gesundheitsgefährdend waren. Das ist jede 50. Anlage! Das heißt, bei jedem 50. Zahnarztbesuch sind Sie in Zukunft durchaus auch Gefahren ausgesetzt.
Daher: Wenn Sie eine Partei sind, die Gesundheit nicht nur im Programm stehen hat, eine Partei sind, die Gesundheit auch lebt und für den Schutz der Menschen etwas tun will, dann müssen Sie das Gesetz in der jetzigen Form ablehnen! (Beifall beim BZÖ.)
20.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.58
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, ohne dass ich jetzt der Anwalt des Kollegen Stöger bin: Sie können davon ausgehen, dass die österreichische Bundesregierung auf die Gesundheit der Menschen Wert legt. (Abg. Mag. Widmann: Da bin ich mir nicht sicher!) Weder Kollege Stöger noch ich agieren leichtfertig bei diesen Überprüfungen, da können Sie sicher sein.
Es geht hier um ionisierende Strahlung mit einem sehr niedrigen Gefährdungspotenzial. Und das, was vertretbar ist, auch von den Experten vertretbar ist, wird gemacht: Der Überprüfungszeitraum wird von zwei auf drei beziehungsweise vier Jahre ausgedehnt, natürlich ohne eine Gefährdung von Leib und Leben der Menschen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Es geht auch darum, im Zuge der Deregulierung hier Vereinfachungen zu erreichen. Die behördliche Zuständigkeit für den Strahlenschutz wandert in erster Instanz von den Bezirksverwaltungsbehörden zum Landeshauptmann. Das bringt Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen, wie wir sie auch in anderen Gesetzesmaterien vorhin konstatiert haben, aber es bleiben die hohen Standards beim Strahlenschutz in Österreich erhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
20.59
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Inhalt der Regierungsvorlage ist – das haben ja bereits meine Vorrednerinnen und Vorredner erwähnt –, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit für strahlenschutzrechtliche Verfahren und die Intervalle für die periodische Überprüfung von Strahlenbetrieben geändert werden. Die Zuständigkeit für bewilligungspflichtige Tätigkeiten, Umgang sowie Arbeiten mit Strahlenquellen, soll von den Bezirksverwaltungsbehörden zu den Landeshauptleuten zurückverlagert werden. Überprüfungsintervalle sollen von zwei auf drei beziehungsweise vier Jahre erstreckt werden.
Zahn- und veterinärmedizinische Röntgeneinrichtungen werden alle vier Jahre überprüft. Strahlenquellen mit einem höheren Gefährdungspotential sollen einer jährlichen Überprüfung unterzogen werden.
Zweck dieser Gesetzesänderung sind Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung, wobei gleichzeitig aber auch die Qualität der Überprüfung aufrechterhalten wird. Waren bisher 100 Bezirksverwaltungsbehörden für Strahlenschutzverfahren zuständig, so sind dies nun neun Strahlenschutzbehörden in den Ländern. Des Weiteren werden sich nun bei den Ländern auch ökonomischere Verfahrensabwicklungen ergeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.00
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite