Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 16.05.2013

LKW-Kontrollen auf Österreichs Straßen erhöhen Verkehrssicherheit

Bures: Kontrolldichte trotz Budgetkonsolidierung gehalten

Wien (PK) – Die technischen Unterwegskontrollen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen, da dadurch laufend schadhafte LKW, die ein hohes Gefahrenpotenzial darstellen, aus dem Verkehr gezogen werden. Das geht aus einem Bericht hervor, welcher in der heutigen Sitzung vom Verkehrsausschuss diskutiert wurde. Verkehrsministerin Doris Bures unterstrich, dass das Budget für diese Kontrollen in den letzten Jahren ständig erhöht und trotz Budgetkonsolidierung gehalten werden konnte. Das entspreche dem Schwerpunkt ihres Ressorts im Bereich Verkehrssicherheit.

Der Verkehrsausschuss behandelte außerdem eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes, die mehrheitlich, aber ohne Zustimmung der Grünen, angenommen wurde. Damit werden die neuen Entwicklungen des Unionsrechts im Bereich der Flugsicherheit auf nationaler Ebene nachvollzogen. Einstimmig beschlossen wurden auch zwei Regierungsvorlagen, welche die Zustimmung Österreichs zu Vertragsänderungen des Weltpostvereins und der Internationalen Fernmeldeunion betreffen. Außerdem wurde durch Mehrheitsbeschluss das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz auch für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Anpassung an den neuen mehrstufigen Instanzenzug der Verwaltungsgerichte vollzogen. Eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragliche und technische Interoperabilität der europäischen Mautsysteme und führt den Tatbestand der Mautprellerei ein. Mit diesen Novellen wurde auch eine Reihe von Oppositionsanträgen debattiert, die alle vertagt wurden.

Gefährliche LKW: Reichen die Strafen für präventive Wirkung aus?

Der Verkehrsausschuss befasste sich zuerst mit dem Bericht der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2012 (III-404 d.B.). Die Abgeordneten zeigten sich zufrieden mit dem Bericht, der eine gute Übersicht biete. Angemerkt wurde sowohl von Abgeordnetem Johann Singer (V) als auch von FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek, dass sich offenbar kaum Veränderungen des Prozentsatzes von problematischen Fahrzeugen, die auf Österreichs Straßen unterwegs sind, erkennen lassen. Abgeordneter Singer unterstrich, dass der finanzielle Gegenwert aus der Vermeidung von Unfällen und damit Todesfällen und Verletzten im Straßenverkehr von der BAV auf 27,8 Mio. € beziffert werde. Abgeordneter Deimek meinte, die "klassischen" Mängel, wie nicht oder nicht einwandfrei funktionierende Bremsanlagen, Schäden an der Achsaufhängung, der Bereifung, der Leuchten und Beleuchtung, Schäden an Fahrgestell und Rahmen sowie defekte Lenkanlagen, zeigten einen Mangel an Problembewusstsein der Fahrzeugbetreiber. Hier müsse man fragen, ob die Präventionswirkung der derzeitigen Maßnahmen, etwa das Strafmaß, ausreiche. Kontrollen sollten aber auf die jeweiligen Fahrzeuge abstellen, gezielt Firmen zu kontrollieren, wie der Vorschlag der Europäischen Kommission für das "Paket Verkehrssicherheit" plant, sei wenig zielführend. Abgeordneter Johann Hell (S) meinte, die Kontrolldichte könnte noch ausgebaut werden, da vor allem Fahrzeuge aus Drittstaaten eine überdurchschnittlich hohe Rate an Mängeln zeigten. Abgeordneter Christoph Hagen (T) sah hier auch eine Problem der mangelnden personellen Ausstattung der Polizei. Abgeordnete Gabriela Moser (G) ortete Verbesserungsbedarf in der Aufschlüsselung der von den Bundesländern gemeldeten Zahlen über Einsätze und Kontrollen und regte die Kontrolle auch niedrigerer Fahrzeugklassen an.

Bures: Hohe Kontrolldichte auf Österreichs Straßen ist gewährleistet

Bundesministerin Doris Bures betonte, Verkehrssicherheit stelle einen Schwerpunkt ihres Ressorts dar, insofern sei es ihr wichtig, dass die Kontrolldichte gehalten werden konnte. Das Budget ihres Ressorts für technische Unterwegskontrollen habe anfänglich bei 1,1 Mio € gelegen und halte nun bei 2,6 Mio. €, trotz Budgetkonsolidierung konnte es also gesteigert werden. Die bestehende Kontrolldichte werde gehalten. Das Strafmaß von derzeit 5.000 € erachtete sie für ausreichend. Strafen hätten nur soweit präventive Bedeutung, als durch Kontrollen sichergestellt sei, dass sie auch zur Anwendung kommen. Dabei habe die Möglichkeit einer Anhaltung der Fahrzeuge bis zur Begleichung der Strafe eine wesentliche abschreckende Wirkung.

