Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 209

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Bitte, Herr Doktor, Sie kennen die Regelungen für die Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, und ich bitte Sie, sich daran zu halten.

Darüber hinaus bitte ich wirklich alle Damen und Herren dieses Hauses, die Würde des Hauses nicht mehr zu verletzen.

23.33

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien) (zur Geschäftsordnung): Ich kann Sie versichern, ich werde die Würde des Hauses nicht verletzen.

Ich beantrage eine Unterbrechung der Sitzung und eine Einberufung der Präsidiale. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Sie haben diesen Antrag gehört. Hierüber ist nicht abzustimmen.

Ich unterbreche kurz die Sitzung zur Abhaltung der gewünschten Besprechung.

(Die Sitzung wird um 23.34 Uhr unterbrochen und um 23.44 Uhr wiederaufgenommen. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Pirchegger. Ich erteile es ihr.

23.44

Bundesrätin Grete Pirchegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in die Debatte eingehe, möchte ich nur sagen: Wir sind sehr froh, daß nicht ein F-Obmann das Sagen in der Regierung hat, denn eine 50prozentige Streichung der Förderung könnten wir in dieser Situation wirklich nicht brauchen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte vielmehr hier unserem Bundesminister Willi Molterer namens aller Bauern ein herzliches Danke sagen für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle für uns Bauern. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zum AMA-Gesetz. – Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Änderungen im Bereich des Agrarmarketings. Die seit 1994 bestehenden Marketingaktivitäten haben im Bereich der Landwirtschaft große Akzeptanz gefunden. Wenn auch im Bereich Obst und Gemüse die Einhebungen des Beitrages durch den Handel nicht die allgemeine Zustimmung gefunden hat, da Verwaltungsaufwand damit verbunden ist, so war das Interesse an Marketingmaßnahmen so groß, daß geeignete gesetzliche Grundlagen zur Einhebung des Beitrages beim Erzeuger auf Flächenbasis gewünscht wurden. Bauern müssen nun an die AMA nach Anbauflächen und nicht wie bisher auf Basis des Umsatzes Beiträge zahlen.

Mit der vorliegenden Änderung ist dem Wunsch der Obst- und Gemüseerzeuger Rechnung getragen worden, die noch heuer Werbemaßnahmen durchführen lassen wollen, weil durch die Aktion die Absatzmöglichkeiten besser gewährleistet werden können.

Zu den im AMA-Gesetz enthaltenen Marketingbeitragssätzen ist darauf hinzuweisen, daß es Höchstsätze sind; die korrekte Höhe wird durch den Verwaltungsrat der AMA festgelegt.

Daneben müssen noch kleine Änderungen vorgenommen werden, vor allem verwaltungstechnische Erleichterungen für die AMA bei der Abwicklung der EU-Maßnahmen. So wird die AMA zum Beispiel die Bescheidoriginale nicht mehr in Papierform aufbewahren müssen, sondern sie kann sie auf Disketten speichern. Bei mehr als 100 000 Erledigungen pro Jahr ist das eine spürbare Entlastung, ohne daß die Rechtssicherheit darunter leidet.

Zweitens möchte ich zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Stellung nehmen.


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