Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses (1/SA-RH XXIV. GP) von 25.11.2008 bis 28.10.2013

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Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses prüft – neben dem Rechnungshof – die Finanzen des Bundes. Der Nationalrat oder eine Minderheit von einem Viertel seiner Mitglieder kann ihm einen Prüfungsauftrag zur Überprüfung eines bestimmten Vorgangs aus dem Bereich der Bundesgebarung erteilen.