das ist der Grund dafür, dass wir an Herrn Professor Aicher herangetreten sind, den Sie, Herr Abgeordneter Pilz, aufgrund seiner Expertisen auch sehr schätzen. Dieses Rechtsgutachten zeigt eine differenzierte Sichtweise zu den Feststellungen des Rechnungshofes. Ich habe Ihnen im Vorfeld dieses Rechts­gutachten von Professor Aicher über die Parlamentsdirektion zukommen lassen, das heißt, jeder Parlamentsklub verfügt bereits über dieses Rechtsgutachten. (Abg. Dr. Pilz: Was hat es gekostet?)

Ja, Teile des Rechnungshofberichtes wurden in dem Rechtsgutachten von Professor Aicher von der Universität Wien bestätigt. Daher kommt es auch nicht von ungefähr, dass wir bereits 20 von 27 Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt haben.


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Allerdings sei auch betont, dass Teile des Rechnungshofberichtes durch dieses Rechtsgutachten der Universität Wien natürlich relativiert werden.

Zum einen stellt das Gutachten fest, dass der Rechnungshof – ich zitiere – „eine überspitzte Auslegung des Vergabegesetzes verwendet“. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Strache: Die Pröll’sche Diktion!) Herr Professor Aicher hält darüber hinaus fest, dass der Rechnungshof die Komplexität der Beschaffungsvorgänge des Innen­minis­teriums nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus weist die Universität Wien die Forderung des Rechnungshofes zurück, wonach die Preisangemessenheit nur durch die Einholung von verbindlichen Vergleichsangeboten erfolgen könne. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Unglaublich!) Schließlich stellt das Rechtsgutachten auch fest – das ist mir besonders wichtig –, dass die Transparenz der Beschaffungsvor­gänge im Bundesministerium für Inneres nun gesichert ist.

Somit darf ich zu Ihren Fragen kommen und die inhaltlich gleichlautenden Fragen zusammenfassen.

Zu den Fragen 1 bis 9, 11 bis 20, 23 bis 27, 29 bis 33, 35 bis 39, 41 bis 45, 47 bis 51, 53 bis 57, 60, 62 und 63 darf ich nochmals betonen (Abg. Mag. Kogler: Die sind nicht gleichlautend!):

Grundsätzlich waren und sind für die Vergabepraxis drei Kriterien ausschlaggebend. Punkt eins: Was ist vergaberechtlich zulässig? (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaub­lich!) Punkt zwei: Welche vergaberechtlich zulässige Vorgangsweise entspricht am besten dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit? Punkt drei: Welche vergaberechtlich zulässige Vorgangsweise ist im Interesse der inneren Sicherheit geboten?

Wie Sie wissen, kann gerade im Bereich der inneren Sicherheit nur das zuständige und verantwortliche Innenressort beurteilen, ob in Einzelfällen eine Ausnahme von der öffentlichen Ausschreibung erforderlich und gerechtfertigt ist.

Vergaberechtliche Vorgänge liegen nicht – ich betone: nicht! – in der Entscheidungs­befugnis eines Ministerkabinetts. Der Vorhalt des Rechnungshofes in seinem vorlie­genden Bericht bezieht sich auf einen Sachverhalt, der auf einer sprachlichen Un­schärfe beziehungsweise auf einer inexakten Formulierung beruht.

Nach einem vergaberechtlichen Vorgang wurden immer nur Unternehmen mit der Leistungserbringung beauftragt, die dazu auch befugt waren. Dies wurde selbst­verständlich nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft.

Ausdrücklich weise ich den Vorhalt einer Parteifinanzierung in Verbindung mit vergaberechtlichen Vorgängen des Innenministeriums mit Entschiedenheit zurück. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Haben Sie das überprüft?)

Alle Beschaffungsvorgänge sind innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingung sowie unter Einhaltung der internen Richtlinien erfolgt. In jedem Fall wurden vergaberechts­konform und erlasskonform die rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeit und Zweck­mäßigkeit eines Wettbewerbes geprüft und selbstverständlich dokumentiert. Daher war die Vergabe an die in der Dringlichen Anfrage konkret genannten Unternehmen rechtlich zulässig und wirtschaftlich zweckmäßig. (Abg. Mag. Kogler: Ah?!)

Der Rechnungshof hat aus dem Jahr 2010 für eine Stichprobe 59 Fälle herange­zogen – das Bundesministerium für Inneres hat pro Jahr an die 95 000 Beschaffungs­vorgänge vorzunehmen. Die vom Rechnungshof getroffenen verallgemeinernden Pauschalaussagen über die Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres sind aus dieser nicht repräsentativen Stichprobe nicht ableitbar.


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Auch die Kritik aufgrund der rund 20 gezielt ausgewählten und geprüften Fälle aus verschiedenen Geschäftsjahren, die anhand von zwölf Fällen dargestellt wurde, trifft nur vereinzelt zu und lässt keine verallgemeinernden Rückschlüsse auf die Vergabe­praxis zu.

Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und sensiblen strategischen Bereichen der öffentlichen Sicherheit sind besondere Bedingungen zu berücksichtigen. Die Kritik des Rechnungshofes berücksichtigt in vielen Fällen nicht die vertretbare Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen durch das Innenministerium.

Externe Aufträge wurden und werden nur vergeben, wenn diese notwendig sind, insbesondere dann, wenn spezifische Fachkenntnisse nicht verfügbar sind und der Blick von außen benötigt wird.

Sämtliche Beschaffungen und Leistungen werden genau dokumentiert und sind nach­vollziehbar.

Jedem Auftrag und damit jeder Zahlung steht selbstverständlich eine adäquate Gegenleistung gegenüber.

Extern begleitete Projekte waren Grundlage für wichtige Reformen und Einsparungen. Aus der Strategie Innen.sicher. zum Beispiel resultiert die Behördenreform, resul­tiert das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Aus dem Projekt BORA, dem Projekt Budgetvollzugs-, Organisations- und Ressourcenanalyse, resultiert der elektroni­sche Beschaffungsworkflow. Gerade bei diesem konkreten Projekt stehen Ausgaben in der Höhe von insgesamt 523 000 € Einsparungen im Ausmaß von 21,2 Millionen € gegenüber.

Die Feststellung des Rechnungshofes, dass das Bundesministerium für Inneres keine regelmäßige risikoorientierte Kontrolle von Beschaffungsvorgängen durchführt, ist unrichtig. Eine solche Kontrolle erfolgt regelmäßig.

Die Feststellung des Rechnungshofes, das Innenministerium habe keinen Überblick über sein Beschaffungsvolumen, ist unrichtig. Das Bundesministerium für Inneres verfügt über monatliche und jährliche Aufzeichnungen seiner Beschaffungen. Weiters stehen die Aufzeichnungen im Elak lückenlos zur Verfügung, sodass das Innen­ressort über alle Aufzeichnungen verfügt, die die Erfüllung der jährlichen Berichts­pflichten an die Statistik der WTO ermöglichen.

In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals ausdrücklich auf das Gutachten von Professor Aicher, das im Wesentlichen die Vergaberechtsentscheidungen bestätigt. Das Gutachten liegt Ihnen ja bereits vor.

Nun zu den übrigen Fragen.

Zur Frage 10:

Der Vertrag wurde am 29. April 2009 abgeschlossen und ist nicht mehr aufrecht. Leistungsgegenstand war Strategieentwicklung wie Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien für die Bereiche Kommunikation, Issues Management, Krisenkommunikation und Change Management. Bezahlt wurden 248 315,52 €.

Zur Frage 21:

Das ging an die Firma Unisys Österreich GmbH und die ZACON Unternehmensbe­ratung GmbH.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 41

Ihre Frage 22 kann ich mit einem klaren Ja beantworten.

Zur Frage 28:

Das war die Fachhochschule Oberösterreich Forschungs & Entwicklungs GmbH.

Zur Frage 34:

Die AURA Unternehmensberatung GmbH.

Nun zur Frage 40, die mir auch schon im Bundesrat gestellt worden ist, betreffend die Amtssignatur:

Es gilt, generell festzuhalten: Das Bundesministerium für Inneres und seine nachge­ordneten Behörden führen im Jahr rund 1,5 Millionen verwaltungsverfahrensrechtliche Handlungen durch. Dazu zählen Anonymverfügungen, Verwaltungsstrafverfahren, Lenkererhebungen und Mahnungen.

Auf Basis des mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Amtssignaturgesetzes war das Innenressort zu dieser Vorgangsweise gezwungen. Warum? – Hätte das Innenminis­terium diese Verfahrensweise nicht gewählt, wäre der Republik Österreich ein Schaden in der Größenordnung von rund 32 Millionen € jährlich entstanden. Das heißt, da wurde richtig gehandelt, damit es nicht zu einem Schaden der Republik kommt.

Der Auftrag erging an die Raiffeisen Informatik Consulting GmbH.

Zur Frage 46:

Das war die Kapsch TraficCom AG.

Zur Frage 52:

Es handelt sich hier um den Architekt Christian Hochreiter, TBIA.

Zur Frage 58:

Die Wortwahl „keine Besonderheit“ bezieht sich ausschließlich auf die Aufgaben­stellung dieser Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vergabe des Digital­funks und nicht auf eine wiederholte Bestellung einer derartigen Beraterleistung. Insofern gab es keine weiteren derartigen Ansprechpersonen in anderen Vergabever­fahren.

Zur Frage 59:

Mit der Kanzlei Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg wurden Rahmenverträge zur Rechts­beratung abgeschlossen, deren Schwerpunkt sich auf die Beratung zu komplexen Zivil- und Vergaberechtsfragen bezogen hat. Diese Rechtsberatungsleistungen erfordern hohes Spezialwissen.

Seit 2006 wurden Rechtsberatungsleistungen in der Höhe von 263 118,80 € erbracht.

Zur Frage 61:

Dazu gibt es zwei Aufträge aus dem Jahr 2005/2006 in der Höhe von 4 800 € und 226,80 €.

Gestatten Sie mir, abschließend Folgendes festzuhalten: Meine Expertinnen und Ex­per­ten halten sich stets an die gesetzlichen Bestimmungen und halten sich stets an alle Vergabevorschriften, hier lasse ich keine Pauschalverurteilung zu! (Abg. Mag. Kogler: Das Prinzip hat der Strasser schon eingeführt! Das haben alle vom Strasser gelernt!) Selbstverständlich werden wir auch weiterhin den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung tragen und werden alle Empfehlungen, soweit dies möglich ist, selbstverständlich umsetzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 42

Auch ich darf heute die Chance und Gelegenheit nützen, im Rahmen dieser Sonder­sitzung ein Danke zu sagen, ein Danke an meine Expertinnen und Experten des Hauses, dass es in den letzten Monaten möglich gewesen ist (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: An wen im Speziellen?), den Beschaffungsworkflow einzuführen, aber nicht nur in der Zentrale, sondern flächendeckend über ganz Österreich, das heißt auch in unseren Landespolizeidirektionen. Damit garantieren wir hundertprozentige Trans­parenz auf Knopfdruck, und wir machen uns damit zum Vorreiter für alle Ministerien, zum Vorreiter für Transparenz hier in dieser Republik. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.53

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.53.30

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich lege hiermit schärfsten Protest gegen diese eigenartige Art und Weise der selektiven Anfragebeantwortung ein. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir von anderen MinisterInnen schon äußerst präzise Antworten bekommen haben. Und es ist das Recht von Abgeordneten dieses Hauses, zu jedem einzelnen der Beraterverträge, die Sie oder Ihre VorgängerInnen in Auftrag gegeben haben, Auskunft zu verlangen und auch zu bekommen.

Es ist, glaube ich, einzigartig in der Geschichte – ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern (Ruf: Das haben wir noch nie gehabt!) –, dass 30 Fragen unter einem beant­wortet werden. (Abg. Amon: Da haben Sie ein schlechtes Gedächtnis!) Und es ist, glaube ich, auch nachvollziehbar, dass solch einfache Dinge wie die notwendige Gewerbeberechtigung bei jedem einzelnen Projekt einfach mit Ja oder Nein zu beantworten sind. (Beifall bei Grünen, FPÖ, BZÖ und Team Stronach.)

Ich ersuche daher um eine Sitzungsunterbrechung, damit die Innenministerin die Anfragen noch einmal durchlesen kann, um sie dann wirklich ausführlich zu beantworten (Zwischenrufe beim BZÖ), wie das nach der Geschäftsordnung dieses Hauses ihre Verpflichtung ist.

Frau Ministerin, Sie haben für sich in Anspruch genommen, die Gesetze einzuhalten, so bitte ich Sie, auch die Geschäftsordnung in diesem Haus wirklich einzuhalten. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

13.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich werde jetzt die Sitzung nicht unterbrechen. Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass es nicht möglich ist, gerade auch vonseiten des Vorsitzes zu prüfen, ob eine Frage korrekt und umfassend beantwortet ist, und eine solche Beantwortung zu verlangen. (Abg. Mag. Kogler: Die ist ja gar nicht beant­wortet!) Das ist ein Thema, das wir regelmäßig behandeln, das wir auch schon des Öfteren in der Präsidiale behandelt haben (Abg. Amon: Die Frau Dr. Glawischnig erinnert sich nicht daran!), und es ist das, so unzulänglich es auch sein mag, tatsächlich rechtens. Das wollte ich festhalten.

Wir werden im Rahmen der nächsten Präsidialsitzung sicher wieder Gelegenheit haben, darüber zu reden. Das würde auch bedingen, dass wir uns irgendwann einmal darüber unterhalten, inwieweit wir da nicht auch Geschäftsordnungsfragen klären müssten, die Geschäftsordnung da nachschärfen müssten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 43

Zur Geschäftsbehandlung hat sich auch Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Vertuschungsministerium!)

 


13.55.44

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Innenministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsi­dentin, zunächst herzlichen Dank für die sehr richtige Belehrung der Kollegin Glawischnig, was die Geschäftsordnung anlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

Und ich danke der Frau Innenministerin für die sehr ausführliche Beantwortung der vielen Fragen. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Nur um 63 Fragen zusammenzubekommen, war es offensichtlich notwendig, ein und denselben Sachverhalt in mehrere Fragen zu verpacken. Und wenn dann die Ministerin diese Fragen in der Beantwortung zusammenfasst (Ruf bei den Grünen: Nicht beantwortet!), dann entspricht das eigentlich nur dem Inhalt der gestellten Fragen, die halt vielfach Wiederholungen von bereits zuvor gestellten Fragen waren. (Beifall bei der ÖVP.)

Die heutige Dringliche Anfrage ist, wie sie Herr Abgeordneter Pilz vorgetragen hat, schon an der Grenze zur Farce, weil hier Vorwürfe erhoben wurden, die nicht einmal der Rechnungshof erhoben hat, Vorwürfe in Richtung der Volkspartei erhoben wurden mit einer Wortwahl, Frau Präsidentin, die einen Ordnungsruf verdient hätte (Rufe bei den Grünen: Was?), nämlich Korruptionsvorwürfe ohne jeden Beweis – alles im Schutze der Immunität. Das ist entschieden zurückzuweisen, das haben wir hier sicher nicht notwendig! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Gerichtlich strafbare Handlungen anderen vorzuwerfen in diesem Hohen Haus unter dem Schutz der Immunität ist schlechtester parlamentarischer Stil, den man sich nur vorstellen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, die Frau Innenministerin hat die Fragen ausreichend, ausführlich beantwortet. Die Geschäftsordnung stellt es selbstverständlich jedem Re­gie­rungsmitglied frei, wie, in welcher Form die Fragen beantwortet werden. Sie sind zu beantworten, und ich stelle ausdrücklich fest: Sie sind ausführlichst und vollumfänglich von der Frau Ministerin beantwortet worden! (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, wenn Sie das Wort „Beleh­rung“ in Richtung der Frau Klubvorsitzenden Dr. Glawischnig gebrauchen, dann muss ich dasselbe auch an Sie richten.

Natürlich hat jedes Regierungsmitglied ausführlich und umfassend zu beantworten (Abg. Amon: Der Pilz darf sagen, was er will!), mündlich wie schriftlich. (Abg. Mag. Kogler: … gar nicht geantwortet!) Das Dilemma, das wir haben und in dem wir uns immer wieder befinden, sind die Prüfung und Bewertung, ob dem Gesetzestext entsprechend gehandelt wurde oder nicht. Und das war auch schon immer wieder ein Thema in der Präsidiale und müsste, sollte es in Zukunft anders oder besser geklärt werden, einer Geschäftsordnungsreform unterzogen werden. (Abg. Kopf: Wie wollen Sie das machen?) Das wollte ich in diesem Zusammenhang sagen.

Noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


13.59.11

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsident! Ich möchte mich dem scharfen Protest anschließen und auch darauf aufmerksam machen, dass wir Präsidenten dieses Hohen Hauses wählen, und zwar auch deshalb, um das,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 44

was uns geschäftsordnungsmäßig verbrieft ist, entsprechend sicherzustellen. Und wenn hier von 63 formulierten Fragen 30 in der Beantwortung zusammengefasst werden, wo nicht einmal bei größter Kreativität Zusammenhänge erkennbar sind, dann ist das eine Verletzung des heiligen Interpellationsrechtes, das hier für uns als Mandatare gilt. (Beifall bei FPÖ, Grünen und BZÖ. – Ruf bei der ÖVP: „Heiligen“? – Abg. Großruck: Das klingt ja fast germanisch: das „heilige Interpellationsrecht“!)

Ich möchte gar nicht Bezug nehmen auf das, was Herr Klubobmann Kopf gesagt hat – das war eine politische Stellungnahme –, sondern mich nur an Sie wenden mit dem Ersuchen, die Interessen des Hohen Hauses entsprechend zu berücksichtigen, hier die Rechte der Mandatare zu verteidigen und dann, wenn gröblichste Verstöße gegen die Usancen und die Geschäftsordnung stattfinden, hier nicht in koalitionärer Einheit zu argumentieren, sondern sich hinter die Mandatare zu stellen (Beifall bei FPÖ, Grünen und BZÖ) und darauf zu drängen, dass diese 63 Fragen, die alle in ihrer Gesamtheit höchst unterschiedlich sind, entsprechend beantwortet werden, damit die Mandatare ihr Recht erhalten.

Ich unterstütze das Anliegen der Frau Klubobfrau Glawischnig nach einer Sitzungs­unterbrechung und Abhaltung einer Präsidiale, um genau diesen Fall hier jetzt zu erörtern. – Danke. (Beifall bei FPÖ, Grünen und BZÖ.)

14.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ord­neter Grosz zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Wir sind ja nicht im Niederösterreichischen Landtag!)

 


14.01.00

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das BZÖ unterstützt das Anliegen der Klubvorsitzenden Glawischnig nach einer sofortigen Sitzungsunter­brechung, denn – ohne Ihnen, sehr geehrte Frau Präsidentin, eine Belehrung erteilen zu wollen – es geht nicht nur um den Bruch des Interpellationsrechtes gegenüber den Abgeordneten, den wir jetzt durch die Innenministerin vernehmen mussten – sie hat uns hier Fragen, einfachste Fragen, zu ihrer Amtsführung und zu ihrer Behörde, dem Innenministerium, nicht beantwortet –, sondern ich habe heute auch eine Reihe von schriftlichen parlamentarischen Anfragen mitgenommen, in denen Herr Abgeordneter Bucher und ich zu den Beraterverträgen seit dem Jahr 2008 Auskunft verlangen, wo uns aber in der Beantwortung weder Zahlen noch Namen genannt wurden. Und diese Anfragebeantwortungen von Ihnen, Frau Bundesminister Mikl-Leitner, und Ihrer Amtsvorgängerin sind eine Schande für das Interpellationsrecht dieses Hauses.

Wir unterstützen das Anliegen der Sitzungsunterbrechung, appellieren aber auch an Sie, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass die Abgeordneten dieses Hauses ihrer Aufgabe nachkommen können. Die Aufgabe von uns gewählten Parlamentariern ist es, die Regierung zu kontrollieren, vor allem dann, wenn der Korruptions- und Malversationsverdacht so erhärtet wurde, wie das heute einmal mehr der Fall ist, auch durch den Rechnungshof unterlegt – im Innenministerium unter dieser ÖVP-Führung. (Beifall bei BZÖ, FPÖ, Grünen und Team Stronach. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt wollen schon drei Parteien eine Unterbrechung, jetzt müssen Sie unterbrechen!)

14.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbe­hand­lung: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.

 


14.02.32

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Es stehen heute hier ganz gewaltige Korruptionsvorwürfe im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 45

Raum, und jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stimmen diese Vorwürfe, dann hat eindeutig das Innenministerium ein Problem, oder sie stimmen nicht, dann verstehe ich nicht, warum hier diese Fragen nicht beantwortet werden, wo doch das Parlament, wie wir schon gehört haben, das Kontrollinstrument ist, um die Regierung zu kontrollieren. Und wenn hier Fragen aufgeworfen werden und Unstimmigkeiten sind, dann ist es eigenartig, dass das hier nicht ausgeräumt wird. Es wäre ja ganz einfach, die Fragen zu beantworten, wenn nichts dran ist. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann bleibt hier einiges im Raum stehen, nämlich dass da unter Umständen wirklich etwas dran ist und Korruption im Spiel ist. Und beides tut uns nicht gut.

Es tut Ihnen nicht gut, es tut dem Innenressort nicht gut und es tut dem Parlament nicht gut, wenn wir hier mit unserem Ansinnen, Licht in die Sache zu bringen, nicht durchkommen. Also letztlich schaden Sie mit Ihrem Vorgehen dem Hohen Haus, der Demokratie im Allgemeinen und dem Ansehen der Politik im Speziellen. Das alles kann nicht gut sein, und deshalb unterstütze ich hier das Ansinnen, die Sitzung zu unterbrechen und da endlich Klarheit reinzubringen. – Vielen Dank. (Beifall bei Team Stronach, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

14.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch einmal: Ich werde die Sitzung nicht unter­brechen (Abg. Ing. Westenthaler: Na wenn das drei Parteien verlangen! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Vier!), kündige aber bereits an, in der kommenden Präsi­diale, die ja ohnedies schon bald stattfinden wird, sehr ausführlich über dieses Thema ein weiteres Mal zu beraten. (Ruf bei der ÖVP: Cap war noch nicht!) Sie wissen ganz genau, dass es keine Geschäftsordnungsregelungen gibt, wodurch ich in die politische Bewertung eingreifen könnte, ob die Fragen beantwortet wurden oder nicht.

Es gibt, gerade was die schriftlichen Anfragen betrifft, das Instrument der Be­sprechung von Anfragebeantwortungen, das ja genützt werden kann und genützt wird. Aber, noch einmal, all das müsste einer Geschäftsordnungsreform unterzogen werden, was bisher nicht gemacht wurde, das möchte ich noch einmal festhalten.

Alles Weitere wird im Rahmen der nächsten Präsidiale stattfinden.

*****

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, jedem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


14.05.06

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, schade, schade, sehr schade! Sie haben eine große Chance verspielt, sich von den Altlasten Ihrer Vorgänger/Vorgängerinnen zu befreien und aus dem Schatten dieser Minister, die den Großteil der Verantwortung für die von uns vorgetragenen Punkte tragen, herauszutreten (Zwischenrufe bei der ÖVP), sich von dieser Altlast zu befreien und zu argumentieren, indem Sie klare Antworten geben.

Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, ich kann nur sagen, das ist nicht nur schade, sondern auch inakzeptabel. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Es ist inakzeptabel! Und Sie haben Ihre Amtszeit als Innenministerin leider schon mit dieser Altlast begonnen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 46

Schade, dass Kollege Jarolim heute nicht reden wird. Eine Anfrage von ihm aus dem Jahr 2011 möchte ich nämlich deshalb erwähnen, weil sie in besonders impertinenter Weise nicht beantwortet wurde. Diese Anfrage war eigentlich nicht an Sie gerichtet, sondern an Ihre Amtsvorgängerin Fekter.

