Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll211. Sitzung / Seite 88

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Außerdem haben Sie die zusammenfassende Seite des Gutachtens nicht korrekt ge­lesen, denn Frau Universitätsprofessorin Reindl-Krauskopf hat nicht empfohlen, den Mafia-Paragraphen eventuell abzuschaffen, sondern sie hat die Abschaffung gerade nicht empfohlen, geschätzter Kollege Steinhauser.

Weiters verstehe ich den Zugang der ÖVP nicht, die nun auch noch für nächsten Mittwoch einen Justizausschuss einberufen will. Was hindert Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP daran, dem vorliegenden Fristset­zungsantrag zuzustimmen? Mit dieser Fristsetzung hätten wir die Themenstellung au­tomatisch nächste Woche in der Plenarsitzung auf der Tagesordnung. Und in dieser Plenarsitzung könnten Sie dann mit Ihrem Abänderungsantrag kommen und damit zu einer entsprechenden korrekten Formulierung der Norm beitragen, geschätzte Damen und Herren.

Ich befürchte vielmehr, dass der nun einzuberufende Justizausschuss, von dem die ÖVP ankündigt, dass sie ihn gerne am Mittwoch abhalten möchte, nur dazu führen wird, dass wiederum Möglichkeiten gefunden werden, doch weiter zu diskutieren und wiederum zu keiner Lösung zu kommen.

Geschätzte Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber sollte doch so weit verantwor­tungsbewusst handeln können, dass er bei Erkennen einer fehlerhaften Norm oder einer zu einer fehlerhaften Interpretation einladenden Norm diese Norm schnellstmög­lich korrigiert. Da sollten wir nicht herumdiskutieren. Das Justizministerium hat ja nicht umsonst ein 137 Seiten starkes Gutachten erarbeiten lassen.

Wenn wir, aufbauend auf diese Faktenlage, die drei unterschiedlichen Lösungsansätze heranziehen, muss es doch ein Leichtes sein, aufbauend auf diese Schlüsse der Gut­achter eine entsprechend korrekte Lösung im Sinne der Rechtssicherheit des Rechts­staates Österreich herbeizuführen.

In diesem Sinne ersuche ich insbesondere auch die ÖVP, dem Fristsetzungsantrag zu­zustimmen. (Abg. Dr. Bartenstein: Wozu? – Abg. Grillitsch:  ist in der Geschäfts­ordnung!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist dadurch auch nicht notwendig, einen weiteren Ausschuss einzuberufen, sondern es ist damit ganz klar eine Notwendigkeit für diese Plenarsitzung nächste Woche gegeben, diesen Inhalt schlussendlich einer endgültigen Lösung zuzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


15.20.48

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs möchte ich sagen, dass ich als Tierschutzsprecherin und auch als Umweltsprecherin der Grünen sehr erleich­tert bin, dass es jetzt Gesprächsbereitschaft gibt und die Blockadehaltung beziehungs­weise der unbedingte Wille der ÖVP, an diesem unsäglichen Paragraphen festzuhal­ten, endlich gebrochen ist.

Mein Vorredner hat jetzt die Varianten angesprochen, mit denen diese Regelung er­folgen sollte. Also ich stimme schon zu, die elegantere Variante wäre, dem Antrag des Kollegen Steinhauser, der immerhin auch die Initiative dazu gesetzt hat, heute einfach zuzustimmen und das dann nächste Woche im Parlament zu beschließen. Uns geht es aber bei dieser sensiblen Sache jetzt nicht um irgendwelche Varianten. Wir werden je­denfalls mitmachen, weil für uns heute das Wesentlichste ist, dass dieser unsägliche Paragraph, wenn er schon nicht gestrichen wird, endlich abgeändert wird, sodass NGOs nicht mehr davon betroffen sein können.

 


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