Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 240

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Rettungs- bzw. Krankentransport wird binnen 14 Tagen in Rechnung gestellt, diese muss dann bei der GKK eingereicht werden. Eine volle Vergütung gibt es nicht: Zusätzlich zum schon bisher üblichen Selbstbehalt in der Höhe der doppelten Rezept­gebühr (10,60 Euro) bleibt nun ein Servicepauschale, also die nicht gedeckten Mehr­kosten seitens des Roten Kreuzes, das sind zwölf Euro ohne und 19 Euro mit Sanitäter, beim Patienten.

Diese Situation ist für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse unbefriedigend, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Pensionsversicherungsanstalt mit dem Rote Kreuz einen neuen Vertrag abgeschlossen hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich im Rahmen der Aufsichts­pflicht über das Sozialversicherungswesen dafür zu sorgen, dass das Rettungswesen in der Steiermark für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse sichergestellt wird.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.56.52

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollegin Belakowitsch-Jenewein, erlauben Sie mir, auf Ihren Antrag mit der Forderung auf Erweiterung des Personenkreises Contergan-geschädigter Menschen auf die Geburtsjahrgänge 1954/55 einzugehen. In diesem Zusammenhang möchte ich schon auch auf die geltende deutsche Rechtslage hinweisen, denn gemäß den Bestim­mungen des deutschen Conterganstiftungsgesetzes – das wissen wir ja, weil wir es schon mehrmals hier im Hohen Haus diskutiert haben – fallen in diese Stiftung auch jene Menschen, die nicht in Deutschland wohnen, sprich: auch Österreicherinnen und Österreicher. Diese bekommen bei nachweislichen Schäden, welche durch die Einnahme dieser Medikamente hervorgerufen oder verursacht wurden, monatliche Rentenzahlungen.

Wir alle wissen – da brauchen wir uns nichts vorzumachen – um die Problematik dieses Medikaments, das vor mehr als 54 Jahren auf den Markt gekommen, damals aber als unbedenklich eingestuft worden ist. Gerade Bundesminister Stöger hat in seiner Amtszeit massiv versucht, dass alle betroffenen Österreicherinnen und Öster­reicher Entschädigungsleistungen erhalten. Ich traue mich sogar, zu behaupten, dass es ihm allein zu verdanken ist, dass die ursprüngliche Antragsfrist aufgehoben wurde und nun auch neuere Fälle davon erfasst werden. Darüber hinaus hat sich die Situation für die Contergan-geschädigten Menschen im Rahmen der deutschen Stiftung insofern nochmals wesentlich verbessert, als mit 1. August des heurigen Jahres abermals wesentliche Erhöhungen der monatlichen Renten erfolgen.

Zusätzlich wurde seitens des Bundesministeriums auch noch ein jährlicher Betrag von 30 Millionen € zur Deckung spezifischer Bedürfnisse der Betroffenen im Einzelfall zur Verfügung gestellt. Voraussetzung – und das muss man schon sagen – für allfällige Leistungen ist jedoch, dass gesundheitliche Schäden nachweislich durch die Einnah-


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