Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 204

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ausgearbeitet, der noch nicht – nämlich im Hinblick auf die Mehrheit – beschlussfähig ist. Ich habe im Ausschuss gesagt, dass es sinnvoll ist, jetzt einmal zu schauen, wie diese erste Maßnahme, Schaffung einer monokratischen Behörde, wirkt, und habe auch zugesagt: Wenn wir sehen, dass das nicht ausreichend wirkt, wenn wir sehen, dass auch sozusagen Maßnahmen im Hinblick auf die Aufgabenstellung nicht be­schlossen werden, nicht kommen, dann kann man natürlich auch eine Personal­diskus­sion führen.

Aber das primäre Ziel jetzt ist natürlich die Haushaltskonsolidierung, die Umsetzung des Konsolidierungspaketes, das wir letztes Jahr verhandelt haben. In diesem Punkt sind wir übrigens europaweit relativ vorbildhaft, auch ein Vertreter des IWF hat Österreich vorige Woche in dieser Hinsicht durchaus positiv bewertet.

Vielen herzlichen Dank für die Einhelligkeit, was diese Vorlage anlangt. Ich danke auch den Mitarbeitern, die intensiv mitverhandelt haben, und ich danke dem Verfas­sungsdienst, vertreten durch Herrn Sektionschef Hesse, für die Arbeit einerseits in legistischer Hinsicht, andererseits auch im Hinblick auf die Begleitung dieses Ge­setzes­vorhabens. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.07

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die inhaltlichen Punkte wurde schon sehr viel diskutiert. In der Regierungsvorlage war zuerst ein Fachbeirat vorgesehen, der jetzt nach den Verhandlungen mit den Oppo­sitionsparteien entfällt. An dieser Stelle darf ich mich bei den Oppositionsparteien namens meiner Fraktion einerseits für die Verhandlungsbereitschaft, aber andererseits auch für die konstruktiven Gespräche bedanken, die schließlich auch zu einer Einigung geführt haben.

Da wir uns jetzt schon zum zweiten Mal in der letzten Zeit mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes näher beschäftigen, glaube ich, dass es auch wichtig ist, etwas Grundsätzliches zum Datenschutz zu sagen. Datenschutz bedeutet je nach Begriffs­definition einerseits Schutz der persönlichen Freiheitsrechte, andererseits eine gewisse Art informationeller Selbstbestimmung.

Jedes Mal, wenn über Datenschutz diskutiert wird, zum Beispiel in den Medien, haben wir es mit Themen zu tun, die datenschutzrechtliche Dinge betreffen, und wir befinden uns in dieser digitalisierten Welt in einem Spannungsfeld: auf der einen Seite private Unternehmen, die natürlich gerne Daten sammeln, um ihre Marketingaktivitäten zu erhöhen, um die Kunden noch transparenter zu machen, um den Absatz zu steigern, auf der anderen Seite staatliche Behörden und Organisationen, die, sei es zur Ver­brechensbekämpfung, sei es aber auch in einer Art – eigentlich möchte ich es nicht so nennen – Überwachung eine Art des Datenschutzes versuchen, die die Grund- und Freiheitsrechte doch in einer gewissen Art und Weise aushebelt.

Ich denke, wir befinden uns hier in einem Spannungsfeld, und wir sollten uns insbeson­dere auch in der nächsten Zeit, wenn wir derartige Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung haben, darauf konzentrieren, diese neuen digitalisierten Machenschaf­ten der privaten Unternehmen beziehungsweise auch – und da möchte ich nicht von „Machenschaften“ reden – die Vorhaben der staatlichen Organisationen zu kontrollie­ren und, wenn wir schon persönliche Freiheitsrechte um den Datenschutz beschrän­ken, dies möglichst kleinzuhalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.07

 


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