Herr Kollege Jarolim hat so wie viele Abgeordnete, auch FPÖ-Abgeordnete, BZÖ-Abgeordnete, zum Beschaffungswesen im Innenministerium sehr viele konkrete Fragen gestellt. Er wollte wissen, welche Firmen Aufträge erhalten haben. Es waren insgesamt 40 Firmen, die er genannt hat – einen Teil dieser Firmen hat Kollege Pilz schon erwähnt. Er wollte auch wissen, was mit Aufträgen an Strasser, Ulmer, Krumpel, Gattringer und Zach los ist. Also 2011, das war vor dem Untersuchungsausschuss.

Das war genau beim Amtsübergang an Sie, Frau Bundesministerin, Sie sind dann im April zur Innenministerin bestellt worden, und Sie hatten die sehr undankbare Aufgabe, etwas, was vor Ihrer Zeit gelegen hat und was Sie eigentlich kaum mehr beeinflussen konnten, nämlich auch in der Beantwortung, zu unterzeichnen. Sie haben es unterzeichnet.

Sie haben unterzeichnet – das zum Stichwort „nachvollziehbare Auftragsvergabe“ –:

„Von der Nennung genauer Beträge musste aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit von Beantwortungen parlamentarischer Anfragen auf der Homepage des Parlaments im Interesse der Betroffenen“ – „der Betroffenen“, das sind die Firmen, nicht die Bürger, nicht die Steuerzahler, nicht die, die das Geld hergeben müssen – „Abstand genommen werden.“ (Abg. Mag. Kogler: Aber ein Transparenzgesetz …!)

Was sagt das Innenministerium? – Ihr kriegt keine Antwort, denn es sind die Interessen von Firmen gefährdet, wenn wir konkrete Zahlen und Namen nennen. Das ist ja unglaublich! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Ich gebe zu, Frau Bundesministerin (Abg. Mag. Kogler: Aber von Transparenz faseln den ganzen Tag!), es ist nicht primär Ihre Verantwortung, aber Sie haben diese Anfragebeantwortung unterzeichnet. Das war noch das Werk Ihrer Vorgängerin, die hat Ihnen dann diesen Schrieb gegeben, und Sie haben ihn abgezeichnet.

Ich gebe zu, Frau Bundesministerin, Sie haben im Laufe Ihrer Amtsführung in Details, zumindest für mich, auch Zeichen gesetzt, dass Sie anders umgehen wollen. Es ist ja wirklich unglaublich und unvorstellbar, dass die Sektion I für die Beschaffung zuständig ist, das haben Sie uns nämlich nicht gesagt, für die Korruptionsbekämpfung zuständig ist und auch für die Kontrolle der Beschaffung zuständig ist. (Heiterkeit bei Grünen und FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Sehr praktisch!)

Und das haben Sie verändert, Frau Bundesministerin: Die Revision, die für die Kontrolle zuständig ist, die ist jetzt in Ihre direkte Verantwortung übergegangen. Aber überzeugen tut uns diese Reform noch nicht. Überzeugend ist es noch immer nicht, wenn wir wissen, dass der Sektionschef dieser Sektion I, die für Beschaffung und Korruptionsbekämpfung gleichzeitig zuständig ist, auch derjenige ist, der zu diesem Freundeskreis rund um Strasser, Ulmer und so weiter eng dazugehört hat und seinen Posten als Sektionschef natürlich auch über diesen Freundeskreis und über dieses alles überstrahlende Beziehungsnetzwerk innerhalb bestimmter Kreise der ÖVP erhalten hat. – Okay, sei’s drum, Frau Bundesministerin!

Kommen wir zum Kern des Ganzen! Was Sie jetzt ganz massiv zu dementieren versucht haben – ich komme noch einmal darauf zurück –, das ist der Vorwurf der Parteienfinanzierung. Sie können es sich aussuchen, Frau Bundesministerin: entweder Parteienfinanzierung oder Selbstbedienungsladen (Abg. Mayerhofer: Beides!), eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 47

Ich erkläre Ihnen das jetzt, Frau Bundesministerin, vielleicht ist es noch zu wenig deutlich ausgeführt worden. Seit dem Jahr 2000 hat Headquarter Aufträge vom Innen­ministerium erhalten, als eine von vielen Firmen, die für Dienstleistungen zuständig ist. Diese Firma hat dann in einem bestimmten Zeitraum gesagt: Wir übernehmen auch die strategische Beratung über unsere ausgewiesenen Experten in politisch-strategischer Beratung. Der Herr Malaun hat diese strategische Beratung des Ressortchefs/der Ressortchefin gemacht, der Herr Kienpointner hat sie gemacht, und dann hört es sich schon offiziell auf. Diese Beratung haben sie teilweise unter eigenem Namen, mit eigenen Firmen gemacht. Headquarter ist eine Firma, die Firma Kienpointner GmbH ist eine zweite, obwohl Kienpointner auch bei Headquarter ist, und bei Malaun war es ähnlich.

Die haben nicht nur im Innenministerium strategisch die Frau Innenministerin beraten, sondern die haben auch zur selben Zeit den Herrn Finanzminister – beziehungsweise war er ja vorher Landwirtschaftsminister – Pröll beraten; auch strategisch-politisch. Und ungefähr zu der Zeit, als die Frau Marek im Jahr 2010 einen Gemeinderats- und Landtagswahlkampf führen musste, war Headquarter mit einem Auftrag auch im Wirtschaftsministerium. Headquarter war seit dem Jahr 2000 nicht nur im Innenminis­terium tätig, mit steigenden Summen bis zum Jahr 2011, wobei man sich überhaupt nicht mehr vorstellen kann, was die da so intensiv strategisch beraten haben – denn die meiste „Kohle“ wurde für die strategische Beratung ausgegeben –, Headquarter war auch bei Pröll im Landwirtschaftsministerium, bei Pröll im Finanzministerium tätig, Headquarter beziehungsweise Malaun oder Kienpointner waren bei Fekter im Finanzministerium tätig. Headquarter beziehungsweise Kienpointner und Malaun und andere, die in diesem Netzwerk tätig waren, waren im Verteidigungsministerium tätig; auch dort haben sie Aufträge erhalten.

Also wir haben schon einige Ministerien – vom Innenministerium über das Landwirt­schaftsministerium, das Verteidigungsministerium, das Wirtschaftsministerium, und jetzt, glaube ich, habe ich noch ein Ministerium vergessen –, wo Headquarter suk­zessive wie ein Krake sozusagen seine Tentakel ausgestreckt und sich breitgemacht hat, um dort Aufträge zu erhalten und öffentliche Gelder abzuzapfen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: So ist es! Aber „transparent“ sein!)

Eines ist klar, Frau Bundesministerin (Abg. Mag. Kogler: Schwarzes Loch!): Wenn man das macht und zur gleichen Zeit – zur gleichen Zeit! –, als diese Beratungs­verträge für die Ressortchefs gemacht wurden, einen Wahlkampf für die ÖVP in Niederösterreich, in der Steiermark, in Tirol, in Wien (Zwischenruf des Abg. Rädler), für die Europawahlen bundesweit für den Herrn Strasser führt, dann hört sich der Spaß auf, nämlich wenn man zur gleichen Zeit strategisch-politisch die Ressortchefs und damit den Vizekanzler Pröll, die Innenministerin, die Finanzministerin und, und, und noch gleichzeitig berät. (Abg. Rädler: Das ist eine Unterstellung!) Da hört sich der Spaß auf! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Was ist das? Ist das jetzt Parteienfinanzierung? (Abg. Rädler: Ein Blödsinn ist das!) – „Ein Blödsinn ist das!“ Ja, ein Blödsinn war es von Ihrer Seite, nicht von Seiten derer, die das kritisieren. (Beifall bei den Grünen.) Sie sind ja, Herr Kollege, offensichtlich noch immer unverschämt genug, zu glauben, dass das richtig ist, dass man in diese Kassen hineingreifen kann. (Abg. Mag. Kogler: Zurückzahlen!)

Nein, so geht es nicht! Und genau das hat der Rechnungshof festgestellt. Genau das hat der Rechnungshof auch kritisiert, ohne dass er inhaltlich auf die Dinge einge­gangen ist. Es gibt auch nichts inhaltlich, denn eines hat der Rechnungshof auch festgehalten: dass es über diese strategisch-politische Beratung ja auch keine Auf­zeich­nungen gibt. Diese mag stattgefunden haben – doch ob und in welcher Form die


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Beratung der Ressortchefs durch die Firma Headquarter stattgefunden hat, das lässt sich ja nicht einmal dokumentieren.

„Nachvollziehbar“, habe ich dieses Stichwort nicht von Ihnen gehört, Frau Bundes­ministerin? „Nachvollziehbar“ sei alles.

Mitnichten, Frau Bundesministerin! Es ist nicht nachvollziehbar, und Sie bieten ja hinlänglich – mit „Sie“ meine ich auch Ihre Amtsvorgänger und Amtsvorgängerinnen – dafür Anlass, dass man zweifeln muss. Wenn ein Auftrag in der Höhe von 99 999,99 € vergeben wird und Sie dann über den von Ihnen bezahlten Privatgutachter behaupten, es handle sich um eine überspitzte Auslegung des Vergabegesetzes, dann sage ich Ihnen eines: 99 999,99 € ist um 1 Cent niedriger als die Grenze, bei der diese freihändige Vergabe nicht mehr möglich ist.

Dann sagt der Herr Amon: Ja, was kann man denn da machen? Ist eben um 1 Cent niedriger. Kann man nichts machen!°– Aber wenn Sie den Rechnungshofbericht lesen, dann wüssten Sie auch, Herr Kollege Amon, dass der Auftrag selbstverständlich fortgesetzt wurde und dass es von Anfang an die Intention war, den Auftrag nicht bis 99 999,99 € zu führen, sondern selbstverständlich anzustückeln. (Abg. Amon: Wissen Sie, warum? Sie müssen sich schon damit beschäftigen!)

Herr Kollege Amon! Erklären Sie mir, warum in der Anfragebeantwortung an den Kollegen Herbert von der FPÖ beispielsweise Beratungsleistungen, die für ein Jahr in der Anfragebeantwortung enthalten sind, auf drei Jahre gestückelt wiedergegeben werden! „Gebucht“ steht in der Anfragebeantwortung drinnen, für 2009, 2010 und 2011. Gebucht!

Angefallen sind die Beratungsleistungen in einem Jahr, in Summe insgesamt 169 262,40 € für dieses eine Jahr an Beratungsleistungen. – Warum wird das auf drei Jahre verbucht? Ja, natürlich wegen des Schwellenwerts, Herr Kollege Amon! Kann man halt nichts machen, Herr Kollege Amon. Nein, nein, nein! (Abg. Amon: Sie müssen sich das anschauen!) – Ja, ich weiß schon. Sie haben auch dafür eine Erklärung, aber die reicht den Österreicherinnen und Österreichern, den Steuerzah­lerinnen und Steuerzahlern nicht, und auch dem Parlament reicht sie nicht, Herr Kollege Amon. Es ist zu wenig, was Sie sich einfallen lassen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Ich würde ja gerne glauben, dass die Frau Bundesministerin ernsthafte Anstrengungen unternimmt, diese unglaubliche und einmalige Praxis abzustellen. Auch bei allem, was ich in den letzten Jahren von euren Ministerien (in Richtung ÖVP) so gesehen habe, ist diese Vergabepraxis im Innenministerium einzigartig. Das Freunderlwerk, die gegen­seitige Vorteilnahme von privaten Auftragnehmern, das gibt es in dieser Form nur im Innenministerium. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Der Verdacht der Parteienfinanzierung beziehungsweise der Selbstbedienung ist mehr als gerechtfertigt, Herr Kollege Amon, und der trifft nur die ÖVP. Dafür hat sich leider auch die Frau Innenministerin zu verantworten, und sie hat es nicht ausreichend getan. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Anti-Transparenztruppe!)

14.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


14.18.36

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass dieses Thema im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wichtig ist.


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Mir fehlt ein bisschen das Verständnis, wenn bei vielen Diskussionen, wenn der Rech­nungshofpräsident hier auf der Bank sitzt, ihm das ganze Haus Dank und Anerkennung ausspricht und dem Rechnungshof applaudiert, wir aber, wenn wir einen Rech­nungshofbericht als Grundlage für die heutige Sondersitzung haben (Abg. Mag. Kogler: Ein Gegengutachten!), eigentlich teilweise auf einem Niveau diskutieren, dass ich meine, wir sind gemeinsam aufgerufen, solche im Rechnungshofbericht aufscheinenden Abläufe hintanzuhalten.

Meine geschätzten Damen und Herren! Da ich davon ausgehe, dass heute wahr­schein­lich fast alle Redner nur betreffend die Vergabevorgänge im Innenministerium das Wort ergreifen werden, möchte ich einen Punkt aufgreifen, sonst geht er unter: Der Rechnungshofbericht hat zwei Teile. Der eine ist die Vergabepraxis im Jahr 2010, der zweite ist die gesamte Blaulichtfunksituation seit dem Ministerratsvortrag 2001 bis zum heutigen Tag.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Recht darauf, zu erfahren – ich bin auch ein begeisterter Anhänger dieses sogenannten Digitalfunks gewesen –, was dabei herausgekommen ist, wenn man sich anschaut, was seit dem Jahr 2001 abgelaufen ist, innerhalb des Bundes und Bund mit den Ländern. Es haben in Wirklichkeit Ausschreibungen stattgefunden, wiederholt, wo man nicht einmal eine Grundlage hatte, wo man nicht einmal die Anzahl der Sender gekannt hat, wo man nicht einmal die Höhe gewusst hat, ob das für die Hubschrauber reicht oder nicht. Es wurde trotzdem ausgeschrieben und vergeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen auch Konsequenzen. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und BZÖ.) Mir ist schon oft vorgehalten worden, dass wir schauen müssen, dass wir die Verflechtung der Beamten oder, wenn Sie so wollen, der Sondervertragsbediensteten in den Ressorts klar abtrennen. Wenn man sich das seit 2001 ansieht, dann darf es nicht mehr passieren, dass eine Person, die Kabinettschef bei Strasser wird, Herr Ulmer, einen Auftrag vergibt, dann lässt er sich karenzieren, und als karenzierter Beamter administriert er das dann. Das geht nicht! Es ist zwar eine alte Geschichte, aber so etwas hat nicht mehr stattzufinden! (Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

Wir müssen es gemeinsam schaffen, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Die Person Ulmer zieht sich ja wie ein roter Faden durch diesen Rechnungshofbericht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bringt uns nichts, wenn man hier die Diskussion in eine gewisse Richtung bringt. Ich verstehe das alles, warum so argumentiert und diskutiert wird, mir geht es aber darum, dass solche Abläufe in der Zukunft nicht mehr vorkommen, und mir geht es darum – ich möchte wieder beim sogenannten Blaulichtfunk-Thema landen –, die Einsatzorganisationen zu stärken, wenn Sie so wollen. Die Bürgerinnen und Bürger haben schon lange ein Anrecht darauf, dass dieser Funk funktioniert (Abg. Mayerhofer: Richtig!), denn wer, Leopold, beschäftigt sich im Einsatz damit, ob diese Organisationen miteinander funken können oder nicht? (Demonstrativer Beifall des Abg. Mayerhofer.)

Wir haben derzeit, nach zwölf Jahren, drei Bundesländer und zwei Landeshauptstädte, wo das funktioniert. Ich weiß schon, dass die Frau Ministerin jetzt alles probieren und unternehmen wird, dass das schnell funktioniert – keine Frage! –, aber nach diesen Erfahrungswerten, die wir da in den letzten zwölf Jahren gesammelt haben, muss man klar feststellen, solche Abläufe haben in einer modernen Verwaltung oder in einer modernen Demokratie nichts verloren! So einfach ist das. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Mir wurde schon oft unterstellt, dass ich eine große Affinität – na net, wenn man aus dem Beamtenstand kommt – zu den Beamten habe. Aber: Wer hält uns auf, klar zu


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regeln, dass es in Zukunft unmöglich ist, dass Bedienstete so eine Hin- und Her­springerei betreiben, wo sie gerade hinwollen, dass das abgestellt wird? Wir brauchen es nur umzusetzen.

Ich bin sicher, die Öffentlichkeit registriert das, ich bin sicher, dass die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, wenn Sie so wollen, die Menschen in unserer Heimat darauf warten, dass auch Konsequenzen aus diesen Geschichten gezogen werden. Alleine bei dieser Blaulichtfunk-Geschichte haben wir einmal 29,9 Millionen gezahlt, damit wir als Republik oder als Innenministerium nicht geklagt werden. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Es gab in Wirklichkeit in der Zwischenzeit Mehrkosten von 340 Millionen, Gesamtkosten von 1,1 oder 1,2 Milliarden sind zu erwarten. (Abg. Grosz: Wahnsinn!) Und die Österreicherinnen und Österreicher warten noch immer vergebens darauf, dass das funktioniert.

Uns Politiker gibt es ja in erster Linie deswegen, dass wir den Menschen in unserer Heimat die notwendigen Rahmenbedingungen, die notwendige Sicherheit geben, damit Rettung, Feuerwehr, Polizei, Bundesheer, wer auch immer, schnell am Einsatzort sind und den Menschen helfen können.

Ich lade Sie ein: Versuchen wir, konstruktiv die notwendigen Maßnahmen umzusetzen! Dann haben wir einen wichtigen Beitrag auch zu diesem Thema geleistet. (Beifall bei SPÖ, Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


14.24.51

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage 7 in dieser Dringlichen Anfrage lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?“

Die Frage 13 lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbe­berechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?“ (Abg. Vilimsky: Von anderen Projekten! – Abg. Brosz: Können Sie nicht sinnerfassend lesen? Das gibt es ja nicht!)

Die Frage 18 in dieser Anfrage lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen ge­prüft?“

Die Frage 25 – Sie erraten es schon, meine Damen und Herren – lautet: „Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?“ (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Frage 31, die Frage 37, die Frage 43, die Frage 49 und die Frage 55 haben denselben Wortlaut. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Antwort! Antwort!)

Und da wundern Sie sich, dass die Frau Ministerin die Beantwortung dieser Fragen zusammenfasst und die Antwort unter einem gibt! Da wundern Sie sich und echauffieren sich darüber – künstliche Aufregung, meine Damen und Herren, und unberechtigt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie hat sie nicht beantwortet! – Abg. Mag. Stefan: Ja oder Nein hat sie nicht gesagt!)

Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Pilz hat am 11. März eine Pressekon­ferenz gegeben. In dieser Pressekonferenz hat er sich sehr intensiv mit dem Rech­nungshofbericht auseinandergesetzt, der am selben Tag, am 11. März, erschienen ist,


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und er hat sich, wie Augenzeugen berichten, in dieser Pressekonferenz zu zwei Dritteln der gesamten Zeit mit einem Thema beschäftigt, nämlich mit dem sogenannten Darabos-Vergleich des Eurofighter-Beschaffungsvertrages und nur in einem gerin­geren Teil der Pressekonferenz mit Beschaffungsusancen des Innenministeriums. (Abg. Mag. Kogler: Ja und?!)

Ein Schelm, meine Damen und Herren, der einen Zusammenhang mit der heutigen Dringlichen Anfrage und den Landtagswahlen in Tirol am 28. April herstellt. Ein Schelm, meine Damen und Herren, der das tut! Und Pilz ist doch beileibe kein Schelm. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sie können sich noch erinnern: Darabos hat in diesem Vergleich die Anzahl der ursprünglich 18 angekauften Eurofighter auf 15 reduziert. Er hat Einsatzausrüstung abbestellt, er hat den Kaufpreis um 250 Millionen reduziert. Der Rechnungshof stellt allerdings fest, dass diese Entscheidung, von 18 auf 15 Stück zu gehen (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaublich!), keinerlei Planungsvariante des Bundesheeres beinhaltet, sondern eine alleinige Entscheidung des SPÖ-Verteidi­gungs­ministers Norbert Darabos war.

Der Rechnungshof, der von uns allen so geschätzt wird, stellt weiters fest, dass entgegen dem Bundeshaushaltsgesetz der Bundesminister für Finanzen zu diesen Verhandlungen genauso wenig beigezogen wurde wie die Finanzprokuratur des Bundes.

Der Rechnungshof stellt überdies fest, dass die Vorgangsweise bei diesem Vergleich – auch Pilz hat das alles festgestellt – äußerst dilettantisch war und dass wir am Ende des Tages für 15 statt 18 Eurofighter um 370 Millionen mehr bezahlen als für 18. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Steuergeld der Österreiche­rinnen und Österreicher! (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Recht hat Pilz in seiner Pressekonferenz diesem Aspekt des Rechnungshof­berichtes viel mehr Augenmerk geschenkt als dem, worüber wir heute eine Dringliche Anfrage abzuhalten haben.

Der Rechnungshof geht sogar noch weiter. Er befürchtet weitere Verteuerungen durch in diesem Vergleich enthaltene unbestimmte Begriffe, wie „fast neuwertig“ oder „ange­messene Versorgbarkeit“ oder Ähnliches. Er fürchtet, dass wir durch diesen Vergleich noch weiteren Schaden erleiden werden. (Abg. Mag. Wurm: Zur Sache!)

Meine Damen und Herren! Es stellt sich hier die Frage: Wer außer der Lieferfirma EADS hat von diesem vermeintlich dilettantischen – vermeintlich dilettantischen! – Deal auch noch profitiert? – Die Republik Österreich war es jedenfalls nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun aber zur Anfrage: Kommunikation ist Vertrauenssache, und es ist daher durchaus nachvollziehbar, dass Regierungsmitglieder nicht ohne Weiteres hergehen und in sensiblen Bereichen der Strategieberatung, der Kommunikationsberatung allenfalls Berater aus dem Umfeld des politischen Mitbewerbers engagieren. No na! (Abg. Dr. Pilz: Aber warum …?)

Es ist ja wohl auch kein Zufall, meine Damen und Herren von den Grünen und Herr Pilz, dass Ihr Kollege Van der Bellen, Universitätsbeauftragter der Stadt Wien, in Wien ausgerechnet den ehemaligen Grün-Kandidaten Niko Alm mit seiner Agentur beauf­tragt hat (Oh-Rufe bei der ÖVP), seine Homepage zu gestalten – aus Steuergeldern zu gestalten! Kein Zufall! Ich werfe es ihm nicht vor, aber es war sicher kein Zufall, dass er nicht einen Schwarzen oder einen Roten genommen hat.


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Es ist wohl auch kein Zufall, meine Damen und Herren, dass das Unterrichts­ministerium und die Frauenministerin zum Beispiel die ehemalige VSStÖ-Kandidatin und parlamentarische Mitarbeiterin der Abgeordneten Kuntzl, Dagmar Hemmer, mit ihrer Kommunikation beauftragen – immerhin 160 000 € – oder den ehemaligen SPÖ-Kommunikationschef Dietmar Ecker um 230 000 € beschäftigen. (Ruf bei der ÖVP: Genau!)

Meine Damen und Herren, das ist sicher auch kein Zufall! Aber ich verstehe es, dass man jemanden nimmt, zu dem man Vertrauen hat – wenn bei all diesen Beschaffungs­vorgängen Folgendes gemacht wurde:

erstens, nach Professor Aicher, die Preisangemessenheit überprüft wurde;

zweitens bei der Vergabe nach den Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit vorgegangen wurde.

Dann werfe ich das weder dem BMUKK noch dem BKA noch dem Kollegen Van der Bellen vor, wenn das in all diesen Fällen berücksichtigt wurde, weil, wie ich sage, Kommunikation Vertrauenssache ist und es daher durchaus nachvollziehbar ist, dass man nicht jeden damit beauftragen will. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch ein Letztes, meine Damen und Herren: Das Innenministerium wickelt im Jahr 15 000 Beschaffungsvorgänge ab. Der Rechnungshof hat davon 59 Stichproben gezogen und hat dabei das eine oder andere kritisiert. Aber der Rechnungshof hat da, wie ich meine – und die Frau Innenministerin hat es auch schon gesagt –, eine Rechtsauslegungen an den Tag gelegt, und der Rechnungshof ist nicht sakrosankt in seiner Rechtsmeinung. Wir schätzen ihn alle, aber so kann es auch nicht sein: dass es außer der Rechtsmeinung des Rechnungshofes keine andere in diesem Haus oder wo auch immer geben kann! (Abg. Neubauer: … wenn es einem nicht in den Kram passt!)

Es ist durchaus zulässig, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten. Herr Professor Aicher vertritt eben die Rechtsmeinung, dass es legitim ist, in Einzelfällen, in sensiblen Fällen nach dem Prinzip vorzugehen, selbstverständlich die Preisangemessenheit zu prüfen und Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit an den Tag zu legen, aber nicht immer das Vergleichsangebot als das einzig Zwingende, den einzig zwin­genden Vorgang zu sehen, um Preisangemessenheit festzustellen. Das sagt Professor Aicher.

Wichtig ist eines: dass bei all diesen Vorgängen, die der Rechnungshof geprüft hat, kein nachweisbarer Schaden für die Republik Österreich entstanden ist! Das hat die Frau Innenministerin vorhin schon gesagt, und ich betone es noch einmal. Das in Richtung des Rechnungshofes und vor allem in Richtung des Herrn Pilz.

Jetzt zu Ihnen, Herr Pilz: Es ist ungeheuerlich, ohne irgendeinen Beweis zu haben, der ÖVP pauschal Korruption oder korruptionsähnliches Verhalten vorzuwerfen. Das tun Sie nur deshalb, weil Sie hier Immunität genießen. Strafrechtlich relevante Vor­würfe zu erheben, ohne irgendeinen Beweis vorlegen zu können, ist der schlechteste parlamentarische Stil, den man sich vorstellen kann. Schämen Sie sich! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz – sich von seinem Platz erhebend und den Rechnungshofbericht in die Höhe haltend –: Das ist der Beweis für die Korruption!)

Ein Allerletztes, meine Damen und Herren: Wenn es immer wieder zu Diskussionen führt, dass im Einzelfall die Prüfung der Preisangemessenheit auch einmal anders erfolgen kann als mit Vergleichsofferten, weil die Sache sensibel und vertraulich ist, wie das Professor Aicher attestiert  den alle, wie auch ich, offenbar sehr schätzen , dann müssen wir uns darüber unterhalten, ob wir nicht allenfalls die eine oder andere gesetzliche Änderung machen müssen, damit wir uns solche Diskussionen künftig ersparen oder damit wir uns künftig ersparen, dass solche Dinge von Leuten wie dem


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Herrn Pilz in Wahlkampfzeiten missbraucht werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Zum Schutz der ÖVP! – Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: Abkassierer!)

14.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


14.35.00

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn festhaltend: Frau Minister Mikl-Leitner, Sie haben hier doch ein bisschen den Eindruck hinterlassen, uns einen merkwürdigen Floh ins Ohr setzen zu wollen. Anders kann man das gar nicht bezeichnen. Was Sie hier mit Ihrer Anfragebeantwortung getan haben, kann man nur als Affront bezeichnen. Das war wirklich ein Affront, eine Ungeheuer­lichkeit, wie Sie hier mit dem Anfragerecht der Abgeordneten umgegangen sind. Und dafür sind Sie auch persönlich verantwortlich zu machen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Respekt dem Kollegen Pendl für seine sehr, sehr offenen und richtigen Worte. Ja, es war wichtig, das einmal in der Art und Weise offen anzusprechen. Aber auch durchaus ein Danke für die sachlichen Teile des Beitrags des Klubobmanns Kopf. Ich warte nur noch auf die Dringliche Anfrage vonseiten der ÖVP zu diesem Thema. Es wäre wichtig, hier zum Eurofighter bald eine Dringliche einzubringen, damit wir uns auch mit diesen Vorgängen näher auseinandersetzen können. Das würde natürlich nicht nur Darabos betreffen, sondern im Wesentlichen auch die ÖVP.

Natürlich ist es wichtig, all diese Dinge zu beleuchten, aber heute geht es um den Bereich Innenressort und um den Rechnungshofbericht dazu. Und den muss man natürlich auch genüsslich zitieren, Herr Kollege Kopf.

So kommt der Rechnungshofbericht, den ich jetzt zitiere, zu einer desaströsen Bewertung gewisser Beschaffungsvorgänge und hält fest, dass es keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über das Beschaffungsvolumen im Innenministerium gege­ben hat. Ich zitiere weiter: „Das gemäß einer an die Europäische Kommission zu meldenden Statistik angegebene Beschaffungsvolumen bei Liefer- und Dienstleis­tungs­aufträgen für 2010 umfasste rd. 72 Mio. EUR exkl. USt und erreichte demnach das höchste aller Ressorts.“

Da muss man schon bewerten, wofür, denn es wäre gut, wenn man solch hohe Ausgaben für die Erhaltung und Gewährleistung der Sicherheit der eigenen Bevöl­kerung durch eine gute Ausrüstung der Exekutive tätigen würde. Wenn man dann draufkommt, dass die Gelder ganz woandershin geflossen sind, dann muss man das schon kritisch beleuchten. Etwa für Rhetorik- und Kommunikationsaufträge der ehe­maligen Innenministerin Fekter. – Ein wirklich geschliffener Rohdiamant, rhetorisch, das muss man sagen, wo offensichtlich die Steuerzahler mit 110 000 € einen großen Beitrag leisten mussten.

Ich frage mich, wo bei diesen Beratungsaufträgen der Mehrwert für die Bevölkerung erkennbar ist, wenn es um konkrete Schritte für die Exekutive geht, nämlich um schusssichere und stichfeste Westen, auf die sie vergeblich wartet, die bis heute nicht angeschafft worden sind. Bis heute hat die Exekutive, die tagtäglich mit steigender Kriminalität und Gewalt konfrontiert ist, nicht ausreichend Schutzwesten und damit keinen Schutz. Daran sieht man, dass die Gelder im Sicherheitsbereich leider Gottes nicht zweckdienlich ausgegeben worden sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber das ist wahrscheinlich alles reiner Zufall, überhaupt keine Methode. Nein!


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Es ist wahrscheinlich auch ein Zufall, dass von den mehr als 15 000 Beschaffungs­fällen der überwiegende Teil, wie der Rechnungshof aufzeigt, unter 100 000 € ausgemacht hat. Auch das ist reiner Zufall, keine Methode. 99 999,99 – reiner Zufall, keine Methode!

Ja glauben Sie wirklich, dass Ihnen das die Bürger abkaufen?

Und weiters schreibt der Rechnungshof: „Eine regelmäßige, risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Beschaffungen führte das BMI jedoch nicht durch.“

Das nennen dann die Frau Innenminister und der Herr Kopf „überspitzte Formulierung“. Ah, pfui! – Was ist da überspitzt? Na da kann man anderes als überspitzt definieren. Was ist daran überspitzt? Das sind Realitäten, das sind Fakten!

Ich zitiere weiter: „In mehr als der Hälfte der vom RH nach einem risikoorientierten Ansatz ausgewählten und überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben.“

Sie nennen das „überspitzt formuliert“. – Na interessant!

Insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen kritisiert der Rechnungshof sowie unzureichende Dokumentation. – Sie nennen das „überspitzt formuliert“.

Ja bitte, was ist daran überspitzt formuliert? Das hätte man viel spitzer formulieren können, ja vielleicht sogar müssen, damit das augenscheinlicher gemacht wird, was da von Ihrer verantwortlichen Seite gemacht wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Alles reiner Zufall, keine Methode! – versuchen Sie darzustellen. Und da muss man schon sagen: Es ist wirklich verwegen, wie Sie versuchen, Dinge zu verdrehen und anders darzustellen.

Oder: Die Einführung einer elektronischen Amtssignatur – das hat ja der Kollege Öllinger schon aufgezeigt – mit der überspitzten Preisgestaltung von 99 999. Da kann man wieder nur sagen: reiner Zufall, keine Methode!

Und: Die Ulmer-Connection, die heute schon angesprochen worden ist – reiner Zufall, keine Methode! Dass Ulmer für Strasser und für Marek im Wiener Wahlkampf tätig war, ist auch reiner Zufall. Dass mit einem Volumen von über 1 Million € Aufträge an die Firma Headquarter ergangen sind, das ist auch reiner Zufall, keine Methode.

Das setzt sich fort in unterschiedlichen Ministerien, wie heute schon aufgezeigt wurde, vom Landwirtschaftsministerium über das Innenressort bis zum Wirtschaftsministerium und Finanzministerium. – Alles reiner Zufall, keine Methode! Ja das können Sie doch bitte wirklich niemandem weismachen, Herr Kollege Kopf!

Und dann gehen Sie noch her und sagen, es sei ja wirklich taktisch, dass jetzt der Platter im Rechnungshofbericht steht, der Rechnungshofbericht habe aus taktischen Gründen vor der Tiroler Landtagswahl den Platter in den Bericht aufgenommen. – Ich frage Sie: Wollen Sie das wirklich den Bürgern verkaufen? Also bitte, unsinniger geht es wirklich nicht mehr! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

Der Herr Platter kommt natürlich im Rechnungshofbericht vor, und auch der Herr Malaun kommt darin natürlich vor. Es ist halt einmal so, dass der heutige Landes­hauptmann von Tirol einmal eine Verantwortung hier gehabt hat als Minister, auch für diverse PR-Aufträge in Höhe von über 140 000 € und noch mehr. Das hat der Rechnungshof nicht aus taktischen Gründen vor der Tiroler Landtagswahl in den Rechnungshofbericht hineingenommen, nein, das sind Fakten! Und es ist gut und wichtig, diese Umstände aufzuzeigen.


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Wenn man sich insgesamt die Situation der Exekutive anschaut, dann kommt einem wirklich das Zweifeln, und man fragt sich: Wohin werden da die Gelder wie ver­schoben? Vielleicht direkt oder indirekt zum Nutzen einer Partei, die versucht, sich mit öffentlichen Geldern einen Vorteil zu verschaffen?! Das muss man aufzeigen, denn dort, wo das Geld sein sollte, ist es nicht angekommen, die 72 Millionen, und zwar dort, wo man es erwarten müsste, nämlich bei der Ausrüstung und Optimierung für die Exekutivbeamten, damit sie in ihrem tagtäglichen Einsatz gegen die Kriminalität bestehen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Im vergangenen Jahr 2012 gab es in Österreich 548 027 Straftaten. Das sind um 1 501 Straftaten mehr, vier Straftaten mehr pro Tag. Wir hatten letztes Jahr 62,5 Straftaten pro Stunde, praktisch eine Straftat pro Minute. Das sind ernst zu nehmende Statistiken, die zwar sehr trocken klingen, aber die Menschen draußen sind tagtäglich von dieser steigenden Kriminalität direkt betroffen. Und sie müssen leider wahrnehmen, dass beim Personal gespart wird, dass natürliche Pensionsabgänge nicht nachbesetzt werden, es zu wenig ausgebildete Exekutivbeamte gibt und diese auch noch im Stich gelassen werden. Letztlich sind es die Bürger, die am Ende auf der Strecke bleiben, denn es gibt immer mehr Einbrüche und Gewaltdelikte. (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist anzusetzen! Und das ist die negative Spirale, die sich unter ÖVP-Innenministern konsequent durchgezogen hat, mit einer völlig verfehlten Reform, wo man versucht hat, eine Stadt mit dem Land gleichzustellen, nach dem Prinzip: Wien ist genauso zu organisieren wie die Länder, denn da gibt es ja gleiche oder ähnliche Mechanismen der Kriminalität.

Völliger Unsinn! Wir wissen, dass vor allem in Ballungszentren, gerade in Wien leider fast 40 Prozent der Verbrechen stattfinden. Und das muss man anders bewerten. Da muss man andere Strukturen aufbauen, als das im Rahmen der Reform gemacht wurde. Heute erleben wir leider die negativen Ergebnisse der unseligen Polizeireform unter Innenminister Strasser.

Diese Dinge gehören offen angesprochen, denn es ist notwendig, da Änderungen vorzunehmen. Denn: Die Beamten sind heute die Leidtragenden der Politik der Innen­minister, die in den letzten Jahren diese negative Entwicklung zu verantworten haben. Und Sie haben nicht einmal einen Genierer, sich hier herauszustellen und das zu verteidigen. Das wurde zu Recht hier kritisiert.

Sie haben nicht die Verantwortung für Ihre Vorgänger, aber Sie haben die Verant­wortung für Ihr Handeln, und Sie hätten heute zumindest diese Anfrage so korrekt beantworten müssen, wie man es als Abgeordneter nicht nur erwarten kann, sondern ein Recht darauf hat. Wenn Sie glauben, so fungieren oder agieren zu können, dann erweisen Sie der Demokratie und dem Parlamentarismus einen äußerst schlechten Dienst. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Dann werden Sie den Korruptionsverdacht, der zu Recht besteht, nicht entkräften können, und dann werden Sie die Bilder über Malversationsverdachtsmomente, über Verdachtsmomente schmutziger Geschäftspraktiken, wo Freunderlwirtschaft in der Republik aufgebaut wurde, wo man sich gegenseitig bedient hat und seine Freunderl über Firmenkonstrukte irgendwie mit Steuergeldern und Aufträgen versorgt hat, nicht beseitigen können – im Gegenteil! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Klubobmann Kopf, Sie haben heute Ihrer Partei einen ganz, ganz schlechten Dienst erwiesen mit dem, was Sie hier geboten haben. (Beifall bei der FPÖ.)

14.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 56

14.44.24

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat heute sehr schön gesehen, was passiert, wenn man einen Rechnungshofbericht zitiert und Kritik gegenüber einem Regierungspartner übt, wie dann der andere Regierungspartner darauf reagiert.

Ich bedanke mich auch beim Kollegen Pendl, dass er einmal ein offenes Wort über die Vergabepraxis in der Bundesregierung und auch über die Fehlstellungen, die es zu korrigieren gilt, gesprochen hat. Das Beschämende für uns Parlamentarier ist eigentlich, dass wir in eine Situation versetzt werden, in der wir fast darauf angewiesen sind, dass die beiden Regierungspartner miteinander zu streiten beginnen, damit wir an die eine oder andere Scheußlichkeit überhaupt herankommen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Anfragen, die wir stellen, werden ja längst nicht mehr so beantwortet, wie wir die Fragen gestellt haben beziehungsweise wie die Fragen gemeint sind. Alle paar Jahre kommt dankenswerterweise ein Rechnungshofbericht ins Haus, mit dem wir dann in die Lage versetzt werden, darüber zu diskutieren. Aber es ist beschämend, Frau Bundesministerin, eigentlich eine Farce, wie Sie sich heute hier im Hohen Haus verhalten haben, als Sie diese Dringliche Anfrage der Grünen beantwortet haben – eine Farce!

Wir bemängeln jetzt schon seit geraumer Zeit, dass die Bundesregierung überhaupt kein Interesse daran hat, uns noch vor den Nationalratswahlen im Herbst Infor­mationen über einzelne Ausgaben, die sie getätigt hat, zu geben. Das ist eine blanke Verhöhnung des Parlaments, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine blanke Verhöhnung jener Herrschaften im Hohen Haus, die eigentlich hier sind, um die Bundesregierung zu kontrollieren. Das ist ein Armutszeugnis für das Parlament. Das sollte uns allen zu denken geben! (Abg. Mag. Kogler: Ja, schwarze Zudeckertruppe!)

Und Sie sprechen von überspitzter Auslegung des Rechnungshofs?! Sie meinen, das sei eine überspitzte Auslegung?! Also, ich sage Ihnen eines: So wie Sie sich heute auf der Regierungsbank gebärdet haben oder wie es der Kollege Kopf vorhin am Rednerpult gemacht hat, ist das nicht eine überspitzte Form der Argumentation, sondern eine überhebliche Art der Machtgier und der Machtbesessenheit der ÖVP. Das ist es in Wirklichkeit! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die 26 oder 27 Jahre, die Sie von der ÖVP jetzt mittlerweile auf der Regierungsbank verbracht haben, haben die ÖVP schon so verdorben, dass sie nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann. Das ist nämlich Ihr Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Strache und Mag. Kogler.)

Ich kann mich noch gut erinnern, wie wir hier im Hohen Haus über die einzelnen Vorwürfe gegenüber dem Herrn Bundesminister Strasser diskutiert haben. Daran können wir uns noch gut erinnern. Da haben wir ihn kritisiert im Zusammenhang mit den einen oder anderen Gerüchten, die da verbreitet worden sind. Aber die Abgeord­neten der ÖVP sind hier herausgegangen und haben den Herrn Strasser verteidigt, wortreich verteidigt, oftmals hier verteidigt. Wenn ich heute in die Reihen der ÖVP hineinblicke und frage: Kennen Sie den Herrn Strasser?, dann lautet die Antwort: Nein, den kennen wir nicht, den Namen Strasser haben wir nie gehört, der war nie bei der ÖVP! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das System, das jetzt vom Rechnungshof aufgedeckt wurde, bezüglich dessen Kollege Grosz und ich schon Anfragen gemacht haben, noch bevor die Grünen tätig geworden sind – Sie haben ja unsere Anfrage in Ihrer Dringlichen Anfrage zitiert –, hat der Herr Strasser im Innenministerium eingerichtet. Das ist das System Strasser, das der Herr


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Ulmer als Kabinettschef des Herrn Strasser dann letztendlich perfektioniert hat. (Abg. Mag. Kogler: So schaut es aus!) Und Sie arbeiten heute noch mit diesem System, Frau Bundesministerin. Und das ist der Skandal! (Beifall beim BZÖ.)

Sie sollten sich endlich einmal darauf besinnen, dass dieses Land Österreich nicht der ÖVP gehört. Es mag sein, dass Sie diese Einstellung aus Niederösterreich mitge­nommen haben. Aber Österreich gehört den Österreicherinnen und Österreichern – und nicht der Österreichischen Volkspartei! Das sei endlich einmal klargestellt. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie können in diesem Land nicht tun und lassen, was Sie wollen, und Sie können in unserem Land nicht auf Steuerzahlerkosten fuhrwerken und Umgehungen von Vergaberecht machen und die Vergabe missbrauchen, so wie es Ihnen beliebt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ein Eingeständnis hätte ich gerne von Ihnen heute gehört, und zwar hätte ich mir erwartet, dass Sie sagen, es ist nicht alles ordnungsgemäß gelaufen. Aber Sie ließen sich hinreißen zu der Aussage, es gebe eine überspitzte Formulierung oder Auslegung des Rechnungshofes, und das zeigt, welche Arroganz bei Ihnen innerhalb der ÖVP wohnt, wie gewissenlos Sie mittlerweile mit diesem Land und mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: In die eigene Tasche gewirtschaftet!)

Ich spreche da gar nicht von Ihrer Kollegin Fekter, die das im Vorfeld ja auch gemacht hat, sich hier herinnen aber immer als die Anwältin der Steuerzahler aufspielt. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Das ist der Albtraum für jeden Steuerzahler, diese Bundes­regierung hinter mir! Wie Sie sich in unserem Land verhalten und das Geld verschleudern, ist sagenhaft. Und natürlich steckt hinter all diesen Malversationen die Vermutung, dass es eine illegale Parteienfinanzierung gegeben hat.

Ja, wie ist denn das zu erklären – das ist eine ganz simple Frage, zu der Sie, Frau Bundesministerin, jetzt noch Stellung nehmen können –, wie erklären Sie sich das, dass ein gewisser Herr Ulmer im Jahr 2004 karenziert wurde und Jahre danach, bis heute noch, einen Beratervertrag bekommen hat? Argumentieren Sie das aus dem Gesichtspunkt, dass es vonseiten des Innenministeriums Sicherheitsüberlegungen gegeben hat? – Das steht nämlich da irgendwo drinnen: Es gebe Sicherheitsgründe, die Ihnen sozusagen die Entscheidung leichter machen.

Ja welche Sicherheitsgründe – sagen Sie uns das hier herinnen! – gibt es, dass der Herr Ulmer fünf bis sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Ministerium immer noch bezahlt wird? (Abg. Mag. Kogler: Schweigegeld!) Welche Sicherheitsgründe sind das, Frau Innenministerin? – Das ist eine simple Frage. Das möchte ich von Ihnen gerne in Erfahrung bringen.

Aber viel wichtiger, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es, aus all diesen Anhaltspunkten und Kritikpunkten des Rechnungshofes die richtigen Schlüsse zu ziehen und dafür zu sorgen, dass wir das Vergaberecht in unserem Land reformieren. Und wissen Sie, Frau Bundesministerin, wenn ich mich, auch bei Stammtischen, Dis­kussionen mit den Bürgern stelle, dann fällt mir auf: Was die Bürger nicht verstehen, ist, dass die Regierungspolitiker das Vergaberecht drehen und wenden können, wie sie es haben wollen, aber wenn es um öffentliche Aufträge geht, wenn es öffentliche Aufträge – für Straßen, für Tunnel et cetera – gibt, dann haben wir in Österreich nur eine beschränkte bis gar keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.

Viele Menschen verstehen in Österreich nämlich nicht, dass beispielsweise auch in Kärnten beim Bau der Koralmbahn in erster Linie ausländische Arbeiter und Unter­nehmen mit dem österreichischen Steuergeld beschäftigt worden sind – wo wir doch in


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Österreich so viele tüchtige Tunnelbauer hätten, die gerne dort eine Beschäftigung hätten. Die aber müssen in die Schweiz fahren, um zu arbeiten, die müssen nach Frankreich in den Fréjus-Tunnel arbeiten gehen. Aber bei der Koralmbahn, wo öster­reichisches Steuergeld zum Einsatz kommt, dort bekommen sie keine Anstellung.

Das versteht niemand. Da werden Familien zerrissen, da wird Steuergeld verwendet, um ausländische Firmen zu fördern und ausländische Arbeiter bei uns zu beschäftigen. Denken wir doch einmal darüber nach, ob wir im Vergaberecht nicht etwas abändern müssen, damit in erster Linie österreichische Arbeitskräfte zum Einsatz und zu ihrem Broterwerb kommen und nicht ausländische Firmen! (Beifall beim BZÖ.)

Man könnte das ja auch argumentieren, indem man sagt, zumindest einen gewissen Prozentsatz davon sollten österreichische Firmen abwickeln dürfen; aber nicht zu hundert Prozent Steuergeld ins Ausland transportieren! – Darüber sollten wir nachdenken.

Ich hoffe, Frau Bundesministerin, dass Sie erkannt haben, dass es jetzt Handlungs­bedarf gibt und dass wir eine Reform brauchen. Ich erwarte mir kein Zugeständnis irgendwelcher Fehlverhalten, aber ich erwarte mir von Ihnen eine Bereitschaft, dass diese Umgehungen, die Sie hier vorgenommen und geduldet haben, in Zukunft nicht mehr stattfinden dürfen und dass wir Verstöße gegen das Vergaberecht auch entsprechend streng unter Strafe stellen. (Beifall beim BZÖ.)

14.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Wo gehört die jetzt dazu? – Ruf bei der ÖVP: BZÖ, oder? – Abg. Schenk – auf dem Weg zum Rednerpult –: Zeitung lesen, Herr Kollege! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


14.53.54

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! (Heiterkeit und Zwischenrufe.) – Na, haben wir uns beruhigt? – Wunderbar!

Selbstbedienungsladen Innenministerium, Sündenfall BMI, Geldverschwendungsminis­terium – diese Worte sind heute gefallen, sind auch im Zuge der Debatte über den Rechnungshofbericht, den wir heute diskutieren, verwendet worden. Und ich kann durchaus sagen, dass diese Begriffe zu Recht verwendet werden und zu Recht auch in der Diskussion erwähnt wurden.

Der Bericht, den wir heute hier behandeln, umfasst über 200 Seiten. Einerseits wird darin die Vergabepraxis des Innenministeriums beleuchtet, andererseits der Blaulicht­funk – wir haben es schon in den vorherigen Ausführungen gehört. Aus dem Bericht geht eindeutig hervor, dass das Bundesministerium für Inneres mehr Geld für Beschaffungen ausgibt als jedes andere Resort. 2010 summierten sich die über 15 000 Beschaffungsfälle auf 72 Millionen €, die freihändig vergeben wurden. Was „freihändig“ bedeutet, wurde heute schon erklärt; ich komme dann später noch einmal auf diesen Begriff zurück. Und 2011 wurden Dienstleistungen, Infrastruktur et cetera im Wert von 182 Millionen € zugekauft.

Diese Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss man sich vor Augen führen und muss man sich wirklich näher anschauen. Da wird Geld verschleudert, wird Geld hinausgeworfen – und bei der Exekutive, bei den Polizistinnen und Polizisten auf der Straße, bei deren Ausrüstung fehlt dieses Geld und wäre dieses Geld sicher sinnvoller und besser investiert. (Beifall beim Team Stronach.)

Es wurden auch kaum – oder gar nicht – Vergleichsangebote eingeholt. Die Vorredner haben das teilweise schon gesagt, auch Kollege Pilz hat es in seiner Begründung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 59

erwähnt. Die Grenzen wurden unterschritten. Es wurde der Trick angewendet, dass, wenn 100 000 € freihändig vergeben werden dürfen, genau 99 999,99 € ausgegeben wurden, wie etwa in dem konkreten Fall der elektronischen Amtssignatur. Bezahlt wurde in diesem Fall schlussendlich aber ein Betrag von 427 661,53 €, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Zahlen des Rechnungshofes sprechen für sich. Die Frau Ministerin hat sich im Zuge der Debatte einerseits dafür ausgesprochen, dass sie sich der Empfehlungen annimmt – von 27 Empfehlungen wurden bereits 20 umgesetzt, sie hat es auch heute wieder erwähnt –, auf der anderen Seite sagt sie aber, dass die Kritik nicht richtig ist, nicht rechtens ist, dass sie überspitzt ist, und sie hat auch, wie wir heute gehört haben, ein eigenes Gegengutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten für dieses Gegen­gutachten haben Sie meines Wissens noch nicht erwähnt – zumindest habe ich es noch nicht mitbekommen. Der Kollege Pilz hat in der Einleitung diese Frage an Sie gerichtet. Vielleicht können Sie das später noch nachholen und uns die Kosten für dieses Gegengutachten auch mitteilen, sehr geehrte Frau Ministerin.

Ich möchte noch kurz die Namen und das Netzwerk Pröll und Strasser ansprechen, denn dieses zieht sich ja wirklich – Kollege Pendl hat vorhin gemeint, wie ein roter Faden, ich meine, wie ein schwarzer Faden – durch die ganze Blaulichtfunk-Ge­schichte. Der Kollege Christoph Ulmer, ehemaliger Kabinettschef von Ernst Strasser, wurde des Öfteren angesprochen und kommt im Zusammenhang mit dem Blaulicht­funk immer wieder negativ auf die politische Bühne. Es hat im letzten Jahr auch einen Untersuchungsausschuss dazu gegeben, wo dieses Thema ausführlich behandelt wurde. Es ist aber nichts rausgekommen. Er kann sich an vieles nicht mehr erinnern, und über die Gespräche gibt es keine Aufzeichnungen. Also da herrscht großer Aufklärungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir müssen diese Aufklärung durchführen, und ich appelliere wirklich, wie auch bereits einige meiner Vorredner, an alle hier im Hohen Haus, denn wir sind es den Steuer­zahlerinnen und Steuerzahlern schuldig, dies zu machen. Und dem Rechnungshof gebührt Anerkennung für seine gute Arbeit, für die Kontrollarbeit, die er für dieses Haus leistet. Er ist der Hüter der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler. Er schaut auf das Geld und darauf, dass es auch ordnungsgemäß ausgegeben wird. Dem Rechnungshof möchte ich an dieser Stelle für seine Arbeit und auch für diesen Bericht herzlich danken. Und ich möchte auch an Sie noch einmal appellieren, Frau Ministerin, dass Sie diesen Bericht auch wirklich ernst nehmen und sich im Sinne der Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler an der Aufklärung beteiligen – und ihn nicht einfach vom Tisch wischen. (Beifall beim Team Stronach.)

Erlauben Sie mir noch ein paar kurze Worte zum Parteivorsitzenden Spindelegger, der heute hier bei dieser Debatte nicht anwesend ist. Herr Spindelegger hat sich in den vergangenen Wochen bemüßigt gefühlt, sich auch zu einigen anderen Bereichen zu äußern, schulmeisternd aufzutreten und Abgeordneten zu sagen, was sie zu tun haben oder nicht zu tun haben. Sehr geehrter Herr Kollege, hören Sie mir bitte zu! Vielleicht richten Sie dem Herrn Spindelegger aus, dass er sich um seine eigene Partei kümmert und vor der Tür der eigenen Partei kehrt.

Denn: Wenn Sie sich ansehen, was im Bundesministerium für Inneres bei der Vergabe los ist, was mit Berlakovich, dem „Inserator“, los ist, wenn Sie sich vor Augen halten, dass Ex-Minister Strasser – zwar noch nicht rechtskräftig, aber in erster Instanz – zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, dass Mensdorff-Pouilly wegen Beweismit­telf­älschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt wurde (Abg. Kopf: Wer ist da jetzt belehrend? – Warum sind Sie jetzt so schulmeisterlich?), dass gegen Ihre ehemalige Ministerin Rauch-Kallat die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zusammen­hang mit dem Ankauf der Grippemasken ermittelt, dass Ihnen in Innsbruck die Bürger-


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meisterin Oppitz-Plörer abhandengekommen ist, nicht mehr für die ÖVP kandidiert, dass Ihnen in Salzburg der Goldegger Bürgermeister Hans Mayr abhandengekommen ist (Abg. Amon: Frau Kollegin, Sie kennen den Spruch mit dem Glashaus?) und jetzt Spitzenkandidat für das Team Stronach ist, dann können Sie Ihrem Herrn Vorsitzenden gerne sagen, dass er vor seiner eigenen Türe kehren und dort für Ordnung und Sauberkeit sorgen soll. (Beifall beim Team Stronach.)

Da wir schon dabei sind, darf ich abschließend auch noch ein paar Worte an zwei Parteien richten, die gerne Wasser predigen und Wein trinken – die eine mehr, die andere weniger –: Wenn Sie von der FPÖ mir vorwerfen oder in der jüngsten Vergan­genheit auch anderen vorgeworfen haben, einen Parteiwechsel gemacht zu haben, oder was auch immer, dann schauen Sie in Ihre eigenen Reihen! Ich glaube, Sie haben vergessen, dass bei Ihnen drei Abgeordnete sitzen, die 2008 noch auf einer anderen Wahlliste waren und nicht für die FPÖ kandidiert haben.

Was die Grünen betrifft – der Kollege Kogler ist jetzt zwar nicht da –, so war die Abge­ordnete Christiane Brunner, die ich außerordentlich schätze und die ich für eine Bereicherung hier im Hohen Haus halte, auch nicht immer bei den Grünen, sondern sie war vorher Gemeinderätin der ÖVP. Oder: Wo war der Herr Van der Bellen, bevor er für die Grünen kandidiert hat? War er vielleicht Parteimitglied der SPÖ? Der Herr Pilz detto. (Beifall beim Team Stronach.)

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, man soll die Kirche hier schon im Dorf lassen und vor seiner eigenen Türe kehren.

Ich darf Ihnen zum Abschluss noch eines mitgeben: Man sollte sich denjenigen am genauesten anschauen, der am lautesten „Haltet den Dieb!“ ruft. (Beifall beim Team Stronach.)

15.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Brunner –: Na, wie war es bei der ÖVP? – So schlecht war es nicht, oder?)

 


15.01.07

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Kopf – er ist gerade nicht da – hat uns vorgeworfen, wir hätten mehrmals die gleichen Fragen gestellt, und deswegen könne man das alles zusammenfassen. Ja, natürlich sind in unserer Anfrage gleichlautende Fragen enthalten, aber ich glaube, wenn man die Anfrage durchliest, kann man sehr wohl erkennen, dass es sich jeweils um unterschiedliche Aufträge handelt. Und das Bezeichnende ist ja gerade, dass bei all diesen Aufträgen die gleichen Fragen zu stellen sind, nämlich zum Beispiel: Sind die erforderlichen Gewerbeberechtigungen vorgelegen oder nicht? Frau Ministerin, Sie könnten uns zum Beispiel sagen, ob es auch nur in einem einzigen Fall diese Gewerbeberechtigung gegeben hat. (Abg. Amon: Das wurde beantwortet! – Abg. Dr. Bartenstein: Das wurde gesagt! – Abg. Amon: Ihr müsst zuhören! – Bundes­ministerin Mag. Mikl-Leitner: Das wurde ja beantwortet! – Zuhören!)

Sie haben 30 Fragen unter einem beantwortet, und Sie können mir nicht erzählen, dass man da im Detail auf jede Frage eine Antwort erhält – auf die wir als Parla­mentarierinnen und Parlamentarier aber ein Recht haben. Und auch die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu erfahren, was es mit dieser Vergabepraxis auf sich hat. (Beifall bei den Grünen.)


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Eine weitere Frage, die offen ist und wo wir und die Öffentlichkeit ein Recht haben, die Antwort darauf zu erfahren, ist, was dieses Gutachten gekostet hat – ein Gutachten, das Sie finanziert haben und mit dem Sie sich mehr oder minder selbst von der Kritik des Rechnungshofes freigekauft haben. Ich halte das für eine unglaubliche Vorgangs­weise. Der Rechnungshof ist ein sehr, sehr wertvolles Instrument dieses Hohen Hauses. Wir haben als Abgeordnete die Möglichkeit, Anfragen zu stellen, um die Regierung zu kontrollieren, was unsere Pflicht ist, und wir haben den Rech­nungshof als Hilfsinstrument. Der Rechnungshof hat massive Kritik geübt. Und wer soll das verstehen, dass Sie sich selbst ein Gutachten finanzieren und dieses Gutachten dann als Beweis dafür verwenden, dass das, was der Rechnungshof sagt, unzu­reichend ist und Sie so weitermachen können wie bisher. Ich denke, die Öffentlichkeit hat zumindest ein Recht, zu erfahren, wie viel Sie für dieses Gutachten bezahlt haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

Wir haben aber heute schon unterschiedliche Beispiele gehört, was Vergabepraxen betrifft, und ich glaube, es geht hier nicht um einzelne Fälle, es geht nicht um einzelne Ministerien, es geht auch nicht um einzelne Ebenen – denn als Gemeinderätin in einer Gemeinde mit absoluter ÖVP-Mehrheit sind mir auch durchaus dubiose Vergabepraxen bekannt –, sondern es geht hier vielmehr um ein System, auf das man in der ÖVP in massivem Umfang trifft. Ich denke mir, wenn man ein öffentliches Amt bekleidet, dann hat man eine gewisse Verantwortung, man verwaltet öffentliche Gelder, und man muss mit diesen öffentlichen Geldern seriös und effizient umgehen. Der Zugang der ÖVP ist, dort hinzugehen und zu sagen: Das gehört uns, und das verteilen wir jetzt! (Abg. Mag. Kogler: „Mir san mir!“) – Und das geschieht eben auf unterschiedlichen Ebenen.

Besonders schlimm ist es aus meiner Sicht im Fall des Landwirtschafts- und Umwelt­ministeriums. Es konnte bereits in der Ära Pröll nachgewiesen werden, dass es Vergaben diverser Beratungsdienstleistungen an die Firma Headquarter, an die Firma Kienpointner GmbH gegeben hat, wo schon die Frage zu stellen ist: Wie berät eine Werbeagentur das Landwirtschaftsministerium in sehr großem Umfang? Ich glaube, dass diese Frage gerechtfertigt ist. Das setzt sich fort in der Ära Berlakovich, wo Beratungsdienstleistungen zugekauft wurden von der Firma Heidi Glück media + public affairs consulting der ehemaligen Pressesprecherin von Wolfgang Schüssel, ganz abgesehen von den diversen Inseraten und den Zuwendungen an den Bauernbund. Es handelt sich hier also um ein System, wo nahestehende Organisationen bedient werden: unter Pröll das System Pröll und unter Berlakovich das System Bauernbund.

Unsere Quelle, um das nachzuvollziehen, ist der Rechnungshof. Und der Rech­nungshof hat kritisiert, dass es eben gerade in diesem Ministerium sehr oft zu Pauschalaufträgen für Öffentlichkeitsarbeit kommt, ohne dass der Arbeitsaufwand abgeschätzt wird, ohne dass der Umfang definiert wird, und dass es keine Kontrolle und keinen Nachweis für erbrachte Leistungen gibt und Verträge oft erst im Nachhinein geschlossen werden.

An die ÖVP gerichtet: Es ist sehr wohl ein massiver Schaden, der der Republik da­durch entsteht. Es ist unsere ureigenste Pflicht als Abgeordnete, das zu kontrollieren, das aufzuzeigen und an die Öffentlichkeit zu bringen, weil es sich um öffentliche Gelder handelt. Und ich denke, wenn Sie all diese Vorwürfe für nicht richtig halten, dann müssten Sie ja dankbar sein für diese Fragen, denn das böte Ihnen die Gelegen­heit, aufzustehen und das alles zurechtzurücken. – Das haben Sie nicht gemacht, deswegen erhärtet sich für uns der Verdacht, dass unsere Vorwürfe berechtigt sind. Wir sehen es daher weiterhin als unsere Pflicht, Sie diesbezüglich massiv zu kontrollieren und die Öffentlichkeit zu informieren. (Beifall bei den Grünen.)


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Ich glaube, dass wir gerade im Umweltministerium mehr öffentliche Gelder brauchen, wenn es um die Bekämpfung des Klimawandels oder um die Energiewende geht. Wenn Gelder für unnötige Vergaben eingesetzt werden, dann entsteht dadurch ein massiver, ein großer Schaden. Deswegen denke ich, Österreich braucht ganz dringend ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

15.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Lueger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.06.56

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal kurz auf den Digitalfunk zurückkommen. Ich glaube, Sie können sich erinnern, warum wir damals gesagt haben, dass der Digitalfunk realisiert werden soll. Es waren – leider – das Lawinenunglück in Galtür und das Hochwasser 2002, wo bewiesen wurde, dass damals die helfenden Organisationen untereinander nicht kommunizieren konnten.

Frau Bundesministerin! Leider ist gerade dieses Beispiel eines der negativsten Beispiele für Beschaffungen in Ihrem Ministerium, das auch der Rechnungshof aufgegriffen hat, und dies meiner Meinung nach auch zu Recht. Bereits 2002 hat er ja bekrittelt, dass es Mehrkosten von 340 Millionen € gegeben hat, und er kritisiert weiters, dass der Vollausbau, der 2018 funktionieren sollte, leider noch immer – das hat auch mein Kollege Pendl schon erwähnt – nur in drei Bundesländern und in zwei Landeshauptstädten funktioniert. Ich denke, dass es Ihr Auftrag ist, Frau Ministerin, das im Sinne der Bevölkerung so rasch wie möglich zu einem Ende zu bringen, nämlich auch zur Sicherheit der Bevölkerung und auch im finanziellen Rahmen.

Die Kritikpunkte, die sich auf die Auftragsvergabe selbst beziehen, betreffen eigentlich nicht Sie, sondern Ihre Vorgängerin. Sie werden sich diese Beschuldigungen jetzt aber ganz einfach anhören müssen. Wir besprechen ja heute im Besonderen die im Jahr 2010 getätigten Beschaffungen, bei denen 72 Millionen € – ohne Mehrwert­steuer – extra vergeben wurden. Und damit liegt Ihr Ministerium auch an der Spitze.

Was heute hier noch nicht gesagt wurde: Im Bundesministerium für Inneres werden ja 90 Millionen € durch das Bundesvergabeamt vergeben. Und die 72 Millionen €, die Sie im Jahr 2010 freihändig vergeben haben, kommen noch zusätzlich dazu.

Was ist nun der eigentliche Kritikpunkt? – Das schreibt der Rechnungshof ganz klar und deutlich in seinem Bericht: 45 Prozent der Aufträge insgesamt sind solche, die Sie direkt vergeben haben – bei einem Auftragswert, der unter 100 000 € liegt, besteht ja auch die Möglichkeit, das zu tun –, aber diese Aufträge werden zusätzlich direkt vergeben. In 39 Prozent dieser Fälle gibt es keine Vergleichsangebote.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder von uns ist auch ein Privatmensch, und wenn ich in meinem Leben eine größere Anschaffung tätige, dann hole ich mir zumindest zwei Angebote. Jeder holt sich zwei Angebote – denn keiner ist seines eigenen Börsels Feind –, um abzuwägen: Was ist die billigere Variante, und wo erhalte ich auch die entsprechende Qualität?

In 29 Prozent der Fälle gab es keine Bedarfsprüfung – darauf komme ich dann später noch zu sprechen –, und 15 Prozent sind sehr unzureichend bis gar nicht doku­mentiert. – Frau Ministerin, Sie mussten sich bereits am 14. März dieses Jahres einer Dringlichen Anfrage der Grünen im Bundesrat stellen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Der FPÖ!) Dort haben Sie ja die Beantwortung bereits vorgenommen, und zum Teil haben sich die Antworten mit der heutigen Beantwortung überschnitten.


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Sie haben heute gesagt, Sie haben in Ihrem Ministerium jetzt einen Beschaffungs­workflow eingeführt, wodurch man auf Knopfdruck Transparenz hat. – Dieser Beschaffungsworkflow wurde im Bundesministerium für Inneres bereits im Jahr 2010 eingeführt, und damals diente er dazu, dass man den Ankauf von Mobiltelefonen optimiert. Also das hat es bereits gegeben, aber ich bin sehr froh, dass Sie es jetzt in allen Bereichen einführen wollen.

Sie sagen, bei Ihnen gilt auch das Sechs-Augen-Prinzip: Eine Abteilung meldet einen Bedarf an, die Finanz prüft, ob dieser Bedarf so gegeben ist und auch finanziert wer­den kann, es geht weiter an die Vergabeabteilung, und bei Beschaffungen über 40 000 € kommt dann auch noch die interne Revision dazu. – Frau Ministerin, wie kann es dann aber sein, dass innerhalb von sechs Jahren keine einzige Beschaffung hausintern geprüft wurde? (Abg. Mayerhofer: ... kann man überprüfen!) Gab es keine Beschaffungen im Wert von 40 000 €?

Sie haben selbst gesagt, dass die Beschaffung immer gesetzeskonform gemäß den Richtlinien der Bundesvergabe erfolgt ist, und nach wirtschaftlich vertretbaren Maß­gaben würden Sie auch die Dokumentation betreiben. Es gibt aber unzulässige Direktvergaben, die der Rechnungshof in seinem Bericht auf Seite 65 ganz eindeutig auflistet.

Es gibt einen Ausnahmetatbestand, bei dem man sagt, man braucht keinen Vergleich zu machen, der betrifft aber immer nur die innere Sicherheit. Und wenn ich mir jetzt bloß diese Seite 65 hernehme, auf der zehn Aufträge stehen, wo es um Projekte zur Organisationsentwicklung geht, wo es um Kommunikationscoaching geht, wo es um Zukunftsstrategien geht, wo es um Biometrie im Aufenthaltstitel geht, um die Amtssignatur und vieles, vieles mehr, dann gibt es dort kein einziges Vergleichs­angebot, Frau Ministerin – kein einziges! –, und das betrifft nicht nur die innere Sicherheit Österreichs!

Ich darf Ihnen eines sagen, Frau Ministerin – ich hätte zwar noch sehr, sehr viele Punkte, aber leider geht meine Redezeit schön langsam zu Ende –: Wenn Sie nicht aktiv mithelfen, diese Punkte des Rechnungshofes aufzudecken und aufzuklären, dann ist das keine Situation, die wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sehr einfach erklären können. (Beifall bei der SPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. – Bitte.

 


15.12.51

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge-schätzte Damen und Herren! Frau Kollegin, von den 27 kritischen Punkten, die vom Rechnungshof hier erwähnt worden sind, sind 20 bereits umgesetzt. Also es sind mehr als zwei Drittel umgesetzt, und es wird ganz massiv mitgearbeitet. Wir haben heute eigentlich nur Vermutungen, Beschuldigungen, Unterstellungen, Verdächtigungen gehört, aber steht irgendetwas, ein einziges Wort irgendwo im Rechnungshofbericht, dass ein Schaden eingetreten ist (Zwischenrufe bei der FPÖ) beziehungsweise dass es irgendetwas Korruptes in dieser ganzen Angelegenheit gibt? (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Folgendes möchte ich schon klarstellen: Das Bundesministerium und die 33 000 Be­am­ten sind für die Sicherheit zuständig. Sie machen das tagaus, tagein (Zwischenruf des Abg. Strache – Abg. Mayerhofer: Die stehen nicht zur Debatte, Herr Chef­inspektor!), und man braucht die Sicherheit in Österreich in keiner Weise in Frage zu


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stellen! Wir zählen nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt, und ich bin überzeugt davon, dass das auch künftig so ist.

2,5 Milliarden € stehen uns in diesem Jahr für die Aufgaben im Sicherheitsbereich zur Verfügung, und wir reden heute von einem ganz kleinen Bereich, nämlich von einem Beschaffungsbereich in der Größenordnung von zwischen 60 und 80 Millionen € im Jahr. Es sind 15 000 Beschaffungsvorgänge, die im Innenministerium getätigt werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Öllinger und Mag. Kogler), und der Rechnungshof hat 59 beziehungsweise 79 Beschaffungsvorgänge herausgenommen – nach Ge­sichts­punkten, die man nicht nachvollziehen kann, aber das ist eine Sache des Rechnungshofes (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer – Abg. Öllinger: Na hallo! – Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaublich!) – und zwölf davon näher, detaillierter begut­achtet. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die kann man hochrechnen!)

Also diese Kritik, die vom Rechnungshof gebracht worden ist, ist pauschal und sie ist an und für sich nicht für jeden Beschaffungsvorgang genau nachvollziehbar. Und in diesem Rechnungshofbericht ist auch nicht drinnen, wie viele positive Vorgänge es eigentlich gegeben hat. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Na wahrscheinlich gibt es keine!) – Die gibt es mit Sicherheit, geschätzte Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Faktum ist auf jeden Fall eines: nämlich dass diese Überprüfung von der Frau Bundesminister selbst verlangt worden ist. (Abg. Mag. Kogler: Rechnungshof ... Standort St. Pölten!) Sie hat auch schon gesagt, dass es das Sechs-Augen-Prinzip im Innenministerium gibt. Und sagen Sie mir, wo es ein Sechs-Augen-Prinzip gibt, wo wirklich jeder Vorgang genau nachvollziehbar ist! (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Und ich kann auch nicht sehen, dass Gesetzwidrigkeit, Verschwendung und Intrans­parenz hier gegeben sind (Abg. Öllinger: Ha, ha!), sondern ich glaube vielmehr, dass es in verschiedenen Situationen natürlich auch einen Zeitdruck gibt. (Abg. Öllinger: Aha, Zeitdruck! Klar!) Gerade bei der ..., in der Sache des ... (der Redner zögert – Abg. Strache: Jetzt bleibt er im Text hängen! – Abg. Mag. Kogler: Bei so einem Text würde ich auch hängen bleiben!), ... in der Sache der Amtssignatur hat es sicherlich einen massiven Zeitdruck gegeben, und der Schaden wäre wesentlich größer gewesen, wenn dieser Auftrag nicht zustande gekommen wäre – wir haben heute schon gehört, dass unter Umständen mehr als 32 Millionen € in den Sand hätten gesetzt werden müssen. (Abg. Öllinger: Das ist ja nur mehr peinlich!)

Faktum ist selbstverständlich auch – und das ist ebenfalls schon von Klubobmann Kopf angesprochen worden –, dass Beratung natürlich eine sehr persönliche Angelegenheit ist. Und ich glaube schon, dass es richtig und wichtig ist, dass man sich da Menschen seines Vertrauens bedient (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Bedient?! – Abg. Strache: „Bedient“ ist der richtige Begriff!), um diese Beratungstätigkeit in Anspruch nehmen zu können.

