Parlamentskorrespondenz Nr. 1183 vom 12.11.2020

Universitätsfinanzierung und Forschungsausgaben steigen 2021 deutlich an

Budgetausschuss debattiert mit Bundesminister Faßmann über langfristige Ziele für Wissenschaft und Forschung

Wien (PK) – Das Budgetkapitel Wissenschaft und Forschung wurde heute vom Budgetausschuss verhandelt. Darin enthalten sind jene Mittel, die der Bund über das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) für Universitäten und Hochschulen, im Bereich der Studienförderung sowie für die Forschungs- und Forschungsfördereinrichtungen bereitstellt. Für 2021 sind laut dem aktuellen Budgetentwurf deutliche Steigerungen der Mittel für Wissenschaft und Forschung vorgesehen.

Insgesamt sieht der Bundesvoranschlag für 2021 für Wissenschaft und Forschung 5,26 Mrd. € an Auszahlungen vor, was gegenüber 2020 ein Anstieg um 233,9 Mio. € bzw. 4,7 % ist. Der Bundesfinanzrahmen sieht zudem vor, dass als Resultat der neuen Leistungsvereinbarungsperiode mit den Universitäten 2022 die Auszahlungen in diesem Budgetkapitel nochmals auf 5,59 Mrd. € ansteigen und in den weiteren Jahren – mit 2023 mit 5,6 Mrd. € 2023 und 5,59 Mrd. € – in etwa in gleicher Höhe bleiben.

Der größte Budgetposten von 4,58 Mrd. €, entfällt auf die tertiären Bildungseinrichtungen, also die Hochschulen, wobei 3,83 Mrd. € für die öffentlichen Universitäten und 369,7 Mio. € für die Fachhochschulen vorgesehen sind. Die Universitäten werden auch am meisten von der Budgeterhöhung profitieren, da von dieser nicht weniger als 129,8 Mio. € auf sie entfallen (ohne Klinikbauten). Darin enthalten sind 12,6 Mio. € für die Vienna COVID-19 Diagnostics Initiative im Rahmen der COVID-19-Krisenbewältigung. Beim klinischen Mehraufwand kommt es zu einem Rückgang um 48,5 Mio. €.

Die Erhöhung der Studienplatzfinanzierung der Fachhochschulen um 10 % bedeutet für diese 33,6 Mio. €, wobei insgesamt der vierjährige Finanzrahmen für diesen Zweck um rund 145 Mio. € erhöht wurde. Services für Studierende und Förderungen für Studierende schlagen im kommenden Jahr mit 307,1 Mio. € zu Buche. Die Studienbeihilfenbehörde wird vom Bund 2021 mit 9,6 Mio. € finanziert.

Für die Forschungsfinanzierung des Bildungsministeriums sind 2021 rund 626,4 Mio. veranschlagt. Den Hauptteil davon macht die Basisfinanzierung von Institutionen im Bereich der Forschung und Entwicklung aus, für sie sind 580,2 Mio. € vorgesehen. Dazu kommen noch 46,1 Mio. €, die das Ressort für Projekte und Programme zur Verfügung stellen kann. In der Gesamtsumme ist auch das Budget der Zentralstelle und ihrer Serviceeinrichtungen für 2021 enthalten, sie beträgt 58,8 Mio. €.

Universitätspolitik: Leistungsvereinbarungen bringen Verschiebungen bei Finanzierungen

Die großen Linien der Universitätspolitik standen im Fokus der Fragen der SPÖ-Abgeordneten Andrea Kuntzl, Katharina Kucharowits und Eva Maria Holzleitner sowie von FPÖ-Abgeordnetem Axel Kassegger. Bundesminister Heinz Faßmann betonte in seinen Antworten, dass die Umsetzung und Begleitung der Leistungsvereinbarung mit den Universitäten zentrale Elemente seien, mit dem sein Ressort seine Steuerungsfunktion wahrnehme. Ein wesentlicher Maßstab sei die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse. Daher lege nicht sein Ressort die Zahl der Professuren fest, sondern das sei Aufgabe der Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie.

In der Frage der Implementierung der Universitätsfinanzierung NEU unterstrich Faßmann, dass mit Beendigung der aktuellen Leistungsvereinbarungsperiode tatsächlich auch Rückzahlungen für nicht erbrachte Leistungen zu erwarten seien. Das Geld bleibe im System und werde anderen Universitäten zukommen. Die Bandbreite der Änderungen liege dabei bei 2%. Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, auf diese Weise Anreize für die Universitäten zu setzen, ihre Leistungen zu verbessern. Letztlich gehe es darum, dass die Universitäten und Hochschulen in die Lage versetzt werden, mehr Studierende zu einem tertiären Bildungsabschluss zu bringen.

Mehrfach zur Sprache kam die geplante UOG-Novelle, in der auch die Möglichkeit vorgesehen sein soll, dass Universitäten inaktive Studien beenden. Kuntzl wollte dazu wissen, welche Kriterien man anlegen werde. Sie befürchtet Nachteile insbesondere für berufstätige Studierende, während Martin Graf (FPÖ) vor weiterer Bürokratie warnte. Helmut Brandstätter (NEOS) zeigte sich skeptisch, wie für die Universitäten hier mehr Planbarkeit entstehen solle. Auf die Notwendigkeit, berufstätigen Studierenden mehr Flexibilität im Studienverlauf zuzubilligen, verwies Elisabeth Götze (Grüne).

