Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bemerke keinen Wunsch der Berichterstatterin beziehungsweise des Berichterstat­ters nach einem Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Bundesge­setz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungs­geldgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 87 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist wie­derum Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herauslösung bedingt be­ziehungsweise teilweise familienrelevanter Leistungen aus dem Ausgleichsfonds für Fa­milienbeihilfen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung von Rechtssicherheit für Men­schen mit Behinderung im Bereich der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (E 16.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist so­mit nicht angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Fa­milienausschusses, seinen Bericht 117 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.18.124. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 291/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Wahlfreiheit für unsere Mütter“ (118 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 305/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für unse-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite