Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 168

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen zu treten, um durch eine Ände­rung der ,Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Schlussbesprechung von Sozialversicherungsprüfungen‘, eine Formalparteistellung für die Sozialversiche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, sowie der von Sozialversicherungsprüfungen betroffenen Unternehmen und der von ei­ner Umstellung betroffenen Versicherten sicherzustellen. Weiters wird der Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgefordert, die Anwendbarkeit ei­ner solchen geänderten Verordnung in weiterer Folge auch in der im Hauptverband der Sozialversicherungsträger eingerichteten Schlichtungsstelle umzusetzen.“

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(Beifall bei den NEOS.)

16.57


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Partei­stellung von Betroffenen einer Umstellung bei der Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und So­ziales über den Antrag 761/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen (428 d.B.)

Aufgrund von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen ist es in Österreich möglich, bei mehreren Sozialversicherungträgern gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge leis­ten zu müssen. Diese Entwicklung ergibt sich unter anderem aus den sich verän­derenden Erwerbstätigkeitsmustern, in denen die Österreicher_innen leben und arbei­ten. Es wird immer komplizierter zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit messerscharf abzugrenzen.

In zahlreichen Fällen haben GPLA-Verfahren bei Auftraggeber_innen von Unterneh­mer_innen ergeben, dass diese selbstständigen Auftragnehmer_innen von der prüfen­den GKK sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer_innen beurteilt und behandelt wurden. Infolgedessen wurden diese Selbstständigen mit diesem Teil ihrer Erwerbs­tätigkeit zu unselbstständigen Erwerbstätigen, während gleichartige Aufträge bei ande­ren Auftraggeber_innen noch der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet blieben. Da­durch sind Selbstständige, aber auch Bauern und Bäuerinnen sowohl bei der SVA bzw. SVB als auch bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse kranken- bzw. sozialversichert. Zudem ist es möglich, dass insbesondere EPU, die nur für eine/n Auftraggeber_in ar­beiten, als Dienstnehmer_inner der Auftraggeber_innen betrachtet werden, und damit gegen ihren Willen von Selbstständigen zu Unselbstständigen erklärt werden.

Solche Verfahren sind Ergebnis eines verdeckten Kampfes der unterschiedlichen Ver­sicherungsträger um Versicherte und deren Beitragszahlungen. Die einfachste Lösung wäre eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Doch dieser Schritt ist auf­grund evidenter Interessenslagen jener Parteien und Kammern, die ihnen zuzuord­nende Vertrauensleute in Sozialversicherungsträgern unterbringen, nicht zu erwarten.

 


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