Parlamentskorrespondenz Nr. 1254 vom 11.11.2021

Sozialbudget 2022: Mehr Mittel für neue Schwerpunkte im Pflegebereich

Budgetausschuss debattiert Kapitel Soziales und Pensionen

Wien (PK) – Im Budgetausschuss standen heute auch die Kapitel Soziales und Pensionsversicherung des Bundesfinanzgesetzes 2022 auf der Tagesordnung. Die Mittel für den Bereich Soziales steigen nächstes Jahr auf 4,2 Mrd. € leicht an. Der überwiegende Teil davon wird für Pflege aufgewendet, wobei insbesondere neue Schwerpunkte wie die Pflegeausbildung und das Projekt "Community Nurses" zu Buche schlagen. Der Bundeszuschuss zu den Pensionen soll nächstes Jahr aufgrund der verbesserten Wirtschaftslage geringer ausfallen. Die Auszahlungen im Pensionsbereich sinken im Vergleich zum Jahr 2021 um rund 232,8 Mio. € auf 12,47 Mrd. €.

Soziales: 4,2 Mrd. € Budget für 2022 geplant

Im Sozialbudget sind für kommendes Jahr rund 4,2 Mrd. € an Auszahlungen vorgesehen. Die Mittel steigen damit im Vergleich zum Jahr 2021 um 1,1% leicht an. Dem stehen Einzahlungen in der Höhe von 644,6 Mio. € gegenüber, was einem Anstieg von 3% entspricht.

Im Bundesfinanzrahmengesetz, das ebenfalls mitverhandelt wird, sind für den Bereich Soziales bis 2025 keine wesentlichen Anstiege der Auszahlungen geplant. In den Jahren 2020 und 2021 waren die Ausgaben pandemiebedingt deutlich gestiegen.

Die höheren Auszahlungen sind zu einem erheblichen Anteil auf einen erhöhten Bedarf für das Pflegegeld (25,3 Mio. € mehr) und für die Dotierung des Pflegefonds (19 Mio. € mehr) zurückzuführen, wie der Analyse des Budgetdienstes zu entnehmen ist. Auch für neue Schwerpunkte sind zusätzliche Mittel vorgesehen. Das betrifft insbesondere die Pflegeausbildung mit einem Plus von 50 Mio. € und das Pilotprojekt Community Nurses (+18,3 Mio. €). Das Projekt Community Nurses, also zentrale Ansprechpersonen für eine wohnortnahe gesundheitliche Versorgung und Prävention, wird aus dem Aufbau- und Resilienzplan der EU finanziert. Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Pflegereform sind laut Analyse des Budgetdienstes im Bundesvoranschlag 2022 noch nicht abgebildet.

Hier hakte Christian Drobits (SPÖ) im Ausschuss nach. Bei der Pflegereform sei man noch in Abstimmung mit den Bundesländern, die im Bereich Pflege maßgeblich beteiligt seien, so Sozialminister Wolfgang Mückstein. Eine budgetäre Bedeckung werde es dann geben, wenn die konkreten Maßnahmen feststehen. Für einen Bereich, wo gleich etwas getan werde, verwies er auf die 50 Mio. € mehr für die Pflegeausbildung. Auf Nachfrage von Drobits führte Mückstein aus, dass diese Mittel als eine Art Zweckzuschuss an die Länder fließen werden.

Für die Qualitätssicherung in der Pflege, insbesondere in der 24-Stunden-Pflege zu Hause, interessierten sich Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP), Dagmar Belakowitsch und Gerhard Kaniak (beide FPÖ). Sie wollten wissen, welche Maßnahmen hier gesetzt werden. Mückstein erläuterte, dass es verpflichtende Hausbesuche gebe und auch unangekündigte Hausbesuche eingeführt werden. Zudem verwies er auf ein österreichweites Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen. Kaniak wollte wissen, warum der Kostenersatz nicht an das Vorliegen eines solchen Zertifikats geknüpft werde. Man arbeite derzeit daran, mehr Agenturen zu einer Zertifizierung zu bewegen, sagte Mückstein.

