Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 62

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


11.23.50

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema des Feinstaubs beschäftigt uns in diesem Haus schon längere Zeit und wird uns auch in der Zukunft sicher noch einiges an Beschäftigung bringen.

Bislang waren eigentlich die einzig erfolgversprechenden Konzepte zu diesem Thema Geschwindigkeitsbeschränkungen und manchmal auch sektorale und temporäre Fahrverbote. Natürlich erhielten diese Maßnahmen nicht immer die ungeteilte Zustim­mung in der Bevölkerung. Wer fährt schon gerne bei freier Autobahn mit 100 Stunden­kilo­metern? Aber die dadurch erzielten Verbesserungen bei den Feinstaubemissionen waren bewiesenermaßen beachtlich. Auswertungen der TU Graz haben ergeben, dass ein durchschnittlicher Pkw, der statt 130 Stundenkilometern mit 100 fährt, im Schnitt um 38 Prozent weniger Stickoxide und um 31 Prozent weniger Feinstaub emittiert.

Neu sind nun innovative Systeme, die die Möglichkeit geben, mit mobilen Filteranlagen schädlichen Feinstaub aus der Umgebungsluft im Straßenverkehr zu filtern. Die soge­nannte GreenBox ist eines der bekannteren Produkte. Dieses Feinstaubfilter­system wird auf dem Dach von Fahrzeugen befestigt, saugt die kontaminierte Luft ein und gibt die gefilterte Luft nahezu feinstaubfrei wieder an die Umwelt ab. Das klingt wun­derbar.

Aber ein Pilotversuch der Grazer Linien auf Autobussen erbrachte bedauerlicherweise negative Ergebnisse. Es war ein deutlich höherer Kraftstoffverbrauch gegeben. Dies war unter anderem auch auf das Gewicht der Box, die Verschlechterung der Aero­dynamik und den Energieverbrauch der Filteranlage zurückzuführen. Außerdem gibt es in der Filterwirkung kaum einen Vorteil im Vergleich zu einer gut platzierten, statio­nären Filteranlage.

In der ganzen Debatte darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Fahrzeuge, die über eine EU-Betriebserlaubnis verfügen, auch in jedem Mitgliedstaat anerkannt wer­den müssen und deren Zulassung nicht verhindert werden darf. In den einschlägigen europarechtlichen Vorschriften ist die verpflichtende Ausrüstung mit einem Filter des Bremsabriebes nicht vorgesehen. Sollten zusätzliche technische Anforderungen verlangt werden, so würde dadurch ein unzulässiges Handelshemmnis geschaffen, da die Hersteller die Fahrzeuge für den österreichischen Markt speziell bauen beziehungs­weise ausrüsten müssten. Eine verpflichtende Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit einem solchen Filter könnte daher nur auf EU-Ebene beschlossen werden.

Klar ist: Wir werden uns dem Thema nicht verschließen, wir werden an diesem Thema dranbleiben. Man muss die Entwicklungen beobachten und gegebenenfalls auch ent­sprechende Maßnahmen andenken. Derzeit können wir diesem Antrag jedoch nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


11.26.56

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Kollege Heinzl und ich lieben auch die Freiheit auf zwei Rädern, aber nicht, weil wir im gesetzten, rüstigen Alter sind, sondern weil wir das einfach seit Jahrzehnten machen, da das eine gute Freizeitbeschäftigung ist.

 


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