Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 95

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Mit dem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist es gelungen, auf der Grundlage einer neuen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz, die Finanzierung der Krankenanstalten über die Jahrtausendwende hinaus sicherzustellen und notwendige Strukturreformen einzuleiten, umzusetzen und weiterzuführen.

Eine zentrale Zielsetzung der Reform der Krankenanstaltenfinanzierung besteht in einer Erhöhung der Kosten- und Leistungstransparenz in den Krankenanstalten, die Mittel von der öffentlichen Hand erhalten. Durch die Einführung bundeseinheitlicher Krankenanstalteninformationssysteme, durch die mehrjährige Entwicklung und Erprobung leistungsorientierter Krankenanstaltenfinanzierungssysteme sowie durch die Erarbeitung von Qualitätsmanagementmodellen wurden die wesentlichen Voraussetzungen für diesen Reformschritt verwirklicht.

Die gegenständliche Vereinbarung ist gesetzändernd beziehungsweise gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1,zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz erforderlich.

Eine von Bundesrat Gottfried Jaud eingebrachte Ausschußfeststellung fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Gesundheitsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.

15.08

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Mit den heute hier zu beschließenden Gesetzen soll die Reform des Gesundheitswesens in Österreich eingeleitet werden. Wir können dazu nur sagen: Die schwarz-roten Berge kreißten, was jetzt da aber herumpiepst, verdient unserer Auffassung nach den Namen "Reform" bei weitem noch nicht.

Frau Ministerin! Die Reform hätte an der Spitze bei der Ministerorganisation beginnen müssen. Man weiß nämlich bei diesen Materien nie, wer wann wie zuständig ist, Sie, Frau Ministerin Krammer, oder der Herr Hums. Wir Freiheitlichen wollen bei dieser Gelegenheit wieder einmal deponieren, daß wir der Auffassung sind, daß ein Gesundheitsministerium, dem nicht ausreichend Kompetenzen gegeben werden, unnötig ist.

Meine Damen und Herren! Die Halbheit und die Inkonsequenz, die an der Spitze beginnt, zieht sich durch die gesamte Materie hindurch. Ab 1. Jänner 1997 soll schrittweise mit der seit 1978 versprochenen Gesundheitsreform begonnen werden. Das Dauerprovisorium KRAZAF soll endgültig auslaufen. Ein Provisorium, das wegen Ineffizienz vom Rechnungshof immer wieder kritisiert worden ist, und dessen Abschaffung wir Freiheitlichen Jahr für Jahr gefordert haben, hat dazu geführt, daß viele Reformen auf der Strecke blieben und die Spitalskosten alarmierend gestiegen sind. Dem Trend von der Hauskrankenpflege und der extramuralen Betreuung hin zu den Krankenhäusern wurde über Jahre hinweg tatenlos zugesehen. Durch die Weigerung, Strukturreformen durchzuführen, gab es auch keine Kostendämpfung. Ein System der Verschwendung wurde auf die Schiene gelegt und über die Jahre hinweg einzementiert. Die Krankenversicherungsträger hatten und haben kein Interesse daran, daß der Patient nicht im Krankenhaus, sondern in häuslicher Pflege unter Betreuung von praktischen Ärzten verbleibt. Ein verantwortungsloses Hin- und Herschieben von Kosten war und ist die Folge.

Rund 100 Milliarden Schilling kosten Österreich 319 Krankenanstalten mittlerweile jährlich. Ab 1. Jänner wird in Österreichs Spitälern nicht mehr nach der Verweildauer des Patienten, sondern


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