Parlamentskorrespondenz Nr. 47 vom 23.01.2015

Neu im Menschenrechtsausschuss

Umsetzung von EGMR-Urteilen hinsichtlich vormaliger antihomosexuellen Sonderstrafgesetze, Einführung einer verdeckten Verteidigung, Menschenrechtslage im Straf-

Wien (PK) – Die Grünen sowie die Regierungsfraktionen haben menschenrechtsrelevante Gesetzesinitiativen eingebracht, die dem Ausschuss für Menschenrechte zugewiesen wurden.

Grüne fordern Umsetzung von EGMR-Urteilen hinsichtlich aufgehobener antihomosexuellen Gesetze

Personen, die aufgrund bereits seit Jahren aufgehobener Gesetze gegen Homosexualität nicht rehabilitiert wurden, nach wie vor im österreichweiten Strafregister vorgemerkt und deren Verurteilungen stets aufrecht sind, machen die Grünen einmal mehr in einer Initiative (827/A(E)) zum Thema. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe Österreich vor Aufhebung der entsprechenden Gesetze wegen der jahrelangen strafrechtlichen Verfolgung homo- und bisexueller Männer wiederholt verurteilt, 2013 etwa wegen fehlender Rehabilitierung der Opfer der Strafgesetze, wie die Grünen aufzeigen. Nun fordern sie den Justizminister dazu auf, die Urteile des EGMR im Zusammenhang mit Verurteilungen auf Grundlage der vormaligen antihomosexuellen Sonderstrafgesetze  umzusetzen.

… und die Einführung einer verdeckten Verteidigung

Handlungsbedarf sehen die Grünen auch, was den Rechtsschutz von BürgerInnen bei Überwachungsmaßnahmen (829/A(E)) angeht. Vor allem dann, wenn diese Maßnahmen ohne Kenntnis der überwachten Personen vorgenommen werden und es den Betroffenen zum Zeitpunkt der Überwachung nicht möglich ist, strafprozessuale Rechte wahrzunehmen. Für genau diese Fälle fordern die Grünen deshalb die amtswegige Bestellung von Rechtsanwälten und Strafverteidigern zur Wahrung individueller Beschuldigtenrechte. Durch diese "verdeckte Verteidigung" könnten Beschwerde- und Einspruchsrechte eines Betroffenen bereits in einem Verfahrensstadium wahrgenommen werden, in welchem bis auf die beauftragende Strafverfolgungsbehörde und dem Verteidiger niemand über das Verfahren informiert ist, macht Albert Steinhauser im Antrag geltend.

SPÖ und ÖVP thematisieren Straf- und Maßnahmenvollzug

Die eingeleiteten Reformbemühungen der Bundesregierung in Sachen Straf- und Maßnahmenvollzug sollen mit aller Konsequenz und Entschlossenheit fortgesetzt werden. So die Kernforderung eines Entschließungsantrags (841/A(E)) von SPÖ und ÖVP. So sprechen sich die beiden Fraktionen etwa dafür aus, eine Grenzziehung zwischen Strafvollzug und Psychiatrie vorzunehmen, die Möglichkeit auf betreute Wohngruppen als Alternative zur U-Haft sicherzustellen, das bereits in Wien etablierte Modell der Jugendgerichtshilfe bundesweit zu installieren oder die sozialpädagogische Betreuung in ausgewählten Justizanstalten im Jugendbereich zu erweitern. (Schluss) keg