Also nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Beschaffungsvorgang im Innenministerium an und für sich nachvollziehbar ist, dass es hier an und für sich in keiner Weise Beweise gibt, dass dort irgendetwas falsch gelaufen ist! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es ist eigentlich alles bestens!) Und betreffend diese Verdächtigungen und Be­schuldigungen und Unterstellungen, wäre es sicherlich eine gute Sache, dass Sie das hintanhalten und vielleicht vor der eigenen Türe kehren. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Und zum Kollegen Pilz – weil er gerade hereingekommen ist – möchte ich eines sagen: Also dass sich der Abgeordnete Pilz hier herstellt und massive Kritik äußert, Kollege


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Öllinger, ist unverschämt, wo doch der Kollege Pilz nach wie vor in einer Gemeinde­wohnung sitzt. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


15.18.29

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Ich muss gleich da anknüpfen: Also so, Herr Kollege Kößl, geht es wirklich nicht, nämlich zu sagen, es sind ja ohnehin nur 60 bis 80 Millionen an Beschaffungsvolumen und da brauchen wir nicht weiter darüber zu reden. Und wenn ein paar hunderttausend Euro an einen ÖVP-Parteispezi gehen, ist ja das auch in Ordnung. – Sie haben ja das bekräftigt, was Klubobmann Kopf schon gesagt hat, nämlich dass man in einer politischen Funktion natürlich jemanden seines Vertrauens engagiert. (Abg. Strache: Na, „bedient“ hat er gesagt! „Bedient“!)

Da gebe ich Ihnen recht, nur verwechseln Sie Kraut mit Rüben. Das können Sie tun, wenn Sie Obmann einer Partei sind, wenn Sie eine Parteifunktion haben: dann können Sie sich jemanden aussuchen, der in Ihrem Parteiumfeld ist. Das Ganze funktioniert mit Sicherheit nicht mehr, wenn Sie Minister sind, eine öffentliche Stelle vertreten. (Zwischenruf des Abg. Kößl.) Dann können Sie nicht sagen: So, ich greife jetzt zum Telefonhörer, habe einen Auftrag von ein paar hunderttausend Euro, da rufe ich einen Parteispezi an, und der macht mir das Ganze schon (Beifall bei der FPÖ) – und das auch noch freihändig und abseits der Vergaberichtlinien.

Das ist etwas ganz Sensibles, und Sie sind da eigentlich in die Falle getappt im Zuge der ganzen Debatte, indem Sie nämlich eingestanden haben, dass es für einen Minister sehr wohl in Ordnung ist, einen Mann seines Parteivertrauens zu kontaktieren und in diese Richtung Aufträge umzuleiten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kößl.)

So funktioniert öffentliches Vergabewesen mit Sicherheit nicht, und genau deswegen diskutieren wir heute über diese Malversationen in diesem Bereich, die nicht in Ordnung sind – ich komme im Detail darauf zurück.

Frau Präsidentin, betreffend den Beginn der Debatte kann ich mir eine Antwort nicht verkneifen, denn ich kann mich nicht damit abfinden, dass Sie gesagt haben, wir diskutieren und debattieren heute nicht darüber, dass hier 30 Anfragen pauschal beantwortet wurden, dass hier 183 Mandatare um ihr Anfragerecht quasi geprellt wurden und dass wir in ein paar Tagen abseits der Öffentlichkeit darüber beraten werden. – Das höre ich schon seit Jahren, dass wir nicht an Ort und Stelle diskutieren, sondern ein bisschen warten, ein paar Tage vergehen lassen, später in der Präsidiale beraten.

Wer immer hier auf dem Stuhl des Präsidenten sitzt, hat die Mehrheit dieses Hauses und hat nicht nur dann, wenn die Zeit verstrichen ist, mit der Glocke zu läuten, sondern er hat die Rechte der Mandatare zu wahren. Und das erwarte ich mir in Zukunft: dass das hier anders gehandhabt wird (Beifall bei FPÖ und Grünen) und dass man, wenn drei oder vier Fraktionen begehren, eine Stehpräsidiale zu machen, diesem Begehren auch entsprechend nachkommt.

Es gibt noch etwas, das in dieser Debatte heute zum Vorschein gekommen und das aus meiner Sicht alles andere als akzeptabel ist, nämlich wenn mir ein Rech­nungshofbericht nicht gefällt – und der Rechnungshof ist ja nicht irgendetwas, bitte, das ist ein Hilfsorgan dieses Hohen Hauses; der Präsident hat die Mehrheit dieses Hohen Hauses –, zu sagen: Na ja, der war überspitzt formuliert. Und jetzt telefoniere


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ich herum, möglicherweise wieder im Parteiumfeld, und frage: Wer ist bereit, mir gegenteilige Wahrnehmungen in einer Expertise zu schicken?, zahle vielleicht auch noch dafür (Zwischenrufe bei der ÖVP), und dann gehe ich vor dieses Hohe Haus und sage: Ja, meine Damen und Herren, es passt eh alles; der Rechnungshof hat vielleicht ein bisschen überspitzt formuliert. Das stimmt alles gar nicht, was in diesem Rechnungshofbericht drinnen steht. Ich habe hier ein Gutachten, und da steht drinnen, es ist eh alles in Ordnung. – So, bitte, kann es in Zukunft nicht mehr gehen!

Es gibt das Einverständnis dieses Hohen Hauses, dass der Rechnungshof als demo­kratisch legitimierte Kontrollinstanz dieses Hauses hier, bitte, ernst zu nehmen ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was im Rechnungshofbericht drinnen steht, ist ja alles andere als eine Bagatelle.

Und was mich noch gestört hat bei der ... (Abg. Großruck: Aber kritisieren darf man ihn schon, den Rechnungshof!?) – Ja, ja! Sie kritisieren ihn dann, wenn es Ihnen nicht passt! Dann, wenn die ÖVP einmal kritisiert wird, dann, wenn einmal über viele Seiten nachweislich Beschaffungsvorgänge im ÖVP-Umfeld, Aufträge an einen ÖVP-Spezi kritisiert werden, in die öffentliche Diskussion kommen, dann passt es nicht. (Abg. Rädler: Der Herr Meischberger! Meischberger! – Zwischenruf des Abg. Großruck.) Wenn andere involviert und betroffen sind, dann passt es. (Abg. Rädler: Meisch­berger!) Das ist kein Selbstbedienungsladen, wo Sie sagen: Der Rechnungshofbericht passt mir und der andere passt nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.) Da gibt es so viele Dinge, die nicht in Ordnung sind.

Der oberste Polizeigewerkschafter sagt es ja selbst. „‚Das passt doch nicht zusam­men‘“, sagt der Chef der Polizeigewerkschaft. „Auf der einen Seite der Sparzwang und teils heruntergekommene Polizeiinspektionen – auf der anderen Seite fragwürdige Anschaffungsvorgänge und teure Beraterverträge. ‚Bei den Ausrüstungsgegenständen mangelt es, beim Personal mangelt es und hier wurden offenbar Gelder in Millionen­höhe vergeben.‘“

Ich sage Ihnen eines: Bevor ich 2 Millionen € an einen Parteispezi für eine Kampagne vergebe – wäre ich Innenminister –, verteile ich dieses Geld lieber unter den Polizisten (Beifall bei der FPÖ – Abg. Strache: Einen gescheiten Bezug! Den Grundlohn anheben!), sorge ich lieber dafür, dass die in den Ballungsräumen eine Zulage bekom­men, sorge ich dafür, dass die Inspektionen ordentlich renoviert werden, und sorge ich dafür, dass die Polizisten in Österreich ordentliche und anständige Bedingungen haben – anstatt einen Parteispezi in Permanenz zu bedienen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe in diesem Zusammenhang noch einen Antrag ein, der nämlich – dem kön­nen Sie als Nagelprobe heute zustimmen – zum Ziel hat, die Bedingungen für Österreichs Polizisten zu verbessern. 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Herbert, Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutivbeamte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu


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investieren, es zu einer Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutiv­beamte, welche in Polizeidienststellen mit einer hohen Mehrbelastung eingesetzt sind, kommt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Frau Minister Mikl-Leitner, Sie hätten ja heute durchaus zugeben können: Ja, das war die Ära Fekter, die hier in ganz massiver Kritik gestanden ist. Das war jene Ministerin, die von der – ich zitiere sie selbst – „Kieberei“ in den Bereich „Finance“ übergegangen ist. Sie hat im Bereich „Kieberei“ eben auch öffentliche Gelder in den Sand gesetzt, genauso wie im Bereich „Finance“, wo jetzt das Geld der Sparer wegkommt und in diverse Bankenpakete fließt. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.)

Da wäre es – genauso wie es die SPÖ teilweise heute gemacht hat – in Ordnung, zu sagen: Ja, hier gab es Versäumnisse, ja, hier war manches nicht in Ordnung, und ja, ich stelle das Beschaffungswesen der Zukunft auf ordentliche Beine. – Nur zu sagen: Ich mache jetzt einen Workflow!, ist aus meiner Sicht zu wenig. Fragen Sie einmal draußen auf der Straße, was denn ein Workflow ist!

Wenn Sie reinen Gewissens wären und der Öffentlichkeit sagen könnten: Ja, in meinem Haus sind Beschaffungsvorgänge der Vergangenheit aufgearbeitet worden; da hat es Verfehlungen gegeben, aber in der Zukunft kommt das nicht mehr vor!, dann versteht das ein jeder. Zu sagen: Ich mache jetzt einen Beschaffungsworkflow!, ist etwas, das den Anschein hat, dass man dahinter Dinge versteckt und dass es – und da zitiere ich Ihren Obmann – so weitergeht, wie es bislang schon der Fall war.

Das heute war unzureichend. Schade! Sie haben gute Chancen verpasst. Stimmen Sie wenigstens dem Antrag zu, dass das Geld künftig anstatt in Richtung Berater der ÖVP tatsächlich in Richtung jener fließt, die es brauchen, nämlich zu den österreichischen Polizisten. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

15.25


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weiterer Abgeordneter betreffend Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutivbeamte

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pilz betreffend Beraterland im BMI, in der 196. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. April 2013

Der Rechnungshofbericht 2013/2 zur Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres beinhaltete folgende Aussagen:

Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaf-fungs­volumen. Bei mehreren Beschaffungsfällen zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation. In einigen Fällen verletzte das BMI auch Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, bspw. durch unzulässige Direktvergaben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 68

Im Zusammenhang mit dem Projekt ADONIS führte der Rechnungshof aus, dass die Notwendigkeit für Vergleichsverhandlungen durch frühere Fehler des BMI u.a. in der Vertragsgestaltung entstanden war. Da dem BMI keinerlei Vermögenswerte aus dem Projekt ADONIS verblieben, ist der Republik ein Schaden von rd. 30 Mio. EUR entstanden. Zudem wurden mehrere Hunderttausend Euro für PR-Beratungen, strate­gisch-politische Beratungen, Projekte wie die Amtssignatur und ähnliches ausgegeben. Auf der anderen Seite gibt es für den Exekutivdienst zu wenig Geld. 2013 kommt es sogar bei den budgetierten Belohnungen in acht von neun Bundesländern zu Kürzun­gen.

Für das Jahr 2013 sind zwar über 2,5 Milliarden Euro budgetiert, trotzdem sinken die Zahlen für die Planstellen des Exekutivdienstes. Waren es im Jahr 2012 noch 27.281 Planstellen für den Exekutivdienst, sind für 2013 nur mehr 26.789 vorgesehen. Somit ergibt sich ein Minus von 492 Planstellen beim Exekutivdienst. Erstaunlich wenn man sich an die Aussage der damaligen Innenministerin Fekter in der Anfrage­beantwortung (397/AB, XXIV GP) auf eine Parlamentarische Anfrage der FPÖ erinnert: „In den nächstfolgenden 5 Jahren werden jährlich 1.000 Exekutivbedienstete aufge­nommen und in die Grundausbildung übernommen.“

Die Bundesregierung ist gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität wirksam agieren kann. Dazu gehören neben der Entlastung von Verwaltungstätigkeiten auch motivationsfördernde Maßnahmen für die Polizei. Anstatt in Beratungsverträge zu investieren, wäre es sinnvoller in Belohnungen, Ausrüstung und in ein Anreiz gebendes, gerechtes Besol­dungs­system sowie in die Einführung einer speziellen Belastungszulage für Exekutiv­beamte, welche in Polizeidienststellen mit einer hohen Mehrbelastung eingesetzt sind, zu investieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu investieren, es zu einer Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutiv­beamte, welche in Polizeidienststellen mit einer hohen Mehrbelastung eingesetzt sind, kommt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


15.25.56

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eine interessante und vor allem sehr, sehr wichtige Debatte – die Frage ist, ob die Regierungsbank so besetzt ist, wie sie es bei dieser Debatte sein sollte. Ich sage Nein, denn es fehlt mir einfach die Finanzministerin. (Beifall beim BZÖ.) – Wir debattieren hier Verfehlungen, für die es eine Zuständigkeit der Ministerin Fekter gibt – damals Innenministerin, jetzt Finanzministerin.

Wir haben also eine Ministerin, die mit Vorwürfen betreffend Dinge, die vor ihrer Amtsübernahme stattgefunden haben, konfrontiert ist. Jetzt gibt es eben einen typischen ÖVP-Reflex. Da gibt es einen Rechnungshofbericht, massive Verfehlungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 69

Was macht man? – Kleinreden, wegreden, und jetzt bringt man uns sogar ein Gut-achten: vergaberechtliche Würdigung. (Abg. Öllinger: Wie viel hat es gekostet?)

Frau Ministerin! Sie verschweigen beharrlich die Zahl, die hier alle interessiert: Was hat dieses Gutachten gekostet, um Ihre ÖVP-Strategie durchzusetzen? (Beifall beim BZÖ.) Das stimmt ja so gar nicht, was der Rechnungshof alles behauptet hat!

Jetzt nenne ich Ihnen zwei Zahlen: Der Rechnungshof gab 27 Empfehlungen ab, und Sie rühmen sich, dass Sie 20 bereits umgesetzt haben – also drei Viertel der Empfeh­lungen sind umgesetzt. Jetzt müssen Sie mir erklären, was Sie uns dann mit diesem Gutachten sagen wollen. Wenn nämlich drei Viertel der Empfehlungen umgesetzt sind, dann waren die Vorwürfe richtig, und Gott sei Dank wurden diese aufgezeigt und haben Sie begonnen, die Empfehlungen auch umzusetzen.

20 Empfehlungen wurden also bereits umgesetzt; Sie hätten uns aber heute auch erklären können, was mit den restlichen sieben geschieht: ob sie umgesetzt werden, und wenn ja, wann, oder warum Sie etwas nicht umsetzen. – Aber das sagen Sie uns nicht. Sie machen eine Anfragebeantwortung, wo Sie in Bezug auf 30 Fragen sagen: Das geht pauschal, in einem Satz. Die große Frage – entspricht das den Buchstaben der Geschäftsordnung? – wird halt wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Präsidiale diskutiert werden. – Und Sie versuchen dann, uns ein Beispiel zu liefern, warum das alles so ist, und das erklären Sie uns anhand von Radarpistolen.

Das, was Sie hier abgeliefert haben, könnte man eigentlich unter einem Titel zusam-men­fassen: Das war gewissermaßen Grimms Märchenstunde. Sie haben die Möglich­keit ausgelassen, hier Fehler einzugestehen und uns zu erklären, was die richtigen Antworten darauf sind.

Wir besprechen hier gewissermaßen das Vergabeverfahren – Direktvergabe, Schwel-len­wert: 100 000 €. Aus meiner Sicht ist auch Folgendes wichtig: Instrumente für die Wirtschaft bis hinunter zu den Kommunen, um entsprechend rasch reagieren zu können, um die Notwendigkeit einer Maßnahme – also eine Bedarfsprüfung –, um die Preisangemessenheit, um den schweren Vorwurf der Parteienfinanzierung des Kollegen Pilz – der nicht so abenteuerlich ist, sondern das hat schon einiges für sich bei den Zusammenhängen, wer hier aller als Akteur auftritt – zu klären. Auf all das haben Sie uns keine Antworten gegeben.

Diese Beraterverträge wurden mit 59 Stichproben geprüft. Ich möchte gar nicht hoch­rechnen, was hier alles vom Rechnungshof aufgezeigt wurde. Wir haben uns auf der anderen Seite bei diesen Beraterverträgen auch immer wieder die Frage zu stellen: Wie sinnvoll ist denn das? Wie notwendig ist denn das? Was könnten wir mit diesem Steuergeld nicht auch alternativ machen?

Ich zähle Ihnen ein paar Bereiche auf, wo wir immer dieselbe Antwort bekommen: Krankenpflege, Gesundheitsreform, Schulreform, mehr Personal für die Sicherheit, Pflegegeld, eine bessere Familienpolitik. Es kommt immer die gleiche Antwort: Da fehlt uns das Geld! Bei den Beraterverträgen ist man hingegen großzügig. Da hat man für alles Geld.

Was wird die Antwort des Steuerzahlers sein? Was wird die Antwort Ihrer Mitarbeiter im Innenministerium sein? Sehen Sie sich einmal die Situation der Sicherheitskräfte, der Polizistinnen und Polizisten an! Was herrscht dort für ein Zustand? – Überstun­densperre und es gibt überall Mängel: bei der Bewaffnung, bei der Uniformierung, beim Fuhrpark, bei der Unterbringung. Auch da kommt immer dieselbe Antwort: Dafür haben wir jetzt kein Geld.

Ich habe von der Polizeiinspektion Wiener Straße, Schwechat, eine Gegenüber-stellung, damit ich das auch in Zahlen darstellen kann: 2005 gab es noch bis zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 70

39 Beamte, jetzt 23, tatsächlich sind es aber 19. Beim Kriminaldienst herrscht ein noch dramatischeres Bild, bei der Außenstelle Mannswörth ist es ebenso. Wissen Sie, diese Beamten schütteln nur mehr den Kopf über Ihre Politik in Ihrem Hause. Es ist für alles Geld da, nur nicht für jene, die Sicherheit garantieren. Ich glaube, da sollten Sie endlich die Augen öffnen. Ich weiß schon, Sie haben Ihre Schreibtischtäter im Ministerium, die diesen Spargedanken bis hinunter tragen. Aber ist das immer sinnvoll? – Ich kann Ihnen sagen, ich bezweifle das sehr, ich weiß mich nämlich eins mit den betroffenen Bediensteten in den Polizeidienststellen.

Ich kann Ihnen nur dringend raten: Kehren Sie um! Verlassen Sie diesen Weg, und investieren Sie das Geld, wo es am besten aufgehoben ist, nämlich in mehr Personal für die Sicherheit! Hören Sie auf mit diesem Unsinn, mit diesen Beraterverträgen! Im Rechnungshofbericht ist eindeutig ablesbar: Das ist eine Zumutung für den Steuer­zahler. Schlagen Sie einen anderen Kurs ein! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Tadler.)

15.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


15.32.20

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Diese Vorgänge um den Rechnungshofbericht betreffend das Bundesministerium für Inneres sind wirklich zu hinterfragen, und deshalb ist diese heutige Sondersitzung auch mehr als gerechtfertigt. Es geht ja hier nicht um irgendwelches Privatgeld der Frau Bundesminister Mikl-Leitner oder von deren Vorgängerin, der heutigen Frau Finanzministerin Fekter, die meiner Ansicht nach eigentlich auch hier sein sollte, weil es hauptsächlich sie betrifft. (Beifall beim Team Stronach.)

Es geht also nicht um deren Privatgeld. Es geht auch nicht um das Parteigeld der ÖVP oder einer anderen Partei, sondern es geht um Steuergeld, meine Damen und Herren, um Steuergeld von Ihnen hier im Hohen Haus, um Steuergeld von den Damen und Herren vor den Fernsehschirmen, um Steuergeld von über 8 Millionen Österreiche­rinnen und Österreichern. Dessen muss man sich einmal bewusst sein! (Abg. Mag. Kogler: Aus Steuergeldern werden Parteigelder!)

Ich will auch bezüglich der Zustände, über die wir heute schon viel gehört haben, niemandem den Schwarzen Peter zuschieben, aber man muss davon ausgehen, dass Beamte weisungsgebunden sind. Ich glaube, dass das Ganze nicht auf dem Mist diverser Beamter im Bundesministerium für Inneres gewachsen ist, sondern dass hier ein Parteisystem dahintersteckt, und das gilt es zu untersuchen.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kößl hat hier angesprochen, dass dieser Bericht der Prüfung des Bundesministeriums für Inneres bereits in 20 von 27 Punkten umgesetzt worden ist. Verwunderlich ist dann für mich die Aussage von Frau Bundesminister Mikl-Leitner, die vor einiger Zeit davon gesprochen hat, dass der Rechnungshofbericht im Gesamten lediglich den Status eines Diskussionspapiers habe. Also wenn sie das so sieht, und sie setzt zwei Drittel davon um, dann frage ich mich schon, ob das wirklich so ein Diskussionspapier war oder ob hier der Rech­nungshof zu Recht kritisiert hat, und davon gehe ich aus.

Es ist hier auch angesprochen worden – das hat mich schon sehr gestört –, die Frau Bundesminister Fekter – ich kann es ihr leider nur weitergeben – hat für Coaching und strategische Beratung 360 000 € aufgewendet. Meine Damen und Herren! Das ist etwas, was die ÖVP bezahlen könnte oder vielleicht die Frau Minister selbst, wenn sie es notwendig hat, aber das ist nicht Sache des Steuerzahlers. Das muss man hier


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 71

auch einmal ganz deutlich sagen. Interessant ist ja auch, dass hier immer diese Firma Headquarter – wir haben es oft schon gehört – des Herrn Ulmer, ehemaliger Kabinetts­mitarbeiter des Herrn Strasser, zum Zug gekommen ist. Wenn man sich vor Augen führt, was hier der Tagsatz des Herrn Ulmer oder dieser Firma Headquarter war – 2 400 € war der Tagsatz –, dann ist das schon verwerflich. Wenn man bedenkt, dass das das Einkommen eines Rechnungshofprüfers ist, und zwar das Monatseinkommen, dann weiß man schon, mit was für Zahlen hier herumgeworfen wird. (Abg. Amon: Aber jetzt wollen Sie den Prüfern hoffentlich nichts unterstellen!)

Und dann muss man noch weiter schauen: Dieser Herr Ulmer hat 2004 seinen Kabinettsjob an den Nagel gehängt und ist natürlich direkt in die Beratertätigkeit gegangen, und das als dienstfrei gestellter Beamter. Das, meine Damen und Herren, gibt schon ein sehr, sehr schiefes Licht. (Beifall beim Team Stronach.)

Mir hat dann ganz besonders aufgestoßen, dass ich dann auch irgendwo gelesen habe, dass 2,2 Millionen € in einer Werbekampagne für die Rekrutierung von Polizei­rekruten verwendet worden sind. Meine Damen und Herren! Zur Veranschaulichung: Das sind 4 400 € pro Polizeischüler, der hier eingestellt worden ist. Jetzt muss man sich das einmal geben: 500 Jugendliche wurden da eingestellt. 4 400 € pro Polizei­schüler nur für eine Werbekampagne ausgegeben. Meine Damen und Herren! Das ist ja überspitzt. Das kann es nicht sein.

Jetzt möchte ich noch etwas weitergeben: Wir haben in Vorarlberg einen findigen Landespolizeikommandanten gehabt, den Siegbert Denz. Der hat eine Kopfprämie in Vorarlberg vorgeschlagen, sodass jeder Polizeibeamte, der einen anderen Polizei­beamten wirbt, ein paar Euro als Kopfprämie bekommt, wenn der dann bei der Polizei bleibt. Das wäre ein wesentlich günstigeres System gewesen. Ich glaube, da hätten Sie mit 4 400 €, die hier jeder dieser 500 Polizeischüler gekostet hätte, eine ganze Kompanie aufstellen können. Das wäre der richtige Weg gewesen. Da muss ich sagen, hier wird Geld verschleudert, und das gehört aufgezeigt. Das ist Steuergeld, das gehört den Österreicherinnen und Österreichern und nicht der ÖVP, meine Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube, dass es dringend notwendig ist – und das ist hier auch schon ange­sprochen worden –, dieses Geld für die Polizeiarbeit einzusetzen. Hier wurde sehr viel in Werbekampagnen, in Coaching, in parteinahe Organisationen, die dann ÖVP-Wahlkämpfe organisiert haben, investiert, anstatt das Geld für die wirklich wichtigen Punkte im Innenministerium zu verwenden, nämlich dafür, dass die Exekutivbeamten gut ausgebildet sind, dass sie eine gute Bezahlung haben. Das ist ein wichtiger Punkt.

Ich darf noch einmal auf meinen Antrag zurückkommen, der seit Herbst hier im Hohen Haus liegt. Ich habe damals ein eigenes Exekutivdienstgesetz für die Exekutive gefordert. Ich möchte es Ihnen an einem Beispiel erklären, wie es da zugeht: Meine Damen und Herren! Wenn ein Exekutivbeamter mit 20, 25 Dienstjahren einen Unfall hat – nicht im Dienst –, dann fallen ihm die gesamten Nebengebühren weg. Alles fällt weg. Dieser Beamte hat dann so im Schnitt zirka 1 200 € Gesamteinkommen. Familienvater, zwei Kinder – wir haben das ausgerechnet. Ich habe das am Beispiel eines Kollegen gesehen: 1 200 €.

In Vorarlberg zahlen Sie für eine Drei-Zimmer-Mietwohnung als Alleinverdiener mit Förderung, wenn Sie die staatliche dazubekommen oder die von der Gemeinde, zirka 700 bis 800 €. Das ist nur für die Wohnung. Was mache ich da mit einer vierköpfigen Familie mit 1 200 €? Meine Damen und Herren! Das gehört abgesichert, denn sonst wird der Job total unattraktiv. Da können Sie Werbekampagnen um Hunderte Millionen Euro schalten und Sie werden die Polizeibeamten nicht zusammenbekommen, um


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 72

ordentliche Polizeiarbeit leisten zu können. Dort gehört angepackt! (Beifall beim Team Stronach.)

Nehmen Sie das Geld in die Hand für ausreichend Personal! Wir haben immer noch nicht die 1 000 zusätzlichen Polizeibeamten, die die Frau Fekter vor Jahren ver­sprochen hat. Die fehlen immer noch. Es ist immer noch nicht so weit.

Ich möchte auch noch die Sparmaßnahmen ansprechen, die jetzt auf die Exekutive zukommen. Wir wissen genau, dass es hier an vielen Ecken und Enden hapert. Überall wird eingespart, die Exekutivbeamten können nicht mehr Überstunden leisten, weil man es vonseiten des Bundesministeriums für Inneres nicht mehr abzudecken vermag. Das Budget ist aufgebraucht für solche Maßnahmen, wie wir es heute gehört haben, aber dort, wo es notwendig ist, zur Kriminalitätsbekämpfung an den Grenzen in Niederösterreich, in ganz Österreich, dort hapert es. Diese Dämmerungseinbrüche kann man nicht mehr richtig verfolgen, weil man das Personal nicht hat, weil man es nicht bezahlen kann, weil man die Überstunden nicht zahlen kann.

Meine Damen und Herren, da gehört angepackt! Da wäre das Geld richtig investiert. Bitte packen Sie es dort an, Frau Minister! Ändern Sie Ihren Kurs! Unsere Unter­stützung haben Sie. Nehmen wir das gemeinsam in Angriff! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


15.40.17

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Die Verwendung von Steuergeldern hat korrekt und effizient zu erfolgen. Die Abwicklung ist ordnungsgemäß durchzuführen. Das ist die oberste Verantwortung von politischen EntscheidungsträgerInnen, die Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Freihändige Vergaben mit steigenden Kosten sind keine vertrauensbildenden Maßnah­men, im Gegenteil. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Beschaffungspro­zessen und Entscheidungsprozessen bei Beschaffungen hat Vorrang.

Der Rechnungshof listet auf über 200 Seiten den Verbesserungsbedarf auf. Die Quintessenz aus den Prüfergebnissen lautet, dass fehlende Vergleichsangebote und mangelhafte Dokumentationen festzustellen waren. Es gibt keinen vollständigen und verlässlichen Überblick und auch keine schnelle Abrufbarkeit des Beschaffungs­volu­mens.

Auch das Zusammenspiel zwischen dem Ressort und der Bundesbeschaffung GmbH ist zu verbessern. Die Kontrolle der aktuellen Beschaffungen und die Überprüfung von Beschaffungsvorgängen ist eine Risikoanalyse, um, falls Kosten steigen, bremsend einwirken zu können. Das wäre die Aufgabe einer internen Revision.

Diese interne Revision – Kollege Öllinger hat es vorher schon angedeutet – war in der Sektion, in der die Beschaffungen vorgenommen worden sind, angesiedelt und nahm in sechs Jahren nur eine einzige Überprüfung vor. (Abg. Öllinger: Praktisch!)

Ein weiteres Beispiel: Im Rahmen einer Zukunftsstrategie, wo es um Beratung und wissenschaftliche Begleitung des Ressorts in Fragen der Haushaltsrechtsreform ging, gab es eine Steigerung der Ausgaben von 171 000 € auf 551 678 €. Als Begründung wurde vonseiten des Innenministeriums formuliert, dass dieser Strategiebildungs­prozess für die Haushaltsrechtsreform notwendig war und deswegen eine Steigerung der Ausgaben erfolgte, und zwar nach Abschluss eines Vertrages, in einem Werk-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 73

vertrag, der rückwirkend abgeschlossen wurde. Es gab in diesem Fall keine Ver­gleichs­angebote.

Ein Argument, das vonseiten des Ressorts immer wieder auftaucht, ist, dass der Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen Vorrang hätte und in diesen Fällen sozusagen ein Schleier darüber gelegt werden kann. Bei Beschaffungsvorgängen, die freihändig und ohne Dokumentation durchgeführt werden und mit sehr großen Steigerungen behaftet sind, sei immer der Schutz von Sicherheitsinteressen gegeben. Das ist jedoch keine vertrauensbildende Maßnahme, denn der strategisch sensible Bereich ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der, dass das Steuergeld ordnungsgemäß und effizient vermittelt wird.

Zur Erklärung von Ausgaben, bei denen der veranschlagte Betrag um mehr als das Doppelte überschritten wurde, kam vonseiten des Ressorts auch meist das Argument, dass die wesentlichen Sicherheitsinteressen dargestellt worden sind – ohne Ver­gleichs­­angebote zu liefern und eine Dokumentation gemacht zu haben. Das Minis­terium hat betont, dass es bei strategisch sensiblen Bereichen keine Vergleichs­angebote und keine Dokumentationen geben soll beziehungsweise gegeben hat.

Es wurden schon sehr viele Maßnahmen vonseiten des Innenressorts eingeführt, aber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dort, wo Vertrauen zu den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hergestellt werden soll, da soll keine Möglichkeit von Vergleich und Dokumentationen gegeben sein? – Das muss verändert werden!

Wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, denn diese haben genauso ein wichtiges Sicherheitsinteresse, dass der Staat erfolg­reich organisiert wird. Es ist wichtig, dass die SteuerzahlerInnen nicht das Vertrauen verlieren, dass ihr Geld korrekt und effizient verwendet wird und dass es nicht ohne Dokumentation und Vergleichsangebote bei den Beschaffungsvorgängen eingesetzt wird. Dazu sind wir verpflichtet. (Beifall bei der SPÖ.)

15.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


15.44.35

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Staatssekretäre! Werte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die heutige Dringliche Anfrage beginnt mit einem Zitat aus einem Märchen.

Der Herr Pilz meinte heute in seiner Rede, er als Abgeordneter oder als Funktionär der ÖVP fordere ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das hat er sicher nicht gesagt! Das glaube ich nicht!) Das klingt alles sehr märchenhaft, damit kann man jedoch keine ernsthaften sicherheitspolitischen Probleme lösen.

Ich darf mich nun den Zahlen und Fakten zuwenden und anhand eines Beispiels, nämlich des Blaulichtfunks, den Ablauf eines komplexen Beschaffungsvorganges darstellen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Bereits zu Zeiten von Bundesminister Karl Schlögl wurde erkannt, dass die analoge Funktechnologie technologisch und technisch an ihre Grenzen stößt. Zum Beispiel war die Abhörsicherheit nicht optimal gegeben oder die Kommunikation mit anderen Blaulichtorganisationen nicht möglich. Eine optimale Versorgung in der Fläche war ebenso nicht gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, rasch ist im Innenministerium und darüber hinaus der Entschluss gereift, eine umfassende und sektorübergreifende Lösung im Funk­bereich, der Thema dieser Anfrage ist, mit einer neuen Digitaltechnologie umzusetzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 74

Sehr geehrte Damen und Herren, der erste Umsetzungsversuch mit Mastertalk war leider nicht erfolgreich. (Abg. Öllinger: Leider, leider! Abg. Mag. Kogler: So ein Pech!)

Kurz gefasst, Mastertalk bedeutet wenig „Master“ und viel „Talk“. Die Chance, eine europäische Lösung beispielhaft umzusetzen, wurde von Mastertalk und Siemens bedauerlicherweise vergeben. (Abg. Mag. Kogler: Eine Beratungsrede!) Warum die ursprüngliche Forderung von 180 Millionen € von Mastertalk auf 29 reduziert wurde, ist eine interessante Frage und wäre von Siemens zu klären. (Abg. Mayerhofer: Ja, genau!)

Sehr geehrte Damen und Herren, die österreichische Bevölkerung hat ein Recht, in Krisensituationen, wie bei Brandkatastrophen, Hochwassersituationen oder Lawinen­katastrophen, von allen Sicherheits- und Hilfsorganisationen optimal unterstützt zu werden. Dazu bedarf es einer optimalen Kommunikation (Abg. Öllinger: Ja, stimmt!), sprich eines digitalen Blaulichtfunks.

Nach mehrjähriger harter Arbeit hat sich der Blaulichtfunk großteils zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. (Abg. Öllinger: Schwarzlichtfunk!) Die Situation, dass die Polizei über Funk nicht mit den Hilfsorganisationen kommunizieren kann, gehört der Vergangenheit an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Blaulichtfunk wird umgesetzt und wurde in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Tirol, Steiermark und in den Städten Salzburg und Klagenfurt umgesetzt. Es bedienen sich dieser Technologie und dieser Methode erfreulicherweise die Polizei, die Rettungsorganisationen, die Feuerwehren, das Bundesheer, die ASFINAG, die Österreichischen Bundesbahnen, das Justizministerium, das BMVIT, und viele andere werden noch folgen. (Abg. Mag. Kogler: Lauter Geschädigte!)

Sehr geehrte Damen und Herren, ob man mit einer Entscheidung richtig liegt, ist zu erkennen, wenn man einen Vergleich über die Staatsgrenzen hinaus anstellt. Ein Vergleich in diesem Zusammenhang ist nur dann sinnvoll, wenn man sich auf kompetente Stellen des Auslandes beruft. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang einige Zitate aus dem Bericht des Obersten Bayerischen Rechnungshofes bringen:

Der Oberste Bayerische Rechnungshof hat in München seinen Jahresbericht vorgestellt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wir reden über den österreichischen Rechnungshofbericht, nicht über den bayrischen! Sie haben den falschen Bericht erwischt!) In diesem wird die Kostenexplosion beim Ausbau des Digitalfunks für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste kritisiert. Statt eines ursprünglich angenommenen Betrages von 650 Millionen € betragen die Kosten 1 Milliarde €. (Abg. Öllinger: Das darf ja nicht wahr sein!)

Dennoch habe Bayern für den Netzausbau bereits 1,1 Milliarden ausgegeben, kritisiert der Rechnungshof. (Abg. Öllinger: Na bitte, das ist ja peinlich!) Und jetzt kommt es: Es ist auch immer noch nicht abschließend geklärt, ob und zu welchen Bedingungen die nicht-staatlichen Sicherheitseinrichtungen, zum Beispiel Feuerwehr und Rettungs­dienste, beim Digitalfunk mitmachen, bemängelt der Rechnungshof. (Abg. Öllinger: Der bayrische Rechnungshof! Das ist ja absurd! Absurd!)

Herr Kollege Öllinger, peinlich ist das für andere. Österreich hat das exzellent um­gesetzt, und wir können in diesem Zusammenhang alle gemeinsam darauf stolz sein, über eine zukunftsträchtige und moderne Technologie zu verfügen, die wir in Krisen­situationen einsetzen können.

Ich musste als Feuerwehrmann selbst erleben, dass diese Kommunikationstechniken in der Vergangenheit nicht zur Verfügung gestanden sind. In Österreich ist das jetzt


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aber der Fall. Wenn man schon von Objektivität spricht, dann würde ich mir wünschen, dass der Rechnungshof in seinen Berichten eine Bilanz darlegt, die auch eine solche ist – nämlich mit einer Haben- und mit einer Soll-Seite.

Das bedeutet, dass in diesem vorliegenden Bericht nicht bewertet wurde, was es den österreichischen Steuerzahler gekostet hätte, wenn man diese Technologie nicht eingeführt hätte. (Rufe der Abgeordneten Mag. Gaßner, Neubauer und Öllinger: Wir haben es ja noch nicht! Wir haben es ja nicht!) Ohne diese Technologie hätte der Altbestand 400 Millionen ausgemacht.

Viele andere Länder in Europa beneiden uns um diese Situation, weil wir einfach in diesem Zusammenhang Vorreiter sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


15.50.09

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Also, ganz kurz zu meinem Vorredner: Herr Kollege, irgendwie weiß ich jetzt nicht, ist Ihre Rede zum Lachen oder zum Weinen? (Abg. Neubauer: Unglaublich!)

Zunächst einmal: Erstens haben wir das noch nicht, so wie Sie uns das jetzt dargestellt haben. Wir haben heute schon mehrmals gehört, es ist bestenfalls in drei Bundes­ländern umgesetzt. Und wenn Sie das jetzt als die große Errungenschaft, sage ich jetzt einmal, hier darstellen, dann sage ich: Gut, Sie kommen aus Niederösterreich, der Bundesminister Strasser kam auch aus Niederösterreich, da begannen ja die Mauern. Und das ist ja sozusagen die erste Vergabe, die wirklich eine Auffälligkeit gezeigt hat.

Rufen wir uns einmal in Erinnerung, wie das alles gelaufen ist: Im Juli 2002 hat ADONIS seinerzeit den Zuschlag bekommen. Ein Jahr später wurde dann neu ausgeschrieben. Allein diese Neuausschreibung hat 30 Millionen € gekostet. (Abg. Neubauer: Unfassbar!) Das ist einmal ein Verlust, 30 Millionen für nichts, abge­schrieben. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Das bezeichnen Sie als Erfolg und zitieren dazu aus dem Bericht des bayrischen Rechnungshofes. Ich weiß nicht, Herr Kollege, hätten Sie den österreichischen Bericht gelesen, dann hätten Sie jetzt hier nicht so eine Themenverfehlung an den Tag gelegt. Aber das war jedenfalls falsch. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.  Ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Kogler.)

Aber dann bleiben wir gleich einmal bei Ihrem Blaulichtfunk: Wie ist denn das gewesen? – Ein halbes Jahr, nachdem ADONIS damals den Zuschlag bekommen hat, bevor man ihn neu ausgeschrieben hat, wurde plötzlich ein Herr aus dem Kabinett des Bundeministers Strasser, ein gewisser Herr Generalmajor Peter Skorsch, auf Intervention – und vielleicht können Sie von der ÖVP genau erklären, wer denn da aller interveniert hat; der Kollege Bartenstein vielleicht, oder auch die Firma Kappacher?, das ist nämlich jene Firma, wo wir heute schon gehört haben, dass sie ja auch Auf­träge vom Herrn Skorsch bekommen hat, als er noch im Kabinett gearbeitet hat – an die Spitze dieses Konsortiums gestellt. Aber trotzdem haben wir es dann neu ausgeschrieben.

Dem Herrn Skorsch wurden dann ganz plötzlich die Unterlagen gestohlen – nur um Ihnen das noch einmal in Erinnerung zu rufen, wie super das alles war: Im Jahr 2004 wurden dem Herrn Skorsch die Unterlagen mit der Ausschreibung gestohlen, wo genau drinnen gestanden ist, wie viel das maximal kosten darf. Und siehe da, kurze


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Zeit später: Punktlandung der Firma TETRON, sie hat genau den Kostenpunkt erreicht. Nie wurde geklärt, wer denn dem Herrn Skorsch die Unterlagen wirklich gestohlen hat.

Also reden Sie nicht so, dass das eine Erfolgsgeschichte war! Ganz genau das Gegenteil ist der Fall. Das war der erste Korruptionsfall. Damals sind die Mauern im Innenministerium aufgezogen worden. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Mag. Kogler: Eine Gaunerei!)

Und, Frau Bundesminister, Sie haben heute Folgendes gemacht: Sie haben diese Mauern noch weiter verdichtet. Aufgrund Ihrer Anfragebeantwortung haben Sie gezeigt, Sie haben keinerlei Interesse daran, dieses System Strasser auch nur irgendwo durchsichtig oder transparent zu machen. Nein, Sie machen genau das Gegenteil. Sie haben die Mauern weiter aufgebaut, Sie haben sich hierher gestellt, haben aus irgendeinem Gutachten  und jetzt möchte ich nicht den Gutachter in irgendeiner Art und Weise kritisieren, das steht mir auch nicht zu , das Sie mit Sicherheit auch wieder bezahlt haben, wörtlich vorgelesen, ich zitiere: Die Komplexität der Vergabeaufträge hat der Rechnungshof nicht durchschaut.

Also, jetzt einmal ganz ehrlich: Wenn dem so gewesen wäre, ist es kein Wunder, denn es gibt ja keine Aufzeichnungen in Ihrem Ressort. Da wird ja alles irgendwo freihändig vergeben, ohne Unterlagen. Der Rechnungshof hat das ja auch zu Recht kritisiert. Es stehen keine Unterlagen, keine Aufzeichnungen zur Verfügung. Daher ist es möglicherweise so. Ich frage mich aber schon: Was hat das in einem Rechtsgutachten zu suchen? In Wirklichkeit hat der Rechnungshof hier die Vergabepraxis zu über­prüfen. Das hat er gemacht, das hat er sehr gut gemacht. Das hat er auch sehr transparent gemacht. Aber Sie brauchen da offensichtlich ein Rechtsgutachten, um zu sagen: Na ja, das ist eigentlich eh alles spitzenmäßig! Und aus dem Rechtsgutachten zitieren Sie uns zwei Sätze, schmeißen sie uns hin und sagen, damit ist die Welt wieder in Ordnung.

Aber jetzt gehen wir wieder ein bisschen zurück in die neuere Zeit, nämlich in die Jahre 2010 und 2011, und da sehen wir ja  das haben wir ja heute auch schon ausführlichst diskutiert –, die Firma Headquarter ist zum Beispiel eine der Firmen, die ganz massiv profitiert haben.

Frau Bundesminister, Sie haben voriges Jahr im November gesagt, mit der Firma Head­quarter – denn die ist ja jetzt vielleicht doch nicht mehr ganz so angenehm  werden Sie jetzt überhaupt keine Geschäfte mehr machen. Interessant ist nur, dass der Herr Ulmer aber die nächste Beraterfirma gegründet hat, nämlich genau am 13. Dezember. Also einen Monat nachdem Sie den Vertrag mit der Headquarter gekündigt haben, hat der Herr Ulmer gemeinsam mit dem Herrn Thomas Zach – der Herr Thomas Zach, für alle, die es nicht wissen, ist der Generaldirektor der Staats­druckerei – die Beraterfirma Gradus Proximus gegründet. Wir wissen heute noch nicht, wie viel Ihr Ministerium wieder an Gradus Proximus weitergegeben hat, wie viele Aufträge in diese Richtung gelaufen sind.

Ich könnte das jetzt noch fortsetzen: Wolfgang Gattringer mit seiner REPUCO, all diese Geschichten. Die Zeit erlaubt es mir nicht. (Abg. Amon: … Verurteilungen!)

Frau Bundesminister! Sie haben heute weder diesem Haus noch der Republik einen guten Dienst erwiesen, indem Sie dieses System Strasser verteidigt haben, indem Sie es nicht gestattet haben, hier auch nur einen Blick hinter diese Mauern zu werfen. Und ich werfe Ihnen vor, dass Sie nicht bereit sind, mit dem System zu brechen, sondern es ganz im Gegenteil auch noch fortsetzen, zulasten der Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ.)

15.55



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 77

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


15.55.33

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Bundesministerin Mikl-Leiter, hat ja der Herr Klubobmann Kopf in seiner Rede etwas gesagt. Zu dieser herzerfrischenden Offenheit, die ja förmlich entlarvend war, möchte ich ihm schon gratulieren. Das heißt, wenn man der ÖVP vorwirft, dass sie Postenschacherei, Nepotismus betreibt, parteinahen Mitarbeitern öffentliche Aufträge zuschanzt, dann reagiert die Österreichische Volkspartei nach dem Motto: Die SPÖ tut es auch! (Abg. Kopf: Hast du was bei den Ohren?! Zwischenruf des Abg. Amon.)

Das heißt, das ist ein Wettbewerb, wer sich parteinahe intellektuelle Stützräder der einzelnen Ministerien leistet: Wer braucht mehr Unterstützung, wer braucht mehr geistige Stützräder in der Regierung? – weil man offenbar selbst nicht in der Lage ist, zu regieren, sehr geehrte Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, aber auch von der Sozialdemokratie.

Was wir in Österreich haben, und das auch dokumentiert, ist ja das System, dass sich alle Ressorts um Zigmillionen Euro Berater halten, Berater für die einfachsten Tätig­keiten, die jedes Ministerium selbst erfüllen könnte. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Kollege Kickl sagt richtigerweise, umzingelt von den Beratern, sehr geehrte Damen und Herren. Es ist ja beschämend und peinlich, dass offenbar eine Innenministerin in diesem Hohen Haus zum sinnerfassenden Lesen einer parlamentarischen Anfrage selbst einen Berater braucht, um diesem Parlament ordnungsgemäß auch die Auskunft zu geben. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Aber ich habe heute eine Auswahl an parlamentarischen Anfragebeantwortungen mitgebracht, aus denen hervorgeht, für welche Zwecke denn die Beratungen eingeholt wurden: die Gestaltung und Präsentation von Fahnen für alle Landespolizeikom­manden: 5 760 €. Also dafür, dass man in jedes Landespolizeikommando, neun an der Zahl, eine rot-weiß-rote Fahne hineinstellt, bekommt die Agentur Headquarter, nämlich diese ÖVP-nahe Agentur Headquarter, 5 760 €. Das hätten Ihre Wastln (He-Rufe bei SPÖ und ÖVP) in Ihrem Ministerium auch zustande gebracht, sehr geehrte Frau Innenministerin. Dazu brauchen wir keine ÖVP-nahe Einheit. (Beifall beim BZÖ.)

Für die Gestaltung von Autogrammkarten des Herrn Bundesministers Günther Platter: 216 €, für das Antlitz des Herrn Bundesministers, der ja in der Zeit der Hoffnungs­losigkeit seiner eigenen politischen Ideen ohnedies nie in die Verlegenheit gekommen ist, dass ihn jemand um ein Autogramm bittet, sehr geehrte Damen und Herren. Aber dafür wurde der österreichische Steuerzahler zur Kasse gebeten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es gibt auch andere Anfragebeantwortungen, nicht nur aus Ihrem Ressort, sondern auch aus allen anderen Ressorts, wie zum Beispiel aus dem Bundeskanzleramt, wo man 98 000 € im Jahr 2010, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, also genau 2 000 € unter einer gesetzlich normierten Vergabe, an die Demner, Merlicek & Berg­mann Werbegesellschaft vergeben hat – für strategische Kommunikationsberatung des brustschwachen Herrn Bundeskanzlers, der, bevor er vor die Tür geht, auch einen Berater braucht.

Oder der Herr Thomas Hofer kassiert für die Leitung und Vorbereitung eines Kaminge­sprächs 500 €, oder der Herr Peter Filzmaier – alle diese üblichen Verdächtigen, die dann vor den Wahlen die Umfragen fälschen und parteipolitische Kommentare über den Zustand von Parteien abgeben (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ Zwischenruf des Abg. Kickl), finden sich auf der Judas-Lohn- und Gehaltsliste der österreichischen Sozialdemokratie, aber auch der Österreichischen Volkspartei.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 78

Und wenn man sich dann die parlamentarische Anfragebeantwortung Ihrer ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl vom 28.3.2013 an mich ansieht, findet man alte Bekannte auf der Beraterliste: Heidi GLÜCK, spirit & support, media + public affairs consulting GmbH.

