Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 214

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.32.29

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! So oft wie in den letzten zwei Tagen habe ich das Wort „Verwal­tungsgerichtsbarkeit“ noch kein einziges Mal gehört. Sie können jetzt davon ausgehen, Herr Staatssekretär, dass in diesem Hohen Haus alle genau wissen, was wir hier im vergangenen Jahr beschlossen haben und was mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten wird. Unsere Aufgabe wird nur mehr sein, auch die Menschen draußen entsprechend über die neuen Regelungen zu informieren, die nun einem erhöhten Rechtsschutz für die Bevölkerung entsprechen werden. Ich denke, dass das wirklich ein großer Schritt ist.

Ich möchte den Dank meines Vorredners nicht nur zurückgeben, sondern noch erwei­tern, insbesondere an die Beamten des Bundeskanzleramtes, vor allem an den Leiter des Verfassungsdienstes und an alle aus dem Vizekanzlerbüro und aus dem Büro des Herrn Staatssekretärs, die daran mitgewirkt haben. Ich glaube, das war wirklich eine großartige und ausgezeichnete Zusammenarbeit, auch mit allen Klubs. Allen Klubmitarbeitern hier ein ganz, ganz besonderes Danke!

Ich glaube, was man in diesem letzten Materiengesetz aus dem Verfassungsaus­schuss zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit, das wir hier beschließen, auch noch besonders hervorheben kann, ist die Flexibilität, mit der wir dabei vorgehen. Das Besondere dabei ist nämlich auch, dass hier das Bundesverwaltungsgericht in Angele­genheiten, in denen die KommAustria Erstinstanz ist, in Senaten entscheidet und nicht wie sonst in Einzelrichterentscheidungen tätig wird.

Das zeigt, dass wir nicht ein starres Gebäude gemacht haben, sondern ein sehr flexibles Gebäude, dass wir auf die Anforderungen aus den jeweiligen Verwal­tungszweigen eingehen und damit, glaube ich, die besten Voraussetzungen dafür haben, dass diese Änderung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt, über hundert Behörden abgeschafft werden und wir damit einen klaren, schlanken Verwaltungsweg in den Ländern und im Bund haben.

Dafür bedanke ich mich noch einmal bei allen und sage „Glück auf!“ für das neue Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungs­gerichte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.34

19.34.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2169 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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