Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 76

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wie versucht wird, zum schnellen Geld zu kommen. Da müssen wir ansetzen und endlich das Thema offen diskutieren.

Ich kenne Überlegungen von Leuten, die mit dieser Thematik zu tun haben, die sagen: Sollten wir nicht das, was illegal passiert, wieder in eine Norm bringen? – Sie reden dem "kleinen" Glücksspiel durchaus das Wort. Da gibt es verschiedene Länder in Europa, die damit durchaus brauchbare Erfahrungen gemacht haben. Wenn man sagt, man geht in diese Richtung, dann müßte natürlich eine dementsprechende lückenlose Überwachung damit einhergehen. Da gibt es heute technische Möglichkeiten, jeden Automaten genau zu kontrollieren, ähnlich wie bei einem LKW, bei dem ein Tachograph eingebaut wird, mit dem man genau überprüfen kann, ob betrogen wird.

Ich glaube, wir sollten das Glücksspielgesetz, das heute beschlossen wird und das sicher auch in die richtige Richtung geht, mutig diskutieren, und wir sollten uns vor die Opfer stellen. All jene, die mit der Jugend zu tun haben, die heranwachsende Kinder haben, sind natürlich von dieser Thematik und dieser Gefahr ganz besonders betroffen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und lade ein, die Brücke zu überqueren. Haben Sie den Mut, in die Richtung zu gehen, in der die Chancen das Risiko überwiegen, Herr Kollege Eisl! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Beifall des Bundesrates Eisl. )

13.45

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Karl Hager. Ich bitte, Herr Bundesrat, zu sprechen.

13.45

Bundesrat Karl Hager (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir die Punkte 11 bis 15 der Tagesordnung und somit einige Gesetze behandeln, darf ich vielleicht grundsätzlich die Feststellung treffen, daß der Nationalrat gute Gesetze geschaffen hat. Ich darf zu einzelnen Gesetzen einige Bemerkungen machen.

Zum Pensionskassengesetz wurde schon einiges gesagt. Ich darf feststellen, wie es schon angeklungen ist, daß dieses Gesetz seit sechs Jahren in Kraft ist und nun in dieser Novelle die Erfahrungen dieser sechs Jahre eingebracht und berücksichtigt wurden. Gleichzeitig soll auch das Betriebspensionsgesetz novelliert werden.

Daß im Pensionskassengesetz die Veranlagungsbestimmungen an das Investmentfondsgesetz 1993 angepaßt wurden, ist eine begrüßenswerte Begleiterscheinung. Zu begrüßen sind auch die genauen Begriffsbestimmungen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigung, und auch die Einführung des § 6a bezüglich der Eigentümerbestimmungen bringt sicherlich einige Klarstellungen.

Einiges zum Umsatzsteuergesetz: Österreich hätte mit 1. 1. 1996 die Bestimmungen der 2. Vereinfachungs-Richtlinie im Umsatzsteuergesetz umzusetzen gehabt. Aus Gründen, die uns allen bekannt sind, war die Beschlußfassung des Gesetzes im Jahr 1995 nicht mehr möglich. Aber die Unternehmer wurden bereits mit 1. 1. 1996 auf die Änderungen hingewiesen und die Finanzämter angewiesen, richtlinienkonform vorzugehen, sobald sich ein Unternehmer auf die Bestimmungen der 2. Vereinfachungs-Richtlinie beruft. Diese Richtlinie soll eben jetzt mit 1. 1. 1997 in Kraft treten. Der Unternehmer hat aber die Möglichkeit, entweder die Bestimmungen der Richtlinie aufgrund der unmittelbaren Wirkung bereits am 1. 1. 1996 anzuwenden oder aber nach den bisher geltenden Regeln die Steuer abzuführen.

Nun einige Worte zum Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz: Eben aufgrund des EU-Beitrittes gilt für die Sozialversicherung, die Krankenfürsorgeeinrichtungen, die Träger des öffentlichen Fürsorgewesens, aber genauso auch für Krankenanstalten mit öffentlich-rechtlichem oder mit gemeinnützigem Träger, den Krankentransport, für Ärzte sowie für andere Gesundheitsberufe eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Das bedeutet eben, er braucht keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, hat aber natürlich auch keinen Vorsteuerabzug.


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