Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 243

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.

 


21.00.59

Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage, haben wir ja schon gehört, enthält Regelungen über die Änderung des Instanzenzuges auf der Basis der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novel­le 2012. Wie ich heute schon des Öfteren gesagt habe, hält sich diesbezüglich unsere Begeisterung in Grenzen.

Wir vom Team Stronach stehen Verwaltungsreformen grundsätzlich immer offen ge­genüber, vor allem dann, wenn diese zwecks Effizienzsteigerung und Kosteneinspa­rung erfolgen. Die Ausweitung der Überprüfungsintervalle sollte aber genau beobachtet und dokumentiert werden, denn die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung sollten immer gewährleistet sein. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.01.52

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Änderung des Strahlenschutzgesetzes: Man hat die Zuständigkeit von Landeshauptmann und Landeshauptfrau auf die BHs übertra­gen. Diese Änderung brachte auch das Problem mit sich, dass anstelle von neun im je­weiligen Amt der Landesregierung angesiedelten Strahlenschutzbehörden nunmehr zirka 100 Bezirksverwaltungsbehörden zuständig waren.

Das Problem sehe ich darin, dass die Zuständigkeit bei radiologischen Anlassfällen beim Landeshauptmann liegt und nicht bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Lan­deshauptleutekonferenz hat den Beschluss gefasst, dass die Zuständigkeit von den BHs wieder zurück an die Landeshauptleute übertragen werden sollte. – So weit, so gut, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Für mich nicht verständlich: Wenn in einer radiologischen Notstandssituation Schulen betroffen sein sollten – was wir nicht hoffen –, ist der oder die Bildungsministerin zu­ständig, der oder die wieder das Einvernehmen mit dem Umweltminister herstellen muss. Das ist ein nicht zufriedenstellender Zustand.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Strahlenschutzgesetz – und, Herr Kolle­ge Widmann, da gebe ich Ihnen nicht recht – ist auch ein Gesetz zum Schutz des Le­bens und der Menschen, der Patienten und des Personals. Das soll man bei dieser ganzen Angelegenheit nicht ganz außer Acht lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich Frau Berichterstatterin Mag. Steßl-Mühlbacher das Schlusswort. – Bitte.

 


21.03.25

Berichterstatterin Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (Schlusswort): Danke, Frau Präsi­dentin. – Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum gegenständlichen Bericht des Umweltausschusses (2318 der Beilagen) vor:

Der Ausschussantrag lautet wie folgt:

 


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