Technische Unterwegskontrolle bedeute, dass gezielt Fahrzeuge, bei denen der Verdacht technischer Mängel besteht, von speziell geschulten Polizeiorganen angehalten und einer ersten Überprüfung durch technische Fachverständige zugeführt werden, ergänzte dazu ein Mitarbeiter des Ressorts. Bestätige sich der Verdacht auf technische Mängel, erfolge eine ausführliche Überprüfung an einem mobilen Prüfzug oder in einer Prüfhalle. Die Kontrolldichte im internationalen Vergleich sei sehr hoch. Dabei sei zu bedenken, dass zusätzlich die Polizei im Laufe ihrer Verkehrskontrollen ebenfalls verdächtige Fahrzeuge aus dem Verkehr ausleiten und einer Prüfung zuführen kann. Da gezielt Fahrzeuge geprüft werden, bei denen der Verdacht von Mängeln besteht, ließen sich diese Prozentzahlen aber nicht direkt auf das gesamte Fahrzeugkollektiv umlegen. Aus diesem Grund seien von einer generellen Anhebung der Kontrolldichte kaum Veränderungen zu erwarten. Wichtig sei vielmehr die gezielte Erfassung gefährlicher Fahrzeuge, nicht eine beliebige Erhöhung der Zahl angehaltener Fahrzeuge. Die Kontrolle weiterer Fahrzeugklassen erachte man in Österreich für sinnvoll, die EU-Bestimmungen würden das auch zulassen.

Umfangreiche Anpassungen im Luftfahrtgesetz

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ verabschiedete der Ausschuss eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes (2299 d.B.), die vor allem die aktuellen Entwicklungen des Unionsrechts im Bereich der Flugsicherheit (European Aviation Security Agency – EASA) berücksichtigt und die begleitenden nationalen Bestimmungen zur Erweiterung der EASA-Grundverordnung in den Bereichen Piloten,

Flugbetrieb, Drittlandsbetreiber, Flugplätze, Flugsicherungsdienst und Flugverkehrsmanagement schafft. Die behördlichen Zuständigkeiten für Flughäfen werden zudem vereinheitlicht und Regeln für Hubschrauberlandeplätzen bei Krankenhäusern geschaffen. Für die Verarbeitung von sicherheitsrelevanten Informationen aus Ereignismeldungen in der Zivilluftfahrt wird die Austro Control GmbH als zentrale Meldestelle festgelegt. Für Genehmigungen in Zusammenhang mit Hänge- bzw. Paragleitern, Fallschirmen und motorisierten Hänge- bzw. Paragleitern erfolgen Verwaltungsvereinfachungen.

Miterledigt wurde ein Antrag von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B) auf eine gesetzliche Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge und –geräte (2166/A(E)). Dolinschek äußerte sich zufrieden über die Aufnahme eines entsprechenden Kapitels in der Regierungsvorlage. Auch die Abgeordneten Peter Stauber (S), Hermann Gahr und Christoph Hagen (T) hoben die positiven Neuerungen der Novelle hervor, insbesondere die Erhöhung der Rechtssicherheit. Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte allerdings, es zeige sich eine gewisse Tendenz einer Überregulierung von Randbereichen, wenn es etwa um Sportarten gehe wie Flüge mit Paragleitern oder Base-Jumping, was mehr negative Begleiterscheinungen als positive Effekte verursachen könne. Abgeordneter Gerhard Deimek (F) begrüßte die Novelle, sah aber auch reichlich Verbesserungspotenzial bei der Austro Control GmbH. Nicht zustimmen konnten die Grünen, da datenschutzrechtliche Fragen nicht ausreichend geregelt seien, wie Abgeordnete Gabriela Moser bemerkte. Außerdem bringe die Novelle nichts an Verbesserungen im Bereich Fluglärm, man versuche das Thema Fluglärm offenbar gegen das Thema CO2-Belastung auszuspielen, statt sich Projekte wie Single European Sky voranzutreiben.

Bundesministerin Doris Bures stellte fest, die Novelle reagiere auf legistische wie technische Neuerungen. Unbemannte Fluggeräte würden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Datenschutzregeln seien ausreichend berücksichtigt worden. Für bereits bestehende Hubschrauberlandeplätze bei Krankenhäusern werde keine Neubewilligung notwendig. Was sportliche Aktivitäten wie Base-Jumping betreffe, so würden nur Regeln, die auch bisher schon hochriskantes Verhalten etwa bei Fallschirmsprüngen verboten haben, auf diese Bereiche übertragen. Wichtig sei auch, dass künftig bestimmte gefährliche Klassen von Lasern, die beispielsweise Piloten blenden können, verboten werden. Es erfolge sicher kein Ausspielen der Themen von Fluglärm und Schadstoffbelastung gegeneinander, unterstrich die Verkehrsministerin. In beiden Fällen gelte das Prinzip der Minimierung durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten. Auch bei Single European Sky sei Österreich aktiv und sicher nicht säumig.  