Bedrana Ribo (Grüne) fragte nach, wie viele Community Nurses es geben werde und wie viel Geld für das Projekt insgesamt zur Verfügung stehe. Der Sozialminister betonte, dass die Community Nurses zusätzlich zum bestehenden Gesundheitspersonal eingeführt werden. Aus dem Resilienzfonds der EU stehen von 2022 bis 2024 49,8 Mio. € für dieses Projekt zur Verfügung. Bis dahin soll es laut Mückstein 150 Community Nurses geben.

Den Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung brachten Verena Nussbaum (SPÖ) und Gerald Loacker (NEOS) zur Sprache. Beide wollten wissen, wie das geplante Hospiz- und Palliativfondsgesetz, das begleitend zur neuen gesetzlichen Regelung für assistierten Suizid kommen soll, budgetär bedeckt ist. Das Gesetz befinde sich derzeit in Begutachtung, betonte der Minister. Er stellte eine entsprechende Abänderung in Aussicht, sollte das Gesetz beschlossen werden.

Deutlich weniger Mittel für Armutsbekämpfung im Zusammenhang mit Corona-Krise

Für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind nur noch 2 Mio. € veranschlagt. Diese Mittel sind für Restzahlungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Gesetz-Armut geplant. Für Delogierungsprävention sind insgesamt 8 Mio. € budgetiert. Auch für Gewaltschutz (4 Mio. €) und Extremismusprävention (3 Mio. €) werden im Sozialbereich 2022 Gelder bereitgestellt. 3 Mio. € sind zudem für Verbrechensopfer des Terroranschlags vom 2. November 2020 in Wien vorgesehen.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Tanja Graf (ÖVP) fragten in Bezug auf die Mittel zur coronabedingten Armutsbekämpfung nach. Heinisch-Hosek wollte wissen, was genau mit den 2 Mio. € aus dem COVID-19-Gesetz Armut passiere. Es handle sich um Restzahlungen, antwortete der Minister. Er schloss jedoch nicht aus, dass im Laufe des Jahres zusätzliche Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Armutsbekämpfung fließen.

Markus Koza (Grüne) interessierte sich genauer für die geplanten Mittel zur Delogierungsprävention. Hier gehe es oft um vergleichsweise geringe Summen, mit denen den Betroffenen etwa beim Stellen eines entsprechenden Antrags sehr geholfen werde, führte Mückstein aus. Diese Investition lohne sich daher aus Sicht des Ministers.

157,1 Mio. € für Menschen mit Behinderungen

Das Budget für das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen steigt geringfügig um 1,5% auf 62,6 Mio. € an. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind mit insgesamt 157,1 Mio. € budgetiert. Für Opferrenten, etwa für Kriegs- und Verbrechensopfer, sind für 2022 104,6 Mio. € veranschlagt.

Verena Nussbaum (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) fragten in diesem Zusammenhang nach dem geplanten Nationalen Aktionsplan Behinderung. Der Entwurf werde ein weiteres Mal auf Wunsch der beteiligten Stakeholder verändert, berichtete der Minister. Der NAP werde kein Sonderbudget bekommen, sondern aus den betroffenen Ressorts budgetär bedeckt. Fiedler ersuchte zudem, in den Budgetunterlagen auf angemessene Formulierungen Bedacht zu nehmen. Die Begriffe "Behinderte" und "Menschen mit besonderen Bedürfnissen" möchte sie durch "Menschen mit Behinderungen" ersetzt wissen. Von Heike Grebien (Grüne) nach Maßnahmen zur Beschäftigung von jungen Menschen mit Behinderungen gefragt, führte Mückstein die Angebote "Jugendcoaching", "AusbildungsFit" und die Berufsausbildungsassistenz des "Netzwerks Berufliche Assistenz" an.

Das Personal in der Untergliederung soll um sechs Planstellen auf 1.298 aufgestockt werden, was mit neuen Aufgaben im Zusammenhang mit Barrierefreiheit, Langzeitpflege, Delogierungsprävention und mit einer ansteigenden Zahl an Verfahren zu Impfschäden begründet wird.

