Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 38

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darum, lange und breit über die vorenthaltenen Besuchsrechte der Väter zu disku­tieren, sondern dann geht es darum, in erster Linie einmal die Existenzsicherung der Kinder und der Mütter, aber auch der Väter zu gewährleisten.

In diesem Sinne verstehe ich daher Ihre Argumentation in diesem Zusammenhang gar nicht, außer als einen weiteren Versuch, hier bezüglich einer Situation, die für alle Beteiligten schwierig ist, Schwarz-Weiß-Malerei zu betreiben und aus der Diskussion sozusagen eine Opferdebatte für Väter zu machen.

Ein Problem ist natürlich das Unterhaltsrecht. Wir wissen, dass es zahlreiche Lücken in diesem Bereich gibt. So gibt es zum Beispiel, wenn Väter unverschuldet nicht zahlen können, wenn Väter verstorben sind – oder eben jene Elternteile, bei denen die Kinder nicht leben, aber in der Regel sind es eben die Väter –, keinen Unterhaltsvorschuss. Es gibt in einem solchen Fall maximal die Mindestsicherung. Diese ist aber absolut nicht in der Höhe, in der der Regelbedarf der Kinder normalerweise gewährt wird.

Wir wissen also, dass hier dringender Bedarf besteht. Wir wissen, dass die Verfahren viel zu lange dauern und dass hier dringend etwas zu tun ist. Das sind durchaus Aufträge an diese Bundesregierung oder auch an die nächste Bundesregierung. Wir Grüne haben in der letzten Legislaturperiode hier mehrfach angeregt, über dieses Thema wirklich eine intensive Diskussion zu starten, eine Unterhaltsenquete abzuhalten. Wir waren die Einzigen, die das vorangetrieben haben. Zustande gekom­men ist es nicht. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Es hat sich niemand darum gekümmert außer uns. Und letztendlich ist es so, dass wir jetzt knapp vor der Wahl hier stehen und eine familienpolitische Debatte führen über die Väter, über die Armut, obwohl wir die ganze Legislaturperiode über Zeit hatten, das Unterhaltsrecht zu verän­dern, die Lücken zu schließen, aber auch ein Familienrecht und vor allem ein Obsor­gerecht zu machen, das im Gegensatz zu dem, was wir jetzt haben, noch mehr ermöglicht, dass Eltern nach einer Trennung sich in dieser Frage einigen, dass hier eben nicht weitere Probleme entstehen und dass vor allem für die existenzielle Sicherung der Kinder gesorgt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Also wenn wir über dieses Thema sprechen, dann lassen wir bitte das Thema Kindeswohl dort, wo es hingehört, nämlich bei der Existenzsicherung der Kinder. Solange das nicht geregelt ist, brauchen wir über andere Rechte und Pflichten überhaupt nicht weiter zu diskutieren. Denn wenn eine Mutter nicht weiß, was sie ihrem Kind in die Schule mitgeben soll, wie es seine Kleidung bezahlen soll, wie es für seine Nahrung aufkommen soll, ist die Frage, ob der Vater ausreichend Zeit mit den Kindern verbringen kann, ob die Großeltern Kontakt zu dem Kind haben können nachvollzieh­barerweise nicht der erste Punkt auf der Tagesordnung. (Abg. Strache: Sie wissen aber schon, dass Väter zahlen und ihre Kinder nicht sehen dürfen? Sie wissen schon, dass diese Väter zahlen und ihren Kindern vorenthalten werden? – So ein Quatsch! Sie vertreten offenbar nur Ihre eigenen Interessen! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ein letzter Satz, Frau Präsidentin. – Um bei Ihrem Bild des Bankomats zu bleiben, das absolut unpassend ist: Sie wissen aber schon auch, dass es manchmal passiert, dass man zu einem Bankomaten geht und dort steht „Außer Betrieb“? – Und das erleben viele Kinder, wenn es darum geht, Kontakt zu ihren Vätern haben zu wollen. (Beifall bei den Grünen.)

9.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


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