Ausschuss genehmigt Vertragswerke des internationalen Postdienste

Einstimmigkeit bestand im Ausschuss hinsichtlich der aktuellen Vertragswerke des Weltpostvereins (1895 d.B.), die den Postdienst zwischen den 192 Mitgliedsländern der Organisation regeln und darüber hinaus die Rechtsgrundlage für die Arbeitsweise des Weltpostvereins, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, bilden. Einstimmig genehmigten die Abgeordneten auch die Ratifizierung der Vertragsänderung der Internationalen Fernmeldeunion (1906 d.B.), durch die sich im Übrigen keine Änderungen hinsichtlich der bisherigen Beitragsklasse Österreichs und seiner Erklärungen und Vorbehalte ergeben.

Eingehend auf Kritik von Abgeordneter Gabriela Moser (G) an einer generellen Verschlechterung der Versorgung mit Postdienstleistungen stellte Bundesministerin Doris Bures fest, ihr Ressort habe in diesem Bereich eine legislative und regulative Funktion. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sei dafür die Vorgabe. Die angesprochenen Beispiele, etwa die Aufstellung von Briefkästen, seien dem operativen Bereich zuzuordnen, Fragen dazu also an das Finanzministerium als Eigentümervertreter zu richten.

In der Debatte griffen die Abgeordneten auch einen Antrag der Grünen (747/A(E)) auf, in dem Abgeordnete Gabriela Moser Informationen über potentielle Gefahren der Handy-Benutzung einfordert. Dieser wurde mit Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt. Abgeordneter Josef Auer (S) meinte, solche Informationen würden kontinuierlich von verschiedenen Stellen, etwa der Ärztekammer, veröffentlicht.

Ein weiters unter diesem Themenblock mitverhandelter Antrag der Grünen (1850/A) auf Änderung der Fernmeldegebührenordnung schlägt im Wesentlichen eine Ausdehnung der Gebührenbefreiung für Einkommensschwache vor. Abgeordneter Dieter Brosz meinte, es müsse die Höhe des verfügbaren Einkommens, nicht die Herkunft des Einkommens für die Gebührenbefreiung den Ausschlag geben. Bundesministerin Doris Bures stellte fest, die Regelung sei analog zur Befreiung von den Rundfunkgebühren, Änderungen des Systems der Gebührenbefreiung müssten also auch diese berücksichtigen. – Auch dieser Antrag wurde von der Koalition vertagt.

Weitere Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wurde ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (2194 d.B.) angenommen, das notwendig gewordene Anpassungen an das neue mehrstufige System der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt. Durch diese Sammelnovelle werden in erster Linie die in einer Reihe von Gesetzen bisher enthaltenen Instanzenzüge adaptiert. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wird auch die bisherige Schienen-Control Kommission aufgelöst, die bei ihr anhängigen Verfahren gehen auf das Verwaltungsgericht über. Damit in Österreich weiterhin eine den EU-Vorgaben entsprechende Regulierungsstelle bestehen bleibt, wird durch das Anpassungsgesetz auch eine neue Schienen-Control Kommission geschaffen, die die Aufgaben der bisherigen Einrichtung weiterführt.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) warnte vor Einschränkungen von BürgerInnenrechten sowie vor Defiziten im Rechtsschutz, etwa durch die Verkürzung der Begutachtungsfristen oder durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Infrastrukturprojekte, und kündigte seitens ihrer Fraktion die Ablehnung des Gesetzes an.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B), der im Ausschuss gegen die Vorlage stimmte, behielt sich namens des BZÖ für das Plenum nach weiterer Durchsicht der Materie eine allfällige Zustimmung vor.

Bundesministerin Doris Bures erwartete sich ebenso wie Abgeordneter Martin Bartenstein (V) von dem Gesetz generell eine Verfahrensbeschleunigung sowie Verwaltungsvereinfachungen. Sie versicherte überdies, die Anpassungen seien nicht mit weniger, sondern in vielen Bereichen mit mehr BürgerInnenrechten und BürgerInnenservice verbunden.  

Europäische Mautsysteme sollen interoperabel werden

Eine von den Abgeordneten mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ verabschiedete Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (2298 d.B.) schafft die Voraussetzungen für die technische und vertragliche Interoperabilität der europäischen Mautsysteme. Damit könnten in Zukunft auch europäische Unternehmen als Mautdienstanbieter tätig werden. Die Novelle legt die Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) und seine technischen Komponenten fest. Dadurch soll bei Durchquerung mehrerer Länder eine Entrichtung der Maut auf der Grundlage eines einzigen Vertrags mit einem EETS-Anbieter und einem einzigen Bordgerät möglich werden.

