LETZTES UPDATE: 24.04.2013; 14:44
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Parlamentarische Bundesheerkommission

Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Sie besteht aus vom Nationalrat gewählten und von Parteien entsandten Mitgliedern. Die Funktionsperiode der Parlamentarischen Bundesheerkommission dauert sechs Jahre.

Unterpunkte anzeigen Wer kann sich beschweren?

Beschweren können sich:

  • Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet haben,
  • Stellungspflichtige,
  • SoldatInnen,
  • SoldatenvertreterInnen
  • Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes sowie
  • Personen, die Ausbildungsdienst geleistet haben.

Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) hat mittelbar oder unmittelbar eingebrachte Beschwerden schriftlich oder mündlich entgegenzunehmen, und – es sei denn, die Bundesheerbeschwerdekommission erkennt die Geringfügigkeit des behaupteten Beschwerdegrundes – zu prüfen und über ihre Erledigung Empfehlungen zu beschließen.

Die Bundesheerkommission kann auch von sich aus tätig werden

Darüber hinaus ist die Parlamentarische Bundesheerkommission berechtigt, von ihr vermutete Mängel oder Übelstände im militärischen Dienstbereich von Amtswegen zu prüfen.

Unterpunkte anzeigen Worüber kann man sich beschweren?

Die zur Beschwerde berechtigten Personen können sich über Mängel oder Übelstände im militärischen Dienstbereich beschweren, insbesondere über persönlich erlittenes Unrecht oder Eingriffe in dienstliche Befugnisse.

Unterpunkte anzeigen Wo kann die Beschwerde eingebracht werden?

Parlamentarische Bundesheerkommission
Roßauer Lände 1
1090 Wien

Tel. 0810 - 200 125 (Ortstarif); 050201 - 10 21 050; +43 1 31 98 089
Fax: 050201 - 10 17 142
bundesheer.beschwerden@parlament.gv.at

Ansprechpartner sind MinR Mag. Karl Schneemann, Büroleiter der PBHK, sowie das gesamte Team des Büros PBHK.

Unterpunkte anzeigen Wie lange hat man Zeit, sich zu beschweren?

Das Recht zur Einbringung einer Beschwerde erlischt ein Jahr nach Kenntnis des Beschwerdegrundes durch die Beschwerdeführerin bzw. den Beschwerdeführer, jedenfalls aber zwei Jahre nach Wegfall des Beschwerdegrundes.

Unterpunkte anzeigen Wer ist die Parlamentarische Bundesheerkommission?

Die Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen ist beim Bundesminister für Landesverteidigung eingerichtet (§ 4 Wehrgesetz 2001). Sie trägt dem demokratischen Prinzip der österreichischen Rechtsordnung im militärischen Bereich in besonderer Weise Rechnung. Als eigenständiges, unabhängiges Prüforgan des Nationalrates stellt sie somit ein demokratisch legitimiertes Organ des Parlaments dar. Sie wurde bereits 1955 mit der ursprünglichen Bezeichnung "Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten" eingerichtet.

Der Parlamentarischen Bundesheerkommission gehören neun Personen an: drei Vorsitzende, die einander in der Amtsführung abwechseln, sowie sechs weitere Mitglieder. Die Vorsitzenden werden vom Nationalrat gewählt. Die übrigen Mitglieder entsenden die politischen Parteien im Verhältnis ihrer Mandatsstärke im Hauptausschuss des Nationalrates. Eine Funktionsperiode beträgt sechs Jahre. Die laufende Periode hat am 1. Jänner 2009 begonnen und endet am 31. Dezember 2014.

Beratende Organe der Parlamentarischen Bundesheerkommission sind: der Chef des Generalstabs, der Leiter der Zentralsektion im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sowie ein militärärztlicher Sachverständiger. Sie haben kein Stimmrecht.

Auch international engagiert sich die Parlamentarische Bundesheerkommission. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit der Ombudsinstitutionen für die Streitkräfte zum Schutz der Rechte von Soldatinnen und Soldaten zu stärken. Nach der Gründungskonferenz in Berlin trafen sich im Jahr 2010 Ombudsinstitutionen aus über 20 Ländern im Parlament in Wien und beschlossen das "Wiener Memorandum". Die Folgekonferenz fand ein Jahr später in Belgrad statt. Die nächsten Tagungen dieser länderübergreifenden Initiative im Interesse und zum Wohle aller Soldatinnen und Soldaten führen die Parlamentarische Bundesheerkommission nach Ottawa und Oslo.

Präsidium der Parlamentarischen Bundesheerkommission:

  • Amtsführender Vorsitzender Prof. Walter Seledec (FPÖ)
  • Vorsitzender Präsident Anton Gaál (SPÖ)
  • Vorsitzender Abg. z. NR. a.D. Paul Kiss (ÖVP)

Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission:

Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission:

Unterpunkte anzeigen Jahresberichte der Parlamentarischen Bundesheerkommission, präsentiert im Parlamentsgebäude

Unterpunkte anzeigen Parlamentarische Materialien

Zeitraum Berichte und Stellungnahmen des Bundesministers Kommuniqués/Ausschussberichte
2011 III-377 d.B. (XXIV. GP)  
2010 III-316 d.B. (XXIV. GP)  
2008 und 2009 III-182 d.B. (XXIV. GP) 123/KOMM (XXIV. GP)
2006 und 2007 III-145 d.B. (XXIV. GP) 122/KOMM (XXIV. GP)
2004 und 2005 III-16 d.B. (XXIII. GP) 127/KOMM (XXIII. GP)
2002 und 2003 III-98, Zu III-98 und 2. Zu III-98 d.B. (XXII. GP) 80/KOMM (XXII. GP)
2000 bis 2001 III-163 d.B. (XXI. GP) Zuweisung an den Landesverteidigungausschuss am 19.8.2002; die XXI. GP endete jedoch vorzeitig noch im selben Jahr.
1996 bis 1999 III-83 d.B. (XXI. GP) 39/KOMM (XXI. GP)
1994 und 1995 III-76 d.B. und Zu III-76 d.B. (XX. GP) 827 d.B. (XX. GP)

 

Unterpunkte anzeigen Festschriften

Unterpunkte anzeigen Internationale Konferenzen

Unterpunkte anzeigen Rechtsgrundlagen

Wehrgesetz 2001: § 4, § 21 (3), § 61 (36)

Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer (Außerordentliche Beschwerde): § 14

Geschäftsordnungsgesetz des NR: