15.16
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Auch meine Ausführungen gelten dem Kooperationsabkommen im Bereich des Films zwischen Österreich und Spanien. Dieses bilaterale Abkommen – wir haben es schon gehört – wurde im Jahre 1970 bereits abgeschlossen und soll jetzt erneuert werden, um die Zusammenarbeit im Bereich des Films zu verbessern und auch zu vereinfachen.
Solche Kooperationen im Bereich des Films sind äußerst wichtig und erfolgreich. Denken Sie nur an die vielen österreichischen Koproduktionen wie zum Beispiel auch österreichisch-französisch-deutsche Koproduktionen unter der Regie von Michael Haneke.
Durch internationale Zusammenarbeit wird die Filmindustrie gestärkt und damit auch die Wirtschaft angekurbelt, aber auch der Zugang zu den Förderungen wird erleichtert, denn durch solche bilateralen Filmabkommen wird es ermöglicht, dass Produktionen im jeweils anderen Land wie inländische Produktionen behandelt werden.
Die meisten oder sehr viele europäische Filme werden mittlerweile gemeinsam mit anderen Ländern produziert. Man spricht von 25 bis 30 Prozent der europäischen Filmproduktion, die davon betroffen sind. Speziell kleineren Ländern mit nicht so finanzstarken Filmgesellschaften bringen solche Koproduktionen große Vorteile. Aber die Filmindustrie ist nach wie vor ausbaufähig; das weiß man spätestens dann, wenn man sich das Handelsdefizit gegenüber den USA im audiovisuellen Sektor anschaut.
Koproduktionen, meine Damen und Herren, haben nicht nur den Vorteil des Zugangs zu einem anderen, auch viel größeren Markt und den damit verbundenen verbesserten Verwertungs- und Vertriebsmöglichkeiten; sie spielen auch eine wichtige kulturelle Rolle. Die Breitenwirkung eines Films, den man ja zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten stets in derselben guten Qualität sehen kann, ist enorm.
Die Kommunikation, die Auseinandersetzung mit einem Thema, ästhetische Qualität, identitätsstiftende Aspekte, all das macht den Film zu einem wesentlichen Teil nationaler Kultur. Koproduktionen fördern darüber hinaus den kulturellen Austausch zwischen den Ländern, sie fördern das Verständnis für andere Länder und für eine andere Kultur, und sie machen einfach neugierig auf das Andere, auf das Unbekannte, ganz im Sinne einer europäischen Integration und einer europäischen Identität.
Wir haben das schon gehört: Neben dem Abkommen mit Spanien gibt es noch ein trilaterales Abkommen mit Schweiz und Deutschland, aber auch bilaterale Abkommen mit Frankreich, Italien, Kanada und Luxemburg, und mit Israel wurde gerade eines ausverhandelt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Kunst und Kultur samt Titel und Eingang in 2189 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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