Den ebenfalls beim Sozialminister angesiedelten Bereich des Freiwilligenwesens machte der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger zum Thema. Er erkundigte sich nach dem aktuellen Stand in der Frage, ehrenamtlich Engagierte, etwa bei den Feuerwehren, in den Impfplan aufzunehmen. Diese Thematik werde gerade geprüft, gab der Sozialminister Auskunft.

Bundesbeitrag zu Pensionen sinkt 2022

Für Beiträge des Bundes zur Pensionsversicherung sind im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 Auszahlungen in der Höhe von rund 12,47 Mrd. vorgesehen. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt das Budget leicht um rund 232,8 Mio. € bzw. 1,8%. Die Einzahlungen, die den Nachtschwerarbeitsbeitrag betreffen, steigen auf 59,9 Mio. € an.

Der Bund leistet im Rahmen der Ausfallshaftung Beiträge an die Pensionsversicherungsanstalten, wenn diese mehr auszahlen als sie durch die Versichertenbeiträge einnehmen. Außerdem übernimmt der Bund die Leistungen für Teilversicherte und die Ausgleichszulage.

Dass der Bund nächstes Jahr weniger Beiträge zur Pensionsversicherung leisten muss, hängt damit zusammen, dass sich die wirtschaftliche Lage nach der Corona-Krise erholt hat und damit die Pensionsversicherungsträger mehr Beiträge von den Versicherten einnehmen. Mittelfristig werden die Ausgaben aber steigen, wie der Bundesfinanzrahmen bis 2025 zeigt. Die Auszahlungsobergrenze soll bis 2025 auf 15,15 Mrd. € deutlich ansteigen. Das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen, ist daher eine der Prioritäten bis 2025.

Die Berechnung geht von einer Durchschnittspension im nächsten Jahr von 1.312,78 € (14-mal jährlich) aus. 2,49 Millionen PensionsbezieherInnen stehen 2022 rund 4,24 Millionen Pflichtversicherten gegenüber. Die Bundeszuschüsse werden voraussichtlich 22,2% der gesamten Finanzierung der Pensionen ausmachen.

Fragen zur weiteren Entwicklung, zum Frühstarterbonus und zum Pensionsantrittsalter

Von den Freiheitlichen führte Peter Wurm im Zuge der Debatte an, dass die sinkenden Pensionszuschüsse des Bundes auf Basis der guten wirtschaftlichen Entwicklung nur funktionieren, solange es keine weiteren Lockdowns oder Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung gebe. Er wollte wissen, wie der Minister vorgehen wolle, wenn diese optimistische Einschätzung nicht halte. Die Entwicklungen im nächsten Jahr seien derzeit noch nicht in vollem Umfang absehbar, sagte Mückstein dazu. Er warte auf die nächste Prognose des WIFO und wolle darauf entsprechend reagieren.

Alois Stöger (SPÖ) fragte nach den finanziellen Auswirkungen des Frühstarterbonus. Für das Jahr 2022 seien dafür Mehrausgaben in der Höhe von rund 18,2 Mio. € veranschlagt, so der Minister.

Gerald Loacker (NEOS) wollte wissen, wie hoch die Einsparungen wären, wenn das faktische Pensionsantrittsalter um einen Monat angehoben werde. Eine solche Anhebung würde im Jahr 2022 um 191 Mio. € weniger Auszahlungen bedeuten, antwortete Mückstein. Dietmar Keck (SPÖ) gab jedoch zu bedenken, dass dieser Effekt nur eintreten würde, wenn die Menschen aus der Arbeit in die Pension übertreten würden. Er interessierte sich daher für die Zahl der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit ihre Pension antreten. Der Sozialminister sicherte zu, diese Zahl schriftlich nachzuliefern.

Nicht Gegenstand der heutigen Debatte waren die Pensionen der BeamtInnen (inkl. Pflege), die in einer eigenen Untergliederung budgetiert sind. Für 2022 sind hier Auszahlungen in der Höhe von 10.75 Mrd. € vorgesehen. Die Mittel steigen damit im Vergleich zum Jahr 2021 um 2,6% an. Die Einzahlungen hingegen gehen um 2,4% auf 2,03 Mrd. € zurück. (Fortsetzung Budgetausschuss) kar

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.