Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 102

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Privat weniger Staat" huldigen und daher diese Ausgliederung der Post und verschiedenste privatwirtschaftliche Maßgaben in diesem Bereich begrüßen.

Gleichzeitig muß ich aber auch darauf hinweisen, daß eine privatwirtschaftliche Arbeit nur dann möglich sein kann, wenn die Mitarbeiter motiviert sind. Mitarbeiter werden nur dann motiviert sein, wenn sie Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten an einem Unternehmen haben.

Ich glaube, es ist daher nur recht und billig, daß legistische Maßnahmen getroffen werden, um diese Mitwirkungsmöglichkeiten auch in Zukunft zu garantieren. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder eine eigene Lösung zu schaffen oder nach dem Arbeitsverfassungsgesetz oder nach dem Personalvertretungsgesetz zu gehen. Da wir uns bei diesen Bestimmungen im wesentlichen mit dem Arbeitsverfassungsgesetz decken, aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, daß die neue Post Aktiengesellschaft auch andere Möglichkeiten haben muß, sollte man diesem Gesetz die Zustimmung geben und das Post-Betriebsverfassungsgesetz auch hier im Bundesrat mit Mehrheit beziehungsweise mit Einhelligkeit beschließen.

Ich glaube, gerade für die Zukunft ist es notwendig, Mitgestaltungsmöglichkeiten nicht nur anzubieten, sondern auszubauen. Wir von der Österreichischen Volkspartei werden daher diesem Post-Betriebsverfassungsgesetz die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Drochter. Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

16.12

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Ausführungen des Kollegen Kapral möchte ich nur ganz kurz eingehen, er hat nämlich Birnen und Äpfel vermischt. Ich unterstelle ihm nicht, daß er das bewußt gemacht hat. Er kommt von der Industriellenvereinigung. Wie soll er sich da in der Interessenvertretung der Arbeitnehmer auskennen und Verständnis dafür aufbringen?!

Es ist auch nicht so, wie er meint, daß eine Monsterorganisation gegründet wird, daß es zu unzähligen überflüssigen Organisationseinheiten der Belegschaftsvertretung gekommen ist. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kapral. ) Es sind auch keine Posten geschaffen worden, und es gibt auch nicht mehr Freistellungen als sonstwo.

Das Post-Betriebsverfassungsgesetz ist erforderlich geworden, da weder die Regelungen im Arbeitsverfassungsgesetz noch im Bundes-Personalvertretungsgesetz ausgereicht hätten, den jetzigen betrieblichen Besonderheiten der Post und Telekom Austria AG sowie deren Tochterunternehmen gerecht zu werden. Auch die schon zitierte "Figl-Erlaß"-Lösung vom 17. Juli 1946 ist längst überholt und paßt auch nicht.

Aber bereits bei der Beschlußfassung des Poststrukturgesetzes am 18. April 1996 im Nationalrat wurde Herr Bundesminister Hums ersucht, ein Bundesgesetz zur Regelung der Personalvertretungsangelegenheiten in die Wege zu leiten. Das ist nun auf Initiative des Präsidenten Verzetnitsch und des Vizepräsidenten Neugebauer geschehen. Die sachliche Rechtfertigung ist daran zu erkennen, daß das vom Betriebsverfassungsgesetz betroffene Unternehmen, die Post Telekom Austria AG, Tätigkeiten verrichten kann, die von anderen Unternehmen nicht erledigt werden können. Diese besonderen Verhältnisse werden mit dem nun vorliegenden Post-Betriebsverfassungsgesetz übersichtlich und zweifelsohne eindeutig geregelt.

Das nun zu beschließende Gesetz – das ist schon von meinem Vorredner unterstrichen worden – sichert den gewählten Belegschaftsorganen die für sie unverzichtbare Mitbestimmung, besonders zu einem Zeitpunkt, da es zu großen betrieblichen Umgestaltungen auf vielen betrieblichen Ebenen kommt. Daß die Belastungen für die Kolleginnen und Kollegen im Postdienst, vor allem in der "gelben Post" fast unerträglich sind, ist von Kollegen Kapral angeführt worden. In manchen Postämtern gibt es aufgrund der Beschlüsse der Personalvertretung und mit Zustimmung der Post Dienst nach Vorschrift. Das heißt, daß keine Überstunden gemacht werden, um dem notwendigen Personalbedarf den notwendigen Druck zu verleihen. Dieses Gesetz wurde


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