Im Gesetz enthalten ist auch die Einführung eines Tatbestands der Mautprellerei. Dieser ist gegeben, wenn der Zulassungsbesitzer unterlässt, bei vorläufiger Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Tarifgruppe den fehlenden Nachweis nachzuholen. Fuhrunternehmer werden überdies verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zeitgereicht vom Einlangen einer Ersatzmautaufforderung zu unterrichten. In beiden Fällen sollen damit die Fahrer von Fuhrunternehmen vor Verwaltungsstrafverfahren bewahrt werden.

Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag hat den Wegfall der ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Verständigungspflicht des Arbeitgebers bei Einlangen der Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut zum Inhalt.

Dieser Abänderungsantrag war Grund für die Grünen, sich dem breiten Konsens nicht anzuschließen. Abgeordnete Gabriela Moser argumentierte dabei, die nunmehrige Regelung liege einseitig im Interesse der Wirtschaftskammer.

Bundesministerin Doris Bures stellte zur Regierungsvorlage klar, es gehe ausschließlich darum, die technischen Voraussetzungen zu regeln, die Festlegung von Tarifen sei davon nicht betroffen.

Beschlossen wurde zudem eine Verlängerung einer Ausnahmeregelung für den Ortslinienverkehr (BusfahrerInnen) bei der Arbeitszeitenaufzeichnung um ein weiteres Jahr. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Kraftfahrgesetzes (2279/A) erhielt die Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ. Abgeordnete Gabriela Moser (G) befürchtete hingegen, die Fristverlängerung könne dazu verleiten, Lenkzeiten zu überschreiten und Ruhezeiten zu kürzen.

Eine von SPÖ und ÖVP beantragte (2280/A) Erhöhung der Verwaltungsabgabe im Zusammenhang mit der Gefahrengutbeförderung von Postdienstleistern im Luftverkehr wiederum passierte den Ausschuss einstimmig.

Kein Durchbruch bei Oppositionsanträgen

Der Themenbereich Bundesstraßen und Verkehr bot dem Ausschuss auch Gelegenheit, weitere Anträge der Oppositionsparteien zu behandeln, die bei der Abstimmung allerdings alle mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden.

Abgeordneter Josef Jury (F) erhob in seiner Initiative (2275/A(E)) die Forderung, im Zuge von Totalsperren der B 99 Katschberg Straße im Bereich der Lieserschlucht die Vignettenpflicht temporär für die Tauernautobahn im Streckenabschnitt Knoten Spittal/Millstättersee bis Spittal an der Drau–Ost aufzuheben. Abgeordneter Johann Hell (S), der die Vertagung beantragte, wandte ein, es gebe bereits jetzt auf Landesebene die Möglichkeit, die Vignettenpflicht aufzuheben.

Nicht durchsetzen konnten sich auch die Grünen mit ihrem Vorstoß auf einen zügigen Ausbau des LKW-Kontrollstellennetzes. Ein diesbezüglicher Antrag (370/A(E)) der Abgeordneten Gabriela Moser wurde unter Hinweis auf entsprechende Konzepte der ASFINAG mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

In die Warteschleife verwiesen wurde auch der Vorschlag des BZÖ (2165/A(E)) betreffend eine EU-weite Regelung der Mitführpflichten für KFZ-LenkerInnen. Abgeordneter Johann Hell (S) gab zu bedenken, gemeinsame Regelungen könnten unter Umständen zu einer Verschlechterung der guten österreichischen Bestimmungen führen.

Mehrheitlich auf Vertagung entschied der Ausschuss auch hinsichtlich einer Initiative des BZÖ (2245/A(E)) auf Öffnung der Busspur für einspurige Kraftfahrzeuge. Bundesministerin Doris Bures verwies in diesem Zusammenhang auf die derzeit bereits bestehende Möglichkeit, nach Prüfung der Verkehrssicherheit im Einzelfall die Busspur für Einspurige freizugeben.

Schließlich lag dem Ausschuss auch ein Entschließungsantrag der Grünen (662/A(E)) vor, in dem Abgeordnete Gabriela Moser ein Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur anregt, das die übrigen städtischen Großräume, die über schienen- bzw. oberleitungsgebundene Nahverkehrsmittel verfügen, mit Wien gleichstellt. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt, nachdem Abgeordneter Martin Bartenstein (V) zwar grundsätzliche Sympathie für das Anliegen signalisiert, gleichzeitig aber auf diesbezüglich erforderliche Regelungen im Finanzausgleich und dementsprechend langwierige Verhandlungen hingewiesen hatte. (Schluss) sox/hof