Also diejenige, die jahrelang im Dienste der Österreichischen Volkspartei und unter dem System Schüssel im Dienste des Bundeskanzlers gestanden ist, wird dann in ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit selbstverständlich stilecht versorgt von der Österreichi­schen Volkspartei, vom Bundesministerium für Justiz. Nur zu dem Thema, wie Sie im Innenministerium, aber auch im Justizministerium, in diesen Sicherheitsapparaten Ihre eigenen Parteigänger mit Steuergeld versorgen. (Abg. Rädler: Meischberger!)

Im Bundesministerium für Unterricht und Kultur der Frau Bundesminister Schmied bekommt ein gewisser Herr Mag. Peter Menasse für die allgemeine kulturpolitische Beratungsleistung für das Ressort 41 778 €. Jetzt erklären Sie mir, was der Herr Menasse dazu beigetragen hat, außer dass er ein linker Tugendterrorist ist (Heiterkeit bei der FPÖ Zwischenruf des Abg. Kickl Ruf bei der ÖVP: Na hallo!), der seine gesamten Ergüsse über die bürgerlich-rechte Reichshälfte in diesem Land ständig erlässt. Dafür bekommt er Steuergeld, dass er Parteipolitik im Ressort der Frau Unter­richtsminister Schmied macht, damit er ihr ihre Reden schreibt.

Oder: Im Ressort des Herrn Stöger finden wir prominente Namen, wie die sogenannte franz renner media – ehemaliger ORF-Redakteur. Viel spannender ist aber, dass er zuerst beim Österreichischen Gewerkschaftsbund in der Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet hat und dann Redakteur der glücklosen sozialdemokratischen Parteizeitung „Neue Zeit“ war. (Zwischenruf des Abg. Haberzettl.)

Der findet sich wieder in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Herrn Stöger, wo die Sozialdemokratie fleißig mit Steuergeld ihre Parteigänger versorgt hätte. Ich könnte jetzt die gesamte Redezeit meiner Fraktion – das will ich aber nicht, zugunsten meines Nachredners, des Kollegen Widmann – dafür verbrauchen, um über alle parlamentarischen Anfragen über diese kriminelle Unsitte (Beifall beim BZÖ Zwischenruf bei der ÖVP) Ihrer Ressorts zu referieren, wie Sie Steuergeld in die Hand nehmen, Ihre Parteigänger versorgen und die Ressorts unserer Republik als Wasch­maschinen Ihrer billigen Parteispenden missbrauchen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

16.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


16.01.17

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Wir haben uns heute hier zu dieser Sondersitzung versammelt, um die Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres, im Speziellen den Digitalfunk, zu diskutieren. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass wir heute zusammenkommen, um einige Punkte anzudiskutieren. Herr Kollege Grosz, ich glaube, Sie haben selber genug in Ihrer Partei zu tun, bevor Sie jetzt anderen gegenüber etwas vorbringen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Zum Ersten: Da gibt es ein System, das System Strasser, das uns hier schon seit einiger Zeit beschäftigt. Viele von uns, die wir heute hier heraußen gestanden sind, waren im Untersuchungsausschuss, haben viele, viele Stunden investiert, damit dieses System aufgearbeitet wird. Das System wurde ja gemeinsam vom ehemaligen Innenminister mit seinem Kabinettschef, Herrn Christoph Ulmer, perfektioniert. Be-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 79

dauer­lich ist, dass dieses System weitergetragen wurde, nämlich von Innenminister Platter, aber auch von Ministerin Fekter.

Die Einzige, die da einen Schlussstrich gezogen hat, das muss ich schon sagen, ist die jetzige Ministerin, die den Vertrag mit dieser Beraterfirma beziehungsweise Werbe­agentur gekündigt hat.

Andererseits gibt es Ungereimtheiten, das sagt dieser Bericht des Rechnungshofes ganz klar aus. Es gibt Ungereimtheiten in einem Bereich, in dem das System Strasser eine Vergabekontrolle, aber auch die Dokumentation und Intransparenz bei den Vergabepunkten geschaffen hat, was schon einzigartig ist.

Es gibt ein Volumen auf der einen Seite: 72 Millionen € Direktvergabe. Da ist das Innenministerium Spitzenreiter, allen anderen Ministerien voran. Auf der anderen Seite gibt es auch 95 Millionen €, die über die Bundesbeschaffung GmbH vergeben wurden. Zumindest das ist, glaube ich, ein Punkt, der sehr transparent gestaltet wurde.

Kommen wir zu den 72 Millionen € an Direktvergaben, die 2010 durchgeführt wurden. Da gibt es Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der damaligen Innenministerin. Ich möchte hier nur einen Punkt herausnehmen, der angeführt wurde. Es geht um die Werbeagentur, wo fast 293 000 € ausbezahlt worden sind. Hier ist heute nicht mehr nachvollziehbar, warum diese Summe bezahlt wurde.

Zum nächsten Kritikpunkt, den Direktvergaben. Auch das ist, glaube ich, sehr wichtig. Bei den Direktvergaben gibt es einen Bereich bis 100 000 €. Nur wenn jetzt eine Kostenschätzung mit 99 999,99 € ausfällt, dann ist das selbsterklärend und eigentlich zu verurteilen. Da ist, auch das muss ich sagen, nachzufragen, ob nicht irgendwo bedingter Vorsatz vorhanden ist und ob nicht die Ausschreibungskriterien umgangen worden sind.

Eines noch dazu. Es gab ein Projekt BORA. Da ist wesentlich mehr ausgegeben worden, nämlich 523 000 €. Das ist genauso direkt vergeben worden. Nur muss man eines berücksichtigen: gerade dieses Projekt wurde wenige Tage vor der gesetzlichen Anhebung der Verfahrensordnung bei der Direktvergabe von 100 000 € einfach mit 90 000 € vergeben. – Der erste Stunk.

Und das, obwohl es damals noch gar nicht möglich war, so zu vergeben. Das verstehe ich nicht! Es gibt gewisse Vorschriften, und als Bürgermeister weiß man auch, dass man diese Vorschriften beachten muss (Beifall des Abg. Mayerhofer); und gerade jene Beamten, die diese Ausschreibung getätigt haben, sollten daher auch zur Verantwortung gezogen werden.

Beim nächsten Punkt geht es vor allem um den Blaulichtfunk. Ich bin ja selber Beamter im Innenministerium, derzeit freigestellt für meine politische Tätigkeit. Nur was in den Jahren 2000 bis, sagen wir mal, 2006 gemacht worden ist, ist schon einzigartig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon, Mag. Gaßner und Rädler.)

2000 bis 2006 – wenn wir uns alleine den Blaulichtfunk unter Ernst Strasser an­schauen, so sehen wir eine Kostenexplosion. Ich zitiere jetzt den Rechnungshof, der ganz klar mitgeteilt hat:

„Der Vergleichsbetrag (…) kam ohne konkreten Nachweis tatsächlicher Aufwendungen zustande. (…) Dem BMI verblieb aus dem Projekt ADONIS kein verwertbares Vermögen.“

Das heißt, hier wurden 30 Millionen € in den Sand gesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Rädler: 29!) – Wenn man das Geld für die Beratertätigkeit dazu addiert, sind es 32 Millionen €. Wenn man die Summe konkretisieren möchte, ist sie sogar noch höher.


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Was mich aber bedenklich stimmt, ist die Tatsache, dass damals schon der Gedanke geäußert worden ist, dass diese 32 Millionen €, die im Raum gestanden sind, vom Innenministerium aus diversen Bereichen abgezapft worden sind: vom Flüchtlings­budget, aber auch, das ist dazugekommen, vom Zivildienstbudget.

Die Gesamtsumme, die zu bezahlen ist, lautet ja 1,15 Milliarden €. Ich denke mit Furcht daran, dass bis 2018 noch sehr viel Geld zusätzlich vom Innenministerium notwendig sein wird, damit man dieses kostspielige Projekt endlich umsetzen kann. Und das ist verwerflich! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss ist noch eines zu sagen: Digitalfunk ist sehr wichtig, da gebe ich Ihnen recht. Aber wenn er so dilettantisch umgesetzt wird, wenn 30 Millionen € in den Sand gesetzt werden – das hat der Rechnungshof bestätigt –, wenn Verschwendung von Steuergeld durchgeführt wird, dann ist das nicht in Ordnung, und das muss auch so gesagt werden!

Ergänzend muss ich noch etwas als Polizist sagen. Es ist sehr bedauerlich, wenn in einem Bereich so viele Dinge eingespart werden, nämlich im Polizeibereich – die Kriminalpolizei in Wien wird verkleinert und die Ausrüstung wird immer defekter, Computer in den Polizeiwachzimmern müssten erneuert werden –, und auf der ande­ren Seite dieses Geld notwendig ist, um unbedingt ein digitales Funknetz umzusetzen, obwohl die Kostenschätzung um 340 Millionen € niedriger gelegen wäre! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


16.07.29

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Herren Staatssekretäre! Herr Kollege Plessl! An sich war das schon ein gemeinsames Projekt, und es ist unstrittig, dass die österreichische Exekutive den Digitalfunk braucht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Rädler: Das glaub ich auch!)

Dass bei der Umsetzung eines derartigen Megaprojektes am Beginn auch Fehler passiert sind, hat ja niemand bestritten, Herr Kollege Plessl. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Öllinger und Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Was aber der Rechnungshof in seinen Berechnungen völlig außer Acht lässt, ist jede Form von Opportunitätskosten. Der Rechnungshof hat ja keinen Vergleich, wie es denn gewesen wäre, hätte man nicht auf den Digitalfunk umgestellt. (Beifall bei der ÖVP. Ruf bei der ÖVP: Genau!) Und da ist der Rechnungshof natürlich zu kritisieren.

Meine Damen und Herren, im Übrigen merken Sie alle, es ist Wahlkampf. Es scheint hier offenbar jeder gegen jeden anzutreten, und dabei bleibt eigentlich die Sachlichkeit und die Politik auf der Strecke. (Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.) Denn wenn man sich die heutige parlamentarische Anfrage ansieht, meine Damen und Herren, dann wird hier ein unglaublich falscher Eindruck erweckt.

Da wird eine Liste von jeder Menge Vergabefällen beigelegt (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), und dann wird so getan, als hätte der Rechnungshof ebendiese Liste kritisiert. Da sind natürlich Agenturen dabei, in denen sich Per­sönlichkeiten finden, denen man durchaus ein Naheverhältnis zur ÖVP unterstellen kann, das stimmt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein. Abg. Mag. Kogler: Schon der Vierte, der nicht lesen kann!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 81

Nur was der Fall ist, meine Damen und Herren: Wenn Sie den Rechnungshofbericht sehr genau durchlesen, dann werden Sie feststellen, dass der Rechnungshof nicht diese Vergaben kritisiert. Der Rechnungshof, meine Damen und Herren, schreibt nämlich – ich zitiere die Seite 10 von 66 –: „Die Inhalte der ausgewählten Beschaf­fungen waren nicht Gegenstand der Überprüfung.“ (Abg. Mag. Widmann: Seite 19!)

Das heißt, der Rechnungshof hat sich überhaupt nicht inhaltlich angeschaut, um welchen Fall es denn gegangen ist! Das Ministerium erhielt überhaupt nicht die Möglichkeit, zu den Vergaben inhaltlich Stellung zu nehmen.

Wissen Sie, meine Damen und Herren, wie viele Vergaben es jährlich im Innen­ministerium gibt? – Es sind 95 000 einzelne Vergaben, die über die Zentralstelle laufen. Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht:

„Im Hinblick auf eine ressortweite Überprüfung zog der RH“ – der Rechnungshof – „aus den detaillierten Meldungen aller beschaffenden Stellen zu den statistischen Meldungen für 2010 eine risikoorientierte Stichprobe von 59 Fällen“.

Es sind 59 Fälle von 95 000, meine Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Und dann schreibt der RH, in 39 Prozent der Fälle gab es keine Einholung von Ver­gleichsangeboten. Wenn wir das hochrechnen, dann, muss ich sagen, bewegen wir uns bei der Kritik im Promille-Bereich, meine Damen und Herren. So seriös ist die Auseinandersetzung! (Beifall bei der ÖVP.)

Und dann zum Gutachten – es ist wirklich bemerkenswert, dass gerade die Grünen das kritisieren. Bitte, bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit kommen Sie mit einem Rechtsgutachten von Dr. Heinz Mayer daher. Bei jeder Gelegenheit kommen Sie damit daher und glauben, damit argumentieren zu können. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wenn aber eine Ressortministerin diese Möglichkeit ergreift und einen anerkannten Universitätslehrer bittet, ein Gutachten zu verfassen, dann betreiben Sie, meine Damen und Herren, Zensur, weil er anderer Meinung ist als Sie. So agieren die Grünen politisch. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist auch ganz interessant, weil sich die Grünen besonders als Sauberpartei aufspielen. „Die Presse“, 21.2.:

„Allerdings gibt es bei den Grünen ähnliche Verquickungen: Die Agentur Super-Fi“ – das hat mit dem Bauernbund nichts zu tun – „war unter anderem für die grünen Kampagnen von den Nationalratswahlen 2006 und 2008 verantwortlich. Und jetzt steht Super-Fi auf der Payroll der Stadt Wien.“ (Oh-Rufe bei der ÖVP.)

Eine logische Schlussfolgerung wäre jetzt, meine Damen und Herren, dass wir den Grünen womöglich illegale Parteienfinanzierung unterstellen, was ich nicht tue, weil ich seriös bleiben will. Aber Sie machen das, meine Damen und Herren, und das ist unanständig. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir würden ganz gerne über wichtigere Themen reden (Abg. Öllinger: Ja, bitte!), über Arbeitsplätze, über Wirtschaftswachstum, über Inno­vation, über das Wohnen etwa. Da hätten Sie von den Grünen in Ihren Reihen Ordnung zu machen. Oder ist es falsch, dass Herr Kollege Pilz in einer Sozialwohnung lebt? (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Ist das wahr? Ist das Ihr Anspruch an die soziale Gerechtigkeit? Da würde ich übrigens auch die Sozialdemokraten einladen, auf diesem


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Weg mitzugehen, endlich einmal zu sagen: Sozial wohnen sollen jene, die es auch sozial notwendig haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben nichts gegen eine Durchmischung, aber diejenigen, die ein höheres Einkommen beziehen, sollen auch mehr bezahlen. Das wäre soziale Gerechtigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. Es stehen noch 4 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

 


16.13.23

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Amon, die Exekutive braucht den Blaulichtfunk, da stimme ich schon mit Ihnen überein. Was sie allerdings nicht braucht – und das ist ja Gegenstand der heutigen Sondersitzung –, ist diese auffällige und höchst bedenkliche Verquickung zwischen Geldflüssen und ÖVP-nahen Vereinen auf der einen Seite und ehemaligen Kabinettsmitgliedern auf der anderen Seite, die dann in genau diesen ÖVP-nahen Institutionen das große Geld abkassieren. Das brauchen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben heute schon viel über die Firma TETRON gehört, mit deren Hilfe die ehemaligen Kabinettsmitglieder aus dem Innenministerium Gattringer und N. N. – TETRON war ja die Nachfolgefirma von ADONIS, die mit 30 Millionen € an Steuer­geldern leger abgegolten und in die Wüste geschickt wurde, damit eben diese Firma TETRON zum Zug kommt – das große Geld gemacht haben.

Wir haben heute schon gehört, welche Rolle Ulmer gespielt hat, der ebenfalls Kabinetts­chef war und mit der Firma Headquarter gleichfalls das große Geld auf Kosten des Steuerzahlers gemacht hat.

Wir haben schon von einigen Fällen gehört, ich darf Ihnen noch einen näherbringen. Im Oktober 2010 wurde das neue Programm des Innenministeriums namens INNEN.SICHER vorgestellt. 57 Seiten, vier Stunden Präsentation, Kosten: 617 000 €. Da frage ich mich schon, ob das angemessen ist. Der Auftrag ist vom Innenministerium an eine ÖVP-nahe Werbefirma gegangen, wo der Chef der ehemalige Kabinettschef des Innenministeriums ist. Dass das angemessen ist, wage ich zu bezweifeln.

Viel besser hätte man dieses Geld tatsächlich an der Basis verwenden können – und da schließe ich mich dem Kollegen Vilimsky an –, wo die Exekutivbeamten, die für die Sicherheit der Österreicher und Österreicherinnen sorgen, ihren Alltagsjob durchführen und oft einen unbedankten, harten Job machen müssen, wo es an Ausrüstungs­gegenständen fehlt und wo es von maroden Dienststellen nur so wimmelt. Ich denke, auch ein Ansatz, der heute schon vom Kollegen Vilimsky aufgegriffen wurde, wäre, Anreize zu schaffen und somit den Bediensteten der Exekutive auch Wertschätzung entgegenzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf daher in diesem Sinne folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der E2b-Zulage

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 83

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu investieren, künftig diese Budgetmittel in die E2b-Zulage, welche als einzelverrechnete Aufwandsentschädigung gemäß § 20 GehG in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,- zur Auszahlung gelangt, für alle Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E2b und alle Wachebeamten der Verwendungsgruppe W2/Grundstufe bereits ab der Gehaltsstufe 1 investiert werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Warum? – Weil diese E2b-Zulage derzeit nur ab Gehaltsstufe 12 ausbezahlt wird. Und wir sehen nicht ein, warum Beamte des gleichen Ranges mit der gleichen Aufgaben­stellung und der gleichen Tätigkeit unterschiedlich entlohnt werden sollen.

Ich darf Sie ersuchen, diesen Antrag mitzutragen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.17


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der E2b-Zulage

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pilz betreffend Beraterland im BMI, in der 196. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. April 2013

Der Rechnungshofbericht 2013/2 zur Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres beinhaltete folgende Aussagen:

Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaf­fungs­volumen. Bei mehreren Beschaffungsfällen zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation. In einigen Fällen verletzte das BMI auch Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, bspw. durch unzulässige Direktvergaben.

Im Zusammenhang mit dem Projekt ADONIS führte der Rechnungshof aus, dass die Notwendigkeit für Vergleichsverhandlungen durch frühere Fehler des BMI u.a. in der Vertragsgestaltung entstanden war. Da dem BMI keinerlei Vermögenswerte aus dem Projekt ADONIS verblieben, ist der Republik ein Schaden von rd. 30 Mio. EUR entstanden. Zudem wurden mehrere Hunderttausend Euro für PR-Beratungen, strategisch-politische Beratungen, Projekte wie die Amtssignatur und ähnliches ausge­geben. Auf der anderen Seite gibt es für den Exekutivdienst zu wenig Geld.

Die E2b-Zulage wird seit 1.4.2006 als einzelverrechnete Aufwandsentschädigung in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,- im Sinne des § 20 Gehaltsgesetz ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E2b ab der Gehaltsstufe 12 und alle Wachebeamten der Verwendungsgruppe W2/Grundstufe allerdings erst ab der Gehaltsstufe 12. Obwohl E2b-Exekutivbeamte niedrigerer Ge-


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halts­stufen in derselben Verwendungsgruppe stehen und auch die gleiche Tätigkeit erbringen, steht ihnen diese Aufwandsentschädigung nicht zu. Dies stellt unserer Ansicht nach eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Die Bundesregierung ist gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität wirksam agieren kann. Dazu gehören neben der Entlastung von Verwaltungstätigkeiten auch motivationsfördernde Maßnahmen für die Polizei. Anstatt in Beratungsverträge zu investieren, wäre es sinnvoller in Belohnungen, Ausrüstung und in ein Anreiz gebendes, gerechtes Besol­dungs­system sowie in die Einführung einer speziellen Belastungszulage zu investieren.

Daher soll künftig die E2b-Zulage, welche als einzelverrechnete Aufwandsentschä­digung gem. § 20 GehG in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,-, für alle Exekutiv­bediensteten der Verwendungsgruppe E2b und alle Wachebeamten der Verwendungs­gruppe W2/Grundstufe bereits ab der Gehaltsstufe 1, zur Auszahlung gelangen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu investieren, künftig diese Budgetmittel in die E2b-Zulage, welche als einzelverrechnete Aufwandsentschädigung gem. § 20 GehG in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,- zur Auszahlung gelangt, für alle Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E2b und alle Wachebeamten der Verwendungsgruppe W2/Grundstufe bereits ab der Gehalts­stufe 1, investiert werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


16.17.29

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe gerne die Fragen im Rahmen dieser Sondersitzung beantwortet. Ich sage aber auch, dass ich mir das Recht genommen habe, gleichlautende Fragen und inhaltlich gleiche Fragen zusammenzufassen, und das aus logischen Gründen, denn wenn man 63 Fragen innerhalb von 20 Minuten zu beantworten hat, dann ist es logisch, dass man inhaltlich gleiche Fragen zusammenfasst (Beifall bei der ÖVP), Fragen wie etwa, ob eine Überprüfung der Qualifikation beziehungsweise eine Überprüfung der Gewerbe­berechtigung der Anbieter beziehungsweise der Auftragnehmer stattgefunden hat.

Diese Frage wurde des Öfteren bei den verschiedensten Firmen beziehungsweise bei verschiedenen Beschaffungsvorgängen gestellt. – Sie, Frau Kollegin Brunner, haben mir seitens der Grünen vorgeworfen, diese Frage nicht beantwortet zu haben.

Ich sage voller Respekt Ihnen gegenüber und in voller Wertschätzung, ich habe diese Frage beantwortet. Ich bitte Sie aber auch, sich das Protokoll ausheben zu lassen und nachzulesen, was meine Antwort war. (Abg. Öllinger: Und zwar?) Meine Antwort war, dass nur Unternehmen mit der Leistungserbringung beauftragt wurden, die dazu auch befugt waren, und dass das alles selbstverständlich überprüft worden ist. Ich bitte Sie


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höflichst, dieses Protokoll ausheben zu lassen. Auf alle Fälle wurden alle Antworten von mir gegeben. (Beifall bei der ÖVP.)

Dann zum Rechtsgutachten des Herrn Professor Josef Aicher. – Ja, dem Bundes­ministerium für Inneres war es wichtig, eine zusätzliche unabhängige Instanz, Herrn Professor Aicher, zu bitten, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Warum? – Weil es einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen seitens des Rechnungshofes und des Bundesministeriums für Inneres gibt. Das heißt aber nicht, dass wir deswegen sagen, dass uns dieses Rechtsgutachten von allen Fehlern freigesprochen hat. Ich wiederhole hier noch einmal: Ich habe ganz klar gesagt, dass durch dieses Rechtsgutachten Teile des Rechnungshofberichtes bestätigt worden sind.

Deswegen haben wir auch – das habe ich auch ganz klar gesagt – 20 von 27 Empfeh­lungen bereits umgesetzt. Ich habe aber auch gesagt, dass Teile des Rechnungshof­berichtes relativiert worden sind.

Wichtig ist mir aber auch, noch einmal ganz klar zu kommunizieren, dass es mir um hundertprozentige Transparenz und Nachvollziehbarkeit geht. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass wir den Beschaffungs-Workflow eingeführt haben. Und gerade dieser Beschaffungs-Workflow ist die Garantie für hundertprozentige Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Das ist das einzige Ministerium, das über ein derartiges Instru­men­tarium verfügt.

Nehmen Sie mich beim Wort! Mir geht es um Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Und da sage ich auch meiner Beamtenschaft ein herzliches Danke, denn es ist nicht ohne, wenn man jährlich 95 000 Beschaffungsaufträge zu bearbeiten hat. Und da lasse ich nicht unterstellen, dass die Expertinnen und Experten meines Hauses fahrlässig gehandelt hätten. (Beifall bei der ÖVP.) Ich danke meinen Expertinnen und Experten für die wirklich hervorragende Arbeit und für die wirklich große Kompetenz, und ich kann hier auch versprechen, dass wir selbstverständlich auch die Empfehlungen des Rechnungshofes, die wir noch nicht erfüllt haben, weiter prüfen und schauen werden, dass wir auch diese weiter umsetzen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


16.21.29

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister, wenn Ihre Beamten so qualifiziert sind und so gute Arbeit leisten, dann frage ich mich, warum Sie oder auch Ihre Vorgängerin Aufträge in Millionenhöhe oder in Höhe von Hunderttausenden Euros freihändig an ÖVP-nahe Beraterfirmen vergeben. Das frage ich mich, denn das ist in meinen Augen ein klares Misstrauen gegenüber diesen Beamten (Beifall beim BZÖ), weil Sie ganz genau wissen, dass wir genügend gute Juristen, genügend Vergaberechtsexperten und auch genügend Marketing- und PR-Experten in der Beamtenschaft sitzen haben. Also entweder haben wir zu viele Beamte oder zu viele ÖVP-nahe Berater, die man mit entsprechend fetten Aufträgen bedienen muss. Frau Minister, das ist das Thema.

Aber ich bin auch froh darüber, dass die Oppositionsparteien heute gemeinsam diese Dringliche, ich sage einmal, stattfinden lassen, denn die Frage des Tages ist ja: Wo ist Frau Fekter? – Das ist die Frage des Tages! Denn Sie, Frau Minister, müssen heute ausbaden, was Frau Fekter vor Ihnen angestellt hat, in vielen Bereichen nach­vollziehbar. Und ich frage mich, ob eine Finanzministerin, die dafür gesorgt hat, dass schwarze Günstlinge landauf, landab mit viel Geld bedacht worden sind – die ÖVP sagt, es ist ja nichts geschehen –, ob diese Frau auch geeignet ist, auf das Geld der


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Österreicher aufzupassen, oder ob es nicht besser wäre, würde sie als Finanz­ministerin zurücktreten. (Beifall beim BZÖ.)

Die Bürger haben es satt, wenn die SPÖ hier über die ÖVP schimpft und die ÖVP über die SPÖ schimpft, und fragen: Na was ist denn hier los? Man könnte sagen, das, was hier stattfindet, ist in Wahrheit ein Saustall demokratiepolitisch gesehen, aber ich will es gar nicht sagen, weil es ein Unwort ist. Das könnte man sagen, aber ich sage es nicht, sonst bekomme ich einen Ordnungsruf. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen: Die Bürger wollen endlich Lösungen, die Bürger wollen endlich, dass hier gehandelt wird, und zwar in Form eines guten neuen Vergaberechtes, oder dass auch Spitzenpositionen, jene von Sektions­chefs und Ministerialbeamten, nur befristet vergeben werden. Ja wo sind wir denn? In den letzten zehn Jahren ist ja die Zahl der Posten in den Ministerien oder Kabinetten explodiert, die parteipolitisch besetzt worden sind. Deren Zahl ist von 117 auf weit über 170 gestiegen. Da hätten Sie ja auch Experten gehabt und Sie haben es nicht getan.

Aber am schlimmsten daran ist, dass das das System Strasser ist, meine sehr geehr­ten Damen und Herren von der ÖVP, das ist das System Strasser. Strasser ist weg, das System ist bei der ÖVP geblieben, das ist der Kern. Aber nicht nur auf Bun­desebene, nicht nur in den Ministerien, sondern auch auf Landesebene, auch auf Gemeindeebene. Dafür gibt es genügend Beispiele.

Ich kenne Landeshauptleute, die sich hinstellen und tolle Werbekampagnen mit Steuergeldern finanzieren. Zufälligerweise führt dieselbe Werbeagentur auch die ÖVP-Kampagne durch – ja so ein Zufall! Oder ich kenne genügend Gemeinderäte, auch in Oberösterreich, die unumwunden sagen, ich muss zur ÖVP gehen, dann passt es mit dem Auftrag. – So schaut es aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das gilt es in Zukunft abzustellen.

Oder ein anderes Beispiel: Die Firma REPUCO ist heute bereits genannt worden. – Da gibt es insgesamt 380 000 € für die externe Begleitung des Projekts Zentrales Per­sonen­standsregister. Ja kann das nicht ein guter Jurist im Ministerium selbst erledigen?

Oder Headquarter, Ulmer ist genannt worden: In Summe betragen die Kosten für die Homepage INNEN.SICHER.at 551 000 €, wobei jeder Experte sagt, die kannst du um 5 000 € genauso machen. Ja wo ist denn da das Restgeld, Frau Minister, wo ist es? Wo sind die restlichen 500 000 €? Ist das jetzt Parteibeziehung, wenn dieselbe Agentur für die ÖVP die Kampagne macht, ja oder nein? Darauf hätte ich gerne Ihre Antwort.

Und generell zu Zahlen, Frau Minister. Was hat das Gutachten von Dr. Aicher gekostet, der den Rechnungshof durchaus in Misskredit bringt? Das ist einmal die Frage. Das wäre die Zahl des Tages. Diese könnten Sie auch nennen.

Frau Minister! Ihre Vorgängerin Fekter hat ein Coaching um 113 000 € bekommen, um in der Öffentlichkeit den Fall Arigona abzuhandeln, wo Landeshauptleute weinerlich vor der Kamera gestanden sind, wo sie ein Theater aufgeführt haben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich eines: Wenn jemand das Asylrecht in Österreich missbraucht, dann gibt es einen Abflug, fertig! – So macht man das. (Beifall beim BZÖ.)

Das kostet viel weniger als 113 000 € für ein Coaching für die Ministerin, die nicht in der Lage ist, ihr Ministerium in den Griff zu bekommen.

Zu guter Letzt zum Thema Sicherheit: Ich war letzte Woche bei der Autobahnpolizei Wels. Dort gibt es nicht einmal Sicherheitsschleusen, dort gibt es keinen Verneh­mungs­raum, dort werden die Überstunden gekürzt. Dort müssen sich die Polizistinnen im Heizraum umziehen, weil es keine eigenen Sanitäreinrichtungen für Frauen, keine


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getrennten Räume gibt. Das ist der Zustand bei der Exekutive, aber nicht nur in Wels, auch in Linz, auch in Haid. Und da müssen Sie einmal aufräumen, Frau Innenminis­terin, dann haben Sie auch unser Vertrauen wieder. (Beifall beim BZÖ.)

16.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


16.26.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin, das Erste möchte ich vor allem an die Kollegen in den Reihen der Abgeordneten richten und weniger an Sie, denn Sie haben zumindest einen zweiten Anlauf versucht und es entweder wirklich geschafft oder zumindest vorgetäuscht, dass Sie den Sinn der Fragen doch noch erfasst haben. Aber die ÖVP-Redner hier an diesem Rednerpult haben eines mit Sicherheit nicht, nämlich die ganze Sache verstanden. Entweder konnten sie nicht oder wollten sie nicht. Aber ich verstehe jetzt den Grazer Bürgermeister möglicherweise doch noch, der gerade vor Kurzem – dieser hat auch immer so seltsame Ideen, aber möglicherweise sind diese doch verständlich – einen Eignungstest für Politikerinnen und Politiker gefordert hat. (Abg. Amon: Er wollte einmal mit euch zusammenarbeiten!)

Angesichts dessen, was Sie hier vollführen, kann ich mir schön langsam vorstellen, dass das noch seine Berechtigung bekommt, denn bei Ihnen weiß man ja nicht, ob Sie nicht lesen oder nicht rechnen können. (Beifall bei den Grünen.)

Was Sie hier vom Klubobmann umwärts – ich will ja gar nicht von abwärts sprechen – geboten haben, das war ja wirklich eine Darbietung der Sonderklasse, beispielsweise vom Kollegen Kößl und dann auch noch vom Kollegen Amon. Aber ich werde auf diese Zitate noch eingehen, wir haben noch ein bisschen Zeit für die parlamentarische Debatte. Aber man weiß nicht, ob Sie nicht lesen können, denn dann hätten Sie feststellen können, dass sich die Fragen jeweils auf andere Fälle beziehen, oder ob Sie nicht rechnen können, weil Sie es nicht durchgezählt haben.

Das können Sie mit sich selbst noch ausmachen, aber das geht mit Sicherheit so nicht, wie Sie hier schon, und zwar als Abgeordnete, selbst das Parlament missbrauchen und hier Regierungsvorgängen die Mauer machen, wo wir als Parlament zur Kontrolle aufgerufen sind (Beifall bei den Grünen), und nicht nur wir, sondern auch der Rechnungshof, der in unserem Auftrag arbeitet, wobei die Ministerin selbst sagt, sie hat den Rechnungshof beauftragt, er möge noch nachschauen, um ihn dann letztendlich doch mit einem Gegengutachten einzuholen, weil das Ergebnis nicht passt. Das ist aber eine andere Sache, darauf werden wir noch gesondert eingehen, und das werde ich als Vorsitzender des Rechnungshofausschusses wohl auch müssen.

Aber zunächst noch eine Bemerkung vorweg, weil das in den Abgeordnetenreihen wirklich sehr schwer zu ertragen ist, wenn man sich das Bild der Regierungsbank anschaut. Herr Staatssekretär Kurz sitzt da, der uns allen medienkampagnentauglich, wie er ist – wahrscheinlich hat er bessere Berater als Frau Fekter gehabt –, immer erklärt, welch tolle Initiativen er jetzt in Sachen Transparenz ergreift. Er sitzt da dane­ben, grinst sich einen herunter, während hier von der Regierungsbank die Abgeord­neten verhöhnt werden.

Und da wollen Sie von Transparenz reden? – Das geht sich überhaupt nicht mehr aus! Sie sind ja nicht einmal willens oder in der Lage, die Volksvertreterinnen und Volksvertreter hier sozusagen mit transparenten Antworten zu versorgen, geschweige denn die Bevölkerung. Also graben Sie Ihre ganzen Transparenzinitiativen wieder ein, auch dieses Beratergeld ist falsch investiert. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)


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Aber jetzt zum Rechnungshof. – Schauen Sie, das ist einer der wenigen Punkte, wo ich positiv anschließen kann: Ja, auch mir geht es manchmal so, ich sage das schon, der Rechnungshof ist nicht sakrosankt, obwohl er Organ dieses Hauses ist, er kann sich auch irren, man kann auch unterschiedlicher Meinung sein, insbesondere bei komplexen Rechtsfragen, selbstverständlich. – Ob das so komplex war, ist allerdings eine andere Frage. Ich denke: nein.

Was aber sicher nicht geht, ist, im Auseinandersetzungsverfahren mit dem Rech­nungshof diesen zuerst noch selbst mitzubeauftragen und stolz darauf zu sein, den Prüfumfang sozusagen zu erweitern, und danach so zu agieren. – So war doch der Vorgang: Es hat ja ein geordnetes Verfahren bei der Vorlage des Berichts des Rechnungshofs, als er hier im Nationalrat eingelangt ist, gegeben. Es gab ein Prüf­ergebnis, das ging schon an Ihr Haus. Wissen Sie, wann das an Ihr Haus gegangen ist? – Natürlich wissen Sie es: im Juli 2012. Dann hatten Sie maximal drei Monate Zeit, um Ihre Antwort zu retournieren. Die Frist haben Sie offensichtlich eingehalten, was auch nicht alle tun – wenn Sie so wollen, gebührt Ihnen diesbezüglich noch ein kleines Lob am Rande.

Was aber mit Sicherheit nicht geht, ist, am Tag, nachdem dieser Bericht offiziell unserem Haus vorgelegt wird – am 11. März –, nach all diesem Hin und Her – Prüfergebnis, Äußerungen des Hauses, was Ihr gutes Recht ist, Gegenäußerung des Rechnungshofs vom 4. Februar – ein Gutachten dazu vorzulegen. Es kann nicht sein, dass Sie genau den Tag abwarten, an dem der Bericht vorgelegt wird, und am nächsten Tag schon ein Gutachten parat haben. Ich weiß nicht, was Herr Aicher für Fähigkeiten hat, so etwas über Nacht zu machen.

Ich habe mir das angeschaut. Sie haben uns das ja zur Verfügung gestellt. Am 12. März zeichnet er das, einen Tag danach. Ja, wie hat er denn das alles gemacht? Sie haben das schon in der Schublade gehabt, haben gewartet, bis dieses endgültige Ergebnis vorliegt, um dann damit herauszurücken. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.)

Was in diesem Haus passiert ist, ist das Allerletzte. Ich glaube, das hat es in der Zweiten Republik noch nicht gegeben, jedenfalls nicht, seitdem Abgeordneter Wabl, mein Vorgänger, und ich Vorsitzende des Rechnungshofausschusses waren. So etwas hat es noch nie gegeben. – Und das wollen Sie uns als Transparenzoffensive ver­kaufen?!

Wissen Sie, man kann sich schon kritisch mit dem Rechnungshof auseinandersetzen – unter Umständen sogar auf Kosten von Steuergeld, was ich aber bezweifeln würde –, nur muss man das dann im entsprechenden Verfahren machen, und dazu wären die drei Monate da, in denen Sie sich zu äußern haben, damit der Rechnungshof wieder eine Möglichkeit hat, auch auf diese Vorhalte einzugehen, die Sie nun hier machen. Das wäre ja im Sinne des Verfahrens. Aber Sie haben das umgangen, um nicht zu sagen: missbraucht – auf Steuerzahlerkosten!

Die Geschichte setzt sich fort: Sie haben sich hier ein zweites Mal zu Wort gemeldet, haben wieder so getan, als ob ohnehin alles beantwortet worden wäre – was natürlich nicht der Fall war –, aber die eine Frage, die wir schriftlich ja gar nicht einbringen konnten, weil Sie uns erst heute auf die Existenz dieses Gutachtens aufmerksam gemacht haben, die haben Sie dann nicht beantwortet. Das wäre das einzige Gescheite gewesen, was Sie hätten sagen können. Auch diese zweite Chance haben Sie vertan.

Melden Sie sich ein drittes Mal! Die Geschäftsordnung sieht ja hier sehr viele Freiheiten für die Regierungsbank vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 89

Was hat das gekostet, was Sie einen Tag nach Vorlage dieses Berichts hier schon in der Lade gehabt haben? – Das werden Sie schon erklären müssen.

Ich sage Ihnen, genau solche Vorgänge sollten dazu führen, dass im Speziellen die ÖVP – Sie sind nun einmal adressierbar, wenn man an die Tradition des Innen­ministeriums denkt – das zurückzahlen sollte. Zahlen Sie das zurück! Zahlen Sie das zurück! Das ist Missbrauch von Steuergeld in vielfacher Manier. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme jetzt zu dem Missbrauch, der dem ursprünglich zugrunde gelegen ist. Wissen Sie, es mag ja einmal vorkommen, dass man eine Agentur für bestimmte Tätigkeiten, die im Haus nicht geleistet werden können, beauftragt – es kommt sogar oft vor –, aber dass man von der Seite von Mitarbeitern aus dem Kabinett der Ministerien, die dann selber Firmen konstruieren und errichten, Agenturen gründet, die nicht am Markt unterwegs beziehungsweise dort weder besonders aktiv noch erfolgreich sind, sondern offensichtlich ausschließlich dazu da sind, einen Rahmen, eine Umrundung für die schwarzen Löcher zu bilden, in die Sie dann das Steuergeld hineinkippen, das ist nicht einsichtig. – Zahlen Sie auch das zurück! Denn es ist nicht einsichtig, dass Sie hier von schwarzen Kabinettsmitarbeitern errichtete Firmen in dieser Art und Weise – und zwar massenhaft und wiederholte Male – mit Steuergeld begünstigen, obwohl, nebenbei bemerkt, überhaupt nicht klar ist, was die besondere Leistung war.

Eines möchte ich noch herausgreifen, nachdem die besondere Sicherheit des Landes strapaziert worden ist. Beratungen um 100 000 € für Pressekonferenzen et cetera hat man bis jetzt eigentlich nur im Eurofighter-Skandal gehabt. Wo allerdings die besondere Sicherheit des Landes betroffen ist, wenn sich die Frau Ministerin Fekter – Ihre Vorgängerin – anschickt, ein Pressegespräch zu führen, frage ich mich schon. Besonders erfolgreich war die Beratung im Übrigen auch nicht, so wie die öffentliche Performance am Schluss war. Aber Sie haben es so gehalten und gemacht. Da sage ich: In Wahrheit sollte die ÖVP dazu gezwungen werden – denn freiwillig tut sie es ja nicht –, auch diese Gelder zurückzuzahlen. Zahlen Sie zurück oder treten Sie zurück! Das ist eine ganz einfache Rechnung.

Das Geld ist jedenfalls – da braucht man kein großer Prophet zu sein – missbräuchlich verwendet worden.

Wenn Sie nicht in der Lage oder willens sind, Ihre Geschäftsverbindungen und Konten, gerade auch was Wahlkämpfe betrifft, offenzulegen, dann verhärtet das den Verdacht ja nur noch. Denn immer dann, wenn Wahlkämpfe waren – Kollege Pilz hat es Ihnen ja genau referiert –, waren die Geldflüsse in diese schwarzen Subfirmen besonders hoch. Das werden Sie aufklären müssen.

Noch ein Letztes: Der Headquarter-Fall war ja nicht der einzige. Es gibt da ein ganzes Konstrukt, das von Ihren Vorgängern aufgebaut wurde. Herr Strasser hat das ganze System offensichtlich gegründet – das ist ja gesagt worden –, aber es ist ja immer weiter gegangen! Es hat ja auch Beraterverträge an die Staatsdruckerei gegeben. Na, wunderbar! Wer sitzt denn in der Geschäftsführung der Staatsdruckerei? – Der Herr Zach aus dem Kabinett des Ministeriums. Wer ist denn im Aufsichtsrat gesessen? – Der Herr Ulmer aus dem Kabinett des Ministeriums. Und wer saß dort im Beirat? – Ihr Vorgänger Strasser. Die kriegen Zigtausende Euro hinübergeschoben, um bei irgend­etwas, was ohnehin stattgefunden hätte, zu beraten. Erklären Sie das einmal! Melden Sie sich ein drittes Mal oder zahlen Sie alles zurück oder treten Sie zurück! (Beifall bei den Grünen.)

16.36



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 90

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


16.36.42

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Damit hier einige Dinge einmal klargestellt sind. Ich habe auch ein Pressezitat vom 12. März. Ich berufe mich überhaupt nicht auf die Dringliche oder auf sonstige Wortmeldungen. In der „Presse“ steht nach Veröffentlichung dieses Berichtes des Rechnungshofes:

„Die von den Prüfern erstellte Liste an Verfehlungen des Ministeriums ist lang: unzu­lässige Direktvergabe, Wahl des falschen Vergabeverfahrens, fehlender oder nicht nachvollziehbarer Auftragswert, Leistungsbeginn vor schriftlichem Vertrag, unzweck­mäßige Vertragsgestaltung sowie mangelhafte Leistungsdokumentation und ‑verrech­nung.“

Da ein Redner heute gesagt hat, wir hätten hier nicht ausreichend Kritik an dieser Vergabepraxis geübt, möchte ich Folgendes sagen: Ein Teil unserer Oppositionsarbeit bestand darin, dass wir ein politischer Gegner der höchsten Kategorie des Innen­ministers Strasser waren und dass wir diese Vorgehensweise auch immer kritisiert haben.

Ich betone auch heute noch, dass wir dazu stehen und dass es bei Strasser nicht nur um Strasser selbst, sondern um ein System geht, das es immer zu bekämpfen galt und das es nie wieder geben soll. – Das zum einen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten des BZÖ.)

Zum anderen: Der Rechnungshof ist eine Einrichtung des Parlaments. Wir können seine Kritik sympathisch oder nicht sympathisch finden. Er ist unabhängig. Es ist seine Aufgabe, Kritik anzubringen, und wir haben uns damit auseinanderzusetzen. Jetzt sagt keiner, dass das alles unbedingt, wie es so schön heißt, sakrosankt sein muss, aber man kann sich damit auseinandersetzen. Und nicht nur das, sondern man muss auch die nötigen Konsequenzen ziehen. Und das kann manchmal das eine, manchmal auch das andere Ressort betreffen. Jedenfalls ist es wichtig, dass auch der Rechnungshof in Zukunft das Gefühl hat, dass er hier respektiert wird und dass seine Vorschläge auch ernst genommen werden.

Aber: Prüfen ist eine Sache, Politik machen ist eine andere. Politik wird hier gemacht. Das sollte man, glaube ich, in dem Zusammenhang schon auch feststellen. Aber der Respekt ist entscheidend, und wir werden das auch in Zukunft aufgreifen.

Nächster Punkt: Ich unterstütze die Frau Präsidentin voll und ganz. Wir sollten in der nächsten Präsidiale über all das reden, auch über die Frage, ob man sich nicht eine Geschäftsordnungsreform überlegt, damit es eine bestimmte Zahl von Fragen, eine Obergrenze gibt, oder ob wir in Zukunft verbieten sollen, dass man 10, 20 oder 30 Fragen auf einmal beantwortet.

Wenn man aber Fragen gestellt bekommt, hat man sie zu beantworten, das ist ganz logisch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Ob das jetzt 10, 20 oder 30 Fragen sind, ist eine Sache für sich. Wir sollten uns aber überlegen, ob wir da nicht eine Regelung finden, dann brauchen wir nicht jedes Mal darüber zu diskutieren. Denn diese Debatte über die Qualifizierung von Fragen und Antworten haben wir da herinnen jedes Mal – jedes Mal! –, und das ist oft auch sehr subjektiv gefärbt, muss ich sagen. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Ehrlich gesagt, will ich darüber dann lieber in der Präsidiale diskutieren. Daher unterstütze ich diese Auffassung, weil man sich jetzt kein Bild machen kann, inwieweit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 91

es gerechtfertigt ist, dass man sagt, das ist inhaltlich übereinstimmend und die Fragen X, Y, Z sind es nicht, und was weiß ich.

Ich finde, dazu sollten wir eben eine Regelung in der Geschäftsordnung treffen. Wenn wir die Regelung haben, ist die Sache damit, glaube ich, hoffentlich auch gelöst.

Nächster Punkt: Die Frage der Transparenz bei den Vergaben. Da gibt es ja jetzt Vorschläge, einen Transparenzkataster für diese Vergaben zu erstellen, möglicher­weise im Internet, unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch hier sollten wir versuchen, jetzt wirklich einmal eine Regelung zu finden, und zwar eine generelle und wirklich grundsätzliche, damit sich dieses ewige Herumgeheimnissen aufhört und damit sich Dinge, die hier im Haus immer wieder zu Recht kritisiert wurden, nicht mehr wiederholen können.

Zur Optik, Frau Minister: Sie haben ja heute ohnehin schon zweimal hier Stellung genommen. Es muss nicht alles stimmen, was die Medien sagen. Das ist auch eine Interpretation des Redakteurs. Ich könnte auch noch ein Zitat aus dem „Standard“ bringen. Die derzeitige Optik ist allerdings inakzeptabel.

Es ist daher in unser aller Interesse, dass bestimmte Entwicklungen, die es gegeben hat, die zu recht vom Rechnungshof, von den Medien und von der damaligen – und manchmal auch von der jetzigen – Opposition kritisiert wurden und werden, ernst genommen werden. Das ist im Sinne der Glaubwürdigkeit von Parteien, die den Anspruch stellen, in dieser Republik Verantwortung zu tragen, in dieser Republik zu gestalten und dafür zu sorgen, dass das Verhältnis gegenüber der Politik wieder ein anderes wird, damit diese Vorurteile nicht zum Nährboden für populistische Politik werden, bei der am Ende des Tages ein unkoordiniertes Durcheinander, ein Schaden für die Demokratie entsteht. Das ist das Anliegen, das wir einzubringen haben.

In diesem Sinn, glaube ich, sollte das heute auch ein Schub in diese Richtung sein, damit wir diese Änderungen auch wirklich umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investition in eine eigene Belastungszulage für Exekutivbeamte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der E2b-Zulage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

16.41.59Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2247/A(E) bis 2250/A(E) eingebracht wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 92

Ferner sind die Anfragen 14346/J bis 14372/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, wird für 16.43 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, einberufen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

16.42.26Schluss der Sitzung: 16.42 Uhr

 

 

 

 

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