Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 220

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bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Rädler: Aber schau! Abg. Schittenhelm breitet die Arme zu einer einladenden Geste aus.)

Es ist nur leider unter seinen Möglichkeiten regiert. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Team Stronach und NEOS. Abg. Matznetter: Das kann man aber ändern! Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) – Genau, das kann man ändern. (Abg. Rädler: Ihr probiert das schon 17 Jahre! Abg. Wöginger: Der war auch gut!)

Ich spreche jetzt zum Kraftfahrgesetz und dann zur Straßenverkehrsordnung. Wir werden dieser Novelle zum Kraftfahrgesetz aus folgendem Grund nicht zustimmen: Es geht – für alle, die nicht im Verkehrsausschuss sitzen – um den elektronischen Fahrtenschreiber. Da werden Ausnahmen prolongiert, andere werden beibehalten, neue werden eingeführt, und ich finde, das ist nicht gut für die Verkehrssicherheit, daher lehnen wir das ab.

Jetzt komme ich aber zum wesentlichen Punkt, zur Straßenverkehrsordnung. Es ist vorgesehen, dass bei bestimmten Ausnahmeregelungen, von denen mehrere Bundes­länder betroffen sind, jenes Bundesland entscheidet, in dem die Ausnahme zum ersten Mal schlagend wird, zum Beispiel weil es der Ausgangspunkt einer Fahrt mit dem Lkw ist, für die eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot begehrt wird.

Das klingt auf den ersten Blick sehr vernünftig. Der Lkw-Fahrer, der nachts durch fünf Bundesländer fährt und eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot braucht, muss nicht fünf Mal ansuchen, sondern nur bei dem Bundesland, wo seine Fahrt ihren Ausgang nimmt. Das klingt nach einer sehr vernünftigen Verwaltungsvereinfachung, zumal in der vorge­schlagenen Änderung steht – ich zitiere –: „(...) in all diesen Fällen ist das Einver­nehmen mit den übrigen in Betracht kommenden Landesregierungen herzustellen.“

Das heißt, wenn sich alle einig sind, macht man das einmal und nicht fünf Mal.

Ich komme aus Tirol, wo das Nachtfahrverbot eine zentrale Bedeutung hat, aus Luftgründen und aus Lärmgründen. Wir halten es also mit dem Nachtfahrverbot ziem­lich streng – zum Wohle der Bevölkerung.

Nehmen wir jetzt an, weil heute so viel von Niederösterreich die Rede war, ein Lkw-Fahrer will von Niederösterreich nach Vorarlberg fahren, sucht an, und die Nieder­öster­reicher behandeln dieses Ansuchen. Das Problem ist: Jetzt müssen die Niederöster­reicher die anderen Bundesländer fragen. Was ist aber, wenn die anderen Bundes­länder zum Beispiel keine Antwort geben oder wenn die Niederösterreicher auf das Fragen vergessen, oder wie auch immer? – Dazu steht – und das ist der entschei­dende Satz – in der Begründung, ich zitiere:

„Die mangelnde Herstellung des Einvernehmens lässt die Entscheidungspflicht der Behörde unberührt.“

Das heißt, die Niederösterreicher müssen jedenfalls entscheiden. (Abg. Otten­schlä­ger: Aber da gibt es ja das Einvernehmen!) – Ja, sie müssen das Einvernehmen her­stellen, aber in eurer Begründung steht, wenn sie es nicht tun, entscheiden die Nieder­österreicher trotzdem, und das geht nicht.

Ich bin ein gebranntes Kind, was Ausnahmen vom Nachtfahrverbot betrifft, und das ist einer der Bereiche, wo diese Regelung hauptsächlich Anwendung finden wird. Daher können wir das nicht mit unterstützen. Hättet ihr hineingeschrieben: Wenn das Einver­nehmen nicht herstellbar ist oder die sich nicht melden, dann muss der Lkw-Fahrer bei allen fünf Bundesländern wieder einzeln ansuchen, so wie jetzt, dann hätte ich gesagt, okay, dann sind wir auf der sicheren Seite. Aber so sind wir auf der unsicheren Seite, und das würde der Bevölkerung entlang der Autobahnen auf den Kopf fallen.

 


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