Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 322

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Da bin ich wirklich stolz auf Österreich, stolz darauf, dass wir das noch in dieser Legislaturperiode machen können.

Es hat dann im Anschluss an das Jahr 2008, also 2009, eine sogenannte ExpertIn­nengruppe gegeben. Es war aus Österreich Rosa Logar dabei, die sehr gute Arbeit geleistet hat. Viele kennen sie, weil sie engagiert ist in Bezug auf Schutz vor Gewalt. Rosa Logar von der Parlamentarischen Versammlung im Expertenkomitee und Men­des Bota aus Portugal waren dabei. Zwei Jahre lang wurde um jeden einzelnen Punkt und Beistrich gerungen. Es ist etwas Gutes herauskommen, das wir heute ratifizieren und vor zwei Jahren unterzeichnet haben.

Es war mir immer schon wichtig, daran mitzuwirken, dass Gewalt an Menschen, Gewalt an Frauen – und die sind in den meisten Fällen Opfer der häuslichen Gewalt – bekämpft wird, dass diese Gewaltfälle gar nicht passieren und dass wir hier internationale, europäische Standards setzen. Und ich hoffe, dass dann, wenn wir das Vorsitzland des Europarates sind, und wir sind es ja ab November, diese Konvention in Kraft treten kann.

Darauf hoffe ich und meine, dass wir auch überzeugen können. Das ist ein guter, ein wichtiger Tag für die Frauen. Das ist ein wichtiger Tag für die Menschenrechte. Das ist ein wichtiger Tag in Bezug auf die Bekämpfung von Gewalt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

0.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


0.08.19

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Folgende Themen: Das eine ist der internationale Rechtsschutz Erwachsener, wo es darum geht, dass vor allem behin­derte, besachwaltete Menschen jetzt auch international besser geschützt werden können, also dass Verfahrensregelungen und Entscheidungen anerkannt werden und auch vollstreckbar gemacht werden können. Das ist eine sehr sinnvolle Regelung zum Schutz gerade jener Menschen, die sich selbst am wenigsten wehren können.

Das Zweite ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Auch das ist durchaus sinnvoll.

Umso erstaunlicher ist es, dass man da bei den Formulierungen sehr ungenau arbeitet. Ich habe es bereits im Ausschuss gemacht, darf Ihnen aber auch hier kurz zur Kenntnis bringen, wie da formuliert wird. Es wird nämlich ein Überwachungs­mechanismus eingesetzt, und dafür gibt es eine Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Für die Wahl der Mitglieder dieser Expertengruppe gelten folgende Grundsätze:

„Sie werden in einem transparenten Verfahren aus einem Kreis von Personen mit hohem sittlichen Ansehen ausgewählt“ – und jetzt kommt es! –, „die über anerkannte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Gewalt gegen Frauen und häuslichen Gewalt  verfügen.“

Es werden also Menschen mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in diese Expertengruppe hineingenommen.Das ist kein Übersetzungsfehler, im englischen Text ist es genauso formuliert. Das ist einfach nur schlecht formuliert, aber ich hoffe, es ist nicht so gemeint. Oder Sie wollen vielleicht auch solche Leute bei der Überwachung dabei haben, damit auch die ihre Meinung einbringen können, aber das nehme ich nicht an. Man sollte also bei der Formulierung


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