Bundesminister Faßmann erklärte, dass die Novelle in etwa zwei Wochen in Begutachtung gehen werde. Er gab sich überzeugt, dass mit entsprechenden Software-Lösungen der bürokratische Aufwand bei der Beendigung von Studien in Grenzen gehalten werden kann. Mehr Planbarkeit solle für die Universitäten dadurch entstehen, dass sie den Betreuungsaufwand für die tatsächlich prüfungsaktiven Studien besser überblicken könnten. Was berufstätige Studierende betreffe, so habe man deren Anliegen schon jetzt berücksichtigt, es gebe etwa die Möglichkeit der Beurlaubung für ein Semester. In der Frage der Sanierung bzw. dem Ausbau von Studierendenheimen verwies Faßmann SPÖ-Abgeordnete Kucharowits auf die Wohnbauförderung der Länder, die den Betreibern offenstehe, der Bund habe hier keine Zuständigkeit.

Die Vorbereitungen der geplanten Errichtung einer TU Linz wurde von Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) angesprochen. Sie erfuhren, dass im Budget rund 30 Mio. € für Planungen vorgesehen sind. Dabei handle es sich noch um keine eigentliche Universitätsfinanzierung, diese werde vielmehr im Rahmen der nächsten Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten erfolgen. Die Zahl der öffentlichen Universitäten werde sich dann durch einen Gesetzesbeschluss auf 23 erhöhen. Die Standortfrage sei noch offen, betonte Faßmann. Daher sei "TU Linz" bisher nur ein Arbeitstitel. Geplant sei die Bildung eines Forschungsschwerpunkts "Digitale Transformation der Gesellschaft".

Das Budget für Wissenschaft und Forschung sei sehr zufriedenstellend, es bringe gegenüber 2020 deutliche Steigerungen, zeigte sich Rudolf Taschner (ÖVP) zufrieden. Das zeige sich vor allem auch an den Mitteln für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode sowie für die Fachhochschulen. Taschner sprach das Thema der Verbesserung der hochschulischen Weiterbildung an. Der Wissenschaftsminister meinte dazu, es gebe hier bereits ein ausgesprochen breites Angebot, sein Ressort stehe jedoch vor der Aufgabe, eine bessere Strukturierung zu schaffen.

Das Angebot an Fachhochschul-Studienplätzen soll laut Bundesminister Faßmann weiter ausgebaut werden. Sie hätten eine wesentliche Erhöhung der Studienplatzfinanzierung für die nächsten Jahre erhalten, betonte er in Richtung von Petra Oberrauner (SPÖ), Nico Marchetti (ÖVP) und Sibylle Hamann (Grüne). Eine Basisfinanzierung für die Forschung an FHs sei nicht vorgesehen, erfuhr Marchetti, doch würden diesen Forschungsprogramme offenstehen, an denen sie sich kompetitiv bewerben können. FHs seien auch sehr erfolgreich in der Einwerbung von Forschungsgeldern von Unternehmen.

Forschungsinitiativen werden weitergeführt

Eva Blimlinger (Grüne) und FPÖ-Abgeordneter Martin Graf interessierten sich für die Zukunft der Grundlagenforschung vor dem Hintergrund des neuen Forschungsfinanzierungsgesetzes. Das Ziel der Umsetzung der FTI-Schwerpunkte der Bundesregierung brauche Vereinbarungen mit den Institutionen als Arbeitsgrundlage, betonte Faßmann. Diese würden mit der FTI-Strategie und insbesondere mit den Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen mit den zentralen Einrichtungen der Forschung und Forschungsfinanzierung im Wirkungsbereich des BMBWF geschaffen. Sowohl die Strategie als auch die Vereinbarungen sollen laut ihm bis Jahresende vorliegen. Faßmann verwies auch darauf, dass die Planung und Umsetzung der Exzellenzinitiative für Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung mit dem FWF einen Schwerpunkt des kommenden bilden werden.

Gegenüber den ÖVP-Abgeordneten Maria Theresia Niss und Nico Marchetti betonte Faßmann, dass die Förderung exzellenter Forschung und die Verankerung der österreichischen Wissenschafts- und Forschungscommunity im europäischen Forschungsraum selbstverständlich weiter einen Schwerpunkt seines Ressorts bilde. Dazu gehöre die gezielte Beteiligung an den EU-Missionen im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe. Gearbeitet werde auch an der Umsetzung eines Nachfolgeprogramms zu Sparkling Science. Investiert werden soll auch in die Großforschungsinfrastruktur und in Klinikbauten.

Die Abgeordneten Axel Kassegger (FPÖ), Josef Smolle (ÖVP) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) wollten wissen, welches Ziel mit der Struktur- und Aufgabenreform der Geologischen Bundesanstalt und der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (GBA/ZAMG) zu einem nationalen Zentrum für Klimaforschung und Daseinsvorsorge verfolgt werde und wann diese Änderung zu erwarten sei. Faßmann erläuterte, dass es ihm um mehr als eine Verwaltungsreform gehe, im Zentrum stehe die Nutzung von Synergien der Institute und die Schaffung eines neuen Forschungsschwerpunkts zu Gefahren im Naturraum im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Die Planungen sollten etwa Mitte 2021 abgeschlossen sein und die neue Organisation eine Grundlage über ein Bundesgesetz erhalten. (Fortsetzung Budgetausschuss) sox

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.