Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 97

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angenommen und beschlossen werden, gehe ich davon aus, dass die Bundesregie­rung auch mit entsprechender Kraft und entsprechendem Engagement dahinter sein wird, den Inhalt dieser Anträge umzusetzen. Kollege Scheibner sagt, er hofft es. Ich gehe davon aus. Aber sollte das nicht der Fall sein, werde ich das von dieser Stelle aus wieder thematisieren.

Nun zum sogenannten König Abdullah Zentrum. Es stimmt, wir haben dieses Zentrum sowohl im Außenpolitischen Ausschuss als auch hier im Plenum mehrmals behandelt. Heute steht ja die Regierungsvorlage zum Amtssitzabkommen zur Debatte. Wie auch im Ausschuss angesprochen, habe ich mir die Mühe gemacht, dieses Amtssitzabkom­men mit vergleichbaren Amtssitzabkommen, die auch für internationale Organisationen mit Sitz in Österreich gelten, zu vergleichen.

Beim Vergleich ist mir etwas sehr Spannendes aufgefallen, nämlich, dass diese Ab­kommen in vielen Punkten ident sind, aber in einem ganz wichtigen Punkt nicht, näm­lich betreffend Privilegien und Immunitäten. Während es bei anderen Organisationen üblich ist, dass in dem Amtssitzabkommen steht, dass die Organisation sich selbstver­ständlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuhalten, ihre Privilegien nicht zu missbrauchen, ist beim Saudi-Zentrum die Rede davon, dass das Zentrum dies „in Aussicht stellt“.

Nun wäre ich nicht so skeptisch geworden, wenn es ein anderes Zentrum wäre, ein weniger umstrittenes, eines, wo nicht der saudische Wahhabismus als sogenannte Weltreligion vertreten ist, nicht eines, wo der Vertreter des wahhabitischen Islam auch Berater bestimmen kann im hundertköpfigen Beirat dieses Zentrums. Das alles sind ja massive Kritikpunkte gewesen, und sie bleiben aufrecht, wie Sie alle wissen.

Deshalb haben die Grünen der Schaffung dieses Zentrums auch nicht zugestimmt und waren Kritiker und Kritikerinnen erster Stunde – im Unterschied zum Beispiel zu den Freiheitlichen, die ein Jahr lang diese Initiative unterstützt haben, um dann bei der Ab­stimmung hier im Plenum plötzlich draufzukommen, dass es vielleicht doch keine sehr gute Idee ist.

Interessant habe ich auch gefunden, dass der Herr Außenminister auf meine Frage, warum das mit den Privilegien und Immunitäten in diesem Abkommen anders, nämlich viel milder formuliert ist, eigentlich keine inhaltliche Antwort gewusst hat. Interessanter­weise hat er gesagt, das wird er schriftlich nachreichen, das ist aber bis heute nicht passiert.

Abgesegnet wurde aber das Amtssitzabkommen im Außenpolitischen Ausschuss, und heute soll es endgültig beschlossen werden. Das ist eine Vorgangsweise, die, milde gesagt, sehr stutzig macht und noch mehr Verdacht schöpfen lässt; denn es kann nicht sein, dass ausgerechnet bei einem so umstrittenen Projekt, wo uns allen noch nicht be­wusst ist, wie der Ausgang sein wird, die Immunitäten und die Privilegien sehr lasch geregelt sind und das Zentrum sich nicht klipp und klar verpflichtet, die Mitarbeite­rInnen anzuweisen, diese Immunitäten nicht zu missbrauchen, sondern das nur milde in Aussicht stellt.

In einem ähnlichen, vergleichbaren Amtssitzabkommen ist sogar die Rede davon, dass der Generaldirektor alle Vorkehrungen trifft, dass mit den im Rahmen dieses Abkom­mens gewährten Privilegien und Immunitäten kein Missbrauch getrieben wird und so weiter und so fort. Auch von einer solchen Bestimmung ist im Saudi-Amtssitzabkom­men nicht die Rede.

Zusammengefasst gibt es hier mehrere Gründe, um auch dieses Amtssitzabkommen abzulehnen. Es sind sogar zusätzlich Gründe, die unseren Verdacht bestärken, hinzu­gekommen. Aus diesem Grund werden wir diesem Amtssitzabkommen nicht zustim­men. Wir werden die Arbeit dieses Zentrums natürlich weiterhin beobachten und ver-


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