Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.07
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich darf mich kurzfassen, da meine Vorrednerin Grundsätzliches zum Datenschutz gesagt hat, was vollinhaltlich zu unterstützen und dem beizupflichten ist.
Ich glaube, unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, den Datenschutz sicherzustellen, den Menschen das Gefühl zu geben, dass Daten, die im öffentlichen Bereich oder in vielen Bereichen verarbeitet werden, auch entsprechend sicher und geschützt sind. Mit dieser Novelle tragen wir ein weiteres Stück dazu bei, indem diese Kontrollstelle, die Datenschutzbehörde, eingerichtet wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger, richtiger Schritt, und es ist auch ein gutes Signal, dass das hier einstimmig passiert. Wir werden natürlich zustimmen. Ich danke für diese Einstimmigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
19.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2268 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich ersuche nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (BVergG und BVergGVS Novelle 2013) (2269 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen somit zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. 4 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.
19.10
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Bundesgesetz für Vergabewesen sind einige Anpassungen betreffend die Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit schlichtweg notwen-
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