Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 31

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Grundsätzlich ist ohnehin Folgendes festzuhalten: Wenn jemand nach UN-Definition an Leib und Leben bedroht ist und daher aus seiner Heimat flüchten muss, weil eben Leib und Leben bedroht sind, dann ist es selbstverständlich das vorrangige Ziel, dieser Bedrohung zu entgehen und Hilfe zu leisten. Das ist wohl außer Streit gestellt. Das kann bereits in der Nachbarprovinz, im Nachbarland, in der Region oder auch in sicheren Ländern auf dem jeweiligen Kontinent selbst möglich gemacht werden.

Daher betone ich: Das ist nicht die ausschließliche Verantwortung Europas; denn nicht Europa ist schuld am Zustand in manchen Ländern des afrikanischen Kontinents. Wir in Österreicher haben da nicht irgendeine Verantwortung an diesen Entwicklungen; daher sollte man die wirklich Verantwortlichen durchaus beim Namen nennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unser modernes Asylrecht ist sozusagen auch ein Produkt des Zweiten Weltkrieges, das für einzelne spezifisch Verfolgte geschaffen wurde, für Massenverfolgte, auch im 20. Jahrhundert, weil Völkermord und gezielte Tötung stattgefunden hat. Für die dama­lige Zeit, für den damaligen Fall war das ein gutes und richtiges System, das aber damals anders gedacht war, als es heute teilweise ausgelegt wird, nämlich nicht als Einfuhrschleuse für Wirtschaftsflüchtlinge, nicht für Menschenmassen, die aus wirt­schaftlichen Gründen in andere Regionen aufzubrechen versuchen. Aber genau das ist heute oftmals der Fall.

Verbrecherischen Schlepperbanden muss natürlich der Nährboden entzogen werden; sie verdienen mit diesen „Geschäften“ ein Vermögen! Ich habe es ja zuvor schon angesprochen: 5 000 US-Dollar sind Mindestbeträge, die pro Flüchtling aufgebracht werden; ein Betrag, mit dem man sich natürlich auch – gerade in Afrika – eine entsprechende Existenz aufbauen könnte, wenn man sicher vor Ort leben könnte.

Es passieren schreckliche Dinge, die durch diese Schleppermafia zustande kommen – und diese müssen wir daher gezielt ins Visier nehmen.

Natürlich wäre es notwendig, dass die Europäische Union zur Sicherung und Rettung letztlich auch Schiffe vor Ort sicherstellt, solche Schiffe abfängt und die Menschen in Sicherheit bringt, aber dann eben auch in diese zu errichtenden Flüchtlingscamps vor Ort zurückbringt und dort die Betreuung und Sicherung dieser Flüchtlingscamps sicherstellt. Das ist eine der Grundvoraussetzungen, damit man eben nicht das Signal aussendet, probiert es auf diesem gefährlichen Weg und letztlich dann solche tragischen Entwicklungen passieren können, die wir heute erleben.

Und natürlich muss man – wie Sie gesagt haben – auch darüber reden, eine zumut­bare Höchstgrenze im Asylbereich festzulegen: Wie viele Asylanten kann Österreich überhaupt aufnehmen? Welche Kapazitäten haben wir? Wir haben bereits extreme Kapazitäten erfüllt, und wir sind ja nicht diejenigen, die die Krisen in dieser Welt aus­lösen. Wenn Amerikaner, Franzosen und andere, nachdem sie ihre Bombenkontin­gente entleert und Megaprofite im Bereich Waffen- und Erdölhandel gemacht haben, sich dann aus der humanitären Verantwortung und den Wiederaufbau in der Region herausstehlen, dann ist das nicht korrekt und ein nicht tragbarer Zustand.

Es ist daher notwendig, dass wir diese verantwortliche Rolle ansprechen und auch einfordern. Zum Thema Kontingente und Quoten: Ja, eine Quote ist notwendig! Die kann aber nicht nach oben hin offen sein, Herr Bundeskanzler, das habe ich bei Ihnen irgendwie herausgehört. Es muss klar sein, es gibt gewisse Belastungsgrenzen, die man nicht überschreiten kann, und die hätte ich gern einmal diskutiert und definiert.

Lassen Sie mich noch ganz kurz zum Thema Arbeitserlaubnis für Asylwerber Stel­lung nehmen, da gibt es ja derzeit auch von SPÖ und ÖVP mit Unterstützung der Grünen Bestrebungen, den Arbeitsmarkt für Asylwerber zu öffnen; im Bereich der


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