Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 139

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Ich bin schon beim Schluß meiner kurzen Ausführungen angelangt und möchte einen Slogan der Niederösterreich-Werbung ein bißchen abändern. Dieser Slogan lautet: "Niederösterreich – ein schönes Stück Österreich". Wenn der Nationalpark umgesetzt ist, dann könnten wir sagen: Der Nationalpark Donau-Auen – ein schönes Stück Niederösterreich und Wien. Daher wird die ÖVP-Fraktion diesem Beschluß des Nationalrates gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.28

Präsident Josef Pfeifer: Am Wort ist Herr Bundesrat Josef Rauchenberger.

18.28

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Vor rund einem Monat hatte ich bereits Gelegenheit, zur Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen das Wort zu ergreifen. Bereits dabei ging ich sehr ausführlich auf die Besonderheit dieser einmaligen Naturlandschaft ein und nahm auch auf den langen Weg zur Errichtung des Nationalparks Bezug.

Heute liegt uns die von den Ländern Niederösterreich und Wien gemeinsam mit dem Bund geschlossene Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen zur Entscheidung vor. Diese Vereinbarung wurde in feierlicher Form bereits am 27. Oktober zwischen dem Bund sowie den Ländern Niederösterreich und Wien in Hainburg unterfertigt.

Zur Erinnerung und zum besseren Verständnis über Motive und Ziele möchte ich die Präambel jener Vereinbarung anführen, welche vor rund fünf Jahren zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Vorbereitung und Schaffung eines Nationalparks Donau-Auen geschlossen wurde. Sie lautete: Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, vertreten durch die Landeshauptmänner, sind, geleitet von dem Wunsche, die Augebiete in Wien und östlich von Wien aufgrund ihrer Schönheit und Einmaligkeit als Landschaft in Österreich und ihres besonderen ökologischen Wertes als eine der letzten Flußlandschaften in Mitteleuropa zum Wohle der Bevölkerung für alle Zukunft zu erhalten, übereingekommen ... – Dann geht es weiter mit der Bestimmung über die weiteren Ziele.

Der Weg zu diesem Nationalpark Donau-Auen war mühsam, von vielen Rückschlägen, Skepsis und Widerstand geprägt und bedurfte zahlreicher und langjähriger schwieriger Verhandlungen. Mit der Unterzeichnung der gegenständlichen Vereinbarung und dem Beschluß zur Gründung der Nationalparkgesellschaft darf endlich an die praktische Umsetzung der im Artikel 3 angeführten Ziele herangegangen werden. Die Ziele, die Organisationsform, die Aufgaben der Nationalparkverwaltung und die Finanzierung sind in dieser Artikel 15a-Vereinbarung klar festgelegt.

Mit der Unterfertigung der Artikel 15a-Vereinbarung steht das ausgewiesene Gebiet für alle Zukunft unter optimalem Schutz. Der Nationalpark Donau-Auen ist somit der beste Garant dafür, daß Eingriffe nicht das Ende der natürlichen Au bedeuten, sondern sichernde Ziele verfolgen.

Das Naturraum-Konzept sichert eine natürliche Entwicklung des Waldes und der Gewässer samt deren Bewohner. Die Stabilisierung der Stromsohle wird auf naturnahe Weise durch Zugabe von Grobkies durchgeführt. Die Absenkung des Uferbegleitweges und der Einbau von Durchlässen läßt mehr Wasser in die Au strömen. Der Wasserspiegel wird mit Hilfe von Buhnen und Leitwerken angehoben, um bessere Bedingungen für die Schiffahrt zu schaffen. Trinkwasser wird nur an Stellen und in Mengen entnommen, die Nachteile für das Ökosystem ausschließen. In der Oberen Lobau wird ein Drittel der Ackerfläche aufgeforstet und ein zweites Drittel in Wiesen umgewandelt. Das Besucherkonzept beinhaltet Erlebnismöglichkeiten und soll zugleich sensible Gebiete entlasten. Der weiteren Verbauung wird ein wirksamer Riegel vorgeschoben.

Mit der Artikel 15a-Vereinbarung wurden naturgemäß auch Fragen der Finanzierung, Aufwand und Kosten des laufenden Betriebes, sowie die Frage von Entschädigungen geregelt. An direkten finanziellen Erfordernissen ist in der Anfangsphase mit einem Gesamtaufwand in Höhe von rund 20,8 Millionen Schilling seitens der Nationalparkgesellschaft zu rechnen. Dieser Betrag


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