Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 12

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Grundsätzlich befürworten wir auch nicht, daß Unternehmen, die wirtschaftlichen Überlegungen folgen müssen, durch Strafen zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden. Sie sollten eher wirtschaftliche Anreize bekommen, wie etwa den gänzlichen Entfall des Arbeitgeberbeitrages zur Arbeitslosenversicherung, und dadurch motiviert werden.

Ähnliche Erfahrung hat man ja schon vor Jahren mit dem Behinderteneinstellungsgesetz gemacht, bei dem man auch einen Malus vorgesehen hat. Das heißt, wenn man Behinderte nicht eingestellt hat, hatte man einen Malus, eine Strafe von 2 000 S zu bezahlen. Und das war, wie die Erfahrung gezeigt hat, eher kontraproduktiv. Man hat damit den Behinderten auf keinen Fall einen guten Dienst erwiesen.

Meine Damen und Herren! Dieses Bonus-Malus-System benachteiligt aber auch in erster Linie die Frauen, deren Rechte von der SPÖ vor den Wahlen nicht mißachtet werden wollten und die neben der Jugend zu den großen Verlierern dieser Belastungspolitik gehören, Frauen, die nach wie vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz und am Arbeitsmarkt in Kauf nehmen müssen, sei es einerseits durch ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit – Frauen haben in vielen Berufssparten ein wesentlich geringeres Einkommen – oder sei es andererseits dadurch, daß die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie sie ja mehrheitlich von den Frauen gewünscht wird, an familienfeindlichen Arbeitszeiten, fehlenden Betreuungseinrichtungen oder an Wiedereinstiegsschwierigkeiten scheitert.

Es zeigt sich auch, daß die Gefahr bei Frauen, arbeitslos zu werden, wesentlich früher beginnt als bei Männern. Man kann generell sagen, ab 40 Jahren. Daher wird in der Praxis die wesentlich billigere Kündigung einer Frau als eines gleichaltrigen Mannes zu Lasten der ohnehin auf dem Arbeitsmarkt befindlichen, mit zunehmendem Alter stark gefährdeten Frauen gehen.

Wie weit weg die rot-schwarzen Frauenvertreterinnen sind, zeigt sich darin, daß sich hier die Frauenministerin in keiner Weise geäußert und auf diese Probleme hingewiesen hat. Es zeigt sich aber auch, daß die ÖVP nichts von all dem hält, was sie den Frauen versprochen hat. Wenn man die Presseaussendung, die einen Teil der Budgetrede von der ÖVP-Frauenchefin Bauer wiedergibt, liest, im Rahmen derer sie appelliert, daß die Armutsgefährdung von den Frauen abzuwenden ist, dann, muß ich sagen, ist das mehr als unglaubwürdig, denn gerade diese Regierung macht die Familien und die Frauen mehr denn je zu Almosenempfänger und fördert geradezu die weibliche Armut.

Ich führe dazu nur ein paar Beispiele an: Jeder vierte Alleinerzieherhaushalt lebt heute bereits unter der Armutsgrenze, und Alleinerzieherinnen bekommen die Härte des verkürzten Karenzjahres voll zu spüren. Man streicht den Frauen die Geburtenbeihilfe, es gibt nach wie vor keine pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten, nur pensionserweiternde Erziehungszeiten. Es gibt nach wie vor keine pensionsrechtliche Absicherung für Familienarbeit. Ich frage mich auch, wo der groß angekündigte Versorgungsausgleich der Koalition ist, der im Koalitionsabkommen 1994 noch festgeschrieben wurde, bei dem es darum gegangen ist, Richtlinien zu erstellen, damit Frauen, die ausschließlich Familienarbeit leisteten, nach Trennung und Scheidung nicht zu Almosenempfängern werden.

Größere Berufschancen von Frauen sind nicht nur ein wirksamer Beitrag gegen Familienarmut, sondern sind auch die Voraussetzung für eine eigenständige und soziale Absicherung im Alter.

Wir Freiheitlichen werden daher diesem, wie der Minister schon gesagt hat, zweitbesten Modell, diesem Bonus-Malus-System, nicht unsere Zustimmung geben. Wir werden dieses Gesetz beeinspruchen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.44

Präsident Johann Payer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Rieser. Ich erteile dieses.

13.44

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Novellierung der in dieser Tagesordnung unter Punkt 1 angeführten Ge

 


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