Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll211. Sitzung / Seite 87

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Ich schlage hiezu den Justizsprechern vor, eine kurze Justizausschusssitzung am 3. Juli um 8 Uhr durchzuführen, um unserem Anspruch einer wirklich qualitativ ein­wandfreien Behandlung dieses Antrages gerecht zu werden. Ich appelliere daher an al­le, den diesbezüglichen Umlaufbeschluss zu unterstützen.

Abschließend möchte ich noch feststellen, dass ich mich persönlich sehr darüber freue, dass es in den letzten Tagen durch intensive Gespräche, die alle daran Interessierten engagiert geführt haben, gelungen ist, alle bestehenden Bedenken – und die Beden­ken waren ernst zu nehmen – auszuräumen und zu einem breiten Konsens zu finden.

Auch ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, ebenso im Namen des Kollegen Ja­rolim. Ich danke besonders den Klubobleuten, mit deren Unterstützung dieses Novel­lierungsanliegen erfolgreich zu bewältigen war.

Zum Abschluss möchte ich denjenigen in Wirtschaft und Landwirtschaft, die die be­rechtigte Sorge hatten, dass sie Opfer rechtswidriger Angriffe radikaler Gruppen wer­den könnten, sagen – und ich wiederhole das hier gerne noch einmal –, dass es hierfür ausreichende, flächendeckende strafrechtliche Tatbestände wie etwa gefährliche Dro­hung, Nötigung, Sachbeschädigung, Einbruch, Hausfriedensbruch et cetera gibt. Wenn also solche Vorkommnisse, solche rechtswidrigen Handlungen gesetzt werden, benö­tigen wir den § 278a nicht, sondern dafür ist das Strafrecht mit ausreichend Möglich­keiten und Instrumenten der Sanktion ausgestattet. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

15.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


15.15.36

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hau­se vor den Bildschirmen! Uns allen als interessierte Abgeordnete liegt das Gutachten der Universität Wien von Frau Professor Dr. Reindl-Krauskopf und Herrn Assistenten Dr. Salimi zur Begrifflichkeit der kriminellen Organisation im § 278a Strafgesetzbuch im Umfang von 137 Seiten vor. Mit Blick auf dieses Gutachten beschreibt ein Satz, den ich hernach auch zitieren werde, sehr gut, kurz und bündig, was die Verantwortlichkeit des Bundesgesetzgebers in diesem Zusammenhang ausmachen würde.

Ich zitiere meinen geschätzten Kollegen Dr. Peter Fichtenbauer, der hier zusammen­fassend gesagt hat, man solle ein richtiges Werkzeug nicht ändern, nur weil es falsch angewendet wurde. – Auf die Norm umgelegt heißt das, eine falsch angewendete Norm ist deswegen nicht an sich falsch, geschätzte Damen und Herren.

Eines ist aber klar, geschätzte Damen und Herren: Es ist unbestritten, vor allem mit Blick auf das klägliche Verfahren in Wiener Neustadt, dass wir hier einen Paragraphen vor uns haben, der aufgrund der Möglichkeit einer unsinnigen Anwendung umgehend einer Reparatur zuzuführen ist.

Diese umgehende Reparatur hätte meines Erachtens auch sofort einer Zustimmung im entsprechenden Justizausschuss bedurft. Sie hätte diese Zustimmung auch bekom­men können, hätte sich nicht, wie wir alle heute gehört haben, der Bauernbund – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: der Bauernbund – gegen eine Reparatur des Mafia-Paragraphen quergelegt, geschätzte Damen und Herren.

Daher verstehe ich in der jetzigen Debatte auch Kollegen Steinhauser nicht, der sich von der ÖVP mit ihrer Ankündigungspolitik, nächste Woche eine Einigung herbeiführen zu wollen, abspeisen lässt und sagt, es wird mit der ÖVP schon eine Einigung geben, da der Bauernbund ja nunmehr klar Stellung bezogen hat.

 


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