Parlamentskorrespondenz Nr. 1387 vom 12.12.2023

Bautenausschuss vertagt Oppositionsanträge

Gesprächsbereitschaft zu Wohnbauinvestitionsbank

Wien (PK) – Neben dem Mietpreisdeckel widmete sich der Bautenausschuss mehreren Forderungen der Opposition, die allesamt vertagt wurden. Darin setzte sich die SPÖ für die Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank ein. Zudem pochten SPÖ und FPÖ auf Klarstellungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die NEOS wollten ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz schaffen und forderten Duldungspflichten für Mieter:innen bei Umstellungen des Heizsystems.

Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank – ÖVP und Grüne zeigen sich gesprächsbereit

Abermals vertagt wurde im Bautenausschuss die Forderung der SPÖ nach der Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) (3094/A(E)). Angesichts steigender Zinsen müssten Wohnbaugenossenschaften die aktuell hohen Zinsen direkt an ihre Mieter:innen weitergeben. Mit fixen Zinsen der WBIB könnte dies verhindert werden und die Mieten leistbar bleiben, argumentierte Andreas Kollross (SPÖ). Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz könne man nur bedingt deckeln, unterstrich Kollross mit Blick auf den Mietpreisdeckel, aber man könne den Bereich fördern und so für eine stabile Finanzierung des Marktes sorgen.

Nina Tomaselli (Grüne) hielt die WBIB für ein adäquates Mittel, um leistbares Wohnen sicherstellen zu können. Sie zeigte sich diskussionsbereit über deren Umsetzung. Es habe Gründe gegeben, die gegen die WBIB gesprochen haben, hielt Joachim Schnabel (ÖVP) fest und wies auf die Möglichkeit der Bundesländer hin, sich bei der Europäischen Investitionsbank Gelder zu holen und diese weiterzugeben. Grundsätzlich zeigte aber auch er sich gegenüber der SPÖ gesprächsbereit.

Opposition setzt sich für Klarstellungen im WGG ein

Vertagt wurde ebenfalls eine Reihe an Oppositionsforderungen nach Klarstellungen im WGG. Die SPÖ hatte etwa die gesetzliche Klarstellung gefordert, dass der Paketverkauf von mehr als einer Wohnung ein genehmigungspflichtiges Ausnahmegeschäft darstellen soll. Zudem soll geregelt werden, dass diese Wohnungen ausschließlich zur Selbstnutzung dienen dürfen (3259/A).

Ähnlich sah dies auch die FPÖ, die ein Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften forderte. Anleger:innen könnten Genossenschaftswohnungen zum Sozialtarif kaufen und anschließend frei vermieten, kritisierte Philipp Schrangl (FPÖ). Die FPÖ pochte daher darauf, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen lediglich im Bereich des Ausnahmegeschäfts durch gemeinnützige Bauvereinigungen veräußert werden dürfen (3553/A(E)). Gemeinnützige Wohnungen, die durch Bauvereinigungen veräußert werden, würden aktuell der freien Mietzinsbildung unterliegen, kritisierte Schrangl weiter. Die Freiheitlichen forderten daher, dass die im Wege des Sofortkaufes oder der Kaufoption übertragenen Wohnungen künftig nur mehr zum jeweiligen Richtwert ohne Zuschläge aber mit Abschlägen vermietbar sind (3458/A(E)). "Erhebliche legistische Mängel" ortete Schrangl einmal mehr in der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2022 (3339/A(E)). Es sei klarzustellen, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen niemals Teil des steuerprivilegierten Segments des Geschäftskreises gemeinnütziger Bauvereinigungen sein könnten.

Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheiten befürchtete Maximilian Lercher (SPÖ) Probleme und warb für Konkretisierungen. Aus Sicht von Johannes Margreiter (NEOS) bedürfe die WGG-Novelle gesetzlicher Klarstellungen, um Wohnbauspekulation zu vermeiden. Die Erläuterungen zur WGG-Novelle hätten eine unsichere Rechtslage geschaffen, ging Schrangl einher. Freie Vermietbarkeit könne nicht Sinn des Gemeinnützigkeitsprinzips sein.

Johann Singer (ÖVP) legte demgegenüber dar, dass solche Geschäfte genehmigungspflichtig sind. Die Landesaufsichtsbehörden dürfen diese nur genehmigen, wenn der Verkaufspreis dem Verkehrswert entspreche, hielt er fest. Es dürfe "keinen Abverkauf zum Sozialtarif" geben. Zudem seien in der Praxis entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt worden. Er sah er daher keinen Bedarf an gesetzlichen Änderungen und stellte den Vertagungsantrag. Sollten diese notwendig werden, zeigte er sich für Änderungen bereit. Ähnlich argumentierte auch Nina Tomaselli (Grüne). Paketverkäufe seien immer genehmigungspflichtig, unterstrich sie. Demgegenüber hielt Schrangl den Verkehrswert für einen dehnbaren Begriff. Gesetzliche Lücken würden auch genutzt, betonte er.

FPÖ forderte bundesweiten Zins-Zuschuss zur Errichtung von Eigenheimen

Um die Realisierung eines Eigenheims zu ermöglichen, forderte FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl mittels Entschließungsantrag, ein in Oberösterreich entwickeltes Modell zur Bezuschussung von Kreditzinsen bundesweit umzusetzen (3642/A(E)). Konkret sehe das oberösterreichische Modell Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und einem 20-jährigen Fixzinssatz von 4,20 % vor, so Schrangl. Andrea Holzner (ÖVP) bekräftigte, Oberösterreich möchte leistbaren Wohnraum für junge Familien schaffen. Eine Familie mit zwei Kindern könne sich bis zu 100.000 € über dieses Instrument ausleihen. Den Vertagungsantrag stellte hingegen Nina Tomaselli (Grüne). Die Verhandlungen zum Finanzausgleich seien abgeschlossen, begründete sie.

NEOS forderten Maßnahmen gegen Bodenverbrauch und Duldungspflichten für Umstellung des Heizsystems

Um den Bodenverbrauch und die Zersiedlung zu stoppen, ausreichend Grundflächen für geförderten bzw. gemeinnützigen Wohnbau verfügbar zu machen und die Energiewende voranzutreiben, sprachen sich die NEOS für ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz samt einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Raumordnungs-Rahmenkompetenz des Bundes und einer Bundesstrategie für Flächenmanagement und Raumordnung aus (3402/A(E)). Der hohe Bodenverbrauch müsse gestoppt werden, um die Ernährungsversorgung sicherzustellen und das Klima zu schützen, ging Manfred Hofinger (ÖVP) einher. Aus seiner Sicht habe aber eine Bundeskompetenz keinen Sinn, da diesbezügliche Entscheidungen vor Ort getroffen werden müssen. Hofinger unterstrich die Bemühungen der Länder, Leerstandsnutzungen zu forcieren.

Neuerlich vertagt wurde schließlich ein Entschließungsantrag der NEOS, wonach Mieter:innen den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen nicht mehr blockieren können sollen. Dazu brauche es eine Änderung der Duldungspflichten im Mietrechtsgesetz, in denen die Umstellung des Heizsystems derzeit nicht umfasst sei, zeigte Johannes Margreiter (NEOS) Novellierungsbedarf auf (1303/A(E)). Joachim Schnabel (ÖVP) verwies hingegen auf das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und stellte den Vertagungsantrag. (Schluss Bautenausschuss) gla