Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 114

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Erfahrungen in der Praxis und insbesondere der derzeit geringe Zinssatz für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank machen Anpassungen von Wertgrenzen und Verrechnungsvorschriften zur Realisierung eines kostenbewußten Schuldenmanagements erforderlich.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Mai 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben. – Ich ersuche um Annahme.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Peter Harring. Ich darf ihn bitten, das Wort zu nehmen.

17.46

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bundesrat Kone#ny hat vor wenigen Minuten eine Rede mit Unterhaltungswert gehalten und in Replik auf die Aussage von Dr. Susanne Riess gemeint, die Wähler hätten den Freiheitlichen am 17. Dezember die Antwort auf ihre Politik gegeben. Dazu möchte ich Herrn Kone#ny drei Sätze aus einem Artikel in der "Zukunft" vorlesen, Ausgabe Nr. 3/1996, vorlesen. Der Artikel stammt von Heinz Kienzel, der hier folgendes schreibt:

Sämtliche demoskopische Umfragen haben gezeigt, daß es der F-Bewegung gelungen ist, in die traditionelle SPÖ-Wählerschicht der Facharbeiter massiv einzubrechen. Etwa ein Drittel der Wähler der Freiheitlichen sind Arbeiter – in der SPÖ sind es 24 Prozent. 58 Prozent der F-Wähler haben Fachschulausbildung – bei den SPÖ-Wählern sind es 47 Prozent. Aber auch was das politische Bekenntnis anlangt, hat die SPÖ unter den Facharbeitern stark verloren. Während sich zu Kreiskys Zeiten rund 55 Prozent der Facharbeiter als SPÖ-Anhänger deklarierten, sind es nunmehr knapp 40 Prozent.

So viel zur Antwort der Wähler. Damit können wir sehr gut leben, Herr Kone#ny! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Kone#ny: Wenn Sie glauben!)

Wir haben heute in der Früh im Finanzausschuß einstimmig beschlossen, einer Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes zuzustimmen, und zwar deshalb, weil wir alle davon überzeugt sein müssen – und natürlich auch sind –, daß es keine rechtlichen Hindernisse geben soll, beim Schuldenmanagement kostenbewußt vorzugehen, und daß man sich bei der Begebung von Bundesanleihen, nach denen offensichtlich momentan eine starke Nachfrage besteht, nicht selbst durch betragsmäßige Grenzen Fesseln anlegen soll.

Der niedrigste Zinssatz für Eskontierungen bei der Oesterreichischen Nationalbank seit 1945 – der Eskontsatz liegt ja bekanntlich derzeit bei 2,5 Prozent und dürfte in den nächsten Wochen auch nicht steigen – hat Anpassungen von Wertgrenzen und Verrechnungsvorschriften dringend erforderlich gemacht. Das ist erst die Voraussetzung dafür, eine flexiblere und wirtschaftlichere Gesetzgebung bei Schuldaufnahmen zu gewährleisten. Wenn das nicht passiert, hinkt die Gesetzgebung, meine Damen und Herren, in bewegten Zeiten wie diesen der wirtschaftlichen Entwicklung noch mehr nach, als es ohnedies der Fall ist.

Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, prüft der Rechnungshof zunächst immer die Gesetzmäßigkeit, dann aber auch die Wirtschaftlichkeit, was mindestens ebenso wichtig ist. Und es ist für uns hier wichtig, dafür zu sorgen, die österreichische Bundesfinanzierungsagentur in die Lage zu versetzen, das Schuldenmanagement optimieren zu können.

Aufgrund des heutigen Beschlusses wird es nicht mehr passieren, daß durch die Nichtmöglichkeit der Begebung einer D-Mark-Anleihe in entsprechender Höhe, wie es bei der letzten Anleihe der Fall war, ein Verlust von 21 Millionen Schilling für den Steuerzahler nur deshalb entsteht, weil die Höchstgrenzen nicht überschritten werden durften.


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