Enqueten

In Parlamentarischen Enqueten und Enquete-Kommissionen des Nationalrats beraten Abgeordnete, Expert:innen und Zivilgesellschaft gemeinsam über wichtige Themen.

Offene Beratungen und Diskussionen

In Ausschuss- und Plenarsitzungen des Nationalrats kann grundsätzlich nur das diskutiert werden, was bereits als Verhandlungsgegenstand vorliegt. Das sind in der Regel ausgearbeitete Gesetzesvorschläge oder Berichte der Bundesregierung, des Rechnungshofs oder anderer Einrichtungen und Behörden. Aktuelle Aussprachen aus dem Arbeitsbereich eines Ausschuss, Aktuelle Stunden oder Dringliche Anfragen bieten eine Möglichkeit in den Sitzungen auch dann aktuelle Themen anzusprechen, wenn kein Verhandlungsgegenstand dazu vorliegt.

Ein Parlament soll sich aber auch selbst mit wichtigen Themen befassen und mehr darüber in Erfahrung bringen können. Es soll die Möglichkeit haben, Ideen für gesetzliche Regelungen oder andere staatliche Maßnahmen in offener Weise und im Austausch mit Expert:innen, Interessenvertreter:innen oder Betroffenen diskutieren zu können. Dafür gibt es im Nationalrat Parlamentarische Enqueten und Enquete-Kommissionen.

Ausführliche Informationen zu den letzten beiden Enquete-Kommissionen finden sich unter Stärkung der Demokratie (2014) und Würde am Ende des Lebens (2014).

Was ist der Unterschied zwischen einer Enquete, einer Enquete-Kommission und dem Enqueterecht?

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