Parlamentskorrespondenz Nr. 1106 vom 25.10.2023

Neu im Budgetausschuss

Vorbelastungen für ÖBB und Verkehrsdienste

Wien (PK) – Die Genehmigung von Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen wird jährlich rollierend verlängert. Dazu liegt nun das Bundesgesetz zur Genehmigung von Vorbelastungen (2270 d.B.) vor. Nach dessen Beschluss kann die Verkehrsministerin budgetäre Vorbelastungen für die Finanzjahre 2024 bis 2029 im Umfang von insgesamt 65,176 Mrd. € für den Bau, die Instandhaltung, den Betrieb und die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur übernehmen. 56,970 Mrd. € davon betreffen Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans, die restlichen 8,206 Mrd. € können für Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung verwendet werden. Die gesetzliche Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Zuschüsse für Investitionen, Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung bis zum Jahr 2029. Für Annuitäten ab 2030 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung.

Weitere 15,332 Mrd. € an Vorbelastungen sind für ein erweitertes Angebot und verbesserte Qualität im Personenverkehr vorgesehen. Betroffen sind sowohl Regionalverkehr und Nah- und Fernfahrten mit der Bahn, für die es zwischen dem Bund und der ÖBB Personenverkehr AG Verkehrsdiensteverträge gibt. Für das Kernnetz der Ost-Region soll ein neuer Verkehrsdienstevertrag auf die Dauer von zehn Jahren geschlossen werden. In den übrigen Regionen sind Ausweitungen der Angebote geplant für die unter anderem zusätzlicher Fuhrpark angeschafft werden muss. Die Regierungsvorlage betrifft die Finanzierung des Bundes für den Schienenpersonenverkehr sowie den Regionalverkehr in den Finanzjahren 2024 bis 2034 (2269 d.B.). In Österreich tätige Verkehrsunternehmen erbringen auch solche Verkehrsdienstleistungen, die nicht kostendeckend sind. Aus verkehrs-, regional-, sozial- und umweltpolitischen Gründen ist es notwendig, dass auch diese nicht kostendeckenden Verkehrsdienstleistungen erbracht werden, sodass eine Bestellung durch die öffentliche Hand erforderlich ist, heißt es in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung dazu. Um die Klimaneutralität im Verkehr zu erreichen, sei ein gut ausgebautes qualitativ hochwertiges Verkehrsangebot sicherzustellen. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.